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https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/



Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

Transition NewsBearbeiten

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Feed Titel: Homepage - Transition News


Virologe Christian Drosten fordert «QualitÀtssicherung» im Journalismus

Der Virologe Christian Drosten hat eine stĂ€rkere «QualitĂ€tssicherung» im Journalismus angeregt. Dies berichtet die SĂŒddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein Interview. Drosten sprach sich dabei fĂŒr eine «berufsstĂ€ndische QualitĂ€tssicherung» in Bereichen wie Publizistik, Journalismus, Film und Podcasts aus. Wörtlich sagte er: «Ich glaube aber, dass eine berufsstĂ€ndische QualitĂ€tssicherung ganz wichtig ist, im Bereich der Publizistik, [
]
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Peter MayerBearbeiten

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Feed Titel: tkp.at – Der Blog fĂŒr Science & Politik



NZZBearbeiten

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Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ


Trump testet Iran mit «Projekt Freiheit»

Der amerikanische PrÀsident will den Spiess in der Strasse von Hormuz umdrehen und Teheran in die Knie zwingen. Bisher konnten aber nur wenige Schiffe die Meerenge passieren. Noch ist die Operation kein Befreiungsschlag.

VerfassungsblogBearbeiten

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Feed Titel: Verfassungsblog


Den Missbrauch teurer machen

Was passiert, wenn in einem deutschen Bundesland die Exekutivgewalt in autoritĂ€r-populistische HĂ€nde fĂ€llt? Jeder weiß mittlerweile, dass das passieren kann und möglicherweise, wenn nicht gar wahrscheinlich, schon ziemlich bald passieren wird. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wird im September gewĂ€hlt. In einem halben Jahr schon könnte die AfD zwei der 16 Landesjustizministerien in der Bundesrepublik Deutschland kontrollieren.

Überall wird an Szenarien gearbeitet, was die AfD im Fall ihrer MachtĂŒbernahme mit dieser Macht alles tun könnte. Gerade ist im SPIEGEL (€) dazu eine groß angelegte Recherche erschienen. Überall werden Planspiele konzipiert und wird Material gesammelt. Unsere Arbeit aus dem ThĂŒringen- und Justiz-Projekt wird aufgegriffen und fortgefĂŒhrt. Antizipation findet statt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat gestern eine umfassende Parlaments- und Verfassungsreform verabschiedet, die eine ganze Reihe von Szenarien verhindern oder zumindest unwahrscheinlicher machen wird und die weitgehend auf der Linie der Empfehlungen liegt, die wir 2024 fĂŒr ThĂŒringen und 2025 im Justiz-Projekt erarbeitet haben. Zu der Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt konnten wir eine umfassende Stellungnahme beisteuern. In Mecklenburg-Vorpommern scheitert hingegen eine entsprechende Reform leider offenbar, wie schon in ThĂŒringen, am Unwillen der CDU.

Wir können – Ihren Spenden sei Dank! – auch selbst einen genauen Blick auf Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werfen: In der Redaktion haben wir zusĂ€tzliche KapazitĂ€ten geschaffen, um vor, wĂ€hrend und nach den Wahlen schnell reagieren und verfassungsrechtliches Wissen bereitstellen zu können: Janos Richter, der schon beim ThĂŒringen- und beim Justiz-Projekt dabei war, recherchiert in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und mobilisiert rechtswissenschaftliche Expertise, wo sie aktuell gebraucht wird. Die ErtrĂ€ge bĂŒndeln wir in einer eigenen Spotlight-Sektion auf dem Verfassungsblog. Die finden Sie jetzt und zukĂŒnftig hier.

Ein autoritĂ€r-populistisches Justizministerium in Sachsen-Anhalt und/oder Mecklenburg-Vorpommern ist nicht zuletzt deswegen ein so besonders furchterregendes Szenario, weil das Justizministerium die Fach- und Dienstaufsicht ĂŒber die Staatsanwaltschaften fĂŒhrt. Das Ministerium, und an seiner Spitze die Minister*in, kann jede StaatsanwĂ€lt*in des Landes anweisen, Ermittlungsverfahren aufzunehmen oder einzustellen, gegen FreisprĂŒche Rechtsmittel einzulegen oder genau das nicht zu tun. Kurz: Die Justizminister*in könnte, wenn sie das will, das Strafprozessrecht in ein autoritĂ€res Steuerungsinstrument verwandeln. Die Versuchung, dieses Instrument zu Gunsten bzw. zu Lasten politischer Freunde bzw. Gegner einzusetzen, ist mĂ€chtig in diesen polarisierten Zeiten, nicht nur bei Donald Trump und nicht nur bei der AfD.

Dieses sog. externe Weisungsrecht ist als Rechtsstaatsproblem seit Ewigkeiten bekannt, nicht erst seit den Zweifeln, die der EuropĂ€ische Gerichtshof 2019 daran geĂ€ußert hat. In der Rechtspolitik gibt es kaum einen Ă€lteren Hut als diesen. Erst letzte Woche hat der Deutsche Richterbund wieder seine Abschaffung gefordert. Im selben Moment, in dem das Rechtsstaatsproblem verschwĂ€nde, entstĂŒnde allerdings ein Demokratieproblem: FĂŒr das, was die dann unabhĂ€ngige Staatsanwaltschaft tut und unterlĂ€sst, mĂŒsste dann keine demokratisch legitimierte Politiker*in mehr Verantwortung ĂŒbernehmen. Tut mir leid, damit habe ich nichts zu tun, könnte die Minister*in ihre blĂŒtenweißen HĂ€nde heben, mit denen sie eben noch die Nummer der ermittlungsleitenden StaatsanwĂ€lt*in in ihr Handy getippt hat, um ihr ihre WĂŒnsche und Erwartungen ganz informell mitzuteilen. Bei deren Beförderung hat sie ja dann möglicherweise doch immer noch ein Wörtchen mitzureden. Zumal die Schurkenrolle nicht notwendigerweise immer die Politik spielen muss. Es sind aus der jĂŒngeren europĂ€ischen Geschichte genĂŒgend GeneralstaatsanwĂ€lte bekannt, deren Abgeschirmtheit gegenĂŒber jeder demokratischen Aufsicht uns nicht unbedingt als rechtsstaatliche Errungenschaft einleuchten wĂŒrde. Oder closer to home: Angenommen, eine autoritĂ€re Regierung in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern bekĂ€me Gelegenheit, das Amt des Generalstaatsanwalts zu besetzen, auf Lebenszeit ernannt, ausgestattet mit internem Weisungsrecht und auch im Fall ihrer Abwahl kaum wieder loszuwerden: Soll der dann wirklich keinerlei Fachaufsicht mehr unterworfen sein?

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How do scholars of public international law choose their research methods? 

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Researchers at Leiden University are conducting a new study to develop a better understanding of the methodological landscape in the field of public international law. Researchers in this field are invited to take a short survey. 

The survey takes less than 10 minutes to complete and includes questions about your background, current position, research methods, and publication choices. Your participation in this study is voluntary and can be terminated at any time, for any reason. 

The research team consists of Cecily Rose, Misha Plagis, Johanna Trittenbach, and Nicholas McGuire, and can be contacted at methodssurvey@law.leidenuniv.nl. For more information see here. 

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Demokratische und rechtsstaatliche Institutionen resilient machen zu wollen, fĂŒhrt notwendig in ein Dilemma: Was immer einem einfĂ€llt, um Missbrauch zu verhindern oder zu erschweren, eröffnet seinerseits wieder neue Missbrauchsmöglichkeiten. An dieser Erkenntnis endet die Debatte dann oft: Aktiv zu werden bringt nichts, handelt uns nur neue Probleme ein, lassen wir lieber gleich die Finger davon. Die PrĂ€misse ist richtig, die Schlussfolgerung falsch.

Im Fall des Weisungsrechts liegt das Dilemma darin begrĂŒndet, dass die weisungserteilende Justizminister*in beides in einer Person ist: voluntaristisch Macht ausĂŒbende*r Politiker*in und nach Recht und Gesetz handelnde*r VerwaltungsfunktionĂ€r*in. Das ist kein Bug, sondern ein Feature. Dieses Dilemma lĂ€sst sich nicht auflösen. Was nicht heißt, dass alles BemĂŒhen um mehr Resilienz verloren und vergebens ist. Wenn man den Missbrauch nicht komplett ausschließen und ein fĂŒr allemal aus der Welt schaffen kann – dann kann man ihn doch zumindest politisch teurer machen.

Die Staatsanwaltschaften im Einzelfall anzuweisen, was sie tun und unterlassen sollen, ist fĂŒr das Ministerium immer auch politisch riskant: Damit bindet es sich die Verantwortung fĂŒr alles ans Bein, was schiefgehen kann. Das ist der Grund, warum die Ministerien von ihrem Weisungsrecht normalerweise nur höchst ungern Gebrauch machen, sodass das Rechtsstaatsproblem bisher praktisch zumeist beherrschbar erscheint. Das ist auch der Grund, warum die Ministerien, wenn sie Einfluss nehmen wollen, das zumeist informell tun: als PrĂŒfbitte, als Aufforderung zu berichten, möglichst am Telefon oder im direkten GesprĂ€ch, möglichst wenig schriftlich. Maximaler Einflussgewinn zu minimalem Verantwortungspreis.

Diesen Preis kann und sollte der Bundesgesetzgeber fĂŒr den Missbrauchsfall nach oben treiben, ohne sich in dem besagten Dilemma zu verheddern. Und zwar indem er die Justizministerien zur Eindeutigkeit verpflichtet. Auf die staatsanwaltlichen Entscheidungen Einfluss nehmen? Können sie machen, aber dann schriftlich und begrĂŒndet. Darauf können die Staatsanwaltschaften bestehen. Damit wĂŒrde jedenfalls mal aktenkundig, dass und warum das Ministerium interveniert hat.

Das verhindert den Missbrauch nicht, aber es macht ihn teurer. Und das reicht im Zweifel in den meisten FĂ€llen schon aus, um ihn unattraktiv zu machen. Es gab 2024 unter der Ampelkoalition bereits einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums in diese Richtung. Jetzt wĂ€re der richtige Zeitpunkt, das Thema wieder aufzugreifen. Wenn der Bund etwas fĂŒr Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und uns alle tun will, ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen – hier hĂ€tte er Gelegenheit dazu.

Editor’s Pick

von JANOS RICHTER

Copyright: Hanser Verlag

Schon das Cover wirft die Frage auf, wo der richtige Platz ist: Da sind zwei junge Menschen, einander rauchend umarmend, vielleicht irgendwo an einem Badesee, umgeben von Rasen, und sie legen sich ausgerechnet auf einen gusseisernen Schachtdeckel, der mit seinem Muster sicherlich AbdrĂŒcke auf ihren Körpern hinterlassen wird. Einen Ă€hnlichen Abdruck hinterlĂ€sst das Buch „Wie spĂ€ter ihre Kinder“ von Nicolas Mathieu im Kopf: von der Sommerhitze im lĂ€ndlichen Frankreich der 1990er Jahre, der Tristesse, dem Jugendlichsein und dem Erwachsenwerden.

Über vier Jahre lang begleitet das Buch Anthony und seinen Cousin, wie sie versuchen, mit sich, mit den anderen und mit der Welt klarzukommen, manchmal daran scheitern, irgendwie aber auch immer daran wachsen. Und gleichzeitig erzĂ€hlt das Buch von viel mehr: von Klassenunterschieden, gesellschaftlichen Konfliktlinien und den stillen Rissen zwischen den Generationen. Das klingt breit und fast so, als wĂ€re das Buch ein großer Allgemeinplatz. Im Gegenteil: Die Bilder sind groß, die Details sind fein in diesem Buch und das ist es, was den Abdruck im Kopf hinterlĂ€sst.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von MAXIM BÖNNEMANN

Schon lange ist ein Urteil des EuGH nicht mehr mit so viel Spannung erwartet worden wie in dem Verfahren C-769/22. Hinter dem Aktenzeichen verbirgt sich ein Fall, der das institutionelle Gleichgewicht in der EuropĂ€ischen Union dauerhaft verschieben könnte – denn es geht um die Frage, ob die in Art. 2 EUV aufgezĂ€hlten Werte rechtsverbindlicher Natur sind und ob der EuGH auf dieser Grundlage mitgliedstaatliches Handeln kontrollieren kann. Wie von vielen erwartet, bejahte das Gericht die Frage und erklĂ€rte ein ungarisches Gesetz, das LGBTIQ+-Personen stigmatisiert, fĂŒr unionsrechtswidrig.

Über das Ergebnis des Falls freuen sich fast alle; aus dogmatischer Sicht fallen die Reaktionen dagegen etwas verhaltener aus. MARTIJN VAN DEN BRINK (ENG) sieht in Commission v. Hungary vor allem eine politische Entscheidung des Gerichtshofs. Dass Teile des europarechtlichen Diskurses diesen politischen Charakter nicht anerkennen, sei ein Problem – auch fĂŒr die Legitimation des EuGH selbst. Auch BENEDIKT RIEDL (DE) ist nicht davon ĂŒberzeugt, Art. 2 EUV als eigenstĂ€ndige verpflichtende Norm zu mobilisieren. Werteschutz, der trĂ€gt, komme aus den Verfassungsordnungen, die sich freie Gesellschaften gegeben haben – nicht vom EuGH.

Dass Gerichte in politische Auseinandersetzungen geraten können, zeigt sich auch in SĂŒdkorea. Dort trat am 12. MĂ€rz 2026 ein neuer Straftatbestand zur Rechtsbeugung in Kraft. Richter:innen und StaatsanwĂ€lt:innen, die das Recht vorsĂ€tzlich falsch anwenden, riskieren damit bis zu zehn Jahre Haft. Noch am selben Tag, an dem das Gesetz in Kraft trat, erstattete der Anwalt des PrĂ€sidenten Anzeige gegen den PrĂ€sidenten des Obersten Gerichtshofs. NINA M. HART (ENG) meint, dass der neue Tatbestand die richterliche UnabhĂ€ngigkeit eher gefĂ€hrdet als stĂ€rkt.

Das VerhĂ€ltnis von Recht und Demokratie beschĂ€ftigt derzeit auch den Interamerikanischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte – konkret die Frage, ob Demokratie selbst ein einklagbares Menschenrecht ist. Guatemala beantragte 2024 ein Gutachten. RODRIGO DA COSTA SALES (ENG) erlĂ€utert, worum es geht.

Auch Moldaus Antikorruptionsreform sieht sich den Gefahren ĂŒbermĂ€ĂŸiger Politisierung ausgesetzt. Als der Kandidat der Regierungsmehrheit fĂŒr die staatsanwaltschaftliche ÜberprĂŒfungskommission die erforderliche Drei-FĂŒnftel-Mehrheit verfehlte, Ă€nderte das Parlament kurzerhand die Mehrheitsanforderung und bestellte denselben Kandidaten acht Tage spĂ€ter. TILMAN HOPPE (ENG) warnt: Der Schritt untergrĂ€bt die UnabhĂ€ngigkeit der Kommission nach Art. 6 EMRK und damit die GlaubwĂŒrdigkeit der gesamten Antikorruptionsreform.

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Das Justiz-Projekt: Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt
Friedrich Zillessen, Anna-Mira Brandau & Lennart Laude (Hrsg.)

Wie verwundbar ist die unabhĂ€ngige und unparteiische Justiz? Welche Hebel haben autoritĂ€re Populisten, Einfluss zu nehmen, AbhĂ€ngigkeiten zu erzeugen, Schwachstellen auszunutzen? Wir haben untersucht, welche Szenarien denkbar sind – und was sie fĂŒr die Justiz bedeuten könnten.

Hier verfĂŒgbar in Print und digital – natĂŒrlich Open Access!

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Von einem fehlerhaften Verfahren zu einer möglicherweise verfehlten Verfassungsreform: Die spanische Regierung hat jĂŒngst ein Projekt zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung gebilligt. Die Änderung wĂŒrde Art. 43 ĂŒber das Recht auf Gesundheitsversorgung um einen neuen Absatz ergĂ€nzen. ROSARIO GRIMÀ ALGORA (ENG) begrĂŒĂŸt die Debatte, gibt aber zu bedenken: Die Reform droht, ein „second-class right” zu schaffen, das nur begrenzt vor kĂŒnftigen RĂŒckschritten geschĂŒtzt ist.

Ebenfalls in Spanien spielt ein weiterer Fall, der uns diese Woche beschĂ€ftigt hat. Die Spanierin Noelia Castillo nahm das Recht auf Sterbehilfe in Anspruch – wĂ€hrend ihr Vater erfolglos dagegen klagte. PIA DITTKE (DE) analysiert den spanischen Regelungsrahmen zur Sterbehilfe und zieht Lehren fĂŒr die deutsche Debatte.

Um den Körper und die Grenzen seiner rechtlichen Regulierung geht es auch in einer Analyse von JANN MAATZ (DE) zu Deepfakes und „dunklen digitalen Zwillingen“. Andere Menschen mithilfe von KĂŒnstlicher Intelligenz zu bloßen Objekten abgrĂŒndiger, zumeist mĂ€nnlicher Gewaltfantasien zu machen, zeige, wie sich Körpergrenzen immer weiter auflösen. Höchste Zeit, das Schutzgut „Körper“ grundlegend neu zu denken – und auf den digitalen Körper auszuweiten.

Nicht ganz so neue Bedrohungen stehen im Fokus einer Analyse von ALESSANDRA ARCURI und CARL VON MANSBERG (ENG). AnlĂ€sslich der heute beginnenden ersten internationalen TAFF-Konferenz (Transition Away From Fossil Fuels) machen sich die beiden Gedanken ĂŒber die Bedrohung, die Investor-Staat-Schiedsverfahren fĂŒr Klimaschutzmaßnahmen darstellen. Denn empirische Studien legen nahe, dass Maßnahmen zur Emissionsreduzierung Investorenklagen von bis zu 360 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen könnten. Ein möglicher Ausweg: Staaten sollten das Recht auf Klimaschutz als ius cogens-Norm verankern. Die Folge: Entgegenstehende Investitionsschutzabkommen wĂ€ren gemĂ€ĂŸ Art. 64 des Wiener Übereinkommens ĂŒber das Recht der VertrĂ€ge nichtig.

Um Klagen anderer Art geht es bisweilen im öffentlichen Personennahverkehr. Nicht alle können – oder wollen – sich ein Ticket leisten. Wer wiederholt erwischt wird, muss mit teils drastischen strafrechtlichen Folgen rechnen. Am 16. April 2026 lehnte der Bundestag nun zwei GesetzentwĂŒrfe ab, die das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert hĂ€tten. PASCALE FETT (DE) zeigt die sozialen Kosten dieser Entscheidung: Verfolgt werden ĂŒberwiegend einkommensschwache Personen. Der Tatbestand des § 265a StGB kriminalisiere Armut, nicht Unehrlichkeit – ein zivilrechtlicher Rechtsbehelf wĂŒrde genĂŒgen.

Gesetzgeberischer Schutz fĂŒr Schwache wurde dagegen in einem anderen Bereich gewĂ€hrt, und zwar in den SchlachthĂ€usern. Nachdem ab April 2020 SARS-CoV-2 massenhaft in deutschen Schlachtbetrieben ausbrach, legte Arbeitsminister Hubertus Heil ein Arbeitsschutzprogramm vor. Neu war vor allem das Direktanstellungsgebot, das unter anderem den Einsatz von Subunternehmern in der Fleischherstellung untersagte. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde dagegen im Januar 2026 ab. Die jetzt veröffentlichten GrĂŒnde zeigen laut EVA KOCHER (DE): Das Direktanstellungsgebot kann nun Teil des sozialpolitischen Instrumentariums des Arbeitnehmer:innenschutzes werden.

In Polen sorgt derweil ein Vorgang im Parlament fĂŒr Aufregung. Ein rechtsextremer Abgeordneter zeigte eine israelische Flagge, auf der der Davidstern durch ein Hakenkreuz ersetzt worden war. DOMINIKA BYCHAWSKA-SINIARSKA und ALEKSANDRA GLISZCZYƃSKA-GRABIAS (ENG) argumentieren, dass der EMRK-Schutz der freien MeinungsĂ€ußerung nicht fĂŒr NS-Symbole gilt: Das Hakenkreuz ist untrennbar mit totalitĂ€rer Herrschaft sowie Vernichtung verbunden und fĂ€llt außerhalb des Schutzbereichs politischer MeinungsĂ€ußerung.

WĂ€hrend Fragen der Meinungsfreiheit seit Jahren viel Aufmerksamkeit erhalten, bleibt der Schutz der Wissenschaftsfreiheit weiterhin eher unterbelichtet. Umso besser, dass sich JUSTUS HENKE (DE) der Frage der Hochschulfinanzierung zuwendet. Diese habe in Deutschland jahrzehntelang nach einem ungeschriebenen Konsens funktioniert: Einigkeit in den GrundsĂ€tzen, Streit um die Details. Da dieser Konsens nun brĂŒchig wird, rĂŒckt das Recht in den Fokus. Eine stĂ€rkere Verrechtlichung der Hochschulfinanzierung sei jedoch nicht ohne Gefahren.

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Wahlstation beim Verfassungsblog

Du hast Lust auf eine global fĂŒhrende Debattenplattform, deren BeitrĂ€ge von Gerichten zitiert, in der Politik gelesen und in der Wissenschaft diskutiert werden? Dann verbringe deine Wahlstation im Rahmen des Rechtsreferendariats mit uns. Alle Informationen findest Du hier.

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Die Gefahren der Verrechtlichung beschĂ€ftigten uns auch letzte Woche, und zwar mit Blick auf die Frage, ob nach einem Wahlsieg in einer illiberalen Verfassungsordnung das von der VorgĂ€ngerregierung gesetzte Recht stets einzuhalten ist. Als Replik auf Barbara Zellers PlĂ€doyer fĂŒr Verfassungsungehorsam argumentiert RAREȘ-DAVID CHIOREANU (ENG): Die Verfassung in Ungarn sei ordnungsgemĂ€ĂŸ zustande gekommen, auch wenn ihr Inhalt bedenklich sein mag. Wer „den Willen des Volkes“ als Rechtfertigung fĂŒr Verfassungsungehorsam anfĂŒhrt, ĂŒbernehme die Rhetorik OrbĂĄns. Daher mĂŒsse es um Kooperation, KontinuitĂ€t und Reform gehen.

Um Reformen geht es auch wieder im deutschen Strafprozessrecht. Die von der Bundesregierung eingesetzte StPO-Kommission soll Verfahren beschleunigen. NICOLE BÖGELEIN und FRANK WILDE (DE) meinen, dass dabei eine andere RealitĂ€t aus den Augen gerate: Tausende Menschen werden in Deutschland verurteilt, ohne je vor Gericht gestanden zu haben. Die Debatte fokussiert sich auf Effizienz, verkennt aber, dass rechtsstaatliche Defizite nicht nur aus zu viel, sondern auch aus zu wenig Zeit entstehen können. Wer ĂŒber Reformen spricht, mĂŒsse beides in den Blick nehmen.

Und noch einmal Reformen, dieses Mal allerdings mit einem Inhalt, der vor allem MĂ€nner beschĂ€ftigte. Eher unauffĂ€llig hat das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz eine Genehmigungspflicht fĂŒr lĂ€ngere Auslandsaufenthalte reaktiviert (wir berichteten). FABIAN ENDEMANN (DE) meint, dass der Vorgang nicht von gesetzgeberischer Sorgfalt zeugt, aber auch keinen Anlass zur Skandalisierung gibt. Und JONAS STEPHAN (DE) zeigt: § 3 Abs. 2 WPflG ist kein Ausrutscher der aktuellen Reform, sondern ein seit den 1960er-Jahren fortgeschriebener Schnellschuss – mit bis heute ungeklĂ€rter Funktion.

Nach mehr als einem Jahrzehnt der Beobachtung, Berichterstattung, Individualbeschwerdeverfahren und einem offiziellen Landesbesuch hat der UN-Ausschuss fĂŒr das Verschwindenlassen nun festgestellt: Es bestehen begrĂŒndete Hinweise darauf, dass das Verschwindenlassen in Mexiko als Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurde und weiter begangen wird. RODOLFO GONZÁLEZ ESPINOSA (ENG) erlĂ€utert die Feststellungen des Ausschusses.

Krieg und Frieden prĂ€gen weiterhin die Debatte ĂŒber den Nahen und Mittleren Osten. HĂ€ufig wird der Wunsch diskutiert, das politische System des Irans von außen zu verĂ€ndern. Doch der Weg zu echtem Wandel liege anderswo, meinen THEOCHARIS N. GRIGORIADIS und JOHANNES NIEHOFF-PANAGIOTIDIS (ENG).

VerĂ€nderung könnte sich schließlich auch in Indien von innen abzeichnen. Dort scheiterte ein Versuch der BJP-Regierung, die Verfassung zu Ă€ndern. ANMOL JAIN (ENG) vergleicht den Vorgang mit den jĂŒngsten Ereignissen in Ungarn und kommt zu dem Schluss: In beiden LĂ€ndern war eine geeinte Opposition – nicht Gerichte oder internationaler Druck – der entscheidende Hebel gegen demokratischen RĂŒckschritt.

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In diesem Sinne: Bleiben Sie organisiert, vertrauen Sie nicht nur auf Gerichte und schreiten Sie in aller Ruhe ins Wochenende.

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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