Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen: «Im ‹Reichsbürger›-Prozess stimmt etwas nicht»
Der Prozess gegen die «Reichsbürger-Gruppe» um Heinrich XIII. Prinz Reuß gilt als eines der größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, eine terroristische Vereinigung gegründet und einen gewaltsamen Umsturz der staatlichen Ordnung vorbereitet zu haben. Doch je länger das Verfahren dauert, desto häufiger werden auch in etablierten Kreisen Zweifel laut, ob die bislang präsentierten Beweise tatsächlich ausreichen, um den weitreichenden Vorwurf des Rechtsterrorismus zu tragen.
Die langjährige Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, die über Jahrzehnte als Prozessbeobachterin in Deutschland unterwegs ist, konstatiert in einem aktuellen Kommentar für die Welt: Im Reichsbürger-Prozess «stimmt etwas nicht» (siehe auch hier). Ihre zentrale Kritik richtet sich weniger gegen die politische Gesinnung der Angeklagten als gegen die juristische Tragfähigkeit der Anklage.
Nach ihrer Einschätzung wird seit Jahren nahezu jedes Gespräch, jede Chatnachricht und jedes Treffen der Beschuldigten daraufhin untersucht, ob sich daraus terroristische Absichten ableiten lassen. Ob dieser enorme Ermittlungsaufwand bislang tatsächlich den Nachweis eines unmittelbar bevorstehenden Staatsstreichs erbracht hat, erscheine jedoch zunehmend fraglich. Die zentralen Aussagen der 81-Jährigen:
- Die bisherige Beweisaufnahme wirft Zweifel auf, ob der Vorwurf des Rechtsterrorismus in der behaupteten Schwere tatsächlich ausreichend belegt werden kann.
- Seit mehr als zwei Jahren werde «jedes Mosaiksteinchen hin- und hergewendet», um belastende Hinweise auf terroristische Absichten der Angeklagten zu finden – ein Hinweis auf den enormen Ermittlungs- und Beweisaufwand.
- Die Anklage stütze sich nach ihrem Eindruck vor allem auf Chats, Gespräche und Gedankenspiele, während konkrete Vorbereitungshandlungen für einen gewaltsamen Umsturz bislang nur schwer erkennbar seien.
- Das Gericht hält die Erfolgsaussichten eines möglichen Angriffs auf den Bundestag für juristisch unerheblich. Friedrichsen sieht darin eine problematische Ausweitung des Terrorismusstrafrechts, weil damit die Realisierbarkeit der Pläne in den Hintergrund tritt.
- Der Prozess werfe grundsätzliche rechtsstaatliche Fragen auf: Wann wird aus radikalen oder verschwörungsideologischen Vorstellungen eine strafbare terroristische Vereinigung? Wo verläuft die Grenze zwischen abstrakten Fantasien und konkreter Tatvorbereitung?
- Die Autorin kritisiert implizit, dass im Verfahren teilweise eher über potenzielle Gefahren als über tatsächlich begangene oder unmittelbar bevorstehende Straftaten verhandelt werde.
- Sie fordert aber eine kritische Prüfung, ob die bislang vorgelegten Beweise den außergewöhnlich schwerwiegenden Anklagevorwurf tatsächlich tragen.
Transition News hat derlei Zweifel schon oft skizziert. In einem Interview mit einem Prozessbeobachter etwa wird die Frage gestellt, ob das Verfahren inzwischen mehr von der ursprünglichen Erwartungshaltung der Ermittlungsbehörden als von belastbaren Beweisen getragen werde. Kritisiert werden unter anderem die außergewöhnlich lange Untersuchungshaft mehrerer Angeklagter, die enorme Dauer der Hauptverhandlung und der Eindruck, dass immer neue Indizien präsentiert würden, ohne dass sich daraus ein eindeutiges Gesamtbild eines konkret bevorstehenden Umsturzversuchs ergebe.
In dem Artikel «Wenn selbst Systemmedien zu zweifeln beginnen» wird dargelegt, dass mit zunehmender Dauer selbst in etablierten Medien die Bedenken wachsen, ob in den Gerichtsverfahren gegen insgesamt 26 Personen Fälle realer Gefahr verhandelt werden.
Erwähnt wird dabei etwa ein Spiegel-Bericht über den Münchner Teil des sogenannten Reichsbürger-Prozesses. Darin schildert der Angeklagte Thomas T. in einer langen, teilweise esoterisch geprägten Lebensbeichte, wie er sich in «verschwörungsideologische Welterklärungen» hineingesteigert habe. Der Spiegel meint dazu:
«Dass man Gewalt habe anwenden wollen, diesen Vorwurf haben alle Angeklagten bisher bestritten. Thomas T. nicht. Ihn hätten die Gewaltfantasien des in Frankfurt angeklagten Peter W. alarmiert, sagt T. an diesem Donnerstag. Peter W. ist ein gelernter Steuerfachgehilfe mit rasanter YouTube-Karriere als ‹Survival-Trainer› und angeblich fehlender Impulskontrolle. Thomas T. liest vor: ‹Rückblickend will ich nicht verschweigen, dass ich die Möglichkeit, dass W. Gewalt anwenden würde, in gewissem Maße in Kauf genommen habe.›»
Ein Deutschland bedrohendes Terrornetzwerk, zu dem die angeklagte Truppe von insgesamt 26 Angeklagten lange dämonisiert wurde, stellt man sich deutlich anders vor.
Tatsächlich dreht sich ein wesentlicher Teil des Verfahrens inzwischen um eine grundsätzliche juristische Frage: Reichen radikale politische Überzeugungen, interne Organisationsstrukturen und Gespräche über einen Systemwechsel aus, um den Straftatbestand einer terroristischen Vereinigung zu erfüllen? Oder bedarf es konkreter, unmittelbar bevorstehender Vorbereitungshandlungen für schwere Gewalttaten?
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft verfügte die Gruppe über Pläne für eine künftige Regierungsstruktur, Zuständigkeiten für einzelne Ressorts sowie Überlegungen zur Festnahme politischer Entscheidungsträger. Die Verteidigung hält dem entgegen, dass viele dieser Überlegungen nie über theoretische Gedankenspiele hinausgegangen seien und weder realistische Erfolgsaussichten noch konkrete operative Vorbereitungen bestanden hätten.
Auch Heinrich XIII. Prinz Reuß selbst weist die zentralen Vorwürfe zurück. Vor Gericht erklärte er:
«Mit mir keinen Putsch!»
Und er bestritt, einen gewaltsamen Staatsstreich geplant zu haben. Seine Verteidigung sieht in dem Verfahren eine erhebliche Überschätzung der tatsächlichen Möglichkeiten der Angeklagten.