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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess<!markup:2:end> gegen die Herrschaft Verantwortlichen und Strippenzieher der Angst – Dr. Wolfgang Wodarg Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im GesprĂ€ch</a></div></iframe> #> <!markup:2:begin>Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)<!markup:2:end>



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Feed Titel: Transition News


NeutralitÀt ohne Doppelstandards! Ex-Botschafter Ruch & Martin mit Klartext

Der NeutralitĂ€tsrat hat sich am 20. August 2026 in Bern der Öffentlichkeit vorgestellt. Im zweiten Teil der Pressekonferenz ging es u.a. um die aussenpolitische Willensbildung.

Im GesprĂ€ch diskutierten Georges Martin, ehem. stv. StaatssekretĂ€r im Departement fĂŒr auswĂ€rtige Angelegenheiten und Jean-Daniel Ruch, ehem. Schweizer Botschafter darĂŒber, wie Entscheide zustande kommen. (Hier Teil 1)

01:05 Jean-Daniel Ruchs Beurteilung der Schweizer Aussenpolitik

17.43 Georges Martin zu den GrĂŒnden der Erosion der Schweizer NeutralitĂ€t

30:33 Pierrot Hans zerlegt den Begriff «Geldsack-NeutralitÀt» der Linken

31:15 Antworten von Ralph Bosshard und Guy Mettan auf die Fragen der Medienschaffenden

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Ruch und Martin blicken zusammen auf Jahrzehnte diplomatischer Erfahrung zurĂŒck. Sie sprechen ĂŒber eine Schweizer Aussenpolitik, der ihrer Ansicht nach zunehmend die KohĂ€renz abhandengekommen ist – und ĂŒber eine NeutralitĂ€t, die ihre GlaubwĂŒrdigkeit nur bewahren könne, wenn fĂŒr Freund und Gegner dieselben MassstĂ€be gelten.

Jean-Daniel Ruch kritisiert insbesondere Doppelstandards bei der Anwendung des Völkerrechts. Weshalb ĂŒbernimmt die Schweiz Sanktionen gegen Russland, reagiert bei mutmasslichen oder festgestellten Völkerrechtsverletzungen anderer Staaten aber anders? FĂŒr Ruch kann weder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit noch politische SolidaritĂ€t eine dauerhaft tragfĂ€hige Grundlage der Schweizer Aussenpolitik bilden. Der eigentliche Kompass mĂŒsse das internationale Recht sein.

Georges Martin wiederum erinnert an eine Zeit, in der die NeutralitĂ€t in der Schweizer Diplomatie noch als selbstverstĂ€ndlicher Handlungsrahmen verstanden worden ist. Aus seinen EinsĂ€tzen unter anderem in Kenia, Indonesien, SĂŒdafrika und Israel zieht er eine zentrale Erfahrung: Gerade ihre NeutralitĂ€t habe der kleinen Schweiz international ein Gewicht verliehen, das weit ĂŒber ihre geografische und militĂ€rische Grösse hinausging.

Zur Sprache kommt auch die zunehmende AnnĂ€herung der Schweiz an NATO und EU. Ist sie angesichts der verĂ€nderten Sicherheitslage eine notwendige Anpassung – oder verliert die Schweiz damit genau jene EigenstĂ€ndigkeit, die sie als Vermittlerin zwischen verfeindeten Lagern wertvoll macht? Martin warnt davor, in einer Krise grundlegende aussenpolitische Prinzipien ĂŒber Bord zu werfen.

Ruch geht noch weiter: Nach seiner EinschÀtzung haben Denkmodelle der NATO bereits erheblichen Einfluss auf die schweizerische Sicherheitspolitik gewonnen.

Zum Schluss wird es grundsĂ€tzlich: Wie entstehen solche aussenpolitischen Kurswechsel ĂŒberhaupt? Durch Druck von aussen? Durch politische Überzeugung? Durch LobbyeinflĂŒsse? Oder hat sich die politische FĂŒhrung zunehmend von der Erfahrung des eigenen diplomatischen Korps entkoppelt?

Georges Martin beschreibt aus seiner persönlichen Wahrnehmung eine wachsende Distanz zwischen der Spitze des Aussendepartements und erfahrenen Diplomatinnen und Diplomaten – und fordert letztlich auch mehr Transparenz gegenĂŒber der Bevölkerung darĂŒber, weshalb grundlegende aussenpolitische Entscheidungen getroffen werden.

Ein offenes GesprĂ€ch zweier ehemaliger Diplomaten ĂŒber NeutralitĂ€t, Völkerrecht, Sanktionen, NATO, Sicherheitspolitik und die Frage, welche Rolle die Schweiz in einer zunehmend polarisierten Welt spielen will.

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Der neu gegrĂŒndete NeutralitĂ€tsrat versteht sich als «Schweizer Stimme des Völkerrechts». Er vereint zwölf Experten aus Völkerrecht, Diplomatie, Geschichte, Wirtschaft, Politikwissenschaft, MilitĂ€r und Medien und will aktuelle internationale Entwicklungen auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts beurteilen. Der Rat arbeitet nach eigenen Angaben unabhĂ€ngig und entscheidet im Konsens.

Medienmitteilung des NeutralitÀtsrates mit allen Unterlagen.

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Die Mitglieder des NeutralitÀtsrates:

  • Jacques Baud, ehem. Oberst i Gst, Mitarbeiter des Nachrichtendienstes der Schweiz
  • Ralph Bosshard, lic. phil., Historiker, ehem. Oberstl i Gst und Chief Planning Officer der OSZE
  • Henriette Hanke GĂŒttinger, Dr. phil., Historikerin
  • Peter König, Ökonom, ehem. Mitarbeiter der Weltbank und der WHO
  • Philipp Kruse, lic. iur., Rechtsanwalt
  • Wolf Linder, Prof. Dr. Dr. h.c., Politologe, ehem. Direktor des Forschungszentrums fĂŒr schweizerische Politikder UniversitĂ€t Bern
  • Pascal Lottaz, Prof. Dr., Politologe, GrĂŒnder der Neutrality Studies
  • Georges Martin, lic.rer.pol., ehem. Botschafter, ehem stv. StaatssekretĂ€r im Departement fĂŒr auswĂ€rtige Angelegenheiten
  • Guy Mettan, Journalist, ehem Chefredaktor der Tribune de GenĂȘve, ehem. PrĂ€sident des Grossen Rates des Kantons Genf
  • RenĂ© Roca, Dr. phil., Historiker, GrĂŒnder und Leiter des Forschungszentrums fĂŒr direkte Demokratie
  • Jean-Daniel Ruch, ehem Botschafter, GrĂŒnder des Geneva Center for Neutrality
  • Alfred de Zayas, Prof. Dr. iur. et phil., Völkerrechtler und Historiker, ehem. Experte des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen fĂŒr die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung.

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Kontakt: office@neutralitaetsrat.ch

Weitere Infos: neutralitaetsrat.ch | bene.swiss | www.zeitpunkt.ch

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Die privatisierte Welt der Oligarchen

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Manova. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors ĂŒbernehmen.

Ist es Turbo-Kapitalismus? Ist es Faschismus? Der Autor ist sich sicher: Was jetzt mithilfe von Technokraten und Transhumanisten wie Peter Thiel global vorangetrieben wird, kann mit diesen Begriffen nur unzureichend bezeichnet werden – es ist schlimmer. Die Methode der neuen Feudalherren kann nicht mehr als «Reformversuch» bezeichnet werden – diese setzen auf Disruption: die plötzliche und ĂŒberfallartige Zerstörung all dessen, was sich bisher bewĂ€hrt hatte. Mit dem Ziel, auf den TrĂŒmmern der alten Welt eine neue nach dem Gusto der internationalen ökonomischen PrĂ€datoren aufzubauen.

Was dabei am wenigsten zĂ€hlt, sind die WĂŒnsche der Bevölkerungsmehrheit. Worauf wir zusteuern, ist: Post-Demokratie, Post-Humanismus, Post-AufklĂ€rung. Die Herren der neuen Weltschöpfung sind der komplizierten Kompromissbildungsprozesse mit dem menschlichen Nutzvieh mĂŒde. Sie setzen auf Abschottung in bewachten PrivatstĂ€dten. Die Angehörigen der Mittel- und Unterschichten sollen nicht stören und mĂŒssen – wie Hunde – draußen bleiben.

Absolut bizarre Dinge ereignen sich vor unseren Augen. Da wĂŒtet am westlichen Ende des Atlantischen Ozeans ein Autokrat im Washingtoner Weißen Haus. Die ganze Welt scheint Eigentum dieses Königs und seines Hofstaates zu sein. Ein Welt-Eigentum, dessen man sich je nach Lust und Laune bedienen kann. Da wird mal eben Grönland angefasst. Dann soll die Meerenge von Hormus umgetauft werden in «Meerenge von Trump».

SĂ€mtliche Anstandsregeln werden großrĂ€umig ignoriert. Nicht nur die vergessenen MĂ€nner und Frauen auf den US-FlugzeugtrĂ€gern schieben Kohldampf (1). Auch die eigene MAGA-Klientel wird mal eben mit der Emission des sogenannten Trump-Coins gerupft und um ihr Geld gebracht. Irgendwelche negativen Konsequenzen? Bislang absolute Straflosigkeit.

Man könnte meinen, das alles werde bald vorbei sein. Das könnte sich allerdings als ein verhĂ€ngnisvoller Irrtum erweisen. Denn wenn Donald Trump geht, dann kommt sein Vize JD Vance, und der ist noch im vollen Saft und weiß immer, was er tut.

JD Vance ist allerdings wiederum nur die Schöpfung von Peter Thiel. Thiel ist, wie wir wissen, Multi-MilliardĂ€r und unter anderem HaupteigentĂŒmer von Palantir. Die MultimilliardĂ€re aus Silicon Valley geben sich im Weißen Haus die Klinke in die Hand. Die politische Agenda der Trump-Regierung folgt eins zu eins den Vorgaben der Heritage Foundation, festgehalten im politischen Drehbuch mit dem Namen Project 2025 (2). Sogenannte «normale Sterbliche», also: Arbeiter, Farmer, Angestellte und MittelstĂ€ndler werden gar nicht erst zu Beratungen hinzugezogen. WĂ€hrenddessen wird das Staatsvermögen konsequent in die Insolvenz geritten.

Es gibt fĂŒr diese Entwicklung das schöne Zauberwort «Disruption». Eigentlich ein Begriff aus der freien Wirtschaft, der aber zunehmend auch fĂŒr UmwĂ€lzungen im politischen Raum verwendet wird. Demzufolge wird eine ĂŒberholte Produktionsweise durch eine neue, vermeintlich effizientere Produktionsweise vom Tisch gefegt. Mit dem Terminus «Disruption» verwandt ist auch der Begriff «schöpferische Zerstörung», den der Soziologe Joseph Schumpeter geprĂ€gt hat.

Die schöpferische Zerstörung beinhaltet ebenfalls die Zerstörung kompletter Infrastrukturen, um an ihre Stelle gewaltsam ganz neue Strukturen aufzupflanzen. Ein Beispiel dafĂŒr ist der Weberaufstand in Schlesien im Neunzehnten Jahrhundert, der eine ganze Region in die Arbeitslosigkeit schubste. Oder die Abwicklung des Bergbaus im Großbritannien der Thatcher-Ära. Oder der konsequente Neuanfang bei Null nach dem Zweiten Weltkrieg.

Was wir jetzt allerdings erleben, ist eine ganz andere Hausnummer. Um das zu verstehen, greifen wir ein bisschen zurĂŒck in die Geschichte. Der atemberaubende Aufstieg des Leibeigenen zum vermögenden BĂŒrger, selbstverantwortlichen Landwirt oder Lohnarbeiter mit verbrieften Anrechten vollzog sich ĂŒber ein Jahrtausend. Unsere relativ glĂŒckliche, sorglose Kindheit, Jugend und frĂŒhe Erwachsenenjahre wurden uns nicht aus gnĂ€diger Laune der großen Landesherren und Bischöfe gewĂ€hrt (3). Unsere Gnade wurde zĂ€h und beharrlich Generation fĂŒr Generation den MĂ€chtigen abgerungen. Immer wieder gab es dabei bittere RĂŒckschlĂ€ge und Niederlagen.

Doch bis vor Kurzem ging es mit dem Lebensstandard immer weiter aufwÀrts. Als die Westdeutschen gar das kapitalistische Schaufenster zum kommunistischen Osten wurden, ging es ihnen wirklich super. Doch seit 50 Jahren ist jetzt wieder die andere Seite im Vormarsch und nimmt uns mit SchockschlÀgen oder ganz behutsam und unmerklich zugleich die uns von unseren Ahnen erkÀmpften BesitzstÀnde gleich wieder ab. Sie haben uns hypnotisiert. Wir schlafen, wenn die Diebe in unser Privatissimum eindringen und unsere Wertsachen und unsere Daten und zudem noch unseren genetischen Bauplan stehlen.

Der Diebstahl des öffentlichen Raums

Wir leben in Zeiten einer ungehemmten Kapitalkonzentration. Einer noch rasanteren Vermögenskonzentration. Wenn aber immer weniger Menschen immer mehr Eigentum und Macht auf sich vereinen, werden die persönlichen Befindlichkeiten und CharakterzĂŒge dieser wenigen Individuen immer prĂ€gender fĂŒr das Leben der enteigneten Milliarden von Mitmenschen auf dieser Erde.

Diesem Trend kommt zugute, dass immer mehr Kapital an den Börsen herumzirkuliert, das nach Investitionen verlangt. Das ist die Stunde der talentierten Start-Up-Unternehmer, die sich mit ein paar großmĂ€ulig angepriesenen pfiffigen Ideen das arbeitslose Börsenkapital heranziehen.

Wenn sie GlĂŒck haben und zudem den Kontakt zur Wirklichkeit nicht vollstĂ€ndig verloren haben, können sie mit dem Start-Up-Kapital richtig reich werden. Viele dieser Start-Up-FĂŒchse, wie zum Beispiel Elon Musk, haben es zudem verstanden, aus der Solidarkasse der Staaten massive ZuschĂŒsse und VergĂŒnstigungen abzugreifen. Das Unternehmer-Wunder ist nur allzu oft aus den Mitteln des öffentlichen Vermögens generiert worden.

Jedenfalls gelingt es auf diese Weise manchen Individuen, innerhalb von einem oder zwei Jahrzehnten superreich zu werden und sich anzuschicken, die Welt nach ihrem deformierten Bilde zu formen. Als Beispiel sei nur einmal Peter Thiel genannt. Peter Thiel ist ein seelisch schwer belasteter Mensch. Der dauernde Umzug seiner Eltern hat in beziehungsgestört gemacht. Als Klein-Peter drei Jahre alt war, fragte er seinen Vater, was denn nach dem Tod kommt. Papa Klaus sagte ihm ungeschminkt: «Da kommt nichts mehr. Du bist dann einfach weg!» (4) An der UniversitÀt Stanford wurde Peter Thiel wegen seiner HomosexualitÀt im Macho-Milieu der mÀnnlichen Campuswelt gehÀnselt.

Sein Studiengang war alles andere als glanzvoll. FĂŒnf Jahre bummelte er zunĂ€chst mit dem Philosophiestudium herum. Um Dampf abzulassen, setzte er seine ganze Energie in die Herausgabe einer Studentenzeitung. Diese Studentenpostille polemisierte gegen einen wahrgenommenen «linken» Zeitgeist unter den Kommilitonen. Positiv bezog er sich auf die Ideologie des Libertarismus. LibertĂ€re lehnen den Staat als Gestaltungsmacht ab und sie setzen voll und ganz auf die schöpferische GenialitĂ€t des Unternehmers und der experimentierfreudigen Ingenieure. Demokratische Mitsprache aller Beteiligten lehnen die LibertĂ€ren ab.

Doch dann dĂ€mmert Peter Thiel, dass er fĂŒr die Durchsetzung seiner libertĂ€ren Ideen eine gesellschaftliche Stellung einnehmen muss. Er studiert im Turbomodus Jura. Als gebackener Jurist wollte er nun Bundesrichter in Washington werden. Die kurze und knappe Abfuhr des Bundesgerichts auf das Ansinnen von Thiel veranlasst diesen irgendwann, seine Ideologie stattdessen dort zu implantieren, wo zu seiner Zeit die Musik spielte: in Silicon Valley nĂ€mlich. Bei den Start-Up-Pionieren der schlauen Software-Anwendungen.

Erstaunlicherweise avanciert Peter Thiel rasch zum Guru der jungen Garde der Computernerds. Er versteht es, das Ingenieurwissen von Elon Musk, Mark Zuckerberg, Marc Andreessen und wie sie alle heißen, fĂŒr sich arbeiten zu lassen. Heute ist Peter Thiel zwar bei Weitem nicht der reichste Mann der Welt, aber gewiss der Chefstratege dieser in die Jahre gekommenen milliardenschweren ComputertĂŒftler.

Und Peter Thiel hat schon recht frĂŒh begonnen, seine antidemokratische Agenda in Reden und AufsĂ€tzen zu offenbaren. Besonders aufschlussreich ist Thiels Artikel aus dem Jahre 2009, den er im Hausmagazin des reaktionĂ€ren Cato-Instituts veröffentlicht hat, und der den schönen Titel trĂ€gt: «Die Erziehung eines LibertĂ€ren» (5).

Thiel erinnert sich an seine Zeit an der PrivatuniversitĂ€t Stanford. Wie er von seinen «linken» Kommilitonen verlacht wurde. Und er sagte sich: Ich beiße hier ewig auf Granit! Und seine Schlussfolgerung ist klar: «Ich glaube nicht lĂ€nger, dass Freiheit und Demokratie miteinander vereinbar sind.» (6)

Es geht einfach nicht an, dass jeder Hinz und Kunz mit irgendwelchen popeligen Planfeststellungsverfahren den ebenso genialen wie visionĂ€ren Ingenieur-Unternehmer aufhalten oder zumindest behindern kann. Die Freiheit ist die Freiheit des genialen Individuums. Punkt. Der grĂ¶ĂŸte Feind solcher Genies wie Peter Thiel ist die allgemein zugĂ€ngliche Öffentlichkeit. Der fĂŒr jeden offene Marktplatz der Mitbestimmung und des Interessenaustauschs. Es muss unterbunden werden, dass Menschen sich in dieser Öffentlichkeit begegnen, austauschen, und dann womöglich Maßnahmen beschließen und durchfĂŒhren, die das geniale Individuum in seiner Entfaltung behindern.

Die Öffentlichkeit gehört abgeschafft! In einer Rede bei einem Festival der LibertĂ€ren sagt Thiel denn auch, dass die Ideen der LibertĂ€ren niemals eine Chance auf Durchsetzung in einem demokratischen Diskurs erlangen werden (7). Die Mittel, die Peter Thiel in den ausgehenden Zweitausender-Jahren vorschlĂ€gt, sind wie folgt:

  • Zerschlagung der Öffentlichkeit durch die zunehmende Monopolisierung der elektronischen Kommunikationsmedien.
  • Die Isolierung der Individuen durch (a)soziale Medien.
  • Der direkte persönliche Kontakt von Menschen, die NĂ€he, der Blickkontakt, die BerĂŒhrung mĂŒssen auf ein funktionales Minimum reduziert werden.

Wir können nach nunmehr zweieinhalb Jahrzehnten Penetration durch elektronische Kommunikationsmedien feststellen, dass diese Rechnung aufgegangen ist. Politische Demonstrationen sind weitgehend von der BildflÀche verschwunden. Kontinuierliche Diskussionsforen live vor Ort sind selten geworden. Kontaktgestörtheit ist mit HÀnden zu greifen. Also: voller Erfolg dieser Strategie der Ausschaltung des öffentlichen Raums.

Die zweite Peter Thiel-Option ist pure Science Fiction. Die genialen Ingenieure sollen neue RĂ€ume im Weltall schaffen. Das ist offenbar immer noch ein Thema. Elon Musk will zum Mars, Jeff Bezos will zum Mond. Sollen sie mal. Und dann hat Peter Thiel noch eine dritte Idee ausgebrĂŒtet, wie man die verhasste demokratische Öffentlichkeit plattmacht oder zumindest umgeht.

Die Rede ist vom Seasteading Institute, das Thiel gegrĂŒndet hatte. Auf dem offenen Ozean, wo kein Staat etwas zu sagen hat, sollten StĂ€dte auf schwimmenden Pontons errichtet werden. Diese PontonstĂ€dte wĂ€ren betrieben als private Unternehmen. Diese dritte Option der PontonstĂ€dte war bislang der grĂ¶ĂŸte Flop des Peter Thiel. Bis heute ist keine einzige schwimmende Privatstadt errichtet worden.

PrivatstÀdte mitten in Nationalstaaten

Das Ausweichen der PrivatstĂ€dte auf das offene Meer ist mittlerweile auch gar nicht mehr erforderlich. Denn seit dem Jahre 2009 sind Nationalstaaten derart heftig finanziell ruiniert und ausgehöhlt worden, dass PrivatstĂ€dte jetzt wie Pilze weltweit mitten auf dem Boden der Nationalstaaten aus dem Boden schießen. PrivatstĂ€dte sind mittlerweile in den USA, in Ostasien, in SĂŒdamerika und vor allen Dingen in Afrika in Planung oder bereits im Bau befindlich. Immer zahlreicher sind jene Staaten, die eigentlich schon als gescheitert gelten, und deren Despoten froh sind, wenn in ihrem Machtbereich ĂŒberhaupt irgendetwas los ist. So finden wir in Afrika bereits zehn PrivatstĂ€dte im Aufbau.

Diese PrivatstÀdte sind Enklaven auf dem Territorium eines Nationalstaats. PrivatstÀdte haben auf ihrem Territorium eine eigene Rechtsprechung, die völlig losgelöst ist vom Gastgeberland. Die PrivatstÀdte rechnen in einer eigenen WÀhrung. Oft handelt es sich um eine Krypto-WÀhrung, bevorzugt um Bitcoin.

Die Einrichtung von digitalen WĂ€hrungen ist explizit auch Teil der Abschaffung einer demokratischen Öffentlichkeit in der Gedankenwelt des Peter Thiel. Denn die Krypto-WĂ€hrung entzieht sich der Mitsprache durch Nationalstaaten.

Die komplette Privatstadt ist ein privates Wirtschaftsunternehmen (8). Entsprechend gibt es in PrivatstĂ€dten keinen demokratisch gewĂ€hlten OberbĂŒrgermeister und keinen StadtkĂ€mmerer, der sich vor dem Stadtparlament verantworten muss. Stattdessen steht der Privatstadt ein Chief Executive Officer vor, und die Finanzen werden von einem Buchhalter gefĂŒhrt.

Die BĂŒrger haben hier auch keine Mitbestimmung. Sie kaufen sich mit einer bestimmten Summe Geld ein. Statt einer Verfassung stimmen sie den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen dieser Firma Privatstadt zu. Haben die Kunden dieser Privatstadt etwas gegen die Bestimmungen der AGBs einzuwenden, können sie sich ja ihre Einlagen auszahlen lassen. Sie gehen dann zu einer anderen Privatstadt, deren AGBs ihnen eher zusagen.

Finde den Fehler. Zum einen ist eine solche Privatstadt ein Goldener KĂ€fig fĂŒr seine Bewohner. Denn in der Regel unterwerfen sich die Bewohner dieser PrivatstĂ€dte einer strengen digitalen TotalĂŒberwachung an allen PlĂ€tzen. Wer die Bewohner von außen her als Gast besuchen will, muss sich an der Eingangspforte strengen Sicherheitskontrollen unterziehen.

Denn diese PrivatstĂ€dte in gescheiterten Staaten sind eine logische Fortentwicklung der schon lange existierenden Gated Communities - StĂ€dte mit Mauern und strenger Bewachung, die die Reichen und die Schönen abschotten gegen die armen Habenichtse, die womöglich den Privilegierten mit lĂ€stiger Bettelei oder gar RaubĂŒberfĂ€llen das Leben versauern.

Das ist die Folge einer seit Jahrzehnten sich immer heftiger ausbreitenden Ungleichheit im Einkommen und Vermögen weltweit. Die PrivatstĂ€dte sind die praktische Konsequenz einer Wahrnehmungsverzerrung der Reichen und Privilegierten. Anstatt die Kluft zwischen Arm und Reich immer weiter werden zu lassen, wĂ€re ja wohl eigentlich der einfachste und praktikabelste Weg, wieder so viel Verteilungsgerechtigkeit herzustellen, dass die Armen ihr Überleben nicht durch Bettelei oder RaubĂŒberfĂ€lle sichern mĂŒssen.

Die Reichen und Privilegierten wollen mit niemandem teilen. Exklusion statt Inklusion ist ihr Credo. Die in diesen Kreisen vorherrschende apokalyptische und paranoide Grundstimmung lĂ€sst nur Lösungen im Sicherheitsbereich zu: mehr Security, noch mehr Abschottung. Es ist wieder wie im Mittelalter. Die einen können sich den Schutz hinter Stadtmauern leisten, wĂ€hrend in den «Shitholes» der gescheiterten Staaten die Menschen verhungern. Keine medizinische Versorgung und keine Sicherheit genießen. Die Enteigneten und Entrechteten außerhalb der Stadtmauern mĂŒssen sich mit kriminellen Banden arrangieren, die ihre Auffassung von «Ordnung» exekutieren.

«Das sind doch noch RandphÀnomene!», werden Sie vielleicht sagen?

Sonderwirtschaftszone Gaza

Seit der AmtseinfĂŒhrung von Donald J. Trump ins Weiße Haus hat die Idee der privaten StĂ€dte und Sonderwirtschaftszonen einen enormen Aufschwung erlebt. Denn Donald Trump ist der Vollstrecker jener Tech-Mogule um Peter Thiel, die die rasche Privatisierung der gesamten Welt energisch vorantreiben. In diesem Kontext lesen wir auch Trumps Initiative fĂŒr den Abraham-Akkord.

Die USA, Israel, die arabischen ScheichtĂŒmer, zusammen mit Marokko, bilden ein politisches BĂŒndnis. Unter dem Schirm des Abraham-Akkords gedeihen Planungen, den Gaza-Streifen in eine vollstĂ€ndig privatisierte Privatzone umzuwandeln – ohne die dort jetzt noch vegetierenden PalĂ€stinenser (9). Die PalĂ€stinenser sollen nach der Entwaffnung der Hamas entweder «freiwillig» das Land mit einer AusstandsprĂ€mie von 5.000 Dollar verlassen, oder sie werden in Internierungslager gesteckt.

Die nunmehr entvölkerte Gaza-Zone wird mit acht privaten Smart Cities neu bebaut. Dazu ein Tesla-Werk als Geschenk fĂŒr Elon Musk sowie ein hochmoderner, emissionsfreier KI-gesteuerter Mittelmeerhafen. Alles von privaten Unternehmern gefĂŒhrt. Dazu passt, dass Saudi Arabien aus dem WĂŒstensand eine ultramoderne Retortenstadt mit dem Namen Neoum stampft, die sehr gut einen hochmodernen Mittelmeerhafen gebrauchen kann. Gaza wird also auch kein Territorium Israels. Aber Israel wird Schutzgarantien fĂŒr diese Sonderwirtschaftszone ĂŒbernehmen. Überall in Nahost sollen Rechenzentren fĂŒr KĂŒnstliche Intelligenz entstehen.

Die Abweichung von diesem famosen Drehbuch hat nun ausgerechnet Donald Trump selber geliefert, indem er zusammen mit Israel den Iran völkerrechtswidrig und völlig unprovoziert ĂŒberfallen wollte. Was bekanntlich nicht funktionierte. Jetzt mĂŒssen die schwer gebeutelten arabischen Golf-ScheichtĂŒmer ihr Geld erst einmal fĂŒr den Wiederaufbau ihrer zerstörten Infrastruktur ausgeben, anstatt den amerikanischen Tech-Oligarchen noch mehr Kapital fĂŒr deren ambitionierte KI-Projekte zu spendieren. Unsere Freiheit wird nicht am Hindukusch verteidigt, sondern im Iran (10).

Doch wĂ€hrend die rasche Privatisierung von Nahost erst einmal eine gewisse Verzögerung erfĂ€hrt, wird als nĂ€chstes Lateinamerika politisch so umgestaltet, dass bald ĂŒberall Politiker am DrĂŒcker sind, die die Idee der Privatzonen vehement vertreten. In Honduras existiert bereits seit geraumer Zeit die Privatstadt Prospera auf dem Boden der Trauminsel RoatĂĄn (11). Nachdem die vorherige PrĂ€sidentin Xiamara Castro Prospera den Hahn abdrehen wollte, geht es jetzt unter ihrem Nachfolger Nasry Asfura munter weiter.

Nur die Regierungen von Mexiko, Brasilien, Kuba und Nicaragua stellen sich dem Ausverkauf des öffentlichen Raums noch entgegen. In Argentinien jedoch siedeln sich massenhaft Tech-Oligarchen an, allen voran Peter Thiel. Sie kaufen sich massiv im Westen Argentiniens, am Fuße der GebirgszĂŒge ein. Sie sagen völlig unverblĂŒmt: Der Dritte Weltkrieg ist lĂ€ngst im Gange. Und wir Schönen und Reichen siedeln uns jetzt dort an, wo der nukleare Overkill nicht hinkommt (12).

Wenn wir unsere Enteignung und Entrechtung noch aufhalten und beenden wollen, dann mĂŒssen wir zunĂ€chst erst einmal einen Begriff finden fĂŒr dieses scheußliche Monstrum, das jetzt so unĂŒbersehbar im Zimmer steht. Manche sagen: Das ist doch nur Kapitalismus in seiner hĂ€sslichsten Fratze! Sicher ist das der Kapitalismus in seiner rohesten, ungeschminktesten Form. Trotzdem ist diese neue Landnahme mit dem Begriff Kapitalismus nicht ausreichend charakterisiert. Andere sagen: Dies ist Tech-Faschismus (13)! Doch der Faschismus konnte nur die Öffentlichkeit zum Schweigen bringen. Vernichten konnte er die Öffentlichkeit und das Prinzip der Inklusion nicht.

Was jetzt im Gange ist, hat die Zerstörung jeder Öffentlichkeit zum Ziel. Die Vernichtung aller Errungenschaften der AufklĂ€rung. Die Vernichtung der Öffnung der Welt fĂŒr alle ErdenbĂŒrger. Das konnten bislang weder Turbo-Kapitalismus noch Faschismus bewirken.

Der Fortschritt von tausend Jahren Fortschritt und HumanitĂ€t soll geschreddert werden. Mit anderen Worten: Es soll wieder werden wie im frĂŒhen Mittelalter. Darum schlage ich den Begriff «Neuer Feudalismus» vor, um diesen verderblichen Trend zu benennen. Um den Stier endlich an den Hörnern zu packen.

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://asiatimes.com/2026/08/us-military-morale-in-the-middle-east-is-in-the-overflowing-toilet/?
(2) https://static.heritage.org/project2025/2025_MandateForLeadership_FULL.pdf
(3) Hermann Ploppa: Der Neue Feudalismus – Privatisierung, BlackRock, Plattformkapitalismus. Marburg 2025
(4) Max Chafkin: The Contratrian – Peter Thiel and the Rise of the Silicon Valley Oligarchs. New York 2021.
(5) https://substack.com/home/post/p-201782760
(6) https://www.cato-unbound.org/2009/04/13/peter-thiel/education-libertarian/
(7) https://www.youtube.com/watch?v=45o8tQMGtvU&t=286s
(8) Andreas Kemper: PrivatstĂ€dte – Labore fĂŒr einen neuen Manchesterkapitalismus. MĂŒnster 2021
(9) https://apolut.net/macht-netanjahu-die-drecksarbeit-fur-blackrock-von-hermann-ploppa/
(10) https://apolut.net/danke-iran-von-hermann-ploppa/
(11) https://www.youtube.com/watch?v=wyXOWG_VoNo
(12) https://spain.news-pravda.com/en/world/2026/08/09/22284.html
(13) Gil Duran: The Nerd Reich – Silicon Valley Fascism and the War on Democracy. New York 2026

Wenn die KI zum digitalen Vorgesetzten wird

Gut zu arbeiten, reicht möglicherweise nicht mehr aus. BeschĂ€ftigte mĂŒssen zunehmend auch dafĂŒr sorgen, dass ihre Leistung fĂŒr die digitalen Kontrollsysteme sichtbar wird. In immer mehr Unternehmen ĂŒberwachen Software und KI, wie Mitarbeiter ihren Arbeitstag verbringen, und ĂŒbersetzen die dabei gewonnenen Daten in Kennzahlen.

Erfasst werden je nach System unter anderem Verkaufsergebnisse, Tastatureingaben, Zeiten ohne erkennbare AktivitÀt oder die HÀufigkeit, mit der ein Computer in den Ruhemodus wechselt. Wie das Wall Street Journal berichtet, wissen BeschÀftigte in manchen FÀllen nicht einmal genau, wie umfassend sie beobachtet werden.

Die Verbreitung von Homeoffice und hybriden Arbeitsmodellen hat solche Kontrollinstrumente begĂŒnstigt. Doch auch mit der RĂŒckkehr vieler BeschĂ€ftigter ins BĂŒro sind sie nicht verschwunden. Im Gegenteil: KĂŒnstliche Intelligenz macht die Überwachung detaillierter und automatisierter.

Dabei kann selbst normale Arbeit zum Problem werden. Wer beispielsweise an einem Telefonat oder einem persönlichen GesprÀch teilnimmt und deshalb nicht am Computer arbeitet, kann vom System zunÀchst als «abwesend» registriert werden. Moderne Lösungen versuchen deshalb, die AktivitÀt am Rechner mit Kalenderdaten abzugleichen. Ist ein Termin eingetragen, kann die fehlende BildschirmaktivitÀt erklÀrt werden. Fehlt ein entsprechender Eintrag, könnte dieselbe Zeit hingegen als InaktivitÀt erscheinen.

Damit entsteht eine neue Form des Arbeitsdrucks: Es genĂŒgt nicht mehr unbedingt, produktiv zu sein. Die ProduktivitĂ€t muss auch ein digitales Muster hinterlassen, das der Algorithmus als solches erkennt.

Paradoxerweise kann sogar eine außergewöhnlich hohe AktivitĂ€tsquote Misstrauen auslösen. Der CEO des Anbieters Insightful, Ivan Petrovic, sagte dem Wall Street Journal, Unternehmen zielten im Durchschnitt auf eine Auslastung von etwa 60 bis 80 Prozent der Arbeitszeit. Eine dauerhaft registrierte AktivitĂ€t von 90 oder gar 100 Prozent könne deshalb eher ungewöhnlich wirken, weil sie kaum dem natĂŒrlichen Arbeitsrhythmus eines Menschen entspreche.

In diesem Zusammenhang spielen auch sogenannte «Mouse Jiggler» eine Rolle. Die kleinen GerĂ€te oder Programme bewegen den Mauszeiger kĂŒnstlich, damit der Computer keine InaktivitĂ€t registriert. Unternehmensinterne Sicherheitslösungen können solche Hilfsmittel inzwischen jedoch erkennen und blockieren.

Und die Überwachung macht vor der Nutzung kĂŒnstlicher Intelligenz nicht halt. Unternehmen interessieren sich zunehmend dafĂŒr, wie hĂ€ufig ihre BeschĂ€ftigten selbst KI-Anwendungen einsetzen. Eine Untersuchung des Unternehmens Visier unter 1.000 BeschĂ€ftigten in den USA ergab, dass 48 Prozent angaben, ihre eigene KI-Nutzung zu ĂŒbertreiben, um den Eindruck zu vermitteln, mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten.

Gleichzeitig verĂ€ndert sich die Bewertung dieser Nutzung. Denn fĂŒr Unternehmen zĂ€hlt nicht nur, ob KI eingesetzt wird, sondern auch, welche Kosten dadurch entstehen. Die Ausgaben fĂŒr sogenannte AI-Tokens werden daher zunehmend relevant. Wer besonders intensiv KI nutzt, gilt damit nicht automatisch als besonders produktiv – die Nutzung kann im Gegenteil auch als unnötiger Ressourcenverbrauch betrachtet werden.

Der alte Reflex, besonders beschĂ€ftigt auszusehen, wenn der Chef am Schreibtisch vorbeikommt, bekommt damit eine völlig neue Dimension. Heute muss der Vorgesetzte nicht mehr persönlich erscheinen. Das digitale Auge ist bereits im Computer – und beobachtet, welche Spuren der Arbeitstag hinterlĂ€sst.

Amerikas Schulden-Bazooka: Washington kauft sich Zeit – und die Welt zahlt

Amerika hat sich ĂŒber Jahre an billiges Geld gewöhnt. Nun kommt die Rechnung. Die US-Staatsschulden haben fast 40 Billionen Dollar erreicht, wĂ€hrend die Renditen langfristiger Staatsanleihen krĂ€ftig steigen. Die zehnjĂ€hrige US-Rendite liegt bei rund 4.69 Prozent, die 30-jĂ€hrige hat die Marke von fĂŒnf Prozent ĂŒberschritten – auf einem Niveau, das zuletzt vor fast zwei Jahrzehnten zu sehen war.

Das Problem ist nicht nur die schiere Höhe der Schulden. Es ist der Mechanismus dahinter: Je höher die Zinsen, desto teurer wird die Refinanzierung. Je teurer die Refinanzierung, desto grĂ¶ĂŸer der Druck auf den Staatshaushalt. Und je grĂ¶ĂŸer die Zweifel an der Haushaltsdisziplin, desto höhere Renditen verlangen die Anleger. Ein gefĂ€hrlicher Kreislauf.

Washington versucht nun, die NervositĂ€t an den AnleihenmĂ€rkten mit der großen Bazooka zu bekĂ€mpfen: Das Finanzministerium will die RĂŒckkĂ€ufe lĂ€nger laufender Staatsanleihen ab September mindestens verdoppeln. Aus maximal zwei Milliarden Dollar pro Operation sollen vier Milliarden oder mehr werden. Offiziell geht es um LiquiditĂ€tsmanagement – faktisch tritt der Staat dort als KĂ€ufer seiner eigenen Schulden auf, wo der Markt besonders nervös geworden ist.

Doch solche Maßnahmen lösen das Grundproblem nicht. Sie können Marktspannungen dĂ€mpfen, aber keine strukturellen Defizite beseitigen. Das eigentliche VersĂ€umnis liegt darin, dass Washington ĂŒber Jahre immer neue Ausgaben und Schulden aufgebaut hat, wĂ€hrend die Phase des nahezu kostenlosen Geldes die Rechnung verdeckte.

Die Gefahr reicht zudem weit ĂŒber den Anleihemarkt hinaus. Die US-Staatsrendite ist ein Referenzpunkt fĂŒr praktisch alle Vermögenswerte. Steigen die sicheren Renditen, mĂŒssen Aktien mehr Ertrag versprechen. Das setzt besonders hoch bewertete Technologiewerte unter Druck.

Außerdem haben sich die USA seit dem Ende des Systems der fixen Wechselkurse in den 1970er Jahren durch die Petrodollars, also die Tatsache, dass Erdöl praktisch ausschließlich in Dollars gehandelt wird, kĂŒnstlich Nachfrage nach ihrer WĂ€hrung geschaffen. Auch das verschiebt das Platzen der Blase. An der Tatsache, dass die US-Schuldenwirtschaft nicht nachhaltig ist, fĂŒhrt aber auch das nicht vorbei.

Man sieht oft, dass SupermĂ€chte, die sich im Niedergang oder am Anfang des Niedergangs befinden, Schulden anhĂ€ufen oder sogar Bankrott gehen, weil sie die Ausgaben fĂŒr die weltweite PrĂ€senz nicht mehr tragen können. Die USA sind vielleicht in diesen Zyklus eingetreten.

Wer steht besser da? Nach EinschĂ€tzung von Capital Economics gehören Kanada, Schweden und die Schweiz zu den wenigen LĂ€ndern mit vergleichsweise soliden öffentlichen Finanzen und glaubwĂŒrdigeren Budgets. Sie dĂŒrften von einem weltweiten Schuldenstress weniger stark getroffen werden als hoch verschuldete Staaten. In der besonders gefĂ€hrdeten Gruppe stehen neben den USA Frankreich, Italien und Großbritannien.

Das ist die eigentliche Lehre: Die Ära, in der billiges Geld schlechte Staatsfinanzen kaschieren konnte, geht zu Ende. Wer heute solide Haushalte besitzt, hat morgen Handlungsspielraum. Wer dagegen immer neue Schulden aufnimmt, muss irgendwann feststellen, dass auch die mĂ€chtigste Regierung der Welt nicht unbegrenzt auf Kosten der Zukunft leben kann.

«Operation Blue Sky» hebt ab: Großbritannien will mit Einsatz von KI Kondensstreifen reduzieren

Ein in Großbritannien ansĂ€ssiges Konsortium will den weltweit ersten Luftraumversuch durchfĂŒhren, der darauf abzielt, Kondensstreifen – sogenannte «Contrails» – zu reduzieren. Wie die Cambridge-UniversitĂ€t berichtet, sollen diese Experimente die globale ErwĂ€rmungswirkung der Luftfahrt erheblich verringern. Die «Operation Blue Skies» wird von der britischen Regierung und deren Industriepartnern unterstĂŒtzt und will KI-gestĂŒtzte Anpassungen von Flugrouten im nordatlantischen Luftraum bewerten.

Operation Blue Skies ist ein ĂŒber 5,8 Millionen Euro schweres, 30-monatiges Programm, das mit fast 3,1 Millionen Euro vom Verkehrsministerium finanziert wird. Es umfasst zwei operative Versuche, die wĂ€hrend der Wintermonate im von NATS kontrollierten ozeanischen Luftrauozeanischen Shanwick-Luftraum, der östlichen HĂ€lfte des Nordatlantikkorridors, durchgefĂŒhrt werden sollen. NATS ist der fĂŒhrende Anbieter von Flugsicherungsdiensten in Großbritannien.

Nach Angaben der UniversitÀt soll das Programm «die betriebliche Machbarkeit und die Umweltvorteile der Anpassung der Flughöhe von Verkehrsflugzeugen bewerten, um atmosphÀrische Bedingungen zu vermeiden, die zur Bildung langlebiger, erwÀrmender Kondensstreifen beitragen».

Die UniversitĂ€t erlĂ€utert: «Kondensstreifen entstehen, wenn Wasserdampf im Abgas von DĂŒsentriebwerken in der kalten, feuchten Luft der oberen AtmosphĂ€re an Rußpartikeln und anderen Aerosolen kondensiert und gefriert. Langlebige, erwĂ€rmende Kondensstreifen halten austretende WĂ€rme zurĂŒck und machen etwa ein Drittel der gesamten Klimaauswirkungen der Luftfahrt aus.»

AtmosphĂ€rische Modellierungen wĂŒrden zeigen, dass der Shanwick-Luftraum fĂŒr etwa fĂŒnf Prozent der globalen ErwĂ€rmung durch Kondensstreifen verantwortlich sei. Ein erheblicher Teil dieser ErwĂ€rmung konzentriere sich auf die Wintersaison zwischen November und Februar. «Operation Blue Skies» werde dieses spezifische Zeitfenster ins Visier nehmen. DafĂŒr werde manKI-Modelle einsetzen, um zu ermitteln, wo und wann Eingriffe das grĂ¶ĂŸte Potenzial zur Verringerung der klimatischen Auswirkungen von Kondensstreifen hĂ€tten.

Die Versuche sollen sich laut Cambridge-UniversitĂ€t «auf geringfĂŒgige Anpassungen der Flughöhe innerhalb des regulĂ€ren Flugbetriebs konzentrieren, die ĂŒber etablierte und standardmĂ€ĂŸige KommunikationskanĂ€le der Flugsicherung (ATC) koordiniert werden». Die Testmanöver werden hauptsĂ€chlich wĂ€hrend der Wintertestfenster 2026-2027 und 2027-2028 stattfinden, mit etwa 20 bis 40 Testtagen pro Winter. Die Tests werden in Zeiten mit geringerem Flugverkehr durchgefĂŒhrt.

Neben der University of Cambridge umfasst das Konsortium von «Operation Blue» Skies Google, das Verkehrsministerium, die staatliche Wetterbehörde Met Office, NATS, Contrails.org und das Imperial College London. Die Forscher aus Cambridge und vom Imperial College werden die Ergebnisse der Versuche bewerten und angeblich «eine unabhĂ€ngige ÜberprĂŒfung der Klimaauswirkungen vornehmen».

«Die Vermeidung von Kondensstreifen könnte die globalen Klimaauswirkungen der Luftfahrt drastisch reduzieren, bei minimalen Kosten fĂŒr Passagiere und Unternehmen. â€čOperation Blue Skies» ist ein großer Schritt nach vorn in diesem Prozess, da es die FĂ€higkeit des Vereinigten Königreichs testen wird, die Kondensstreifenbildung in einem gesamten Luftraum und unter realen Bedingungen zu reduzieren. Es ist ein spannender Schritt beim Aufbau einer nachhaltigeren Luftfahrtindustrie», erklĂ€rte Regius-Professor fĂŒr Ingenieurwissenschaften an der UniversitĂ€t Cambridge.

Das Experiment sei Teil der umfangreichen Investitionen der britischen Regierung in Projekte «zur Dekarbonisierung» der Luftfahrt. Diese habe zum Beispiel 255 Millionen Euro in die Förderung der heimischen Produktion von grĂŒnem Treibstoff investiert, um Emissionen aus dem Flugverkehr zu senken und gleichzeitig Wachstum zu fördern und grĂŒne ArbeitsplĂ€tze zu schaffen.

Keir Mather, Minister fĂŒr Luftfahrt, Seeverkehr und Fracht zeigte sich ebenfalls begeistert, er sagte: «Dies ist eine Weltpremiere, und britischer Erfindergeist geht dabei voran. Indem wir kleine Anpassungen an Flugrouten ĂŒber dem Atlantik testen, können wir die von Flugzeugen hinterlassenen Kondensstreifen reduzieren.»

Kommentar Transition News:

Angesichts der teilnehmenden Projektpartner lĂ€sst die «Operation Blue Skies» nichts Gutes erwarten. Die staatliche Wetteragentur Met Office wurde bereits mehrfach verdĂ€chtigt, im Sinne des Klima-Hypes Temperaturen frei erfunden zu haben. Und das Imperial College London heizte mit seinen unglaubwĂŒrdigen SchĂ€tzungen zur Wirksamkeit von Corona-Maßnahmen die «Pandemie» an. Sinnvoller wĂ€re es zudem, die britische Regierung wĂŒrde sich auf die Auswirkungen von Wetter- und Klimamanipulationen konzentrieren, die in den letzten Jahren extrem zugenommen haben.


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Peter Mayer

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NZZ

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Paare sprechen mehr als die fĂŒnf Sprachen der Liebe

Der Bestseller «Die fĂŒnf Sprachen der Liebe» aus den 1990er Jahren prĂ€gt bis heute, was Menschen in Partnerschaften voneinander erwarten. Heute weiss man: Auf die Vielfalt kommt es an. Die Kolumne «Psychologie des Alltags».

Cane

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Verfassungsblog

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Feed Titel: Verfassungsblog


Die halbe Gemeinschaftsaufgabe

Ein historischer Sommer geht zur Neige. Historisch deshalb, weil er mehr denn je durch Hitze, Niedrigwasser und BrĂ€nde gekennzeichnet war.  Diese Extremereignisse sollten die Politik lĂ€ngst wachrĂŒtteln. Bisher bleiben weitreichende Reaktionen jedoch aus.  Zumindest den Bundesumweltminister Carsten Schneider haben die Geschehnisse zuletzt dazu bewegt, einen Vorschlag zur GrundgesetzĂ€nderung in Form der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und LĂ€ndern vorzulegen (siehe Artikel 91a Grundgesetz). Den Vorstoß hat er bereits im Kabinett thematisiert, noch im zweiten Halbjahr will er dafĂŒr Mehrheiten suchen. Teile der Union halten dagegen und fordern, zunĂ€chst bestehende Finanzierungsmöglichkeiten besser zu nutzen.

Damit wurde eine wichtige Debatte eröffnet, aber sowohl der Vorschlag des Ministers als auch der Gegenvorschlag der CDU lassen wichtige Aspekte aus. Eine optimale Nutzung bestehender Handlungsmöglichkeiten, wie von Philipp Amthor gefordert, kann kurzfristig Verschattung, StadtgrĂŒn oder andere Maßnahmen gegen Hitze finanzieren. Die Maßnahme, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern versucht, eine andere Frage zu beantworten: Wie können Bund und LĂ€nder eine dauerhaft wachsende Aufgabe gemeinsam finanzieren und koordinieren? Schneiders Vorstoß setzt damit an einem tatsĂ€chlichen finanzverfassungsrechtlichen Problem an. Eine Diskussion ĂŒber die Änderung von Artikel 91a Grundgesetz sollte allerdings noch weitergehen. Insbesondere sollte der Klimaschutz, die Finanzierung von Personal und die Rolle der Kommunen mitgedacht werden.

Das wirkliche Problem

Klimaanpassung wird zu einem erheblichen Teil lokal umgesetzt. Dort mĂŒssen öffentliche RĂ€ume verschattet, Schulen und andere GebĂ€ude hitzeresilient gemacht, GrĂŒnflĂ€chen erhalten sowie Hochwasserschutz und Wassermanagement organisiert werden. Gleichzeitig ist die kommunale Finanzlage angespannt. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert den wahrgenommenen kommunalen InvestitionsrĂŒckstand inzwischen auf 231,2 Milliarden Euro und nennt fehlende personelle KapazitĂ€ten als wesentliches Investitionshemmnis.

Der Bund kann dieses Problem nicht einfach durch unmittelbare Zahlungen an die Kommunen lösen. Nach Artikel 104a Absatz 1 Grundgesetz tragen Bund und LĂ€nder grundsĂ€tzlich gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teil der LĂ€nder. Zwar bestehen mit Finanzhilfen und Förderprogrammen bereits Möglichkeiten einer Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Kommunen, wie etwa bei Investitionen in die kommunale WĂ€rmeplanung. FĂŒr eine dauerhafte und breite gemeinsame Finanzierung der Klimaanpassung fehlt jedoch ein passendes Instrument.

Bisher wurden kommunale Herausforderungen auch ĂŒber die Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer nach Artikel 106 Grundgesetz bewĂ€ltigt. Das bleibt eine wichtige Option. Sie löst jedoch ein anderes Problem. Mehr allgemeine Einnahmen erweitern kommunale HandlungsspielrĂ€ume. Die Kommunen brauchen unmittelbar finanzielle Hilfe, aber eben nicht nur das.

Die Lösung besteht also nicht entweder in der GrundgesetzĂ€nderung oder in konkreten Förderungen. FĂŒr den nĂ€chsten Sommer braucht es schnelle Hilfe, die sofort verfĂŒgbar ist und gleichzeitig eine langfristig gedachte Finanzstruktur.

Was die Gemeinschaftsaufgabe bringt

Artikel 91a Grundgesetz durchbricht die grundsĂ€tzlich getrennte Aufgabenwahrnehmung von Bund und LĂ€ndern bislang fĂŒr zwei Aufgabenbereiche: fĂŒr die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie fĂŒr die Verbesserung der Agrarstruktur und des KĂŒstenschutzes. Voraussetzung ist, dass die Aufgaben fĂŒr die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der LebensverhĂ€ltnisse erforderlich ist.

Eine neue Gemeinschaftsaufgabe wĂŒrde dabei zunĂ€chst keinen einzigen Euro automatisch an eine Kommune ĂŒberweisen. Auch bei einer klassischen Konstruktion nach Artikel 91a Grundgesetz blieben die LĂ€nder im Fokus. Ihr Vorteil liegt vielmehr darin, dass Bund und LĂ€nder dauerhaft gemeinsam FördergegenstĂ€nde, Finanzierungsanteile und PrioritĂ€ten bestimmen könnten. Das aktuelle Gutachten der Wissenschaftsplattform Klimaschutz hebt gerade diese KontinuitĂ€t gegenĂŒber einzelnen Förderprogrammen und den institutionalisierten Rahmen der Zusammenarbeit hervor. Darin liegt die eigentliche Bedeutung von Schneiders Vorschlag. Die Klimaanpassung wĂŒrde nicht mehr allein ĂŒber wechselnde Programme finanziert, sondern als dauerhaft gemeinsam zu bewĂ€ltigende Aufgabe anerkannt.

Offen bleibt allerdings die Frage, wie genau der Sachbereich einer neuen Gemeinschaftsaufgabe bestimmt wird. Kaufhold und Heitzer halten eine allein mit dem Begriff „Klimaanpassung“ umschriebene Gemeinschaftsaufgabe fĂŒr ausgestaltungswĂŒrdig. Weil nahezu alle Lebensbereiche von den Folgen des Klimawandels betroffen seien, fehle es an der fĂŒr eine Ausnahme vom Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Eingrenzung. Sie schlagen deshalb sektorale, modale oder geografische EinschrĂ€nkungen vor.

Diese Bedenken ĂŒberzeugen nicht vollstĂ€ndig. Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz hat der Gesetzgeber Klimaanpassung inzwischen als eigenstĂ€ndigen Aufgabenbereich rechtlich konturiert. § 2 Nr. 1 Klimaanpassungsgesetz definiert Klimaanpassung ĂŒber die Ausrichtung an den aktuellen oder erwarteten Auswirkungen des Klimawandels. § 3 Abs. 2 Klimaanpassungsgesetz ordnet sie konkreten Clustern und Handlungsfeldern zu; Klimarisikoanalysen, messbare Ziele und ihnen zugeordnete Maßnahmen konkretisieren den Bereich weiter. FĂŒr die kommunale Ebene verlangt § 12 Klimaanpassungsgesetz Klimaanpassungskonzepte, die in konkrete Maßnahmenkataloge mĂŒnden.

Dass Klimaanpassung eine Querschnittsaufgabe ist, macht sie damit noch nicht zu einem unbegrenzten Sachbereich. Entscheidend dĂŒrfte vielmehr sein, ob hinreichend bestimmbar bleibt, welche Maßnahmen der Anpassung an konkrete Klimawirkungen dienen und damit Gegenstand der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung sein können. Das Klimaanpassungsgesetz zeigt, dass eine solche Abgrenzung möglich ist. Die nĂ€here Bestimmung der förderfĂ€higen Maßnahmen könnte anschließend, wie bei den bestehenden Gemeinschaftsaufgaben, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung ĂŒberlassen bleiben.

Das zeigt, dass die Gemeinschaftsaufgabe rechtlich möglich ist. Zudem werden durch die Symbolwirkung und den anschließenden Prozess die kommunalen Herausforderungen nicht nur anerkannt, sondern auch in einem ersten Schritt angegangen.

Die BeschrÀnkung auf Klimaanpassung

Klimaschutz und Klimaanpassung sind unterschiedliche Aufgaben. WĂ€hrend Klimaanpassung die Folgen des Klimawandels begrenzen soll, setzt Klimaschutz an dessen weiterer VerschĂ€rfung an. Das spricht fĂŒr eine klare rechtliche Abgrenzung, aber nicht dafĂŒr, Klimaschutz aus der Reformdebatte herauszuhalten.

Dass die Diskussion ĂŒber eine Gemeinschaftsaufgabe bisher stĂ€rker auf Klimaanpassung und Naturschutz ausgerichtet war, lĂ€sst sich zunĂ€chst historisch erklĂ€ren. Rechtliche Gutachten und EinschĂ€tzungen lagen frĂŒher parat und der politische Prozess war dort weiter fortgeschritten. Ebenso waren die Bedarfe genauer beziffert.

Dieser Vorsprung ist inzwischen weitgehend aufgeholt. Bereits 2024 hat das Deutsche Institut fĂŒr Urbanistik eine Machbarkeitsstudie fĂŒr eine Gemeinschaftsaufgabe kommunaler Klimaschutz vorgelegt und konkrete Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung untersucht. Auch die finanziellen Bedarfe sind mittlerweile besser beziffert. Eine aktuelle FÖS-Studie kommt allein fĂŒr FernwĂ€rme, die Sanierung öffentlicher GebĂ€ude und nachhaltige MobilitĂ€t auf kommunale Investitionsbedarfe von jĂ€hrlich 21,1 bis 24,3 Milliarden Euro.

Bemerkenswert ist zudem, dass die LĂ€nder in dieser Frage bereits weiter waren. Die Umweltministerkonferenz hat Ende 2024 ausdrĂŒcklich festgestellt, dass auch beim Klimaschutz „das Instrument einer Gemeinschaftsaufgabe mitgedacht werden muss“ (S. 25 f.). BegrĂŒndet wurde dies gerade damit, dass Klimaschutz zukĂŒnftige Anpassungskosten begrenzen kann. Auch das Gutachten der Wissenschaftsplattform Klimaschutz von 2026 diskutiert inzwischen ausdrĂŒcklich eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung“.

Vor diesem Hintergrund ĂŒberzeugt es immer weniger, die gemeinsame Finanzierung auf die Folgen des Klimawandels zu beschrĂ€nken, wĂ€hrend Maßnahmen zur Begrenzung seiner weiteren VerschĂ€rfung im bestehenden Finanzierungssystem verbleiben.

Das bedeutet nicht, dass eine pauschale Gemeinschaftsaufgabe „Klima“ geschaffen werden sollte. Im Gegenteil. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine zu weit gefasste Gemeinschaftsaufgabe gelten auch hier. Wenn der verfassungsĂ€ndernde Gesetzgeber nun aber ohnehin bestimmen muss, welche ĂŒbergreifenden Aufgaben eine dauerhafte Zusammenarbeit von Bund und LĂ€ndern rechtfertigen, spricht einiges dafĂŒr, dabei auch hinreichend begrenzte Bereiche des kommunalen Klimaschutzes einzubeziehen.

Nicht nur Investitionen

Eine zweite Frage betrifft die Kosten, die im Rahmen einer neuen Gemeinschaftsaufgabe getragen werden können. Bislang beschrÀnkt sich die gemeinsame Finanzierung im Wesentlichen auf Zweckausgaben. Allgemeine Verwaltungskosten, insbesondere Personalkosten, verbleiben grundsÀtzlich bei LÀndern und Kommunen.

Gerade bei Klimaanpassung und Klimaschutz kann dies problematisch sein. Kommunen brauchen nicht nur Mittel fĂŒr BĂ€ume, GebĂ€ude oder WĂ€rmenetze. Sie benötigen auch das Personal, das Maßnahmen plant, Ausschreibungen vorbereitet und Projekte umsetzt.

In Artikel 104a Absatz 5 Satz 1 Grundgesetz steht: „Der Bund und die LĂ€nder tragen die bei ihren Behörden entstehenden Verwaltungsausgaben und haften im VerhĂ€ltnis zueinander fĂŒr eine ordnungsmĂ€ĂŸige Verwaltung.“ Diese Regelung mĂŒsste bei einer Umsetzung beachtet werden. Kaufhold und Heitzer halten es jedoch fĂŒr „ungewöhnlich, aber im Prinzip möglich“, bei einer neuen Gemeinschaftsaufgabe auch allgemeine Verwaltungskosten gemeinsam zu tragen. DafĂŒr mĂŒsste insbesondere das VerhĂ€ltnis zu Artikel 104a Absatz 5 Grundgesetz ausdrĂŒcklich geregelt werden (S. 56). Auch die Wissenschaftsplattform Klimaschutz greift diese Möglichkeit auf.

Eine Gemeinschaftsaufgabe, die Milliarden fĂŒr Investitionen ermöglicht, aber das Personal fĂŒr deren Planung ausklammert, wĂŒrde einen Teil des kommunalen Problems nur fortschreiben.

Die Kommunen einbeziehen

Schließlich sollte die neue Gemeinschaftsaufgabe nicht nur fĂŒr die Kommunen, sondern mit ihnen ausgestaltet werden. Artikel 91a Grundgesetz organisiert zunĂ€chst die Zusammenarbeit von Bund und LĂ€ndern. Ein erheblicher Teil der Maßnahmen soll allerdings anschließend von StĂ€dten, Gemeinden und Landkreisen umgesetzt werden.

Das Gutachten der Wissenschaftsplattform Klimaschutz schlĂ€gt deshalb vor, kommunale Vertreterinnen und Vertreter etwa ĂŒber die kommunalen SpitzenverbĂ€nde unmittelbar in einen gemeinsamen Planungs- oder Koordinierungsausschuss einzubeziehen. Sie könnten damit zwar weiterhin keine unmittelbaren Bundeszuweisungen erhalten, aber Einfluss auf FördergegenstĂ€nde und Finanzierungsbedingungen nehmen.

Das erscheint folgerichtig. Wenn die Maßnahmen ĂŒberwiegend von Kommunen umgesetzt werden sollen, spricht viel dafĂŒr, ihre Perspektive bereits bei Planung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe institutionell einzubeziehen. Das gilt insbesondere fĂŒr finanzschwache Kommunen, bei denen hohe Eigenanteile oder komplexe Förderbedingungen die Inanspruchnahme von Mitteln gerade erschweren können.

Halb reicht nicht

Schneiders Vorstoß setzt damit an einem realen strukturellen Problem an. Eine Gemeinschaftsaufgabe ersetzt weder eine bessere allgemeine Finanzausstattung der Kommunen noch kurzfristige Maßnahmen gegen Hitze. Sie kann aber einen dauerhaften Rahmen schaffen, in dem Bund und LĂ€nder Verantwortung fĂŒr eine Aufgabe ĂŒbernehmen, deren Bedeutung in den kommenden Jahrzehnten weiterwachsen wird. Gerade deshalb sollte die nun beginnende Verfassungsdebatte nicht beim Begriff der Klimaanpassung stehen bleiben. Sie muss klĂ€ren, welche Aufgaben erfasst werden, welche Kosten gemeinsam getragen werden können und wie die kommunale Ebene beteiligt wird.

Zudem bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag fĂŒr eine GrundgesetzĂ€nderung. Die Stimmen, die Schneider dafĂŒr jenseits der Koalition benötigt, mĂŒssten auch von der Linken und der BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen Fraktion kommen. Zumindest fĂŒr die Fraktion BĂŒndnis 90/ Die GrĂŒnen ist Klimaschutz ein zentrales Thema. Die Erweiterung des Vorschlags um diesen Aspekt ist damit nicht nur sachlich naheliegend, sondern auch der wahrscheinlichste Weg zu der Parlamentsmehrheit, die der Vorstoß ohnehin braucht.

Schneiders Gemeinschaftsaufgabe wÀre deshalb ein Fortschritt. Statt nur einem halben könnte aber auch ein ganzer Schritt gegangen werden.

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Protests Without a Project

On 29 July 2026, a Bolivian court issued another arrest warrant against former president Evo Morales of the party MAS (Movimiento al Socialismo). While the first concerned charges of aggravated human trafficking, the latest accuses Morales of terrorism and sedition in connection with the May–June 2026 protest wave. The protests paralysed much of the country as peasant federations, coca growers, mining cooperatives, and Indigenous organisations mobilised against the government. For more than fifty days, highways connecting the country’s major cities were occupied by protesters, exports collapsed, and violent confrontations occurred. Several people died after being trapped in the blockades, and others were wounded in clashes with security forces.

In the early 2000s, similar protests brought down two presidents and culminated in one of Latin America’s most ambitious constitutional projects: the 2009 Constitution establishing the Plurinational State of Bolivia.

Yet, the protests of 2026 produced an entirely different outcome. The government survived, and public opinion increasingly turned against the protesters. This reveals that Bolivia has entered a fundamentally different constitutional moment. Protest remains deeply embedded in Bolivia’s political culture but no longer articulates a shared project of constitutional renovation.

From Protest to Constitutional Transformation

During the late 1990s, Bolivia’s system of pacted democracy entered a profound crisis of legitimacy (Schorr, 2011; Whitehead, 2001). Economic liberalisation generated growing social discontent, while the traditional party system appeared increasingly incapable of representing large segments of society. At the same time, decentralisation reforms strengthened local political organisation.

A broad coalition emerged (Schorr, 2011; Postero, 2010). Peasant federations, coca growers, Indigenous organisations, urban neighbourhood organisations and labour unions increasingly coordinated their mobilisation. Although their immediate grievances differed, they converged around a common diagnosis: Bolivia’s political order itself had become fundamentally illegitimate.

Their shared solution was equally ambitious. Rather than seeking isolated policy reforms, these organisations demanded the refoundation of the state through a Constituent Assembly (Schilling-Vacaflor, 2011). Nationalisation of hydrocarbons, recognition of Indigenous peoples, and territorial autonomy became interconnected components of a broader political project. The Constitution served as the vehicle through which diverse grievances were translated into a shared vision of the future state.

The party MAS proved uniquely capable of transforming this mobilisation into electoral success. Originally founded as the political instrument of Bolivia’s principal peasant and Indigenous organisations, it combined sustained street mobilisations with growing participation in state institutions, until reaching the presidency.

Evo Morales’ victory in 2005 opened the constituent process that culminated in the adoption of the 2009 Constitution. Bolivia was redefined as a Plurinational State, constitutionally recognising Indigenous peoples as foundational political communities while expanding mechanisms of participation, territorial autonomy and social rights. More than a legal reform, the Constitution embodied a new social contract that promised to overcome Bolivia’s historic inequalities.

The implementation of this transformative project was sustained by an exceptional political economy. The coincidence of constitutional change with the global commodity boom generated unprecedented revenues from Bolivia’s hydrocarbons and mining sectors, enabling the MAS simultaneously to expand the state, redistribute wealth and incorporate historically excluded groups into the new political order. Constitutional change and economic prosperity reinforced one another.

The End of a Political Cycle

Two decades later, Bolivia confronted almost the opposite conditions.

The final years of the MAS were marked by the gradual erosion of the foundations that had sustained its political project. Natural gas production declined, fiscal revenues contracted, inflation accelerated, and shortages of fuel and foreign currency became chronic. At the same time, informal and illegal extractive economies, particularly gold mining, expanded dramatically, generating powerful actors operating beyond state control (Schorr, 2026).

The crisis was compounded by a bitter struggle within the MAS itself about party leadership and the next presidential candidacy, pitting former president Morales (2006-2019) and his supporters against sitting president Luis Arce (2020-2025) and his supporters (Anria 2025). This conflict exposed the absence of institutionalised mechanisms of political succession. Thus, what had started as a collective project of socio-economic and political transformation increasingly degenerated into a contest between rival caudillos.

In this context, the elections of 2025 marked the end of one of Latin America’s most durable political hegemonies. After governing almost continuously since 2006, the MAS was reduced to political marginality. The new president Rodrigo Paz from the centre-right, in contrast, inherited a country confronting a serious socio-economic crisis (Schorr, 2026).

His government quickly implemented politically costly reforms. Most controversial was the elimination of fuel subsidies. It also restored relations with international financial institutions, re-established diplomatic ties with the United States and sought to attract foreign investment to stabilise the economy. Although these measures appeared tailor-made to provoke social resistance, the government retained surprisingly high levels of support during its first months in office. Most Bolivians attributed the country’s crisis to the preceding MAS administrations rather than to the new government. Nevertheless, several social actors, particularly organisations aligned with the former governing party, challenged the new administration from the outset.

Why the Old Playbook No Longer Worked

The immediate trigger for the protests in May and June 2026 was the Land Reform Law 1720, adopted in April 2026 but repealed only a few weeks later in response to mounting social opposition. Critics argued that the reform threatened constitutional protections traditionally afforded to small peasant property. Rural unions and Indigenous organisations responded with marches and road blockades, while Evo Morales and other leaders sought to transform this sectoral conflict into a nationwide anti-government mobilisation. Within days, coca growers, mining cooperatives, peasant federations and Indigenous organisations had joined the protests, and demands shifted from opposition to a specific reform to calls for President Paz’s resignation.

The similarities with the mobilisation cycle of the early 2000s were unmistakable. Yet four crucial differences explain why the outcome was so different.

The first difference concerned political legitimacy. Unlike the constituent mobilisation of the early 2000s, the protest coalition never acquired broad societal support. The former allies of the MAS no longer embodied democratic renewal or political inclusion. Instead, many Bolivians associated them with economic collapse, institutional deterioration and the exhaustion of a once-transformative political project.

Evo Morales himself had undergone a similar transformation in the public imagination. Whereas he had once symbolised political renewal and the inclusion of historically marginalised sectors, he was now widely perceived as a politician primarily concerned with regaining power and shielding himself from mounting legal challenges. Rather than inspiring hope, his prominent role in the protests reinforced the perception that the mobilisation served particular interests. Consequently, public frustration increasingly targeted those maintaining the blockades rather than the government itself. Instead of generating solidarity, the protests generated demands for the restoration of public order, even by means of “mano dura” (heavy hand).

The second difference was the absence of a shared constitutional horizon. The coalition that mobilised between 2000 and 2005 was united by an ambitious project of state transformation. Constitutional reform was the master frame that integrated diverse grievances into a common political project.

Nothing comparable exists in 2026. The different demands overlapped tactically but never evolved into a coherent project capable of mobilising society beyond the immediately affected sectors. Beyond demanding the president’s resignation, the movement articulated neither a common diagnosis of Bolivia’s crises nor a shared vision for overcoming them.

The third difference was the underlying political economy. The constituent process unfolded during the commodity super-cycle, when expanding fiscal revenues made redistribution politically feasible. The current crisis unfolds under conditions of scarcity. Hydrocarbon revenues have largely disappeared, state resources have contracted and informal extraction increasingly escapes effective public regulation. Bolivia is no longer debating how to redistribute expanding wealth but how to manage decline.

Finally, the government also responded differently than its predecessors in the early 2000s. Rather than relying immediately on repression, Paz prioritised negotiations while simultaneously preparing legislation for a possible state of emergency, amid growing public demands for stronger government action to end the blockades. By avoiding the spectacular confrontations that had fuelled earlier protest cycles, the government denied the movement an opportunity to broaden support and unite different sectors under a coherent discourse.

Bolivia’s Post-Constituent Era

The failure of the 2026 protest wave therefore reflects more than the organisational decline of the MAS or the fading influence of Evo Morales. It signals the exhaustion of the constituent moment inaugurated at the beginning of the century.

Twenty-five years ago, massive protests including road blockades expressed constituent power: they challenged the legitimacy of the existing order and articulated an alternative constitutional project. Contemporary conflicts unfold within rather than against this constitutional order. Protest remains Bolivia’s dominant political language, reflecting both the organisational strength of civil society and the continuing weaknesses of representative institutions. But today’s mobilisation revolves primarily around distributive conflicts, regulatory disputes and struggles over increasingly scarce resources rather than competing political and constitutional visions.

The end of the protest wave in June hardly means that Bolivia has entered a period of political stability. The country remains deeply unsettled, struggling with economic crisis, political scandal, and persistent social tensions. The latest arrest warrant against Morales has so far remained unenforced, much like the earlier one. The former president has entrenched himself in the Chapare, his longstanding political stronghold, where he remains protected by loyal and highly mobilised coca-grower unions. His continued capacity to resist state authority illustrates both the limits of the post-MAS order and the persistent potential for renewed mass mobilisation. Whether future protests can coalesce around a broader collective political project remains an open question.

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Pro bono Lawyers to the Rescue

Civil society organizations (CSOs) in Europe are operating under pressing conditions, from dwindling funding to SLAPPs to the general erosion of civic space. This threatens their core function in sustaining democracy and protecting the human rights of vulnerable groups. Recent events in Ceuta serve as an example: the mass crossing of asylum seekers into the Spanish territory showed the fault lines of European solidarity as political leaders called for Spain’s suspension from the Schengen cooperation – despite the solidarity mechanisms introduced by the EU’s Pact on Migration and Asylum to respond to such events. This left many CSOs with the task of mitigating a looming humanitarian and political crisis as local reception centres and legal processing capabilities were overwhelmed.

The EU’s Civil Society Strategy introduces pro bono lawyers as partners who will help CSOs survive these and other challenges. However, the Strategy does not impose on them any of the accountability, transparency, or independence criteria that civil society are required to meet. Drawing on our research on pro bono practice around the globe, we argue that treating commercial firms as civil society’s guardians without specific accountability constraints is riskier than the Strategy’s “partnership” framing suggests. The pro bono support should at least be subject to further requirements ensuring transparency regarding its scope and distribution, disclosure of any potential or existing conflicts of interest between commercial clients and the respective CSOs, and, finally, continuity of support, such that the pledged representation continues even when doing so is no longer politically convenient or commercially beneficial.

Strategy for Civil Society and Pro Bono Lawyers

When the European Commission published its long-awaited Strategy for Civil Society as part of the European Democracy Shield in November 2025, most of the attention went to what its campaigners for years had asked for: a new Civil Society Platform, a knowledge hub on civic space, and a significant funding boost through the AgoraEU programme. Tucked inside this architecture, however, is another commitment. The Commission pledges (see 4.1) to connect communities of pro bono lawyers with civil society organisations across sectors, framing them as a resource and partners CSOs can draw on to navigate an increasingly hostile legal and administrative environment in Europe.

It is easy to see why. CSOs facing existential legal and political threats often cannot afford counsel, and pro bono practice among large commercial law firms has grown into a genuinely significant source of free legal capacity in Europe over the last two decades. The Strategy justifies the turn to the private legal profession’s public services with their possession of “necessary financial means, but also (
) specific skills and expertise” to navigate the current political environment. Framing these firms as partners for civil society sounds like an unambiguous good idea.

The Commission’s own text sets out ten guiding principles that are meant to govern its dialogue with civil society: partnership, transparency, representation, inclusivity, accountability, resourcing, safety among them. CSOs, in other words, are asked to accept a dense grid of expectations about legitimacy and accountability before they are recognised as valid interlocutors. However, on a closer inspection, the Strategy does not apply the same principles to pro bono lawyers. Many of them are employed by firms that simultaneously represent the states, corporations and oligarchs that civil society is often litigating against, are handed the role of saviour with none of that scrutiny attached. The Strategy does not ask who these firms are accountable to, how independent their commitment is from their paying client base, or what happens when that commitment becomes inconvenient. As even sympathetic reviewers of the Strategy have noted, the pro bono provisions are, at best, a promising but limited gesture rather than a thought-through policy.

A Pluralist European Society

This silence becomes more consequential when read alongside the CJEU’s landmark April 2026 judgment finding a breach of Article 2 TEU, which prompted the question in a recent Verfassungsblog symposium: what is European society, and who gets to define it? If European society is constituted by whoever is recognised as a legitimate co-interpreter of its values, e.g., the Court through judgments, the Commission through policy, civil society through mobilisation and advocacy, then a Strategy that installs big law pro bono as one of civil society’s structural partners is not a neutral administrative solution. It is an act of boundary-drawing about who belongs inside the circle that gets to sustain European civic life.

In the debate, Piep’s post on “red (funding) lines” reaches this boundary-drawing problem from the opposite direction. Piep reads the Court’s insistence that European society is constituted by pluralism as placing a limit on the Commission’s own funding practice: if pluralism is what the concept protects, then a funding regime that has historically rewarded transnational, integration-friendly organisations over more regional or critical ones sits uneasily with the value the Court just anchored in EU law.

Our argument is the mirror image of that risk. Where Piep worries the Strategy’s funding architecture may exclude too much, the pro bono provisions show the same Strategy including too easily when admitting commercial law firms into civil society support without any of the values-screening or accountability the Commission applies to civil society. Read together, the two arguments suggest the Strategy is not operating with one coherent boundary for European civil society at all, but with two inconsistent ones: a tightly monitored gate for whom it funds, and unbarred access for whom it recruits to protect. A Strategy built on pluralism should make the Commission just as wary of the second failure as the first.

What the Partnership Framing Leaves Out

Three findings from our own research on Big Law pro bono practice suggest why that reflexivity matters. First, the Strategy does not consider the power imbalance the dependency on such support would establish between the benefactors and their beneficiaries. Without regulations to govern pro bono commitments, CSOs must count on the goodwill – and self-interest – of private actors for the provision of critical services. Pro bono, though “for the common good,” is rarely offered for purely altruistic reasons. This should spark concern over potential selectivity in beneficiaries, as commercial law firms may favour large NGOs with non-politically controversial issue areas that do not compromise their brand safety or their contracts with commercial clients. Vice versa, CSOs engaged in more confrontational activities or sensitive issues may be passed over or find themselves having to sanitize their advocacy strategies to receive pro bono support. In short, pro bono-partnerships may not sufficiently cover the structural funding gaps that CSOs face, working best as an addition to state support rather than a solution to its scarcity.

Second, such partnerships do not necessarily satisfy the legal needs of all CSOs and the individuals they serve. The intended pro bono partners, which the Strategy invokes by highlighting the services of global pro bono clearinghouse PILnet, are commercial lawyers in big international firms: Big Law. By drawing on the skills and experience of their core business, not to mention the resources from commercial clients, they are well-suited to support large, commercialized NGOs in navigating the complex legislative landscape across Europe. But this expertise does not necessarily match the skills needed by grassroots CSOs operating at the local level, and their activities may also rely on specialized knowledge of environmental law, asylum law, and other human rights-related legal fields that the average commercial lawyer has little experience with.

Third, and ultimately, it is important to remember that the primary aim of commercial law firms is to provide legal services to commercial clients. It is unlikely that they would accept pro bono cases that would put them at odds with paying clients or jeopardize their core business. This much was evident when several major US law firms scaled back their pro bono engagement in response to President Donald Trump sanctioning them through executive orders. The firms’ capitulation left their usual beneficiaries – asylum seekers, transgender individuals, and other members of vulnerable groups and the CSOs that support them – scrambling to cover the gaps in funding and legal aid. We highlight this example because it calls into question the reliability of commercial pro bono commitment in the face of political pressure.

A Saviour Without Safeguard

None of this is an argument against pro bono support for European civil society: our research suggests it can be genuinely valuable when well-executed. And a framework for such partnership already exists. PILnet, as mentioned in the Strategy, has connected hundreds of CSOs with pro bono partners, providing the infrastructure to support European civil society the way the Commission envisions. Indeed, the work to identify protection gaps left by the EU’s new asylum regime and offer pro bono support throughout the asylum procedure has already begun. This capacity can and should be used to prevent crises like the one happening in Ceuta from being repeated.

Our argument is that “partnership” with pro bono lawyers is not self-executing, and that the Commission’s Strategy has adopted the word without defining its conditions. At minimum, an accountable version of this policy would require: transparency regarding the volume and distribution of pro bono support, so gaps and dependencies are visible; disclosure of conflicts between a firm’s commercial client base and the CSOs it represents pro bono; and some continuity mechanism ensuring that support pledged to organizations providing critical support to vulnerable groups or facing legal attack through SLAPPs cannot be quietly withdrawn the moment it becomes politically inconvenient.

The post Pro bono Lawyers to the Rescue appeared first on Verfassungsblog.