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https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/
| Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der CoronaâP(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! â UPDATE |
Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)
Transition NewsBearbeiten![]() Feed Titel: Homepage - Transition News Bundesregierung: Schwarz-GrĂŒn fĂŒr Ricarda Lang âauf jeden Fall eine Optionâ
![]() Union und die GrĂŒnen wĂ€ren nach Ansicht von GrĂŒnen-Chefin Ricarda Lang geeignete Koalitionspartner ab 2025. In drei BundeslĂ€ndern gebe es bereits funktionierende Koalitionen. Baden-WĂŒrttembergs MinisterprĂ€sident Winfried Kretschmann hofft auf eine âVerbindung von Ăkologie und Ăkonomieâ. Dengue-Fieber in Brasilien ausgebrochen: Kollabiert das Gesundheitswesen?
![]() Brasilien kÀmpft gegen den schwersten Dengue-Ausbruch seit Jahrzehnten. In mehreren Gebieten wurde der Notstand ausgerufen. Bank of America investiert wieder in fossile Brennstoffe
![]() Die Bank of America hat ihr Versprechen zurĂŒckgenommen, die grĂŒne Agenda zu unterstĂŒtzen und nicht mehr in Kohlenwasserstoffe â Kohle, Erdöl und Erdgas â [âŠ] Tucker Carlson bestĂ€tigt zum ersten Mal offiziell, daĂ es ein Interview mit PrĂ€sident Putin geben wird, und begrĂŒndet ausfĂŒhrlich warum das nötig ist. Twitter/X
Tucker Carlson bestĂ€tigt zum ersten Mal offiziell, daĂ es ein Interview mit PrĂ€sident Putin geben wird, und begrĂŒndet ausfĂŒhrlich warum das nötig ist. Twitter/X(Sobald eine deutsche Ăbersetzung vorliegt, wird das hier nochmal...
Umfrage der Bertelsmann Stiftung: Viele junge Deutsche misstrauen Regierung und Parlament
![]() Viele junge Deutschen zweifeln daran, ob die Politik kĂŒnftige Herausforderungen lösen könne. Experten sehen darin ein Warnsignal fĂŒr die Demokratie. | Peter MayerBearbeiten![]() Feed Titel: tkp.at â Der Blog fĂŒr Science & Politik KernstĂŒcke der neuen WHO VertrĂ€ge bringen Verlust der nationalen SouverĂ€nitĂ€t der Mitgliedsstaaten
![]() Bekanntlich sollen bis Ende Mai Ănderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen werden, die der WHO eine massive Ausweitung ihrer völkerrechtlich verbindlichen Vollmachten bringen sollen. [âŠ] Hardware-Schwachstelle in Apples M-Chips ermöglicht VerschlĂŒsselung zu knacken
![]() Apple-Computer unterscheiden sich seit langem von Windows-PCs dadurch, dass sie schwieriger zu hacken sind. Das ist ein Grund, warum einige sicherheitsbewusste Computer- und Smartphone-Nutzer [âŠ] 25 Jahre weniger Lebenserwartung fĂŒr "vollstĂ€ndig" Geimpfte
![]() Eine beunruhigende Studie hat ergeben, dass Menschen, die mit mRNA-Injektionen âvollstĂ€ndigâ gegen Covid geimpft wurden, mit einem Verlust von bis zu 25 Jahren ihrer [âŠ] OstermĂ€rsche und Warnungen vor dem Frieden
![]() Ostern ist auch die Zeit der pazifistischen und antimilitaristischen OstermĂ€rsche. Grund genug, um davor zu warnen. Tod nach Covid-Spritze: Ărzte im Visier der Justiz
![]() In Italien stehen fĂŒnf Ărzte nach dem Tod einer jungen Frau aufgrund der âImpfungâ vor einer Anklage. |
NZZBearbeiten

Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ
Hilfe, es ist Spargelzeit! Wieso manche Menschen ĂŒbelriechenden Urin nach dem Spargelessen produzieren und weshalb nicht jeder die DĂŒfte wahrnehmen kann
Getreide zwischen ApfelbĂ€umen und Futterhecken fĂŒr KĂŒhe: Der sogenannte Agroforst macht Ăcker klimaresistent â und soll sich sogar fĂŒr Bauern lohnen
Wissenschaft? Nein danke. Trump will Forschungsbudgets massiv kĂŒrzen
Da blÀst er noch! Wo der bedrohte Jangtse-Glattschweinswal einst lebte, verraten uralte chinesische Gedichte
Die internationale Schifffahrt plant finanzielle Anreize fĂŒr grĂŒne Kraftstoffe. Kritische Stimmen sagen, das reiche nicht aus
VerfassungsblogBearbeiten

Feed Titel: Verfassungsblog
Expressive Empörung
Verliert der US Supreme Court die Geduld mit Donald Trump? Das Urteil A.A.R.P. v. Trump vom 19. April 2025 könnte einen Wendepunkt in der Beziehung zwischen dem Gericht und der Trump-Administration markieren â insbesondere mit Blick auf die Migrationspolitik. Mit sieben zu zwei Stimmen erlieĂ das Gericht eine einstweilige VerfĂŒgung, die es der Regierung untersagt, angeblich irregulĂ€re Migrant*innen nach dem Alien Enemies Act von 1798 aus den USA abzuschieben.
Auf das Bemerkenswerte an diesem Vorgang wies auch Richter Samuel Alito in seinem Sondervotum hin: Der Supreme Court erlieĂ die VerfĂŒgung, obwohl die Regierung dem unterinstanzlichen Gericht mitgeteilt hatte, dass die Antragsteller*innen in den nĂ€chsten Tagen ohnehin nicht abgeschoben wĂŒrden. Auch wenn die einstweilige VerfĂŒgung keine BegrĂŒndung enthĂ€lt, aus Sicht vieler Beobachter*innen ist klar, dass die richterliche Mehrheit damit nicht lĂ€nger bereit ist, Zusicherungen der Trump-Regierung zu glauben. Die Regierung habe in den jĂŒngsten migrationsrechtlichen Verfahren zu erkennen gegeben, dass sie sich der rule of law nicht verpflichtet fĂŒhlt.
Nur wenige Tage zuvor hatte der Supreme Court noch einen ganz anderen Ton angeschlagen. In Trump v. J.G.G. (7. April 2025) hob eine knappe 5-zu-4-Mehrheit eine einstweilige VerfĂŒgung auf, die der Trump-Administration untersagte, venezolanische Staatsangehörige â laut Justizministerium mutmaĂliche Bandenmitglieder â auf Grundlage des Alien Enemies Act abzuschieben. Die Mehrheit der Richter*innen erblickte das Problem darin, dass sich die KlĂ€ger*innen fĂ€lschlicherweise auf den Administrative Procedure Act berufen hĂ€tten, obwohl ein habeas corpus-Verfahren richtig gewesen wĂ€re.  Nichts an dieser per curiam-Entscheidung â einer kurzen, nicht namentlich unterzeichneten Stellungnahme des gesamten Gerichts â lieĂ Zweifel daran erkennen, dass an diesem Fall etwas nicht stimmen könnte. Stattdessen bestĂ€tigte die richterliche Mehrheit nĂŒchtern: âDie Inhaftierten⊠haben Anspruch auf eine Benachrichtigung und die Möglichkeit, ihre Abschiebung anzufechten. Die einzige Frage ist, welches Gericht dafĂŒr zustĂ€ndig ist.â Das Gericht entschied den Fall also letztlich anhand einer juristischen Formalfrage â ganz so, als wĂŒrde es sich um einen Fall wie jeden anderen auch handeln. Ein paar Fachleute fĂŒr Verfahrensrecht ringen nun zwar mit der Frage, ob die AnwĂ€lt*innen der Inhaftierten tatsĂ€chlich auch wirklich jede FormalitĂ€t beachtet haben. Wer allerdings nicht gerade hauptberuflich zum Thema Bundesgerichtsbarkeit unterrichtet, wird kaum einschĂ€tzen können, ob das Gericht in einem politisch weniger brisanten Verfahren Ă€hnlich entschieden hĂ€tte. Eine wiederauferstandene Hannah Arendt hĂ€tte hierin möglicherweise einen Anlass gefunden, ihrer âBanalitĂ€t des Bösenâ ein Nachwort hinzuzufĂŒgen.
In Noem v. Abrego Garcia (10. April 2025) gab sich das Gericht im Ton erneut sachlich, kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. Die Richter*innen wiesen die Trump-Administration an, âdie Freilassung von Abrego Garcia aus der Haft in El Salvador zu ermöglichen und sicherzustellen, dass sein Fall so behandelt wird, als wĂ€re er nicht unrechtmĂ€Ăig abgeschoben worden.â Auch diesmal vermittelten die Richter*innen den Eindruck, dass in der Praxis der Trump-Administration grundsĂ€tzlich alles mit rechten Dingen zugehe â es handele sich nur um einen Einzelfall, der korrigiert werden mĂŒsse. Besorgt zeigte sich die Mehrheit vielmehr wegen der untergeordneten Gerichte, denen es an Respekt gegenĂŒber der Exekutive fehle. Man mĂŒsse, so der Supreme Court, bei allen MaĂnahmen zur RĂŒckfĂŒhrung Garcias die âgebotene Achtung vor der auĂenpolitischen Rolle der Exekutiveâ wahren.
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Was der Mehrheitsmeinung an Empörung fehlte, wog Richterin Sonia Sotomayor â zusammen mit Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson â in ihrer abweichenden Meinung auf. Sie stellte fest, dass die Trump-Administration Abrego Garcia in ein âTerrorhaftzentrumâ in El Salvador ĂŒberstellt hatte, ohne eine ârechtliche Grundlage fĂŒr dessen grundlose Festnahme, Abschiebung und Inhaftierungâ zu nennen. âStatt diesen eklatanten Fehlerâ zu korrigieren, wolle die Trump-Regierung âAbrego Garcia, Ehemann und Vater ohne Vorstrafen, in einem salvadorianischen GefĂ€ngnis zurĂŒcklassen, ohne rechtlich anerkannten Grund.â Dies sei ein offener Bruch mit den verfassungsrechtlichen Prinzipien des Rechtsstaats. Sotomayor wies darauf hin, dass laut Vertreter*innen des Justizministeriums Trump âjede Person â auch US-BĂŒrger*innen â ohne rechtliche Konsequenzen abschieben und inhaftieren darf, solange dies vor einer gerichtlichen PrĂŒfung geschieht.â
Richter*innen der unteren Instanzen schlagen dagegen regelmĂ€Ăig Sotomayors Ton an. Empört bestehen sie darauf, dass Menschen in den USA ein Recht auf ein faires Verfahren zusteht und dass die USA verfassungsrechtlich zur RĂŒckfĂŒhrung verpflichtet sind, wenn die Abgeschobenen nicht zu ihrem Bleiberecht angehört worden sind.
Der von Ronald Reagan ernannte Richter Harvie Wilkinson kritisierte die Trump-Administration scharf fĂŒr den Versuch, âEinwohner*innen dieses Landes in auslĂ€ndischen GefĂ€ngnissen zu verstecken ohne auch nur die Spur eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das doch die Grundlage unserer Verfassungsordnung ist.â Der von Biden ernannte Richter Brian Murphy formulierte noch deutlicher: âKongress, gesunder Menschenverstand, minimaler menschlicher Anstand und auch dieses Gericht widersprechen allesamt der Behauptung der Trump-Regierung, die Vereinigten Staaten dĂŒrften abschiebepflichtige Personen in LĂ€nder verbringen, aus denen sie nicht stammen, die kein Gericht bestimmt hat und in denen ihnen unmittelbar Folter oder der Tod droht â ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, vor der Abschiebung auf diese Gefahr hinzuweisen.â
Auch rechtlich macht Empörung einen Unterschied. GegenĂŒber Regierungen, die in gutem Glauben handeln und die Verfassung achten, sollten sich Gerichte zurĂŒckhalten. Oft verfĂŒgen Regierungen ĂŒber mehr Informationen und demokratische Legitimation als Gerichte, deren Wissen sich hĂ€ufig auf das beschrĂ€nkt, was ihnen von AnwĂ€lt*innen prĂ€sentiert wird. Doch stellen Richter*innen fest, dass die Regierung gezielt rechtsstaatliche Prinzipien unterwandert, ist ZurĂŒckhaltung nicht mehr angebracht. Die Rassentrennung im SĂŒden der USA konnte erst ĂŒberwunden werden, als die Justiz nicht mehr auf das staatliche Narrativ reinfiel, demzufolge Jim Crow im Interesse aller sei â und stattdessen anerkannte, dass âSegregation im Bildungswesen in keinem vernĂŒnftigen VerhĂ€ltnis zu einem legitimen staatlichen Zielâ steht. So formulierte es der Oberste Richter Warren öffentlich (hinter verschlossenen TĂŒren gab er allerdings zu, dass die Rassentrennung in Wahrheit ausschlieĂlich dem Erhalt weiĂer Vorherrschaft diente). Die Trump-Administration hat durch monatelanges TĂ€uschen, Blockieren und Ignorieren gerichtlicher Anordnungen jeglichen Anspruch auf richterliche ZurĂŒckhaltung verspielt. Die Supreme-Court-Richter*innen taten gut daran, dem Justizministerium schweigend mitzuteilen: âWir glauben euch nicht.â
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Empörung ist auch wichtiger als FormalitĂ€ten. Justice Alito formulierte in seiner abweichenden Meinung zu A.A.R.P. zahlreiche obskure EinwĂ€nde. Professor Steven Vladeck, renommierter Verfassungsrechtler an der Georgetown Law School, zeigt, dass Alito in allen Punkten falsch liegt. In Alitos Augen, so kann man nur mutmaĂen, liegen der Rest der Welt und die Mehrheit der Richter*innen schlicht falsch. In gewöhnlichen FĂ€llen halten sich Richter*innen an die FormalitĂ€ten. Empörte Richter*innen schaffen dagegen Gerechtigkeit â sie verstecken sich nicht hinter juristischen Feinheiten, um handfeste Gefahren fĂŒr die rule of law und die Verfassungsstaatlichkeit durchgehen zu lassen.
Empörung hat aber auch eine expressive Funktion. In den meisten FĂ€llen ist ein nĂŒchterner juristischer Ton angemessen. In ihm zeigt sich, dass verfassungsrechtliche Fragestellungen oft komplex sind und die Parteien in gutem Glauben ĂŒber die VerfassungsmĂ€Ăigkeit bestimmter MaĂnahmen streiten. Doch wenn eine Regierung systematisch versucht, rechtsstaatliche Prinzipien zu unterwandern, ist ein anderer Ton angebracht. Alle wissen: Die Regierung hat keine Beweise dafĂŒr, dass viele der abgeschobenen Personen Bandenmitglieder sind; es gibt keine âStaatsgeheimnisseâ, die geheim gehalten werden mĂŒssten, und die Regierung El Salvadors ist kaum in der Lage, sich einer ernsthaften Aufforderung der Trump-Administration zu widersetzen, verfassungswidrig abgeschobene Personen in unmenschliche GefĂ€ngnisse dieses Landes zurĂŒckzuschicken. Wo die Regierung systematisch gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstöĂt, muss ein Urteil deutlich machen, dass die Richter*innen wissen â und wissen mĂŒssen â, dass die Regierung lĂŒgt, die Verfassung missachtet und das Recht missbraucht, um politisches Unrecht zu kaschieren.
In A.A.R.P. entschied sich die richterliche Mehrheit fĂŒr ein stilles Signal: Das Vertrauen in Trumps Justizministerium ist aufgebraucht. Seine Aussagen zur Einwanderungspolitik verdienen keine gerichtliche Beachtung mehr. Denn die hĂ€ufigen LĂŒgen, taktischen Ausweichmanöver und zahllosen missachteten Gerichtsanordnungen haben gezeigt: Das ist nicht bloĂ verfassungsrechtlich missglĂŒckte Politik, sondern ein gezielter Angriff auf die verfassungsmĂ€Ăige Ordnung. FrĂŒher oder spĂ€ter wird es mehr brauchen als stille Empörung â denn Regierungsbeamte versuchen weiterhin, all jene Personen oder Institutionen verfassungsrechtlich schutzlos zu stellen, die ihren politischen Zielen im Weg stehen. Bleibt die Frage: KĂŒndigt das Urteil an, dass sich der Ton gegenĂŒber der Trump-Regierung Ă€ndert â oder bleibt es bei einer leisen, folgenlosen Verstimmung?
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Editorâs Pick
von MAXIM BĂNNEMANN
âEs ist vielmehr die Mitte, die liberale, gutmeinende, empfindliche Mitte, die verzweifelt den Schutz dieser Art von Sprache braucht. Denn es ist die Mitte des Empires, die darauf blicken muss und sagt: Ja, das ist tragisch, aber notwendig, denn die Alternative ist Barbarei.â
Der amerikanische Journalist und Autor Omar El-Akkad reflektiert ĂŒber das Grauen in Gaza und die tiefe Verstrickung der âhöflichen liberalen Kreise im Westenâ. Angesiedelt zwischen autobiografischen Reflexionen und ebenso scharfen wie verzweifelten Beobachtungen der Gegenwart, schreibt El-Akkad ĂŒber Schweigen und VerdrĂ€ngen, ĂŒber Sprache und Sprachlosigkeit, ĂŒber den Autoritarismus arabischer Regime und die dunkle, tödliche Seite des westlichen Liberalismus. Eines Tages werden alle immer dagegen gewesen sein â aber bis dahin ist es zu spĂ€t.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Papst Franziskus ist am Ostermontag verstorben. Egal wie Sie zur katholischen Kirche stehen â Papst Franziskus hat MitgefĂŒhl bewiesen. MitgefĂŒhl, das uns in internationalen Rechtsdebatten hĂ€ufig fehlt. So sagte er bei einer Freiluftmesse in Lampedusa: âWir sind eine Gesellschaft, die verlernt hat, zu weinen.â Im Jahr 2024 bezeichnete er die âsystematische Arbeitâ von Regierungen, Migrant*innen abzuschrecken, als âschwere SĂŒndeâ.â Ob SĂŒnde, Scham oder strategisch sinnvoll â die migrationspolitische Abschreckung hat ihren Weg in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gefunden. DANIEL THYM (DE) analysiert, was die KoalitionĂ€re in der Migrationspolitik versprechen.
FĂŒr moralisch fragwĂŒrdig halten viele auch einen weiteren Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag: eine neue Form der Wehrpflicht. Die Mehrheit der jungen Menschen in Deutschland lehnt diese ab. WĂ€hrend die Wehrpflicht alle mĂ€nnlichen BĂŒrger verfassungsrechtlich verpflichtet, bleibt das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung auch im Verteidigungsfall geschĂŒtzt. KATHRIN GROH (DE) skizziert mögliche Wehrpflichtmodelle und deren verfassungsrechtliche Anforderungen.â
Nicht nur die Diskussion zur Wehrpflicht wird vor dem Hintergrund von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine gefĂŒhrt. Auch andere europĂ€ische LĂ€nder reagieren weiterhin auf die russische Aggression. Estland Ă€nderte nun sein Wahlrecht dahingehend, dass nur noch estnische- und EU-BĂŒrger*innen bei lokalen Wahlen abstimmen dĂŒrfen; russische StaatsbĂŒrger*innen dĂŒrfen dagegen nicht mehr teilnehmen. Was es mit dieser Reform auf sich hat, erlĂ€utert RAIT MARUSTE (EN).
Die erneute Blockade des Gazastreifens dauert nun seit Wochen an. Dem israelischen MilitĂ€r wird vorgeworfen, die Zivilbevölkerung gezielt auszuhungern. In Anschluss an das Interview mit TOM DANNENBAUM (DE) aus dem letzten Newsletter argumentiert ROSA-LENA LAUTERBACH (DE), dass die Verweigerung lebensrettender humanitĂ€rer Hilfe fĂŒr Zivilist*innen gegen das humanitĂ€re Völkerrecht verstöĂt.â
Die israelische Regierung könnte auch gegen nationales Verwaltungsrecht verstoĂen. Der Versuch, sowohl die GeneralstaatsanwĂ€ltin Gali Baharav-Miara als auch den Leiter des Inlandsgeheimdienstes, Ronen Bar, zu entlassen, sorgte weltweit fĂŒr Schlagzeilen. ALON HAREL (DE) erklĂ€rt, was das fĂŒr die israelische Verfassungsordnung bedeutet.â
WĂ€hrenddessen ist auch die TĂŒrkei mit Entmachtung beschĂ€ftigt. LOQMAN RADPEY (DE) analysiert, wie ErdoÄan versucht, die pro-kurdische Partei fĂŒr Gleichheit und Demokratie nahe genug zu halten, um die tĂŒrkische Opposition zu fragmentieren.â
Neben der Opposition wird in der TĂŒrkei auch die Anwaltschaft ins Visier genommen. GĂLĂİN BALAMİR COĆKUN und ERTUÄ TOMBUĆ (EN) zeigen, wie ein Fall gegen die Istanbul Bar Association stellvertretend dafĂŒr steht, wie autokratische Regime AnwĂ€lt*innen und deren Interessenvereinigungen kriminalisieren.
Auch Bangladesch scheint sich an einem autoritĂ€ren Scheideweg zu befinden, seit die autoritĂ€re Politikerin Sheikh Hasina letztes Jahr infolge von Massenprotesten gestĂŒrzt wurde. Mit dem Mandat, die Demokratie neu zu starten, hat die Verfassungsreformkommission weitreichende Ănderungen vorgeschlagen. ARAFAT HOSEN KHAN (EN) gibt einen Ăberblick.â
Weitreichende Ănderungen hat auch der Deutsche Bundestag beschlossen, nach wochenlangen Debatten ĂŒber Sondervermögen und Schuldenbremse. Nun rĂ€umt das geĂ€nderte Grundgesetz Bund und LĂ€ndern in den kommenden Jahren erheblichen finanziellen Spielraum ein. PHILIP MATUSCHKA (DE) beobachtet, dass die Ănderungen mehrere unbeantwortete Fragen aufwerfen und sprachliche Unklarheiten enthalten, die weiterer gesetzlicher Regelungen bedĂŒrfen.â
Apropos sprachliche Unklarheiten: Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat nun einstimmig entschieden, dass âFrauâ unter dem Equality Act nur âbiologischeâ Frauen meint und trans Frauen nicht einschlieĂt. SARTHAK GUPTA (EN) warnt, dass die Entscheidung den Equality Act unterlaufen und die Rechte von trans Personen diskriminierend einschrĂ€nken könnte.
++++++++++Anzeige++++++++++++Ausschreibung: 12 Promotionsstellen am Graduiertenkolleg DynamInt Am DFG-Graduiertenkolleg âDynamische Integrationsordnung â Europa und sein Recht zwischen Harmonisierung und Pluralisierungâ (DynamInt) der Humboldt-UniversitĂ€t zu Berlin sind 12 reine Promotionsstellen (m/w/d) ausgeschrieben (3/4-TeilzeitbeschĂ€ftigung â E 13 TV-L HU). Die Einstellung ist zum 01.10.2025 geplant, Bewerbungsfrist ist der 01.07.2025. Die volle Ausschreibung finden Sie hier.
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Unterdessen könnte sich die TĂŒr zur unionsrechtlichen Anerkennung der EheschlieĂung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen weiter öffnen. Generalanwalt de la Tour sieht in seinen SchlussantrĂ€gen in der Rechtssache C-713/23 eine entsprechende Verpflichtung der Mitgliedstaaten. FULVIA RISTUCCIA (EN) erlĂ€utert, was hinter den AntrĂ€gen steckt und wo der Generalanwalt noch weiter hĂ€tte gehen können.
Auch ein US-Bezirksgericht steht vor groĂen Fragen: Hat Meta gegen das Kartellrecht verstoĂen, als es WhatsApp und Instagram kaufte? SARAH HINCK (EN) schaut sich den Fall an und vergleicht ihn mit dem sich unionsrechtlich entwickelnden Ansatz zur Fusionskontrolle.â
Auch bei digitalen Diensten entwickelt sich das Unionsrecht weiter. Der Digital Services Act ist seit ĂŒber einem Jahr in Kraft. Ist er dem zunehmenden politischen Einfluss der Tech-Giganten gewachsen? NIKOLAUS VON BERNUTH (EN) bewertet, welchen Risiken der DSA ausgesetzt ist, wenn Plattformen die Vorschriften umgehen.â
Nicht nur der DSA veranschaulicht, dass âder Vorrang ein âexistentielles Erfordernisâ des EU-Rechtsâ ist, wie Pierre Pescatore 1973 formulierte. Illiberale Regierungen und politisch vereinnahmte Gerichte sind ein weiteres (folgenreiches) Beispiel. AnlĂ€sslich der neuen Stellungnahme von Generalanwalt Spielmann in der Rechtssache C-448/23 argumentiert GIACOMO DI FEDERICO (EN), dass der EuGH klarstellen sollte, dass es fĂŒr beides wenig Raum gibt.â
Der Freistaat ThĂŒringen kĂ€mpft zwar (noch) nicht mit einem âcaptured courtâ, aber mit einem blockierten Richterwahlausschuss â ein Zustand, der zunehmend untragbar wird. JULIANA TALG und FABIAN WITTRECK (DE) zeigen, warum der Lösungsvorschlag der Justizministerin in eine Sackgasse fĂŒhrt â und wie eine wirksame Gegenstrategie aussehen könnte.
Hier lĂ€sst sich von Lateinamerika lernen, das schon lange fĂŒr eine unabhĂ€ngige Justiz kĂ€mpft. Im Interview mit der Redaktion unseres Partners Agenda Estado de Derecho spricht MARGARET SATTERTHWAITE (EN),UN-Sonderberichterstatterin fĂŒr die UnabhĂ€ngigkeit von Richtern und RechtsanwĂ€lten, ĂŒber kreative AnsĂ€tze und die strukturellen Herausforderungen, vor denen Justizsysteme (nicht nur) in Lateinamerika stehen.
In einem weiteren GesprĂ€ch mit unserem Partner AED erklĂ€rt OSVALDO ZAVALA GILER (EN), der erste lateinamerikanische Kanzler des Internationalen Strafgerichtshofs, wie globale Gerechtigkeit trotz Cyber-Bedrohungen gestĂ€rkt werden kann â und welche zentrale Rolle Lateinamerika dabei spielt.
Diese Woche haben wir das von Elena Izyumenko herausgegebene Symposium zu âIntellectual Property and the Human Right to a Healthy Environmentâ (EN) abgeschlossen. EVA MEYERMANS SPELMANSuntersucht, wer in der Fast Fashion Industrie angesichts der Klimakrise fĂŒr den Schutz der Menschenrechte verantwortlich ist, und analysiert die entsprechende Strategie der EU. MARTIN SENFTLEBEN schaut sich Wege an, wie sich Mode-Upcycling rechtlich fördern lĂ€sst â Wege, die das Markenrecht derzeit blockiert. IRENE CALBOLI beschreibt die rechtlichen Herausforderungen, mit denen unabhĂ€ngige Upcycler konfrontiert sind, weil ihre Produkte wohl gegen geistige Eigentumsrechte verstoĂen. PĂTER MEZEI analysiert Upcycling aus urheberrechtlicher Sicht. LĂON DIJKMAN prĂŒft, ob und wie das Patentrecht Technologien fĂŒr den Umweltschutz fördern oder aber behindern kann. HEIDI HĂRKĂNEN verknĂŒpft urheberrechtlichen Schutz mit nachhaltiger Entwicklung und Kreislaufwirtschaft. Und schlieĂlich schlieĂt ELENA IZYUMENKO das Symposium mit einer Reflektion zur AbwĂ€gung zwischen dem Recht auf geistiges Eigentum und dem Recht auf eine gesunde Umwelt ab.
Heute Abend wird der Sarg von Papst Franziskus verschlossen und versiegelt, morgen beginnt die Trauerfeier. Am Dienstag treten die KardinĂ€le zusammen, um den Termin fĂŒr das Konklave festzulegen. Das Konklave beginnt ĂŒbrigens traditionsgemÀà mit den Worten âextra omnesâ: Alle raus, nur die wahlberechtigten KardinĂ€le dĂŒrfen bleiben. Manchmal fĂŒhlt sich das Völkerrecht auch eher wie âextra omnesâ als âerga omnesâ an â exklusiv statt universell. Doch diesmal klappt âerga omnesâ ganz gut. Wladimir Putin wird der Trauerfeier fernbleiben â dank des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs könnte sein Besuch in einer belgischen GefĂ€ngniszelle enden.
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Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
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