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https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/



Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

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Der Glanz von Erfurt

Am letzten Wochenende war ich in Erfurt. Am Freitag saß ich zusammen mit meinem Kollegen Janos Richter bei der Konferenz „Bevor es zu spĂ€t ist. Wissenschaftliche Perspektiven auf die faschistische Gefahr“ auf einem Podium. Und am Samstag bin ich in aller FrĂŒhe aufgestanden, um den AfD-Bundesparteitag blockieren zu helfen. Ich saß auf dem Gothaer Platz, umringt von schwarz behelmter Polizei, gemeinsam mit Forschenden aller möglichen Disziplinen und SenioritĂ€tsstufen als Teil des erfrischend zahlreich vertretenen „Wissenschaftsblocks“ und zusammen mit Tausenden anderer Demonstrant:innen, um mich der Versammlung dieser verfassungsfeindlichen Partei mit meinem Körper in den Weg zu stellen.

Durfte ich das? HĂ€tte ich mich als GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer rechtswissenschaftlichen Diskursplattform nicht neutral verhalten mĂŒssen? VergrĂ€me ich damit nicht den Pol der Debatte, der das halt anders sieht und sich durchaus identifizieren kann mit dem einen oder anderen an solchen identitĂ€ren Projekten und sich dann beim Verfassungsblog womöglich nicht mehr wohl und willkommen fĂŒhlt? FĂŒge ich damit nicht gerade dem Schaden zu, was ich verteidigen will, nĂ€mlich der freien geistigen Auseinandersetzung unter Freien und Gleichen, die fĂŒr die Verfassungsordnung der Bundesrepublik seit 70 Jahren als schlechthin konstituierend gilt?

Wenn man glaubt, was in der letzten Woche in allen möglichen liberalen Mitte-Medien zu lesen war, war mein Verhalten jedenfalls schon mal eins, nĂ€mlich undemokratisch. Die AfD, so hieß es, sei bis auf weiteres nicht verboten, und deshalb stĂŒnden alle Demokrat:innen in der Pflicht, sie in aller Ruhe ihren Parteitag abhalten zu lassen, als sei sie eine Partei wie jede andere auch. Unter Stress setzt mich diese Kritik vor allem wegen der Breite, in der sie in der offenbar ungebrochen staatsglĂ€ubigen deutschen Öffentlichkeit geteilt wird. Adressat des Verbots, zwischen nicht verbotenen Parteien zu diskriminieren, ist der Staat – der im Gegenzug das Monopol besitzt, gegen eine verfassungsfeindliche Partei ein Verbotsverfahren in Gang zu setzen. Von welchem er bislang aber aus welchen GrĂŒnden auch immer keinen Gebrauch machen will. Dass dies die Zivilgesellschaft verpflichten soll, eine verfassungsfeindliche Partei wie die AfD als ganz normale, legitime Teilnehmerin am demokratischen Wettbewerb zu betrachten und zu behandeln, erscheint mir, vorsichtig formuliert, begrĂŒndungsbedĂŒrftig.

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Die Forderung, sich selbst zu verbieten, zwischen nicht verbotenen verfassungskonformen und nicht verbotenen verfassungsfeindlichen Parteien zu diskriminieren, ist nicht nur fragwĂŒrdig, soweit sie sich an die demokratische Zivilgesellschaft, sondern auch und insbesondere soweit sie sich an die Wissenschaft richtet. Wem an freier Wissenschaft gelegen ist, muss diese Zumutung mit Emphase von sich weisen – zum einen, weil die Freiheit der Wissenschaft selbst mitten im Fadenkreuz steht. Dazu gibt es schon jetzt ĂŒbergenug Anschauungsmaterial; wer’s nicht glaubt, kann im AfD-Wahlprogramm fĂŒr Sachsen-Anhalt das Kapitel zur Wissenschaft nachlesen bzw. sich mal kurz an die AffĂ€re Stark-Watzinger erinnern. Zum anderen aber auch, weil sich die Wissenschaft, wenn sie sich diese Zumutung gefallen lĂ€sst, selbst blind macht. Wenn sie sich eine solche Unterscheidung selbst verbietet, wie kann sie dann eine nicht verbotene verfassungsfeindliche Partei ĂŒberhaupt noch als solche erkennen? Und wenn es etwas gibt, woran sich die Wissenschaft um ihrer selbst willen nicht hindern lassen darf, dann das: zu erkennen.

Die inhĂ€rente Wissenschaftsfeindlichkeit dieser Forderung war auch in der unfassbaren Hasskampagne zu spĂŒren, die Wissenschaftler:innen wie Ralf Michaels und Anne Graefe, die im Vorfeld der Erfurter Proteste die LegitimitĂ€t von zivilem Ungehorsam im Protest gegen den AfD-Parteitag verteidigt haben, in den letzten Tagen ĂŒber sich ergehen lassen mussten – die scheußlichsten Morddrohungen eingeschlossen. Das Ziel dieser Kampagne ist klar: Wer Position bezieht, soll als Wissenschaftler:in unmöglich gemacht werden, ad personam und unter Vernichtung der akademischen Reputation und in letzter Konsequenz der beruflichen Existenz. Teile der vormals bĂŒrgerlichen liberal-konservativen Presse sind sich nicht zu schade, dabei mit aufgerollten HemdsĂ€rmeln auf das Lustvollste mitzuraufen. (An dieser Stelle einen schönen Gruß nach Frankfurt an den Schöpfer des soziologischen Fachbegriffs „ungewaschene SubjektivitĂ€t“. Hallo, Herr Kaube! Liebe alles an Ihrer performativen Wortschöpfung.) Was dies fĂŒr die Wissenschaft bedeutet, ist genauso klar: Sie muss sich vor die Angegriffenen stellen. Wer das nicht tut, wer sich „NeutralitĂ€t“ murmelnd in die BĂŒsche schlĂ€gt, wer gar dem Druck nachgibt und die Angegriffenen sanktioniert, ganz zu schweigen von denen, die sich als vermeintliche Wissenschaftler:innen noch aktiv an der Kampagne beteiligen – der braucht mir jedenfalls nie wieder mit seiner Wissenschaftsfreiheit zu kommen.

Ceterum censeo: Es ist ja nicht so, als seien die ethnokulturellen Reinheits- und Reinigungs-, Normierungs- und Normalisierungsfantasien der autoritĂ€ren Populisten von der AfD das einzige identitĂ€re Großprojekt, dem man sich als Demokrat:in und Wissenschaftler:in mit ganzer Körperlichkeit entgegenzustellen hĂ€tte in diesen Tagen. Heute hat der Bundesrat eine von der CDU-gefĂŒhrten Landesregierung Hessens angestoßene Gesetzesinitiative beschlossen, die auf eine autoritĂ€re Bereichsausnahme von der Meinungsfreiheit zugunsten einer neuen mythischen GrĂŒndungserzĂ€hlung unseres Landes abzielt. Die „Leugnung des Existenzrechts Israels“ soll unter Strafe gestellt werden, und zwar nicht zum Zweck irgendeiner Art von RechtsgĂŒterschutz, und sei er noch so vorgeschoben, sondern vollkommen unverhohlen als standpunktdiskriminierendes Sondergesetz. Was es mit diesem Gesetzentwurf auf sich hat und warum ich ihn fĂŒr eine ZĂ€sur von verfassungshistorischer Tragweite halte, habe ich fĂŒr die Berlin Review ausfĂŒhrlich aufgeschrieben. Der Aufsatz ist am letzten Dienstag erschienen und hier ohne Paywall nachzulesen. Ich wĂŒnsche angeregte LektĂŒre!

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Nach den Landtagswahlen könnte erstmals eine autoritÀr-populistische Partei in einem Bundesland (mit-)regieren.

Was kommt da auf uns zu?

Der Verfassungsblog bĂŒndelt dazu Expert:innenwissen, damit es parat steht, wenn es gebraucht wird.

Lesen Sie hier die BeitrÀge in unserem Spotlight.

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ZurĂŒck zu Erfurt und zu der Hasskampagne: Diese hĂ€tte spĂ€testens in sich zusammenfallen mĂŒssen, als klar war, dass die Erfurter Blockade tatsĂ€chlich das geblieben war, was sie zu sein von Anfang an beanspruchte: friedlich. HĂ€tten sich die Gewaltfantasien, in denen sich manche im Vorfeld ergingen, tatsĂ€chlich realisiert, hĂ€tte dies leicht als Vorwand dienen können, die Schuld daran irgendwelchen vermeintlichen akademischen Stichwortgebern in die Schuhe zu schieben. Haben sie aber nicht.

Das dĂŒrfte vor allem der unfassbar guten und sorgfĂ€ltigen Organisation der Proteste zu verdanken sein. Die Organisatoren hatten nicht nur einen klug gemachten, friedlichen Aktionskonsens definiert, unter dem sich vom Schwarze-Block-Anarchisten bis zur Oma gegen Rechts wirklich jeder versammeln konnte, sondern offenbar auch und vor allem einen großen Teil der Stadtgesellschaft auf ihre Seite gebracht: Das war die Stadt, die da auf die Straße ging. Von den Balkonen und aus den Fenstern wurde uns zugewunken, als wir frĂŒhmorgens in Richtung MessegelĂ€nde zogen. Kleine Kinder. Alte Menschen. Überall hatten die Menschen goldene Isolationsfolien in ihre Fenster gehĂ€ngt, als Zeichen: Erfurt glĂ€nzt. Da war sie, die berĂŒhmte Zivilgesellschaft. Mobilisiert. Bereit, in den Konflikt zu gehen. Bereit, sich zu widersetzen.

In den autoritĂ€ren Großprojekten von AfD und CDU hat die Zivilgesellschaft keinen Platz. Was nicht Staat ist, ist Familie oder GeschĂ€ft, jedenfalls Privatsache. Gerade deshalb brauchen sie ja diese identitĂ€ren Mythen, um in einer entpolitisierten Gesellschaft so etwas wie kollektive IdentitĂ€t ĂŒberhaupt entstehen lassen zu können. Was da in Erfurt zu spĂŒren war, ist das Gegenteil davon. Da war eine Gesellschaft zu spĂŒren, die sich durch kollektives Handeln identifiziert, durch die geteilte Erfahrung kollektiver politischer Wirksamkeit. Das ist die Gesellschaft, in der ich leben möchte.

*

Editor’s Pick

von JANOS RICHTER

Copyright: BiM Distribuzione

„Prometti, per sempre sarà“ – „Versprich mir, es wird fĂŒr immer sein“ singt Ambra Angiolini in dem Lied „T’appartengo“, das die jungen Protagonistinnen in dem Film „Land der Wunder“ (Alice Rohrwacher, 2014) immer wieder anstimmen und manchmal dazu tanzen. Der Film begleitet die zwölfjĂ€hrige Gelsomina dabei, wie sie am Ende ihrer Kindheit erkennt, dass nichts fĂŒr immer ist. Diese Erkenntnis schĂŒchtert sie zunĂ€chst ein, doch dann erkennt sie zaghaft, dass gerade darin – in dem NichtfĂŒrimmer – eine wertvolle Freiheit liegt. Sie wĂ€chst mit ihren Geschwistern im lĂ€ndlichen Italien auf, unter der harten Hand ihres schweigsamen und vom Leben ernĂŒchterten Vaters, der die befreiende Kraft der VerĂ€nderung scheinbar vergessen hat. Mit ihrer neuen Freiheit geht Gelsomina so verantwortungsvoll um, dass man die Ungerechtigkeit kaum ertrĂ€gt, wenn ihr Vater sie abweist oder verletzt. Alice Rohrwacher inszeniert diese Konflikte und Gelsominas Entwicklung so echt und bezaubernd, dass man traurig ist, wenn man merkt, dass der Film nicht fĂŒr immer lĂ€uft, sondern nur fĂŒr 111 Minuten.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Frankreich ist historisch ein Land starker Zivilgesellschaft – vom Sturm der Bastille bis zu den stĂŒrmischen Gelbwesten, jung und alt ziehen auf die Straßen, um – gerne radikal und mit Feuer – ihre Rechte zu verteidigen. Wie viel Raum dafĂŒr wohl bleiben wird? Marine Le Pen liegt in Umfragewerten fĂŒr die PrĂ€sidentschaftswahl 2027 vorne. Nun darf sie auch wieder gewĂ€hlt werden: Am 7. Juli bestĂ€tigte das Pariser Berufungsgericht zwar ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, entschĂ€rfte den Entzug ihres passiven Wahlrechts jedoch so weit, dass sie wieder wĂ€hlbar ist. CHARLOTTE SCHMITT-LEONARDY (DE) erklĂ€rt, was das Urteil Ă€ndert und welche Szenarien denkbar sind.

In Erfurt glĂ€nzt die Zivilgesellschaft. Doch wenn wir kollektiv politisch wirksam sein wollen, brauchen wir zuallererst: Informationen. Das dĂŒrfte bald schwieriger werden. Die Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz nĂ€mlich grundlegend reformieren – mit engerem Antragskreis, hohen GebĂŒhren und neuen Ausnahmen. CHIARA LANG, ROBIN LENZ, MAXIMILIAN PICHL und HANNAH VOS (DE) meinen: Damit wird aus dem „Jedermannsrecht“ ein Privileg fĂŒr Wenige.

Auch Private erschweren unseren Zugang zu Informationen – vor allem US-amerikanische private Tech-Unternehmen, die uns vollkommen regulierungsfrei den dunklen Zauberstab in die Hand drĂŒcken: Deepfakes fluten unsere Feeds und lassen sich kaum noch als solche erkennen. Und sie sind nicht die einzigen KI-generierten Inhalte, die uns vor regulatorische Schwierigkeiten stellen. Der neue „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ der EU ist ein Versuch, solche synthetischen Inhalte zu regulieren. FĂŒr PAUL FRIEDL (EN) liefert er auf mehrere offene Fragen brauchbare Antworten – kann ein strukturelles Manko jedoch nicht ĂŒberwinden: Die Erkennung von KI-Inhalten ist kein „lösbares“ technisches Problem, sondern ein kontextabhĂ€ngiges, politisches, das iterative Koordination zwischen vielen Akteuren verlangt.

KI verschmutzt nicht nur unser Informationsökosystem, sie fĂ€llt dort auch alte BĂ€ume, ganz buchstĂ€blich: KI-Unternehmen kaufen gebrauchte BĂŒcher auf, scannen sie ein, um damit ihre Modelle zu fĂŒttern, und entsorgen sie danach. Von dieser umstĂ€ndlichen Methode erwartet man sich, dass sie unter die Fair-Use-Klausel des US-Urheberrechts fĂ€llt. JANNIS LENNARTZ (EN) sieht das Problem jedoch woanders: Nicht, dass Amerikaner:innen alte BĂŒcher kaufen, ist das Problem, sondern dass BĂŒcher in Europa zunehmend unerwĂŒnscht sind.

Noch unerwĂŒnschter sind in den USA echte Menschen, die zufĂ€llig auf US-Boden geboren wurden – ohne das Privileg eines bestimmten StĂŒcks Papier. In einer seiner zahlreichen Executive Orders gegen Migrant:innen erließ eine Anordnung, nach der Kinder, die die auf US-Boden geboren wurden, deren Eltern aber undokumentiert sind oder nur bestimmte Visa besitzen, nicht mehr die US-StaatsbĂŒrgerschaft erhalten.  Am vergangenen Dienstag erklĂ€rte der Supreme Court diesen Versuch in Trump v Barbara fĂŒr verfassungswidrig. ANJA BOSSOW (EN) hĂ€lt das fĂŒr einen seltenen und wichtigen Erfolg, warnt aber davor, Barbara als Beispiel fĂŒr prinzipientreuen richterlichen Widerstand gegen grobe ExekutivĂŒbergriffe in Erinnerung zu behalten.

EuropĂ€ische Institutionen wollen Migrant:innen auf anderem Wege ausschließen: WĂ€hrend am EGMR einige Verfahren zu Pushbacks laufen, erklĂ€rten die Mitgliedstaaten Migration in Chișinău zum Sicherheitsproblem, das der EGMR anders lösen soll. CAMELIA-CLAUDIA MURESAN (EN) widerspricht dieser Instrumentalisierung des Gerichtshofs und erklĂ€rt, warum Migrant:innen, die sich auf ihre Menschenrechte berufen, die Demokratie nicht bedrohen können.

Eine ernste Bedrohung fĂŒr die europĂ€ische Demokratie sind dagegen Parteien, die gegen die Werte der EuropĂ€ischen Union verstoßen. Erstmals könnte ein Verstoß gegen Art. 2 EUV zum Ausschluss einer europĂ€ischen Partei aus dem Parteienregister und von der EU-Finanzierung fĂŒhren. Ob dieses Schicksal die Europe of Sovereign Nations erwartet, zu der auch die AfD gehört, entscheidet sich nicht allein an politischen Mehrheiten, sondern an der dogmatischen Konkretisierung des Art. 2 EUV. Der EuGH hat hierfĂŒr in den vergangenen Jahren MaßstĂ€be entwickelt, die nun erstmals praktisch relevant werden könnten. JOHANNA MITTROP (DE) skizziert mögliche Szenarien.

Eine weitere reale Bedrohung fĂŒr die Demokratie spielt sich online ab: TikTok ist nicht nur fĂŒr Trends da – die Plattform ist auch ein Raum fĂŒr politische Provokation und Kritik. Wie weit darf diese nach Art. 10 EMRK gehen, wenn sie sich gegen AmtstrĂ€ger:innen richtet? GIONATA BOUCHÉ (EN) kritisiert die Antwort des EGMR in Miladze v Georgia.

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The 2024 ICJ Advisory Opinion on the Occupied Palestinian Territory

Edited by Kai Ambos

“This volume includes a wealth of expert analyses of this historic ICJ opinion. Readers will be struck equally by the range of perspectives, by the nuance and insightfulness of the contributors’ reflections, and by the speed with which this book has been put together. It is a timely and important contribution.”

– Tom Dannenbaum, Stanford Law School

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Offline wird der Raum fĂŒr politisches Handeln ebenfalls enger: Im Fall Palestine Action brachen die Angeklagten in ein israelisches RĂŒstungsunternehmen in Großbritannien ein und verursachten SchĂ€den in Millionenhöhe. FREDERICK ATTENBOROUGH (EN) erklĂ€rt, wie der Richter – nicht die Jury – ihre Taten als terroristische Akte einstufte.

Israel steht auch im Zentrum einer anderen Debatte, die sich in BrĂŒssel abspielt: Beim nĂ€chsten EuropĂ€ischen Rat am 13. Juli soll die EuropĂ€ische Kommission endlich Maßnahmen vorschlagen, um den EU-Handel mit illegalen israelischen Siedlungen einzuschrĂ€nken. PEDRO R. BORGES DE CARVALHO (EN) ordnet die diskutierten VorschlĂ€ge ein.

WĂ€hrenddessen will die deutsche Regierungskoalition den BundeslĂ€ndern die Vergesellschaftung privater MietwohnungsbestĂ€nde verbieten. WĂ€re das mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes vereinbar? TIMO LAVEN (DE) zeigt, dass die PlĂ€ne gleich aus mehreren GrĂŒnden verfassungswidrig sind.

Und der Bundestag debattierte ĂŒber, sagen wir, private OrganbestĂ€nde: Es ging wieder einmal um die Frage, ob die aktuell geltende „Zustimmungslösung“ durch die effektivere „Widerspruchslösung“ der Organspende ersetzt werden sollte. KARSTEN WITT (DE) analysiert den Streit aus ethischer Perspektive.

Außerdem ging unser Symposium „European Society After Commission v Hungary“ (EN) zu Ende – nach sage und schreibe 23 BeitrĂ€gen! An der diesjĂ€hrigen Academy of EU am EUI wurde das Konzept der europĂ€ischen Gesellschaft intensiv diskutiert. CHIARA RIMKUS reflektiert diese Diskussionen und erklĂ€rt, was sie fĂŒr die kĂŒnftige Ausrichtung der EU-Rechtswissenschaft bedeuten. MARLENE TIEDE zeigt, wie das EU-Internationale Privatrecht verschiedene nationale Rechtsordnungen zu einer Rechtsgemeinschaft verknĂŒpft. HANS W. MICKLITZ untersucht die möglichen Auswirkungen des Konzepts der europĂ€ischen Gesellschaft auf privatrechtliche Beziehungen in Europa. Art. 2 EUV enthĂ€lt mit der SolidaritĂ€t eine operative Rechtskategorie. Doch wie TERESA VIOLANTE kritisch erklĂ€rt, hat dieses Konzept bislang keinen Eingang in die Rechtsprechung des EuGH gefunden.

Nun, SolidaritĂ€t ist ohnehin am besten, wenn sie keine Rechtskategorie ist, sondern kollektive RealitĂ€t. Und Goldfolie sieht nicht nur in den Fenstern Erfurts gut aus. Sie wirft glĂ€nzend zurĂŒck, was auch immer sich ihr gegenĂŒberstellt. Und sei es noch so dĂŒster.

*

Das war’s fĂŒr diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

 

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