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Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Über das Schicksal hinaus

Zum wiederholten Male habe ich nun mitbekommen, dass die systemkritischen Menschen in Mitteldeutschland besser untereinander vernetzt sind als im Rest des Landes. «DDR-Erbe» hatte ich das in einem Chat Anfang der Woche genannt. Mein Gegenüber hatte erfasst, was ich damit gemeint hab: eine Solidarität unter der Oberfläche erzwungenen Mitmachens. Sie scheint dort vielen Menschen in Fleisch und Blut übergegangen zu sein, eine Art kollektiver Epigenetik.

«Ja, wer hätte das gedacht, dass Diktaturerfahrungen noch einmal so nützlich sein können!» schrieb sie zurück, mit einem Lach-Smiley versehen. Unwillkürlich kam mir der alte Professor Martin Anton Schmidt wieder in den Sinn. Bis Mitte der 80er Jahre hatte er an der Theologischen Fakultät in Basel Kirchengeschichte gelehrt. Seine Veranstaltungen hatte ich mit viel Gewinn besucht.

Mitten in einer Vorlesung über die «Kirchengeschichte des Mittelalters» wurde er ganz persönlich. Der nähere Zusammenhang ist mir entfallen, aber sein Bekenntnis, sein «Statement», bleibt mir unvergessen. Es bezog sich auf den Schluss der Josefs-Erzählung aus dem Alten Testament. Auf ärgste Weise von seinen eigenen Brüdern missbraucht, steht Josef − zu neuen Ehren gekommen − vor seinen früheren Übeltätern und spricht ihnen zu:

«Ihr gedachtet es böse mit mir zu machen, aber Gott gedachte es gut zu machen.» 1. Mose 50, Vers 20

«Das ist der schönste Vers in der ganzen Bibel», bekannte Professor Schmidt in seiner schlichten Art. Ich habe diesen Moment nicht vergessen. Es kam so unverblümt und im besten Sinne normal aus ihm heraus, aus dem gelehrten Mann. Wenig später waren wir wieder bei den Fakten, den anderen.

Zu denen auch jene DDR-Prägungen gehören wie so vieles, vieles, von dem man ausrufen möchte und es oft auch tut: «Das hätt‘ ich wirklich nicht gebraucht! Darauf hätte ich gut und gerne verzichten können!» – Und mit einem Mal, vielleicht lange danach, war es dann doch «zu etwas gut», wie man so sagt.

Das Wort des Josef geht aber eine Schicht tiefer, sein Bogen greift eine Dimension höher. Er erkennt kein «doch irgendwie noch gnädiges Schicksal» an, sondern weiß sich ganz direkt von seinem Gott geführt und getragen. Was ist der Unterschied? Ein Schicksal bleibt irgendwie ominös und bedrohlich; man weiß nie so recht, wann und wo und wie es «zuschlägt» oder ob da und dort «das Universum» es halt doch gut mit einem meinen könnte.

«Gott gedachte es gut zu machen» − das hört sich nach einer Grund-Sicherheit an; zwar rückblickend, aber doch allumfassend. Jeder einzelne Schritt erscheint als ein Teil des letztlich guten Weges, über den Einer gewacht hatte. Dieser Eine ist zudem ansprechbar und nicht bestenfalls nur «diffus positiv». Sprachgeschichtlich bedeutet das Wort Gott «das anzurufende Wesen», und die soweit korrekte Übersetzung von Jahwe, einem der biblischen Gottesnamen, ist «der, der sich erweisen wird» (Luther: «Ich werde sein, der ich sein werde»; 2. Mose 3,14). Die fremde Macht, der «unbekannte Gott», wie ihn die alten Griechen nannten, «er ist nicht ferne von einem jeden unter uns» (Apg 17,27).

Zwischendurch merkt man das und staunt. «Wie treffend!» kommentierte mein Gegenüber diesen Hinweis auf die Josefserzählung, einen der «großen Stoffe der Weltliteratur», wie sie immer wieder genannt wird (hier zum Beispiel).

Schauen wir noch etwas genauer auf jenes Wort aus 1. Mose 50. Der gemeinsame Vater Jakob war gestorben. Die zwölf Brüder kehren samt Josef zurück nach Ägypten, wohin sie ihn vor vielen Jahren verkauft hatten. Auf harten Umwegen war er dann aber in höchste Positionen des Reiches aufgestiegen. Es könnte also für alle gut gesorgt sein − wäre da nicht das nagende schlechte Gewissen seiner nächsten Angehörigen und die Angst, er könne nun doch und erst recht seine Macht ausspielen und sich an ihnen rächen.

Wieder verfallen sie auf eine List: Ihr Vater habe zu seinen Lebzeiten darum gebeten, erklären sie, dass Josef ihnen doch vergeben möge, was sie ihm angetan hatten. Wie reagiert Josef darauf? Er «weinte, als man ihm solches sagte» (Vers 18). Bricht hier noch einmal der ganze alte Schmerz aus ihm heraus, angerührt durch diese emotionale Bitte? Es wäre zutiefst menschlich und verständlich. Denn wir versuchen ja oftmals, den direkten Erinnerungen auszuweichen, und kämpfen mit deren bloßem Echo. Wer das kennt, versteht, was ich meine.

Die Brüder jedenfalls sind in dieser Situation hilflos und setzen alles auf eine Karte. Sie «fielen vor ihm nieder» und nennen sich selber seine «Knechte» (Vers 19). «Joseph aber sprach zu ihnen:

Fürchtet euch nicht! Stehe ich denn an Gottes statt? Ihr gedachtet es böse mit mir zu machen, aber Gott gedachte es gut zu machen, um zu tun, was jetzt am Tage ist, nämlich am Leben zu erhalten ein großes Volk.» 1. Mose 50,19f

Ein Lehrstück an Vergebung, diese Haltung. Dabei ist nicht einmal entscheidend, dass hier die Gegenseite ihre Schuld eingesehen und eingestanden hat, wie wir uns das oft wünschen, bevor wir so etwas wie eine Vergebung auch nur annähernd erwägen. Entscheidend ist der eine Satz: «Stehe ich denn an Gottes statt?» «Ist es denn an mir, die ganzen Zusammenhänge einzuordnen, zu bewerten, letzte Urteile zu fällen? Nein, das überlasse ich dem, der viel größer ist und der aus eurer Bosheit jetzt so viel Gutes bewirkt hat.»

Zu vielen Ereignisse und Verbrechen, die jetzt jedem von uns entgegentriggern, mögen vorletzte Urteile durchaus und hoffentlich noch gefällt werden. Die Rede vom Klicken der Handschellen ist beileibe kein unfrommer Wunsch. Aber jenseits von dem Übel, das uns schon entgegengebrandet ist, steht Einer, der unvorhergesehen Gutes draus machen kann. Als der will Er schon im voraus «angerufen» sein. Dann das ist sein «Wesen» als «Gott».

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Das andere «Wort zum Sonntag» vom 12. Juli 2026: «Programmierte Emotionen»

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.

Spahn tritt als Unions-Fraktionschef zurück

CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn hat am Samstag seinen Rücktritt erklärt. Wie die Leitmedien unter Berufung auf die internationale Nachrichtenagentur Reuters berichten, hat er in einem Schreiben an die Fraktion, kundgetan:

«Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete.»

Zuvor hatte es vermehrt Rücktrittsforderungen aus der eigenen Parteiriege gegeben, weil Spahn gemeinsam mit seinem Ehemann Daniel Funke ein Kind mithilfe einer Leihmutter in den USA bekommen hatte (wir berichteten). Brisant: Im Laufe seiner politischen Karriere hatte sich Spahn gegen Leihmutterschaft ausgesprochen.

Jetzt ließ Spahn verkünden, «ihm sei in den vergangenen Tagen bewusst geworden, dass sein persönliches Glück, gemeinsam mit seinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar mit seinem politischen Amt sei. Er fügte hinzu:

«Denn der Spagat zwischen meiner privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft und der nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion ist größer geworden, als ich es erwartet hatte.»

Anmerkung Transition News:

Spahn, der sich während der Corona-«Pandemie» eine mehrere Millionen teure Villa in Berlin kaufte, während viele Bürger durch die ungerechtfertigten «Pandemie»-Maßnahmen in den Ruin getrieben wurden, sollte nicht nur von seinem CDU/CSU-Fraktionsposten zurücktreten. Auch weil er die gefährlichen Corona-«Impfstoffe» stets gefördert hat – über die er in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags selbst eingeräumt hat, dass sie bis heute sozusagen «am Markt» getestet werden.

USA investierten eine Milliarde Dollar in massive WM-Überwachung

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 war das am stärksten überwachte Sportereignis aller Zeiten. Besucher und Reisende wurden in den Austragungsorten von Regierungen und privaten Unternehmen überwacht – inklusive der Kontrolle ihres Gesichts, ihres Verhaltens, ihrer Bewegungen und ihrer elektronischen Geräte.

Die Rechtswissenschaftlerin Anne Toomey McKenna hat in einem Beitrag auf dem Portal The Defender darüber berichtet, dass die US-Regierung über eine Milliarde Dollar in die Sicherheit der WM investiert habe. Ein Großteil der Investitionen sei in Überwachungssysteme geflossen, um Schäden durch unbefugten Drohneneinsatz zu verhindern.

Laut McKenna trägt der Schutz vor dieser Bedrohung zur rasant wachsenden Partnerschaft zwischen Staat und Privatwirtschaft bei der Entwicklung und Beschaffung von Überwachungstechnologien bei. Für private Unternehmen sei das ein Riesengeschäft gewesen – für die Besucher ein Risiko, denn ihre Privatsphäre sei nicht gewahrt worden. Bezüglich des Datenschutzes gebe es viele offene Fragen.

Das Argument der Sicherheit diene oft als Katalysator für die Finanzierung, Entwicklung und den Ausbau staatlicher Überwachungskapazitäten, so McKenna. Das höhle die Bürgerrechte aus, schränke die Meinungsfreiheit ein und untergrabe die Vereinigungsfreiheit. Zudem befürchtet die Rechtswissenschaftlerin, dass diese überwachungsfreundlichen Richtlinien und Technologien, einmal eingeführt, nicht wieder verschwinden werden.

Kameras, Drohnen und KI

Das Ausmaß der Überwachung im Umfeld der WM und die Änderungen in der US-amerikanischen Gesetzgebung und Einwanderungspolitik veranlassten über 120 zivilgesellschaftliche Organisationen – darunter Amnesty International und die American Civil Liberties Union – zu einer Reisewarnung.

Befürchtet wurde, dass Reisende in den USA Gefahren ausgesetzt sein könnten, die gegen die völkerrechtlichen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verstoßen. Die Reisewarnung nannte Risiken wie invasive Überwachung sozialer Medien, Durchsuchungen elektronischer Geräte, Racial Profiling, Verhaftung, Inhaftierung, Abschiebung und sogar Tod.

KI-gestützte Überwachung spielte bei der Weltmeisterschaft eine zentrale Rolle. Die Stadien in den Austragungsstädten waren mit Gesichtserkennungskameras ausgestattet, die biometrische Daten von Personen im und um das Stadion erfassen und analysieren konnten.

Diese Daten könnten gespeichert und zukünftig auf unbekannte und unkontrollierte Weise für die Betroffenen verwendet werden, schreibt McKenna. Die zunehmende Verbreitung von Gesichtserkennung bei Veranstaltungen spiegele zudem einen breiteren globalen Trend wider, der die biometrische Überwachung normalisiere, da solche Systeme in immer mehr Städten Einzug halten würden.

Die eigentliche Bewährungsprobe komme erst, wenn die Weltmeisterschaft vorbei sei und die Besucher abgereist seien, betont die Rechtswissenschaftlerin. Denn es gebe kaum Aufsicht oder Kontrolle über diese staatlich finanzierten öffentlich-privaten Partnerschaften im Bereich Überwachungstechnologie.

Für die Öffentlichkeit sei es schwierig nachzuvollziehen, welche Daten erhoben und wie diese Daten verwendet, weitergegeben und analysiert werden. Es sei unklar, was mit diesen Systemen, Partnerschaften und Daten nach dem Finale geschehe, resümiert McKenna. Angesichts unzureichender Transparenz und Datenschutz-Maßnahmen erwarte sie jedoch nichts Gutes.

Kinderschutzpläne der EU: «Ein grundsätzlich falscher Weg»

Die EU-Kommission will die Online-Sicherheit von Kindern verbessern und fordert strengere Social-Media-Regeln. Im Herbst will sie Gesetzesvorschläge vorlegen. Für die Umsetzung dieser Pläne soll eine Altersverifizierungs-App eingesetzt werden (wir berichteten). Kritiker warnen derweil, dass es EU-Chefin Ursula von der Leyen weniger um den Kinderschutz gehe als um ein Kontrollsystem für alle Internetnutzer.

Schon im März hatte von der Leyen zwei Sonderberater damit beauftragt, ein Expertenpanel zu leiten und Empfehlungen für den Umgang von Minderjährigen mit sozialen Medien und anderen digitalen Angeboten zu formulieren. Dieser Bericht mit dem Titel «Child Safety Online – Protecting and Empowering Minors in a Digital World» ist jetzt fertig. Verantwortlich zeichnen die beiden Vorsitzenden des Panels: der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert und die französische Gesundheitsforscherin Maria Melchior.

Ihre zentrale Empfehlung: Für Kinder unter 13 Jahren soll eine EU-weite Zugangsbeschränkung zu sozialen Medien und anderen digitalen Diensten eingeführt werden. Eine zeitlich begrenzte Nutzung soll nur mit Zustimmung und unter Aufsicht der Eltern oder zu Bildungszwecken möglich sein. Mitgliedstaaten sollen darüber hinaus auch für ältere Jugendliche strengere Altersgrenzen beschließen können.

Wie der österreichische Exxpress berichtet, hat der Kommunikationswissenschaftler und Plagiatsprüfer Stefan Weber diesen EU-Bericht auf X als eine «Studie aus der Hölle» bezeichnet. Die EU inszeniere sich darin als Regulator, der über Kindern, Eltern, Lehrern und Digitalunternehmen stehe.

Schon die Entstehung des aufwendig gestalteten Papiers wirft für ihn Fragen auf. Gegenüber dem Exxpress erklärte er: «Mich würde zunächst einmal interessieren, wie viel Euro dieser perfekt layoutierte Report den EU-Steuerzahler gekostet hat. Was haben die Studienautoren Fegert und Melchior verdient?»

Die EU-Kommission führe die beiden als Sonderberater der Präsidentin mit Verträgen bis zum 31. Juli 2026 auf. Nach den allgemeinen Regeln könnten Sonderberater vergütet oder unentgeltlich tätig sein. Welche Vergütung die beiden konkret erhielten und wie hoch die Gesamtkosten des Panels und des Berichts waren, geht laut Weber aus der öffentlich zugänglichen Übersicht der Kommission nicht hervor.

Auch inhaltlich hält Weber nicht viel von den vorgeschlagenen Beschränkungen. Er bezeichnet sie als grundlegend falschen Weg. Gegenüber Exxpress erklärte er:

«Ich bin davon überzeugt, dass ein Verbot erstens vorgeschoben ist und zweitens völlig kontraproduktiv wäre. Das geht alles radikal an der Lebensrealität der Kinder vorbei. Die entscheidende Aufgabe bestehe nicht darin, Jugendliche pauschal von digitalen Angeboten fernzuhalten, sondern ihnen einen kritischen und eigenverantwortlichen Umgang damit zu vermitteln. Entscheidend ist einzig und allein Medienkompetenz. ‹Empowering› kommt immer weit vor ‹Protecting›, im Bericht ist es aber genau umgekehrt.»

Weber widerspricht insbesondere dem Vergleich von Social-Media-Altersgrenzen mit bestehenden Altersgrenzen für Alkohol oder andere Produkte. Soziale Netzwerke seien nicht bloß Unterhaltungsmaschinen, sondern längst wichtige Informationsräume. Ein pauschaler Ausschluss könne daher auch den Zugang zu Nachrichten, Wissenschaft, politischen Debatten und alternativen Sichtweisen beschränken.

Und es stellt sich noch eine weitere Frage: Sind Altersverbote in der Praxis tatsächlich durchsetzbar? In Australien, das im Dezember 2025 als erstes Land ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Kraft setzte, zeigt sich bereits, dass solche Verbote nicht viel bringen.

In einer Befragung unter rund 400 Jugendlichen erklärten drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes mehr als 85 Prozent, weiterhin mindestens eine der für sie gesperrten Plattformen zu verwenden. Genutzt wurden unter anderem falsche Altersangaben, Fake-Accounts oder Konten, die auf ältere Personen registriert waren.

Auch der EU-Bericht selbst gesteht, dass die meisten Minderjährigen in Ländern mit pauschalen Altersverboten Wege gefunden hätten, diese zu umgehen. Die Autoren erachten die Beschränkungen dennoch als sinnvoll.

Für Weber ist das ein weiteres Beispiel für einen Ansatz, der auf immer neue Vorschriften setzt, obwohl deren Wirkung fraglich bleibt: «Die EU hat nur zwei Paradigmen im Kopf: Regulieren und, wenn das nicht geht oder nichts bringt, Verbieten.»

Die EU verstehe sich als oberste Regulierungsbehörde gegen die «bösen» technischen Innovationen aus den USA und gegen mögliche politische Einflussnahmen aus Russland, so Weber. Das sei ein grundlegender Policy-Fehler. Immer weniger Menschen würden eine solche EU wollen.

Deutschland macht Eigenwerbung in der Kiewer U-Bahn

In der Kiewer U-Bahn und an Werbeflächen in der Stadt sind neue Plakate aufgetaucht. Wie das Handelsblatt berichtet handelt es sich um eine Werbekampagne der Bundesregierung.

In kyrillischen Buchstaben stehe «Razom» («gemeinsam») auf den Werbeflächen. Unter dem Schriftzug würden drei weiße Aufklärungsdrohnen auf den Horizont zusteuern, an dem Rauchsäulen aufsteigen – mutmaßlich aus brennenden russischen Ölanlagen.

Ein flatterndes Band in den deutschen und ukrainischen Nationalfarben symbolisiere die enge Verbundenheit beider Länder. Das abgebildete Militärgerät variiere. Auf manchen Plakaten seien auch Abfangdrohnen, Panzer oder das Luftverteidigungssystem Iris-T SLM zu sehen.

Das Handelsblatt kennt auch den Hintergrund der Werbekampagne: Die Bundesregierung sei seit Langem der Auffassung, dass ihre Ukraineunterstützung in der Öffentlichkeit nicht ausreichend gewürdigt werde. Großbritannien und Frankreich seien besser in der Selbstvermarktung, obwohl sie nur einen Bruchteil des deutschen Beitrags leisteten.


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