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https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/



Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

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Brief aus Beirut

Ich schreibe diesen Text leider nicht mehr aus, sondern ĂŒber Beirut, meine berufliche Heimat. Die Stadt, der ich tief verbunden bin, ĂŒber die ich vor ĂŒber 25 Jahren meine Doktorarbeit schrieb und in der ich seit September 2023 das Orient-Institut der Max-Weber-Stiftung leite. Als am 2. MĂ€rz 2026 erneut der asymmetrische Krieg zwischen Israel und Hizbollah ausbrach und die libanesische Zivilbevölkerung sĂŒdlich von Beirut erneut aus den Bauruinen des letzten Krieges vertrieb, sprang die Krisenstufe der deutschen Botschaft auf „3a“. Ein trauriger Rekord, denn selbst bei der israelischen Bodenoffensive im Herbst 2024 waren wir „nur“ bei „2c“. So wurde ich mit meiner Frau und den anderen entsandten Kolleginnen aufgefordert, das Land zu verlassen.

Das Orient-Institut Beirut ist seit 1961 in diesem Land ansĂ€ssig. Es hat 15 Jahre BĂŒrgerkrieg auf der GrĂŒnen Linie ĂŒberlebt, musste nach der Hafenexplosion von 2020 zum GlĂŒck nur seine ornamentierten Fensterscheiben und HolzvertĂ€felungen ersetzen und hat auch sonst alle Krisen der letzten 65 Jahre ĂŒberstanden. Unsere historische Villa in Zokak el-Blat, unweit des Goethe-Instituts, beherbergt eine Bibliothek mit mehr als 145.000 Titeln. Hier arbeiten ĂŒber dreißig Angestellte und Forschende. Am 12. MĂ€rz 2026 und erneut in der Nacht zum 18. MĂ€rz schlugen in unmittelbarer NĂ€he Raketen ein.

Direkt neben dem Institut hat eine Schule bereits am 2. MĂ€rz 2026 wieder hunderten von Vertriebenen Unterkunft geboten. Unsere Mitarbeitenden nehmen Dutzende Familienmitglieder, die nur mit dem Nötigsten aus den Ortschaften im SĂŒden ankamen, bei sich zu Hause auf. Einige Studierende und ehemalige Praktikanten arbeiten als Freiwillige bei Hilfsorganisationen und FeldkĂŒchen in der Stadt. Das Institut selbst beherbergt derzeit unsere WĂ€chter mit ihren Familien, weil sie die sĂŒdlichen Vororte verlassen mussten.

Der israelische Beschuss macht vor zivilen Einrichtungen nicht mehr Halt. Am 14. MĂ€rz tötete eine Drohnenrakete zwei Professoren im Innenhof des Rafic-Hariri-Campus der staatlichen UniversitĂ€t in Beirut-Hadath. Am 9. MĂ€rz fiel PĂšre Pierre al-Rahi, ein katholischer Priester, dem Artilleriefeuer in seinem Dorf im SĂŒden zum Opfer. Ein persönlicher Gesandter von Papst Leo XIV. stattete der Gemeinde am Wochenende einen Kondolenzbesuch ab.

Die israelische Seite spricht von vierhundert getöteten Hizbollah-Mitgliedern – doch wie sollen KI-Programme wie „Lavender“ und „Gospel“ „eine Mitgliedschaft“ erkennen? Sie liefern grĂ¶ĂŸtenteils ungeprĂŒfte Wahrscheinlichkeitsrechnungen. Diese Art der KriegsfĂŒhrung ist völkerrechtswidrig. Nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums sind seit dem 2. MĂ€rz ĂŒber 1.000 Menschen getötet worden, darunter ĂŒber 100 Kinder. Christen wie Muslime haben keinen Schutz, keine Sicherheit, keine Hoffnung mehr – es sei denn, die internationale Gemeinschaft handelt entschlossen.

Der Vierte Golfkrieg

Der Erste Golfkrieg dauerte acht Jahre, nachdem Saddam Hussein 1980 in den Iran einmarschierte, um die vermeintliche SchwĂ€che der jungen Islamischen Republik auszunutzen. Das iranische Regime entwickelte seine tiefe Verteidigungsstruktur in genau diesem Krieg. Die Reagan-Administration betrieb eine „doppelte EindĂ€mmungsstrategie“ und versorgte mal die Iraker, mal die Iraner mit Waffen („Irangate,“ „Tankerkrieg“) – bis Saddam Hussein 1988 die Munition und das Petroleum ausgingen.

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Ich bin alt genug, um mich, damals als Arabischstudent in Alexandria, an den Zweiten Golfkrieg 1990–91 zu erinnern. Außenminister Genscher besuchte damals die Ă€gyptische Hafenstadt zu Verhandlungen: Irak sollte Kuwait rĂ€umen, Saudi-Arabien im Gegenzug die Ölproduktion drosseln. Der höhere Ölpreis sollte Iraks Wiederaufbau ermöglichen. Saddam weigerte sich. Kuwaitische Ölfelder brannten wochenlang lichterloh. Wir rochen es bis Ägypten. Saddam Husseins Annexion Kuwaits war ein eklatanter Bruch des Völkerrechts, und die internationale Gemeinschaft antwortete mit einem UN-Mandat und einer Koalition von ĂŒber 30 Staaten, inklusive Deutschland. George Bush Sr. handelte hier im Rahmen des Rechts.

Doch auch rechtmĂ€ĂŸige Entscheidungen haben ihren Preis. Als Gegenleistung fĂŒr Syriens Teilnahme an der Koalition bekam PrĂ€sident Assad die stillschweigende Erlaubnis, die militĂ€rische Kontrolle ĂŒber den bĂŒrgerkriegsgebeutelten Libanon zu ĂŒbernehmen. Dieser Deal von 1991 sollte beide LĂ€nder fĂŒr drei Jahrzehnte prĂ€gen: Syrien wurde zum Dreh- und Angelpunkt der anti-imperialen Achse des Widerstandes zwischen dem Iran und der Hizbollah. Erst mit dem Sturz des Assad-Regimes und der MachtĂŒbernahme einer sunnitischen Miliz in Damaskus ist diese Achse gebrochen. Doch der neue Machthaber in Damaskus lĂ€sst sich – bislang – nicht von Israel dazu verleiten, gegen die Hizbollah vorzugehen. In Damaskus ist es derzeit ruhig, Syrien nimmt sogar libanesische Vertriebene auf.

Die amerikanisch-britische Invasion des Irak 2003 – der Dritte Golfkrieg – war durch kein Mandat gedeckt und völkerrechtswidrig. Millionen Menschen gingen weltweit auf die Straße. Joschka Fischer hatte damals recht, als er – unterstĂŒtzt von seinem französischen Amtskollegen Dominique de Villepin – mit den Worten „I am not convinced“ Deutschlands Ablehnung formulierte. Diese Haltung war keine SchwĂ€che; sie war Ausdruck einer reifen, eigenstĂ€ndigen Außenpolitik. Sie hat das internationale Ansehen Deutschlands gestĂ€rkt und den transatlantischen Beziehungen letztlich nicht geschadet. Der Irak hingegen hat sich bis heute nicht von der Besatzung erholt.

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In diesem Vierten Golfkrieg, in den Hizbollah den Libanon reingezogen hat, befinden wir uns in einer Lage, die 2003 in ihrer GefĂ€hrlichkeit ĂŒbertrifft. Donald Trump und Benjamin Netanyahu sind in ihrer gegenwĂ€rtigen Politik eine noch grĂ¶ĂŸere Bedrohung fĂŒr die StabilitĂ€t des Nahen Ostens und der internationalen Ordnung als das Regime in Teheran. Diese EinschĂ€tzung teile ich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region, mit Regierungen innerhalb und außerhalb Europas. Der imperiale Angriffskrieg gegen den Iran – ohne UN-Resolution, ohne Mandat – setzt die gesamte Region in Brand und wirkt sich bereits jetzt negativ auf die Weltwirtschaft aus.

Gute Außenpolitik

Im Libanon ist man ĂŒberrascht darĂŒber, dass die deutsche Regierung sich gegen eine israelische Bodenoffensive ausgesprochen hat und sich endlich wieder auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu besinnen scheint. In Anbetracht der Tatsache, dass israelische Bomben weiter ungehindert fallen und wahllos töten, BrĂŒcken und Straßen zerstören, kritische Infrastruktur beschĂ€digen, und Ortschaften entvölkern, traut man dieser Haltung nicht wirklich allzu viel zu.

Die libanesische Regierung unter Nawaf Salam verdient aktive und substanzielle UnterstĂŒtzung. Diese Regierung – die beste, die der Libanon seit Jahrzehnten hat – steht fĂŒr Rechtsstaatlichkeit, SouverĂ€nitĂ€t und staatliche Kontrolle ĂŒber die militĂ€rische Verteidigung des Landes. Sie hat einen dysfunktionalen Staat ĂŒbernommen und braucht jetzt die RĂŒckendeckung Europas. Ohne diese UnterstĂŒtzung wird sie unter dem Druck der Eskalation zerbrechen – und mit ihr die letzte realistische Chance auf StabilitĂ€t.

Deutschland sollte sich gemeinsam mit seinen europĂ€ischen Partnern, insbesondere Spanien, aber auch den arabischen Golfstaaten, klar von der militaristischen Politik Washingtons und Tel Avivs distanzieren. Europa darf sich nicht instrumentalisieren lassen. Die EU-Staaten mĂŒssen eine eigenstĂ€ndige, glaubwĂŒrdige Stimme finden – wie Deutschland und Frankreich es 2003 getan haben. Das ist keine antiamerikanische Geste; es ist die Pflicht einer Demokratie, nach ihrer Verfassung und dem Völkerrecht zu handeln. Der Artikel 25 des Grundgesetzes stellt das Völkerrecht ĂŒber die StaatsrĂ€son und aktuelle AllianzzwĂ€nge. Denn nur durch die ausdrĂŒckliche Anerkennung des Völkerrechts wurde Deutschland nach der Naziherrschaft wieder in die internationale Staatengemeinschaft integriert.

Dieser nunmehr achte Nahostkrieg seit 1948 muss beendet und ein Frieden verhandelt werden, der auf einem völkerrechtlichen Fundament steht und es endlich wagt, den ursprĂŒnglichen Grund fĂŒr die InstabilitĂ€t in der Region anzugehen.

Ich möchte mich bei Andrea Kazzer und Mirjam Brusius fĂŒr die stilistische Verbesserung des Textes bedanken.

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Editor’s Pick

von EVA MARIA BREDLER

Frankreich steht diese Woche zwischen zwei Kommunalwahlen, zwischen rechts und links.

Aber was, wenn es eigentlich um oben und unten geht? In Rachel Kushners „Creation Lake“ folgen wir der US-amerikanischen Spionin Sadie Smith tief in den SĂŒden Frankreichs – und zwar wirklich tief, bis unter die Erde, wo Bruno Lacombe lebt. Lacombe, Freund des revolutionĂ€ren Theoretikers Guy Debord, unterstĂŒtzt per Mail die “Moulinards”, eine eher dysfunktionale Öko-Kommune, auf die Smith angesetzt worden ist. Mit Smith lesen wir den Mailverkehr und graben uns immer tiefer in die Welt der Moulinards hinein. Smith ist hinreißend abgebrĂŒht, trinkt ein bisschen zu viel, und ihre Beobachtungen sind nicht nur so ziemlich das Lustigste, was mir je in einem Roman untergekommen ist – sondern auch so klug, dass es mehr philosophische Abhandlung als Spy Novel ist. Und dank Lacombes ansteckender Faszination fĂŒr Neandertaler und Höhlen blickt man unserer postapokalyptischen Zukunft ein bisschen gelassener entgegen. Ich wĂ€hle unten.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Die Bundesregierung hat den Krieg gegen den Iran noch immer nicht als das benannt, was er ist: völkerrechtswidrig. Zahlreiche Wissenschaftler*innen aus dem Völkerrecht und den internationalen Beziehungen fordern die deutsche Bundesregierung in einer STELLUNGNAHME (EN/DE) auf, zur UN-Charta und zum Grundgesetz zurĂŒckzukehren.

Doch auch die UN tun sich mit dem Völkerrecht schwer. Am 12. MĂ€rz verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Angriffe Irans als „Verstoß gegen das Völkerrecht“. SAFIA SOUTHEY (EN) argumentiert, dass die Resolution wahrscheinlich bindend ist, jedoch methodisch fehlerhaft – denn sie bewerte das Handeln des Iran, ohne die vorausgegangene Gewaltanwendung der USA und Israels einzubeziehen.

Die US-Regierung rechtfertigt ihre Gewaltanwendung gegen den Iran mit widersprĂŒchlichen Narrativen, die allesamt um eine zu schĂŒtzende „westliche Zivilisation“ kreisen – von Regimewechsel ĂŒber Druck aus Israel bis hin zur Selbstverteidigung des eigenen Territoriums. PAVLOS ELEFTHERIADIS (EN) warnt, dass diese Rhetorik eine alte Herrschaftslogik wiederbelebe, die das Fundament des Völkerrechts bedrohe.

Mit eben jener Rhetorik rechtfertigten die USA auch die Tötung Khameneis. Ob das Völkerrecht die gezielte Tötung von Staats- und Regierungschefs verbietet, ist unklar. MARGOT DONZÉ (EN) argumentiert, dass das positive Völkerrecht keine solche Norm kenne – der Schutz von FĂŒhrungspersonen hĂ€nge vielmehr von deren Status innerhalb unterschiedlicher völkerrechtlicher Regelungsregime ab.

Völkerrechtlichen Schutz könnte nun auch ein nationales Verfahren vermitteln: Vor dem Oberlandesgericht Koblenz wird erstmals das Kriegsverbrechen des Aushungerns der Zivilbevölkerung nach dem Völkerstrafgesetzbuch verhandelt. Wo endet eine militĂ€risch begrĂŒndete Belagerung und wo beginnt die Strafbarkeit? ROSA-LENA LAUTERBACH (DE) zeigt, welche völkerstrafrechtlichen MaßstĂ€be das Verfahren setzen kann.

Neue völkerrechtliche MaßstĂ€be gab es gestern aus Den Haag. Der IGH war bislang sehr zurĂŒckhaltend, wenn es darum ging, Interventionen von Drittstaaten zuzulassen. Nun hat er auf die anhaltende Kritik reagiert und in seinem einstimmigen Urteil in Sovereignty over the Sapodilla Cayes/Cayos Zapotillos (Belize v. Honduras) – Application by Guatemala for Permission to Intervene die Interventionsmöglichkeiten bedeutend erweitert. ZAHRA MAGHSOUDZADEH und DWIGHT NEWMAN (EN) erlĂ€utern die neuen MaßstĂ€be.

Guatemala hat diese Woche auch vor dem Interamerikanischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte das Völkerrecht mobilisiert – allerdings fĂŒr eine interne Konfliktlage: Seit 2023 setzen autoritĂ€re KrĂ€fte die prodemokratische Regierung unter Druck. Guatemala beantragte deshalb beim IAGMR ein Gutachten zum Schutz von Demokratie und politischen Rechten, heute gehen die öffentlichen Anhörungen zu Ende. FĂŒr PHILIPP ROTHKIRCH (EN) nutzt Guatemala hier strategisch das Völkerrecht, um Ressourcen fĂŒr den innerstaatlichen Kampf um die Demokratie zu mobilisieren.

Diesen altbekannten Kampf fĂŒhren auch die USA. Das Varieties of Democracy (V-Dem) Institute warnte jĂŒngst in seinem vielbeachteten jĂ€hrlichen Demokratiebericht, dass die US-Demokratie in beispiellosem Tempo abgebaut werde. KASH RADOCHA (EN) zeigt, wie exekutive overreach und Angriffe auf Wahlen die USA in eine demokratische Grauzone drĂ€ngen.

Die demokratische Grauzone dehnt sich auch in der EU aus. Deren Gelder sind deshalb daran gebunden, dass sich die Mitgliedstaaten an die Grundwerte der EU – insbesondere Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – halten. Doch was passiert eigentlich, wenn die Kommission diese Kriterien bei der Freigabe nicht berĂŒcksichtigt? JACQUELYN D. VERALDI (EN) analysiert die SchlussantrĂ€ge von GeneralanwĂ€ltin Ćapeta in Parliament v Commission – und fordert, das Ermessen der Kommission zu begrenzen und mehr Transparenz zu schaffen.

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The ICJ’s Advisory Opinion on Climate Change
Edited by Maria Antonia Tigre, Maxim Bönnemann & Antoine De Spiegeleir

“The ICJ opinion is the most definitive statement ever made about international law and climate change. However, it is lengthy and complex. In this volume, the editors have assembled some of the world‘s leading scholars in the field to unravel the opinion and probe the subtleties of what it did and didn‘t say.”

– Michael Gerrard, Columbia Law School

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Und in Deutschland diskutieren wir immer wieder darĂŒber, inwieweit die AfD noch in einer demokratischen Grauzone liegt oder schon im Dunkeln. Das VG Köln untersagt vorlĂ€ufig die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“. So sei etwa unklar, ob die AfD Worten auch Taten folgen lasse. Mehr nachrichtendienstliche Erkenntnisse seien daher nötig – auch fĂŒr ein Verbotsverfahren, so ANDRÉ BARTSCH (DE).

Ganz ohne nachrichtendienstliche Erkenntnisse lĂ€sst sich das offizielle Programm der AfD untersuchen. In ihrem „Regierungsprogramm“ nimmt sich die AfD in Sachsen-Anhalt vor, die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht zu ersetzen. Warum das nicht nur an der Landesverfassung scheitern wĂŒrde, zeigt ISABEL LISCHEWSKI (DE).

Am 26. MĂ€rz verhandelt das Bundesverwaltungsgericht ĂŒber eine Klage des Kreisverbandes der AfD gegen die Stadt NĂŒrnberg. Der Kreisverband will erreichen, dass die Stadt aus einer Allianz gegen Rechtsextremismus austritt. FĂŒr ANDREAS FUNKE und MARKUS KRAJEWSKI (DE) ist gerade dieses Engagement Ausdruck eines prĂ€ventiven Verfassungsschutzes.

PrĂ€vention hĂ€lt auch FABIAN PELTZER (DE) fĂŒr eine gute Idee, allerdings in ganz anderem Kontext: Es sei nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸ, dass der Bundestag einem Bundeswehreinsatz zustimmen mĂŒsste, wenn Russland das Baltikum angreifen wĂŒrde – der Bundestag solle solchen EinsĂ€tzen vielmehr schon vorab zustimmen.

Vor gut einem Jahr haben wir nicht nur ĂŒber die Wehrpflicht fĂŒr Frauen diskutiert, sondern auch zu geschlechtlicher Vielfalt in GefĂ€ngnissen. Nun haben mehrere BundeslĂ€nder gerĂ€uschlos ihre Strafvollzugsgesetze angepasst, um geschlechtliche Selbstbestimmung im Strafvollzug zu gewĂ€hrleisten. Doch nicht jede ausdifferenzierte Regelung ist auch eine verfassungskonforme, sagt CLARA WELLHÄUáșžER (DE).

WĂ€hrenddessen hat SĂŒdkorea Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen eingefĂŒhrt. JEONG-IN YUN (EN) erklĂ€rt, wie die Reform gerichtliche Entscheidungen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterstellt und warum sie einen Wendepunkt fĂŒr die sĂŒdkoreanische Verfassungsgerichtsbarkeit markiert.

WĂ€hrend SĂŒdkorea Gerichte vor Gericht bringt, hat in Ecuador eine Kröte vor Gericht gewonnen: Das Gericht stoppte ein Straßenbauprojekt, um die Jambato-Kröte zu schĂŒtzen. JENNY GARCÍA RUALES und ANDREAS GUTMANN (EN) zeigen an dem Fall: Rechte der Natur sind lokal durchaus umstritten, erweitern so aber auch die Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungen.

LĂ€sst sich die Beteiligung auch zeitlich erweitern? In einem anhĂ€ngigen Gutachtenverfahren klĂ€rt nun der Afrikanische Gerichtshof fĂŒr Menschen- und Völkerrechte, ob Menschenrechte auch zukĂŒnftige Generationen vor KlimaschĂ€den schĂŒtzen können. SIMON WASWA (EN) sieht im offenen Begriff der „Völker“ in der Afrikanischen Charta eine dogmatische Grundlage fĂŒr intergenerationelle Gerechtigkeit.

Genau diesen offenen Begriff diskutiert DAN JERKER B. SVANTESSON (EN) – im Kontext des Friedensnobelpreises. Nach der gĂ€ngigen englischen Übersetzung wird der Preis an jene Person vergeben, „who has done the most or best to advance fellowship among nations“. Das schwedische Original „folkens förbrödrande“ gehe jedoch darĂŒber hinaus – und verweise auf den Frieden innerhalb des „Volkes“. Svantesson schlĂ€gt deshalb vor, das Kriterium anders zu ĂŒbersetzen: als „Förderung der Verbundenheit unter den Völkern“ oder „der Verbundenheit zwischen und innerhalb der Nationen“.

Frieden zwischen und innerhalb der Nationen also – und vielleicht sogar zwischen den Zeiten, wie es die intergenerationelle Gerechtigkeit einfordert. FĂŒr mich steckt darin Hoffnung. Denn wĂ€hrend wir uns beim zwischenstaatlichen Frieden einzelnen (wahnsinnigen) StaatsoberhĂ€uptern ausgeliefert fĂŒhlen, können wir zum Frieden zwischen uns und ĂŒber die Zeit hinweg beitragen, jeden Tag. Es gibt sogar eine UN-Resolution (66/281), die uns das ausgerechnet fĂŒr den heutigen 20. MĂ€rz auftrĂ€gt.

*

Das war’s fĂŒr diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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