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Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Schuldspruch ohne echte Auseinandersetzung? Der Fall Manuel Albert

Der Fall nahm seinen Anfang im Jahr 2022: Damals durchsuchte die Polizei die Wohnung des Schweizer Arztes Manuel Albert. Albert, der sich während der Corona-Zeit als Kritiker staatlicher Maßnahmen positioniert hatte, verweigerte zunächst den Zutritt. Die Beamten verschafften sich mit einem Schlüsseldienst Zugang und führten ihn nach einer kurzen Rangelei zu Boden und legten ihn in Handschellen. Im Raum standen Vorwürfe unrechtmäßig ausgestellter Maskenatteste sowie der Abgabe beziehungsweise Einfuhr von nicht zugelassenen Medikamenten. Das Bezirksgericht Höfe sprach ihn im Februar 2025 in erster Instanz schuldig (wir berichteten hier).

Gegen dieses Urteil legte Albert Berufung ein – ausführlich begründet und juristisch differenziert. Die Verteidigung stellte den Fall in einen größeren Kontext der ärztlichen Methoden- und Therapiefreiheit. Zentral war das Argument, dass der Wirkstoff Ivermectin in der Schweiz grundsätzlich zugelassen sei und ein sogenannter Off-Label-Use – eine Verschreibung außerhalb des Verwendungszweckes, für den er an sich zugelassen ist – rechtlich zulässig bleibe.

Maßgeblich sei nicht die spezifische Covid-Indikation, sondern die generelle Zulassung des Wirkstoffs. Selbst im gegenteiligen Fall habe während der Pandemie eine Notlage bestanden, welche eine Einfuhr durch Medizinalpersonen für Notfälle rechtfertigen könne. Auch berief sich die Verteidigung auf Rechtfertigungsgründe wie das Handeln aus beruflicher Pflicht oder rechtfertigenden Notstand.

Bezüglich der beschlagnahmten «Vibasin 19»-Produkte argumentierte sie, diese seien zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht als Arzneimittel eingestuft gewesen; eine spätere Qualifikation dürfe nicht rückwirkend strafbegründend wirken. Und auch der Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung wurde bestritten: Weder liege eine erhebliche Behinderung vor, noch sei der Hausdurchsuchungsbefehl anfänglich korrekt vorgewiesen worden.

Am 24. Februar 2026 fällte das Kantonsgericht Schwyz sein Urteil in zweiter Instanz: Die Berufung wurde abgewiesen, ebenso die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. Albert wurde der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (versuchte Einfuhr von je 3.000 Ivermectin-Tabletten), der vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (Einfuhr von 7.500 Tabletten) sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Die Strafe: 90 Tagessätze zu 330 Franken, insgesamt 29.700 Franken, bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmten Präparate an und auferlegte Albert den Großteil der Verfahrenskosten.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Allerdings fällt auf, dass die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin von Swissmedic als Privatklägerin in den Augen von Prozessbeobachtern kaum substanziell auf die detaillierten und juristisch fundierten Argumente der Verteidigung eingegangen sind. Sollte auch das Kantonsgericht die zentralen Fragen – etwa zur Zulässigkeit des Off-Label-Use, zur Notstandssituation in der Pandemie oder zur fehlenden Rückwirkung einer späteren Produkteinstufung – nur am Rand behandeln, würde sich der Eindruck verfestigen, dass hier weniger eine differenzierte Rechtsprüfung als vielmehr eine Bestätigung der bisherigen Linie erfolgte, Ivermectin als billige und patentfreie Behandlungsalternative unter allen Umständen vom Massengebrauch in der Schweiz fernzuhalten.

Der Fall Albert berührt Grundsatzfragen: Wie weit reicht die ärztliche Therapiefreiheit, insbesondere in Krisenzeiten? Wann wird aus einer beruflichen Gewissensentscheidung eine Straftat? Und wie sorgfältig setzen sich Gerichte mit unbequemen Argumenten auseinander? Ohne schriftliche Begründung bleibt offen, ob das Kantonsgericht diese Fragen vertieft geprüft oder sich – wie schon die Vorinstanz – auf eine formale Betrachtung beschränkt und ohne detaillierte rechtliche Würdigung vom Tisch gewischt hat. Für Albert bedeutet das Urteil vorerst eine weitere Niederlage.

Kommentar Transition News

Der Gerichtsfall Manuel Albert ist zu Recht auf großes öffentliches Interesse gestossen. Letzte Woche waren auf dem Hauptplatz vor dem Gericht etwa 120 Unterstützer; im Gerichtssaal war nur Platz für 15 Zuhörer, darunter auch Pressevertreter. Denn der Fall berührt auch grundsätzliche Fragen des Verhältnisses Arzt-Patient und Arzt-Behörden. Es ist deshalb für die rechtsstaatliche Debatte zu hoffen, dass es sich bei der Berufungsverhandlung erst um den nächsten Akt handelte und nicht um das Finale.

In Bezug auf die Tragweite und Präjudizwirkung dieses Falles ist es richtig, dass der Fall letztlich vor Bundesgericht entschieden wird. Der Arzt hat jedenfalls angekündigt, die Sache weiterzuziehen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Vielleicht erklärt sich jemand, dem die ärztliche Therapiefreiheit ein Anliegen ist, bereit, eine solche Beschwerde in Strafsachen zu sponsern?

Überfall auf den Iran: Ein klares Verbrechen

Es gibt keine Rechtfertigung für den Angriff der USA und Israels auf den Iran und die Ermordung zahlreicher führender Personen dieses Landes – es handelt sich um ein Verbrechen, das auch durch nichts zu entschuldigen ist. Auch die politische Verfasstheit der Islamischen Republik Iran rechtfertigt nicht den erneuten Bruch jeglichen Völker- und internationalen Rechts sowie die begangenen Mordtaten.

Wer wie führende deutsche Politiker dieses erneute Verbrechen der US-Führung unter Donald Trump und der israelischen Regierung rechtfertigt oder auch nur relativiert, macht sich mitschuldig. Er ist mitverantwortlich dafür, dass der Mittlere Osten in Brand gesteckt wurde, und für alle daraus entstehenden Folgen, die über die Region hinauswirken.

Ich muss das so klar benennen, weil es so klar ist. Ich muss kein Völkerrechtsexperte sein, um zu erkennen, wie Trump und sein «Partner in Crime» Benjamin Netanjahu das Völkerrecht nicht nur missachten, sondern zerstören. Sie treten mit Füßen, was nach dem Sieg über den Faschismus 1945 aufgebaut und entwickelt wurde, so unvollkommen es bis heute ist.

Die Frage des politischen Systems des Iran kann nicht durch einen Angriff von außen beantwortet werden. Die Antwort darauf müssen die Menschen im Land finden. Darüber zu urteilen, steht einem US-Präsidenten nicht zu, der die iranische Führung als «eine bösartige Gruppe von brutalen und grausamen Menschen» bezeichnete.

Solche Aussagen zeugen nicht nur von dem unglaublich tiefen Niveau Trumps und seiner Sicht auf die Welt. Sie ignorieren auch die Rolle der USA beim Zustandekommen der politischen Verhältnisse im Iran. Die reicht vom Sturz des iranischen Regierungschefs Mohammad Mossadegh 1953 bis zum Wirtschaftskrieg gegen das Land nach der Revolution 1979, die den von den USA gestützten Schah entmachtete.

Dass der Iran zur Islamischen Republik wurde, ist eine der Folgen des US-Imperialismus, der sich wieder mit nackter Gewalt in der Welt zeigt. Der renommierte US-Journalist Stephen Kinzer hat kürzlich an die Verbrechen der USA in anderen Ländern erinnert:

«Schauen Sie sich Syrien an, schauen Sie sich den Irak an, schauen Sie sich Libyen und Afghanistan an. Ich glaube nicht, dass es jemals ein Ziel der Vereinigten Staaten war, Demokratie zu etablieren. Wir haben das Gegenteil getan. In Ländern wie Guatemala und Iran haben wir junge Demokratien gestürzt, um Diktaturen zu errichten.»

Der nach der islamischen Revolution gegen den Iran erneut begonnene Wirtschaftskrieg der USA gehört mit zu den Ursachen der Lage im Land. So galten die nach durch westlichen Druck gescheiterten Atom-Verhandlungen 2025 erlassenen UN-Sanktionen gegen den Iran laut Neuer Zürcher Zeitung als die «schärfsten seit zehn Jahren». Hinzu kommen in der Folge zahlreiche interne Probleme wie eine anhaltende Wasserversorgungskrise sowie steigende Inflation und sinkende Luftqualität in Teheran und anderen Großstädten.

Die neuen Angriffe der USA und Israels waren angekündigt, unter anderem vom US-Journalisten Seymour Hersh. Er hatte im Dezember 2025 geschrieben, Israel plane «im Frühjahr einen neuen, massiven Angriff auf den Iran», bevor die iranische Luftabwehr wieder aufgebaut ist. Das wurde nun umgesetzt, bei geringer iranischer Gegenwehr, die die Morde an führenden Personen des Landes nicht verhindern konnte.

Die irrationale und mörderische Politik von Trump und Netanjahu hat eine Region in Brand gesetzt, die seit mehr als einem Jahrhundert an der unseligen Einmischung westlicher Staaten leidet. Wie lange der Iran zu Gegenschlägen auf US- und andere westliche Einrichtungen in anderen arabischen Ländern, die ihn umzingeln, fähig ist, wird sich zeigen.

Es wird sich auch zeigen, ob zutrifft, wovor unter anderem der Vorsitzende der Vereinigten Stabschefs der USA, General Dan Caine, Berichten zufolge noch im Februar warnte: Dass ein erneuter Einsatz gegen den Iran die Fähigkeiten der US-Streitkräfte insgesamt zu überdehnen drohe. Als «politisch am brisantesten» sieht der Analytiker und ehemalige NATO-Mitarbeiter Rainer Rupp an, dass General Caine im Falle eines groß angelegten Angriffs auf den Iran nicht bereit war, «ähnliche Erfolgsgarantien zu geben, wie sie etwa vor der Operation zur Festnahme Nicolás Maduros im Januar 2026 formuliert worden waren».

US-Präsident Trump hatte den neuen Angriff mit einer klassischen Kriegslüge begründet: Irans «bedrohliche Aktivitäten gefährden direkt die Vereinigten Staaten, unsere Truppen, unsere Stützpunkte im Ausland und unsere Verbündeten auf der ganzen Welt». Abgesehen von der Absurdität dieses Vorwurfs wurde inzwischen bekannt, dass das US-Kriegsministerium Pentagon über keinerlei Informationen eines bevorstehenden Angriffs des Iran auf die USA verfügte, der Trumps «Präventivschlag» rechtfertigen würde. Auch für den Bau einer iranischen Atombombe gibt es bis heute keinerlei Beweise.

Sie produzieren mit ihrer Politik das, was sie zu bekämpfen vorgeben: Terrorismus. Und sie machen damit allen anderen Ländern klar: Atomwaffen – die der ermordete Khameini als «Sünde» bezeichnete, weshalb er sie für den Iran ablehnte – sind so etwas wie eine Lebensversicherung.

Dass auch deutsche Politiker die Lügen von der iranischen Gefahr wiederholen, kündet von deren ebenfalls tiefen Niveau und was von ihren Reden von der «regelbasierten internationalen Ordnung» zu halten ist. Sie machen sich wie erwähnt mitschuldig und geben wieder einmal Beweise für ihre Doppelzüngigkeit und Verlogenheit ab.

Die moralische Empörung über diese Politikdarsteller darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass – leider – nichts anderes von diesen Vertretern des deutschen Imperialismus, dem kleinen Bruder des US-Imperialismus, zu erwarten war und ist. Der Philosoph Elmar Treptow aus München stellte 2012 in seinem Buch über «Die widersprüchliche Gerechtigkeit im Kapitalismus» fest:

«Unter den Voraussetzungen des Kapitalismus herrscht permanente Friedlosigkeit. Das zeigen die Theorie und die Praxis des Kapitalismus in Geschichte und Gegenwart, einschließlich des Imperialismus damals und heute. Seit Jahrhunderten versuchen die kapitalistischen Länder, ihr System anderen Ländern aufzuzwingen, und zwar durch ökonomische Vorherrschaft, politische Gleichschaltung, kulturelle Bevormundung und militärische Gewalt. Dass Imperialismus und Demokratie sich nicht ausschließen, wurde seit dem Vietnam-Krieg deutlicher als je zuvor.»

Das ist alles mehr als nur politische oder philosophische Theorie, wie der aktuelle US-amerikanisch-israelische Krieg gegen den Iran zeigt. Es geht dabei nicht nur um das «Mullah-Regime», sondern um die Kontrolle des Mittleren Ostens und der Rohstoffströme in alle Welt – und damit auch gegen China, dass der US-Dominanz im Wege steht.

Dass US-Präsident Trump um sich schießt wie ein außer Kontrolle geratener und zu spät gekommener Cowboy, hat vermutlich auch mit dem Epstein-Skandal in den USA zu tun, von dem er wahrscheinlich ablenken will. Aber auch dieser Skandal ist nur ein Nebenschauplatz in einem grundlegend verbrecherischen System, das alle Grenzen überschreitet und alle Regeln bricht, wenn es um den Profit geht. Nach Venezuela hat es nun den Iran getroffen – welches Land ist als nächstes dran? Und wer stoppt diese Verbrecher?

ergänzt: 3.3.26; 9:35 Uhr


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