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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


NeutralitĂ€t unter Druck – warum die Schweiz mehr sein muss als scheinen

Die Schweizer NeutralitĂ€t ist Ă€lter als der Bundesstaat – und umstrittener denn je. In seinem Vortrag bei der Bewegung fĂŒr NeutralitĂ€t, Lokalgruppe ZĂŒrich, spannte Ralph Bosshard den Bogen von den Schlachten des Zweiten Koalitionskriegs 1799 zu napoleonischer Zeit bis zu den strategischen Narrativen von EU und NATO im 21. Jahrhundert. Seine zentrale These: NeutralitĂ€t war nie Bequemlichkeit, sondern geopolitische Antwort auf eine exponierte Lage.

Der Blick zurĂŒck zeigt, wie fragil StabilitĂ€t in Europa stets war. Mit der Auflösung respektive dem Zerbrechen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 und dem Wiener Kongress 1815 entstand eine Pentarchie (FĂŒnferherrschaft) der GroßmĂ€chte – flankiert von neutralen Pufferstaaten. Die Schweiz wurde Teil dieses Gleichgewichts. Nationalistische Einigungsbewegungen in Deutschland und Italien setzten das Modell im 19. Jahrhundert erneut unter Druck.

1914 war die Schweiz von kriegfĂŒhrenden MĂ€chten umgeben. Bosshard erinnerte daran, dass es damals mehrere neutrale Staaten in Europa gab – doch das Konzept geriet zunehmend unter Stress. SpĂ€testens 1939, in einer Ordnung ohne funktionierendes System kollektiver Sicherheit und geprĂ€gt von Appeasement (Anpassungspolitik), blieb bewaffnete NeutralitĂ€t fĂŒr die Schweiz die «einzige verbleibende Alternative», wie Bosshard sagte.

NeutralitĂ€t, so Bosshard, dĂŒrfe jedoch «nicht opportunistisch» sein. Sie brauche GlaubwĂŒrdigkeit und VerteidigungsfĂ€higkeit. Das gelte völkerrechtlich wie militĂ€risch. Die Haager Abkommen von 1907 definieren klar, was NeutralitĂ€t bedeutet: Kein Transit fremder Truppen, keine militĂ€rische Nutzung des eigenen Territoriums, keine Duldung von NeutralitĂ€tsverletzungen. Generell: Ein neutraler Staat darf keine der Konfliktparteien militĂ€risch unterstĂŒtzen. Gleichzeitig dĂŒrfen wirtschaftliche Beziehungen nicht automatisch als Parteinahme gewertet werden. NeutralitĂ€t ist ein Rechtsstatus, kein politisches Stimmungsbarometer.

Mit der GrĂŒndung der UNO 1945 verschob sich der Rahmen. Ein System kollektiver Sicherheit entstand, allerdings mit einem dominanten Sicherheitsrat und VetomĂ€chten. FĂŒr Bosshard bleibt die UNO trotz Reformbedarf «wertvoll». Doch die Praxis habe das NeutralitĂ€tsrecht ausgehöhlt – nicht zuletzt durch politische Erwartungshaltungen des Westens.

Besonders kritisch sieht er strategische Narrative, wonach EU und NATO eine Art Alleinvertretung «europĂ€ischer Werte» beanspruchten oder ein Monopol auf Schutz vor Russland reklamierten. Daraus erwachse Druck auf neutrale Staaten wie die Schweiz. Die zugespitzte Frage „NeutralitĂ€t pro Putin?“ greife zu kurz, so Bosshard. NeutralitĂ€t bedeute nicht Parteinahme, sondern die Weigerung, sich militĂ€risch in BĂŒndnisse einbinden zu lassen.

Sein Fazit ist eindeutig: Dauerhafte NeutralitĂ€t ist möglich – aber nur mit einer glaubwĂŒrdigen Armee und klarer Begrifflichkeit. «NeutralitĂ€t braucht Schutz», lautet die wiederkehrende Formel des Referenten. Sie könne regionale Kriege eindĂ€mmen und StabilitĂ€t sichern, wenn sie konsequent gelebt werde. Oder, in den Worten des Vortragstitels: Die Schweiz mĂŒsse «mehr sein als scheinen».

Vier Vorlagen, mehrere Zitterpartien: Der Abstimmungssonntag verspricht Hochspannung

Am kommenden Sonntag, dem 8. MĂ€rz, entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten ĂŒber vier Vorlagen. Über die Initiative «Bargeld ist Freiheit» und den direkten Gegenentwurf haben wir hier berichtet. Parallel findet die Abstimmung ĂŒber die Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» statt (weitere Informationen hier und hier, weiterfĂŒhrende Links in den BeitrĂ€gen).

Wichtig ist auch die politische Debatte um die Individualbesteuerung. Die Vorlage zur Individualbesteuerung von Bundesrat (Landesregierung) und Parlament will Ehepaare steuerlich nicht mehr als wirtschaftliche Einheit behandeln, sondern jede verheiratete Person separat besteuern (weitere Informationen hier).

Etwas im Schatten dieser drei Vorlagen steht die Abstimmung zur Klimafonds-Initiative. Hier zeichnet sich eine wuchtige Ablehnung ab.

In Bezug auf die erstgenannten drei Vorlagen ist das Rennen offen; es dĂŒrfte knapp werden. Bei der Bargeld-Initiative dĂŒrfen sich die Initianten gute Chancen ausrechnen, zumindest den Gegenvorschlag ĂŒber die Ziellinie zu bringen. Die Initiative hat es wegen der hohen HĂŒrde des StĂ€ndemehrs recht schwer, ist aber absolut nicht chancenlos.

Das gleiche gilt fĂŒr die SRG-Initiative. Dort dĂŒrfte es enorm knapp werden, vor allem weil die Gegner mit enormem Mitteleinsatz kĂ€mpfen und die UnterstĂŒtzung der federfĂŒhrenden SVP bröckelt. Bei der Individualbesteuerung ist nur ein einfaches Volksmehr nötig. Obwohl sich anfĂ€nglich eine breite Zustimmung abzeichnete, haben die Gegner in den letzten Wochen sehr stark aufgeholt, wodurch eine Ablehnung möglich erscheint.

Regierungen weltweit sollen Initiativen zur Alterskontrolle stoppen

Über 400 Sicherheitsexperten aus 30 LĂ€ndern fordern in einem offenen Brief die Regierungen weltweit auf, die populĂ€re EinfĂŒhrung von Altersverifizierungssystemen als Zugangskontrolle zu Internetdiensten zu stoppen. Solche Regelungen könnten mehr Schaden als Nutzen bringen, daher mĂŒssten zunĂ€chst die Auswirkungen auf Datenschutz und Sicherheit hinreichend verstanden sein.

Zwei entscheidende Fragen seien noch nicht geklĂ€rt: erstens, ob die AltersĂŒberprĂŒfung ĂŒberhaupt wirksam ist, und zweitens, welche potenziellen SchĂ€den fĂŒr die allgemeine Sicherheit und PrivatsphĂ€re bestehen. Die Unterzeichner sind unmissverstĂ€ndlich, sie schreiben:

«Wir halten es fĂŒr gefĂ€hrlich und gesellschaftlich inakzeptabel, einen groß angelegten Zugangskontrollmechanismus einzufĂŒhren, ohne genau zu wissen, welche Auswirkungen verschiedene Designentscheidungen auf die Sicherheit, PrivatsphĂ€re, Gleichberechtigung und letztlich auf die Entscheidungsfreiheit und Autonomie von Einzelpersonen und Nationen haben können.»

Die Wissenschaftler weisen die zugrundeliegende Sorge nicht zurĂŒck. «Wir teilen die Bedenken hinsichtlich der negativen Auswirkungen, die der Kontakt mit schĂ€dlichen Online-Inhalten auf Kinder hat», heißt es in dem Schreiben. Was sie ablehnen, sei der Lösungsvorschlag, der jeden Erwachsenen zu einem VerdĂ€chtigen mache und ihn zwinge, seine IdentitĂ€t nachzuweisen, bevor er Zugang zum offenen Internet erhalte, ergĂ€nzt Reclaim The Net. Regierungen wĂŒrden eine Überwachungsinfrastruktur aufbauen, die sich als Kinderschutz tarnt.

Altersbezogene Vorschriften gibt es in der Offline-Welt schon seit langem, rĂ€umt das Schreiben ein. Die aktuellen VorschlĂ€ge zur AltersĂŒberprĂŒfung im Internet gingen jedoch weit ĂŒber Szenarien wie Alkoholerwerb hinaus. Besonders kritisch sei, dass ihnen die PrivatsphĂ€re fehle, die bei einer ÜberprĂŒfung von Ausweisdokumenten im realen Leben gewĂ€hrleistet sei. Wenn jede Suchanfrage, jede Nachricht an einen Freund und jeder online gelesene Nachrichtenartikel eine IdentitĂ€tsbestĂ€tigung erfordere, sei das etwas ganz anderes.

Ein echtes System zur Altersverifizierung wĂŒrde «staatlich ausgestellte Ausweise mit starkem kryptografischem Schutz fĂŒr jede einzelne Interaktion mit den Diensten» erfordern, erklĂ€ren die Forscher. Dies wĂŒrde zu einer geringen Benutzerfreundlichkeit und zum Ausschluss aller Nutzer ohne solche IDs fĂŒhren. Zudem mĂŒssten internetweite Vertrauensinfrastrukturen geschaffen werden, deren technische Umsetzung komplex wĂ€re und deren weltweite rechtliche Durchsetzung zweifelhaft erscheine.

AltersĂŒberprĂŒfungen ließen sich erfahrungsgemĂ€ĂŸ leicht umgehen. Sie könnten aber nicht nur unwirksam sein, sondern die Online-Sicherheit sogar beeintrĂ€chtigen, argumentieren die Wissenschaftler. Diese Maßnahmen fĂŒhrten unweigerlich zu einer massiven EinschrĂ€nkung der PrivatsphĂ€re, indem sie Nutzer dazu zwinge, Dienstleistern mehr Informationen preiszugeben als bisher, oder zu EinschrĂ€nkungen bei der Nutzung von Schutztechnologien wie VPNs.

Ein vollstĂ€ndiges VPN-Verbot zur Durchsetzung von Alterskontrollen bei Teenagern bezeichnet Reclaim The Net als vorhersehbare politische Reaktion. Dies wĂŒrde allerdings auch Dissidenten, Journalisten und Aktivisten weltweit diesen Schutz entziehen. Die KollateralschĂ€den seien gravierend und global.

Die Forscher betonen, dass der Zugang zu Online-Inhalten und Social Media-Plattformen nachweislich Vorteile fĂŒr Kinder und Erwachsene habe, wie zum Beispiel Informationen finden oder Rat einholen. Kommunikation und GemeinschaftsgefĂŒhl seien wichtige Aspekte.

Man beobachte jedoch mit großer Sorge, dass die EinfĂŒhrung der AltersĂŒberprĂŒfung all diese Vorteile zunichte zu machen drohe, ohne dass eine Garantie dafĂŒr bestehe, dass eine solche Maßnahme die Lösung fĂŒr die SchĂ€den sei. Gleichzeitig schaffe sie eine Infrastruktur, die dazu missbraucht werden könne, den Zugang zu Internetdiensten aus GrĂŒnden zu verbieten, die nichts mit Sicherheit zu tun haben.

US-Sicherheitsexperte: Epstein war Geheimdienstagent Israels

Es steht schon lĂ€nger der Verdacht im Raum, dass Jeffrey Epstein fĂŒr Geheimdienste tĂ€tig war, um bekannte Persönlichkeiten in kompromittierende Situationen zu bringen, durch die sie erpresst werden können. Genau das behauptet nun Gavin de Becker im Podcast «The Diary of a CEO» mit Moderator Steven Bartlett. De Becker ist ein renommierter Sicherheitsexperte, Spezialist fĂŒr GewaltprĂ€vention und Berater hochrangiger Persönlichkeiten. Unter anderem ist er zustĂ€ndig fĂŒr den Schutz von Jeff Bezos und verschiedenen StaatsoberhĂ€uptern.

Modernity News weist auf folgenden Ausschnitt hin, in dem de Becker behauptet, Jeffrey Epstein habe als Informant fĂŒr einen US-VerbĂŒndeten – konkret Israel – gearbeitet. DafĂŒr gebe es «direkte Beweise». Er wolle diese jedoch in diesem Moment nicht preisgeben.

Dies deckt sich mit langjĂ€hrigen Spekulationen und Behauptungen in einigen Geheimdienst- und Ermittlungskreisen, dass Epsteins Machenschaften (Erpressung, Zugang zu Eliten und unerklĂ€rliches Vermögen) Verbindungen zu auslĂ€ndischen Geheimdiensten, insbesondere zum israelischen Mossad, hatten, oft ĂŒber Ghislaine Maxwells Vater Robert Maxwell – der mutmaßlich Verbindungen zum Mossad hatte.

Ähnliche Ansichten wurden dem Portal zufolge auch in anderen Interviews desselben Podcasts geĂ€ußert, beispielsweise mit dem ehemaligen CIA-Offizier John Kiriakou. Dieser habe sich ĂŒberzeugt gezeigt, dass Epstein fĂŒr die Israelis mit Erpressungstaktiken gearbeitet habe.

De Becker beschreibt Epstein nicht als einzelnen Finanzier und SexualstraftÀter, sondern als bewusst konstruierte Figur, was auf eine inszenierte Operation zur Erpressung hindeutet. Modernity News erlÀutert:

«Es gibt keine offizielle BestÀtigung dieser Behauptungen durch die US-amerikanische oder israelische Regierung, und die Mainstream-Medien behandeln sie oft als unbewiesene Anschuldigungen oder Verschwörungstheorien. Gerichtsdokumente, Epsteins Absprachen mit der Staatsanwaltschaft (mit ungenannten Komplizen) und freigegebene Akten befeuern die Debatte jedoch weiterhin.»

Die vollstĂ€ndige Folge befasst sich mit Überwachungsinstrumenten wie der Pegasus-Spionagesoftware, der Aushöhlung der PrivatsphĂ€re, Intuition, der «Gabe der Angst» und dem Schutz der Eliten. Dies mache diesen Abschnitt ĂŒber Epstein «besonders brisant», so das Portal.

***

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«BGH dĂŒrfte am 9. MĂ€rz Zeitenwende fĂŒr Corona-ImpfgeschĂ€digte einlĂ€uten»

Am 18. September vergangenen Jahres wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az. 5 U 1139/23) die Berufung einer ZahnĂ€rztin zurĂŒck. Die Medizinerin hatte wenige Tage nach der Verabreichung des sogenannten «Vektor-Impfstoffs» Vaxzevria von AstraZeneca einen Hörsturz erlitten und dann 150.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Doch das Gericht verneinte einen Produktfehler des «Impfstoffs» Vaxzevria.

Ein ursĂ€chlicher Zusammenhang zwischen der «Impfung» und dem plötzlichen Hörverlust der KlĂ€gerin sei, so die Richterschaft, nicht hinreichend wahrscheinlich – und erst recht nicht sicher nachgewiesen. Der bloße zeitliche Zusammenhang (Hörsturz drei Tage nach Impfung) reiche als Beleg allein nicht aus. Zugleich meinte man, es sei belegt, dass die Injektion ein positives Nutzen-Risiko-VerhĂ€ltnis aufweise. Und mangels ĂŒberwiegender Wahrscheinlichkeit einer Schadenseignung des «Impfstoffs» lehnte das OLG auch den Auskunftsanspruch (§ 84a AMG) ab.

Das Urteil war allerdings nicht rechtskrĂ€ftig und landete beim Bundesgerichtshof (BGH). Mitte Dezember kam es dann beim BGH zu einer Verhandlung. Und wie der Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller, der mittlerweile 1.200 Mandate von Menschen betreut, die gesundheitlich schwer fĂŒr ihr Leben gezeichnet sind oder gar den Tod von Angehörigen beklagen, im Interview mit TTV und TN erlĂ€utert, habe der BGH das OLG Koblenz scharf kritisiert.

So hat das Gericht in Koblenz einfach behauptet, durch die Zulassung der AstraZeneca-Injektion sei dokumentiert, dass ein positives Nutzen-Risiko-VerhĂ€ltnis vorhanden sei, und dass hier eine sogenannte Tatbestandsbindung vorliege. Dadurch werden de facto alle Klagen ohne Aussicht auf Erfolg sein. «Doch der BGH hat sich hier dahingehend geĂ€ußert, dass es so nicht gehen könne», betont CĂ€sar-Preller.

Dabei habe der BGH unter anderem vorgetragen, dass das Gutachten, auf dessen Basis seinerzeit die EuropĂ€ische Arzneimittelagentur die bedingte Zulassung erteilt habe, schon fĂŒnf Jahre alt sei – und daher im Grunde nicht mehr zu gebrauchen sei, um zu argumentieren, neue Gutachten zum Nutzen-Risiko-VerhĂ€ltnis könnten nicht mehr zugelassen werden. Die Prognose des Wiesbadener Anwalts:

«Der BGH dĂŒrfte AstraZeneca-Urteil des OLG Koblenz am 9. MĂ€rz aufheben und eine Zeitenwende fĂŒr Corona-ImpfgeschĂ€digte einlĂ€uten.»

BestÀrkt sieht sich CÀsar-Preller durch das Ergebnis eines Verhandlungstermins vor dem BGH, der kurzfristig anberaumt worden war und am 25. Februar stattfand. Dieser sei, wie der Anwalt im Interview erzÀhlt, auf DrÀngen des Pharmariesen zustande gekommen.

Dabei sollte die Frage erörtert werden, ob eine Auskunft nach § 84a Abs. 1 AMG ĂŒber Wirkungen unter anderem eines Impfstoffs nur in Bezug auf den beim jeweiligen Anspruchsteller eingetretenen (nachgewiesenen) Gesundheitsschaden (Krankheitsbild) verlangt werden kann. Und im Ergebnis habe die Anhörung die ganze Sache fĂŒr AstraZeneca nur «noch schlimmer» gemacht.


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