NachrichtenBearbeiten
https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/
| | Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE |
Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)
Transition NewsBearbeitenFeed Titel: Homepage - Transition News Bundesregierung: Schwarz-Grün für Ricarda Lang „auf jeden Fall eine Option“
![]() Union und die Grünen wären nach Ansicht von Grünen-Chefin Ricarda Lang geeignete Koalitionspartner ab 2025. In drei Bundesländern gebe es bereits funktionierende Koalitionen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hofft auf eine „Verbindung von Ökologie und Ökonomie“. Dengue-Fieber in Brasilien ausgebrochen: Kollabiert das Gesundheitswesen?
![]() Brasilien kämpft gegen den schwersten Dengue-Ausbruch seit Jahrzehnten. In mehreren Gebieten wurde der Notstand ausgerufen. Bank of America investiert wieder in fossile Brennstoffe
![]() Die Bank of America hat ihr Versprechen zurückgenommen, die grüne Agenda zu unterstützen und nicht mehr in Kohlenwasserstoffe – Kohle, Erdöl und Erdgas – […] Tucker Carlson bestätigt zum ersten Mal offiziell, daß es ein Interview mit Präsident Putin geben wird, und begründet ausführlich warum das nötig ist. Twitter/X
Tucker Carlson bestätigt zum ersten Mal offiziell, daß es ein Interview mit Präsident Putin geben wird, und begründet ausführlich warum das nötig ist. Twitter/X(Sobald eine deutsche Übersetzung vorliegt, wird das hier nochmal...
Umfrage der Bertelsmann Stiftung: Viele junge Deutsche misstrauen Regierung und Parlament
![]() Viele junge Deutschen zweifeln daran, ob die Politik künftige Herausforderungen lösen könne. Experten sehen darin ein Warnsignal für die Demokratie. | Peter MayerBearbeitenFeed Titel: tkp.at – Der Blog für Science & Politik Kernstücke der neuen WHO Verträge bringen Verlust der nationalen Souveränität der Mitgliedsstaaten
![]() Bekanntlich sollen bis Ende Mai Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen werden, die der WHO eine massive Ausweitung ihrer völkerrechtlich verbindlichen Vollmachten bringen sollen. […] Hardware-Schwachstelle in Apples M-Chips ermöglicht Verschlüsselung zu knacken
![]() Apple-Computer unterscheiden sich seit langem von Windows-PCs dadurch, dass sie schwieriger zu hacken sind. Das ist ein Grund, warum einige sicherheitsbewusste Computer- und Smartphone-Nutzer […] 25 Jahre weniger Lebenserwartung für "vollständig" Geimpfte
![]() Eine beunruhigende Studie hat ergeben, dass Menschen, die mit mRNA-Injektionen „vollständig“ gegen Covid geimpft wurden, mit einem Verlust von bis zu 25 Jahren ihrer […] Ostermärsche und Warnungen vor dem Frieden
![]() Ostern ist auch die Zeit der pazifistischen und antimilitaristischen Ostermärsche. Grund genug, um davor zu warnen. Tod nach Covid-Spritze: Ärzte im Visier der Justiz
![]() In Italien stehen fünf Ärzte nach dem Tod einer jungen Frau aufgrund der „Impfung“ vor einer Anklage. |
NZZBearbeiten
Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂĽnde zu Wissen & Forschung | NZZ
Millionen von Bakterien bewohnen unsere Mundhöhle – sollte man sie mit Mundwasser dezimieren?
Das Ende eines Hypes: In der entscheidenden Studie versagt der Galleri-Bluttest zur FrĂĽherkennung von Krebs
ERKLÄRT - Planetenparade: warum sich am Wochenende der Blick in den Nachthimmel besonders lohnt
PODCAST «NZZ QUANTENSPRUNG» - Organchip statt Labormaus: In Zukunft könnten sie eine personalisierte Medizin ermöglichen – und Tierversuche ganz ablösen
INTERVIEW - Achtung, Gymiprüfung! Eine Schülerin sagt: «Ohne meine Eltern hätte ich das nicht hinbekommen»
VerfassungsblogBearbeiten
Feed Titel: Verfassungsblog
Warum der erneute Angriff der USA und Israels auf den Iran offenkundig völkerrechtswidrig ist
Nach wochenlangen Drohungen haben die Vereinigten Staaten und Israel den Iran angegriffen. Noch ist offen, ob die Militärschläge den Auftakt zu einem längeren Konflikt markieren. Schon jetzt ist aber klar: Die Angriffe der USA und Israels sind offenkundig rechtswidrig. Sie verletzen das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta in einer Weise, wie sie kaum eindeutiger sein könnte.
Die rechtliche Bewertung unterscheidet sich im Kern nicht von jener der Angriffe, die beide Staaten im Juni vergangenen Jahres gegen iranische Nuklearanlagen geführt haben. Die damaligen Argumente müssen hier nicht wiederholt werden (Näheres dazu hier und hier). Wichtiger ist, dass sich weder Israel noch die USA plausibel auf ihr Recht zur Selbstverteidigung nach Art. 51 der Charta berufen können – weder einzeln noch kollektiv. Der Iran hat die USA oder Israel nicht angegriffen, jedenfalls nicht in jüngerer Zeit. Gab es Bedrohungen durch frühere Angriffe, sind diese längst entfallen. Es gab auch keinen andauernden bewaffneten Angriff Irans, der den Rückgriff auf Selbstverteidigung hätte rechtfertigen können.
Wenn überhaupt, dann ließe sich an die Verhinderung eines künftigen iranischen Angriffs denken – nuklear oder auf andere Weise –, gestützt auf eine Theorie der antizipierenden Selbstverteidigung gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff. Doch selbst nach der weitestmöglichen, noch vertretbaren Auslegung wäre ein Gewalteinsatz gegen den Iran nur dann rechtmäßig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt wären: Erstens müsste der Iran die Absicht gehabt haben, die USA oder Israel anzugreifen – also eine entsprechende Entscheidung seiner Führung getroffen worden sein. Zweitens müsste der Iran dazu tatsächlich fähig gewesen sein. Und drittens müsste der Einsatz von Gewalt gerade jetzt notwendig gewesen sein, weil nur in diesem Moment das letzte Zeitfenster bestanden hätte, um den künftigen Angriff zu verhindern.
Keine dieser Voraussetzungen liegt vor – ebenso wenig wie im vergangenen Sommer. Mehr noch: Das Argument der antizipatorischen Selbstverteidigung ist heute sogar noch schwächer, denn die Angriffe des letzten Sommers haben Irans Fähigkeit, eine Nuklearwaffe zu entwickeln, erheblich beeinträchtigt. Präsident Trump sprach damals davon, das iranische Atomprogramm sei „ausgelöscht“ worden. Belege dafür, dass der Iran sein Programm seither wiederaufgebaut, die Entscheidung zum Bau einer Waffe getroffen, sie auf eine ballistische Rakete montiert und ihren Einsatz gegen die USA oder Israel geplant hätte, wurden nicht vorgelegt. Mehrere Erklärungen amerikanischer Amtsträger aus den letzten Tagen, die in diese Richtung deuten, sind im Gegenteil entweder unzutreffend oder unbelegt.
Kurzum: Es gab keinen unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriff Irans auf diese beiden Staaten – weder nuklear noch anderweitig. Das gilt selbst unter der weitestmöglichen – und keineswegs zwingenden – Auslegung des Begriffs der Selbstverteidigung gegen einen drohenden Angriff. Nach engerer Auffassung, wonach ein unmittelbar bevorstehender Angriff tatsächlich kurz vor seiner Ausführung stehen muss, bestand erst recht kein Angriff des Irans. Hinzu kommen jene Staaten und Völkerrechtler:innen, die jede Form der Selbstverteidigung gegen einen noch nicht erfolgten Angriff grundsätzlich ablehnen. Nur wer präventive Gewaltanwendung gegen jede beliebig wahrgenommene künftige Bedrohung für zulässig hält, könnte hier überhaupt ein Argument konstruieren. Doch das wäre keine Selbstverteidigung mehr, sondern die vollständige Entkernung des ius ad bellum.
Die Lage ist damit klar. Es lässt sich nicht ernsthaft vertreten, dass diese Angriffe nach der UN-Charta rechtmäßig sind. Ebenso wenig überzeugt die These, es handele sich um die Fortsetzung eines bereits bestehenden bewaffneten Konflikts – aus den bereits dargelegten Gründen. Ganz vielleicht wird sich daraus etwas Gutes ergeben – um Irans Diktator und sein mörderisches Regime werde ich gewiss nicht trauern –, doch viel spricht nicht dafür. Weitaus wahrscheinlicher ist, dass viele Unschuldige sterben werden – im Iran und womöglich auch in Israel – und dass ihr Tod vergeblich sein wird. Für die rechtliche Bewertung im Rahmen des ius ad bellum ist das allerdings unerheblich. Die Verletzung der UN-Charta liegt hier so offen zutage, wie es deutlicher kaum sein könnte.
Eine englische Fassung dieses Textes ist auf EJIL:Talk erschienen.
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