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Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen: «Im ‹Reichsbürger›-Prozess stimmt etwas nicht»

Der Prozess gegen die «Reichsbürger-Gruppe» um Heinrich XIII. Prinz Reuß gilt als eines der größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, eine terroristische Vereinigung gegründet und einen gewaltsamen Umsturz der staatlichen Ordnung vorbereitet zu haben. Doch je länger das Verfahren dauert, desto häufiger werden auch in etablierten Kreisen Zweifel laut, ob die bislang präsentierten Beweise tatsächlich ausreichen, um den weitreichenden Vorwurf des Rechtsterrorismus zu tragen.

Die langjährige Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, die über Jahrzehnte als Prozessbeobachterin in Deutschland unterwegs ist, konstatiert in einem aktuellen Kommentar für die Welt: Im Reichsbürger-Prozess «stimmt etwas nicht» (siehe auch hier). Ihre zentrale Kritik richtet sich weniger gegen die politische Gesinnung der Angeklagten als gegen die juristische Tragfähigkeit der Anklage.

Nach ihrer Einschätzung wird seit Jahren nahezu jedes Gespräch, jede Chatnachricht und jedes Treffen der Beschuldigten daraufhin untersucht, ob sich daraus terroristische Absichten ableiten lassen. Ob dieser enorme Ermittlungsaufwand bislang tatsächlich den Nachweis eines unmittelbar bevorstehenden Staatsstreichs erbracht hat, erscheine jedoch zunehmend fraglich. Die zentralen Aussagen der 81-Jährigen:

  • Die bisherige Beweisaufnahme wirft Zweifel auf, ob der Vorwurf des Rechtsterrorismus in der behaupteten Schwere tatsächlich ausreichend belegt werden kann.
  • Seit mehr als zwei Jahren werde «jedes Mosaiksteinchen hin- und hergewendet», um belastende Hinweise auf terroristische Absichten der Angeklagten zu finden – ein Hinweis auf den enormen Ermittlungs- und Beweisaufwand.
  • Die Anklage stütze sich nach ihrem Eindruck vor allem auf Chats, Gespräche und Gedankenspiele, während konkrete Vorbereitungshandlungen für einen gewaltsamen Umsturz bislang nur schwer erkennbar seien.
  • Das Gericht hält die Erfolgsaussichten eines möglichen Angriffs auf den Bundestag für juristisch unerheblich. Friedrichsen sieht darin eine problematische Ausweitung des Terrorismusstrafrechts, weil damit die Realisierbarkeit der Pläne in den Hintergrund tritt.
  • Der Prozess werfe grundsätzliche rechtsstaatliche Fragen auf: Wann wird aus radikalen oder verschwörungsideologischen Vorstellungen eine strafbare terroristische Vereinigung? Wo verläuft die Grenze zwischen abstrakten Fantasien und konkreter Tatvorbereitung?
  • Die Autorin kritisiert implizit, dass im Verfahren teilweise eher über potenzielle Gefahren als über tatsächlich begangene oder unmittelbar bevorstehende Straftaten verhandelt werde.
  • Sie fordert aber eine kritische Prüfung, ob die bislang vorgelegten Beweise den außergewöhnlich schwerwiegenden Anklagevorwurf tatsächlich tragen.

Transition News hat derlei Zweifel schon oft skizziert. In einem Interview mit einem Prozessbeobachter etwa wird die Frage gestellt, ob das Verfahren inzwischen mehr von der ursprünglichen Erwartungshaltung der Ermittlungsbehörden als von belastbaren Beweisen getragen werde. Kritisiert werden unter anderem die außergewöhnlich lange Untersuchungshaft mehrerer Angeklagter, die enorme Dauer der Hauptverhandlung und der Eindruck, dass immer neue Indizien präsentiert würden, ohne dass sich daraus ein eindeutiges Gesamtbild eines konkret bevorstehenden Umsturzversuchs ergebe.

In dem Artikel «Wenn selbst Systemmedien zu zweifeln beginnen» wird dargelegt, dass mit zunehmender Dauer selbst in etablierten Medien die Bedenken wachsen, ob in den Gerichtsverfahren gegen insgesamt 26 Personen Fälle realer Gefahr verhandelt werden.

Erwähnt wird dabei etwa ein Spiegel-Bericht über den Münchner Teil des sogenannten Reichsbürger-Prozesses. Darin schildert der Angeklagte Thomas T. in einer langen, teilweise esoterisch geprägten Lebensbeichte, wie er sich in «verschwörungsideologische Welterklärungen» hineingesteigert habe. Der Spiegel meint dazu:

«Dass man Gewalt habe anwenden wollen, diesen Vorwurf haben alle Angeklagten bisher bestritten. Thomas T. nicht. Ihn hätten die Gewaltfantasien des in Frankfurt angeklagten Peter W. alarmiert, sagt T. an diesem Donnerstag. Peter W. ist ein gelernter Steuerfachgehilfe mit rasanter YouTube-Karriere als ‹Survival-Trainer› und angeblich fehlender Impulskontrolle. Thomas T. liest vor: ‹Rückblickend will ich nicht verschweigen, dass ich die Möglichkeit, dass W. Gewalt anwenden würde, in gewissem Maße in Kauf genommen habe.›»

Ein Deutschland bedrohendes Terrornetzwerk, zu dem die angeklagte Truppe von insgesamt 26 Angeklagten lange dämonisiert wurde, stellt man sich deutlich anders vor.

Tatsächlich dreht sich ein wesentlicher Teil des Verfahrens inzwischen um eine grundsätzliche juristische Frage: Reichen radikale politische Überzeugungen, interne Organisationsstrukturen und Gespräche über einen Systemwechsel aus, um den Straftatbestand einer terroristischen Vereinigung zu erfüllen? Oder bedarf es konkreter, unmittelbar bevorstehender Vorbereitungshandlungen für schwere Gewalttaten?

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft verfügte die Gruppe über Pläne für eine künftige Regierungsstruktur, Zuständigkeiten für einzelne Ressorts sowie Überlegungen zur Festnahme politischer Entscheidungsträger. Die Verteidigung hält dem entgegen, dass viele dieser Überlegungen nie über theoretische Gedankenspiele hinausgegangen seien und weder realistische Erfolgsaussichten noch konkrete operative Vorbereitungen bestanden hätten.

Auch Heinrich XIII. Prinz Reuß selbst weist die zentralen Vorwürfe zurück. Vor Gericht erklärte er:

«Mit mir keinen Putsch!»

Und er bestritt, einen gewaltsamen Staatsstreich geplant zu haben. Seine Verteidigung sieht in dem Verfahren eine erhebliche Überschätzung der tatsächlichen Möglichkeiten der Angeklagten.

UK: Anti-Trans-Ansichten und «institutionelle Delegitimierung» der EU werden in Regierungsbericht als Falschinformationen eingestuft

Unter anderem Anti-Transgender-Ansichten, die «institutionelle Delegitimierung» der EU und Inhalte, die «Minderheitengruppen mit Kriminalität oder einer kulturellen Bedrohung» in Verbindung bringen, werden in einem von der britischen Regierung in Auftrag gegebenen Bericht als «Fehlinformationen» eingestuft. Wie The Telegraph berichtet, wird die Regierung in dem 136-seitigen Dokument nachdrücklich aufgefordert, psychologische Methoden einzusetzen, um die Verbreitung von Narrativen zu verhindern, die sie als potenziell «irreführend» ansieht.

Die empfohlenen Maßnahmen sollen demnach in Schulen und in der öffentlichen Kommunikation zum Einsatz kommen, um zu verhindern, dass sich «falsche» Vorstellungen in der Gesellschaft festsetzen.

Dem Telegraph zufolge drängten die Konservativen den neuen Premierminister Andy Burnham dazu, den Bericht zu verurteilen. Sie hätten dessen Vorschläge mit den Aktivitäten der Gedankenpolizei in George Orwells «1984» verglichen und ihn als «empörenden Angriff auf unsere Rechte» bezeichnet. Die Regierung habe am Sonntag betont, der Bericht sei «unabhängig» und stelle keine offizielle Politik dar.

Laut der Zeitung sollte die Studie jedoch als Grundlage für die Regierungspolitik zur «Erkennung und Bekämpfung schädlicher Falschinformationen» dienen. Sie stütze sich auf Daten, die von EU-finanzierten «Faktenprüfern» zusammengestellt wurden, um elf Schlüsselkategorien «falscher und irreführender Informationen» zu identifizieren, untermauert durch eine Liste von Beispielen. So wird eine der aufgeführten Kategorien definiert als:

«Anti-LGBTQ+-Narrative, Behauptungen zur ‹Gender-Ideologie›, die sich gegen Schulen und öffentliche Einrichtungen richten, Falschdarstellungen von Pride-Veranstaltungen und Kontroversen um Transgender-Sportler.»

Zu den Beispielen, die zusammen mit dem Bericht veröffentlicht wurden, gehört gemäß The Telegraph der Fall von Imane Khelif. Die olympische «Boxerin» war in eine Kontroverse um das biologische Geschlecht verwickelt, als sie 2024 in Paris als Frau antrat, obwohl sie im Jahr zuvor angeblich Geschlechtsuntersuchungen nicht bestanden hatte (wir berichteten zum Beispiel hier). Khelif gewann Gold, wurde jedoch anschließend von der Teilnahme an allen künftigen Weltboxmeisterschaften in der Frauenkategorie ausgeschlossen, da sie keinen Nachweis dafür erbringen konnte, biologisch weiblich zu sein.

Zu den weiteren Arten «irreführender» Informationen, die der Bericht identifiziert, gehören «Behauptungen über Wahlbetrug» und die «institutionelle Delegitimierung» der EU und nationaler Regierungen.

Eine weitere Kategorie zum Thema Einwanderung umfasst «falsche Behauptungen über die Ansprüche von Migranten, eine falsche Darstellung der demografischen Zusammensetzung der ankommenden Migranten sowie die fälschliche Zuschreibung krimineller Handlungen an Migrantengemeinschaften». Der Bericht beschreibt zudem «Inhalte, die Minderheitengemeinschaften mit Kriminalität oder einer kulturellen Bedrohung in Verbindung bringen», als durch Rassismus motivierte Falschinformationen.

In dem Abschnitt, in dem die Begriffe erklärt werden, heißt es über «Verschwörungstheorien» pauschal:

«Erklärungen wichtiger Ereignisse als geheime Komplotte mächtiger und böswilliger Gruppen. Der Glaube daran wird durch epistemische, existenzielle und soziale Motive angetrieben und erweist sich in der Regel als widerstandsfähig gegenüber Gegenbeweisen.»

Selbst Satire und Parodien werden ins Visier genommen. Dabei handle es sich um Inhalte, «die zwar eine Form der Kunst oder des Kommentars darstellen, jedoch zu Falschinformationen werden können, wenn das Publikum die Botschaft falsch interpretiert und sie als Tatsache weitergibt.»

Alex Burghart, der Schattenkanzler des Herzogtums Lancaster, erklärte:

«Während die Labour-Partei behauptet, Falschinformationen zu bekämpfen, bereitet sie sich in Wirklichkeit darauf vor, eine orwellsche Gedankenpolizei einzuführen, die die Macht hat, von Millionen von Menschen geteilte, auf gesundem Menschenverstand beruhende Werte und Meinungen zu zensieren. Es ist kaum überraschend, dass eine Regierung, die so sehr auf Vertuschung und Verschleierung bedacht ist, versucht, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das macht die Sache jedoch nicht weniger beunruhigend.»

Sanofi beendete RSV-Impfstoffstudie stillschweigend nach Tod eines Babys

Im Oktober 2024 stellte der Impfstoffhersteller Sanofi seine klinische Studie zu einer Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für Säuglinge und Kleinkinder ein. Laut Dokumenten, die im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (FOI) zugänglich gemacht wurden, starb ein Kind während der Studie. Darüber berichtet The Defender.

Die Nachricht, dass Sanofi die Studie eingestellt hatte, habe in den Medien kaum Beachtung gefunden. Das Unternehmen habe keine Sicherheitsprobleme mit dem Impfstoff gemeldet, sondern angegeben, die Studie beendet zu haben, weil der Impfstoff nicht so wirksam war wie erhofft. Die Firma teilte mit:

«Das Sicherheitsprofil war akzeptabel und es wurden vom IDMC [Independent Data Monitoring Committee] keine Anzeichen für eine impfstoffassoziierte verstärkte Atemwegserkrankung beobachtet.»

Wie The Defender erklärt, ist eine impfstoffassoziierte verstärkte Atemwegserkrankung (VAERD) eine schwere Atemwegserkrankung, die bei geimpften Kindern auftritt, die noch nie an RSV erkrankt waren. Wenn sie dem Virus ausgesetzt seien, würden sie einen schwereren RSV-Verlauf entwickeln als ohne Impfung.

Ein Sprecher von Sanofi, der den Tod des Kindes gegenüber The Defender bestätigte, sagte, das Kind habe an einer angeborenen Herzerkrankung gelitten, und ergänzte:

«Unsere vom IDMC unterstützte Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass der Impfstoffkandidat nicht die eigentliche Ursache für den Vorfall war.»

Laut The Defender deuten die im Pediatric Infectious Disease Journal veröffentlichten Forschungsergebnisse darauf hin, dass die meisten Kinder, die an RSV sterben, Begleiterkrankungen wie angeborene Herz- oder Lungenerkrankungen aufweisen. Gemäß den Ausschlusskriterien der klinischen Studie hätten Babys mit angeborenen Erkrankungen von der Studie ausgeschlossen werden müssen, und die Teilnehmer hätten auf Vorerkrankungen untersucht werden müssen.

Der Sprecher erklärte außerdem, dass der Impfstoffhersteller die Ergebnisse der Studie in einer von Fachkollegen begutachteten Publikation veröffentlichen werde, konnte jedoch nicht sagen, wann diese fertiggestellt und verfügbar sein werde.

Im Mai 2026 reichte The Defender bei der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) einen Antrag nach dem Freedom of Information Act (FOIA) ein, in dem um die Herausgabe der Korrespondenz zu dem gemeldeten Todesfall gebeten wurde – darunter ein von Sanofi am 13. Dezember 2024 versendetes Schreiben, in dem auf eine Unterbrechung der Studie aufgrund eines «Fatal SAE» (Tödliches schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis) hingewiesen wurde.

Solche Schreiben dienen dem Portal zufolge in der Regel dazu, Ärzte offiziell über wichtige Informationen zu unterrichten, die unmittelbare Auswirkungen auf eine Studie haben.

Das Schreiben, das von der britischen National Health Service Health Research Authority (NHSHRA) herausgegeben wurde, offenbare, dass mindestens ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis gemeldet wurde: der Tod eines Säuglings. Die NHSHRA habe die Existenz des Schreibens in ihrer Antwort auf den FOIA-Antrag bekanntgegeben.

Trotz weiterer Anfragen habe sich die NHSHRA jedoch geweigert, das Schreiben oder Einzelheiten dazu sowie zum Tod des Säuglings zur Verfügung zu stellen. Das veranlasste The Defender dazu, einen FOIA-Antrag bei der FDA zu stellen. Die FDA habe diesen bislang weder bestätigt noch darauf reagiert.

The Defender weist darauf hin, dass erst 2023 ein RSV-Impfstoff auf den Markt gekommen ist, als die FDA zwei entsprechende Impfungen von Pfizer und GSK für die Anwendung bei älteren Erwachsenen sowie den monoklonalen Antikörper «Beyfortus» zur Bekämpfung von RSV bei Säuglingen und Kleinkindern zugelassen hatte. Die monoklonalen Präparate seien keine Impfstoffe, sondern Antikörper, die einen vorübergehenden Schutz vor einem Virus bieten sollen, so das Portal.

GSK habe seine Studien an Schwangeren aufgrund eines Sicherheitshinweises auf Frühgeburten einstellen müssen. Im August 2023 hätten die Aufsichtsbehörden den RSV-Impfstoff von Pfizer für Schwangere im dritten Trimester genehmigt. Der Impfstoff soll Neugeborene schützen. Daten aus der Zeit nach der Markteinführung würden jedoch zeigen, dass auch der Impfstoff von Pfizer mit Frühgeburten in Verbindung steht.

Während der klinischen Studie zu Beyfortus, dem monoklonalen Antikörper, der schließlich für Säuglinge zugelassen wurde, starben gemäß The Defender zwölf Säuglinge. Die Studienleiter hätten jedoch angegeben, dass die Todesfälle offenbar nicht mit dem Produkt in Zusammenhang standen.

Eine Untersuchung von The Defender ergab zudem, dass mindestens zwei Säuglingstodesfälle, die dem Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) gemeldet wurden, mit Beyfortus in Verbindung standen.

Trotz all dem habe der angebliche Erfolg dieser RSV-klinischen Studien in den letzten fünf Jahren den Weg für die RSV-Impfstoffforschung, auch für Kleinkinder, geebnet.

Im Jahr 2023 habe die FDA Moderna grünes Licht für die Durchführung ihrer klinischen Studie zur Prüfung der Sicherheit und Immunogenität ihrer beiden experimentellen mRNA-RSV-Medikamente bei Kindern im Alter von fünf bis 23 Monaten erteilt.

Die Studie habe die Genehmigung erhalten, nachdem die FDA im Jahr 2021 ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für die RSV-Impfstoffe von Moderna eingeleitet hatte – ein Verfahren, das die Entwicklung und Zulassung eines Arzneimittels beschleunigt.

Die in einem FDA-Briefing-Dokument veröffentlichten Ergebnisse deuten gemäß The Defender darauf hin, dass der Impfstoff die Babys nicht wie erwartet schützte, sondern bei den geimpften Babys in den klinischen Phase-1-Studien wahrscheinlich zu höheren Raten schwerer RSV-Erkrankungen führte. Das habe bei Kleinkindern ein potenzielles VAERD-Sicherheitssignal ausgelöst.

Die Bedenken seien so gravierend gewesen, dass laut dem FDA-Briefing-Dokument die Rekrutierung für alle klinischen Studien zu RSV-Impfstoffen für Säuglinge und Kleinkinder unter zwei Jahren sowie für Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren, die zuvor noch keine RSV-Erkrankung hatten, ausgesetzt wurde.

Im Juli 2024 habe Moderna die Studie einstellen müssen. Einige Monate später sei auch die Studie von Sanofi eingestellt worden.

Der britische Allgemeinmediziner und RSV-Impfstoffexperte Dr. Peter Selley erklärte gegenüber The Defender:

«Es ist ein bemerkenswerter Zufall, dass Sanofi diese große Phase-3-Studie mit 6.300 Kleinkindern kurz nach dem Abbruch der Moderna-mRNA-RSV-Impfstoffstudie bei Säuglingen unter 2 Jahren einstellte, nachdem VAERD bei einigen der geimpften Säuglinge zu Krankenhausaufenthalten geführt hatte – zumal frühere Studien vielversprechende Antikörperreaktionen auf den nasalen Lebendimpfstoff gezeigt hatten. Es ist tragisch, dass die Antwort auf die Informationsfreiheitsanfrage darauf hindeutet, dass es kurz vor dem Abbruch der Studie einen Todesfall bei einem der geimpften Säuglinge gegeben hat.»

Moderna hat kürzlich den Zeitplan für den Abschluss der unterbrochenen Studie von 2026 auf 2029 verschoben, ergänzt The Defender. Dies werde es dem Unternehmen ermöglichen festzustellen, ob es in Zukunft zu unerwünschten Ereignissen im Zusammenhang mit der Impfung kommt. Das bedeute aber auch, dass die Ergebnisse der Studie erst in einigen Jahren zur Überprüfung vorliegen werden.

Die FDA habe bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht auf die Anfrage von The Defender geantwortet, ob die Rekrutierung für RSV-Impfstoffstudien bei Kindern weiterhin ausgesetzt ist. Das Portal stellt jedoch fest, dass auf der Website der Bundesbehörde für klinische Studien einige Studien zu RSV-Impfstoffen bei Säuglingen oder Kindern als aktiv und mit laufender Probandenrekrutierung aufgeführt werden.

Der Leihmutter-Skandal des «Ego-Shooters» Jens Spahn: Cui bono? Merz oder ihm selbst?

Seit vielen Jahren prägt Jens Spahn die deutsche Politik als einer der schillerndsten, aber auch umstrittensten CDU-Politiker. Ob junger Politaufsteiger, Bundesgesundheitsminister oder Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag – er schien unantastbar. Skandale wie die Maskenaffäre, ein fragwürdiger Immobilienkauf oder umstrittene Netzwerke prallten an ihm ab.

Am Samstag hat Spahn nun den Fraktionsvorsitz abgegeben. Auslöser war, dass er und sein Lebensgefährte Daniel Funke mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden sind. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Die CDU hatte diese Haltung erst im Februar 2026 auf ihrem Parteitag erneut klar bekräftigt.

Viele Medien berichten jetzt über seinen «Rücktritt» als Fraktionsvorsitzender. T-Online etwa leitete einen Kommentar mit den Worten ein: «Jens Spahn zieht die Reißleine.» Und in der Dachzeile dazu heißt es: «Rücktritt von Jens Spahn.»

Doch dieser Begriff täuscht. Seinen Posten als Fraktionsvorsitzender hat er zwar abgelegt, doch es handelt sich nicht um einen Rücktritt im Sinne eines vollständigen politischen Abgangs. Vielmehr erleidet der 46-Jährige lediglich einen begrenzten Machtverlust, bei dem er alle wesentlichen Privilegien behält. Eine echte Konsequenz für jahrelanges Handeln mit Doppelmoral bleibt aus.

Diese hätte aber erfolgen müssen. Und zwar allein schon deswegen, weil sich Spahn in der Vergangenheit klar gegen Leihmutterschaft ausgesprochen oder zumindest der entsprechenden Linie seiner Partei öffentlich nicht widersprochen hat – sowohl persönlich als auch in seiner Funktion als Bundesgesundheitsminister. Mehr Verlogenheit geht kaum:

  • Als er Gesundheitsminister war (2018 bis 2021), ließ sein Ministerium auf eine Anfrage der FDP antworten, dass eine Legalisierung (auch altruistischer Modelle) nicht geplant sei. Die Begründung bezog sich auf das Kindeswohl.
  • 2015 schrieb er in einem Gastbeitrag für das Magazin GQ:

    «Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.»

  • Die CDU bekräftigte im Februar 2026 auf ihrem Bundesparteitag das Verbot von Leihmutterschaft (auch altruistischer Formen). Spahn war zu diesem Zeitpunkt bereits Fraktionsvorsitzender – und es gibt keine Berichte darüber, dass Spahn dem Beschluss widersprochen oder sich enthalten hätte. Zugleich hatten Spahn und sein Mann Funke zu diesem Zeitpunkt bereits einen Vertrag mit einer Leihmutter in den USA geschlossen.

Von einem harten Schnitt für Spahn kann keine Rede sein

Der 46-Jährige bleibt vollwertiger Bundestagsabgeordneter. Sein Mandat ist persönlich und unabhängig vom Fraktionsposten. Er kann weiterhin an allen Sitzungen teilnehmen, in Ausschüssen mitarbeiten und vor allem über Gesetze abstimmen. Er behält seine reguläre Abgeordnetendiät sowie sämtliche erworbenen Pensionsansprüche aus seiner Zeit im Parlament seit 2002. Der Verlust beschränkt sich weitgehend auf die herausgehobene Führungsrolle und die damit verbundene zusätzliche Vergütung. Von einem harten Schnitt oder gar Karriereende kann keine Rede sein.

Die öffentliche Darstellung versucht im Grunde, den Vorgang als selbstbestimmte, reife Entscheidung zu verkaufen. Die Realität sieht aber anders aus. Nach Berichten mehrerer Medien haben Bundeskanzler Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder Spahn in einem Telefonat deutlich zum sofortigen Rückzug aufgefordert. Merz nannte den Schritt später «richtig und unvermeidlich». Es war demnach kein souveräner Abgang aus innerer Überzeugung, sondern ein erzwungener Rauswurf, den Spahn mit einer persönlichen Erklärung zu veredeln versuchte.

Wurde Spahn Merz zu gefährlich?

Boris Reitschuster argumentiert gar, die Leihmutterschaft sei nicht der wahre Grund: Spahn gehe nicht, weil er im Februar über das Schicksal anderer abgestimmt habe, während «seine» Leihmutter schon schwanger war. Er gehe, weil er Merz zu gefährlich geworden sei.

Dazu passt, was die Bild heute berichtet, nämlich dass «viele Abgeordnete den Rücktritt als Glücksfall für Merz sehen». Nach ihrer Einschätzung könne der CDU-Chef die sogenannte Spahn-Krise nutzen, um eine größere Rochade auf wichtigen Posten vorzunehmen. Dafür müsse er personelle Veränderungen nicht mit einer schwachen Leistung der bisherigen Amtsinhaber begründen. Mit Blick auf die Wahlen in den Ostländern setzen Parteivertreter zudem auf einen Neustart-Effekt.

Strategischer Rückzug wie bei Christian Lindner?

Die Berliner Zeitung wiederum sieht Parallelen zu Christian Lindner. Der FDP-Politiker hatte 2011 als Generalsekretär mitten in der schweren Krise der Rösler-FDP «die Reißleine» gezogen. Mit wenigen Worten und ohne die Partei zusätzlich zu beschädigen, trat er zurück.

Und als die Liberalen 2013 an der Fünfprozent-Hürde zerschellten, lag Lindner nicht in den Trümmern. Er war einer der wenigen, die unbeschadet dastanden und später erfolgreich neu durchstarten konnten. Spahn könnte ein ähnliches Manöver im Sinn haben: Rechtzeitig den Absprung schaffen, sich als Familienmensch inszenieren und die eigene Karriere langfristig schützen – ohne auf Mandat, Diät oder Pension zu verzichten. Die Berliner Zeitung fasst es wie folgt zusammen:

«Spahn geht bevor die Koalition implodiert: Gut für seine Familie und die Karriere.»

Für diese These spricht auch, dass Spahn und Funke die Geburt ihres Sohnes durch eine Leihmutter in den USA selbst (!) bekannt gegeben hatten (und zwar über den Instagram-Account von Funke). Damit mussten sie mit einer Eskalation rechnen. Ganz anders der Virologe, CDU-Politiker und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Hendrik Streeck, der zusammen mit seinem Ehemann Paul Zubeil im April bestätigte, Eltern eines Sohnes geworden zu sein.

«Wir sind von Herzen überglücklich über die Geburt unseres Sohnes. Plötzlich ist da noch einmal ein ganz neuer Sinn in unserem Leben», sagte Streeck damals dem Magazin Bunte.

Das Kind wurde den Berichten zufolge im US-Bundesstaat Idaho geboren. Doch anders als Spahn und Funke machte Streeck keine Angaben dazu, wie das Kind zur Welt gekommen war. Mehrere Medien mutmaßten zwar, der Junge sei von einer Leihmutter ausgetragen worden. Eine Bestätigung Streecks oder seines Mannes gibt es dafür bislang nicht, was sicherlich einer Eskalation entgegenwirkte.

All dies passt auch in ein Muster, das bei Spahn seit Jahren zu beobachten ist, und das den Eindruck entstehen lässt, dem im Münsterland Geborenen gehe es allein um Machtmaximierung. Die NachDenkSeiten etwa bezeichnen Spahns regelmäßige Teilnahme an den geheimen Treffen des US-Tech-Milliardärs Peter Thiel («Dialog Society») als einen «Skandal». Solche exklusiven, nicht-öffentlichen Zirkel von Milliardären, Militärs und Politikern ohne Transparenz würden demokratische Grundsätze untergraben. Das Portal schreibt:

«Thiel steht für eine staatsfeindliche und gleichzeitig totalitäre Denkrichtung, die offiziellen CDU-Phrasen vom ‹Schutz der Demokratie› eigentlich total entgegensteht. Und auch dem (von der CDU zumindest öffentlich proklamierten) Schutz eines ‹freien Marktes›, denn Thiel findet nicht nur Demokratie hinderlich, sondern auch Monopole empfehlenswert.

Konnte das Umfeld von Thiel den deutschen Politiker in dieser Richtung politisch beeinflussen? Schließlich bezeichnete sich das ‹Dialog›-Netzwerk laut Phoenix in einer Einladung aus dem Jahr 2012 selbst als exklusiven Kreis von rund 150 globalen Führungskräften, die ‹dabei helfen können›, die vom Netzwerk entwickelten Pläne umzusetzen.»

Wenn Bundestagsabgeordnete von Linke oder AfD für Posten in Ausschüssen im Gespräch seien, hebe sofort ein Chor von Bedenkenträgern an, um vor ‹Geheimnisverrat›, Einflussnahme und Spionage zu warnen. «Wie ist das bei Spahn?», fragen die NachDenkSeiten. Bei seiner Teilnahme an den Treffen 2018 und 2019 sei er sogar Bundesminister gewesen – und was habe er der illustren Runde aus ausländischen Akteuren wohl an bundespolitischen Interna ausgeplaudert?

«Und was sagt es über Spahn aus, dass er überhaupt zu den ‹Auserwählten› gehört, bei denen das Thiel-Umfeld anscheinend davon ausgeht, dass sie bereit seien, ‹dabei helfen zu können›, die ‹vom Netzwerk entwickelten Pläne umzusetzen›?»

Oder denken wir an Spahns Rolle als Gesundheitsminister während der «Corona-Zeit». Noch Ende vergangenen Jahres verteidigte er in der Corona-Enquete-Kommission des Bundestages sein Krisenmanagement – ohne jedes Unrechtsbewusstsein (wir berichteten).

Spahns «Alleingang als ‹Team Ich›» bei der Maskenbeschaffung

Wir können auch einen Blick auf den Skandal mit der Maskenbeschaffung werfen. So wurden unter der Ägide von Spahn 5,8 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro gekauft, das 20- bis 22-Fache des Empfohlenen. Davon mussten 3,4 Milliarden Stück vernichtet werden – bei zusätzlichen Lagerkosten von circa 510 Millionen Euro und weiteren drohenden Kosten. Verträge waren handwerklich schlecht, voller juristischer Mängel, teils zu Höchstpreisen abgeschlossen, und das Ministerium handelte eigenmächtig – gegen Fachratschläge, ohne Bundestagsbeschluss und unter Umgehung der Beschaffungsämter.

Der Bundesrechnungshof und die Sonderermittlerin Margaretha Sudhof warfen dem damaligen Gesundheitsministerium massive Überbeschaffung vor. Sudhof kritisierte zudem «fehlendes ökonomisches Verständnis und politischen Ehrgeiz», was zu einem «Alleingang als ‹Team Ich›» geführt habe. Insgesamt sollen mehr als 43 Milliarden Euro für Masken, Tests, Betten und Ausgleichszahlungen ausgegeben worden sein, wie die Grünen-Politikerin Paula Piechotta Spahn bei der Befragung in der Enquete-Kommission entgegenwarf, was Chaos und einen laxen Umgang mit Steuergeldern belege.

Lieferanten klagten erfolgreich (zum Beispiel 86 Millionen Euro plus Zinsen durch OLG Köln), weitere Milliardenklagen drohen. Besonders scharf attackierte Piechotta Spahn: Das Ministerium habe «wahllos Geld ausgegeben», Verträge seien mangelhaft, es habe Chaos geherrscht und Spahn habe «kein Gespür mehr für die Summen». Sie nennt ihn einen «Ego-Shooter», der krisenwichtige Beschaffungen nie an sich hätte ziehen dürfen, wirft Vetternwirtschaft und Missmanagement vor, fragt direkt nach persönlicher Bereicherung und fordert einen vollwertigen Untersuchungsausschuss (statt der begrenzten Enquete-Kommission), da nur dort Akten erzwungen und Wahrheit endlich erzwungen werden könnten – «damit jemand wie Jens Spahn Konsequenzen ziehen muss, wenn er Mist gebaut hat».

Später versuchte der gelernte Bankkaufmann, sich mit seinem im September 2022 erschienenen Buch «Wir werden einander viel verzeihen müssen» als selbstkritisch und sensibel darzustellen. Doch vor dem Hintergrund dessen, was über Spahn bekannt ist, scheint es ihm besonders an Sensibilität für die Belange jenseits seiner eigenen Person zu mangeln.

Kein gutes Licht auf Spahn wirft auch der Kauf eines Hauses in Berlin-Dahlem im Jahr 2020 für rund 4,125 Millionen Euro. Nach Recherchen von Tagesspiegel und Zeit wurde der Kauf zunächst weitgehend, möglicherweise sogar vollständig, über Kredite der Sparkasse Westmünsterland finanziert – also über ein Finanzinstitut, bei dem Spahn bis 2015 Mitglied des Verwaltungsrats war.

Mehrere Finanzexperten hielten es für bemerkenswert, dass ein Kredit in dieser Größenordnung offenbar mit sehr wenig oder gar keinem Eigenkapital möglich gewesen sein soll. Das ist zwar nicht unmöglich – insbesondere bei kreditwürdigen Kunden mit werthaltigen Sicherheiten –, aber es fiel auf.

Doch damit nicht genug. Ursprünglich hieß es aus Spahns Umfeld, eine Finanzierungslücke habe durch eine Erbschaft von Funke geschlossen werden sollen beziehungsweise, dass bei einer österreichischen Bank eine entsprechende Erbschaft verwaltet werde. Doch diese Darstellung passte offenbar nicht zu den tatsächlichen Verhältnissen. Anschließend wurde erklärt, es habe sich nicht um eine Erbschaft gehandelt, sondern um Wertpapiervermögen, das Funke aufgebaut habe. Der Vorwurf lautet also, dass sich die öffentliche Erklärung mehrfach änderte und dadurch Fragen offenblieben.

«Politisch unklug» und – sic – «unsensibel» sei der Zeitpunkt für den Kauf des Hauses, das später wegen des vergleichsweise hohen Werts der Immobilie als «Villa» in die Schlagzeilen gekommen war, gewesen, so Spahn in seinem besagten Buch. Gelernt hat er daraus offenbar bis zuletzt nicht. Denn: Sich ein Baby über Leihmutterschaft zu «besorgen», zuvor aber öffentlich zu verkünden, man könne sich als schwuler Mann und Christ «nur schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden», und dann auch noch einen entsprechenden Parteitagsbeschluss mitzutragen, kann mindestens als «unsensibel» bezeichnet werden.

Spahn ist damit als jemand entlarvt, der exemplarisch für eine Politik steht, die Regeln predigt, sie selbst aber ignoriert, Kritik abperlen lässt und bei dem Glaubwürdigkeit nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Staatliche Förderpreise und angebliche Unabhängigkeit

Wir erinnern uns: Im Frühjahr hatte der deutsche Kulturstaatsminister Wolfram Weimer beim Buchhandlungspreis drei Preisträger von der Liste gestrichen, die von der Jury ausgewählt worden waren. Aufgrund von «verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen», lautete die lapidare Begründung.

Der Aufschrei in den Leitmedien war groß, unter anderem deswegen, weil die Betroffenen das Etikett «linksextrem» bekamen. Der Angriff galt also den eigenen Leuten, die ja durchaus als «links» bezeichnet werden durften, aber bitteschön doch nicht als «extrem».

Kein Hahn hätte gekräht, wenn das Etikett «rechtsextrem» gewählt worden wäre. Und dieses bekommen heute bekanntlich alle, die Regierung, Mainstream-Presse und woke Ideologie kritisieren. Dissidenten also! Nun gibt es nicht wenige Buchhandlungen und Verlage, die sich nicht scheuen, Bücher mit unangepasstem Inhalt zu veröffentlichen beziehungsweise zu verkaufen. Doch die findet man in den Listen der Preisträger vergebens.

Man kann sich auch leicht ausmalen, warum. Denn auch die Jurys bewerten die Kandidaten durch ihre ideologische, ja, mainstreamige Brille. Preisverleihungen sind Politik mit anderen Mitteln. Das kommt in der jüngsten Regeländerung besonders deutlich zum Vorschein: Beim Deutschen Verlagspreis trifft künftig der Kulturstaatsminister höchstpersönlich die Auswahl – «auf Grundlage der Empfehlung der Jury» freilich!

Interview mit Juryvorsitzendem Jörg Thadeusz

Ein bisschen Scheindemokratie muss schließlich noch gewahrt bleiben. Apropos Demokratie. Von der redet besonders gerne Der Spiegel. Das Relotius-Blatt sieht sie nach der Regeländerung natürlich in Gefahr, schließlich seien «unabhängige Jurys» bisher unverzichtbar gewesen für die «demokratische Förderpraxis», wie im Interview mit dem neuen Verlagspreis-Juryvorsitzenden Jörg Thadeusz betont wird.

So, so! Waren alternative, unangepasste Verlage wie massel, etica.media oder Loco um nur drei Vertreter herauszugreifen – bislang ausgezeichnet worden? Hätten sie sich überhaupt bewerben dürfen? Würde die vermeintlich «unabhängige Jury» sie berücksichtigen, sie überhaupt wahrnehmen?

Der Spiegel tut es jedenfalls nicht, selbst die Berliner Zeitung nicht und auch nicht die neue Ostdeutsche Allgemeine, obwohl beide sich aufgemacht haben, es besser zu machen als die regierungs- und ideologietreuen Leitmedien. Wenn dort mal Bücher besprochen oder Autoren interviewt werden, dann handelt es sich überwiegend um solche, die auch sonst auf dem Radar sind. Wer sich darunter bewegt, wird auch von diesen Blättern strikt ignoriert.

Schon die Berichterstattung über das weite Feld des Buchwesens ist höchst undemokratisch und bildet den Pluralismus nicht in dem Maße ab, wie über ihn bloß gesprochen wird. Es mutet geradezu heuchlerisch an, wenn Leitmedien wie Der Spiegel von politischer Einflussnahme schwadronieren. Sie selbst tun es nämlich auch, nur mit den Waffen, die ihnen der eigene Berufsstand zur Verfügung stellt.

(Selbst-)Entlarvung des Kulturbetriebs

Was sich seit Jahren abspielt, ist ein Kulturkampf. Von dem wollen die Leitmedien jedoch nicht reden. Thadeusz wirkt da schon mutiger, wenn er im Spiegel-Interview darauf verweist, um Kulturstaatsminister Weimer zu verteidigen: «Ich glaube ihm aber, und das hat er ja öffentlich gesagt, dass er sich vor allem im Kulturkampf gegen die ganz Rechten sieht.»

Damit gibt Thadeusz praktisch zu, worum es bei staatlichen Förderpreisen und Regeländerungen geht. Etiketten wie «rechts» oder «linksextrem» dienen lediglich als Rechtfertigungsmittel, die man selbst fabriziert.

Später im Interview wird er noch deutlicher: «Zugleich finde ich auch, dass der Kulturbereich wahnsinnig verlogen ist», sagt Thadeusz und erläutert es am Beispiel der Theaterregisseure, die sich als «wahnsinnig unabhängig» geben, aber letztlich auch ein «bestimmtes Weltbild» produzieren.

«Das alles wird nicht wirklich erzählt, aber wenn Wolfram Weimer sagt, ich mag keine linksradikalen Buchhandlungen, ist die Aufregung groß.» Die Entlarvung ist köstlich, genauso wie die eigene im Anschlusssatz: «Also: Wenn jemand der Meinung ist, er müsse Verschwörungstheorien in die Welt blasen, soll er das machen. Aber er muss doch nicht mit Steuergeld unterstützt werden.»

Preise als Machtinstrument

Hier schließt sich der Kreis. Wenn ein Juryvorsitzender Aussagen als «Verschwörungstheorien» abkanzelt, tut er das auch anhand bestimmter Kriterien und auf der Grundlage eines bestimmten Weltbilds, das er reproduziert, indem er alles degradiert, was dem nicht entspricht.

Damit gleicht sich Thadeusz dem gerügten Theaterregisseur an und erweist sich als genauso wenig unabhängig wie er. Förderpreise, ob nun für Verleger oder Buchhandlungen, sind Machtinstrumente, umhüllt mit Glitzer, der Wohlwollen suggeriert.

Jeweils 50.000 Euro bekommen die ersten drei prämierten Verlage. Bis zu 79 weitere dürfen auf Preise von 18.000 Euro hoffen. Doch damit nicht genug: Es gibt noch den Nachhaltigkeitspreis und den Innovationspreis, die jeweils mit 24.000 Euro dotiert sind. Viel Geld, das letztendlich die Steuerzahler erwirtschaften. Investiert wird es jedoch nicht in Vielfalt, sondern in die Stabilisierung der herrschenden Meinung.


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