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Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Die gefĂ€hrliche neue Logik des Krieges gegen den Iran und der Schatten ĂŒber PalĂ€stina

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von l'AntiDiplomatico ĂŒbersetzt und ĂŒbernommen.

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Der koordinierte Angriff der USA und Israels auf den Iran, der in der Ermordung des Obersten FĂŒhrers Ayatollah Ali Khamenei und zahlreicher hochrangiger Beamter gipfelte, hat ein neues und Ă€ußerst gefĂ€hrliches Kapitel in der Geschichte des Nahen Ostens und der Welt aufgeschlagen. Es handelt sich weder um eine Reaktion auf eine laufende Invasion noch um eine vom UN-Sicherheitsrat autorisierte Aktion. Es war ein PrĂ€ventivschlag gegen einen souverĂ€nen Staat, der als strategische Notwendigkeit fĂŒr Israel gerechtfertigt wurde, das nach Vorherrschaft und Expansion strebt, aber ĂŒber kein völkerrechtliches Mandat verfĂŒgt.

Ayatollah Khamenei unterstĂŒtzte und verteidigte, wie schon andere FĂŒhrer vor ihm im Irak und in Libyen, die palĂ€stinensische Sache (so glauben es zumindest einige) und wandte sich gegen das, was er als US-Angriffskriege und Kampagnen zur regionalen Destabilisierung bezeichnete. Er prĂ€sentierte sich als Stimme – wenn auch eine umstrittene – eines globalen SĂŒdens, der der unipolaren Vorherrschaft und der Hegemonie Washingtons zunehmend ĂŒberdrĂŒssig war.

Was diesen Moment so entscheidend macht, ist nicht nur das Ausmaß der Gewalt oder der damit geschaffene PrĂ€zedenzfall, sondern der Beweis, dass der Völkermord im Gazastreifen und die ethnische SĂ€uberung im Westjordanland gezielte Aktionen gegen die PalĂ€stinenser und die gesamte Region waren, mit dem letztendlichen Ziel der Annexion und Kontrolle durch ein fanatisches, extremistisches und kolonialistisches Israel, das jĂŒdischen Suprematismus und messianische Rhetorik nutzt, um die Region zu destabilisieren und die Macht an sich zu reißen.

Die nach 1945 entstandene internationale Ordnung basierte trotz ihrer vielen Unvollkommenheiten und ihrer Verankerung in der Macht der GroßmĂ€chte durch den Sicherheitsrat und das Vetorecht auf dem Prinzip, dass Gewalt zwischen Staaten einer eindeutigen rechtlichen Rechtfertigung bedarf. Wenn gezielte Tötungen die höchste politische AutoritĂ€t eines Landes erreichen, verschwimmt die Grenze zwischen MilitĂ€roperation und politischem Mord vollstĂ€ndig. Diese Handlungen sind anstĂ¶ĂŸig und illegal.

Das Ergebnis ist und wird niemals eine stĂ€rkere Abschreckung sein, sondern strukturelle InstabilitĂ€t, SchwĂ€chung und Spaltung sowie ein permanenter Krieg, der den Aggressoren, die Straflosigkeit und UnterstĂŒtzung genießen, zugutekommt. Die Auswirkungen dieser Aggression sind tiefgreifend. Wenn die Vereinigten Staaten und ihre VerbĂŒndeten die Ermordung von StaatsoberhĂ€uptern, die sich ihren Ultimaten widersetzen, normalisieren, wird die globale Ordnung dauerhaft beschĂ€digt und der Grundstein fĂŒr zukĂŒnftige Konflikte und Kriege gelegt.

Die andauernden MilitĂ€roperationen haben bereits verheerende humanitĂ€re Folgen. Bei einem einzigen Luftangriff auf eine MĂ€dchenschule in Minab im SĂŒden Irans wurden ĂŒber hundert MĂ€dchen getötet und viele weitere verletzt. Diese Ereignisse verdeutlichen die Aushöhlung der Schutzmechanismen, die das humanitĂ€re Völkerrecht eigentlich gewĂ€hrleisten soll. Dies ist das Ergebnis von zweieinhalb Jahren Völkermord am palĂ€stinensischen Volk durch Israel, das mit UnterstĂŒtzung seiner VerbĂŒndeten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht und dabei völlig straflos bleibt.

Gleichzeitig fÀllt die weltweite Fokussierung auf den Iran mit einer Beschleunigung der Entwicklungen in den besetzten palÀstinensischen Gebieten zusammen. MilitÀrangriffe, Landenteignungen und die Gewalt von Siedlern im Westjordanland haben sich verschÀrft. Der Siedlungsbau schreitet rasant voran und festigt Israels faktische Annexion des Westjordanlandes. Administrative Kontrolle, territoriale Zersplitterung und demografische VerÀnderungen prÀgen die RealitÀt vor Ort zunehmend und unwiderruflich.

Da sich die internationale Aufmerksamkeit auf die Konfrontation mit dem Iran richtet, werden diese strukturellen Transformationen als NebensĂ€chlichkeiten behandelt und in den Hintergrund einer umfassenderen regionalen Krise gerĂŒckt. TatsĂ€chlich stellt dies eine Fortsetzung der israelischen Agenda dar: Der Angriff auf den Iran dient dazu, den Völkermord und die ethnische SĂ€uberung des palĂ€stinensischen Volkes ungehindert fortzusetzen und Israels Position als absolute Hegemonialmacht in der gesamten Region auszubauen.

Die faktische Annexion des Westjordanlandes lĂ€uft Gefahr, unter dem Deckmantel eines regionalen Krieges normalisiert zu werden. Die PalĂ€stinafrage wird erneut ĂŒbergeordneten geopolitischen Narrativen untergeordnet, und Besatzung und Annexion werden in den Hintergrund gedrĂ€ngt, anstatt als zentrale und schockierende rechtliche und moralische Krisen anerkannt zu werden – nicht nur fĂŒr die Region, sondern fĂŒr den gesamten Planeten und insbesondere fĂŒr den Westen, der seine demokratischen Prinzipien zunehmend verliert.

Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Eskalation gegen den Iran und dem von Israel im Gazastreifen begangenen Völkermord. Die systematische Vernichtung der palĂ€stinensischen Zivilbevölkerung, begleitet von öffentlichen ErklĂ€rungen eliminatorischer Absichten und der großflĂ€chigen Zerstörung lebensnotwendiger Infrastruktur, stellt nicht nur eine humanitĂ€re Tragödie dar, sondern auch einen strukturellen Bruch in der nach 1945 etablierten internationalen Rechtsordnung. Wenn ein Völkermord ohne Konsequenzen verĂŒbt werden kann und gleichzeitig von einem neuen regionalen Krieg ĂŒberschattet wird, verliert der Grundsatz der internationalen Verantwortung der Staaten seine Bedeutung.

Wenn PrĂ€ventivkrieg, politische Morde, territoriale Annexionen und Völkermord parallel stattfinden, ohne dass umgehend rechtliche und diplomatische Maßnahmen ergriffen werden, wird die Architektur des Völkerrechts nicht nur geschwĂ€cht, sondern gerĂ€t in eine Phase der systemischen Aushöhlung, die uns alle gefĂ€hrdet. Es geht nicht nur um das Schicksal Irans oder PalĂ€stinas, sondern um das Überleben einer Ordnung, die auf erkennbaren Grenzen des Gewalteinsatzes beruht – einer Ordnung, die Regeln festlegt und StabilitĂ€t und Frieden schĂŒtzt.

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Tawfiq Al-Ghussein hat einen Bachelor of Science in Foreign Service (BSFS) von der School of Foreign Service der Georgetown University mit Schwerpunkt Internationale Wirtschaft und einen Master-Abschluss von der School of Oriental and African Studies der UniversitĂ€t London. Er ist Autor und Forscher mit den Schwerpunkten Geopolitik, Völkerrecht und Politische Ökonomie.

Rania Hammad studierte Politikwissenschaft an der American University of Rome und erwarb einen Master in Internationalen Beziehungen an der UniversitĂ€t Kent, Canterbury. Sie ist Mitglied des Global Network for the Question of Palestine und unter anderem Autorin der BĂŒcher «The Other Israeli Voices» und «Palestine in my Heart».

RFK Jr. beruft Kritikerin von Corona-Injektionen in den Impfstoffbeirat der CDC

Der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. hat zwei neue Mitglieder in den Beratungsausschuss fĂŒr Impfpraktiken (ACIP) der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) berufen. Wie The Defender berichtet, geschieht dies weniger als einen Monat vor der geplanten Sitzung des Gremiums zur Erörterung von ImpfschĂ€den durch COVID-«Impfstoffe».

Bei den neuen Mitgliedern handelt es sich um den Hausarzt Dr. Sean G. Downing aus Florida und die KinderĂ€rztin Dr. Angelina Farella aus Texas. Farella ist Mitglied von America's Frontline Doctors, einer Organisation, die sich fĂŒr medizinische Freiheit einsetzt. The Defender zufolge sprach sie sich wĂ€hrend der «Pandemie» gegen die Corona-Impfpflicht aus. Sie sorgte 2021 demnach fĂŒr Schlagzeilen, als sie öffentlich die Sicherheit und die Notwendigkeit dieser Injektionen in Frage stellte.

Im Januar deutete ACIP-Ausschussmitglied Dr. Robert Malone – Virologe und ebenfalls ein Kritiker der Corona-Spritzen – laut dem Portal an, dass ACIP die Entfernung von COVID-«Impfstoffen» vom Markt in Betracht ziehen wĂŒrde, sollte die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA dies nicht tun.

Im Juni 2025 hatte Kennedy alle 17 ACIP-Mitglieder entlassen und die Stellen neu besetzt. Im selben Monat hatte er in einem Gastbeitrag im Wall Street Journal erklĂ€rt, dass ACIP aufgrund der Verbindungen frĂŒherer Ausschussmitglieder zur Pharmaindustrie einer Umstrukturierung bedĂŒrfe. «Eine grĂŒndliche SĂ€uberung ist notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Impfstoffwissenschaft wiederherzustellen», so Kennedy.

Neben Farella und Malone, der sogar entscheidend zur mRNA-Technologie beigetragen hat, gehören dem Gremium auch andere Impfskeptiker und insbesondere Kritiker der COVID-Injektionen an. So zum Beispiel Retsef Levi, der die mRNA-Impfstoffe öffentlich als gefĂ€hrlich bezeichnet und sich fĂŒr deren MarktrĂŒcknahme ausgesprochen hat. Oder der Kinderkardiologe Kirk Milhoan, der Berichten zufolge wĂ€hrend der «Pandemie» den Einsatz von Hydroxychloroquin und Ivermectin zur Behandlung der Krankheit befĂŒrwortete.

Mittlerweile hat das ACIP dafĂŒr gestimmt, das quecksilberhaltige Konservierungsmittel Thimerosal aus Grippeimpfstoffen zu entfernen, und die Empfehlung, dass alle Neugeborenen eine Hepatitis-B-Impfung erhalten sollten, aufgehoben. Im September stimmte das ACIP dafĂŒr, eine individuelle Entscheidungsfindung fĂŒr den COVID-«Impfstoff» zu empfehlen.

Schuldspruch ohne echte Auseinandersetzung? Der Fall Manuel Albert

Der Fall nahm seinen Anfang im Jahr 2022: Damals durchsuchte die Polizei die Wohnung des Schweizer Arztes Manuel Albert. Albert, der sich wĂ€hrend der Corona-Zeit als Kritiker staatlicher Maßnahmen positioniert hatte, verweigerte zunĂ€chst den Zutritt. Die Beamten verschafften sich mit einem SchlĂŒsseldienst Zugang und fĂŒhrten ihn nach einer kurzen Rangelei zu Boden und legten ihn in Handschellen. Im Raum standen VorwĂŒrfe unrechtmĂ€ĂŸig ausgestellter Maskenatteste sowie der Abgabe beziehungsweise Einfuhr von nicht zugelassenen Medikamenten. Das Bezirksgericht Höfe sprach ihn im Februar 2025 in erster Instanz schuldig (wir berichteten hier).

Gegen dieses Urteil legte Albert Berufung ein – ausfĂŒhrlich begrĂŒndet und juristisch differenziert. Die Verteidigung stellte den Fall in einen grĂ¶ĂŸeren Kontext der Ă€rztlichen Methoden- und Therapiefreiheit. Zentral war das Argument, dass der Wirkstoff Ivermectin in der Schweiz grundsĂ€tzlich zugelassen sei und ein sogenannter Off-Label-Use – eine Verschreibung außerhalb des Verwendungszweckes, fĂŒr den er an sich zugelassen ist – rechtlich zulĂ€ssig bleibe.

Maßgeblich sei nicht die spezifische Covid-Indikation, sondern die generelle Zulassung des Wirkstoffs. Selbst im gegenteiligen Fall habe wĂ€hrend der Pandemie eine Notlage bestanden, welche eine Einfuhr durch Medizinalpersonen fĂŒr NotfĂ€lle rechtfertigen könne. Auch berief sich die Verteidigung auf RechtfertigungsgrĂŒnde wie das Handeln aus beruflicher Pflicht oder rechtfertigenden Notstand.

BezĂŒglich der beschlagnahmten «Vibasin 19»-Produkte argumentierte sie, diese seien zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht als Arzneimittel eingestuft gewesen; eine spĂ€tere Qualifikation dĂŒrfe nicht rĂŒckwirkend strafbegrĂŒndend wirken. Und auch der Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung wurde bestritten: Weder liege eine erhebliche Behinderung vor, noch sei der Hausdurchsuchungsbefehl anfĂ€nglich korrekt vorgewiesen worden.

Am 24. Februar 2026 fĂ€llte das Kantonsgericht Schwyz sein Urteil in zweiter Instanz: Die Berufung wurde abgewiesen, ebenso die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. Albert wurde der mehrfachen versuchten vorsĂ€tzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (versuchte Einfuhr von je 3.000 Ivermectin-Tabletten), der vorsĂ€tzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (Einfuhr von 7.500 Tabletten) sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Die Strafe: 90 TagessĂ€tze zu 330 Franken, insgesamt 29.700 Franken, bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmten PrĂ€parate an und auferlegte Albert den Großteil der Verfahrenskosten.

Die schriftliche UrteilsbegrĂŒndung liegt bislang nicht vor. Allerdings fĂ€llt auf, dass die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin von Swissmedic als PrivatklĂ€gerin in den Augen von Prozessbeobachtern kaum substanziell auf die detaillierten und juristisch fundierten Argumente der Verteidigung eingegangen sind. Sollte auch das Kantonsgericht die zentralen Fragen – etwa zur ZulĂ€ssigkeit des Off-Label-Use, zur Notstandssituation in der Pandemie oder zur fehlenden RĂŒckwirkung einer spĂ€teren Produkteinstufung – nur am Rand behandeln, wĂŒrde sich der Eindruck verfestigen, dass hier weniger eine differenzierte RechtsprĂŒfung als vielmehr eine BestĂ€tigung der bisherigen Linie erfolgte, Ivermectin als billige und patentfreie Behandlungsalternative unter allen UmstĂ€nden vom Massengebrauch in der Schweiz fernzuhalten.

Der Fall Albert berĂŒhrt Grundsatzfragen: Wie weit reicht die Ă€rztliche Therapiefreiheit, insbesondere in Krisenzeiten? Wann wird aus einer beruflichen Gewissensentscheidung eine Straftat? Und wie sorgfĂ€ltig setzen sich Gerichte mit unbequemen Argumenten auseinander? Ohne schriftliche BegrĂŒndung bleibt offen, ob das Kantonsgericht diese Fragen vertieft geprĂŒft oder sich – wie schon die Vorinstanz – auf eine formale Betrachtung beschrĂ€nkt und ohne detaillierte rechtliche WĂŒrdigung vom Tisch gewischt hat. FĂŒr Albert bedeutet das Urteil vorerst eine weitere Niederlage.

Kommentar Transition News

Der Gerichtsfall Manuel Albert ist zu Recht auf großes öffentliches Interesse gestossen. Letzte Woche waren auf dem Hauptplatz vor dem Gericht etwa 120 UnterstĂŒtzer; im Gerichtssaal war nur Platz fĂŒr 15 Zuhörer, darunter auch Pressevertreter. Denn der Fall berĂŒhrt auch grundsĂ€tzliche Fragen des VerhĂ€ltnisses Arzt-Patient und Arzt-Behörden. Es ist deshalb fĂŒr die rechtsstaatliche Debatte zu hoffen, dass es sich bei der Berufungsverhandlung erst um den nĂ€chsten Akt handelte und nicht um das Finale.

In Bezug auf die Tragweite und PrĂ€judizwirkung dieses Falles ist es richtig, dass der Fall letztlich vor Bundesgericht entschieden wird. Der Arzt hat jedenfalls angekĂŒndigt, die Sache weiterzuziehen. Das Urteil ist somit nicht rechtskrĂ€ftig. Vielleicht erklĂ€rt sich jemand, dem die Ă€rztliche Therapiefreiheit ein Anliegen ist, bereit, eine solche Beschwerde in Strafsachen zu sponsern?


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