NachrichtenBearbeiten
https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/
| | Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE |
Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)
Transition NewsBearbeitenFeed Titel: Homepage - Transition News Bundesregierung: Schwarz-Grün für Ricarda Lang „auf jeden Fall eine Option“
![]() Union und die Grünen wären nach Ansicht von Grünen-Chefin Ricarda Lang geeignete Koalitionspartner ab 2025. In drei Bundesländern gebe es bereits funktionierende Koalitionen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hofft auf eine „Verbindung von Ökologie und Ökonomie“. Dengue-Fieber in Brasilien ausgebrochen: Kollabiert das Gesundheitswesen?
![]() Brasilien kämpft gegen den schwersten Dengue-Ausbruch seit Jahrzehnten. In mehreren Gebieten wurde der Notstand ausgerufen. Bank of America investiert wieder in fossile Brennstoffe
![]() Die Bank of America hat ihr Versprechen zurückgenommen, die grüne Agenda zu unterstützen und nicht mehr in Kohlenwasserstoffe – Kohle, Erdöl und Erdgas – […] Tucker Carlson bestätigt zum ersten Mal offiziell, daß es ein Interview mit Präsident Putin geben wird, und begründet ausführlich warum das nötig ist. Twitter/X
Tucker Carlson bestätigt zum ersten Mal offiziell, daß es ein Interview mit Präsident Putin geben wird, und begründet ausführlich warum das nötig ist. Twitter/X(Sobald eine deutsche Übersetzung vorliegt, wird das hier nochmal...
Umfrage der Bertelsmann Stiftung: Viele junge Deutsche misstrauen Regierung und Parlament
![]() Viele junge Deutschen zweifeln daran, ob die Politik künftige Herausforderungen lösen könne. Experten sehen darin ein Warnsignal für die Demokratie. | Peter MayerBearbeitenFeed Titel: tkp.at – Der Blog für Science & Politik Kernstücke der neuen WHO Verträge bringen Verlust der nationalen Souveränität der Mitgliedsstaaten
![]() Bekanntlich sollen bis Ende Mai Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen werden, die der WHO eine massive Ausweitung ihrer völkerrechtlich verbindlichen Vollmachten bringen sollen. […] Hardware-Schwachstelle in Apples M-Chips ermöglicht Verschlüsselung zu knacken
![]() Apple-Computer unterscheiden sich seit langem von Windows-PCs dadurch, dass sie schwieriger zu hacken sind. Das ist ein Grund, warum einige sicherheitsbewusste Computer- und Smartphone-Nutzer […] 25 Jahre weniger Lebenserwartung für "vollständig" Geimpfte
![]() Eine beunruhigende Studie hat ergeben, dass Menschen, die mit mRNA-Injektionen „vollständig“ gegen Covid geimpft wurden, mit einem Verlust von bis zu 25 Jahren ihrer […] Ostermärsche und Warnungen vor dem Frieden
![]() Ostern ist auch die Zeit der pazifistischen und antimilitaristischen Ostermärsche. Grund genug, um davor zu warnen. Tod nach Covid-Spritze: Ärzte im Visier der Justiz
![]() In Italien stehen fünf Ärzte nach dem Tod einer jungen Frau aufgrund der „Impfung“ vor einer Anklage. |
NZZBearbeiten
Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂĽnde zu Wissen & Forschung | NZZ
Neue Hoffnung für Crack-Konsumenten: Genfer Suchtforscher bereiten europaweit erste Kokainabgabe für Schwerstabhängige vor
Jetzt starten, um an Weihnachten fit zu sein – so gelingt der Saisonstart in den Wintersport
Der Mensch ist kein Zufall, findet der Astronom Heino Falcke
Vor 5000 Jahren gab es längst domestizierte Hunde. Auf einer kleinen Insel hielten die Menschen trotzdem Wölfe
INTERVIEW - Corona-Bilanz in Deutschland: «Es ist erschreckend, wie wenig wir zu den Massnahmen wissen»
VerfassungsblogBearbeiten
Feed Titel: Verfassungsblog
Ökonomische häusliche Gewalt
Am heutigen 25. November ist Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Das neueste Lagebild des Bundeskriminalamts zeigt, wie dringend das Thema ist: 2024 wurden in Deutschland rund 266.000 Opfer häuslicher Gewalt registriert – ein neuer Höchststand. 70,4 % der Betroffenen sind Frauen. Gleichzeitig werden die meisten Fälle gar nicht erst polizeilich registriert – denn häusliche Gewalt passiert im Privaten und wird selten angezeigt.
Und auch ökonomische Gewalt – die Kontrolle über die finanziellen Ressourcen eines Menschen, um dessen Handlungsspielraum zu begrenzen – wird bislang nicht erfasst. Dabei zeigt der Blick in die Europäische Union: Durchschnittlich 12 % der Frauen berichten, seit dem Alter von 15 Jahren in einer Partnerschaft wirtschaftlicher Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein. Diese Gewalt wirkt fort, auch wenn keine körperliche Nähe mehr besteht. Laut dem Factsheet der EU‑Agentur für Gleichstellung der Geschlechter (EIGE) entziehen Täter ihren Partnerinnen bewusst Geld oder schränken ihren Zugang dazu ein, um es ihnen erheblich zu erschweren, die Beziehung zu beenden. Eine besonders perfide Variante ist die Verweigerung von gesetzlich geschuldeten Unterhaltszahlungen für Kinder oder den geschiedenen Ehepartner. Diese Praxis ist mehr als eine zivilrechtliche Verfehlung – sie ist eine Form ökonomischer Gewalt, die der deutsche Gewaltschutz bislang unzureichend erfasst.
Definition und Ausprägungen
Laut europäischen Institutionen wie der EIGE umfasst ökonomische Gewalt alle Handlungen, durch die einer Person der Zugang zu Geld, Vermögen oder Erwerbsarbeit entzogen oder dieser Zugang kontrolliert wird – sei es durch den aktuellen oder ehemaligen Partner oder die aktuelle oder ehemalige Partnerin. Sie gilt als bewusste Einschränkung finanzieller Autonomie und zielt darauf ab, Abhängigkeit herzustellen oder aufrechtzuerhalten. Erhebungen der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) bestätigen, dass diese Form der Gewalt verbreitet ist.
Anders als im Alltagsverständnis, das Gewalt vor allem mit körperlichen Übergriffen verbindet, kann ökonomische Gewalt auch ohne physische Nähe fortbestehen. Laut EIGE gehört dazu nicht nur das Unterdrücken von Bankkonten oder Bargeld, sondern auch das Ausnutzen von Ressourcen (zum Beispiel das Erschleichen von Krediten im Namen des Opfers), das Sabotieren von Erwerbstätigkeit oder Ausbildung sowie die Weigerung, zur Kinderbetreuung beizutragen. Ökonomische Gewalt wirkt also strukturell: Sie entfaltet sich über längerfristige Muster der Kontrolle und Abhängigkeit und zielt darauf ab, die Handlungsspielräume der Betroffenen systematisch zu begrenzen. Gemeint ist damit keine einzelne Tat, sondern ein Gefüge von Maßnahmen, das darauf ausgerichtet ist, wirtschaftliche Selbstbestimmung zu unterminieren.
Ökonomische Gewalt tritt häufig zusammen mit körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt auf und ist Teil eines umfassenden Musters der Kontrolle, bei dem der Täter systematisch versucht, Entscheidungen, Alltagsabläufe und soziale Kontakte der betroffenen Person zu beeinflussen. Ziel ist es, Abhängigkeit zu erzeugen oder zu verstärken, indem Handlungsspielräume eingeschränkt und Auswege aus der Beziehung erschwert werden. Die Macht über das Geld wirkt auch aus der Distanz: Sie kann nach der Trennung weitergehen oder sogar erst beginnen – mit (vorenthaltenen) Unterhaltszahlungen. Die Folge ist eine Abhängigkeitsspirale, die den Betroffenen die Möglichkeit nimmt, sich zu schützen oder ein eigenständiges Leben aufzubauen. Armut, Verschuldung und psychische Belastungen wie Angst und Depression sind häufige Konsequenzen (s. Factsheet, S. 2).
Unterhaltsverweigerung als ökonomische Gewalt
In Deutschland werden verweigerte Unterhaltszahlungen häufig als zivilrechtliches Problem behandelt. Doch die Realität vieler Betroffener zeigt, dass es sich um eine gezielte Gewaltstrategie handeln kann. Für Deutschland gibt es keine verlässlichen Daten. In Großbritannien belegen Studien, dass Kindesunterhalt häufig zurückgehalten wird: 18,3 % der Klientinnen des Frauenhauses Refuge gaben an, der Täter habe sich geweigert, zu den Haushaltskosten beizutragen, und 15,9 % berichteten von der Weigerung, Kindesunterhalt zu zahlen.
Fachliteratur ordnet solche Praktiken im Kontext von Trennung und Nachbeziehungen als Form ökonomischer Kontrolle ein, die darauf abzielt, die finanzielle Lage der Betroffenen zu verschlechtern und ihre Handlungsfähigkeit einzuschränken (vgl. Kaittila et al. 2024; Spearman et al. 2023). Die britische Domestic Abuse Commissioner weist darauf hin, dass 58 % der Eltern, die beim staatlichen Child Maintenance Service Unterstützung beantragen, Erfahrungen mit häuslicher Gewalt machen. Solche Zahlen zeigen, dass Unterhaltsverweigerung eng mit Gewaltverhältnissen verknüpft ist. Sie ist darüber hinaus geschlechtsspezifisch: Rund 93 % der Unterhaltszahler beim britischen Child Maintenance Service sind Männer, und Umfragen zeigen, dass alleinerziehende Frauen besonders häufig wirtschaftlicher Gewalt ausgesetzt sind. Ökonomische Gewalt betrifft zwar auch Männer, doch insbesondere Frauen erleiden nach der Trennung einen gravierenden Einkommensverlust.
Die Zahlen aus dem Vereinigten Königreich geben Hinweise auf ein strukturelles Problem, das auch in Deutschland existiert, aber bislang kaum dokumentiert ist. Die GREVIO‑Evaluierung zum deutschen Gewaltschutz – erstellt von der Expert*innengruppe des Europarats zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention – stellt ausdrücklich fest, dass die Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 Strafgesetzbuch (StGB) als Form ökonomischer Gewalt zu bewerten ist. Gleichzeitig gibt es in Deutschland keine polizeilichen Opferstatistiken zu dieser Straftat. In der Praxis geraten so vor allem die Zahlungsunwilligen in den Fokus, während die betroffenen Frauen und Kinder unsichtbar bleiben.
§ 170 StGB und der blinde Fleck
§ 170 StGB stellt das Entziehen gesetzlicher Unterhaltspflichten unter Strafe, wenn dadurch der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet wird. Die Norm droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Dennoch gibt es nur wenige Verurteilungen (s. deutscher Länderbericht, S. 12); dazu fehlen offizielle Zahlen über die Opfer. § 170 StGB stellt primär auf die Gefährdung des Kindeswohls ab; ökonomische Gewalt gegenüber der (Ex-)Partnerin wird im strafrechtlichen Kontext dagegen kaum erfasst. Hinzu kommt: Das Familienrecht ordnet Unterhaltsansprüche dem zivilen Leistungsrecht zu. Wer keinen Unterhalt erhält, muss selbst Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren führen, die langwierig und kostspielig sind. Anders als beim Kindesunterhalt gibt es beim Ehegattenunterhalt keinen staatlichen Vorschuss. Viele Betroffene scheuen diese Verfahren oder geraten durch die Rechtsstreitigkeiten zusätzlich in finanzielle Not.
Auch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) weist eine Lücke auf: Es ermöglicht zivilrechtliche Schutzanordnungen wie Kontakt- und Näherungsverbote, wenn körperliche oder psychische Übergriffe drohen. Ökonomische Gewalt ist darin nicht ausdrücklich benannt. Die Folge: Wer von Unterhaltsverweigerung betroffen ist, kann keine besonderen Schutzmaßnahmen beantragen, obwohl sie weiterhin von dem Täter wirtschaftlich abhängig und erpressbar bleibt. Dies widerspricht den Vorgaben der Istanbul‑Konvention. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle Formen häuslicher Gewalt zu bekämpfen und umfassenden Opferschutz zu gewährleisten. Nach Artikel 3 des Übereinkommens umfasst „Gewalt gegen Frauen“ auch Handlungen, die Frauen physischen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schaden zufügen („economic harm“). Damit erfasst die Istanbul-Konvention ausdrücklich Verhaltensweisen, die auf die finanzielle Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Betroffenen abzielen. Deutschland hat die Konvention 2017 ratifiziert, ohne das nationale Recht vollständig anzupassen. GREVIO fordert deshalb ausdrücklich, ökonomische Gewalt ins Gesetz aufzunehmen und statistisch zu erfassen (s. Bericht, S. 56).
Armut, Abhängigkeit und Unsichtbarkeit
Die Weigerung, geschuldeten Unterhalt zu zahlen, trifft vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder. Wirtschaftliche Gewalt verschärft die ohnehin angespannte finanzielle Lage: Viele Betroffene können Miete oder Lebensmittel nicht bezahlen; sie verschulden sich oder sind gezwungen, mehrere Jobs gleichzeitig anzunehmen. EIGE betont, dass ökonomische Gewalt Opfer in die Abhängigkeit treibt und ihr wirtschaftliches Überleben gefährdet. Studien zu wirtschaftlicher Gewalt zeigen, dass diese schwerwiegende psychische Folgen hat: Angstzustände, Depressionen und das Gefühl, keine Kontrolle über das eigene Leben zu haben. Kinder leiden besonders: Wenn der betreuende Elternteil den Unterhalt allein tragen muss, fehlen oft Mittel für Bildung, Freizeitaktivitäten und gesunde Ernährung. Britische Untersuchungen belegen, dass der regelmäßige Eingang von Unterhalt 60 % der Kinder aus Armut befreien könnte.
Ökonomische Gewalt wirkt auch jenseits der Scheidungspapiere. Das britische Gesetz gegen häusliche Gewalt („Domestic Abuse Act“) definiert in Section 1(4) wirtschaftliche Gewalt als jede Handlung, die die Fähigkeit des Opfers, Geld zu erlangen, zu verwenden oder zu behalten, erheblich beeinträchtigt. Eine Umfrage ergab, dass 95 % aller Fälle häuslicher Gewalt auch wirtschaftliche Gewalt einschließen. Auch nach der Trennung erleben ein Viertel der Frauen und ein Fünftel der Männer wirtschaftliche Gewalt. In Deutschland wird diese Dimension selten thematisiert – auch deshalb, weil Statistiken fehlen. Der Staat registriert die Tatverdächtigen, aber nicht die Opfer.
Was zu tun ist
Der erste Schritt zur wirksamen Bekämpfung besteht darin, Unterhaltsverweigerung als Form ökonomischer Gewalt anzuerkennen. So sollte der Gesetzgeber die Definition häuslicher Gewalt im Gewaltschutzgesetz erweitern und wirtschaftliche Gewalt ausdrücklich einschließen. Nur so können Betroffene Schutzanordnungen gemäß §§ 1 und 2 GewSchG beantragen und Beratung erhalten, ohne erst auf körperliche Übergriffe warten zu müssen.
Zweitens müssen die zuständigen Behörden – Familiengerichte, Jugendämter und Polizei – geschult werden, um ökonomische Gewalt zu erkennen und ernst zu nehmen. Daten müssen nicht nur zu Tätern, sondern auch zu Opfern erhoben werden.
Drittens bedarf es einer besseren Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Dazu gehört, dass Verfahren zur Vollstreckung vereinfacht werden und staatliche Stellen aktiver einschreiten. In Schweden gibt es etwa ein staatlich finanziertes Unterhaltsvorschuss- und Rückgriffsmodell („Underhållsstöd“). Ein solches Modell ließe sich auch für den Ehegattenunterhalt erwägen.
Schließlich wären präventive Maßnahmen sinnvoll: finanzielle Bildung für Frauen, rechtliche und institutionelle Unterstützung zur finanziellen Eigenständigkeit sowie digitale Sicherheit gegen finanzielle Übergriffe, etwa gegen den unbefugten Zugriff auf Online-Banking, das Ändern von Passwörtern, das Abfangen von TAN-Codes oder das Ausspionieren finanzieller Daten.
Nur wenn wirtschaftliche Sicherheit gewährleistet ist, können Frauen und ihre Kinder Gewaltbeziehungen nachhaltig hinter sich lassen.
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