NachrichtenBearbeiten
https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/
| | Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE |
Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)
Transition NewsBearbeitenFeed Titel: Homepage - Transition News Temu und Shein: Droht der Schweiz eine Päckliflut?
![]() Mit den neuen EU-Zollregelungen könnten China-Shops wie Temu und Shein ihre Aktivitäten in der Schweiz verstärken, befürchten Experten. Ex-Generäle, Rüstung und Schweigen: Die unsichtbaren Verflechtungen in der Sicherheitsdebatte
In der sicherheitspolitischen Debatte treten sie regelmäßig auf: pensionierte Generäle, ehemalige NATO-Kommandeure und frühere (…)
Frankreich - Marine Le Pen darf mit Fussfessel bei Präsidentenwahlen antreten
![]() Die Fraktionsvorsitzende der Rassemblement National (RN) wurde zu einem Jahr Haft mit Fussfessel verurteilt. Italien hat mehr Wald als Ackerland – Natur kehrt nach jahrzehntelangem Wandel zurück
Italien erlebt eine historische Veränderung seiner Landnutzung: Erstmals seit dem Mittelalter übersteigen die Waldflächen des Landes die (…)
Warum die USA für Investoren (noch) unverzichtbar bleiben
Noch vor einem Jahr schien für viele Marktbeobachter klar: Die wirtschaftliche Dominanz der Vereinigten Staaten geht ihrem Ende entgegen. (…)
| Peter MayerBearbeitenFeed Titel: tkp.at – Der Blog für Science & Politik Kernstücke der neuen WHO Verträge bringen Verlust der nationalen Souveränität der Mitgliedsstaaten
![]() Bekanntlich sollen bis Ende Mai Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen werden, die der WHO eine massive Ausweitung ihrer völkerrechtlich verbindlichen Vollmachten bringen sollen. […] Hardware-Schwachstelle in Apples M-Chips ermöglicht Verschlüsselung zu knacken
![]() Apple-Computer unterscheiden sich seit langem von Windows-PCs dadurch, dass sie schwieriger zu hacken sind. Das ist ein Grund, warum einige sicherheitsbewusste Computer- und Smartphone-Nutzer […] 25 Jahre weniger Lebenserwartung für "vollständig" Geimpfte
![]() Eine beunruhigende Studie hat ergeben, dass Menschen, die mit mRNA-Injektionen „vollständig“ gegen Covid geimpft wurden, mit einem Verlust von bis zu 25 Jahren ihrer […] Ostermärsche und Warnungen vor dem Frieden
![]() Ostern ist auch die Zeit der pazifistischen und antimilitaristischen Ostermärsche. Grund genug, um davor zu warnen. Tod nach Covid-Spritze: Ärzte im Visier der Justiz
![]() In Italien stehen fünf Ärzte nach dem Tod einer jungen Frau aufgrund der „Impfung“ vor einer Anklage. |
NZZBearbeiten
Feed Titel: Wissenschaft - News und Hintergründe zu Wissen & Forschung | NZZ
DIE NEUESTEN ENTWICKLUNGEN - Ebola-Ausbruch in Zentralafrika: Bereits mehr als 500 Ebola-Tote in Kongo-Kinshasa
KOMMENTAR - Eltern wollen keine Söhne mehr: Das Mädchen ist das neue Trophy-Kid
Dürre in der Schweiz: Die Trockenheit verschärft sich weiter
Erbdynastie in der Steppe: Bei den Nomaden, die vor 2500 Jahren im heutigen Kasachstan lebten, blieb die Macht über Generationen in der gleichen Familie
Huhn oder Ei – hier ist die Antwort auf die Frage aller Fragen
VerfassungsblogBearbeiten
Feed Titel: Verfassungsblog
Vom „Jedermannsrecht“ zum Privileg für Wenige
Die Informationsfreiheit in Deutschland befindet sich in einer Krise. Die Ampelregierung hat ihr Versprechen nicht eingelöst, die Informationsfreiheitsgesetze zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2025 erwogen Teile der CDU das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzuschaffen. Durch zivilgesellschaftlichen Druck konnte dieser Angriff abgewendet werden. Der endgültige Koalitionsvertrag sprach kryptisch von einer Reform des IFG mit einem „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“. Auf Bundesländerebene werden Informationsfreiheitsgesetze ausgehöhlt, wie zuletzt durch den Berliner Senat, der eine unbestimmte Bereichsausnahme für die sogenannte Kritische Infrastruktur geschaffen hat.
Diese restriktive Tendenz gipfelte im Papier des Koalitionsausschusses vom 2.7.2026. Im Rahmen einer Paketlösung hat die Bundesregierung angekündigt, das IFG umfassend zu ändern. Als Wissenschaftler*innen und Praxispartner*innen von „FragDenStaat“ untersuchen wir gemeinsam in dem laufenden Praxis-Forschungsprojekt „Rechtskämpfe um Informationsfreiheit“ die politischen und rechtlichen Konjunkturen der Informationsfreiheit und analysieren die Machtressourcen dieses Rechtsgebiets. Die politischen Vorschläge des Koalitionsausschusses sind aus unserer Sicht weitreichend, sodass die Informationsfreiheit in Deutschland faktisch abgeschafft werden könnte. Einschränkungen im Anwendungsbereich, hohe Gebühren und neue Ablehnungsgründe würden eine zentrale Ressource der Demokratie aushöhlen.
Bruch des Koalitionsvertrags mit diffuser Begründung
Den ursprünglich im Koalitionsvertrag versprochenen „Mehrwert“ für die Bürger*innen sucht man im Text vergebens. Der Beschluss wirkt auf eine faktische Abschaffung der Informationsfreiheit hin und kann im Zusammenhang mit anderen Vorstößen als Ausdruck eines staatlichen Misstrauens gegenüber der Bevölkerung verstanden werden.
Das Wesen der Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und dem aktuellen Informationsfreiheitsgesetz ist, dass es sich um ein voraussetzungsloses „Jedermannsrecht“ handelt. Jede*r kann Informationen bei Behörden erfragen, ohne dass besondere Voraussetzungen in der Person des Anfragenden oder des Inhalts der Anfrage erfüllt sein müssen. Dies würde sich mit den angekündigten Reformen fundamental ändern.
Hohe Hürden und Ausschluss von Presse, Organisationen und Drittstaatler*innen
Laut dem Koalitionsausschuss sollen die „Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen“ fokussiert werden, „die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“. Damit wird das bisherige informationsfreiheitsrechtliche Verhältnis zwischen Staat und Bürger*innen ins Gegenteil verkehrt. Bisher muss nicht die Antragstellerin im ersten Schritt begründen, warum sie die Informationen haben will, sondern der Staat muss darlegen, warum sie im Einzelfall nicht herausgegeben werden können. Die Vorgabe eines berechtigten Interesses findet sich aktuell nur im Bundesland Bayern, das kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz hat, sondern lediglich den Auskunftsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Auch wenn die bayerischen Verwaltungsgerichte davon ausgehen, dass an das berechtigte Interesse keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürften, sondern das Interesse rechtlich, wirtschaftlich und ideell begründet werden könne und weit zu verstehen sei, spiegelt sich dies in der bayerischen Behördenpraxis bisher nicht wider. Anfragen werden regelmäßig unter Verweis darauf, dass kein berechtigtes Interesse dargelegt sei, abgelehnt, wie der bayerische Datenschutzbeauftragte erläutert. In jedem Fall wird mit dem Erfordernis eines „berechtigten Interesses“ eine Bringschuld der Antragstellenden statuiert. Von einem voraussetzungslosen Anspruch wie bisher kann nicht mehr die Rede sein.
Hinzu kommt die Beschränkung auf „natürliche Personen“, d.h. juristische Personen oder Personenvereinigungen blieben künftig außen vor. NGOs oder Medienhäuser könnten keine Anfragen mehr stellen. Greenpeace Deutschland kritisiert entsprechend scharf, dass diese Änderung das Ende des IFG bedeuten würde. Wenn Behörden Informationen zurückhalten, kann geklagt werden, doch Gerichtsprozesse sind teuer, langwierig und komplex. Von Einzelpersonen sind sie nicht zu stemmen.
Die Formulierung des Koalitionsbeschlusses, dass die Auskunft nicht durch „andere Regeln“ erreicht werden darf, wirft Rätsel auf. Sie könnte als Hinweis verstanden werden, dass speziellere fachgesetzliche Ansprüche das IFG verdrängen. Hierbei handelt es sich jedoch um den aktuellen Status Quo. Natürliche Personen, die andere Auskunftsrechte haben, sind vor allem Abgeordnete und Journalist*innen. Wenn der Koalitionsausschuss davon spricht, dass Auskunftsrechte nach dem IFG begrenzt werden sollen, wenn sich diese „durch andere Regelungen erreichen“ lassen, dann stellt sich die Frage, ob Journalist*innen insgesamt die Möglichkeit genommen werden soll, das Informationsfreiheitsgesetz zu nutzen. Ihnen steht als Berufsgruppe der presserechtliche Auskunftsanspruch zu, der sich auf Auskünfte beschränkt und nicht dazu führt, dass Akten offengelegt werden. Eine derartige Schlechterstellung, gerade von Journalist*innen, wäre nicht zu vermitteln. Das „Netzwerk Recherche“ kritisiert den Koalitionsbeschluss als „Frontalangriff auf eine demokratische Errungenschaft“. Zwar erweist sich das IFG mitunter nicht als kompatibel mit dem Zeithorizont journalistischer Alltagspraxis, aber Journalist*innen berichteten uns im Rahmen des Forschungsprojekts in Interviews von der Bedeutung dieses Instruments, welches den Zugang zu Originaldokumenten ermöglicht. Beispiele sind etwa Recherchen zur Fördermittelaffäre in Berlin, zur Umstrittenheit der „Migrationswende“ innerhalb des Bundesinnenministeriums oder zum Tankrabatt.
Schließlich will die Koalition prüfen, ob sie „den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränk[t]“. Durch diesen Passus werden Drittstaatler*innen, die in Deutschland leben, ohne hinreichenden sachlichen Grund schlechter gestellt. Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG drängt sich auf. Warum sollten Menschen ohne deutschen Pass oder eine anderweitige europäische Staatsbürgerschaft, die aber hier leben, arbeiten und auch von Behördenentscheidungen betroffen sind, weniger Rechte in Bezug auf den Zugang zu amtlichen Informationen haben? Wie die Bundesregierung diese Diskriminierung rechtfertigen will, bleibt völlig im Unklaren.
Keine Nachvollziehbarkeit und neue Bereichsausnahmen
Der weiteren Ankündigung des Koalitionsausschusses, man wolle Namen von Mitarbeitenden schwärzen, um Beschäftigte in Behörden vor Anfeindungen und Drohungen zu schützen, ist zu entgegnen, dass die von der Koalition vorgebrachte Sorge schon im aktuellen IFG ausreichend berücksichtigt wird: Namen sollen zugänglich gemacht werden, sofern ihre Nennung Ausdruck und Folge amtlicher Tätigkeit ist und keine anderen Ablehnungsgründe einschlägig sind. Ist tatsächlich eine Bedrohungslage gegeben, können die Namen von Mitarbeitenden schon jetzt – etwa über den Ablehnungsgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – geschwärzt werden. Eine automatische Schwärzung der Namen würde es unmöglich machen, nachzuvollziehen, wer für welche Entscheidung verantwortlich war. Gerade dies ist essenziell, um die Kontrolle durch Öffentlichkeit als ein Ziel des IFG erreichen zu können.
Es ist ebenso wenig erforderlich, „dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung“ zu tragen, indem man diese Bereiche vom IFG ausnimmt. Das IFG hält schon jetzt eine Vielzahl von Ablehnungsgründen für sicherheitsrelevante Informationen bereit. Es ist kein Beispiel bekannt, in dem aufgrund von Informationsfreiheitsanfragen herausgegebene Informationen zu einem Sicherheitsproblem geführt hätten. Durch die angestrebte Änderung könnten die Behörden zukünftig Anträge zu den genannten Bereichen pauschal ablehnen. Schon heute zeigt sich beim reformierten Berliner IFG, dass die Behörden die neue Bereichsausnahme denkbar weit auslegen. Die im Koalitionsausschuss angestrebten Veränderungen fügen sich in eine Krisenstrategie ein, welche die Exekutive weitestgehend von externen Einflüssen abschotten möchte.
Ohne Geld läuft nichts mehr
Eine gravierende Änderung steckt im letzten Satz. Danach werde man die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ anpassen. Das Kostendeckungsprinzip besagt grob, dass die Gebühr die Leistung, die die Verwaltung erbracht hat, abdecken soll. Aktuell gilt es mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz nur modifiziert. Nach Maßgabe von § 10 Abs. 2 IFG fließt der Verwaltungsaufwand zwar in die Berechnung ein, er ist aber nicht allein maßgeblich. Denn die Erhebung von Gebühren darf nicht dazu führen, dass Personen keine Anträge auf Informationszugang stellen (Verbot prohibitiver Wirkung). Dementsprechend sieht die aktuelle Informationsgebührenverordnung eine Kappung der Gebühren bei 500 Euro vor. Einfache Anfragen sind kostenfrei. Die Koalition will sich offensichtlich davon abwenden und künftig allein den Verwaltungsaufwand als Maßstab heranziehen. Die Gebühren wären nach oben hin unbegrenzt. Die bisherige Praxis, keine Gebühren in den Fällen zu erheben, in denen der Informationszugang abgelehnt oder eine Anfrage zurückgenommen wird, dürfte passé sein. Denn nach dem allgemeinen Gebührenrecht können Behörden auch in diesen Fällen Gebühren erheben.
Dies wird zwangsläufig zu einer „undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit“ (so zutreffend die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider) führen. Viele Personen, die wenig Geld haben, dürften künftig auf Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht verzichten. Dabei sind nicht nur die Kosten, die am Ende tatsächlich entstehen, das Problem. Antragstellende werden künftig noch weniger vorhersagen können, wie hoch die Gebühren letztlich sein werden. Das bisherige voraussetzungslose „Jedermannsrecht“ der Informationsfreiheit wandelt sich in ein Privileg für Wenige.
Der „Bürokratierückbau“-Diskurs
Nachdem die Einführung des IFG im Jahr 2006 einen Paradigmenwechsel von der Arkantradition hin zu einer demokratischen Kontrolle der Verwaltung durch die Öffentlichkeit einläutete (so Friedrich Schoch), hat sich der Trend schon vor dem Koalitionsbeschluss in der Praxis umgekehrt. In unseren qualitativen Interviews mit Vertreter*innen aus Behörden, Wissenschaft, Journalismus, Anwaltschaft und den Beauftragten für Informationsfreiheit konnten wir aufgrund der politischen Diskurse den Eindruck einer „negativen Konjunktur“ im Informationsfreiheitsrecht gewinnen.
Konkret zeigt sich diese negative Konjunktur in der Informationsfreiheit anhand des „Bürokratierückbau“-Diskurses, der unter dem Vorzeichen globaler ökonomischer Krisenerscheinungen geführt wird. Im Koalitionspapier werden die Änderungen am IFG im Kapitel „Bürokratierückbau“ (S. 9f.) angesprochen. Die Rede vom „Bürokratieabbau“ oder „-rückbau“ ist nichts Neues. Der Begriff erweist sich aber als leerer Signifikant, sofern – wie Pascale Cancik feststellt – unter diesem Label „ganz unterschiedliche konkrete politische Projekte“ vorangetrieben werden können, „die in anderer sprachlicher Rahmung […] möglicherweise nicht durchsetzbar wären“. Der große Verwaltungsaufwand für Behörden ist ein Argument, das von Kritiker*innen der Transparenzpolitik angeführt wird. Im Rahmen des Anspruchs der Bundesregierung, die Wirtschaft durch Bürokratieabbau zu entlasten, bestand die Gefahr, dass sich der allgemeine Bürokratieabbau-Diskurs mit der Kritik am IFG verknotet. Selbstverständlich ist es für die Behörden aufwendig, Anfragen von Bürger*innen zu bearbeiten. Allerdings wäre zu fragen, ob ein Transparenzgesetz diesen Aufwand verringern könnte, sofern Informationsfreiheit von Anfang an in der Verwaltung mitgedacht wird. Im Übrigen führt gerade die Einführung eines „berechtigten Interesses“ nicht zur Entlastung der Verwaltung, sondern verursacht im Gegenteil unnötigen Prüfungsaufwand.
Schließlich sind für die negative Konjunktur die sich zuspitzenden globalen Konfliktlagen sowie der Aufstieg der extremen Rechten zentral. So wurde auch die Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes mit einer „veränderte[n] Sicherheitslage“ begründet und in einen Zusammenhang mit der Verteidigungsfähigkeit gestellt (S. 15f.). Dieses Motiv ist unmittelbar auch dem Papier des Koalitionsausschusses zu entnehmen, wenn dort von „aktuellen Herausforderungen“ sowie von einer „komplexen Bedrohungslage von innen und von außen“ die Rede ist. Dieser Situation will die Koalition begegnen, indem sie die „staatliche Resilienz“ erhöht. Das Schleifen demokratischer Kontroll- und Beteiligungsmöglichkeiten wird die Prozesse demokratischer Involution allerdings eher verstärken, statt Resilienz zu schaffen.
Informationsfreiheit als demokratische Ressource
Informationsfreiheit ist in den aktuellen Krisenzeiten eine wichtige demokratische Ressource. Durch sie können Skandale, Exekutivexzesse und Korruption aufgedeckt werden. Im kleineren alltäglichen Nahbereich ermöglicht sie Bürger*innen die Nachvollziehbarkeit und Überprüfung staatlicher Entscheidungen. Empirisch zeigt sich in einer kürzlich veröffentlichten repräsentativen Umfrage, dass 96% der Befragten behördliche Transparenz für wichtig erachten und immerhin 10% eine Anfrage nach dem IFG gestellt haben.
In unserem transdisziplinären Praxis-Forschungsprojekt können wir beobachten, dass Informationsfreiheit ein wichtiges Sensorium für gesellschaftliche Probleme darstellt und eine wichtige Ressource bildet, die Bürger*innen eine Meinungsbildung und das Einüben demokratischer Praxen ermöglicht. Die organisierte Zivilgesellschaft bildet als intermediärer Akteur ein wichtiges Scharnier, sofern sie versucht, die strukturelle Informationsasymmetrie zwischen Staat und Bürger*innen zu überbrücken und letztere zu diesem Zweck bei ihren Informationsanträgen unterstützt. Insbesondere während der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig es Bürger*innen ist, staatliches Handeln nachvollziehen zu können – dies lässt sich auch im 31. Tätigkeitsbericht des BfDI nachlesen. In unseren Interviews sind wir hier auf Positivbeispiele gestoßen, in denen die vermehrten Anfragen von Bürger*innen während der Pandemie dazu geführt haben, dass Behörden Informationen proaktiv veröffentlicht haben. Dies war für den demokratischen Diskurs produktiv und konnte den Raum für eine sachorientierte Debatte eröffnen. Gleichzeitig wird an dem Fall die Bedeutung des IFG als Bestandteil einer demokratischen Infrastruktur deutlich, da die veröffentlichten Krisenstabsprotokolle nicht unwesentlich dazu beitragen, die Beschaffungsaktivitäten des Gesundheitsministeriums im Jahr 2020 aufzuklären. Nicht zuletzt verdeutlichen der von über 100 Organisationen getragene offene Brief, der sich gegen die geplanten Einschränkungen des IFG wendet, sowie eine Petition, die innerhalb kurzer Zeit mehrere Hunderttausend Unterstützer*innen gefunden hat, die gesellschaftliche Relevanz des IFG.
Sollten die wesentlichen Erwägungen des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Prozess umgesetzt werden, dürfte von der Informationsfreiheit als demokratischer Ressource kaum etwas übrigbleiben. Dies würde die Rückkehr zu einer Arkanpraxis der Staatsapparate bedeuten und den ohnehin grassierenden Vertrauensverlust der Bürger*innen vergrößern.
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