NachrichtenBearbeiten
https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/
| | Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE |
Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)
Transition NewsBearbeitenFeed Titel: Homepage - Transition News Bundesregierung: Schwarz-Grün für Ricarda Lang „auf jeden Fall eine Option“
![]() Union und die Grünen wären nach Ansicht von Grünen-Chefin Ricarda Lang geeignete Koalitionspartner ab 2025. In drei Bundesländern gebe es bereits funktionierende Koalitionen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hofft auf eine „Verbindung von Ökologie und Ökonomie“. Dengue-Fieber in Brasilien ausgebrochen: Kollabiert das Gesundheitswesen?
![]() Brasilien kämpft gegen den schwersten Dengue-Ausbruch seit Jahrzehnten. In mehreren Gebieten wurde der Notstand ausgerufen. Bank of America investiert wieder in fossile Brennstoffe
![]() Die Bank of America hat ihr Versprechen zurückgenommen, die grüne Agenda zu unterstützen und nicht mehr in Kohlenwasserstoffe – Kohle, Erdöl und Erdgas – […] Tucker Carlson bestätigt zum ersten Mal offiziell, daß es ein Interview mit Präsident Putin geben wird, und begründet ausführlich warum das nötig ist. Twitter/X
Tucker Carlson bestätigt zum ersten Mal offiziell, daß es ein Interview mit Präsident Putin geben wird, und begründet ausführlich warum das nötig ist. Twitter/X(Sobald eine deutsche Übersetzung vorliegt, wird das hier nochmal...
Umfrage der Bertelsmann Stiftung: Viele junge Deutsche misstrauen Regierung und Parlament
![]() Viele junge Deutschen zweifeln daran, ob die Politik künftige Herausforderungen lösen könne. Experten sehen darin ein Warnsignal für die Demokratie. | Peter MayerBearbeitenFeed Titel: tkp.at – Der Blog für Science & Politik Kernstücke der neuen WHO Verträge bringen Verlust der nationalen Souveränität der Mitgliedsstaaten
![]() Bekanntlich sollen bis Ende Mai Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen werden, die der WHO eine massive Ausweitung ihrer völkerrechtlich verbindlichen Vollmachten bringen sollen. […] Hardware-Schwachstelle in Apples M-Chips ermöglicht Verschlüsselung zu knacken
![]() Apple-Computer unterscheiden sich seit langem von Windows-PCs dadurch, dass sie schwieriger zu hacken sind. Das ist ein Grund, warum einige sicherheitsbewusste Computer- und Smartphone-Nutzer […] 25 Jahre weniger Lebenserwartung für "vollständig" Geimpfte
![]() Eine beunruhigende Studie hat ergeben, dass Menschen, die mit mRNA-Injektionen „vollständig“ gegen Covid geimpft wurden, mit einem Verlust von bis zu 25 Jahren ihrer […] Ostermärsche und Warnungen vor dem Frieden
![]() Ostern ist auch die Zeit der pazifistischen und antimilitaristischen Ostermärsche. Grund genug, um davor zu warnen. Tod nach Covid-Spritze: Ärzte im Visier der Justiz
![]() In Italien stehen fünf Ärzte nach dem Tod einer jungen Frau aufgrund der „Impfung“ vor einer Anklage. |
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Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂĽnde zu Wissen & Forschung | NZZ
Vor 5000 Jahren gab es längst domestizierte Hunde. Auf einer kleinen Insel hielten die Menschen trotzdem Wölfe
INTERVIEW - Corona-Bilanz in Deutschland: «Es ist erschreckend, wie wenig wir zu den Massnahmen wissen»
22 Milliarden für die ESA: Europa stellt die Weichen für mehr Resilienz und Eigenständigkeit im Weltraum
Das Grippevirus ist in diesem Jahr besonders ansteckend – das ist ein guter Grund für eine Impfung
PODCAST «NZZ QUANTENSPRUNG» - Künstlicher Intelligenz droht auf der Erde der Strom knapp zu werden. Nun weichen die Techfirmen auf den Weltraum aus
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Feed Titel: Verfassungsblog
Jenseits der Statistik
Im Januar 2025 legte das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt eine umfangreiche Studie über sogenannte „Femizide“ vor. In dieser wertet die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle (KKF) Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) aus – und will damit geschlechtsspezifische Tötungen von Frauen in NRW verstehen. Doch der statistische Zugriff der Polizei bleibt blind für die strukturellen Dimensionen dieser Gewalt. Aus der Perspektive der soziologischen Feminizid-Forschung zeigt sich: Das Ausblenden von patriarchalen Strukturen, institutioneller Mitverantwortung und von Misogynie führt nicht nur zu einem Erkenntnis-, sondern auch zu einem Deutungsdefizit. Eine aktuelle Untersuchung aus Tübingen zeigt erste Ansätze, wie es anders gehen kann.
Forschung und Daten zu Feminiziden in Deutschland
Der Begriff des Femizids – oder auch des Feminizids – ist ein von Feministinnen in den öffentlichen Diskurs und in die Forschung eingebrachter Begriff, um einen verschleierten systemischen und gesellschaftlichen Missstand sichtbar zu machen: Die geschlechtsspezifische Tötung (und das Zu-Tode-Kommen) von Frauen*1) und Mädchen als Folge der misogynen Abwertung von Frauen, Weiblichkeit und als weiblich Konnotiertem in patriarchalen Gesellschaften. Im vorliegenden Beitrag verwende ich den Begriff des Feminizids von Marcela Lagarde, da dieser – mehr noch als der des Femizids, der sich hierzulande im öffentlichen Diskurs durchgesetzt hat – die Rolle von Gesellschaft und Staat bei diesen Tötungen betont.
In Deutschland wächst das wissenschaftliche Interesse am Thema, doch die Forschung steht noch am Anfang. Die wenigen empirischen Studien konzentrieren sich meist auf sogenannte Intim-Feminizide, also Tötungen von Frauen* durch (Ex-)Partner*innen, und bleiben damit auf der individuellen Ebene von Opfer und Täter verhaftet. Strukturelle Hintergründe und andere Erscheinungsformen von Feminiziden geraten bislang nur am Rand in den Blick.
Auch die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen hat im Auftrag des Innenministeriums Femizide in NRW zwischen 2014 und 2023 untersucht. Grundlage waren Rohdaten der Polizeilichen Kriminalstatistik und sogenannte polizeiliche Kurzsachverhalte. Ziel der Studie ist es, Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen phänomenologisch zu beschreiben und geschlechtsbezogene Tatmotive zu erfassen. Doch der statistische Zugriff der Polizei hat seine Grenzen: Welche Erkenntnisse er ermöglicht – und wo er strukturelle Dimensionen verfehlt –, zeigt der folgende Abschnitt aus Perspektive der soziologischen Feminizid-Forschung.
Feminizid aus soziologischer Perspektive: Warum der strafrechtliche Blick zu kurz greift
In Anbetracht der Ausrichtung der KKF-Studie an Straftatbeständen wie Mord und Totschlag überrascht es nicht, dass diese eine Definition verwendet, die sich an den Definitionen des Europarats (vgl. Grzyb), der Istanbul-Konvention und der Vereinten Nationen orientiert. Diese fasst unter „Femizid“ die Tötung von Mädchen und Frauen „aufgrund geschlechtsspezifischer Motive und/oder aufgrund geschlechtsspezifischer Erwartungen und Vorstellungen des Täters in Bezug auf Frauen“. Aus einer soziologischen Perspektive, die zur Erforschung eines Phänomens sowohl Faktoren der sogenannten Mikro- als auch der Makroebene einbezieht, bleibt ein solcher Ansatz, der einzig auf die Erfassung von Daten auf der individuellen Ebene zielt, ungenügend.
Hier zeigt sich das Dilemma, dass eine strafrechtliche Sicht auf Feminizide „eine subjektiv-individuelle Bestimmung, die den Geschlechtsbezug als eine besondere Absicht oder Motivation der Tatperson begreift“, nahelegt (vgl. Streuer). Ein solch subjektives Verständnis geschlechtsbezogener Gewalt blendet ihren strukturellen Charakter aus und verfehlt damit gerade jene Macht- und Herrschaftsverhältnisse, die das Phänomen konstituieren (vgl. Welte/Geyler).
In der Forschung wird disziplinübergreifend ein solcher mehrdimensionaler Zugriff bislang nur selten gewählt. Hinzu kommt, dass sich die Definitionen darin unterscheiden, wer als Opfer (nur Frauen, Frauen und Mädchen oder Frauen* und Mädchen*) und wer als Täter*in (nur Männer oder auch Frauen) gilt. Das erschwert nicht nur die Vergleichbarkeit der Daten, sondern auch die Interpretation der Ursachen und Kontexte.
Ein gelungenes Beispiel für eine umfassende Forschungsweise bietet eine Studie zu Feminiziden in Hamburg. Sie bezieht Faktoren der individuellen und der strukturellen Ebene mit ein und liefert so vertiefte Erkenntnisse zu Ursachen und Kontexten. Die Untersuchung zeigt unter anderem, dass lokale Behörden wie Polizei und Amtsgericht in einigen Fällen direkt involviert waren. So lagen der Polizei in mehreren Fällen Informationen zu früheren Gewalthandlungen der späteren Täter vor. In zwei Fällen (einem vollendeten und einem versuchten Feminizid) war die Polizei sogar unmittelbar vor der Tat involviert, unternahm jedoch keine schützenden Maßnahmen für die betroffenen Frauen. Diese Befunde verdeutlichen die Notwendigkeit einer geschlechtersensiblen und unabhängigen, also nichtpolizeilichen Instanz zur Erfassung von Feminizid-Daten (vgl. Candela/Louis).
Fehlendes Misogynie-Verständnis der KKF-Studie
Da es sich bei der KKF-Studie um eine statistische Auswertung handelt, fehlen theoretische Bezugsrahmen. Zwar wird versucht, einen Zusammenhang zwischen Misogynie und den als „Femizid“ klassifizierten Tötungen herzustellen. Doch Misogynie bleibt im Bericht weitgehend undefiniert.
Die Interpretation der gewonnen Daten gestaltet sich besonders problematisch, da sie überwiegend von Expert*innen erfolgt, die aber keine spezifische wissenschaftliche Expertise vorweisen können. Ihre Einschätzungen beruhen häufig auf subjektiven Erfahrungen aus Praxisfeldern wie Polizei, Justiz, Opferschutz oder Psychiatrie, weniger auf wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. So meinen viele von ihnen, ein „negatives Frauenbild“ der Täter (z.B. Besitzansprüche oder die Erwartung, dass sich die Frau dem Mann unterordnet) stelle bei Tötungen an Frauen im Allgemeinen ein zentrales Motiv dar, sei aber nicht als „dezidierte Frauenfeindlichkeit oder Misogynie“ zu verstehen. Vielmehr setzen sie Misogynie mit extremer Frauenfeindlichkeit gleich, wie sie etwa in der Incel-Szene auftritt, und folgern daraus, dass Frauenfeindlichkeit bei den meisten Tötungsdelikten keine Rolle spiele.
Misogynie dient der sozialen Kontrolle.
Die Definition von Kate Manne, die Misogynie als soziale Funktion der Kontrolle beschreibt, bietet hier eine weiterführende Perspektive. Demnach ist Misogynie keine psychologische Eigenschaft Einzelner, sondern eine „Eigenschaft gesellschaftlicher Verhältnisse“, die patriarchale Normen durchsetzt und Frauen vor allem dann feindselig begegnet, wenn sie gegen diese Normen verstoßen (vgl. Manne). Laut Manne dient Misogynie in Verbindung mit anderen Unterdrückungssystemen dazu, „die Unterwerfung der Frauen durchzusetzen und zu überwachen und die männliche Herrschaft aufrechtzuerhalten“. Ein Beispiel hierfür ist die strafende Funktion der Misogynie: Das selbstbestimmte Handeln einer Frau*, beispielsweise eine Trennung, kann zum Auslöser eines Feminizids werden, ohne die eigentliche Ursache zu sein (vgl. Candela/Hammer; Candela/Louis).
Die Ergebnisse der KKF-Studie
Die KKF-Studie wertet für den Zeitraum von 2014 bis 2023 insgesamt 1.666 versuchte und vollendete Tötungsdelikte an Frauen in Nordrhein-Westfalen aus, von denen 522 als „Femizid“ eingestuft werden. Ausschlusskriterien für die Einordnung als Femizid beziehen sich unter anderem auf Stellvertreter-Tötungen.
Die Analyse zeigt, dass über 86 Prozent der Femizide im Kontext einer ehemaligen oder aktuellen Partnerschaft stattfanden. Fast 99 Prozent der Tatverdächtigen sind männlich. Die Opfer waren im Durchschnitt knapp 43 Jahre alt. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit machen den größten Teil der Opfer und Täter aus, wobei der Anteil nichtdeutscher Staatsangehöriger bei Femiziden im Vergleich zu anderen Tötungsdelikten auffällig höher liegt.
Diese Daten unterstreichen die Bedeutung partnerschaftlicher Gewalt im Kontext geschlechtsspezifischer Tötungen sowie die Dominanz männlicher Täter.
Die Daten der PKS erlauben keine präzise Einordnung von Feminiziden.
Der kritischen Beleuchtung der Ergebnisse der Studie sind einige Anmerkungen zu den vom Bundeskriminalamt erhobenen Daten zu Opfern von Tötungsdelikten, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlicht werden, voranzustellen. Für die Feminizid-Forschung sind hier vor allem die beiden Bundeslagebilder zu „Häuslicher Gewalt“ und zu „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“, die (vorwiegend) auf den Daten der PKS basieren, relevant. Indem diese Lagebilder die überproportionale Betroffenheit von Frauen und Mädchen von bestimmten (tödlichen) Gewaltformen wie tödlicher Partnerschaftsgewalt aufzeigen, indizieren sie, dass diese Gewalt geschlechtsspezifisch ist und damit auch, dass es sich bei den Tötungen im Kontext von Partnerschaft um sogenannte Intim-Feminizide handelt. Da die Lagebilder bzw. die Daten der PKS keinen Aufschluss über weitere geschlechtsspezifische Daten geben, ist eine präzise(-re) Einordnung dieser Tötungen als Feminizide auf deren Grundlage nicht möglich (vgl. Candela/Louis). Auch die KKF-Studie weist auf die begrenzte Aussagekraft der PKS-Daten hin. Da administrative bzw. zu strafrechtlichen Zwecken erhobene Daten einem wissenschaftlichen Anspruch, der darauf abzielt, die Tötungen anhand von möglichst umfassenden Daten zu kontextualisieren, nicht genügen (vgl. Condry/Miles), nutzt die Feminizid-Forschung ergänzend auch weitere Quellen wie Medienberichte und Gerichtsurteile.
Enge Begriffs- und Ausschlusskriterien verkennen die Vielfalt von Femiziden.
Die KKF-Studie kategorisiert nur solche Stellvertreter-Tötungen als „Femizide“, bei denen das Opfer weiblich ist. Diese Praxis widerspricht der Logik der strafenden Funktion von Misogynie. Denn nach dieser Logik ist das Opfer eines Stellvertreter-Feminizids nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck, um ein „übergeordnetes“ Opfer – eine Frau* – zu bestrafen. Deshalb gilt eine Tötung, die dieser Logik folgt, unabhängig vom Geschlecht der getöteten Person als Stellvertreter-Feminizid (vgl. Candela/Louis).
Die KKF-Studie blendet zudem die Bedeutung von Alter, Krankheit und Pflege aus – ein Befund, der im Widerspruch zu einschlägiger Forschung steht (vgl. Schröttle et al.). Studien, die diese Faktoren bei Feminiziden untersuchen, verorten die Taten in strukturellen Zusammenhängen (vgl. Condry/Miles; Candela/Louis). Sie zeigen, wie die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit insbesondere Partnerinnen, Mütter und Großmütter belastet, und verweisen zugleich auf staatliche und politische Verantwortung – etwa infolge von Einsparungen im Gesundheits- und Sozialwesen – im Kontext von Intim-Feminiziden und Matriziden.
Diese Erkenntnisse machen nicht nur eine differenzierte Darstellung, sondern auch eine genauere Untersuchung der Opfer nach Altersgruppen und Feminizid-Formen notwendig. Letztere Anforderung erfüllt die KKF-Studie mit ihrer bloßen Auflistung der Altersgruppen nicht. Denn Opfer sind nicht nur Frauen als pflegende Personen, sondern häufig auch solche, die gepflegt werden – gerade im höheren Alter werden Frauen Opfer von Matriziden und Intim-Feminiziden.
Die KKF-Studie öffnet Raum für rassistische Zuschreibungen.
Einige befragte Expert*innen führen den im Vergleich zu anderen Tötungsdelikten auffällig hohen Anteil nicht-deutscher Staatsangehöriger unter den Femizid-Opfern und -Tätern unter anderem auf ein traditionelleres Geschlechterrollenverständnis „in bestimmten Kulturkreisen“ zurück. Diese stigmatisierende Interpretation wird im Bericht zunächst unkommentiert übernommen.
Das zeigt, wie ein individualisierendes Verständnis von Feminiziden, das strukturelle Faktoren ausklammert, und die Hinzuziehung von Expert*innen mit fehlender wissenschaftlicher Expertise zu rassistischen Zuschreibungen bei Täter*innen beitragen können. Angesichts der Gefahr, feministische Anliegen politisch zu instrumentalisieren, ist dies besonders problematisch (vgl. Endemann). Das Fazit korrigiert diese Leerstelle ansatzweise: Unter Rückgriff auf Fachliteratur verweist es darauf, dass ein überproportionaler Anteil von Opfern und Täter*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit weniger auf kulturelle Muster als auf sozioökonomische Benachteiligungen zurückzuführen sei. Die PKS-Daten selbst erlauben zu solchen Zusammenhängen allerdings keine Aussage.
Wie es besser geht – die Studie des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen
Ein Blick auf die jüngst erschienene Tübinger Untersuchung zeigt, wie eine Forschungsperspektive aussehen kann, die die strukturellen Dimensionen geschlechtsspezifischer Tötungen ernst nimmt. Anders als die auf statistische Erfassung ausgerichtete KKF-Studie verbindet der Tübinger Ansatz quantitative Analysen mit qualitativen Daten aus Gerichtsakten und Interviews und schafft damit eine breitere empirische Grundlage. Entscheidend ist dabei, dass die Autor*innen die Tötungen nicht allein als Interaktionen zwischen Täter und Opfer rekonstruieren, sondern deren Einbettung in soziale, institutionelle und politische Kontexte sichtbar machen.
So arbeitet die Untersuchung Fälle heraus, in denen staatliche Stellen – etwa Polizei oder Gerichte – trotz vorliegender Informationen zu früherer Gewalt keine Schutzmaßnahmen ergriffen und damit strukturelle Risikolagen verstärkten. Solche Befunde unterstreichen, dass geschlechtsspezifische Tötungen nicht ausschließlich aus individuellen Motiven erklärbar sind, sondern mit institutioneller Untätigkeit, ungleichen Abhängigkeitsverhältnissen, sozialen Normen und der geschlechtsspezifischen Verteilung von Sorgearbeit verschränkt sind.
Zugleich erweitert der Tübinger Ansatz den Blick auf Feminizide jenseits partnerschaftlicher Gewalt. Die Studie berücksichtigt Formen, die in administrativen Daten oft nicht sichtbar werden – etwa Tötungen im Kontext von Pflege oder Alter, bei denen strukturelle Faktoren wie die Überlastung von Angehörigen, mangelnde soziale Unterstützung oder gesundheitspolitische Rahmenbedingungen eine prägende Rolle spielen. Die Berücksichtigung solcher Kontexte verhindert, dass diese Taten als individuell motivierte „Ausnahmesituationen“ missverstanden werden, und führt stattdessen auf gesellschaftliche Ursachenketten zurück.
SchlieĂźlich zeigt die Untersuchung, dass eine breite Definition von Feminiziden notwendig ist, um die intersektionalen Betroffenheiten der Opfer zu erfassen. Die TĂĽbinger Studie verzichtet bewusst auf enge Ausschlusskriterien und zeigt damit, dass strukturelle Gewaltformen nur sichtbar werden, wenn die Forschung nicht versucht, sie im Vorfeld durch definitorische Setzungen zu begrenzen.
Fazit
Statistische Auswertungen zu „Femiziden“ – auch solche nach dem Vorbild der Analyse der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle NRW – zeigen, wie schnell ein enges, individualisierendes Verständnis von geschlechtsspezifischer Gewalt den Blick verengt. Wer Femizide nur als Summe einzelner Taten liest, verkennt ihre unterschiedlichen Erscheinungsformen, übersieht intersektionale Verwundbarkeiten und läuft Gefahr, Täter*innen entlang rassifizierter oder pathologisierender Muster fehlzudeuten.
Notwendig ist ein wissenschaftlicher Rahmen, der Femizide nicht kleinarbeitet, sondern größer denkt: als Ausdruck struktureller und vielfach verschränkter Ungleichheitsverhältnisse. Erst dann wird sichtbar, was die Zahlen tatsächlich erzählen – und was sie allzu leicht verschweigen.
References
| ↑1 | Von „Frauen*“ wird geschrieben, wenn neben cis-Frauen auch trans* Frauen und Personen, die als weiblich wahrgenommen werden, gemeint sind. |
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