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Ukrainische Botschafterin in den USA tritt wegen Korruptionsermittlungen zurĂŒck

Die ukrainische Botschafterin in den USA, Olga Stefanishyna, wird voraussichtlich ihr Amt niederlegen, da gegen sie wegen des Kaufs einer Wohnung in Kiew zu einem Vorzugspreis ein Korruptionsverfahren lÀuft. Dies berichtet RT mit Bezug auf die Financial Times.

Diese Entwicklung erfolge vor dem Hintergrund, dass der ukrainische PrĂ€sident Wolodymyr Selenskyj nach seinem Treffen mit US-PrĂ€sident Donald Trump auf dem NATO-Gipfel im vergangenen Monat eine umfassende Regierungsumbildung einleite. Premierministerin Julia Sviridenko werde voraussichtlich zurĂŒcktreten und laut Medienberichten Stefanishynas Nachfolge in Washington antreten.

Eine Untersuchung des ukrainischen Internet-Fernsehsenders Hromadske vom Juni 2025 ergab demnach, dass Stefanishynas Mutter, Nadezhda Kravets, im Herbst 2022 eine 100 Quadratmeter große Wohnung in Kiew fĂŒr umgerechnet nur rund 83.000 Dollar erworben hat. Vergleichbare Wohnungen derselben Immobilienfirma seien laut dem Sender zu der Zeit fĂŒr umgerechnet etwa 300.000 Dollar verkauft worden.

Ein damals von Hromadske befragter Immobilienmakler habe den gemeldeten Kaufpreis als «unrealistisch» bezeichnet und erklĂ€rt, Wohnungen in dieser Gegend wĂŒrden fĂŒr mindestens 2.000 Dollar pro Quadratmeter verkauft.

Zudem fehlte die Wohnung dem Sender zufolge in Stefanishynas VermögenserklĂ€rung. Sie habe zwar eine weitere 74 Quadratmeter große Wohnung angegeben, die ihrer Mutter in Kiew gehört, doch Journalisten hĂ€tten im staatlichen Immobilienregister keine Spur von dieser Immobilie gefunden. Das Medium wies allerdings darauf hin, dass die Datenbank erst Anfang der 2010er Jahre voll funktionsfĂ€hig wurde und nicht alle Ă€lteren EintrĂ€ge enthĂ€lt.

Hromadske berichtete außerdem, aus GesprĂ€chen mit Kravets sei hervorgegangen, dass Stefanishyna in einer der Wohnungen ihrer Mutter gewohnt habe, wobei unklar blieb, in welcher genau.

Stefanishyna habe spÀter in einem Interview mit dem Investigativmedium Bihus.info jegliches Fehlverhalten bestritten und erklÀrt, ihre Eltern hÀtten 2019 in die Wohnung investiert, als die Preise bei umgerechnet rund 1.100 Dollar pro Quadratmeter lagen.

RT teilt mit, dass Stefanishyna vor ihrer Entsendung nach Washington als stellvertretende MinisterprĂ€sidentin der Ukraine fĂŒr europĂ€ische und euro-atlantische Integration sowie als Justizministerin tĂ€tig war.

RT stellt fest, dass die Kabinettsumbildung vor dem Hintergrund erfolgt, dass Kiew neben einer Reihe von hochkarÀtigen Korruptionsskandalen auch zunehmendem militÀrischem und wirtschaftlichem Druck ausgesetzt sei.

In der Tat hatte die vom Westen unterstĂŒtzte Antikorruptionsbehörde im vergangenen November einen mutmaßlichen Bestechungskomplex in Höhe von 100 Millionen Dollar beim staatlichen Energieriesen Energoatom aufgedeckt. Darin seien der GeschĂ€ftsmann Timur Mindich – in den ukrainischen Medien als «Zelenskys Geldbeutel» bekannt – sowie der ehemalige Energieminister German Galushchenko und der ehemalige stellvertretende MinisterprĂ€sident Aleksey Chernyshov verwickelt gewesen (wir berichteten).

In eigener Sache: Spendenziel erreicht – aber spĂ€t

Liebe Leserinnen und Leser

Wir haben unser Spendenziel von 75.000 Franken erreicht. Herzlichen Dank dafĂŒr an alle UnterstĂŒtzer!

Allerdings sind seit dem Aufruf mehr als drei Monate vergangen. Drei Monate war ursprĂŒnglich die Zeit, fĂŒr die wir ein Budget von 75.000 vorgesehen hatten. Inzwischen haben wir jedoch bedeutende Einsparungen vorgenommen, auch das Personal betreffend, so dass wir nun eine kleine Reserve auf dem Konto haben.

Vielen Dank auch fĂŒr die zahlreichen RĂŒckmeldungen bezĂŒglich der gewĂŒnschten Schwerpunkte! Wir lassen diese nun in unser ĂŒberarbeitetes Konzept einfließen.

Unsere finanzielle Lage bleibt trotz einer kleinen Reserve weiterhin herausfordernd. Falls Sie uns noch nicht unterstĂŒtzt haben, können Sie das deshalb gerne tun. Ganz besonders freuen wir uns ĂŒber regelmĂ€ĂŸige GeldeingĂ€nge! Schon fĂŒr BetrĂ€ge in Höhe von wenigen CHF/Euro pro Monat sind wir sehr dankbar. Über jede höhere Spende freuen wir uns natĂŒrlich umso mehr.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns finanziell zu unterstĂŒtzen, darunter (siehe auch weiter unten):

  • Monatliche oder einmalige Zahlung (Betrag nach Wahl)
  • PayPal (Betrag nach Wahl, einmalig, monatlich oder jährlich)
  • Dauerauftrag oder Einzelspende per Überweisung (Spendenbetrag nach Wahl): Kontoinhaber: Genossenschaft Transition Media
    IBAN (CHF): CH15 0645 0600 3117 8466 0
    IBAN (Euro): CH64 0645 0600 3117 8465 1
  • Nicht automatisches Abo mit Erinnerungs-Mail (verschiedene vorgegebene Möglichkeiten)
  • Twint oder Kreditkarte

Herzlichen Dank!

Ihre Transition News-Redaktion


Wiltrud Schwetje


Susanne Schmieden


Konstantin Demeter


Lars Ebert


Torsten Engelbrecht


Daniel Funk


Andreas Rottmann

Von der Leyen fordert strengere Social-Media-Regeln fĂŒr Kinder

Australien und England haben den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien bereits eingeschrÀnkt. In Frankreich und Griechenland werden entsprechende Gesetze im September 2026 respektive am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

In ihrer gestrigen Rede in BrĂŒssel forderte nun Ursula von der Leyen strengere Social-Media-Regeln fĂŒr Kinder in der gesamten Union. Dabei stĂŒtzt sich die EU-KommissionsprĂ€sidentin auf einen Bericht des Sondergremiums zur Online-Sicherheit von Kindern. Soziale Medien seien «kein Spielzeug», stellte sie klar und warnte:

«Der Status quo – eine Welt, in der wir den großen Tech-Konzernen weiterhin uneingeschrĂ€nkten Zugang zu unseren Kindern gewĂ€hren – wird nur dazu fĂŒhren, dass eine weitere Generation psychischen SchĂ€den, Sucht und Leid ausgesetzt ist.»

Von der Leyen sprach sich dafĂŒr aus, Kindern unter drei Jahren Bildschirme ganz zu verbieten. Laut Euronews unterstĂŒtzte sie bei einer Pressekonferenz den Vorschlag, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken nur zeitlich begrenzt und unter Aufsicht Erwachsener zu gewĂ€hren. GemĂ€ĂŸ deren PrĂ€sidentin wird die EU-Kommission die Empfehlungen des Gremiums prĂŒfen und nach dem Sommer GesetzesvorschlĂ€ge vorlegen.

Dem Guardian zufolge stellt sich einzig Estland gegen die Maßnahmen. Das Land plĂ€diere dafĂŒr, den Schwerpunkt auf die Regulierung der Plattformen zu legen, da Kinder jeden Verbotsversuch umgehen wĂŒrden.

Apollo News stellt fest, dass die EU fĂŒr eine Umsetzung dieser Regelungen eine Altersverifizierungs-App einsetzen will. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen diese bis Ende des Jahres einfĂŒhren. Und genau hier liegt die Hauptkritik mancher Gegner solcher EinschrĂ€nkungen. Eine Altersverifizierungs-App kĂ€me nĂ€mlich einer E-ID aller Nutzer sozialer Medien gleich.

Und wie Apollo News bemerkt, wĂ€ren laut dem Gremium nicht nur die einfachen sozialen Medien betroffen. In dem Bericht geht es nĂ€mlich um eine «Social-Media-Plus»-Regelung, die laut der eigenen Definition auch Plattformen wie YouTube, Discord oder Twitch betreffen wĂŒrde. Auch KI-Chatbots und Videospiele könnten demnach darunter fallen.

Zahl der AntrÀge auf Kriegsdienstverweigerung steigt in Deutschland auf knapp 6.000 und damit auf Rekordwert

Die Zahl der AntrĂ€ge auf Kriegsdienstverweigerung ist im ersten Halbjahr 2026 sprunghaft angestiegen. Wie die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK) oder auch die Zeit heute berichten, verzeichnete das Bundesamt fĂŒr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bis Ende Juni bereits 5.862 AntrĂ€ge. Das sind mehr als im gesamten Jahr 2011, dem Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht (4.348 AntrĂ€ge). Im Vergleich zum Vorjahr (3.867 AntrĂ€ge) hat sich die Zahl damit deutlich erhöht.

Die Entwicklung hĂ€ngt eng mit dem neuen Wehrdienstgesetz zusammen, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Seitdem mĂŒssen junge MĂ€nner ab 18 Jahren (JahrgĂ€nge ab 2008) einen Fragebogen zur Wehrdienstbereitschaft ausfĂŒllen, und ab Mitte 2027 sollen flĂ€chendeckende Musterungen folgen. Die Bundeswehr strebt bis 2035 einen Personalstand von 260.000 Soldaten an.

Gelingt der Aufbau nicht auf freiwilliger Basis, behalten sich vor allem Unionspolitiker eine Bedarfswehrpflicht vor. Die angespannte Sicherheitslage in Europa verstÀrkt bei vielen jungen MÀnnern die Ablehnung eines möglichen Dienstes an der Waffe. Dazu die DFG-VK:

«FĂŒr die DFG-VK sind die steigenden Zahlen ein deutliches Signal: Viele Menschen setzen sich angesichts der aktuellen politischen Debatten bewusst mit ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung auseinander und entscheiden sich gegen den Dienst an der Waffe.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht und in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Gerade in Zeiten zunehmender Militarisierung ist es wichtig, dass dieses Recht bekannt bleibt und uneingeschrĂ€nkt geschĂŒtzt wird.»

TatsĂ€chlich heißt es in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes:

«Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.»

Dieses Recht gilt auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall, wenngleich mit EinschrÀnkungen.

Was macht einen Antrag erfolgreich?

Die Erfolgschancen sind hoch, wenn der Antrag vollstÀndig und plausibel ist. In der Praxis werden die allermeisten ernst gemeinten AntrÀge anerkannt. So wurden 2023 beispielsweise 844 AntrÀge anerkannt und 126 abgelehnt, was einer Anerkennungsquote von 87 Prozent gleichkommt.

Ablehnungen erfolgen vor allem bei unvollstĂ€ndigen Unterlagen oder unglaubwĂŒrdigen BegrĂŒndungen. Das BAFzA nimmt das Grundrecht sehr ernst und prĂŒft individuell.

Die zentrale HĂŒrde ist die persönliche BegrĂŒndung. Sie muss zeigen, dass der Dienst mit der Waffe mit dem eigenen Gewissen unvereinbar ist. Typische erfolgreiche Argumente sind pazifistische Überzeugungen aus ethischen, religiösen oder humanistischen GrĂŒnden, persönliche Erfahrungen wie Gewalterlebnisse oder ein tiefer innerer Konflikt bei der Vorstellung, auf andere Menschen schießen zu mĂŒssen.

Allgemeine politische Kritik an der Bundeswehr oder der NATO reicht allein meist nicht aus – es muss um die persönliche Gewissensentscheidung gehen. Viele Beratungsstellen empfehlen daher eine authentische, in Ich-Form verfasste BegrĂŒndung von zwei bis fĂŒnf Seiten LĂ€nge. Die DFG-VK unterstĂŒtzt nach eigenem Bekunden hier gerne.

Das Verfahren ist formalisiert und kann jederzeit gestartet werden:

  • Wer kann einen Antrag stellen? MĂ€nner ab ca. 17,5 Jahren (sechs Monate vor dem 18. Geburtstag) bis 60 Jahre. Besonders relevant fĂŒr JahrgĂ€nge ab 2008. Auch Reservisten und aktive Soldaten können verweigern. Frauen sind grundsĂ€tzlich nicht wehrpflichtig.
  • Wo den Antrag stellen? Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt fĂŒr das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingereicht werden (MilitĂ€rringstraße 1000, 50737 Köln). Per Einschreiben mit RĂŒckschein wird empfohlen (Infos dazu finden sich hier).
  • Erforderliche Unterlagen: Kurzes Anschreiben mit Berufung auf Art. 4 Abs. 3 GG plus Unterschrift, vollstĂ€ndiger tabellarischer Lebenslauf sowie eine ausfĂŒhrliche persönliche BegrĂŒndung der Gewissensentscheidung.
  • So geht es dann weiter: Das BAPersBw bestĂ€tigt den Eingang und leitet den Antrag (gegebenenfalls nach Musterung) an das BAFzA weiter. FĂŒr viele Antragsteller (vor allem vor 2010 Geborene) entfĂ€llt derzeit eine Musterung. Der Antrag hat in der Regel aufschiebende Wirkung – eine Einberufung ist bis zur Entscheidung nicht möglich.
  • Gibt es eine Frist? Nein, aber eine frĂŒhzeitige Antragstellung wird empfohlen. Bei Ablehnung ist Widerspruch beziehungsweise Klage möglich.

Der gesellschaftliche Widerstand lebt

Der deutliche Anstieg der AntrĂ€ge wird in der Debatte als klares Stimmungsbild gewertet. WĂ€hrend die Politik den Ausbau der Bundeswehr vorantreibt, zeigen viele junge MĂ€nner durch ihre Verweigerung, dass sie einem Dienst an der Waffe aus GewissensgrĂŒnden kritisch gegenĂŒberstehen. Wie sich die Zahlen in der zweiten JahreshĂ€lfte entwickeln und ob die Politik mit Gegenmaßnahmen reagiert, bleibt abzuwarten.

Fakt ist, dass der gesellschaftliche Widerstand lebt. Am 8. Mai fand zum Beispiel der dritte bundesweite Schulstreik gegen die WiedereinfĂŒhrung der Wehrpflicht statt (TN berichtete). Kritisiert wurde dabei auch die massive AufrĂŒstungspolitik mit der Folge, dass fast jeder zweite Euro des Bundeshaushalts bereits in MilitĂ€r und RĂŒstung fließt.

Der Protest war durch lokale Streikkomitees an den Schulen selbst organisiert und versteht sich als breite, basisdemokratische Jugendbewegung, die unabhĂ€ngig von Parteien agiert. Viele Teilnehmende nehmen dabei bewusst schulische Sanktionen wie unentschuldigte Fehlstunden oder schlechtere Noten in Kauf. Im Aufruf der Initiative heißt es sinngemĂ€ĂŸ:

«Was sind ein paar Fehlstunden gegen 180 Tage Zwangsdienst oder den möglichen Tod im Einsatz?»

Telegram-GrĂŒnder Durow zur EU-Chatkontrolle: Die EU wird zur «Bananenrepublik»

Letzte Woche stimmte das EU-Parlament einer VerlĂ€ngerung der Chatkontrolle zu (wir berichteten). Damit wird Tech-Konzernen weiterhin ermöglicht, private Nachrichten anlasslos zu durchleuchten. Angeblich geht es dabei darum, Material ĂŒber sexuellen Kindesmissbrauch aufzuspĂŒren.

Nun kritisierte der Telegram-GrĂŒnder Pawel Durow den Schritt scharf, wie RT berichtet. Laut Durow hat sich die EuropĂ€ische Union dazu herabgelassen, zweifelhafte VerfahrenslĂŒcken zu nutzen, die ĂŒblicherweise von Regimes in EntwicklungslĂ€ndern eingesetzt werden, um umstrittene Gesetze zu verabschieden. So schrieb der Unternehmer auf X:

«Solche Tricks, die frĂŒher typisch fĂŒr Bananenrepubliken waren, werden nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.»

Wie RT informiert, sorgte die Mitte-Rechts positionierte EuropĂ€ische Volkspartei (EVP), der die ParlamentsprĂ€sidentin Roberta Metsola angehört, dafĂŒr, dass die Abstimmung einem selten angewandten Gesetzgebungsverfahren unterlag. Bei diesem ist eine absolute Mehrheit von mindestens 361 Abgeordneten erforderlich, um einen Vorschlag abzulehnen oder zu Ă€ndern.

Zudem habe die Abstimmung am Tag vor der Sommerpause stattgefunden, als eine vollstÀndige Anwesenheit höchst unwahrscheinlich gewesen sei. Infolgedessen sei der Vorschlag trotz des Widerstands der meisten anwesenden Abgeordneten verabschiedet worden.

Laut dem Nachrichtenportal Euractiv ĂŒbten zudem vier EU-Kommissare Druck auf die Gesetzgeber aus, das Gesetz zu verabschieden.

Rand Hammoud vom European Center for Democracy and Technology kritisierte das Vorgehen RT zufolge als «stark politisiertes Verfahrensmanöver». GegenĂŒber Euractiv erklĂ€rte er:

«Wenn die grĂ¶ĂŸte Fraktion ihren politischen Einfluss nutzt, um eine erneute Abstimmung ĂŒber eine Maßnahme zur flĂ€chendeckenden Datenerfassung zu erzwingen, die bereits abgelehnt wurde, sollte das jeden beunruhigen, dem die institutionelle IntegritĂ€t am Herzen liegt.»

Und Simeon de Brouwer vom zivilgesellschaftlichen Netzwerk Edri teilte Euractiv in einer schriftlichen Stellungnahme mit:

«Es ist beeindruckend zu sehen, wie das EuropÀische Parlament von seinem eigenen PrÀsidenten hintergangen wird.»

GemĂ€ĂŸ RT warnte de Brouwer, dass das «Chat Control»-Gesetz es Technologieunternehmen ermögliche, «ohne richterliche Anordnung, mit wenig bis gar keiner Aufsicht und ohne Rechtsgrundlage Millionen von Unterhaltungen auszuspionieren».

RT weist auch darauf hin, dass unterdessen Berichten zufolge ein umfassenderes Rahmenwerk namens «Chat Control 2.0» vorbereitet wird, das Technologieunternehmen dazu zwingen wĂŒrde, End-to-End-verschlĂŒsselte Kommunikation auszuspĂ€hen, die derzeit von ÜberprĂŒfungen ausgenommen ist.

Man muss das alles jedoch nicht einfach hinnehmen: Eine neue Website bietet nun neben Hintergrundinformationen vor allem detaillierte Hilfestellung, wie man die Kontrolle ĂŒber seine Konversationen und seine Daten zurĂŒckgewinnen kann (wir berichteten).


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