EU will geschwÀrzte Teile der Covid-ImpfstoffvertrÀge nicht veröffentlichen
Die geheimen Covid-19-ImpfstoffvertrĂ€ge der EU waren am Mittwoch erneut Thema vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg. Ursula von der Leyens EU-Kommission kĂ€mpft darum, Teile der VertrĂ€ge aus der «Pandemie»-Zeit vor der Ăffentlichkeit geheim zu halten.
Wie der Courthouse News Service mitteilt, beantragte die Kommission in einer Anhörung beim EuGH die Aufhebung eines Urteils eines unteren Gerichts aus dem Jahr 2024. Dieses hatte entschieden, dass die SchwÀrzung von Teilen der Covid-19-ImpfstoffvertrÀge nicht gerechtfertigt war, und eine umfassendere Offenlegung angeordnet.
Die Kommissionsvertreter Antonios Bouchagiar, Alessandro Spina und Miguel BurĂłn PĂ©rez erklĂ€rten den Richtern, die VertrĂ€ge seien unter dem enormen Druck der «Pandemie» ausgehandelt worden und enthielten geschĂ€ftssensible Bestimmungen, die nie fĂŒr die Ăffentlichkeit bestimmt gewesen seien.
«Dies sind keine StandardvertrÀge mit Standardklauseln. Es handelt sich um lange und komplexe VertrÀge», argumentierte ein Kommissionsvertreter.
Mehrere der umstrittenen Bestimmungen, so die Kommission, wĂŒrden den Kern der Impfstoffabkommen, darunter Haftungsklauseln und Regelungen zum Empfang oder zur Spende von Impfstoffdosen, enthalten. Sowie Definitionen wie «vorsĂ€tzliches Fehlverhalten» und «bestmögliche Anstrengungen» â und diese Bedingungen seien in heiklen Verhandlungen mit Pharmaunternehmen ausgehandelt und spĂ€ter geschwĂ€rzt worden, um deren GeschĂ€ftsinteressen zu schĂŒtzen.
Laut EU-Kommission könnte die Offenlegung dieser Klauseln den GeschĂ€ftsinteressen der Impfstoffhersteller schaden. Insbesondere durch die Offenlegung von EntschĂ€digungsklauseln, die KlĂ€gern helfen könnten, Klagen wegen fehlerhafter Produkte zu erheben. Die EU-Kommission verteidigt auch die Geheimhaltung der Namen des EU-Impfstoffverhandlungsteams mit dem Argument, es handele sich um geschĂŒtzte personenbezogene Daten und eine Offenlegung könne sie externem Druck oder BelĂ€stigungen aussetzen.
Diese Position habe kritische Fragen vom Gericht hervorgerufen, schreibt Courthouse News Service und zitiert den PrÀsidenten des Gerichts, Koen Lenaerts, der fragte:
«Normalerweise wĂŒrde ich nicht eingreifen, aber meinen Sie das wirklich ernst? Hat die Ăffentlichkeit nicht ein offenkundiges Interesse daran, die NeutralitĂ€t der Beamten zu ĂŒberprĂŒfen, die mit einer so wichtigen Angelegenheit wie der vorliegenden befasst sind? Es sollte doch klar sein, dass kein Interessenkonflikt besteht. FĂŒr die gesamte Ăffentlichkeit sollte es offensichtlich sein, dass kein Interessenkonflikt vorliegt. Sie sagen also, das bloĂe Interesse an der ĂberprĂŒfung der Unparteilichkeit reiche nicht aus, aber genau das ist doch das Wesen von Transparenz.»
Kommissionsanwalt Bouchagiar erwiderte: «In der Tat sollten wir das klarstellen. Wir zweifeln nicht daran, dass der Zugang zu Dokumenten (âŠ) grundsĂ€tzlich mit dem öffentlichen Interesse an Transparenz verbunden sein kann.»
Die AnwĂ€lte der KlĂ€ger â M. Nuytten, M. R. Gherghinaru und A. Durand â wiesen die Position der EU-Kommission dagegen zurĂŒck und bezeichneten den Fall «als Test fĂŒr die demokratische Rechenschaftspflicht wĂ€hrend einer Krise der öffentlichen Gesundheit». Zu den KlĂ€gern gehören die Europaabgeordneten Margrete Auken und Tilly Metz sowie Tausende von BĂŒrgern.
«In einer Union, die auf reprĂ€sentativer Demokratie beruht, ist der Zugang zu Dokumenten kein verfahrenstechnischer Luxus. Er ist einer der wesentlichsten Mechanismen, durch die Rechenschaftspflicht real und wirksam wird. Transparenz ist kein abstraktes Ideal. Sie ist ein in den VertrĂ€gen ausdrĂŒcklich verankerter Verfassungswert. Sie ermöglicht es den EU-BĂŒrgern, Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen, die AusĂŒbung öffentlicher Gewalt zu ĂŒberprĂŒfen und Institutionen zur Rechenschaft zu ziehen», erklĂ€rte Gherghinaru vor Gericht.
Die BeschwerdefĂŒhrer gaben an, die EU-Kommission stĂŒtze sich zur Rechtfertigung der Geheimhaltung auf Spekulationen statt auf konkrete Beweise. Sie argumentierten, Impfstoffhersteller seien ohnehin nach EU-Produkthaftungsrecht potenziell haftbar, unabhĂ€ngig davon, ob die VertrĂ€ge öffentlich seien oder nicht. Sie beanstandeten zudem die Weigerung, die Namen des Verhandlungsteams fĂŒr die «Impfstoffe» offenzulegen, da die BĂŒrger ein berechtigtes Interesse daran hĂ€tten, zu erfahren, wer Vereinbarungen ĂŒber Milliarden an öffentlichen Geldern ausgehandelt habe und ob bei diesen Personen potenzielle Interessenkonflikte bestanden hĂ€tten.
Ferner wiesen sie den Vorschlag der EU-Kommission zurĂŒck, mögliches Fehlverhalten könne stattdessen von Stellen wie dem EuropĂ€ischen Amt fĂŒr BetrugsbekĂ€mpfung oder der EuropĂ€ischen Staatsanwaltschaft untersucht werden. Sie merkten an, das Amt fĂŒr BetrugsbekĂ€mpfung sei der Kommission unterstellt und könne den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten nicht ersetzen.
Hintergrund: Zu Beginn der angeblichen «Corona-Pandemie» ĂŒbernahm von der Leyens EU-Kommission die FĂŒhrung bei der Beschaffung von «Impfstoffen» fĂŒr alle Mitgliedstaaten. Als zentrale Abnehmerin der EU schloss sie VorabkaufvertrĂ€ge mit mehreren Pharmaunternehmen ab und investierte Milliarden Euro an öffentlichen Geldern, um sich nach der Zulassung der «Impfstoffe» frĂŒhzeitig Zugang zu den Dosen zu sichern.
Diese VertrÀge lösten bald einen Streit um Transparenz aus. Die Verhandlungen gerieten auch wegen der Textnachrichten in die Kritik, die zwischen KommissionsprÀsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla wÀhrend der BeschaffungsgesprÀche im Zuge der «Pandemie» ausgetauscht wurden. Journalisten und Abgeordnete forderten diese Nachrichten spÀter gemÀà den EU-Transparenzregeln an, doch die Kommission gab an, sie nicht finden zu können (wir berichteten in den vergangenen Jahren zum Beispiel hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier).
Gleichzeitig stellten Abgeordnete und Tausende von BĂŒrgern AntrĂ€ge auf Akteneinsicht, um eine umfassendere Offenlegung der ImpfstoffvertrĂ€ge und der dazugehörigen Unterlagen zu erreichen und zu verstehen, wie die VertrĂ€ge strukturiert waren und welche Sicherheitsvorkehrungen fĂŒr die Milliarden an öffentlichen Geldern getroffen wurden.
Im Juli 2024 erzielten die Antragsteller beim EU-Gericht einen Teilerfolg. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Kommission nicht ausreichend begrĂŒndet habe, warum mehrere Passagen der ImpfstoffvertrĂ€ge geheim bleiben mĂŒssten, und ordneten einen umfassenderen Zugang zu Teilen der Vereinbarungen und zugehörigen Dokumenten an.
Die Kommission legte umgehend Berufung beim Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union ein und argumentierte, das untere Gericht habe die Transparenzregeln der EU falsch ausgelegt und die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Pharmaunternehmen nicht angemessen berĂŒcksichtigt.
WĂ€hrend der Anhörung am Mittwoch in Luxemburg befragten die Richter beide Seiten eingehend zu Themen, die den Ausgang des Berufungsverfahrens maĂgeblich beeinflussen dĂŒrften. Im Mittelpunkt der Diskussion stand laut Courthouse News Service die Frage, welche rechtlichen Voraussetzungen fĂŒr die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten nach EU-Transparenzrecht gelten und welche Nachweise Institutionen erbringen mĂŒssen, um zu belegen, dass eine Offenlegung ein konkretes und vorhersehbares Schadensrisiko darstellen wĂŒrde.
Das Gremium â unter dem Vorsitz von Lenaerts und mit den Richtern KĂŒllike JĂŒrimĂ€e, ZoltĂĄn Csehi, Fredrik Schalin und Miroslav Gavalec â erörterte zudem, wo die Grenze zwischen öffentlicher Kontrolle und GeschĂ€ftsgeheimnissen zu ziehen sei, wenn EU-Institutionen wichtige VertrĂ€ge mit privaten Unternehmen aushandeln. Die Richter befragten die Parteien eingehend, wie weit Transparenzpflichten bei sensiblen Verhandlungen im Namen der gesamten EU reichen sollten.
Wie der Courthouse News Service informiert, geht der Fall nun in die nĂ€chste Phase des Verfahrens. Generalanwalt Athanasios Rantos wird voraussichtlich am 11. Juni seine SchlussantrĂ€ge verlesen. AnschlieĂend werden die Richter beraten, bevor sie â voraussichtlich im Laufe dieses Jahres â ein endgĂŒltiges Urteil fĂ€llen. Die Entscheidung des Gerichts wird darĂŒber entscheiden, ob die EU-Kommission weiterhin wesentliche Teile der ImpfstoffvertrĂ€ge geheim halten kann oder ob sie weitere VertrĂ€ge aus der Pandemiezeit der Ăffentlichkeit zugĂ€nglich machen muss.







