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https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/
| Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der CoronaâP(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! â UPDATE |
Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)
Transition NewsBearbeiten![]() Feed Titel: Homepage - Transition News Bundesregierung: Schwarz-GrĂŒn fĂŒr Ricarda Lang âauf jeden Fall eine Optionâ
![]() Union und die GrĂŒnen wĂ€ren nach Ansicht von GrĂŒnen-Chefin Ricarda Lang geeignete Koalitionspartner ab 2025. In drei BundeslĂ€ndern gebe es bereits funktionierende Koalitionen. Baden-WĂŒrttembergs MinisterprĂ€sident Winfried Kretschmann hofft auf eine âVerbindung von Ăkologie und Ăkonomieâ. Dengue-Fieber in Brasilien ausgebrochen: Kollabiert das Gesundheitswesen?
![]() Brasilien kÀmpft gegen den schwersten Dengue-Ausbruch seit Jahrzehnten. In mehreren Gebieten wurde der Notstand ausgerufen. Bank of America investiert wieder in fossile Brennstoffe
![]() Die Bank of America hat ihr Versprechen zurĂŒckgenommen, die grĂŒne Agenda zu unterstĂŒtzen und nicht mehr in Kohlenwasserstoffe â Kohle, Erdöl und Erdgas â [âŠ] Tucker Carlson bestĂ€tigt zum ersten Mal offiziell, daĂ es ein Interview mit PrĂ€sident Putin geben wird, und begrĂŒndet ausfĂŒhrlich warum das nötig ist. Twitter/X
Tucker Carlson bestĂ€tigt zum ersten Mal offiziell, daĂ es ein Interview mit PrĂ€sident Putin geben wird, und begrĂŒndet ausfĂŒhrlich warum das nötig ist. Twitter/X(Sobald eine deutsche Ăbersetzung vorliegt, wird das hier nochmal...
Umfrage der Bertelsmann Stiftung: Viele junge Deutsche misstrauen Regierung und Parlament
![]() Viele junge Deutschen zweifeln daran, ob die Politik kĂŒnftige Herausforderungen lösen könne. Experten sehen darin ein Warnsignal fĂŒr die Demokratie. | Peter MayerBearbeiten![]() Feed Titel: tkp.at â Der Blog fĂŒr Science & Politik KernstĂŒcke der neuen WHO VertrĂ€ge bringen Verlust der nationalen SouverĂ€nitĂ€t der Mitgliedsstaaten
![]() Bekanntlich sollen bis Ende Mai Ănderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen werden, die der WHO eine massive Ausweitung ihrer völkerrechtlich verbindlichen Vollmachten bringen sollen. [âŠ] Hardware-Schwachstelle in Apples M-Chips ermöglicht VerschlĂŒsselung zu knacken
![]() Apple-Computer unterscheiden sich seit langem von Windows-PCs dadurch, dass sie schwieriger zu hacken sind. Das ist ein Grund, warum einige sicherheitsbewusste Computer- und Smartphone-Nutzer [âŠ] 25 Jahre weniger Lebenserwartung fĂŒr "vollstĂ€ndig" Geimpfte
![]() Eine beunruhigende Studie hat ergeben, dass Menschen, die mit mRNA-Injektionen âvollstĂ€ndigâ gegen Covid geimpft wurden, mit einem Verlust von bis zu 25 Jahren ihrer [âŠ] OstermĂ€rsche und Warnungen vor dem Frieden
![]() Ostern ist auch die Zeit der pazifistischen und antimilitaristischen OstermĂ€rsche. Grund genug, um davor zu warnen. Tod nach Covid-Spritze: Ărzte im Visier der Justiz
![]() In Italien stehen fĂŒnf Ărzte nach dem Tod einer jungen Frau aufgrund der âImpfungâ vor einer Anklage. |
NZZBearbeiten

Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ
ERKLĂRT - Ăber die ErnĂ€hrung gelangt Quecksilber in den Körper. Ist das schĂ€dlich?
INTERVIEW - «Wir könnten lÀngst in einer Welt ohne Tuberkulose leben», sagt Bestsellerautor John Green
Kinder leiden vermehrt unter Ăngsten â fehlen ihnen freies Spiel und der Umgang mit Herausforderungen?
ERKLĂRT - Bombardierung von iranischen Nuklearanlagen: Wo könnte Strahlung austreten, und wann wĂŒrde sie gefĂ€hrlich?
Ihretwegen heisst Deutschland Germany, alte und neue Nazis beziehen sich auf sie. Aber ArchÀologen sagen: Die Germanen kennen wir nicht
VerfassungsblogBearbeiten

Feed Titel: Verfassungsblog
âSchwanken zwischen Hoffnung und Verzweiflungâ
Um das Völkerrecht steht es schlecht. So ist es derzeit nicht nur bei uns, sondern weltweit zu lesen. Normen werden missachtet, Urteile nicht befolgt und Gerichte sanktioniert. Auch die Rolle Deutschlands ist im Wandel. Einst stolze Verfechterin einer âregelbasierten internationalen Weltordnungâ, sieht sich die Bundesrepublik zunehmend hĂ€ufig dem Vorwurf âdoppelter Standardsâ und allenfalls selektiver Folgebereitschaft gegenĂŒber bindendem Recht ausgesetzt. Wie ist es, in diesen Zeiten Völkerrecht in Deutschland zu unterrichten? Wie geht es den Vertreter*innen einer Disziplin, die manche in einer Existenzkrise, viele jedenfalls aber in einem Stresstest wĂ€hnen?
Wir haben Dutzende deutsche Völkerrechtsprofessor*innen angeschrieben und sie gefragt, wie sie sich fĂŒhlen. ZurĂŒck kamen Meldungen, die von Zuversicht und Optimismus bis hin zu Ratlosigkeit und Resignation reichen. Weil es uns dabei um ein allgemeines Stimmungsbild und nicht um die Gedanken Einzelner geht, geben wir die Antworten ohne namentliche Zuordnungen wieder â ungefiltert, ungekĂŒrzt und teils auch ĂŒberraschend:
âDie Stimmung ist schlecht, die Welt geht vor die Hunde, und das Völkerrecht scheint nur noch dort zu wirken, wo es schadet.â
âKrise des Völkerrechts â von wegen. Das Völkerrecht ist die einzige Sprache, die in dieser katastrophalen Welt noch Wirkung hat â seine bloĂe Berufung lĂ€sst die Regierungssprecher ins Stammeln kommen und weist die Scheinheiligkeit der Regierenden klar auf. Wer die Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts im Kriegsvölkerrecht kennt, wer weiĂ, wann KrankenhĂ€user oder Atomanlagen oder Zivilisten bombardiert werden dĂŒrfen, wer die Verfahrensvorschriften des Internationalen Gerichtshofs verstanden hat, der kann den Reden der Macht und der StaatsrĂ€son, der ZweckmĂ€Ăigkeit und der Scheinmoral, etwas Wirksames entgegensetzen. Lange Zeit zu Recht kritisiert, ist das Völkerrecht unerwartet zum effektivsten Mittel der Gerechtigkeit geworden â kein Wunder, dass es bekĂ€mpft wird. Was als Krise des Völkerrechts bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit die Krise einer Welt, die seinen Einspruch nicht ertragen kann. Es ist die Verantwortung der Völkerrechtler, diesen Einspruch klar zu formulieren, immer wieder.â
âIch bin schockiert, wie viele KollegInnen eine starke innere Distanz zur Zerstörung des Völkerrechts entwickelt haben oder aber in Zynismus und Resignation verfallen. Doch wir brauchen weder das Ignorieren noch die bloĂe Krisenbeschreibung, sondern den Blick nach vorne. Notwendig wĂ€re ein kritischer und multiperspektivischer rechtsvergleichender Blick auf das Völkerrecht als globales PhĂ€nomen mit allen seinen Herausforderungen, ohne aber das Vertrauen in seine StĂ€rken zu verlieren. Denn wir schulden der nĂ€chsten Generation und unseren Studierenden das Vertrauen, dass die Krisen zu lösen sind. Die Ukraine verteidigt das Völkerrecht und auch Teile der iranischen und russischen Zivilgesellschaft arbeiten jetzt schon an einer demokratischen und rechtsstaatlichen Neuaufstellung ihrer Staaten fĂŒr den Moment, in dem die Völkerrechtsfeinde besiegt sind. Ich wĂŒnschte mir, wir wĂŒrden Ăngste und Frustrationen stĂ€rker beiseiteschieben und sie mehr dabei unterstĂŒtzen.â
âDas sind so disruptive Zeiten, dass es ein Epochenwandel ist. Es ist erschĂŒtternd zu sehen, wenn Völkerrecht gebrochen wird. Unterrichten und forschen wird dadurch umso wichtiger. Das Völkerrecht wird nicht untergehen und wie es sich in den nĂ€chsten Jahren verĂ€ndern wird, ist unklar. Damit Europa und Deutschland bei der VerĂ€nderung relevant sind, werden gute Völkerrechtler*innen weiter gebraucht. Zudem sind auch âDealsâ zwischen Staaten völkerrechtliche VertrĂ€ge; und nicht alle Staaten brechen das Völkerrecht. Daher: weiter forschen, weiter unterrichten; Entwicklungslinien, aber auch politische SpielrĂ€ume im rechtlichen Rahmen aufzeigen. Dies alles, auch wenn es frustrierend ist zu sehen, wie immer gleiche Fragen immer wieder diskutiert werden mĂŒssen, ohne âFortschritteâ: Zum Schutz der Umwelt in bewaffneten Konflikten habe ich 2000 promoviert. Fortschritte â also Fortentwicklung der Normen oder Dogmatik fĂŒr einen besseren Schutz der Umwelt im Krieg â gab es in den 25 Jahren kaum. Und jetzt werden selbst fundamentale Normen wieder und wieder gebrochen.â
âSchwanken zwischen Hoffnung und Verzweiflung. FĂŒr jemanden, der in den 1990er Jahren völkerrechtlich sozialisiert wurde, sind die laufenden offenen Verletzungen der grundlegendsten Regeln und vor allem das totale Ausklammern juristischer ErwĂ€gungen im Diskurs ĂŒber Krieg, Annexionen und Zölle schockierend. Es geht nicht um ein âback to normalâ nach âĂbertreibungenâ der 1990er Jahre. Es geht um die juristische Begleitung und Verarbeitung der globalen Verschiebungen militĂ€rischer, wirtschaftlicher und politischer Macht. Die strukturellen Aufgaben des (Völker-)rechts mĂŒssen also kritisch reflektiert werden, und die Erneuerung von Inhalten sollte intellektuell vorbereitet werden. Fazit: Ich bleibe bei meinem Job, das Völkerrecht als Recht zu behandeln und nicht zum Spielball werden zu lassen, weder von kriminellen StaatsfĂŒhrern noch von hyperkritischen Diskursen, die das Völkerrecht nur als DeckmĂ€ntelchen der Hegemonie des âNordensâ ansehen. Vielleicht aber werde ich mich ganz in Disziplinen flĂŒchten, die das Recht nur von auĂen betrachten oder zur Aktivistin mutieren.â
âWer sein Leben dem Völkerrecht widmete, brauchte schon immer ein stabiles NervenkostĂŒm, um die erhebliche Kluft zwischen Schein und Sein zu ĂŒberbrĂŒcken. Hatte sich diese Kluft mit dem Ende des Kalten Krieges verengt, so ist sie in letzter Zeit wieder deutlich breiter geworden. Wir mĂŒssen uns daher jetzt besonders engagieren, um die völkerrechtlichen SelbstverstĂ€ndlichkeiten der UN-Ăra als Gebote der Weltvernunft im öffentlichen Bewusstsein wachzuhalten und gegen Angriffe auch aus dem eigenen Lager zu verteidigen. DafĂŒr werden uns die nachfolgenden Generationen zur Rechenschaft ziehen.â
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âDie Zukunft des Völkerrechts steht auf dem Spiel. Wie sich die Politik dazu positioniert, ob sie Völkerrecht beachtet, bis zur Unkenntlichkeit verbiegt oder gleich ganz in den Wind schlĂ€gt, entscheidet aber nicht nur ĂŒber die Zukunft des Völkerrechts, sondern auch ĂŒber die Zukunft der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Denn damit ist eine Entscheidung darĂŒber verbunden, ob wir uns auf die Seite autoritĂ€rer Staaten schlagen, denen die Menschenrechte nur lĂ€stig sind, oder die schrumpfende Gruppe demokratischer Rechtsstaaten stĂ€rken. Je weniger die internationale Gemeinschaft demokratische Rechtsstaatlichkeit einfordert, desto leichter wird es fĂŒr autoritĂ€re KrĂ€fte im Innern. Je mehr eine Regierung nach auĂen eine regel- und rĂŒcksichtslose Politik verfolgt, desto stĂ€rker wird der Anreiz, demokratische und rechtsstaatliche Kontrollen zurĂŒckzufahren. Der Gaza-Konflikt zeigt diesen Zusammenhang bereits ĂŒberdeutlich: WĂŒrde die Bundesregierung nicht die gravierenden Völkerrechtsverletzungen Israels decken, könnte darĂŒber gesprochen werden, ohne zuletzt massiv gestiegene Repressionen.â
âDas Völkerrecht steht sehr unter Druck. Das jĂŒngste Beispiel ist die Rechtfertigung des Angriffs auf Iran unter Art. 51 der UN-Charta, ohne dass ĂŒberhaupt konkret geprĂŒft und subsumiert wĂŒrde. Friedrich Merz spricht von der âDrecksarbeitâ, die Israel fĂŒr uns erledige. Der Zweck heiligt die Mittel, mit Völkerrecht hat das alles nichts mehr zu tun. Mit welcher GlaubwĂŒrdigkeit soll man dann noch das Völkerrecht gegen Russland in Stellung bringen? Wer das â aber auch die permanenten Völkerrechtsverletzungen in Gaza â rechtfertigen will, sollte ehrlich sagen: auf das Völkerrecht kommt es nicht mehr an.â
âDas Völkerrecht ist und bleibt das ius necessarium. Wir brauchen das Völkerrecht, aber das Völkerrecht braucht auch uns. Wir brauchen vor allem ein Mehr an Völkerrecht, nicht ein Weniger. Völkerrechtliche Normen werden zunehmend in Frage gestellt â durch bewaffnete Konflikte, Machtpolitik und das Schwinden multilateraler Verbindlichkeit. Gerade deshalb ist es zentral, Studierenden ein reflektiertes VerstĂ€ndnis fĂŒr die Funktionsweise und Bedeutung des Rechts in internationalen Beziehungen zu vermitteln. Forschung muss in diesem Kontext mehr leisten als reine Analyse: Sie sollte Orientierung bieten und zur StĂ€rkung eines gerechten, regelbasierten internationalen Miteinanders beitragen. Die aktuellen UmbrĂŒche fordern dazu heraus, das Völkerrecht nicht nur zu erklĂ€ren, sondern zu versuchen, es mitzugestalten. KĂŒmmern wir uns um das Völkerrecht.â
âIch bin völkerrechtsfrustriert.â
âDas Völkerrecht wurde zu allen Zeiten durch mĂ€chtige Staaten, die es offen missachten, herausgefordert. Was uns neu erscheint â nĂ€mlich, dass Staaten wie die USA oder gar Deutschland von der regelbasierten internationalen Ordnung Abstand nehmen oder nehmen könnten â, ist weder neu noch einzigartig. Mir macht Mut, dass das Interesse der Ăffentlichkeit, von politischen Akteur*innen und Aktivist*innen und vor allem von Studierenden an dem âwas das Völkerrecht sagtâ, nicht nachlĂ€sst. Daher können wir uns weder Zynismus noch Resignation erlauben. DafĂŒr steht zu viel auf dem Spiel und dafĂŒr setzen tĂ€glich Menschen ihre Freiheit, ihre Gesundheit und teilweise auch ihr Leben fĂŒr völkerrechtliche Grundregeln wie Frieden, globale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Nachhaltigkeit ein. Kurz gesagt: Wann, wenn nicht jetzt?â
âMich betrĂŒbt, wie selektiv die neue deutsche Regierung das Völkerrecht anwendet. Andere Staaten sollen Haftbefehle des IStGH ausfĂŒhren, wir nicht. Israel verteidigt sich prĂ€ventiv (und damit rechtswidrig), der Kanzler lobt Israels Mut. Als Völkerrechtler:in wird man ganz leicht in die eine oder andere Ecke gestellt. Und wer sich in den Medien zu Gaza, Iran oder Ukraine Ă€uĂert, hat die Drohanrufe am nĂ€chsten Tag gleich mitgebucht. Die Politik muss sich klarer schĂŒtzend vor uns Völkerrechtler:innen stellen. Aber natĂŒrlich sind wir auch selbst ein wenig an dieser Misere Mitschuld. Die stĂ€ndigen Aufrufe, Veranstaltungen oder Institutionen zu boykottieren oder zu verbieten, weil dort Meinungen von Personen kundgetan werden, die uns nicht gefallen, sind ĂŒberhaupt nicht hilfreich. Denn den besonderen Schutz von Art. 5 Abs. 3 GG genieĂen wir als Wissenschaftler:innen, nicht als Aktivist:innen.â
âVölkerrecht ist viel mehr als Krieg und Frieden. Es ist beileibe nicht tot, wenn auch unter Druck. Wir mĂŒssen Sorge tragen, dass es weiter wirkt, wir alle, Lehrende und Studierende. Zu verzweifeln war noch nie eine Lösung. Also: Lernt das Völkerrecht und erhaltet es lebendig, liebe Studierende!â
âNicht das Völkerrecht befindet sich in einer Krise, sondern ein bestimmtes VerstĂ€ndnis seiner Rechtsnatur. Das Völkerrecht war immer schon von einer Differenz zwischen zwei GrundverstĂ€ndnissen beherrscht. FĂŒr den völkerrechtlichen Realismus bildeten die Staaten, deren Interessen, Ziele und Werte den Ausgangs- und Fluchtpunkt fĂŒr die Entwicklung einer völkerrechtlich wohlgeordneten Welt. Dies galt auch dann, wenn man diese Orientierungen nicht teilte. Der völkerrechtliche Idealismus orientierte sich an Visionen einer âbesseren Weltâ â wie immer man diese definierte. Völkerrecht begriff sich als Projekt zur Verwirklichung von âglobal justiceâ. Fruchtbare Völkerrechtswissenschaft bestand darin, beide Perspektiven zusammenzubringen. In den letzten drei Jahrzehnten war allerdings zu beobachten, dass die letztgenannte Perspektive in bestimmten â sicherlich dominierenden â Wissenschaftskreisen die Dominanz erlangte. Diese Kreise werden gegenwĂ€rtig in brutaler Weise von der RealitĂ€t eingeholt. Anstatt ĂŒber einen âNiedergang des Völkerrechtsâ zu klagen, besteht Anlass zur BeschĂ€ftigung mit der Frage, wie weit sich eine Völkerrechtswissenschaft von der RealitĂ€t der hobbesâschen Staatenwelt entfernen kann, ohne dass sie zu einem sinnlosen Projekt wird.â
âStimmt es wirklich, dass es zur Zeit besonders prekĂ€r um das Völkerrecht steht? Und dass â wie viele meinen â die Rolle der Bundesrepublik in der regelbasierten internationalen Ordnung im Wandel ist? Ich bin nicht sicher. âDoppelstandardsâ und Relativierungen völkerrechtlicher Bindungen sind ein prĂ€gendes Kennzeichen schon der vergangenen Jahrzehnte, und immer auch der deutschen AuĂenpolitik gewesen. Schon immer galten die Regeln der âregelbasierten Ordnungâ mehr fĂŒr die einen als fĂŒr die anderen. Was â vielleicht â neu und anders ist, ist dass die Protagonisten sich oftmals nicht einmal mehr die MĂŒhe machen, die genannten âDoppelstandardsâ zu verbergen (insofern parallel zur inzwischen bis ins bĂŒrgerliche Milieu hinein kaum noch camouflierten Fremdenfeindlichkeit â die es subkutan natĂŒrlich immer gab). Und schlieĂlich (natĂŒrlich!): Ich beklage meine Sprachlosigkeit â viel öfter mĂŒsste ich öffentlich intervenieren, erklĂ€ren, korrigieren, mahnen. Und das gilt nicht nur (aber auch) fĂŒr Gaza.â
âDie internationale Rechtsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg: 1945â2025 R.I.P. Die G7-ErklĂ€rung zum offensichtlich völkerrechtswidrigen israelischen Angriff auf den Iran sowie die Aussage des deutschen Bundeskanzlers, Israel erledige dabei die âDrecksarbeit fĂŒr unsâ, sind beschĂ€mend. Sie missverstehen opportunistisch die Lehren der Geschichte, um sich mit einer kriminellen israelischen Regierung und einer US-Administration zu verbĂŒnden, die entschlossen scheint, jene internationale Ordnung zu zerstören, die sie seit 1945 maĂgeblich mit aufgebaut und getragen hat.â
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An der Juristischen FakultĂ€t der Georg-August-UniversitĂ€t Göttingen ist am Lehrstuhl fĂŒr Deutsche Rechtsgeschichte und BĂŒrgerliches Recht von Prof. Dr. Eva Schumann zum 1.Oktober 2025 die Stelle als Wiss. Mitarbeiter*in (w/m/d) â Entgeltgruppe 13 TV-L â mit 50 % der regelmĂ€Ăigen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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âGerade in Zeiten wie diesen, da alles in Frage zu stehen scheint, dĂŒrfen sich die Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler nicht vom Pessimismus entmutigen lassen und sich frustriert oder gar zynisch in ein weltabgewandtes Schneckenhaus zurĂŒckziehen. Against all odds, die regelbasierte internationale Ordnung braucht optimistische Stimmen, die dieses Ordnungsideal noch nicht abgeschrieben haben. Und wenn sich im Hörsaal die Studierenden nach wie vor fĂŒr das Völkerrecht begeistern, macht das Mut und auch ein wenig SpaĂ, diese Stimmen gemeinsam laut werden zu lassen.â
âWie jedes Recht dient auch das Völkerrecht ebenso der AusĂŒbung von Herrschaft wie dem Interessenausgleich und dem Schutz der SchwĂ€cheren. Wer sich fĂŒr seine StĂ€rkung beim Schutz der SchwĂ€cheren und beim Interessenausgleich einsetzt, muss seit einiger Zeit herbe EnttĂ€uschungen verkraften. Die Liste gerade auch fundamentaler, RechtsbrĂŒche ist lang, und im âDealâ verkommt das Recht zum BĂŒttel der Macht. Das rĂŒttelt an den Fundamenten der bisherigen internationalen Ordnung. Angesichts höchst unvollkommener zentralisierter Durchsetzungsinstrumente beruht(e?) diese im Kern auf dem wechselseitigen Vertrauen in einen Minimalkonsens, welcher vor allem von der Erfahrung der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts getragen wurde. Aktuell wird von zentralen Akteuren viel Vertrauen verspielt; der Minimalkonsens ist erkennbar brĂŒchig geworden. Als Wissenschaftler:innen beobachten, analysieren und kommentieren wir diese Entwicklungen kritisch und machen uns Gedanken ĂŒber mögliche Konsequenzen. Hoffnungsfroh stimmt das gestiegene Interesse bei Studierenden und in der allgemeinen Ăffentlichkeit. Das Völkerrecht ist offensichtlich nicht allen egal.â
âDas Völkerrecht ist andauernd von Krisen geschĂŒttelt, und das Durchsetzungsdefizit, insbesondere wenn Interessen mĂ€chtiger Staaten entgegenstehen, ist auch nichts Neues. Man sollte auch nicht vorschnell von Versagen oder Irrelevanz des Völkerrechts sprechen, weil das Völkerrecht als rechtlicher MaĂstab gerade dann Bedeutung entfaltet, wenn es nicht eingehalten wird. Beunruhigend sind freilich erstens Umfang und AusmaĂ der aktuellen Herausforderungen, zweitens Tendenzen, noch nicht einmal so zu tun, als nehme man das Völkerrecht ernst, und das Fehlen entsprechender Versuche, staatliches Verhalten völkerrechtlich zu rechtfertigen, und drittens der Eindruck, dass auch in Deutschland der Vorwurf der Völkerrechtswidrigkeit bei einigen staatlichen EntscheidungstrĂ€gern nur Achselzucken hervorruft oder gar offen argumentiert wird: Die anderen halten sich doch auch alle nicht dran, warum sollten wir das dann tun? Politik schlĂ€gt Völkerrecht, auf Völkerrecht wird sich vor allem berufen, wenn es die eigene Position stĂŒtzt, sonst wird es ignoriert oder geht in der AbwĂ€gung mit politischen ErwĂ€gungen unter. Resignation ist indes keine Lösung, es gilt vielmehr gerade jetzt und umso mehr, doppelte Standards in der Nutzung des Völkerrechts klar und laut zu benennen. Ich unterrichte daher nach wie vor sehr gerne Völkerrecht und freue mich ĂŒber das Interesse der Studierenden.â
âEs ist kurzsichtig und dumm, das Völkerrecht fĂŒr das Faustrecht des StĂ€rkeren aufzugeben. Hiervon profitieren nur wenige MĂ€chtige â und dies auch nur um den Preis von InstabilitĂ€t, BĂŒrgerkrieg oder Krieg. Leider ist es durchaus denkbar, dass die Gegner des Völkerrechts dieser wichtigen zivilisatorischen Errungenschaft nachhaltigen Schaden zufĂŒgen. FĂŒr mich ist das aber ein Grund mehr, mich fĂŒr den Erhalt (und die Fortentwicklung) des Völkerrechts einzusetzen.â
âIch finde es immer schwieriger, zu völkerrechtlichen Fragestellungen zu forschen und zu lehren, ohne zu resignieren oder zur Zynikerin zu werden. Das Völkerrecht war immer eine besondere Ordnung, die auf die Akzeptanz der Staaten angewiesen war. Ich sehe den Ausspruch von Louis Henkin, dass sich die meisten Staaten die meiste Zeit an die meisten Regeln halten, aber zunehmend in Erosion begriffen. Dabei braucht es aus meiner Sicht gerade jetzt eine friedliche und auf rechtlichen Strukturen basierende Weltordnung. Heutige Strukturen zu reflektiven, zu reformieren â sie z.B. weniger eurozentrisch zu gestalten â wĂ€re eine wichtige Aufgabe, die aber nicht erfĂŒllt werden kann, wenn Staaten sich ganz grundsĂ€tzlich vom Multilateralismus abwenden.â
âEs gibt keinen Untergang des Völkerrechts und auch keinen generellen RĂŒckzug vom Multilateralismus. Es stimmt, einige LĂ€nder â insbesondere unter bestimmten FĂŒhrungspersönlichkeiten â haben eine Abneigung gegenĂŒber dem Multilateralismus. Aber viele andere Staaten â tatsĂ€chlich die groĂe Mehrheit â ziehen sich nicht vom Multilateralismus zurĂŒck. Ist das Völkerrecht als solches durch Trumps oder Putins RĂŒckzug vom Multilateralismus gefĂ€hrdet? Meine Antwort lautet: nein. Das Völkerrecht ist unkaputtbar. Es ist eine normative Form, die die Kehrseite moderner Staatlichkeit bildet. Solange es auf der Welt wenigstens zwei politische Gemeinwesen mit moderner Staatlichkeit gibt, wird es auch Völkerrecht geben. Ich will die Gefahren, denen wir gegenĂŒberstehen, keineswegs kleinreden. Aber es gibt keinen Grund aufzugeben. Nur ein Beispiel: Gehen wir 50 Jahre zurĂŒck. Der Griff der Sowjetunion ĂŒber Osteuropa war eisern. Und doch unterzeichneten 1975 alle relevanten Staaten im Rahmen der Konferenz ĂŒber Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa die Schlussakte von Helsinki. Der Rest, wie man so schön sagt, ist Geschichte.â
*
Editorâs Pick
von MAXIM BĂNNEMANN
Ja, das Recht erscheint fragil. Doch was bricht, das muss nicht enden. Ich war gerade bei den Ukrainischen Filmtagen NRW und habe dort den Film Porcelain War gesehen. Es geht um das Leben dreier ukrainischer KĂŒnstler*innen unweit der Front, um Schönheit in Zeiten des Schreckens, Porzellan in Reichweite der Panzer und Kultur im Angesicht des Krieges. Slava, Anya und Andrey stemmen sich alle drei gegen die russische Diktatur, teils mit dem Pinsel, teils mit dem Gewehr in der Hand. Mut und Zuversicht wechseln sich mit Momenten der Angst und Unsicherheit ab. âPorzellan ist zerbrechlichâ, sagt Slava an einer Stelle des Films. âAber es kann auch wieder zusammengesetzt werden.â
*
Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Die Innenansichten machen Hoffnung, trotz allem. KĂŒmmern wir uns also um das âunkaputtbareâ Völkerrecht:
Seit den israelischen LuftschlĂ€gen gegen den Iran vor einer Woche ĂŒberziehen sich beide LĂ€nder gegenseitig mit Angriffen. Die Bundesregierung deutete schnell an, dass die militĂ€rischen MaĂnahmen Israels vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt sein könnten. Doch diese Position sei völkerrechtlich unhaltbar, so MEHRDAD PAYANDEH (DE).
WĂ€hrend sich die Aufmerksamkeit auf den Iran richtet, geht das Töten in Gaza weiter. Die Anzeichen fĂŒr Völkermord hĂ€ufen sich. ITAMAR MANN (EN) nimmt das zum Anlass, um generell darĂŒber nachzudenken, wie sich staatliche Absichten (um-)formen. Zerstörungsabsicht entstehe allmĂ€hlich und nicht linear â als Ergebnis von Handlungen, Unterlassungen, Emotionen und politischen Gelegenheiten. Was einst rechtlich als Selbstverteidigung gerechtfertigt gewesen sei, könne sich bei Israel so zu einem Völkermord verhĂ€rten.
NatĂŒrlich kann man Staaten nicht in den Kopf schauen (auch nicht dem Staatsoberhaupt), aber trotzdem lohnt es sich, den Blick ins Innere des israelischen Staates zu richten, wie OR BASSOK (EN) beweist: Er bemerkt, dass das Oberste Gericht beim Schutz demokratischer Institutionen aktivistisch sei, aber zum Schutz palĂ€stinensischer Menschenrechte schweige â ein Muster, das Bassok als âdemocracy washingâ beschreibt.
Selektive Rechtswahrung lĂ€sst sich nicht nur in Israel beobachten: KĂŒrzlich hat der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael OâFlaherty, in einem Brief an Dobrindt die EinschrĂ€nkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch deutsche Behörden im Kontext des Gaza-Konflikts scharf kritisiert. Und Polizist*innen sorgen sich, Recht zu brechen, wenn sie den Anweisungen des Bundesinnenministers zu GrenzzurĂŒckweisungen Folge leisten. Denn obwohl das VG Berlin die ZurĂŒckweisung dreier somalischer Asylsuchender an der deutschen Grenze durch die Bundespolizei fĂŒr rechtswidrig hielt, hĂ€lt Dobrindt an der Praxis fest. Kein klassischer exekutiver Ungehorsam â doch RAVEN KIRCHNER (DE) erkennt in der âReduktion auf den Einzelfallâ einen neuen Typus der Missachtung von Gerichtsentscheidungen.
Nach den BeschlĂŒssen des VG Berlin sind die drei beteiligten Richter*innen im Netz heftig diffamiert und bedroht worden. Was zunĂ€chst nur nach polemischer Kritik aussehe, sei jedoch kein Ausnahmefall, meint PHILIPP KĂKER (DE) â sondern Teil systematischer Bestrebungen, die unabhĂ€ngige Justiz zu delegitimieren.
Ăhnliche Bestrebungen lassen sich derzeit in ThĂŒringen beobachten: Dort blockiert die AfD-Fraktion die Neubesetzung des Richterwahlausschusses. Aber existiert ihr Druckmittel ĂŒberhaupt? Muss der Richterwahlausschuss tatsĂ€chlich erst neu besetzt oder eine Ăbergangsregelung geschaffen werden, bevor neue Richter*innen ernannt werden können? FĂŒr JULIA NEBEL, ROBERT KALINER und JONATHAN SCHRAMM (DE) eröffnen die Vorschriften des deutschen Richtergesetzes einen Ausweg.
Ăber das VerhĂ€ltnis zwischen Parlament und Gericht entschied im MĂ€rz auch das Bundesverwaltungsgericht, mit anderen Vorzeichen: In seinem âBDS-Urteilâ hielt es Verwaltungsgerichte nicht fĂŒr zustĂ€ndig, ĂŒber den BDS-Beschluss des Bundestags zu urteilen. Doch auch der Weg zum BVerfG bleibt wegen der prozessual hohen HĂŒrden oft versperrt. NAVID JUNGMANN (DE) gibt Entwarnung: Diese RechtsschutzlĂŒcke entspreche den Wertungen des Grundgesetzes.
Was den Werten der EU entspricht und was nicht ist wiederum in den aufsehenerregenden SchlussantrĂ€ge von GeneralanwĂ€ltin Äapeta in Kommission gegen Ungarn nachzulesen. Nach LENA KAISER (EN) und KONSTANTINOS LAMPRINOUDIS (EN) analysiert nun auch GEORGIOS ATHANASIOU (EN) die SchlussantrĂ€ge, ordnet sie in die Rechtsprechungslinien des EuGH ein â und sieht darin Anzeichen fĂŒr einen grundlegenden Rechtsprechungswandel.
Mit Werten ist es allerdings so eine Sache. So macht der EuGH in seinen âfeministischenâ AsylfĂ€llen (WS, K und L, AH und FN) den asylrechtlichen Schutz davon abhĂ€ngig, ob die Schutzsuchenden bestimmte âwestlicheâ Werte internalisiert haben, vor allem Geschlechtergleichheit. NARIN NOSRATI und DAVIDE TOMASELLI (EN) warnen vor Rechtsunsicherheit und ideologischer Instrumentalisierung.
Um Rechtssicherheit und ideologische Instrumentalisierung kann man sich nach den PrÀsidentschaftswahlen nun auch in Polen wieder sorgen. Doch der Sieg des ultrakonservativen Karol Nawrocki bedeute nicht, dass die polnische Demokratie verloren sei, ermutigen MACIEJ KISILOWSKI und ANNA WOJCIUK (EN): Ein neuer Verfassungskompromiss könne den Weg nach vorn weisen.
Der Weg nach vorn droht in Ungarn jetzt gesetzlich abgeschnitten zu werden. Der ehemalige Verfassungsrichter BĂ©la Pokol schlĂ€gt vor, ein Notstandsregime einzufĂŒhren â mit dem Ziel, das illiberale System Ungarns gegen mögliche Re-Demokratisierungsversuche einer kĂŒnftigen Regierung zu immunisieren. Angesichts dessen plĂ€diert TĂMEA DRINĂCZI (EN) fĂŒr einen post-formalistischen Ansatz demokratischer Rekonstruktion.
Demokratischer Konstruktion made in EU dient dagegen die EuropĂ€ische BĂŒrgerinitiative, ein 2012 eingefĂŒhrtes quasi-direktdemokratisches Verfahren, das es einer Gruppe von mindestens sieben EU-BĂŒrger*innen ermöglicht, die Union zum Handeln aufzufordern â wenn es ihnen gelingt, eine Million Unterschriften zu sammeln. Die zunehmenden rechtlichen Auseinandersetzungen rund um erfolgreiche, aber folgenlose BĂŒrgerinitiativen verweisen laut ALBERTO ALEMANNO (EN) jedoch auf ein grundlegendes Problem: ein Auseinanderfallen von der Anerkennung partizipativer Demokratie und den institutionellen RealitĂ€ten.
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Musk, Power, and the EU: Can EU Law Tackle the Challenges of Unchecked Plutocracy?
(Edited by Alberto Alemanno & Jacquelyn D. Veraldi)
As calls for an EU response to Muskâs actions grow, the question of whether, why, and how the EU reacts remains open. Is Muskâs conduct problematic in terms of disinformation, electoral integrity, abuse of power, or a combination of these factors? This edited volume unpacks whether and how (EU) law may tackle the existence and exercise of unprecedented plutocratic power. The authors explore a multitude of legal avenues, from freedom of speech to competition law, technology law, data protection to corporate taxation.
Now available as soft copy (open access) and in print!
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Ob bald auch KĂŒnstliche Intelligenz BĂŒrgerinitiativen einbringen kann? Nicht unwahrscheinlich. Immerhin wird bereits diskutiert, ob Inhalte von âLarge Language Modelsâ als âMeinungsĂ€uĂerungâ geschĂŒtzt sind. Dies ist nĂ€mlich eine Vorfrage fĂŒr die grundsĂ€tzliche Haftung fĂŒr KI, insbesondere die Verantwortlichkeit von Entwickler*innen. GIOVANA LOPES und MARCO BASSINI (EN) analysieren eine aktuelle US-Gerichtsentscheidung und untersuchen, unter welchen Voraussetzungen das First Amendment KI-generierte Inhalte als âspeechâ schĂŒtzt.
Technische Fortschritte fordern auch das Strafrecht heraus. Zuletzt entfachte die Ausweitung der DNA-Analyse auf die biogeografische Herkunft eine Kontroverse. Das Versprechen vom âgenetischen Phantombildâ durch die erweiterte DNA-Analyse klingt zwar nach Ermittlungserfolg, birgt aber Risiken fĂŒr Diskriminierung und Fehldeutung. ALINA GORSTEIN und RABEA BENNER (DE) zeigen, warum die Technik mehr Unsicherheiten schafft als löst.
Unsicherheiten schafft in den USA derzeit ein Instrument, das eigentlich dazu gedacht ist, Ermittlungsfehler und JustizirrtĂŒmer zu berichtigen: die Begnadigung. Doch Trump verwandelt das Recht in seiner âDealâ-MentalitĂ€t immer mehr in ein LoyalitĂ€tsinstrument: Wer ihm freund ist, wird begnadigt â wer nicht, dem gnade Gott. DOUGLAS HUSAK (EN) analysiert, wie solche transaktionalen Begnadigungen die amerikanische Demokratie bedrohen.
Auch in Pakistan ist der rechtsstaatliche Gerichtsprozess in Gefahr: Zivilist*innen werden dort wieder vor MilitĂ€rgerichte gestellt, seit das Oberste Gericht seine eigene Entscheidung aufhob, die diese Praxis zunĂ€chst fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt hatte. MUHAMMAD ASIF KHAN (EN) argumentiert, dass die Aufhebungsentscheidung nicht der Beginn, sondern das Ergebnis eines gefĂ€hrlichen verfassungsrechtlichen Kurswechsels sei.
Venezuela befindet sich inmitten eines solchen Kurswechsels. Am 25. Mai fanden dort Kommunal- und Parlamentswahlen statt, aus denen Maduros VerbĂŒndete mit ĂŒberwĂ€ltigender Mehrheit hervorgingen. Das hatte auch damit zu tun, dass ein groĂer Teil der Opposition zum Boykott der Wahl aufgerufen hatte. Nach SAMUEL ISSACHAROFF und SERGIO VERDUGO (EN) mĂŒsse eine geschwĂ€chte Opposition die Frage, ob sie sich an Wahlen beteiligt oder sie boykottieren, sowohl unter pragmatischen als auch strategischen Gesichtspunkten abwĂ€gen â vor allem im Hinblick auf die verbleibenden Möglichkeiten demokratischen Widerstands.
Ende Mai verhandelte der Interamerikanische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte den Fall Ramos Durand u.âŻa. gegen Peru, in dem es um Zwangssterilisationen in Peru geht, die dort zwischen 1980 und 2000 staatlich organisiert â und teilweise militĂ€risch kontrolliert â stattfanden. FĂŒr PAULINA MACĂAS ORTEGA (EN) hat der Fall groĂes Potenzial: Erstmals könnte das Gericht Zwangssterilisationen ausdrĂŒcklich als reproduktive Gewalt und damit als geschlechtsspezifische Gewalt einstufen.
Historisch ist auch der Fall T.H. gegen Tschechien, den der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte nun entschied und der ebenfalls Zwangssterilisationen berĂŒhrte: Erstmals wurde eine Beschwerde von einer nicht-binĂ€ren Person erhoben. Der EGMR stellte fest, dass eine Sterilisation nicht Voraussetzung fĂŒr die rechtliche Anerkennung der GeschlechtsidentitĂ€t sein darf und sah Artikel 8 der EMRK verletzt. Doch der Gerichtshof schweige zu Artikeln 3 und 14, versage eine EntschĂ€digung und schreibe T.H. wiederholt das falsche Geschlecht zu, wie SARAH OUĆEDNĂÄKOVĂ und ZUZANA VIKARSKĂ (EN) kritisieren.
FĂŒr das âOutstanding Women Projectâ portrĂ€tiert JULIA CLARA LIPS (EN) Vijaya Lakshmi Pandit: eine berĂŒhmte indische Diplomatin und Politikerin des 20. Jahrhunderts, die in den jungen Vereinten Nationen gegen die britische Kolonialherrschaft kĂ€mpfte (und wegen zivilen Ungehorsams mehrfach im GefĂ€ngnis saĂ â auch gemeinsam mit ihrer Tochter).
Diese Woche ging schlieĂlich unser Symposium âGEAS-Reform: Halbzeit bis zur Anwendungâ (DE) zu Ende. CONSTANTIN HRUSCHKA rĂ€umt mit MissverstĂ€ndnissen zum unionalen Normwiederholungsverbot auf: Die KomplexitĂ€t der Reform spreche fĂŒr eine umfassende nationale Gesetzgebung â auf die Regelungs- und Verweisungstechnik komme es an. ANNIKA FISCHER-UEBLER und TANJA ROXANA ROLLETT erlĂ€utern die Chancen und Herausforderungen des neuen Monitoring-Mechanismus. Nach der Ausweitung im Rahmen der GEAS-Reform hat die Kommission im Mai bereits neue VorschlĂ€ge vorgelegt, um die Regelung zu âsicheren Drittstaatenâ weiter zu verschĂ€rfen. Warum es rechtlich höchst umstritten ist, das Verbindungskriterium abzuschaffen und Rechtsmitteln keinen automatischen aufschiebenden Effekt mehr zu gewĂ€hren, erklĂ€rt CATHARINA ZIEBRITZKI.
Eine Stimme aus der Völkerrechtslehre hat oben daran erinnert, dass âResignation [âŠ] keine Lösungâ sei, âes gilt vielmehr gerade jetzt und umso mehr, doppelte Standards in der Nutzung des Völkerrechts klar und laut zu benennen.â Und damit machen wir nĂ€chste Woche weiter.
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Das warâs fĂŒr diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
Â
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