Vom âJedermannsrechtâ zum Privileg fĂŒr Wenige
Die Informationsfreiheit in Deutschland befindet sich in einer Krise. Die Ampelregierung hat ihr Versprechen nicht eingelöst, die Informationsfreiheitsgesetze zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2025 erwogen Teile der CDU das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzuschaffen. Durch zivilgesellschaftlichen Druck konnte dieser Angriff abgewendet werden. Der endgĂŒltige Koalitionsvertrag sprach kryptisch von einer Reform des IFG mit einem âMehrwert fĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger und Verwaltungâ. Auf BundeslĂ€nderebene werden Informationsfreiheitsgesetze ausgehöhlt, wie zuletzt durch den Berliner Senat, der eine unbestimmte Bereichsausnahme fĂŒr die sogenannte Kritische Infrastruktur geschaffen hat.
Diese restriktive Tendenz gipfelte im Papier des Koalitionsausschusses vom 2.7.2026. Im Rahmen einer Paketlösung hat die Bundesregierung angekĂŒndigt, das IFG umfassend zu Ă€ndern. Als Wissenschaftler*innen und Praxispartner*innen von âFragDenStaatâ untersuchen wir gemeinsam in dem laufenden Praxis-Forschungsprojekt âRechtskĂ€mpfe um Informationsfreiheitâ die politischen und rechtlichen Konjunkturen der Informationsfreiheit und analysieren die Machtressourcen dieses Rechtsgebiets. Die politischen VorschlĂ€ge des Koalitionsausschusses sind aus unserer Sicht weitreichend, sodass die Informationsfreiheit in Deutschland faktisch abgeschafft werden könnte. EinschrĂ€nkungen im Anwendungsbereich, hohe GebĂŒhren und neue AblehnungsgrĂŒnde wĂŒrden eine zentrale Ressource der Demokratie aushöhlen.
Bruch des Koalitionsvertrags mit diffuser BegrĂŒndung
Den ursprĂŒnglich im Koalitionsvertrag versprochenen âMehrwertâ fĂŒr die BĂŒrger*innen sucht man im Text vergebens. Der Beschluss wirkt auf eine faktische Abschaffung der Informationsfreiheit hin und kann im Zusammenhang mit anderen VorstöĂen als Ausdruck eines staatlichen Misstrauens gegenĂŒber der Bevölkerung verstanden werden.
Das Wesen der Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und dem aktuellen Informationsfreiheitsgesetz ist, dass es sich um ein voraussetzungsloses âJedermannsrechtâ handelt. Jede*r kann Informationen bei Behörden erfragen, ohne dass besondere Voraussetzungen in der Person des Anfragenden oder des Inhalts der Anfrage erfĂŒllt sein mĂŒssen. Dies wĂŒrde sich mit den angekĂŒndigten Reformen fundamental Ă€ndern.
Hohe HĂŒrden und Ausschluss von Presse, Organisationen und Drittstaatler*innen
Laut dem Koalitionsausschuss sollen die âAuskunftsrechte kuÌnftig auf natuÌrliche Personenâ fokussiert werden, âdie ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen koÌnnenâ. Damit wird das bisherige informationsfreiheitsrechtliche VerhĂ€ltnis zwischen Staat und BĂŒrger*innen ins Gegenteil verkehrt. Bisher muss nicht die Antragstellerin im ersten Schritt begrĂŒnden, warum sie die Informationen haben will, sondern der Staat muss darlegen, warum sie im Einzelfall nicht herausgegeben werden können. Die Vorgabe eines berechtigten Interesses findet sich aktuell nur im Bundesland Bayern, das kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz hat, sondern lediglich den Auskunftsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Auch wenn die bayerischen Verwaltungsgerichte davon ausgehen, dass an das berechtigte Interesse keine ĂŒberzogenen Anforderungen gestellt werden dĂŒrften, sondern das Interesse rechtlich, wirtschaftlich und ideell begrĂŒndet werden könne und weit zu verstehen sei, spiegelt sich dies in der bayerischen Behördenpraxis bisher nicht wider. Anfragen werden regelmĂ€Ăig unter Verweis darauf, dass kein berechtigtes Interesse dargelegt sei, abgelehnt, wie der bayerische Datenschutzbeauftragte erlĂ€utert. In jedem Fall wird mit dem Erfordernis eines âberechtigten Interessesâ eine Bringschuld der Antragstellenden statuiert. Von einem voraussetzungslosen Anspruch wie bisher kann nicht mehr die Rede sein.
Hinzu kommt die BeschrĂ€nkung auf ânatĂŒrliche Personenâ, d.h. juristische Personen oder Personenvereinigungen blieben kĂŒnftig auĂen vor. NGOs oder MedienhĂ€user könnten keine Anfragen mehr stellen. Greenpeace Deutschland kritisiert entsprechend scharf, dass diese Ănderung das Ende des IFG bedeuten wĂŒrde. Wenn Behörden Informationen zurĂŒckhalten, kann geklagt werden, doch Gerichtsprozesse sind teuer, langwierig und komplex. Von Einzelpersonen sind sie nicht zu stemmen.
Die Formulierung des Koalitionsbeschlusses, dass die Auskunft nicht durch âandere Regelnâ erreicht werden darf, wirft RĂ€tsel auf. Sie könnte als Hinweis verstanden werden, dass speziellere fachgesetzliche AnsprĂŒche das IFG verdrĂ€ngen. Hierbei handelt es sich jedoch um den aktuellen Status Quo. NatĂŒrliche Personen, die andere Auskunftsrechte haben, sind vor allem Abgeordnete und Journalist*innen. Wenn der Koalitionsausschuss davon spricht, dass Auskunftsrechte nach dem IFG begrenzt werden sollen, wenn sich diese âdurch andere Regelungen erreichenâ lassen, dann stellt sich die Frage, ob Journalist*innen insgesamt die Möglichkeit genommen werden soll, das Informationsfreiheitsgesetz zu nutzen. Ihnen steht als Berufsgruppe der presserechtliche Auskunftsanspruch zu, der sich auf AuskĂŒnfte beschrĂ€nkt und nicht dazu fĂŒhrt, dass Akten offengelegt werden. Eine derartige Schlechterstellung, gerade von Journalist*innen, wĂ€re nicht zu vermitteln. Das âNetzwerk Rechercheâ kritisiert den Koalitionsbeschluss als âFrontalangriff auf eine demokratische Errungenschaftâ. Zwar erweist sich das IFG mitunter nicht als kompatibel mit dem Zeithorizont journalistischer Alltagspraxis, aber Journalist*innen berichteten uns im Rahmen des Forschungsprojekts in Interviews von der Bedeutung dieses Instruments, welches den Zugang zu Originaldokumenten ermöglicht. Beispiele sind etwa Recherchen zur FördermittelaffĂ€re in Berlin, zur Umstrittenheit der âMigrationswendeâ innerhalb des Bundesinnenministeriums oder zum Tankrabatt.
SchlieĂlich will die Koalition prĂŒfen, ob sie âden Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und UnionsbuÌrger beschraÌnk[t]â. Durch diesen Passus werden Drittstaatler*innen, die in Deutschland leben, ohne hinreichenden sachlichen Grund schlechter gestellt. Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG drĂ€ngt sich auf. Warum sollten Menschen ohne deutschen Pass oder eine anderweitige europĂ€ische StaatsbĂŒrgerschaft, die aber hier leben, arbeiten und auch von Behördenentscheidungen betroffen sind, weniger Rechte in Bezug auf den Zugang zu amtlichen Informationen haben? Wie die Bundesregierung diese Diskriminierung rechtfertigen will, bleibt völlig im Unklaren.
Keine Nachvollziehbarkeit und neue Bereichsausnahmen
Der weiteren AnkĂŒndigung des Koalitionsausschusses, man wolle Namen von Mitarbeitenden schwĂ€rzen, um BeschĂ€ftigte in Behörden vor Anfeindungen und Drohungen zu schĂŒtzen, ist zu entgegnen, dass die von der Koalition vorgebrachte Sorge schon im aktuellen IFG ausreichend berĂŒcksichtigt wird: Namen sollen zugĂ€nglich gemacht werden, sofern ihre Nennung Ausdruck und Folge amtlicher TĂ€tigkeit ist und keine anderen AblehnungsgrĂŒnde einschlĂ€gig sind. Ist tatsĂ€chlich eine Bedrohungslage gegeben, können die Namen von Mitarbeitenden schon jetzt â etwa ĂŒber den Ablehnungsgrund der GefĂ€hrdung der öffentlichen Sicherheit â geschwĂ€rzt werden. Eine automatische SchwĂ€rzung der Namen wĂŒrde es unmöglich machen, nachzuvollziehen, wer fĂŒr welche Entscheidung verantwortlich war. Gerade dies ist essenziell, um die Kontrolle durch Ăffentlichkeit als ein Ziel des IFG erreichen zu können.
Es ist ebenso wenig erforderlich, âdem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der TerrorismusbekaÌmpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung staÌrker Rechnungâ zu tragen, indem man diese Bereiche vom IFG ausnimmt. Das IFG hĂ€lt schon jetzt eine Vielzahl von AblehnungsgrĂŒnden fĂŒr sicherheitsrelevante Informationen bereit. Es ist kein Beispiel bekannt, in dem aufgrund von Informationsfreiheitsanfragen herausgegebene Informationen zu einem Sicherheitsproblem gefĂŒhrt hĂ€tten. Durch die angestrebte Ănderung könnten die Behörden zukĂŒnftig AntrĂ€ge zu den genannten Bereichen pauschal ablehnen. Schon heute zeigt sich beim reformierten Berliner IFG, dass die Behörden die neue Bereichsausnahme denkbar weit auslegen. Die im Koalitionsausschuss angestrebten VerĂ€nderungen fĂŒgen sich in eine Krisenstrategie ein, welche die Exekutive weitestgehend von externen EinflĂŒssen abschotten möchte.
Ohne Geld lÀuft nichts mehr
Eine gravierende Ănderung steckt im letzten Satz. Danach werde man die GebĂŒhren âim Einklang mit dem Kostendeckungsprinzipâ anpassen. Das Kostendeckungsprinzip besagt grob, dass die GebĂŒhr die Leistung, die die Verwaltung erbracht hat, abdecken soll. Aktuell gilt es mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz nur modifiziert. Nach MaĂgabe von § 10 Abs. 2 IFG flieĂt der Verwaltungsaufwand zwar in die Berechnung ein, er ist aber nicht allein maĂgeblich. Denn die Erhebung von GebĂŒhren darf nicht dazu fĂŒhren, dass Personen keine AntrĂ€ge auf Informationszugang stellen (Verbot prohibitiver Wirkung). Dementsprechend sieht die aktuelle InformationsgebĂŒhrenverordnung eine Kappung der GebĂŒhren bei 500 Euro vor. Einfache Anfragen sind kostenfrei. Die Koalition will sich offensichtlich davon abwenden und kĂŒnftig allein den Verwaltungsaufwand als MaĂstab heranziehen. Die GebĂŒhren wĂ€ren nach oben hin unbegrenzt. Die bisherige Praxis, keine GebĂŒhren in den FĂ€llen zu erheben, in denen der Informationszugang abgelehnt oder eine Anfrage zurĂŒckgenommen wird, dĂŒrfte passĂ© sein. Denn nach dem allgemeinen GebĂŒhrenrecht können Behörden auch in diesen FĂ€llen GebĂŒhren erheben.
Dies wird zwangslĂ€ufig zu einer âundemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheitâ (so zutreffend die Beauftragte fĂŒr Datenschutz und Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider) fĂŒhren. Viele Personen, die wenig Geld haben, dĂŒrften kĂŒnftig auf AntrĂ€ge auf Auskunft oder Akteneinsicht verzichten. Dabei sind nicht nur die Kosten, die am Ende tatsĂ€chlich entstehen, das Problem. Antragstellende werden kĂŒnftig noch weniger vorhersagen können, wie hoch die GebĂŒhren letztlich sein werden. Das bisherige voraussetzungslose âJedermannsrechtâ der Informationsfreiheit wandelt sich in ein Privileg fĂŒr Wenige.
Der âBĂŒrokratierĂŒckbauâ-Diskurs
Nachdem die EinfĂŒhrung des IFG im Jahr 2006 einen Paradigmenwechsel von der Arkantradition hin zu einer demokratischen Kontrolle der Verwaltung durch die Ăffentlichkeit einlĂ€utete (so Friedrich Schoch), hat sich der Trend schon vor dem Koalitionsbeschluss in der Praxis umgekehrt. In unseren qualitativen Interviews mit Vertreter*innen aus Behörden, Wissenschaft, Journalismus, Anwaltschaft und den Beauftragten fĂŒr Informationsfreiheit konnten wir aufgrund der politischen Diskurse den Eindruck einer ânegativen Konjunkturâ im Informationsfreiheitsrecht gewinnen.
Konkret zeigt sich diese negative Konjunktur in der Informationsfreiheit anhand des âBĂŒrokratierĂŒckbauâ-Diskurses, der unter dem Vorzeichen globaler ökonomischer Krisenerscheinungen gefĂŒhrt wird. Im Koalitionspapier werden die Ănderungen am IFG im Kapitel âBĂŒrokratierĂŒckbauâ (S. 9f.) angesprochen. Die Rede vom âBĂŒrokratieabbauâ oder â-rĂŒckbauâ ist nichts Neues. Der Begriff erweist sich aber als leerer Signifikant, sofern â wie Pascale Cancik feststellt â unter diesem Label âganz unterschiedliche konkrete politische Projekteâ vorangetrieben werden können, âdie in anderer sprachlicher Rahmung [âŠ] möglicherweise nicht durchsetzbar wĂ€renâ. Der groĂe Verwaltungsaufwand fĂŒr Behörden ist ein Argument, das von Kritiker*innen der Transparenzpolitik angefĂŒhrt wird. Im Rahmen des Anspruchs der Bundesregierung, die Wirtschaft durch BĂŒrokratieabbau zu entlasten, bestand die Gefahr, dass sich der allgemeine BĂŒrokratieabbau-Diskurs mit der Kritik am IFG verknotet. SelbstverstĂ€ndlich ist es fĂŒr die Behörden aufwendig, Anfragen von BĂŒrger*innen zu bearbeiten. Allerdings wĂ€re zu fragen, ob ein Transparenzgesetz diesen Aufwand verringern könnte, sofern Informationsfreiheit von Anfang an in der Verwaltung mitgedacht wird. Im Ăbrigen fĂŒhrt gerade die EinfĂŒhrung eines âberechtigten Interessesâ nicht zur Entlastung der Verwaltung, sondern verursacht im Gegenteil unnötigen PrĂŒfungsaufwand.
SchlieĂlich sind fĂŒr die negative Konjunktur die sich zuspitzenden globalen Konfliktlagen sowie der Aufstieg der extremen Rechten zentral. So wurde auch die Ănderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes mit einer âverĂ€nderte[n] Sicherheitslageâ begrĂŒndet und in einen Zusammenhang mit der VerteidigungsfĂ€higkeit gestellt (S. 15f.). Dieses Motiv ist unmittelbar auch dem Papier des Koalitionsausschusses zu entnehmen, wenn dort von âaktuellen Herausforderungenâ sowie von einer âkomplexen Bedrohungslage von innen und von auĂenâ die Rede ist. Dieser Situation will die Koalition begegnen, indem sie die âstaatliche Resilienzâ erhöht. Das Schleifen demokratischer Kontroll- und Beteiligungsmöglichkeiten wird die Prozesse demokratischer Involution allerdings eher verstĂ€rken, statt Resilienz zu schaffen.
Informationsfreiheit als demokratische Ressource
Informationsfreiheit ist in den aktuellen Krisenzeiten eine wichtige demokratische Ressource. Durch sie können Skandale, Exekutivexzesse und Korruption aufgedeckt werden. Im kleineren alltĂ€glichen Nahbereich ermöglicht sie BĂŒrger*innen die Nachvollziehbarkeit und ĂberprĂŒfung staatlicher Entscheidungen. Empirisch zeigt sich in einer kĂŒrzlich veröffentlichten reprĂ€sentativen Umfrage, dass 96% der Befragten behördliche Transparenz fĂŒr wichtig erachten und immerhin 10% eine Anfrage nach dem IFG gestellt haben.
In unserem transdisziplinĂ€ren Praxis-Forschungsprojekt können wir beobachten, dass Informationsfreiheit ein wichtiges Sensorium fĂŒr gesellschaftliche Probleme darstellt und eine wichtige Ressource bildet, die BĂŒrger*innen eine Meinungsbildung und das EinĂŒben demokratischer Praxen ermöglicht. Die organisierte Zivilgesellschaft bildet als intermediĂ€rer Akteur ein wichtiges Scharnier, sofern sie versucht, die strukturelle Informationsasymmetrie zwischen Staat und BĂŒrger*innen zu ĂŒberbrĂŒcken und letztere zu diesem Zweck bei ihren InformationsantrĂ€gen unterstĂŒtzt. Insbesondere wĂ€hrend der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig es BĂŒrger*innen ist, staatliches Handeln nachvollziehen zu können â dies lĂ€sst sich auch im 31. TĂ€tigkeitsbericht des BfDI nachlesen. In unseren Interviews sind wir hier auf Positivbeispiele gestoĂen, in denen die vermehrten Anfragen von BĂŒrger*innen wĂ€hrend der Pandemie dazu gefĂŒhrt haben, dass Behörden Informationen proaktiv veröffentlicht haben. Dies war fĂŒr den demokratischen Diskurs produktiv und konnte den Raum fĂŒr eine sachorientierte Debatte eröffnen. Gleichzeitig wird an dem Fall die Bedeutung des IFG als Bestandteil einer demokratischen Infrastruktur deutlich, da die veröffentlichten Krisenstabsprotokolle nicht unwesentlich dazu beitragen, die BeschaffungsaktivitĂ€ten des Gesundheitsministeriums im Jahr 2020 aufzuklĂ€ren. Nicht zuletzt verdeutlichen der von ĂŒber 100 Organisationen getragene offene Brief, der sich gegen die geplanten EinschrĂ€nkungen des IFG wendet, sowie eine Petition, die innerhalb kurzer Zeit mehrere Hunderttausend UnterstĂŒtzer*innen gefunden hat, die gesellschaftliche Relevanz des IFG.
Sollten die wesentlichen ErwĂ€gungen des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Prozess umgesetzt werden, dĂŒrfte von der Informationsfreiheit als demokratischer Ressource kaum etwas ĂŒbrigbleiben. Dies wĂŒrde die RĂŒckkehr zu einer Arkanpraxis der Staatsapparate bedeuten und den ohnehin grassierenden Vertrauensverlust der BĂŒrger*innen vergröĂern.
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