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Feed Titel: Transition News


Die eingebettete Alternative

Dieser Beitragerschien zuerst auf Manova. Tranition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors ĂŒbernehmen.

Man möchte ja gern an irgendjemanden glauben. Das ist ein menschliches GrundbedĂŒrfnis. Nachdem die «Altparteien» durch die Bank versagt haben und dabei sind, das Land gegen die Wand zu fahren, richtet sich die Erlösungssehnsucht vieler auf die AfD. Werden die Deutschalternativen endlich Frieden mit Russland schaffen? Werden sie die Überschuldungsdynamik durch ausufernden RĂŒstungswahn stoppen?

Wer sich darauf verlĂ€sst, wird sich im Fall einer RegierungsĂŒbernahme der AfD erneut getĂ€uscht sehen. Alice Weidel & Co. stehen in Treue fest hinter dem 5-Prozent-Ziel bei AufrĂŒstung und hinter der Völkermordpolitik Israels. Statt Fluchtursachen abzumildern, propagieren sie mehr HĂ€rte gegen FlĂŒchtlinge nach dem Vorbild der US-amerikanischen ICE-Behörde. Statt auf ArmutsbekĂ€mpfung setzen sie auf PrivatstĂ€dte und damit auf weitere soziale Spaltung.

Wer innerhalb der Partei fĂŒr bessere Kontakte zu Russland plĂ€diert, sieht sich vielfach isoliert. Anstatt der AfD andauernd das Falsche vorzuwerfen – eine «Nazi-Partei» zu sein – oder sie maßlos zu idealisieren, sollte sich der Diskurs endlich der nĂŒchternen Wahrheit annĂ€hern und klar machen, worin die wirkliche Gefahr des Aufstiegs der Rechtspopulisten liegt.

Wird die AfD uns in friedliche Zeiten fĂŒhren? Wohl eher nicht. Meine neuesten Recherchen haben mich einmal mehr schockiert. In einem Interview wurde ich gefragt, ob Jens Spahn den amtierenden glĂŒcklosen Bundeskanzler Friedrich Merz ablösen könnte. Ich sagte: Nein, das glaube ich nicht. Denn Spahn sei durch seine TĂ€tigkeit als Gesundheits- respektive Krankheitsminister politisch fĂŒr solche hohen Ämter verbrannt. Mit einiger Bestimmtheit sagte ich: Frau Weidel wird nĂ€chste oder ĂŒbernĂ€chste Bundeskanzlerin (1)! Daraufhin wurde ich gefragt: Nach allem,was wir jetzt wissen, ist nicht die AfD die einzige Alternative zur herrschenden Misere?

Offen gesagt, habe ich ĂŒberhaupt keine Lust mehr, noch irgendetwas ĂŒber die AfD zu sagen. Da klappt die TĂŒr bei vielen Leuten gleich zu. Denn die Verzweiflung draußen im Lande ist so gewaltig, dass niemand mehr wissen will, was die AfD eigentlich wirklich vorhat.

Man kann unter AfD-Sympathisanten fragen, so viel man will: Keiner hat sich jemals mit der Programmatik der AfD befasst. Wenn ich jetzt auspacke, was ich ĂŒber die AfD weiß, dann werden mir viele Leute nicht mehr zuhören. Leute, die ohne diesen parteipolitischen Schwenk meiner Argumentation durchaus noch lĂ€nger zuhören wĂŒrden. Nochmal: Die Verzweiflung ist Deutschland ist so groß, dass die Leute nach jedem noch so glitschigen Strohhalm greifen – egal, was dann kommt.

Die Vereinfacher sind immer im Vorteil

«Die» AfD gibt es natĂŒrlich nicht. Mittlerweile gibt es in dieser Partei eine Reihe unterschiedlicher Strömungen. In einer Analyse habe ich 2017 gezeigt, dass die AfD zunĂ€chst von «feinen Pinkeln» aus der oberen Etage unserer Gesellschaft gegrĂŒndet wurde und eine unverhohlen marktradikale Agenda im Sinne des Friedrich von Hayek oder eines Anarchokapitalisten vom Schlage eines Hans-Hermann Hoppe vor sich hertrug (2).

Die direkte Ableitung aus der Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft war nicht zu ĂŒbersehen. Doch dann kamen im großen Stil völkische KrĂ€fte vom Schlage eines Björn Höcke in die AfD. Diese Leute verdrĂ€ngten die GrĂŒnder wie Bernd Lucke oder Frauke Petry. Die gemeinsame Teilmenge mit der FDP verlor sich.

Heute bestimmen clevere Karrieristen das Bild in der AfD. Diese Leute haben die Kunst der Verstellung genauso drauf wie x-beliebige Politiker in allen anderen Parteien.

Das Erstaunliche ist: WĂ€hrend die Politiker aller anderen Parteien durch immer dieselben Netzwerkorganisationen wie zum Beispiel AtlantikbrĂŒcke, Bertelsmann-Stiftung oder World Economic Forum gescoutet werden, sucht man nach den Namen von AfD-Leuten in diesen Filtern vergebens. Denn der ehemalige Trump-Intimus Steve Bannon hatte vor etwa zehn Jahren begonnen, auch in Europa eine Internationale des Trumpismus aufzubauen.

So tummelt sich die AfD-FĂŒhrungsgruppe in der Conservative Political Action Conference, die sich jedes Jahr mindestens einmal in voller Besetzung in einer europĂ€ischen Hauptstadt trifft. 2025 fand die Konferenz mal wieder im damals noch von Viktor OrbĂĄn regierten Ungarn statt. Dort trafen sich die rechten Parteien aus Spanien, Niederlanden, Slowakei oder Italien.

Auch die deutsche AfD-FĂŒhrung war da. Alice Weidel agierte hier als «Keynote Speaker» auf dem Podium (3). Als Ehrengast wurde Yair Netanyahu mit stehenden Ovationen begrĂŒĂŸt – als Abgesandter des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanyahu. Die Versammlung bekrĂ€ftigte ihre uneingeschrĂ€nkte SolidaritĂ€t mit der israelischen Regierung.

Auch der Kontakt zu Trumps MAGA-Bewegung ist fĂŒr die AfD institutionell festgeklopft. So fliegt der AfD-Bundestagsabgeordnete Markus Frohnmaier regelmĂ€ĂŸig zu den Treffen der Young Republicans nach New York (4). Mittlerweile ist die AfD ein integraler Bestandteil des Machtsystems von Donald Trump und JD Vance. Von daher ist in der AfD von echtem „Patriotentum“ nichts zu spĂŒren. Die neuen US-Vasallen ersetzen die alten US-Vasallen.

«Die AfD verhindert den Krieg gegen Russland»

Wirklich? Es gibt zwar in der AfD «echte» BefĂŒrworter einer VerstĂ€ndigung und Freundschaft auch mit Russland. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Rainer Rothfuß hatte vor einigen Jahren mit dem Mainzer Bauunternehmer Owe Schattauer zusammen die sehr erfolgreichen Drushba-Fahrten durch Russland organisiert. Einfache deutsche BĂŒrger fuhren mit ihrem Auto durch Russland und trafen sich mit einfachen Russen ganz privat von Mensch zu Mensch.

Seitdem der Ukrainekrieg begonnen hat, sind die Drushba-Fahrten nicht mehr durchgefĂŒhrt worden. Rainer Rothfuß versucht, die Idee der VölkerverstĂ€ndigung auch in die Reihen der AfD zu bringen. Inwieweit er damit Erfolg haben wird, ist noch offen. In meinen GesprĂ€chen mit AfD-Mitgliedern muss ich allerdings immer wieder feststellen, dass Rothfuß in der AfD-Basis weitgehend unbekannt ist. Ich wĂŒnsche ihm von Herzen alles Gute (5).

Ansonsten sieht es in der AfD bezĂŒglich der VerstĂ€ndigung mit Russland eher dĂŒster aus. Da ist der Fall der ehemaligen Hamburger BĂŒrgerschaftsabgeordneten Olga Petersen (6). Frau Petersen ist noch in der Sowjetunion und im postkommunistischen Chaos-Russland des Boris Jelzin aufgewachsen. Ihre Familie siedelte nach Deutschland um. Mit ihren wertkonservativen Überzeugungen schloss sie sich der AfD an und wurde in die Hamburger BĂŒrgerschaft gewĂ€hlt.

Als sie nach Moskau flog, um sich mit eigenen Augen einen Eindruck ĂŒber die PrĂ€sidentschaftswahlen in Russland zu verschaffen, gab es danach Ärger. Die Hamburger AfD-Fraktion schloss Olga Petersen aus der Fraktion und der Partei aus. Es folgte eine konzertierte Hetze von der Hamburger AfD, der Mainstreampresse und den Behörden (7).

Frau Petersen sah keinen anderen Weg mehr, als nach Russland auszuwandern. Es ist nichts davon bekannt, dass die AfD auf Bundesebene sich jemals vom Petersen-Mobbing der Hamburger Parteikameraden distanziert hÀtte.

In diesem Jahr wurden auch wieder drei AfD-Bundestagsabgeordnete zur MĂŒnchner Sicherheitskonferenz eingeladen. An der Spitze der Delegation stand der wehrpolitische Sprecher der AfD, RĂŒdiger Lucassen. Lucassen hatte Karriere bei der Bundeswehr gemacht und war dann in die Politik eingestiegen. In der AfD trat Lucassen hervor mit der BefĂŒrwortung der Wehrpflicht. Seine stramm Netanyahu-freundliche Auffassung fĂŒhrte Lucassen dazu, den israelischen StreitkrĂ€ften eine «fette Beute» bei der Jagd nach PalĂ€stinensern zu wĂŒnschen (8).

Allerdings fĂŒhrte Lucassens stramm transatlantische und proisraelische Haltung dazu, dass ihn die AfD vor Kurzem einstweilen aus dem Verkehr zog. Lucassen bĂŒĂŸte in einer Kampfabstimmung sein Mandat als wehrpolitischer Sprecher der AfD ein.

Doch das bedeutet gar nichts. Denn Parteichefin Alice Weidel plĂ€diert fĂŒr extreme AufrĂŒstungsanstrengungen in Deutschland. In einem Statement, das mittlerweile ĂŒberall getilgt ist, sagt sie in das Mikrophon vom ZDF:

Anmoderation: «Die AfD hĂ€lt sich bedeckt, wie viel Prozent des Bruttoinlandsprodukts RĂŒstung ausmachen soll. Vielleicht sogar ĂŒber fĂŒnf Prozent?!»

Weidel (sehr bestimmt): «Ja, das halte ich fĂŒr sehr wahrscheinlich im Übrigen. Wenn sie (die Regierung) es wirklich ernst meinen mit der ErtĂŒchtigung der Bundeswehr und auch mit der eigenen Landesverteidigung.»

Frager: «Und das wĂŒrden Sie befĂŒrworten?» Weidel: «Aber natĂŒrlich!» (9)

Weder Google noch ChatGPT waren willens, mir dieses Zitat zukommen zu lassen. Zum GlĂŒck hatte ich es noch in meinem eigenen Archiv. Es scheint ein großes Interesse allseits zu bestehen, die AfD als «Friedenspartei» aufzubauschen. Mehr als fĂŒnf Prozent fĂŒr AufrĂŒstung? Na, dann gute Nacht, Deutschland!

Der deutsche Mittelstand japst jetzt bereits unter der irrsinnigen AufrĂŒstungsspirale. Wenn man mit Russland den Ausgleich sucht, gegen wen sollen wir denn so irrsinnig aufrĂŒsten?

Zwischenzeitlich fanden sich in der AfD schon Heißsporne, die fĂŒr einige Wochen in den ukrainischen StreitkrĂ€ften gegen Russland zu kĂ€mpfen bereit waren (10).

«Können wir so etwas wie die ICE auch in Deutschland einfĂŒhren?»

Kein Witz. Diese Frage stellt allen Ernstes der stellvertretende Vorsitzende der AfD und finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Kay Gottschalk dem ehemaligen Einsatzleiter der berĂŒchtigten AuslĂ€nderpolizei in den USA Greg Bovino. Bovino hatte in Los Angeles und in Minneapolis die EinsĂ€tze der berĂŒchtigten United States Immigration and Customs Enforcement, kurz: ICE, geleitet.

Die ICE tritt weniger wie eine seriöse Bundespolizei auf. Eher erinnert das Auftreten der ICE-Schergen an paramilitĂ€rische faschistische SchlĂ€gerbanden. Und Greg Bovino hatte sich immer sehr operettenhaft in Szene gesetzt. Die ICE hatte nicht nur Einwanderer gequĂ€lt; auf das Konto der ICE ging auch die öffentliche Ermordung zweier ganz „normaler“ BĂŒrger von Minneapolis. Diese rechtsfreien öffentlichen Exekutionen fĂŒhrten zu einer zwangsweisen Politisierung der US-BĂŒrger, die sich zu Recht bedroht sehen durch diese SA-Ă€hnlichen Rotten.

Und nun postete kĂŒrzlich jener AfD-Vize Kay Gottschalk auf X ein Video (11). Kay Gottschalk hatte einen «Remigration Summit» im portugiesischen Porto besucht (12). Dort war Greg Bovino, zu jener Zeit bereits wegen seines extremistischen Auftretens beurlaubter ICE-Einsatzchef, als Starredner aufgetreten. Am Rande der Veranstaltung sprach Kay Gottschalk vor laufender Kamera mit Greg Bovino.

Gottschalk war voll der Bewunderung fĂŒr Bovino und fragte ihn, ob man so etwas wie ICE auch in Deutschland aufbauen und ob Bovino ihn beraten könne. «Klar, mein Telefon ist immer fĂŒr dich frei!», antwortet Bovino. Gottschalk fragt dann noch, ob Bovino im deutschen Bundestag auftreten wĂŒrde. Was der natĂŒrlich bejaht.

Ein weiterer Redner beim Remigration Summit war Martin Sellner. Ich habe in Prag beim ersten A-WEF-Treffen im Jahre 2024 auf demselben Diskussionspanel gesessen wie Martin Sellner (13). Ich habe auch sein Buch gelesen (14). Remigration wurde dort sehr durch Watte vorgetragen. Wenn «Remigration» allerdings synonym ist mit den Praktiken der ICE, dann gute Nacht! Störungen des Sozialfriedens haben wir in Deutschland schon gerade genug. Remigration stelle ich mir so vor:

Dieselben Konzerne, die ganze Regionen mit Terror und Krieg ĂŒberziehen lassen, zahlen eine gigantische Reparationssumme fĂŒr die Wiedergutmachung der SchĂ€den, die sie angerichtet haben. Aus diesem Fonds werden die zerstörten Regionen wieder aufgebaut. Unter solchen UmstĂ€nden wĂŒrden die Geflohenen sicher gerne wieder nach Hause zurĂŒckkehren.

Was Sellner und Höcke unter Remigration verstehen, ist etwas ganz anderes. Der Erfurter Flughafen soll zu einem Zentrum fĂŒr die zwangsweise Entfernung von KriegsflĂŒchtigen ausgebaut werden (15). Die Menschen werden nicht in ihre Heimat gebracht, sondern in Internierungslager in DrittlĂ€ndern. Der Dauer-Diktator Paul Kagame hat bereits Ruanda als Ort solcher Internierungslager der britischen Regierung angeboten.

Das Ganze steht im Zusammenhang mit einem anderen Projekt, das der AfD sehr am Herzen liegt, nÀmlich der Einrichtung privatisierter Sonderwirtschaftszonen und PrivatstÀdte, vornehmlich in gescheiterten Staaten in der sogenannten Dritten Welt. Deswegen hat die AfD-Bundestagsfraktion bereits im Jahre 2021, im Windschatten von Corona, einen solchen Antrag eingebracht (16).

Demzufolge soll die deutsche Entwicklungshilfe komplett eingestellt werden. Das eingesparte Geld soll nun komplett fĂŒr den Aufbau von PrivatstĂ€dten eingesetzt werden. Also ein Transfer öffentlicher Steuergelder in die Taschen privater Investoren, die schon bereitstehen.

Doch davon an anderer Stelle mehr. Man kann auch mein Buch «Der Neue Feudalismus» lesen, wenn man ad hoc mehr wissen möchte (17).

Es ließe sich noch viel sagen ĂŒber die AfD. Ich werde in einem weiteren Aufsatz erklĂ€ren, warum die AfD geradezu in die Regierungsverantwortung geschubst wird. Und inwieweit Antifa und die liberale Klasse dazu ihren Beitrag leisten.

Quellen und Anmerkungen:

(1) Vieles spricht fĂŒr die Annahme, dass Merz wegen seiner miserablen Umfragewerte demnĂ€chst gegen eine andere Figur ausgetauscht wird. Es könnte also einen Interimskanzler vor Alice Weidel geben. Das erwĂ€hnte Interview ist hier zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=uJD-e_ijff4
(2) https://www.manova.news/artikel/gnadenlos-marktradikal
(3) https://www.youtube.com/watch?v=2eWS7MV1Q6Y
(4) https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/republikaner-afd-100.html
(5) Rainer Rothfuß: Europa am Kipppunkt. China und die Neuordnung globaler Geopolitik: Europas strategische Positionierung in Eurasien. Lindau 2024
(6) https://www.youtube.com/watch?v=SRVtqu8HqQk
(7) https://de.wikipedia.org/wiki/Olga_Petersen
(8) Leider als Quelle nur Wikipedia, weil die zugrunde liegenden Quellen, auf die sich WP bezieht, mittlerweile gelöscht sind. https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCdiger_Lucassen
(9) https://x.com/ju_khatib/status/1877394829786673585
(10) https://www1.wdr.de/politik/politik-in-nrw/afd-fraktion-landtag-offener-streit-spitzt-sich-zu-100.html
(11) https://x.com/gottschalkmdb/status/2061422035960512830
(12) https://remigrationsummit.com/
(13) Ich hÀtte das Ereignis gerne dokumentiert, aber bei YouTube herrscht dazu Schweigen im Walde 

(14) Martin Sellner: Remigration – Ein Vorschlag. Schnellroda 2024
(15) https://newstime.joyn.de/themen/politik/trumps-ice-hardliner-gibt-afd-abschiebe-tipps-134326?utm_source=chatgpt.
(16) https://www.bundestag.de/presse/hib/840102-840102
(17) Hermann Ploppa: Der Neue Feudalismus – Privatisierung, BlackRock, Plattformkapitalismus. Marburg 2025.

WHO, Epstein-Spuren und Corona-Aufarbeitung: Die Spur fĂŒhrt tief in globale Macht- und Finanznetzwerke

In einem GesprĂ€ch mit dem österreichischen Sender AUF1 haben die Ärztin Maria Hubmer-Mogg, die Rechtswissenschaftlerin Beate S. Pfeil und Rechtsanwalt Philipp Kruse aufgezeigt, wie Macht, Geld und Einfluss hinter der globalen Gesundheitspolitik wirken – und warum die neuen WHO-PlĂ€ne Grundrechte und nationale SouverĂ€nitĂ€t erneut unter Druck setzen könnten.

Die GesprÀchsteilnehmer berichten von der Veranstaltung «WHO Unmasked» im EU-Parlament, von neuen WHO-Vertragswerken, zentral gesteuerten GesundheitsnotstÀnden und Recherchen zu möglichen Verbindungen zwischen Finanz-, Stiftungs-, Pandemie- und Epstein-Netzwerken.

Die entscheidende Frage ist: Wer entscheidet kĂŒnftig im Gesundheitsnotstand – gewĂ€hlte Regierungen oder internationale Strukturen mit privaten Geldgebern im Hintergrund? Hier geht es zum Interview.

Pilotverfahren gegen Einseitigkeit in den öffentlich-rechtlichen Medien: Leuchtturm ARD zieht vor die nÀchste Instanz

Die BĂŒrgerinitiative Leuchtturm ARD setzt ihren juristischen Kampf fĂŒr mehr Perspektivenvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk fort. Nachdem der Bayerische Rundfunk auf den Schriftsatz zum sogenannten «Leipziger Pilotverfahren» mit einer aus Sicht der Initiative wenig selbstkritischen Stellungnahme reagiert hat, kĂŒndigen die Initiatoren den Gang in die nĂ€chste Instanz an.

Im Zentrum des Pilotverfahrens steht die Forderung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk mĂŒsse seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen und die Vielfalt politischer Perspektiven ausgewogen abbilden.

Die einseitige öffentliche Meinungsbildung ist nach Auffassung von Leuchtturm ARD eine der zentralen Ursachen demokratischer Fehlentwicklungen. Gelinge es, echte Perspektivenvielfalt durchzusetzen, könne dies weit ĂŒber den Medienbereich hinaus Wirkung entfalten und Gewaltenteilung sowie demokratische Kontrolle stĂ€rken.

Parallel zum Gerichtsverfahren baut die Initiative ein Netzwerk aus Wissenschaftlern, Juristen, Journalisten, KĂŒnstlern und Publizisten auf. Rund 150 Persönlichkeiten unterstĂŒtzen inzwischen das «Forum der konstruktiven Kritik am ÖRR».

Das Forum versteht sich ausdrĂŒcklich nicht als Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern als Reformplattform, die dessen Finanzierung durch RundfunkbeitrĂ€ge bejaht, gleichzeitig jedoch politische UnabhĂ€ngigkeit und Meinungsvielfalt einfordert.

Die Organisatoren rufen nun zu einer stĂ€rkeren öffentlichen Vernetzung und zu Spenden fĂŒr die Prozesskosten auf. Nach ihren Angaben blieb die bisherige Resonanz auf die Finanzierung des Verfahrens deutlich hinter den Erwartungen zurĂŒck – obwohl sie das Verfahren als richtungsweisend fĂŒr die Zukunft der demokratischen Debattenkultur betrachten.

NeutralitĂ€t neu denken – Sommertagung in Frauenfeld

Welche NeutralitÀt braucht die Schweiz im 21. Jahrhundert? Diese Frage steht im Zentrum der Sommertagung der Zeitschrift «Schweizer Standpunkt», die vom 24. bis 26. Juli in Frauenfeld stattfindet.

Zwei Monate vor der Volksabstimmung ĂŒber die NeutralitĂ€tsinitiative bietet die Veranstaltung eine gute Gelegenheit, die unterschiedlichen Facetten der NeutralitĂ€t vertieft zu diskutieren – sachlich, historisch und geopolitisch.

Zu den Referenten gehören der Politikwissenschaftler Wolf Linder, der Friedensforscher Gabriel Galice, der NeutralitÀtsexperte Pascal Lottaz, die Historiker René Roca und Ralph Bosshard sowie der geopolitische Analyst René Zittlau. Themen sind unter anderem die internationale Bedeutung der NeutralitÀt, Sanktionen als Mittel der Friedenspolitik, die VerteidigungsfÀhigkeit der Schweiz sowie das VerhÀltnis von NATO, EU und schweizerischer SouverÀnitÀt.

Im Mittelpunkt stehen nicht fertige Antworten, sondern der offene Austausch. Nach jedem Referat bleibt viel Raum fĂŒr Fragen und Diskussionen mit den Referenten und dem Publikum. Die Tagung kann sowohl vor Ort besucht als auch online per Zoom verfolgt werden.

Weitere Infos:
https://www.schweizer-standpunkt.ch/anlaesse.html

Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Über das Schicksal hinaus

Zum wiederholten Male habe ich nun mitbekommen, dass die systemkritischen Menschen in Mitteldeutschland besser untereinander vernetzt sind als im Rest des Landes. «DDR-Erbe» hatte ich das in einem Chat Anfang der Woche genannt. Mein GegenĂŒber hatte erfasst, was ich damit gemeint hab: eine SolidaritĂ€t unter der OberflĂ€che erzwungenen Mitmachens. Sie scheint dort vielen Menschen in Fleisch und Blut ĂŒbergegangen zu sein, eine Art kollektiver Epigenetik.

«Ja, wer hĂ€tte das gedacht, dass Diktaturerfahrungen noch einmal so nĂŒtzlich sein können!» schrieb sie zurĂŒck, mit einem Lach-Smiley versehen. UnwillkĂŒrlich kam mir der alte Professor Martin Anton Schmidt wieder in den Sinn. Bis Mitte der 80er Jahre hatte er an der Theologischen FakultĂ€t in Basel Kirchengeschichte gelehrt. Seine Veranstaltungen hatte ich mit viel Gewinn besucht.

Mitten in einer Vorlesung ĂŒber die «Kirchengeschichte des Mittelalters» wurde er ganz persönlich. Der nĂ€here Zusammenhang ist mir entfallen, aber sein Bekenntnis, sein «Statement», bleibt mir unvergessen. Es bezog sich auf den Schluss der Josefs-ErzĂ€hlung aus dem Alten Testament. Auf Ă€rgste Weise von seinen eigenen BrĂŒdern missbraucht, steht Josef − zu neuen Ehren gekommen − vor seinen frĂŒheren ÜbeltĂ€tern und spricht ihnen zu:

«Ihr gedachtet es böse mit mir zu machen, aber Gott gedachte es gut zu machen.» 1. Mose 50, Vers 20

«Das ist der schönste Vers in der ganzen Bibel», bekannte Professor Schmidt in seiner schlichten Art. Ich habe diesen Moment nicht vergessen. Es kam so unverblĂŒmt und im besten Sinne normal aus ihm heraus, aus dem gelehrten Mann. Wenig spĂ€ter waren wir wieder bei den Fakten, den anderen.

Zu denen auch jene DDR-PrĂ€gungen gehören wie so vieles, vieles, von dem man ausrufen möchte und es oft auch tut: «Das hĂ€tt‘ ich wirklich nicht gebraucht! Darauf hĂ€tte ich gut und gerne verzichten können!» – Und mit einem Mal, vielleicht lange danach, war es dann doch «zu etwas gut», wie man so sagt.

Das Wort des Josef geht aber eine Schicht tiefer, sein Bogen greift eine Dimension höher. Er erkennt kein «doch irgendwie noch gnĂ€diges Schicksal» an, sondern weiß sich ganz direkt von seinem Gott gefĂŒhrt und getragen. Was ist der Unterschied? Ein Schicksal bleibt irgendwie ominös und bedrohlich; man weiß nie so recht, wann und wo und wie es «zuschlĂ€gt» oder ob da und dort «das Universum» es halt doch gut mit einem meinen könnte.

«Gott gedachte es gut zu machen» − das hört sich nach einer Grund-Sicherheit an; zwar rĂŒckblickend, aber doch allumfassend. Jeder einzelne Schritt erscheint als ein Teil des letztlich guten Weges, ĂŒber den Einer gewacht hatte. Dieser Eine ist zudem ansprechbar und nicht bestenfalls nur «diffus positiv». Sprachgeschichtlich bedeutet das Wort Gott «das anzurufende Wesen», und die soweit korrekte Übersetzung von Jahwe, einem der biblischen Gottesnamen, ist «der, der sich erweisen wird» (Luther: «Ich werde sein, der ich sein werde»; 2. Mose 3,14). Die fremde Macht, der «unbekannte Gott», wie ihn die alten Griechen nannten, «er ist nicht ferne von einem jeden unter uns» (Apg 17,27).

Zwischendurch merkt man das und staunt. «Wie treffend!» kommentierte mein GegenĂŒber diesen Hinweis auf die JosefserzĂ€hlung, einen der «großen Stoffe der Weltliteratur», wie sie immer wieder genannt wird (hier zum Beispiel).

Schauen wir noch etwas genauer auf jenes Wort aus 1. Mose 50. Der gemeinsame Vater Jakob war gestorben. Die zwölf BrĂŒder kehren samt Josef zurĂŒck nach Ägypten, wohin sie ihn vor vielen Jahren verkauft hatten. Auf harten Umwegen war er dann aber in höchste Positionen des Reiches aufgestiegen. Es könnte also fĂŒr alle gut gesorgt sein − wĂ€re da nicht das nagende schlechte Gewissen seiner nĂ€chsten Angehörigen und die Angst, er könne nun doch und erst recht seine Macht ausspielen und sich an ihnen rĂ€chen.

Wieder verfallen sie auf eine List: Ihr Vater habe zu seinen Lebzeiten darum gebeten, erklĂ€ren sie, dass Josef ihnen doch vergeben möge, was sie ihm angetan hatten. Wie reagiert Josef darauf? Er «weinte, als man ihm solches sagte» (Vers 18). Bricht hier noch einmal der ganze alte Schmerz aus ihm heraus, angerĂŒhrt durch diese emotionale Bitte? Es wĂ€re zutiefst menschlich und verstĂ€ndlich. Denn wir versuchen ja oftmals, den direkten Erinnerungen auszuweichen, und kĂ€mpfen mit deren bloßem Echo. Wer das kennt, versteht, was ich meine.

Die BrĂŒder jedenfalls sind in dieser Situation hilflos und setzen alles auf eine Karte. Sie «fielen vor ihm nieder» und nennen sich selber seine «Knechte» (Vers 19). «Joseph aber sprach zu ihnen:

FĂŒrchtet euch nicht! Stehe ich denn an Gottes statt? Ihr gedachtet es böse mit mir zu machen, aber Gott gedachte es gut zu machen, um zu tun, was jetzt am Tage ist, nĂ€mlich am Leben zu erhalten ein großes Volk.» 1. Mose 50,19f

Ein LehrstĂŒck an Vergebung, diese Haltung. Dabei ist nicht einmal entscheidend, dass hier die Gegenseite ihre Schuld eingesehen und eingestanden hat, wie wir uns das oft wĂŒnschen, bevor wir so etwas wie eine Vergebung auch nur annĂ€hernd erwĂ€gen. Entscheidend ist der eine Satz: «Stehe ich denn an Gottes statt?» «Ist es denn an mir, die ganzen ZusammenhĂ€nge einzuordnen, zu bewerten, letzte Urteile zu fĂ€llen? Nein, das ĂŒberlasse ich dem, der viel grĂ¶ĂŸer ist und der aus eurer Bosheit jetzt so viel Gutes bewirkt hat.»

Zu vielen Ereignisse und Verbrechen, die jetzt jedem von uns entgegentriggern, mögen vorletzte Urteile durchaus und hoffentlich noch gefĂ€llt werden. Die Rede vom Klicken der Handschellen ist beileibe kein unfrommer Wunsch. Aber jenseits von dem Übel, das uns schon entgegengebrandet ist, steht Einer, der unvorhergesehen Gutes draus machen kann. Als der will Er schon im voraus «angerufen» sein. Dann das ist sein «Wesen» als «Gott».

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Das andere «Wort zum Sonntag» vom 12. Juli 2026: «Programmierte Emotionen»

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tĂ€tig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die SelbstĂ€ndigkeit gefĂŒhrt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte ĂŒber Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenstĂ€ndigem glĂ€ubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.

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Feed Titel: Verfassungsblog


Vorgefundenes Schreiben

Dieses Editorial ist Teil unserer Reihe „Hinter den Kulissen“, in der unsere Redakteur:innen und Autor:innen ihren kreativen Prozess in Zeiten von KĂŒnstlicher Intelligenz beschreiben. Wie kommen wir auf Ideen? Wie sĂ€en und gießen wir Ideen, wann merken wir, dass sie reif sind? Und welche Rolle spielt KĂŒnstliche Intelligenz dabei?

Der Rapper Vega schreibt in einem seiner Tracks: Ich verschwinde fĂŒr ein Jahr, weil ich nur schreibe, wenn es wehtut. Das könnte man therapeutisch lesen, doch von der (Er-)Lösung des Schreibens ist nirgends die Rede. Der Stachel sitzt tiefer, er sitzt im Schreiben selbst. Schreiben heißt Scheitern; selten in eigenen Worten, meistens in denen von anderen.

Von außen kommt (fast) alles. Die Anregung fĂŒr dieses Editorial genauso wie alle anderen Probleme, in die ich entweder gestellt werde oder mich selbst stelle. Über die, und unter UmstĂ€nden sogar ĂŒber meine eigene KreativitĂ€t in Zeiten von „KI“ zu schreiben, schien mir deshalb kaum sinnvoll. Irgendwo wird das schon stehen, oder zumindest jetzt gerade geschrieben werden. Ich habe es nur noch nicht gelesen. Darum soll es deshalb gehen: um ein lesendes, vorfindendes, „vorgefundenes Schreiben“.

Von außen auch dieser Begriff. Vor ein paar Tagen, nachdem ich vom angetragenen Thema wie hĂ€ufig elektrisiert worden war, flanierte ich durch eine oberpfĂ€lzische Großstadt und fĂŒhlte mich, wie ebenso hĂ€ufig, in geistig dĂŒnne Luft versetzt. Zwar hatte ich mir anlĂ€sslich der rasanten Entwicklungen der „KI“ wie jede und jeder in unserem GeschĂ€ft Gedanken gemacht, aber sie waren im Kopf geblieben und von der Außenwelt nur durch relativ abstrakte Beobachtungen bestimmt. Mit sterilen Vorstellungen dieser Art konnte ich nichts und kann man im emphatischen Sinne nicht schreiben. Echtes, gegenstĂ€ndliches Denken erfordert Text, fremden Text.

Daran dachte ich nicht. Ich fand mich wenig spĂ€ter aus ganz anderen GrĂŒnden in einer Buchhandlung wieder und ließ das Sortiment im gewohnten Zwielicht der IntentionalitĂ€t an mir vorbeifliegen. Plötzlich spannte sich der Bogen doch. Ich hatte ja ein Thema, und die Buchhandlung hatte ein Buch. Es war Elena Ferrantes einzigartige Essaysammlung „An den RĂ€ndern“ (Suhrkamp). Auf ihrem erstaunlichen Coverbild ist eine kleine, offenbar weibliche RĂŒckenfigur abgebildet, die an der roten Randmarkierung eines grobkarierten Blattes steht und in die jenseitige Dunkelheit starrt, ihr gegenĂŒber bloß zwei weiße Punkte. Augen, vermutlich. Ich griff zu.

Dieses Papier ist das Feld, auf dem die sprachliche Schaffenskraft eines Menschen spielt. Die Finsternis dahinter ist, was nicht aus dem eigenen Text kommt, sondern von außen. Das Objekt zum Subjekt, oder, wenn man so will: die schmerzliche „Gegeninstanz“1) namens RealitĂ€t. Sie tut nicht nur weh, weil wir an ihr im doppelten Sinn Anstoß nehmen, sondern auch, weil wir uns als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit unserer Sprache an ihr den Kopf einrennen können und mĂŒssen. Beides gehört in der Form zusammen und ermöglicht erst den „Sprung“ vom privaten Gedanken auf das öffentliche Blatt: „Schreiben ist also ein KĂ€fig, und wir betreten ihn sofort, mit unserer ersten Zeile“ – verbunden mit der Erkenntnis, „dass jede Form ein KĂ€fig ist, nicht sehr stabil und doch notwendig, wenn man danach streben will, zu schreiben, wie noch niemand vorher geschrieben hat“ (Hervorhebung VL).

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Es ist diese Widerstrebigkeit, die schon viele Namen kannte, mit der sich eine Textwissenschaft zunĂ€chst einmal abzufinden hat. Es muss gelesen und verarbeitet werden, sehr viel gelesen, sehr viel verarbeitet und eigentlich noch mehr vergessen werden, damit kein „geistreicher Dilettantismus“, der „hastig ein, zwei Texte zu plĂŒndern pflegt“ (Maria Corti), aalglatte oder notdĂŒrftig verleimte Texte fabriziert. Das ist einerseits sicher mĂŒhsam, andererseits widerspricht es den Imperativen eines Wissenschaftssystems, das die vitafĂŒllende Produktion gefĂ€lliger, modischer, schematischer, ja: undialektischer Diskursspielereien belohnt, die sich weder an vorhandenen Formen noch an vorrangigen Objekten die ZĂ€hne ausbeißen, die ĂŒberhaupt an gar nichts mehr scheitern – und erst dadurch etwas zu sagen hĂ€tten.

Die „KI“ betreibt diesen „geistreichen Dilettantismus“. Sie weiß nichts von den AnstĂ¶ĂŸen und WiderstĂ€nden eines „da draußen“, weil sie nicht selbst, als (leibhaftiges) Subjekt, im „da draußen“ ist. Sie ist Text. Es sind nicht die Grenzen „ihrer“ Sprache die Grenzen „ihrer“ Welt, die anders doch noch ĂŒberstiegen werden könnten; das Sprachmodell hat keine Welt, die sich von ihrer mathematisierten Fragmentierungslinguistik unterscheidet. Es ist gefangen in absoluter IdentitĂ€t mit sich selbst – gefangen darum aber prĂ€zise nicht so, dass die sprachliche Form zu einem „KĂ€fig“ werden könnte und also auch nicht so, dass es im Sinne Ferrantes zu bemerken in der Lage wĂ€re, „dass kein einziges Wort wirklich unser Besitz ist.“ Unsere Worte sind der „KI“ nichts Fremdes, sie „existiert“ vielmehr erst im Vollzug ihrer schamlosen Aneignung. Nach dem roten Strich auf dem Blatt kommt fĂŒr sie nichts als noch mehr Blatt.

Auch fĂŒr mein Editorial gilt dagegen jenes „uralte Prinzip“, dass kein menschlicher Text ohne PrĂ€text auskommt. UnzĂ€hliges ließe sich von anderswo und aus Ferrantes VortrĂ€gen, gehalten knapp vor der „KI“-Epoche, ziehen. An dieser Stelle soll ein PlĂ€doyer fĂŒr die Praxis des Schreibens genĂŒgen. Es muss nĂ€mlich geschrieben werden, auch wenn der Frust ĂŒber die klaustrophobische Defizienz von Mittel, Zweck und Mensch dessen Alltag beherrschen mag. Nur in einer Schreibpraxis, die von ihren MĂ€ngeln weiß und trotzdem mitten in sie hineingeht, kann ich und können wir, „wĂ€hrend wir ackern und schwitzen, auch noch einen anderen möglichen Weg entdecken“.

Das ist die uns ganz eigene Tragik der schreibenden KreativitĂ€t, und zugleich Quell des „VollgefĂŒhls“ der Leidenschaft, „einmal und vielleicht nie wieder“ etwas zu Papier zu bringen, das aus dem KĂ€fig des vorgefundenen Schreibens, so notwendig er ist, fĂŒr einen Moment auszubrechen vermag; vielleicht fĂŒr fĂŒnfzig, vielleicht fĂŒr fĂŒnf Seiten, vielleicht aber auch nur fĂŒr einen Absatz. Dem Menschen, und nur ihm, kann keine Wissenschaft etwas wert sein, die er nicht mit dieser Leidenschaft tun kann.

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Eurojusitalia Call for Papers

Eurojusitalia invites early-career scholars to submit papers for its latest call, focusing on the national follow-up to rulings by the Court of Justice of the European Union and the General Court. This initiative examines the critical phase after a judgment, where EU law is implemented and its real-world impact is tested within domestic legal systems. Interested researchers must submit an abstract by September 30, 2026, for this study on European legal integration.

You can find the Call for Papers here.

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Der KĂŒnstler Vega hat getan, was uns oft nicht gegeben ist. Er konnte sich zurĂŒckziehen fĂŒr ein Jahr, als von „da draußen“ keine WiderstĂ€nde oder AnstĂ¶ĂŸe sich einstellten. Wir hingegen mĂŒssen schreiben, wollen wir obenauf oder zumindest mit dabeibleiben. Dass die „KI“ mancherorts so erschĂŒtternd wirkt, hĂ€ngt nur folgerichtig mit dem „stahlharten GehĂ€use“ einer Wissenschaftsorganisation zusammen, der die abschnurrende Textgeneration und ihre Erfolgsmetriken lange vor den großen Sprachmodellen zur Norm geworden sind. Auch in diesem KĂ€fig können individuelle FreirĂ€ume geschaffen werden; sie als gleich unserer sprachlichen Verfasstheit vorgegeben zu betrachten, hieße jedoch, das Soziale fĂŒr ein Existential zu nehmen. Von Tragik darf hier daher keine Rede sein: Wissenschaftliche KreativitĂ€t gibt es nur in VerhĂ€ltnissen zu ihren eigenen Bedingungen.2)

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Editor’s Pick

von MAXIM BÖNNEMANN

Copyright: Nomos Verlag

Vor Kurzem ist unser neues Law and Climate Spotlight online gegangen. Auch anderswo spielen Forschende mit neuen und offenen Formaten im internationalen Klimaschutzrecht. Ich lese zurzeit die BeitrĂ€ge dieses Buchs, das aus dem fabelhaften und hervorragend kuratierten Blogsymposium des Völkerrechtsblogs zur Climate Advisory Opinion des Internationalen Gerichtshofs hervorgegangen ist. Vom SpannungsverhĂ€ltnis zwischen SouverĂ€nitĂ€t und Gemeinschaftsinteressen ĂŒber das Wechselspiel von öffentlicher und privater Macht bis hin zur Rolle von epistemischen Ungewissheiten und postkolonialen Asymmetrien stellt das Buch das Gutachten des IGH in den grĂ¶ĂŸeren Kontext einer strukturellen Transformation internationaler Ordnung. In wenigen Tagen wird das Klima-Gutachten des IGH ein Jahr alt. Wer verstehen will, warum es  bereits in dieser kurzen Zeit zahlreiche Facetten nationaler wie internationaler Klimapolitik geprĂ€gt hat, kommt an diesem Buch nicht vorbei.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Wir Wissenschaftler:innen und Schreiberlinge trÀumen davon, ein Jahr verschwinden zu können, because we only write when it hurts (Venga, oben). Politiker:innen scheinen stattdessen mit allen Mitteln der Kunst (und des Rechts) gegen ihr Verschwinden anzukÀmpfen (because they only rule when it hurts?):

So kĂŒndigte Marine Le Pen ihre Kandidatur an, wenige Stunden nachdem ein Gericht ihre strafrechtliche Verurteilung bestĂ€tigt hatte. GIOVANNI CAPOCCIA (EN) zeigt, warum Le Pen eine der Ă€ltesten Demokratien Europas auf Konfrontationskurs zwischen Wahlpolitik und richterlicher AutoritĂ€t gefĂŒhrt hat. Letzte Woche analysierte CHARLOTTE SCHMITT-LEONARDY das Urteil als kurzes „Lupfen“ von Justitias Augenbinde – der Text ist jetzt auch auf Englisch verfĂŒgbar.

Ums Lupfen der Augenbinde wurde auch das EuropĂ€ische Parlament gebeten: Die EuropĂ€ische Staatsanwaltschaft beantragte, die ImmunitĂ€t zweier Abgeordneter aufzuheben, doch das Parlament lehnte ab. NIKLAS SIMON (DE) erklĂ€rt, warum das VerhĂ€ltnis zwischen den beiden Institutionen zunehmend zur Zerreißprobe wird.

Mutiger zeigte sich das EuropĂ€ische Parlament dagegen bei zweifelhaften Parteien: Am 7. Juli 2026 stimmte es mit breiter Mehrheit fĂŒr die ÜberprĂŒfung, ob die Europe of Sovereign Nations Party aus dem Register der europĂ€ischen politischen Parteien zu streichen ist. Ausgelöst hatte die Entscheidung die Authority for European Political Parties and European Political Foundations – eine unabhĂ€ngige Instanz, fĂŒr die es im deutschen Parteiverbotsverfahren kein Pendant gibt. EVA ISABELL MARTIN (DE) findet, das deutsche Parteiverbotsverfahren könnte von einem ergĂ€nzenden Triggermechanismus nach europĂ€ischem Vorbild profitieren. LEONARD HOFFMANN (DE) analysiert die Behörde dahinter: eine Agentur, die nicht in das ĂŒbliche Schema passt und in der Verwaltung und Politik verschwimmen.

Bekanntlich verschwimmen auch Recht und Politik in der EU regelmĂ€ĂŸig. Am 29. Juni 2026 veröffentlichte Charlie Weimers, Berichterstatter des Verfassungsausschusses im EuropĂ€ischen Parlament, einen Entwurfsbericht zum Zusammenspiel zwischen EuGH und nationalen Gerichten – und kritisiert deren fein austariertes VerhĂ€ltnis. ALBERTO ALEMANNO (EN) fasst die VorschlĂ€ge zusammen und verteidigt das aktuelle Modell, wĂ€hrend er die Verantwortung des Gerichtshofs anerkennt.

WĂ€hrenddessen hat die EuropĂ€ische Kommission Metas Verantwortung anerkannt: Wegen des „suchterzeugenden Designs“ von Instagram und Facebook stellte sie vorlĂ€ufig VerstĂ¶ĂŸe gegen den Digital Services Act fest. Angesichts der wackeligen Rechtsgrundlage liest JULIAN MORGAN (EN) die Entscheidung vor allem mit Blick auf ihre strategischen und symbolischen Dimensionen.

Bekanntlich kann KI verzerrte Ergebnisse produzieren – auch, weil sie mit nicht reprĂ€sentativen Daten trainiert wird. Aber lassen sich diese Verzerrungen durch mehr Daten beheben? Am Beispiel von Menschen mit Behinderungen erklĂ€rt PHILIPPA DUELL-PIENING (EN), warum der Ruf nach reprĂ€sentativen Daten Menschenrechtsrisiken birgt – insbesondere fĂŒr die Autonomie.

Der indische Supreme Court hat sich in Prajwala mit Autonomie auf sehr viel greifbarere Weise befasst. Er entschied, dass Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ein Recht auf Rehabilitierung haben. PRANAV MITTAL (EN) sieht darin eine verpasste Chance, die Rechte von Sexarbeiter:innen zu schĂŒtzen, und argumentiert, dass das Konzept decisional autonomy die LĂŒcke schließen kann.

Eine der grĂ¶ĂŸten Bedrohungen unserer Autonomie ist die Klimakrise. Deshalb widmen wir dem Thema jetzt eine eigene Spotlight-Sektion. Sein jĂŒngstes Gesicht war Europas Juni-Hitzewelle, die Tausenden das Leben kostete. Grundrechtsbasierte Klimaklagen zur Anpassung fallen in Europa jedoch bis heute durch ihre Abwesenheit auf. PARUL KUMAR und CHRIS HILSON (EN) erklĂ€ren, warum das so ist – und wie sich das Ă€ndern sollte.

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Australien ist ein Land, das fĂŒr die Folgen des Klimawandels besonders anfĂ€llig ist. Zugleich ist es einer der weltweit grĂ¶ĂŸten Exporteure fossiler Brennstoffe, Kohle und Gas. Dieser Widerspruch prĂ€gt die australische Klimapolitik und steht im Zentrum einer neuen Beschwerde vor dem UN-Menschenrechtsausschuss, dem sogenannten „Hard Truths“-Verfahren. JACQUELINE PEEL (EN) erlĂ€utert die Beschwerde und skizziert mögliche VerfahrensausgĂ€nge.

Volkswagen musste sich in Brasilien seinen eigenen hard truths stellen: 50 Jahre nach der Versklavung von Arbeiter:innen im Amazonasgebiet wurde VW erneut verurteilt – ein Jahr, nachdem der Konzern zu einer Rekordsumme von 32 Millionen Dollar immateriellem Schadenersatz verurteilt worden war. SAULO DE MATOS und HEITOR GUIMARÃES (EN) erklĂ€ren die Unterschiede zwischen den Urteilen und warum die Entscheidungen von 2026 eine neue Ära des corporate reckoning einleiten könnten.

In Ungarn bahnt sich ein constitutional reckoning an: Am Montag beschloss das ungarische Parlament eine VerfassungsĂ€nderung, die den StaatsprĂ€sidenten faktisch aus dem Amt entfernt. NÓRA CHRONOWSKI (EN) ordnet die außerordentliche Maßnahme ein – und erklĂ€rt, warum sie sie fĂŒr gerechtfertigt hĂ€lt.

WĂ€hrend Ungarn einen folgenreichen Machtwechsel erlebt, haben schottische WĂ€hler:innen die Scottish National Party zum fĂŒnften Mal in Folge an die Macht gewĂ€hlt. CATRIONA MULLAY (EN) zeigt: Im scheinbaren Stillstand passiert mehr, als auf den ersten Blick zu sehen ist.

Etwas Stillstand wĂŒnscht sich dagegen manch einer in Deutschland: Im September wird in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewĂ€hlt. Die Regierungsbildung dĂŒrfte kompliziert werden, und die LĂ€nder regeln diese ganz unterschiedlich: starre Frist hier, FlexibilitĂ€t dort. LORENZ MÜLLER, SVEN T. SIEFKEN und PHILIPP CARTIER (DE) zeigen: Schneller ist nicht unbedingt besser.

Angesichts aktueller Umfragewerte könnten bald nicht nur Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern verfassungsfeindliche Minister:innen haben, sondern auch die nĂ€chste Bundesregierung. Einen Verteidigungsminister aus den Reihen der AfD, zum Beispiel. Welche Handlungsmöglichkeiten aber haben Soldat:innen, wenn ihr oberster Dienstherr nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht? Derzeit hĂ€tten Soldat:innen keine legale Möglichkeit, deshalb den Dienst zu quittieren. Auch Desertieren bliebe dann strafbar, meint MUSTAFA ENES ÖZCAN (DE) – und fordert eine legale Exit-Option.

Wir ziehen uns auch bald vom Dienst zurĂŒck: NĂ€chste Woche erscheint unser letzter Newsletter vor der Sommerpause. Aber ganz zurĂŒckziehen werden wir uns natĂŒrlich nicht, schon gar nicht fĂŒr ein Jahr, wie es Rapper Venga herbeisehnt. „Es muss nĂ€mlich geschrieben werden“, wie Victor Loxen im Editorial schreibt.

*

Das war’s fĂŒr diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

 

Wenn Sie das wöchentliche Editorial als E-Mail zugesandt bekommen wollen, können Sie es hier bestellen.

References[+]

References
↑1 Hans Blumenberg, RealitĂ€t und Realismus, S. 111.
↑2 Das wusste auch das Bundesverfassungsgericht, vgl. BVerfGE 35, 79 (120 ff.).

The post Vorgefundenes Schreiben appeared first on Verfassungsblog.

Found Writing

This editorial is part of our “Behind the Scenes” series, in which our editors and authors describe their creative process in the age of artificial intelligence. How do ideas come to us? How do we sow and water them, and how do we know when they are ripe? And what role does artificial intelligence play in all of this?

In one of his tracks, the rapper Vega writes: I’m disappearing for a year, because I only write when it hurts. One could read that therapeutically, yet nothing in it speaks of writing as release, let alone redemption. The sting sits deeper: it sits in writing itself. To write is to fail – rarely in one’s own words, mostly in those of others.

Almost everything comes from outside. The idea for this editorial no less than all the other problems I am confronted with or pose myself. To write about creativity – perhaps even my own – in the age of “AI” therefore struck me as hardly worthwhile. It will already be written down somewhere, or at the very least is being written right now. I simply haven’t read it yet. And that is what this shall be about: a writing that reads – a “found writing.”

This term, too, came from outside. A few days ago, electrified, as so often, by the topic I had been handed, I was strolling through a major city of the Upper Palatinate and felt myself transported, just as often, into intellectually thin air. Like everyone in our line of business, I had of course given some thought to the breakneck development of “AI,” but those thoughts had stayed in my head, shaped by the outside world only through rather abstract observations. With sterile notions of that sort I could not – and one cannot, in the emphatic sense – write anything. Real, object-bound thinking requires text: someone else’s text.

None of this was on my mind. A little later, for entirely different reasons, I found myself in a bookshop, letting the shelves drift past me in the familiar twilight of intentionality. Then, suddenly, the arc closed. I had a topic, and the bookshop had a book. It was Elena Ferrante’s singular essay collection In the Margins (Europa Editions). Its astonishing cover shows a small RĂŒckenfigur, apparently female, standing at the red margin line of a sheet of graph paper and staring into the darkness beyond, faced by nothing but two white dots. Eyes, presumably. I reached for it.

That paper is the field on which a human being’s linguistic creative power plays out. The darkness behind it is whatever does not come from one’s own text but from outside. The object to the subject – or, if you will: that painful “adversary instance”1) called reality. It hurts not only because it both offends and impels us but also because, as scholars, we can and must run up against it with language. In form, the two belong together, and only together do they make possible the “leap” from private thought onto the public page: “Writing is therefore a cage, and we enter it at once, with our very first line” – coupled with the insight “that every form is a cage, not very stable and yet necessary, if one wants to strive to write as no one has written before” (emphasis VL).

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It is this recalcitrance, one that has gone by many names, with which any textual scholarship must first come to terms. There must be reading and digesting – a great deal of reading, a great deal of digesting, and, if anything, even more forgetting – lest some “clever dilettantism,” which “tends hastily to plunder a text or two” (Maria Corti), fabricate texts that are either eerily slick or shoddily glued together. That is laborious, certainly; on the other hand, it cuts against the imperatives of an academic system that rewards the CV-padding production of schematic, fashionable, glossy – in a word: undialectical set pieces, which founder neither on given forms nor on preceding objects, which in fact no longer fail at anything at all – and only through ultimately failing would have something to say.

“AI” practises precisely this “clever dilettantism.” It knows nothing of the impulses and resistances of an “out there,” because it is not itself, as a (bodily) subject, in the “out there.” It is text. The limits of “its” language are not the limits of “its” world. Though such limits might, for a human, still be transcended, they do not apply here: the “AI” has no world distinct from its mathematized language model. It is caught in absolute identity with itself – caught, however, precisely not in such a way that linguistic form could ever become a “cage” for it, and hence not in such a way that it could notice, in Ferrante’s sense, “that not a single word is truly ours.” Our words are nothing foreign to “AI”; rather, it “exists” only in the very act of their shameless appropriation. Beyond the red line on the page there is, for it, nothing but more page.

For this editorial, by contrast, that “age-old principle” holds: no human text gets by without a pre-text. Endless material could be drawn from elsewhere and from Ferrante’s lectures, composed shortly before the epoch of “AI.” Here, a plea for the practice of writing shall suffice. For write we must, even if frustration at the claustrophobic deficiency of means, end, and man may govern its daily round. Only in a writing practice that knows its own defects and yet walks straight into their midst can we, “while we toil and sweat, also discover another possible path” (emphasis added, all my translation).

That is the tragedy – ours and ours alone – of writerly creativity, and at the same time the source of that “full feeling” of the passion of putting to paper, “once and perhaps never again,” something capable of breaking out, for a moment, of the cage of found writing, necessary though that cage is; for fifty pages perhaps, perhaps for five, perhaps only for a single paragraph. To man, and to man alone, no science can be worth anything that (s)he cannot pursue with this passion.

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You can find the Call for Papers here.

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The artist Vega did what is often not at our disposal. He could withdraw for a year when no resistances or impulses arrived from “out there.” We, by contrast, must write if we want to stay on top – or at least stay in the game. That “AI” should strike some quarters as so shattering follows, quite consistently, from the “iron cage” of an organization of scholarship for which the mechanical churning out of text and its yardsticks of success had become the norm long before large language models. Even inside this cage, individual spaces of freedom can be carved out; but to regard them as given to us in the same way as our linguistic constitution would be to mistake the social for an existentiale. Of tragedy, then, there can be no question: scholarly creativity exists only on the terms set by its own conditions.2)

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Editor’s Pick

by MAXIM BÖNNEMANN

Copyright: Nomos Verlag

We recently launched our new Law and Climate Spotlight. Elsewhere, too, scholars are experimenting with new, open formats in international climate law. I’ve been working through this book, which grew out of Völkerrechtsblog’s excellent blog symposium on the International Court of Justice’s climate advisory opinion. From the tension between sovereignty and community interest, to the interplay of public and private power, to the role of epistemic uncertainty and postcolonial asymmetries, the book situates the ICJ opinion within a larger structural transformation of international order. In a few days, the climate opinion turns one. Anyone wanting to understand how it has already shaped so much of national and international climate policy in so short a time should have this book close at hand.

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The Week on Verfassungsblog

summarised by EVA MARIA BREDLER

We researchers and scribblers dream of being able to disappear for a year because we only write when it hurts (Venga, above). Politicians, by contrast, seem to be fighting their disappearance with every means of art (and of law) at their disposal (because they only rule when it hurts?).

So, Marine Le Pen announced her candidacy hours after a court upheld her criminal conviction. GIOVANNI CAPOCCIA (ENG) shows why Le Pen has placed one of Europe’s oldest democracies on a collision course between electoral politics and judicial authority. Last week, CHARLOTTE SCHMITT-LEONARDY viewed the judgment as though Lady Justice had briefly lifted her blindfold – the piece is now also available in English.

The European Parliament was asked to lift the blindfold as well: the European Public Prosecutor’s Office requested that the Parliament waive the immunity of two MEPs, but the Parliament refused. NIKLAS SIMON (GER) explains why the relationship between the two institutions is increasingly reaching a breaking point.

By contrast, the European Parliament showed more courage concerning the questionable parties. On 7 July 2026, it voted by a broad majority to review whether the Europe of Sovereign Nations Party should be struck off the register of European political parties. The decision was triggered by the Authority for European Political Parties and European Political Foundations – an independent body without an equivalent in German party-ban proceedings. EVA ISABELL MARTIN (GER) argues that German party-ban proceedings could benefit from a supplementary trigger mechanism modelled on the European example. LEONARD HOFFMANN (GER) analyses the body behind it: an agency that doesn’t fit the usual scheme, and in which administration and politics blur.

As it is well known, law and politics blur regularly in the EU. On 29 June 2026, the European Parliament’s Constitutional Affairs rapporteur, Charlie Weimers, published a draft report on the interplay between the CJEU and national courts, criticising their delicately balanced relationship. ALBERTO ALEMANNO (ENG) summarises the proposals and defends the current model – while acknowledging that the Court also bear some responsibility to improve this relationship.

In the meantime, the European Commission acknowledged Meta’s responsibility: it preliminarily found Meta in breach of the Digital Services Act for the “addictive design” of Instagram and Facebook. In view of its arguably shaky legal basis, JULIAN MORGAN (ENG) above all highlights the decision’s strategic and symbolic dimensions.

AI, as we know, can produce biased outputs – partly because it is trained using unrepresentative data. But can more encompassing data fix that? Taking the example of people with disabilities, PHILIPPA DUELL-PIENING (ENG) explains why the push for representative data creates human rights risks – especially regarding autonomy – with little proven benefit.

The Indian Supreme Court dealt with autonomy in a much more tangible way. In Prajwala, it held that victims of sex trafficking have a right to rehabilitation. PRANAV MITTAL (ENG) considers the judgment a missed opportunity to protect the rights of sex workers. He argues that the concept of decisional autonomy could do the trick.

One of the biggest threats to our autonomy is the climate crisis. Which is why we at Verfassungsblog as of now devote a Spotlight section to it. Its most recent face was Europe’s June heatwave, which killed thousands. Yet rights-based climate litigation involving adaptation in Europe has until recently been notably absent. PARUL KUMAR and CHRIS HILSON (ENG) explain why – and how this should change.

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International climate law has never mattered more. That’s why Verfassungsblog has built a growing body of work on climate law and governance, cited widely within and beyond academia. Our new Law and Climate Spotlight brings this work together in one place.

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Australia is a country highly vulnerable to the impacts of climate change. It is also one of the largest global exporters of fossil fuels, coal and gas. This contradiction plays out in Australia’s domestic climate policy and is at the heart of a new complaint to the UN Human Rights Committee, labelled the “Hard Truths” case. JACQUELINE PEEL (ENG) explains the complaint and sketches possible outcomes.

Volkswagen had to face its own hard truths in Brazil: 50 years after enslaving workers in the Amazon, VW was again convicted – a year after being ordered to pay a record $32 million in moral damages. SAULO DE MATOS and HEITOR GUIMARÃES (ENG) explain the differences between the rulings and why the 2026 rulings may open a new era of corporate reckoning.

A constitutional reckoning, meanwhile, is unfolding in Hungary: on Monday, the Hungarian Parliament adopted a new constitutional amendment effectively removing the President of the Republic from office. NÓRA CHRONOWSKI (ENG) contextualises this extraordinary measure – and explains why she considers it justified.

While Hungary is going through a consequential change in power, Scottish voters returned the Scottish National Party to power for the fifth successive time. CATRIONA MULLAY (ENG) explains that beneath the stasis, there is more taking place than meets the eye.

By contrast, many in Germany might wish for a bit of stasis themselves: in September, Saxony-Anhalt, Mecklenburg-Western Pomerania and Berlin will elect new state parliaments. Government formation is likely to be complicated, and each Land handles it differently: rigid deadline here, flexibility there. LORENZ MÜLLER, SVEN T. SIEFKEN and PHILIPP CARTIER (GER) show: faster is not necessarily better.

Given current polling numbers, anti-constitutional ministers could soon be found not only in Saxony-Anhalt and Mecklenburg-Western Pomerania, but also in the next federal government. A defence minister from the AfD ranks, for example. What options would the soldiers actually have when their commanding minister would no longer stand on the ground of the free democratic basic order? At present, soldiers would have no legal way to quit service on that basis. Since a desertion even in this case arguably remains a criminal offence, MUSTAFA ENES ÖZCAN (GER) calls for a legal exit option.

We too will soon be stepping back from duty: next week, we will publish our last newsletter before the summer break. But we won’t be stepping back entirely, of course, and certainly not for a whole year, as rapper Venga longs for. “For write we must” – as Victor Loxen writes in this week’s editorial.

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That’s it for this week. Take care and all the best!

Yours,

the Verfassungsblog Team

 

 

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References[+]

References
↑1 Hans Blumenberg, RealitĂ€t und Realismus, p. 111 (my translation).
↑2 As the Federal Constitutional Court, too, was well aware: BVerfGE 35, 79 (120 ff.), holding that the organization of university self-governance must itself accommodate the constitutionally guaranteed freedom of research and teaching.

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Zwischen Moralgesetzgebung und empirischer Ungewissheit

Seit 2021 verbietet § 184l StGB den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Schon im Gesetzgebungsverfahren stieß das Verbot auf erhebliche Kritik.1) Im Mittelpunkt steht dabei weniger die kaum ernsthaft zu bestreitende moralische Ablehnung entsprechender Puppen. Vielmehr geht es um die Frage, ob der Staat diese moralische Ablehnung ĂŒberhaupt mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen darf.

Das Bundesverfassungsgericht ließ nun die Gelegenheit ungenutzt, die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen strafrechtlichen Ahndung zu markieren. Stattdessen verengt der Beschluss den absolut geschĂŒtzten Kernbereich privater Lebensgestaltung – und dreht die verfassungsrechtliche Kontrollrichtung um: Nicht mehr der Gesetzgeber muss eine hinreichend rationale Grundlage fĂŒr die Kriminalisierung grundrechtlich geschĂŒtzten Verhaltens liefern, sondern die Wissenschaft mĂŒsste beweisen, dass die angenommene Gefahr nicht existiert.

Zur Verengung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung

Die Nutzung einer Sexpuppe ist eine autoerotische Handlung, die vom Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als besondere AusprĂ€gung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschĂŒtzt wird. Nur in Ă€ußerst seltenen AusnahmefĂ€llen gehört ein solches Verhalten nicht zum absolut geschĂŒtzten, „abwĂ€gungsfesten“ Kernbereich privater Lebensgestaltung, nĂ€mlich dann, wenn die Handlung einen Bezug zu einer anderen Personen aufweist (Sondervotum, Rn. 11).

Die Senatsmehrheit verneint gleichwohl einen Schutz durch den abwĂ€gungsfesten Kernbereich privater Lebensgestaltung, weil die Nutzung kindlicher Sexpuppen eine Verbindung zur PersönlichkeitssphĂ€re der Kinder habe, die potentiell durch die autoerotische Handlung gefĂ€hrdet werden könnten, falls sich die Person dazu entscheidet, in Zukunft statt an der Puppe an Kindern sexuelle Handlungen auszufĂŒhren (Rn. 92 Damit weise die zunĂ€chst autoerotische Handlung einen Sozialbezug auf, der sie dem Kernbereich privater Lebensgestaltung entziehe (Rn. 11). Das BVerfG bestimmt also den Kernbereich anhand einer potenziellen GefĂ€hrlichkeit. Doch damit verliert der Kernbereich seine eigenstĂ€ndige Bedeutung. So kann sich auch ein Tagebucheintrag auf andere Menschen beziehen, etwa wenn er Gewalt- oder Mordfantasien enthĂ€lt. Dennoch kĂ€me kaum jemand auf die Idee, ihn bereits deshalb dem absolut geschĂŒtzten Bereich privater Lebensgestaltung zu entziehen.

Das BVerfG verkĂŒrzt den Kernbereich damit gerade dort, wo er seine Schutzwirkung entfalten mĂŒsste. Höchstpersönliche Handlungen, die weder gesellschaftlich missbilligt noch als gefĂ€hrlich angesehen werden, bedĂŒrfen eines abwĂ€gungsfesten Schutzes kaum. Die angenommene GefĂ€hrlichkeit kann deshalb nicht selbst darĂŒber entscheiden, ob ein Verhalten dem Kernbereich unterfĂ€llt. Anderenfalls entscheidet das Ergebnis der AbwĂ€gung bereits ĂŒber deren Eröffnung.

Deutlicher formuliert dies Richter Offenloch in seinem Sondervotum. SexualitĂ€t fĂ€llt seiner Ansicht nach nur dann nicht in den absolut geschĂŒtzten Kernbereich, wenn sie andere Menschen tatsĂ€chlich betrifft (Rn. 11). Masturbation bilde demgegenĂŒber geradezu den Idealtypus kernbereichsgeschĂŒtzten Verhaltens. Auch ein kĂŒnftig möglicherweise ĂŒbergriffiges Verhalten Ă€ndere daran nichts. Ein spĂ€teres Sexualdelikt beruhe auf einem eigenverantwortlich gefassten Willensentschluss der handelnden Person. Zwischen der autoerotischen Handlung und einer spĂ€teren Straftat liege damit eine eigenstĂ€ndige Entscheidung. Weshalb dies bei der Nutzung einer Sexpuppe anders zu bewerten sein sollte als bei Gewaltfantasien, bleibt offen.

Die Konsequenz reicht ĂŒber § 184l StGB hinaus: Das BVerfG relativiert den Kernbereich privater Lebensgestaltung erheblich – jedenfalls fĂŒr höchstpersönliche Handlungen, die potentiell einen neuen Willensentschluss fĂŒr eine gefĂ€hrliche Handlung hervorrufen könnten.

Von der Vertretbarkeits- zur WiderlegbarkeitsprĂŒfung

Weniger ĂŒberraschend sind die AusfĂŒhrungen zur Freiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung strafrechtlich geschĂŒtzter RechtsgĂŒter und der mit einer Strafnorm verfolgten Zwecke. SpĂ€testens seit der Inzest-Entscheidung (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008 – 2 BvR 392/07) ist bekannt, dass ihm insoweit ein weiter EinschĂ€tzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt. Ein weiter Spielraum bedeutet aber keinen Verzicht auf verfassungsgerichtliche Kontrolle.

ZunĂ€chst prĂŒft das Gericht das mit dem Verbot verfolgte Ziel, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schĂŒtzen. Die These lautet, dass die Nutzung kindlicher Sexpuppen Hemmschwellen der nutzenden Personen senken und so spĂ€tere Übergriffe begĂŒnstigen könne. Doch die tatsĂ€chliche Grundlage dieser Annahme ist dĂŒnn. Es gibt kaum empirische Forschung dazu, wie sich die Nutzung kindlicher Sexpuppen auf spĂ€teres strafbares Verhalten auswirkt. Das Bundesverfassungsgericht stĂŒtzt die Vertretbarkeit der gesetzgeberischen Gefahrenprognose im Wesentlichen auf die Aussagen von einzelnen Personen (Rn. 199 ff.). Die im Gesetzgebungsverfahren als SachverstĂ€ndige hinzugezogene StaatsanwĂ€ltin verwies auf ZusammenhĂ€nge, die allenfalls eine Korrelation, aber keine KausalitĂ€t beschreiben (Rn. 120). Wie auch das Sondervotum betont, können entsprechende Aussagen daher jedenfalls nicht ohne weitere Einordnung einen Gefahrenzusammenhang bestĂ€tigen (Rn. 23 ff.). Daneben verweist das Gericht auf Äußerungen weiterer Personen in FernsehbeitrĂ€gen (Rn. 119). Welche Fragen gestellt wurden, in welchem Kontext die Aussagen erfolgten und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage sie beruhen, bleibt offen. Freilich können auch außerwissenschaftliche Erkenntnisse Eingang in ein Gesetzgebungsverfahren finden. Wenn aber die Strafbarkeit eines grundrechtlich geschĂŒtzten Verhaltens mit einer empirischen Gefahrenannahme begrĂŒndet wird, muss die verfassungsgerichtliche Kontrolle mehr verlangen als den Verweis auf einzelne mediale Äußerungen.

Hinzu kommt, dass die Senatsmehrheit die vorhandene empirische Forschung kaum berĂŒcksichtigt und die Konsequenzen der methodischen und praktischen Schwierigkeiten der Forschung nicht wĂŒrdigt. Die Kriminalisierung verschĂ€rft dieses empirische Problem sogar noch: Wer den Besitz solcher Puppen unter Strafe stellt, erschwert damit auch die Forschung ĂŒber Nutzer und mögliche Auswirkungen. Das Erkenntnisdefizit, auf dessen Grundlage die Strafnorm geschaffen wurde, kann damit durch die Strafnorm selbst fortgeschrieben werden.

Das Sondervotum trifft den Kern des Problems: Um ein strafrechtliches Verbot fĂŒr vertretbar zu halten, kann es nicht genĂŒgen, dass eine gesetzgeberische Gefahrenprognose nicht widerlegt werden kann (Rn. 19). Anderenfalls verkehrt sich die Kontrollrichtung. Nicht mehr der Staat muss eine hinreichend rationale Grundlage fĂŒr die Kriminalisierung grundrechtlich geschĂŒtzten Verhaltens vorweisen, sondern die Wissenschaft mĂŒsste beweisen, dass die angenommene Gefahr nicht besteht. Empirische Ungewissheit wĂŒrde nicht mehr zur ZurĂŒckhaltung disziplinieren, sondern staatliches Strafen erst legitimieren.

Die Schaffung neuer Gesetzeszwecke

Das Gericht fĂŒhrt weiter aus, § 184l StGB soll einer allgemeinen Senkung von Hemmschwellen und einer schleichenden Sexualisierung von Kindern entgegenwirken (Rn. 119 f.). Woher dieser Zweck stammt, bleibt unklar, die Gesetzesmaterialien zumindest geben diesen nicht her (BT-Drs. 19/23707). Das ist schon deshalb bemerkenswert, weil das Bundesverfassungsgericht zuvor selbst darlegt, wie gesetzgeberische Zwecke zu bestimmen sind (Rn. 106). Eine entsprechende Herleitung des Ziels, eine allgemeine Enttabuisierung oder schleichende Sexualisierung von Kindern zu verhindern, erfolgt indes nicht.

Damit entzieht sich die Senatsmehrheit zugleich einer ernsthaften Vertretbarkeitskontrolle. Es fehlen AusfĂŒhrungen dazu, aufgrund welcher tatsĂ€chlichen Annahmen die private Nutzung einer Sexpuppe gesellschaftliche Hemmschwellen verĂ€ndern soll. Ebenso erlĂ€utert die Senatsmehrheit, wie sich diese Annahme zu der Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176 ff. StGB) und den Kinderpornografiedelikten (§ 184b StGB) verhĂ€lt. Wenn die Sorge in einer öffentlichen Normalisierung oder Kommerzialisierung kindlich sexualisierter Darstellungen liegt, wĂ€re zudem zu erklĂ€ren gewesen, weshalb nicht bereits ein Werbe-, Vertriebs- oder Verkaufsverbot ausreichend wĂ€re. Dass das Gericht einen Gesetzeszweck entwickelt, ohne dessen empirische Grundlage nĂ€her zu ĂŒberprĂŒfen oder mildere Mittel ernsthaft zu diskutieren, hinterlĂ€sst mehr als nur methodische Zweifel.

Psychische Erkrankung und die Behinderung nach Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG

Das Bundesverfassungsgericht lehnt es schließlich ab, PĂ€dophilie als Behinderung i.S.v. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG einzuordnen, weil die FĂ€higkeit zur individuellen und selbststĂ€ndigen LebensfĂŒhrung nicht hinreichend beeintrĂ€chtigt werde (Rn. 141). Freilich ist nicht jede psychische Krankheit zugleich eine Behinderung. Die Argumentation wirft dennoch Fragen auf: Die Senatsmehrheit stellt maßgeblich darauf ab, inwieweit eine Person innerhalb der Gesellschaft funktionsfĂ€hig bleibt; Gesundheitszustand und gesellschaftliche Teilhabe treten demgegenĂŒber in den Hintergrund (Rn. 142). Dies steht in einem SpannungsverhĂ€ltnis zum teilhabeorientierten Behinderungsbegriff des § 2 Abs. 1 SGB IX und der UN-BRK, die das Bundesverfassungsgericht in anderen Entscheidungen maßgeblich berĂŒcksichtigt (siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 16.112.2021 – 1 BvR 1541/20, Rn. 102 ff.).

Zur individuellen und selbststĂ€ndigen LebensfĂŒhrung gehört es auch, soziale Kontakte aufzunehmen und aufrechtzuerhalten. FĂŒr Menschen mit pĂ€dophiler SexualprĂ€ferenz kann gerade die dauerhafte NichterfĂŒllbarkeit von BedĂŒrfnissen nach partnerschaftlicher NĂ€he, IntimitĂ€t und SexualitĂ€t erhebliche EinschrĂ€nkungen begrĂŒnden. Dabei geht es selbstverstĂ€ndlich nicht um ein Recht auf sexuelle Handlungen mit Kindern, sondern allein um die Frage, ob solche EinschrĂ€nkungen persönlicher und gesellschaftlicher Teilhabe bei der Bestimmung einer Behinderung zu berĂŒcksichtigen sind. Die Senatsmehrheit scheint stattdessen primĂ€r danach zu fragen, ob die betroffene Person weiterhin in der Gesellschaft „funktioniert“, wenn sie sich auf die gesellschaftliche Wahrnehmung stĂŒtzt (Rn. 141).Doch Teilhabe ist mehr als FunktionsfĂ€higkeit (vgl. die PrĂ€ambel der UN-BRK).

Fazit

§ 184l StGB verbietet ein Verhalten, das moralisch leicht zu verurteilen ist. Gerade deshalb wĂ€re eine besonders sorgfĂ€ltige verfassungsrechtliche Kontrolle notwendig gewesen. Die Begrenzungsfunktion der Grundrechte bewĂ€hrt sich schließlich nicht dort, wo gesellschaftlicher Konsens besteht und staatliche Eingriffe niemanden stören – sondern dort, wo der Gesetzgeber ein Verhalten kriminalisiert, das die Mehrheit fĂŒr abstoßend hĂ€lt.

Ein Werbe- und Verkaufsverbot wĂ€re weniger plakativ gewesen. Es hĂ€tte aber die öffentliche VerfĂŒgbarkeit und Normalisierung kindlicher Sexpuppen begrenzt, ohne autoerotisches Verhalten im privaten Raum unter Strafe zu stellen. Vor allem hĂ€tte es dem Grundgedanken Rechnung getragen, dass das Strafrecht ultima ratio und nicht Ausdruck moralischer MehrheitsverhĂ€ltnisse sein sollte. Die Senatsmehrheit hat sich anders entschieden. ZurĂŒck bleibt ein Beschluss, der nicht nur § 184l StGB bestĂ€tigt, sondern die Anforderungen an rationale Strafgesetzgebung an entscheidenden Stellen herabsetzt.

References[+]

References
↑1 Vgl. dazu Grafe, in Satzger/Schluckebier/Werner, 6. Auf. 2023 § 184l Rn. 1 und die entsprechenden Stellungnahmen Kinzig, Stellungnahme, S. 17; Lederer, Stellungnahme, S. 2; Steinle, Stellungnahme, S. 7.

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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

Radio MĂŒnchen · Argumente gegen die Herrschaft der Angst - Dr. Wolfgang Wodarg im GesprĂ€ch

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Vorgefundenes Schreiben

Dieses Editorial ist Teil unserer Reihe „Hinter den Kulissen“, in der unsere Redakteur:innen und Autor:innen ihren kreativen Prozess in Zeiten von KĂŒnstlicher Intelligenz beschreiben. Wie kommen wir auf Ideen? Wie sĂ€en und gießen wir Ideen, wann merken wir, dass sie reif sind? Und welche Rolle spielt KĂŒnstliche Intelligenz dabei?

Der Rapper Vega schreibt in einem seiner Tracks: Ich verschwinde fĂŒr ein Jahr, weil ich nur schreibe, wenn es wehtut. Das könnte man therapeutisch lesen, doch von der (Er-)Lösung des Schreibens ist nirgends die Rede. Der Stachel sitzt tiefer, er sitzt im Schreiben selbst. Schreiben heißt Scheitern; selten in eigenen Worten, meistens in denen von anderen.

Von außen kommt (fast) alles. Die Anregung fĂŒr dieses Editorial genauso wie alle anderen Probleme, in die ich entweder gestellt werde oder mich selbst stelle. Über die, und unter UmstĂ€nden sogar ĂŒber meine eigene KreativitĂ€t in Zeiten von „KI“ zu schreiben, schien mir deshalb kaum sinnvoll. Irgendwo wird das schon stehen, oder zumindest jetzt gerade geschrieben werden. Ich habe es nur noch nicht gelesen. Darum soll es deshalb gehen: um ein lesendes, vorfindendes, „vorgefundenes Schreiben“.

Von außen auch dieser Begriff. Vor ein paar Tagen, nachdem ich vom angetragenen Thema wie hĂ€ufig elektrisiert worden war, flanierte ich durch eine oberpfĂ€lzische Großstadt und fĂŒhlte mich, wie ebenso hĂ€ufig, in geistig dĂŒnne Luft versetzt. Zwar hatte ich mir anlĂ€sslich der rasanten Entwicklungen der „KI“ wie jede und jeder in unserem GeschĂ€ft Gedanken gemacht, aber sie waren im Kopf geblieben und von der Außenwelt nur durch relativ abstrakte Beobachtungen bestimmt. Mit sterilen Vorstellungen dieser Art konnte ich nichts und kann man im emphatischen Sinne nicht schreiben. Echtes, gegenstĂ€ndliches Denken erfordert Text, fremden Text.

Daran dachte ich nicht. Ich fand mich wenig spĂ€ter aus ganz anderen GrĂŒnden in einer Buchhandlung wieder und ließ das Sortiment im gewohnten Zwielicht der IntentionalitĂ€t an mir vorbeifliegen. Plötzlich spannte sich der Bogen doch. Ich hatte ja ein Thema, und die Buchhandlung hatte ein Buch. Es war Elena Ferrantes einzigartige Essaysammlung „An den RĂ€ndern“ (Suhrkamp). Auf ihrem erstaunlichen Coverbild ist eine kleine, offenbar weibliche RĂŒckenfigur abgebildet, die an der roten Randmarkierung eines grobkarierten Blattes steht und in die jenseitige Dunkelheit starrt, ihr gegenĂŒber bloß zwei weiße Punkte. Augen, vermutlich. Ich griff zu.

Dieses Papier ist das Feld, auf dem die sprachliche Schaffenskraft eines Menschen spielt. Die Finsternis dahinter ist, was nicht aus dem eigenen Text kommt, sondern von außen. Das Objekt zum Subjekt, oder, wenn man so will: die schmerzliche „Gegeninstanz“1) namens RealitĂ€t. Sie tut nicht nur weh, weil wir an ihr im doppelten Sinn Anstoß nehmen, sondern auch, weil wir uns als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit unserer Sprache an ihr den Kopf einrennen können und mĂŒssen. Beides gehört in der Form zusammen und ermöglicht erst den „Sprung“ vom privaten Gedanken auf das öffentliche Blatt: „Schreiben ist also ein KĂ€fig, und wir betreten ihn sofort, mit unserer ersten Zeile“ – verbunden mit der Erkenntnis, „dass jede Form ein KĂ€fig ist, nicht sehr stabil und doch notwendig, wenn man danach streben will, zu schreiben, wie noch niemand vorher geschrieben hat“ (Hervorhebung VL).

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Es ist diese Widerstrebigkeit, die schon viele Namen kannte, mit der sich eine Textwissenschaft zunĂ€chst einmal abzufinden hat. Es muss gelesen und verarbeitet werden, sehr viel gelesen, sehr viel verarbeitet und eigentlich noch mehr vergessen werden, damit kein „geistreicher Dilettantismus“, der „hastig ein, zwei Texte zu plĂŒndern pflegt“ (Maria Corti), aalglatte oder notdĂŒrftig verleimte Texte fabriziert. Das ist einerseits sicher mĂŒhsam, andererseits widerspricht es den Imperativen eines Wissenschaftssystems, das die vitafĂŒllende Produktion gefĂ€lliger, modischer, schematischer, ja: undialektischer Diskursspielereien belohnt, die sich weder an vorhandenen Formen noch an vorrangigen Objekten die ZĂ€hne ausbeißen, die ĂŒberhaupt an gar nichts mehr scheitern – und erst dadurch etwas zu sagen hĂ€tten.

Die „KI“ betreibt diesen „geistreichen Dilettantismus“. Sie weiß nichts von den AnstĂ¶ĂŸen und WiderstĂ€nden eines „da draußen“, weil sie nicht selbst, als (leibhaftiges) Subjekt, im „da draußen“ ist. Sie ist Text. Es sind nicht die Grenzen „ihrer“ Sprache die Grenzen „ihrer“ Welt, die anders doch noch ĂŒberstiegen werden könnten; das Sprachmodell hat keine Welt, die sich von ihrer mathematisierten Fragmentierungslinguistik unterscheidet. Es ist gefangen in absoluter IdentitĂ€t mit sich selbst – gefangen darum aber prĂ€zise nicht so, dass die sprachliche Form zu einem „KĂ€fig“ werden könnte und also auch nicht so, dass es im Sinne Ferrantes zu bemerken in der Lage wĂ€re, „dass kein einziges Wort wirklich unser Besitz ist.“ Unsere Worte sind der „KI“ nichts Fremdes, sie „existiert“ vielmehr erst im Vollzug ihrer schamlosen Aneignung. Nach dem roten Strich auf dem Blatt kommt fĂŒr sie nichts als noch mehr Blatt.

Auch fĂŒr mein Editorial gilt dagegen jenes „uralte Prinzip“, dass kein menschlicher Text ohne PrĂ€text auskommt. UnzĂ€hliges ließe sich von anderswo und aus Ferrantes VortrĂ€gen, gehalten knapp vor der „KI“-Epoche, ziehen. An dieser Stelle soll ein PlĂ€doyer fĂŒr die Praxis des Schreibens genĂŒgen. Es muss nĂ€mlich geschrieben werden, auch wenn der Frust ĂŒber die klaustrophobische Defizienz von Mittel, Zweck und Mensch dessen Alltag beherrschen mag. Nur in einer Schreibpraxis, die von ihren MĂ€ngeln weiß und trotzdem mitten in sie hineingeht, kann ich und können wir, „wĂ€hrend wir ackern und schwitzen, auch noch einen anderen möglichen Weg entdecken“.

Das ist die uns ganz eigene Tragik der schreibenden KreativitĂ€t, und zugleich Quell des „VollgefĂŒhls“ der Leidenschaft, „einmal und vielleicht nie wieder“ etwas zu Papier zu bringen, das aus dem KĂ€fig des vorgefundenen Schreibens, so notwendig er ist, fĂŒr einen Moment auszubrechen vermag; vielleicht fĂŒr fĂŒnfzig, vielleicht fĂŒr fĂŒnf Seiten, vielleicht aber auch nur fĂŒr einen Absatz. Dem Menschen, und nur ihm, kann keine Wissenschaft etwas wert sein, die er nicht mit dieser Leidenschaft tun kann.

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Eurojusitalia Call for Papers

Eurojusitalia invites early-career scholars to submit papers for its latest call, focusing on the national follow-up to rulings by the Court of Justice of the European Union and the General Court. This initiative examines the critical phase after a judgment, where EU law is implemented and its real-world impact is tested within domestic legal systems. Interested researchers must submit an abstract by September 30, 2026, for this study on European legal integration.

You can find the Call for Papers here.

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Der KĂŒnstler Vega hat getan, was uns oft nicht gegeben ist. Er konnte sich zurĂŒckziehen fĂŒr ein Jahr, als von „da draußen“ keine WiderstĂ€nde oder AnstĂ¶ĂŸe sich einstellten. Wir hingegen mĂŒssen schreiben, wollen wir obenauf oder zumindest mit dabeibleiben. Dass die „KI“ mancherorts so erschĂŒtternd wirkt, hĂ€ngt nur folgerichtig mit dem „stahlharten GehĂ€use“ einer Wissenschaftsorganisation zusammen, der die abschnurrende Textgeneration und ihre Erfolgsmetriken lange vor den großen Sprachmodellen zur Norm geworden sind. Auch in diesem KĂ€fig können individuelle FreirĂ€ume geschaffen werden; sie als gleich unserer sprachlichen Verfasstheit vorgegeben zu betrachten, hieße jedoch, das Soziale fĂŒr ein Existential zu nehmen. Von Tragik darf hier daher keine Rede sein: Wissenschaftliche KreativitĂ€t gibt es nur in VerhĂ€ltnissen zu ihren eigenen Bedingungen.2)

*

Editor’s Pick

von MAXIM BÖNNEMANN

Copyright: Nomos Verlag

Vor Kurzem ist unser neues Law and Climate Spotlight online gegangen. Auch anderswo spielen Forschende mit neuen und offenen Formaten im internationalen Klimaschutzrecht. Ich lese zurzeit die BeitrĂ€ge dieses Buchs, das aus dem fabelhaften und hervorragend kuratierten Blogsymposium des Völkerrechtsblogs zur Climate Advisory Opinion des Internationalen Gerichtshofs hervorgegangen ist. Vom SpannungsverhĂ€ltnis zwischen SouverĂ€nitĂ€t und Gemeinschaftsinteressen ĂŒber das Wechselspiel von öffentlicher und privater Macht bis hin zur Rolle von epistemischen Ungewissheiten und postkolonialen Asymmetrien stellt das Buch das Gutachten des IGH in den grĂ¶ĂŸeren Kontext einer strukturellen Transformation internationaler Ordnung. In wenigen Tagen wird das Klima-Gutachten des IGH ein Jahr alt. Wer verstehen will, warum es  bereits in dieser kurzen Zeit zahlreiche Facetten nationaler wie internationaler Klimapolitik geprĂ€gt hat, kommt an diesem Buch nicht vorbei.

*

Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Wir Wissenschaftler:innen und Schreiberlinge trÀumen davon, ein Jahr verschwinden zu können, because we only write when it hurts (Venga, oben). Politiker:innen scheinen stattdessen mit allen Mitteln der Kunst (und des Rechts) gegen ihr Verschwinden anzukÀmpfen (because they only rule when it hurts?):

So kĂŒndigte Marine Le Pen ihre Kandidatur an, wenige Stunden nachdem ein Gericht ihre strafrechtliche Verurteilung bestĂ€tigt hatte. GIOVANNI CAPOCCIA (EN) zeigt, warum Le Pen eine der Ă€ltesten Demokratien Europas auf Konfrontationskurs zwischen Wahlpolitik und richterlicher AutoritĂ€t gefĂŒhrt hat. Letzte Woche analysierte CHARLOTTE SCHMITT-LEONARDY das Urteil als kurzes „Lupfen“ von Justitias Augenbinde – der Text ist jetzt auch auf Englisch verfĂŒgbar.

Ums Lupfen der Augenbinde wurde auch das EuropĂ€ische Parlament gebeten: Die EuropĂ€ische Staatsanwaltschaft beantragte, die ImmunitĂ€t zweier Abgeordneter aufzuheben, doch das Parlament lehnte ab. NIKLAS SIMON (DE) erklĂ€rt, warum das VerhĂ€ltnis zwischen den beiden Institutionen zunehmend zur Zerreißprobe wird.

Mutiger zeigte sich das EuropĂ€ische Parlament dagegen bei zweifelhaften Parteien: Am 7. Juli 2026 stimmte es mit breiter Mehrheit fĂŒr die ÜberprĂŒfung, ob die Europe of Sovereign Nations Party aus dem Register der europĂ€ischen politischen Parteien zu streichen ist. Ausgelöst hatte die Entscheidung die Authority for European Political Parties and European Political Foundations – eine unabhĂ€ngige Instanz, fĂŒr die es im deutschen Parteiverbotsverfahren kein Pendant gibt. EVA ISABELL MARTIN (DE) findet, das deutsche Parteiverbotsverfahren könnte von einem ergĂ€nzenden Triggermechanismus nach europĂ€ischem Vorbild profitieren. LEONARD HOFFMANN (DE) analysiert die Behörde dahinter: eine Agentur, die nicht in das ĂŒbliche Schema passt und in der Verwaltung und Politik verschwimmen.

Bekanntlich verschwimmen auch Recht und Politik in der EU regelmĂ€ĂŸig. Am 29. Juni 2026 veröffentlichte Charlie Weimers, Berichterstatter des Verfassungsausschusses im EuropĂ€ischen Parlament, einen Entwurfsbericht zum Zusammenspiel zwischen EuGH und nationalen Gerichten – und kritisiert deren fein austariertes VerhĂ€ltnis. ALBERTO ALEMANNO (EN) fasst die VorschlĂ€ge zusammen und verteidigt das aktuelle Modell, wĂ€hrend er die Verantwortung des Gerichtshofs anerkennt.

WĂ€hrenddessen hat die EuropĂ€ische Kommission Metas Verantwortung anerkannt: Wegen des „suchterzeugenden Designs“ von Instagram und Facebook stellte sie vorlĂ€ufig VerstĂ¶ĂŸe gegen den Digital Services Act fest. Angesichts der wackeligen Rechtsgrundlage liest JULIAN MORGAN (EN) die Entscheidung vor allem mit Blick auf ihre strategischen und symbolischen Dimensionen.

Bekanntlich kann KI verzerrte Ergebnisse produzieren – auch, weil sie mit nicht reprĂ€sentativen Daten trainiert wird. Aber lassen sich diese Verzerrungen durch mehr Daten beheben? Am Beispiel von Menschen mit Behinderungen erklĂ€rt PHILIPPA DUELL-PIENING (EN), warum der Ruf nach reprĂ€sentativen Daten Menschenrechtsrisiken birgt – insbesondere fĂŒr die Autonomie.

Der indische Supreme Court hat sich in Prajwala mit Autonomie auf sehr viel greifbarere Weise befasst. Er entschied, dass Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ein Recht auf Rehabilitierung haben. PRANAV MITTAL (EN) sieht darin eine verpasste Chance, die Rechte von Sexarbeiter:innen zu schĂŒtzen, und argumentiert, dass das Konzept decisional autonomy die LĂŒcke schließen kann.

Eine der grĂ¶ĂŸten Bedrohungen unserer Autonomie ist die Klimakrise. Deshalb widmen wir dem Thema jetzt eine eigene Spotlight-Sektion. Sein jĂŒngstes Gesicht war Europas Juni-Hitzewelle, die Tausenden das Leben kostete. Grundrechtsbasierte Klimaklagen zur Anpassung fallen in Europa jedoch bis heute durch ihre Abwesenheit auf. PARUL KUMAR und CHRIS HILSON (EN) erklĂ€ren, warum das so ist – und wie sich das Ă€ndern sollte.

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Australien ist ein Land, das fĂŒr die Folgen des Klimawandels besonders anfĂ€llig ist. Zugleich ist es einer der weltweit grĂ¶ĂŸten Exporteure fossiler Brennstoffe, Kohle und Gas. Dieser Widerspruch prĂ€gt die australische Klimapolitik und steht im Zentrum einer neuen Beschwerde vor dem UN-Menschenrechtsausschuss, dem sogenannten „Hard Truths“-Verfahren. JACQUELINE PEEL (EN) erlĂ€utert die Beschwerde und skizziert mögliche VerfahrensausgĂ€nge.

Volkswagen musste sich in Brasilien seinen eigenen hard truths stellen: 50 Jahre nach der Versklavung von Arbeiter:innen im Amazonasgebiet wurde VW erneut verurteilt – ein Jahr, nachdem der Konzern zu einer Rekordsumme von 32 Millionen Dollar immateriellem Schadenersatz verurteilt worden war. SAULO DE MATOS und HEITOR GUIMARÃES (EN) erklĂ€ren die Unterschiede zwischen den Urteilen und warum die Entscheidungen von 2026 eine neue Ära des corporate reckoning einleiten könnten.

In Ungarn bahnt sich ein constitutional reckoning an: Am Montag beschloss das ungarische Parlament eine VerfassungsĂ€nderung, die den StaatsprĂ€sidenten faktisch aus dem Amt entfernt. NÓRA CHRONOWSKI (EN) ordnet die außerordentliche Maßnahme ein – und erklĂ€rt, warum sie sie fĂŒr gerechtfertigt hĂ€lt.

WĂ€hrend Ungarn einen folgenreichen Machtwechsel erlebt, haben schottische WĂ€hler:innen die Scottish National Party zum fĂŒnften Mal in Folge an die Macht gewĂ€hlt. CATRIONA MULLAY (EN) zeigt: Im scheinbaren Stillstand passiert mehr, als auf den ersten Blick zu sehen ist.

Etwas Stillstand wĂŒnscht sich dagegen manch einer in Deutschland: Im September wird in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewĂ€hlt. Die Regierungsbildung dĂŒrfte kompliziert werden, und die LĂ€nder regeln diese ganz unterschiedlich: starre Frist hier, FlexibilitĂ€t dort. LORENZ MÜLLER, SVEN T. SIEFKEN und PHILIPP CARTIER (DE) zeigen: Schneller ist nicht unbedingt besser.

Angesichts aktueller Umfragewerte könnten bald nicht nur Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern verfassungsfeindliche Minister:innen haben, sondern auch die nĂ€chste Bundesregierung. Einen Verteidigungsminister aus den Reihen der AfD, zum Beispiel. Welche Handlungsmöglichkeiten aber haben Soldat:innen, wenn ihr oberster Dienstherr nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht? Derzeit hĂ€tten Soldat:innen keine legale Möglichkeit, deshalb den Dienst zu quittieren. Auch Desertieren bliebe dann strafbar, meint MUSTAFA ENES ÖZCAN (DE) – und fordert eine legale Exit-Option.

Wir ziehen uns auch bald vom Dienst zurĂŒck: NĂ€chste Woche erscheint unser letzter Newsletter vor der Sommerpause. Aber ganz zurĂŒckziehen werden wir uns natĂŒrlich nicht, schon gar nicht fĂŒr ein Jahr, wie es Rapper Venga herbeisehnt. „Es muss nĂ€mlich geschrieben werden“, wie Victor Loxen im Editorial schreibt.

*

Das war’s fĂŒr diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

 

Wenn Sie das wöchentliche Editorial als E-Mail zugesandt bekommen wollen, können Sie es hier bestellen.

References[+]

References
↑1 Hans Blumenberg, RealitĂ€t und Realismus, S. 111.
↑2 Das wusste auch das Bundesverfassungsgericht, vgl. BVerfGE 35, 79 (120 ff.).

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Found Writing

This editorial is part of our “Behind the Scenes” series, in which our editors and authors describe their creative process in the age of artificial intelligence. How do ideas come to us? How do we sow and water them, and how do we know when they are ripe? And what role does artificial intelligence play in all of this?

In one of his tracks, the rapper Vega writes: I’m disappearing for a year, because I only write when it hurts. One could read that therapeutically, yet nothing in it speaks of writing as release, let alone redemption. The sting sits deeper: it sits in writing itself. To write is to fail – rarely in one’s own words, mostly in those of others.

Almost everything comes from outside. The idea for this editorial no less than all the other problems I am confronted with or pose myself. To write about creativity – perhaps even my own – in the age of “AI” therefore struck me as hardly worthwhile. It will already be written down somewhere, or at the very least is being written right now. I simply haven’t read it yet. And that is what this shall be about: a writing that reads – a “found writing.”

This term, too, came from outside. A few days ago, electrified, as so often, by the topic I had been handed, I was strolling through a major city of the Upper Palatinate and felt myself transported, just as often, into intellectually thin air. Like everyone in our line of business, I had of course given some thought to the breakneck development of “AI,” but those thoughts had stayed in my head, shaped by the outside world only through rather abstract observations. With sterile notions of that sort I could not – and one cannot, in the emphatic sense – write anything. Real, object-bound thinking requires text: someone else’s text.

None of this was on my mind. A little later, for entirely different reasons, I found myself in a bookshop, letting the shelves drift past me in the familiar twilight of intentionality. Then, suddenly, the arc closed. I had a topic, and the bookshop had a book. It was Elena Ferrante’s singular essay collection In the Margins (Europa Editions). Its astonishing cover shows a small RĂŒckenfigur, apparently female, standing at the red margin line of a sheet of graph paper and staring into the darkness beyond, faced by nothing but two white dots. Eyes, presumably. I reached for it.

That paper is the field on which a human being’s linguistic creative power plays out. The darkness behind it is whatever does not come from one’s own text but from outside. The object to the subject – or, if you will: that painful “adversary instance”1) called reality. It hurts not only because it both offends and impels us but also because, as scholars, we can and must run up against it with language. In form, the two belong together, and only together do they make possible the “leap” from private thought onto the public page: “Writing is therefore a cage, and we enter it at once, with our very first line” – coupled with the insight “that every form is a cage, not very stable and yet necessary, if one wants to strive to write as no one has written before” (emphasis VL).

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It is this recalcitrance, one that has gone by many names, with which any textual scholarship must first come to terms. There must be reading and digesting – a great deal of reading, a great deal of digesting, and, if anything, even more forgetting – lest some “clever dilettantism,” which “tends hastily to plunder a text or two” (Maria Corti), fabricate texts that are either eerily slick or shoddily glued together. That is laborious, certainly; on the other hand, it cuts against the imperatives of an academic system that rewards the CV-padding production of schematic, fashionable, glossy – in a word: undialectical set pieces, which founder neither on given forms nor on preceding objects, which in fact no longer fail at anything at all – and only through ultimately failing would have something to say.

“AI” practises precisely this “clever dilettantism.” It knows nothing of the impulses and resistances of an “out there,” because it is not itself, as a (bodily) subject, in the “out there.” It is text. The limits of “its” language are not the limits of “its” world. Though such limits might, for a human, still be transcended, they do not apply here: the “AI” has no world distinct from its mathematized language model. It is caught in absolute identity with itself – caught, however, precisely not in such a way that linguistic form could ever become a “cage” for it, and hence not in such a way that it could notice, in Ferrante’s sense, “that not a single word is truly ours.” Our words are nothing foreign to “AI”; rather, it “exists” only in the very act of their shameless appropriation. Beyond the red line on the page there is, for it, nothing but more page.

For this editorial, by contrast, that “age-old principle” holds: no human text gets by without a pre-text. Endless material could be drawn from elsewhere and from Ferrante’s lectures, composed shortly before the epoch of “AI.” Here, a plea for the practice of writing shall suffice. For write we must, even if frustration at the claustrophobic deficiency of means, end, and man may govern its daily round. Only in a writing practice that knows its own defects and yet walks straight into their midst can we, “while we toil and sweat, also discover another possible path” (emphasis added, all my translation).

That is the tragedy – ours and ours alone – of writerly creativity, and at the same time the source of that “full feeling” of the passion of putting to paper, “once and perhaps never again,” something capable of breaking out, for a moment, of the cage of found writing, necessary though that cage is; for fifty pages perhaps, perhaps for five, perhaps only for a single paragraph. To man, and to man alone, no science can be worth anything that (s)he cannot pursue with this passion.

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Eurojusitalia Call for Papers

Eurojusitalia invites early-career scholars to submit papers for its latest call, focusing on the national follow-up to rulings by the Court of Justice of the European Union and the General Court. This initiative examines the critical phase after a judgment, where EU law is implemented and its real-world impact is tested within domestic legal systems. Interested researchers must submit an abstract by September 30, 2026, for this study on European legal integration.

You can find the Call for Papers here.

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The artist Vega did what is often not at our disposal. He could withdraw for a year when no resistances or impulses arrived from “out there.” We, by contrast, must write if we want to stay on top – or at least stay in the game. That “AI” should strike some quarters as so shattering follows, quite consistently, from the “iron cage” of an organization of scholarship for which the mechanical churning out of text and its yardsticks of success had become the norm long before large language models. Even inside this cage, individual spaces of freedom can be carved out; but to regard them as given to us in the same way as our linguistic constitution would be to mistake the social for an existentiale. Of tragedy, then, there can be no question: scholarly creativity exists only on the terms set by its own conditions.2)

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Editor’s Pick

by MAXIM BÖNNEMANN

Copyright: Nomos Verlag

We recently launched our new Law and Climate Spotlight. Elsewhere, too, scholars are experimenting with new, open formats in international climate law. I’ve been working through this book, which grew out of Völkerrechtsblog’s excellent blog symposium on the International Court of Justice’s climate advisory opinion. From the tension between sovereignty and community interest, to the interplay of public and private power, to the role of epistemic uncertainty and postcolonial asymmetries, the book situates the ICJ opinion within a larger structural transformation of international order. In a few days, the climate opinion turns one. Anyone wanting to understand how it has already shaped so much of national and international climate policy in so short a time should have this book close at hand.

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The Week on Verfassungsblog

summarised by EVA MARIA BREDLER

We researchers and scribblers dream of being able to disappear for a year because we only write when it hurts (Venga, above). Politicians, by contrast, seem to be fighting their disappearance with every means of art (and of law) at their disposal (because they only rule when it hurts?).

So, Marine Le Pen announced her candidacy hours after a court upheld her criminal conviction. GIOVANNI CAPOCCIA (ENG) shows why Le Pen has placed one of Europe’s oldest democracies on a collision course between electoral politics and judicial authority. Last week, CHARLOTTE SCHMITT-LEONARDY viewed the judgment as though Lady Justice had briefly lifted her blindfold – the piece is now also available in English.

The European Parliament was asked to lift the blindfold as well: the European Public Prosecutor’s Office requested that the Parliament waive the immunity of two MEPs, but the Parliament refused. NIKLAS SIMON (GER) explains why the relationship between the two institutions is increasingly reaching a breaking point.

By contrast, the European Parliament showed more courage concerning the questionable parties. On 7 July 2026, it voted by a broad majority to review whether the Europe of Sovereign Nations Party should be struck off the register of European political parties. The decision was triggered by the Authority for European Political Parties and European Political Foundations – an independent body without an equivalent in German party-ban proceedings. EVA ISABELL MARTIN (GER) argues that German party-ban proceedings could benefit from a supplementary trigger mechanism modelled on the European example. LEONARD HOFFMANN (GER) analyses the body behind it: an agency that doesn’t fit the usual scheme, and in which administration and politics blur.

As it is well known, law and politics blur regularly in the EU. On 29 June 2026, the European Parliament’s Constitutional Affairs rapporteur, Charlie Weimers, published a draft report on the interplay between the CJEU and national courts, criticising their delicately balanced relationship. ALBERTO ALEMANNO (ENG) summarises the proposals and defends the current model – while acknowledging that the Court also bear some responsibility to improve this relationship.

In the meantime, the European Commission acknowledged Meta’s responsibility: it preliminarily found Meta in breach of the Digital Services Act for the “addictive design” of Instagram and Facebook. In view of its arguably shaky legal basis, JULIAN MORGAN (ENG) above all highlights the decision’s strategic and symbolic dimensions.

AI, as we know, can produce biased outputs – partly because it is trained using unrepresentative data. But can more encompassing data fix that? Taking the example of people with disabilities, PHILIPPA DUELL-PIENING (ENG) explains why the push for representative data creates human rights risks – especially regarding autonomy – with little proven benefit.

The Indian Supreme Court dealt with autonomy in a much more tangible way. In Prajwala, it held that victims of sex trafficking have a right to rehabilitation. PRANAV MITTAL (ENG) considers the judgment a missed opportunity to protect the rights of sex workers. He argues that the concept of decisional autonomy could do the trick.

One of the biggest threats to our autonomy is the climate crisis. Which is why we at Verfassungsblog as of now devote a Spotlight section to it. Its most recent face was Europe’s June heatwave, which killed thousands. Yet rights-based climate litigation involving adaptation in Europe has until recently been notably absent. PARUL KUMAR and CHRIS HILSON (ENG) explain why – and how this should change.

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International climate law has never mattered more. That’s why Verfassungsblog has built a growing body of work on climate law and governance, cited widely within and beyond academia. Our new Law and Climate Spotlight brings this work together in one place.

If you value independent, rigorous commentary on climate law and governance, please consider supporting us.

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Australia is a country highly vulnerable to the impacts of climate change. It is also one of the largest global exporters of fossil fuels, coal and gas. This contradiction plays out in Australia’s domestic climate policy and is at the heart of a new complaint to the UN Human Rights Committee, labelled the “Hard Truths” case. JACQUELINE PEEL (ENG) explains the complaint and sketches possible outcomes.

Volkswagen had to face its own hard truths in Brazil: 50 years after enslaving workers in the Amazon, VW was again convicted – a year after being ordered to pay a record $32 million in moral damages. SAULO DE MATOS and HEITOR GUIMARÃES (ENG) explain the differences between the rulings and why the 2026 rulings may open a new era of corporate reckoning.

A constitutional reckoning, meanwhile, is unfolding in Hungary: on Monday, the Hungarian Parliament adopted a new constitutional amendment effectively removing the President of the Republic from office. NÓRA CHRONOWSKI (ENG) contextualises this extraordinary measure – and explains why she considers it justified.

While Hungary is going through a consequential change in power, Scottish voters returned the Scottish National Party to power for the fifth successive time. CATRIONA MULLAY (ENG) explains that beneath the stasis, there is more taking place than meets the eye.

By contrast, many in Germany might wish for a bit of stasis themselves: in September, Saxony-Anhalt, Mecklenburg-Western Pomerania and Berlin will elect new state parliaments. Government formation is likely to be complicated, and each Land handles it differently: rigid deadline here, flexibility there. LORENZ MÜLLER, SVEN T. SIEFKEN and PHILIPP CARTIER (GER) show: faster is not necessarily better.

Given current polling numbers, anti-constitutional ministers could soon be found not only in Saxony-Anhalt and Mecklenburg-Western Pomerania, but also in the next federal government. A defence minister from the AfD ranks, for example. What options would the soldiers actually have when their commanding minister would no longer stand on the ground of the free democratic basic order? At present, soldiers would have no legal way to quit service on that basis. Since a desertion even in this case arguably remains a criminal offence, MUSTAFA ENES ÖZCAN (GER) calls for a legal exit option.

We too will soon be stepping back from duty: next week, we will publish our last newsletter before the summer break. But we won’t be stepping back entirely, of course, and certainly not for a whole year, as rapper Venga longs for. “For write we must” – as Victor Loxen writes in this week’s editorial.

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That’s it for this week. Take care and all the best!

Yours,

the Verfassungsblog Team

 

 

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References[+]

References
↑1 Hans Blumenberg, RealitĂ€t und Realismus, p. 111 (my translation).
↑2 As the Federal Constitutional Court, too, was well aware: BVerfGE 35, 79 (120 ff.), holding that the organization of university self-governance must itself accommodate the constitutionally guaranteed freedom of research and teaching.

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Zwischen Moralgesetzgebung und empirischer Ungewissheit

Seit 2021 verbietet § 184l StGB den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Schon im Gesetzgebungsverfahren stieß das Verbot auf erhebliche Kritik.1) Im Mittelpunkt steht dabei weniger die kaum ernsthaft zu bestreitende moralische Ablehnung entsprechender Puppen. Vielmehr geht es um die Frage, ob der Staat diese moralische Ablehnung ĂŒberhaupt mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen darf.

Das Bundesverfassungsgericht ließ nun die Gelegenheit ungenutzt, die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen strafrechtlichen Ahndung zu markieren. Stattdessen verengt der Beschluss den absolut geschĂŒtzten Kernbereich privater Lebensgestaltung – und dreht die verfassungsrechtliche Kontrollrichtung um: Nicht mehr der Gesetzgeber muss eine hinreichend rationale Grundlage fĂŒr die Kriminalisierung grundrechtlich geschĂŒtzten Verhaltens liefern, sondern die Wissenschaft mĂŒsste beweisen, dass die angenommene Gefahr nicht existiert.

Zur Verengung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung

Die Nutzung einer Sexpuppe ist eine autoerotische Handlung, die vom Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als besondere AusprĂ€gung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschĂŒtzt wird. Nur in Ă€ußerst seltenen AusnahmefĂ€llen gehört ein solches Verhalten nicht zum absolut geschĂŒtzten, „abwĂ€gungsfesten“ Kernbereich privater Lebensgestaltung, nĂ€mlich dann, wenn die Handlung einen Bezug zu einer anderen Personen aufweist (Sondervotum, Rn. 11).

Die Senatsmehrheit verneint gleichwohl einen Schutz durch den abwĂ€gungsfesten Kernbereich privater Lebensgestaltung, weil die Nutzung kindlicher Sexpuppen eine Verbindung zur PersönlichkeitssphĂ€re der Kinder habe, die potentiell durch die autoerotische Handlung gefĂ€hrdet werden könnten, falls sich die Person dazu entscheidet, in Zukunft statt an der Puppe an Kindern sexuelle Handlungen auszufĂŒhren (Rn. 92 Damit weise die zunĂ€chst autoerotische Handlung einen Sozialbezug auf, der sie dem Kernbereich privater Lebensgestaltung entziehe (Rn. 11). Das BVerfG bestimmt also den Kernbereich anhand einer potenziellen GefĂ€hrlichkeit. Doch damit verliert der Kernbereich seine eigenstĂ€ndige Bedeutung. So kann sich auch ein Tagebucheintrag auf andere Menschen beziehen, etwa wenn er Gewalt- oder Mordfantasien enthĂ€lt. Dennoch kĂ€me kaum jemand auf die Idee, ihn bereits deshalb dem absolut geschĂŒtzten Bereich privater Lebensgestaltung zu entziehen.

Das BVerfG verkĂŒrzt den Kernbereich damit gerade dort, wo er seine Schutzwirkung entfalten mĂŒsste. Höchstpersönliche Handlungen, die weder gesellschaftlich missbilligt noch als gefĂ€hrlich angesehen werden, bedĂŒrfen eines abwĂ€gungsfesten Schutzes kaum. Die angenommene GefĂ€hrlichkeit kann deshalb nicht selbst darĂŒber entscheiden, ob ein Verhalten dem Kernbereich unterfĂ€llt. Anderenfalls entscheidet das Ergebnis der AbwĂ€gung bereits ĂŒber deren Eröffnung.

Deutlicher formuliert dies Richter Offenloch in seinem Sondervotum. SexualitĂ€t fĂ€llt seiner Ansicht nach nur dann nicht in den absolut geschĂŒtzten Kernbereich, wenn sie andere Menschen tatsĂ€chlich betrifft (Rn. 11). Masturbation bilde demgegenĂŒber geradezu den Idealtypus kernbereichsgeschĂŒtzten Verhaltens. Auch ein kĂŒnftig möglicherweise ĂŒbergriffiges Verhalten Ă€ndere daran nichts. Ein spĂ€teres Sexualdelikt beruhe auf einem eigenverantwortlich gefassten Willensentschluss der handelnden Person. Zwischen der autoerotischen Handlung und einer spĂ€teren Straftat liege damit eine eigenstĂ€ndige Entscheidung. Weshalb dies bei der Nutzung einer Sexpuppe anders zu bewerten sein sollte als bei Gewaltfantasien, bleibt offen.

Die Konsequenz reicht ĂŒber § 184l StGB hinaus: Das BVerfG relativiert den Kernbereich privater Lebensgestaltung erheblich – jedenfalls fĂŒr höchstpersönliche Handlungen, die potentiell einen neuen Willensentschluss fĂŒr eine gefĂ€hrliche Handlung hervorrufen könnten.

Von der Vertretbarkeits- zur WiderlegbarkeitsprĂŒfung

Weniger ĂŒberraschend sind die AusfĂŒhrungen zur Freiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung strafrechtlich geschĂŒtzter RechtsgĂŒter und der mit einer Strafnorm verfolgten Zwecke. SpĂ€testens seit der Inzest-Entscheidung (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008 – 2 BvR 392/07) ist bekannt, dass ihm insoweit ein weiter EinschĂ€tzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt. Ein weiter Spielraum bedeutet aber keinen Verzicht auf verfassungsgerichtliche Kontrolle.

ZunĂ€chst prĂŒft das Gericht das mit dem Verbot verfolgte Ziel, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schĂŒtzen. Die These lautet, dass die Nutzung kindlicher Sexpuppen Hemmschwellen der nutzenden Personen senken und so spĂ€tere Übergriffe begĂŒnstigen könne. Doch die tatsĂ€chliche Grundlage dieser Annahme ist dĂŒnn. Es gibt kaum empirische Forschung dazu, wie sich die Nutzung kindlicher Sexpuppen auf spĂ€teres strafbares Verhalten auswirkt. Das Bundesverfassungsgericht stĂŒtzt die Vertretbarkeit der gesetzgeberischen Gefahrenprognose im Wesentlichen auf die Aussagen von einzelnen Personen (Rn. 199 ff.). Die im Gesetzgebungsverfahren als SachverstĂ€ndige hinzugezogene StaatsanwĂ€ltin verwies auf ZusammenhĂ€nge, die allenfalls eine Korrelation, aber keine KausalitĂ€t beschreiben (Rn. 120). Wie auch das Sondervotum betont, können entsprechende Aussagen daher jedenfalls nicht ohne weitere Einordnung einen Gefahrenzusammenhang bestĂ€tigen (Rn. 23 ff.). Daneben verweist das Gericht auf Äußerungen weiterer Personen in FernsehbeitrĂ€gen (Rn. 119). Welche Fragen gestellt wurden, in welchem Kontext die Aussagen erfolgten und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage sie beruhen, bleibt offen. Freilich können auch außerwissenschaftliche Erkenntnisse Eingang in ein Gesetzgebungsverfahren finden. Wenn aber die Strafbarkeit eines grundrechtlich geschĂŒtzten Verhaltens mit einer empirischen Gefahrenannahme begrĂŒndet wird, muss die verfassungsgerichtliche Kontrolle mehr verlangen als den Verweis auf einzelne mediale Äußerungen.

Hinzu kommt, dass die Senatsmehrheit die vorhandene empirische Forschung kaum berĂŒcksichtigt und die Konsequenzen der methodischen und praktischen Schwierigkeiten der Forschung nicht wĂŒrdigt. Die Kriminalisierung verschĂ€rft dieses empirische Problem sogar noch: Wer den Besitz solcher Puppen unter Strafe stellt, erschwert damit auch die Forschung ĂŒber Nutzer und mögliche Auswirkungen. Das Erkenntnisdefizit, auf dessen Grundlage die Strafnorm geschaffen wurde, kann damit durch die Strafnorm selbst fortgeschrieben werden.

Das Sondervotum trifft den Kern des Problems: Um ein strafrechtliches Verbot fĂŒr vertretbar zu halten, kann es nicht genĂŒgen, dass eine gesetzgeberische Gefahrenprognose nicht widerlegt werden kann (Rn. 19). Anderenfalls verkehrt sich die Kontrollrichtung. Nicht mehr der Staat muss eine hinreichend rationale Grundlage fĂŒr die Kriminalisierung grundrechtlich geschĂŒtzten Verhaltens vorweisen, sondern die Wissenschaft mĂŒsste beweisen, dass die angenommene Gefahr nicht besteht. Empirische Ungewissheit wĂŒrde nicht mehr zur ZurĂŒckhaltung disziplinieren, sondern staatliches Strafen erst legitimieren.

Die Schaffung neuer Gesetzeszwecke

Das Gericht fĂŒhrt weiter aus, § 184l StGB soll einer allgemeinen Senkung von Hemmschwellen und einer schleichenden Sexualisierung von Kindern entgegenwirken (Rn. 119 f.). Woher dieser Zweck stammt, bleibt unklar, die Gesetzesmaterialien zumindest geben diesen nicht her (BT-Drs. 19/23707). Das ist schon deshalb bemerkenswert, weil das Bundesverfassungsgericht zuvor selbst darlegt, wie gesetzgeberische Zwecke zu bestimmen sind (Rn. 106). Eine entsprechende Herleitung des Ziels, eine allgemeine Enttabuisierung oder schleichende Sexualisierung von Kindern zu verhindern, erfolgt indes nicht.

Damit entzieht sich die Senatsmehrheit zugleich einer ernsthaften Vertretbarkeitskontrolle. Es fehlen AusfĂŒhrungen dazu, aufgrund welcher tatsĂ€chlichen Annahmen die private Nutzung einer Sexpuppe gesellschaftliche Hemmschwellen verĂ€ndern soll. Ebenso erlĂ€utert die Senatsmehrheit, wie sich diese Annahme zu der Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176 ff. StGB) und den Kinderpornografiedelikten (§ 184b StGB) verhĂ€lt. Wenn die Sorge in einer öffentlichen Normalisierung oder Kommerzialisierung kindlich sexualisierter Darstellungen liegt, wĂ€re zudem zu erklĂ€ren gewesen, weshalb nicht bereits ein Werbe-, Vertriebs- oder Verkaufsverbot ausreichend wĂ€re. Dass das Gericht einen Gesetzeszweck entwickelt, ohne dessen empirische Grundlage nĂ€her zu ĂŒberprĂŒfen oder mildere Mittel ernsthaft zu diskutieren, hinterlĂ€sst mehr als nur methodische Zweifel.

Psychische Erkrankung und die Behinderung nach Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG

Das Bundesverfassungsgericht lehnt es schließlich ab, PĂ€dophilie als Behinderung i.S.v. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG einzuordnen, weil die FĂ€higkeit zur individuellen und selbststĂ€ndigen LebensfĂŒhrung nicht hinreichend beeintrĂ€chtigt werde (Rn. 141). Freilich ist nicht jede psychische Krankheit zugleich eine Behinderung. Die Argumentation wirft dennoch Fragen auf: Die Senatsmehrheit stellt maßgeblich darauf ab, inwieweit eine Person innerhalb der Gesellschaft funktionsfĂ€hig bleibt; Gesundheitszustand und gesellschaftliche Teilhabe treten demgegenĂŒber in den Hintergrund (Rn. 142). Dies steht in einem SpannungsverhĂ€ltnis zum teilhabeorientierten Behinderungsbegriff des § 2 Abs. 1 SGB IX und der UN-BRK, die das Bundesverfassungsgericht in anderen Entscheidungen maßgeblich berĂŒcksichtigt (siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 16.112.2021 – 1 BvR 1541/20, Rn. 102 ff.).

Zur individuellen und selbststĂ€ndigen LebensfĂŒhrung gehört es auch, soziale Kontakte aufzunehmen und aufrechtzuerhalten. FĂŒr Menschen mit pĂ€dophiler SexualprĂ€ferenz kann gerade die dauerhafte NichterfĂŒllbarkeit von BedĂŒrfnissen nach partnerschaftlicher NĂ€he, IntimitĂ€t und SexualitĂ€t erhebliche EinschrĂ€nkungen begrĂŒnden. Dabei geht es selbstverstĂ€ndlich nicht um ein Recht auf sexuelle Handlungen mit Kindern, sondern allein um die Frage, ob solche EinschrĂ€nkungen persönlicher und gesellschaftlicher Teilhabe bei der Bestimmung einer Behinderung zu berĂŒcksichtigen sind. Die Senatsmehrheit scheint stattdessen primĂ€r danach zu fragen, ob die betroffene Person weiterhin in der Gesellschaft „funktioniert“, wenn sie sich auf die gesellschaftliche Wahrnehmung stĂŒtzt (Rn. 141).Doch Teilhabe ist mehr als FunktionsfĂ€higkeit (vgl. die PrĂ€ambel der UN-BRK).

Fazit

§ 184l StGB verbietet ein Verhalten, das moralisch leicht zu verurteilen ist. Gerade deshalb wĂ€re eine besonders sorgfĂ€ltige verfassungsrechtliche Kontrolle notwendig gewesen. Die Begrenzungsfunktion der Grundrechte bewĂ€hrt sich schließlich nicht dort, wo gesellschaftlicher Konsens besteht und staatliche Eingriffe niemanden stören – sondern dort, wo der Gesetzgeber ein Verhalten kriminalisiert, das die Mehrheit fĂŒr abstoßend hĂ€lt.

Ein Werbe- und Verkaufsverbot wĂ€re weniger plakativ gewesen. Es hĂ€tte aber die öffentliche VerfĂŒgbarkeit und Normalisierung kindlicher Sexpuppen begrenzt, ohne autoerotisches Verhalten im privaten Raum unter Strafe zu stellen. Vor allem hĂ€tte es dem Grundgedanken Rechnung getragen, dass das Strafrecht ultima ratio und nicht Ausdruck moralischer MehrheitsverhĂ€ltnisse sein sollte. Die Senatsmehrheit hat sich anders entschieden. ZurĂŒck bleibt ein Beschluss, der nicht nur § 184l StGB bestĂ€tigt, sondern die Anforderungen an rationale Strafgesetzgebung an entscheidenden Stellen herabsetzt.

References[+]

References
↑1 Vgl. dazu Grafe, in Satzger/Schluckebier/Werner, 6. Auf. 2023 § 184l Rn. 1 und die entsprechenden Stellungnahmen Kinzig, Stellungnahme, S. 17; Lederer, Stellungnahme, S. 2; Steinle, Stellungnahme, S. 7.

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