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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Schuldspruch ohne echte Auseinandersetzung? Der Fall Manuel Albert

Der Fall nahm seinen Anfang im Jahr 2022: Damals durchsuchte die Polizei die Wohnung des Schweizer Arztes Manuel Albert. Albert, der sich wĂ€hrend der Corona-Zeit als Kritiker staatlicher Maßnahmen positioniert hatte, verweigerte zunĂ€chst den Zutritt. Die Beamten verschafften sich mit einem SchlĂŒsseldienst Zugang und fĂŒhrten ihn nach einer kurzen Rangelei zu Boden und legten ihn in Handschellen. Im Raum standen VorwĂŒrfe unrechtmĂ€ĂŸig ausgestellter Maskenatteste sowie der Abgabe beziehungsweise Einfuhr von nicht zugelassenen Medikamenten. Das Bezirksgericht Höfe sprach ihn im Februar 2025 in erster Instanz schuldig (wir berichteten hier).

Gegen dieses Urteil legte Albert Berufung ein – ausfĂŒhrlich begrĂŒndet und juristisch differenziert. Die Verteidigung stellte den Fall in einen grĂ¶ĂŸeren Kontext der Ă€rztlichen Methoden- und Therapiefreiheit. Zentral war das Argument, dass der Wirkstoff Ivermectin in der Schweiz grundsĂ€tzlich zugelassen sei und ein sogenannter Off-Label-Use – eine Verschreibung außerhalb des Verwendungszweckes, fĂŒr den er an sich zugelassen ist – rechtlich zulĂ€ssig bleibe.

Maßgeblich sei nicht die spezifische Covid-Indikation, sondern die generelle Zulassung des Wirkstoffs. Selbst im gegenteiligen Fall habe wĂ€hrend der Pandemie eine Notlage bestanden, welche eine Einfuhr durch Medizinalpersonen fĂŒr NotfĂ€lle rechtfertigen könne. Auch berief sich die Verteidigung auf RechtfertigungsgrĂŒnde wie das Handeln aus beruflicher Pflicht oder rechtfertigenden Notstand.

BezĂŒglich der beschlagnahmten «Vibasin 19»-Produkte argumentierte sie, diese seien zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht als Arzneimittel eingestuft gewesen; eine spĂ€tere Qualifikation dĂŒrfe nicht rĂŒckwirkend strafbegrĂŒndend wirken. Und auch der Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung wurde bestritten: Weder liege eine erhebliche Behinderung vor, noch sei der Hausdurchsuchungsbefehl anfĂ€nglich korrekt vorgewiesen worden.

Am 24. Februar 2026 fĂ€llte das Kantonsgericht Schwyz sein Urteil in zweiter Instanz: Die Berufung wurde abgewiesen, ebenso die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. Albert wurde der mehrfachen versuchten vorsĂ€tzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (versuchte Einfuhr von je 3.000 Ivermectin-Tabletten), der vorsĂ€tzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (Einfuhr von 7.500 Tabletten) sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Die Strafe: 90 TagessĂ€tze zu 330 Franken, insgesamt 29.700 Franken, bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmten PrĂ€parate an und auferlegte Albert den Großteil der Verfahrenskosten.

Die schriftliche UrteilsbegrĂŒndung liegt bislang nicht vor. Allerdings fĂ€llt auf, dass die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin von Swissmedic als PrivatklĂ€gerin in den Augen von Prozessbeobachtern kaum substanziell auf die detaillierten und juristisch fundierten Argumente der Verteidigung eingegangen sind. Sollte auch das Kantonsgericht die zentralen Fragen – etwa zur ZulĂ€ssigkeit des Off-Label-Use, zur Notstandssituation in der Pandemie oder zur fehlenden RĂŒckwirkung einer spĂ€teren Produkteinstufung – nur am Rand behandeln, wĂŒrde sich der Eindruck verfestigen, dass hier weniger eine differenzierte RechtsprĂŒfung als vielmehr eine BestĂ€tigung der bisherigen Linie erfolgte, Ivermectin als billige und patentfreie Behandlungsalternative unter allen UmstĂ€nden vom Massengebrauch in der Schweiz fernzuhalten.

Der Fall Albert berĂŒhrt Grundsatzfragen: Wie weit reicht die Ă€rztliche Therapiefreiheit, insbesondere in Krisenzeiten? Wann wird aus einer beruflichen Gewissensentscheidung eine Straftat? Und wie sorgfĂ€ltig setzen sich Gerichte mit unbequemen Argumenten auseinander? Ohne schriftliche BegrĂŒndung bleibt offen, ob das Kantonsgericht diese Fragen vertieft geprĂŒft oder sich – wie schon die Vorinstanz – auf eine formale Betrachtung beschrĂ€nkt und ohne detaillierte rechtliche WĂŒrdigung vom Tisch gewischt hat. FĂŒr Albert bedeutet das Urteil vorerst eine weitere Niederlage.

Kommentar Transition News

Der Gerichtsfall Manuel Albert ist zu Recht auf großes öffentliches Interesse gestossen. Letzte Woche waren auf dem Hauptplatz vor dem Gericht etwa 120 UnterstĂŒtzer; im Gerichtssaal war nur Platz fĂŒr 15 Zuhörer, darunter auch Pressevertreter. Denn der Fall berĂŒhrt auch grundsĂ€tzliche Fragen des VerhĂ€ltnisses Arzt-Patient und Arzt-Behörden. Es ist deshalb fĂŒr die rechtsstaatliche Debatte zu hoffen, dass es sich bei der Berufungsverhandlung erst um den nĂ€chsten Akt handelte und nicht um das Finale.

In Bezug auf die Tragweite und PrĂ€judizwirkung dieses Falles ist es richtig, dass der Fall letztlich vor Bundesgericht entschieden wird. Der Arzt hat jedenfalls angekĂŒndigt, die Sache weiterzuziehen. Das Urteil ist somit nicht rechtskrĂ€ftig. Vielleicht erklĂ€rt sich jemand, dem die Ă€rztliche Therapiefreiheit ein Anliegen ist, bereit, eine solche Beschwerde in Strafsachen zu sponsern?

Überfall auf den Iran: Ein klares Verbrechen

Es gibt keine Rechtfertigung fĂŒr den Angriff der USA und Israels auf den Iran und die Ermordung zahlreicher fĂŒhrender Personen dieses Landes – es handelt sich um ein Verbrechen, das auch durch nichts zu entschuldigen ist. Auch die politische Verfasstheit der Islamischen Republik Iran rechtfertigt nicht den erneuten Bruch jeglichen Völker- und internationalen Rechts sowie die begangenen Mordtaten.

Wer wie fĂŒhrende deutsche Politiker dieses erneute Verbrechen der US-FĂŒhrung unter Donald Trump und der israelischen Regierung rechtfertigt oder auch nur relativiert, macht sich mitschuldig. Er ist mitverantwortlich dafĂŒr, dass der Mittlere Osten in Brand gesteckt wurde, und fĂŒr alle daraus entstehenden Folgen, die ĂŒber die Region hinauswirken.

Ich muss das so klar benennen, weil es so klar ist. Ich muss kein Völkerrechtsexperte sein, um zu erkennen, wie Trump und sein «Partner in Crime» Benjamin Netanjahu das Völkerrecht nicht nur missachten, sondern zerstören. Sie treten mit FĂŒĂŸen, was nach dem Sieg ĂŒber den Faschismus 1945 aufgebaut und entwickelt wurde, so unvollkommen es bis heute ist.

Die Frage des politischen Systems des Iran kann nicht durch einen Angriff von außen beantwortet werden. Die Antwort darauf mĂŒssen die Menschen im Land finden. DarĂŒber zu urteilen, steht einem US-PrĂ€sidenten nicht zu, der die iranische FĂŒhrung als «eine bösartige Gruppe von brutalen und grausamen Menschen» bezeichnete.

Solche Aussagen zeugen nicht nur von dem unglaublich tiefen Niveau Trumps und seiner Sicht auf die Welt. Sie ignorieren auch die Rolle der USA beim Zustandekommen der politischen VerhĂ€ltnisse im Iran. Die reicht vom Sturz des iranischen Regierungschefs Mohammad Mossadegh 1953 bis zum Wirtschaftskrieg gegen das Land nach der Revolution 1979, die den von den USA gestĂŒtzten Schah entmachtete.

Dass der Iran zur Islamischen Republik wurde, ist eine der Folgen des US-Imperialismus, der sich wieder mit nackter Gewalt in der Welt zeigt. Der renommierte US-Journalist Stephen Kinzer hat kĂŒrzlich an die Verbrechen der USA in anderen LĂ€ndern erinnert:

«Schauen Sie sich Syrien an, schauen Sie sich den Irak an, schauen Sie sich Libyen und Afghanistan an. Ich glaube nicht, dass es jemals ein Ziel der Vereinigten Staaten war, Demokratie zu etablieren. Wir haben das Gegenteil getan. In LĂ€ndern wie Guatemala und Iran haben wir junge Demokratien gestĂŒrzt, um Diktaturen zu errichten.»

Der nach der islamischen Revolution gegen den Iran erneut begonnene Wirtschaftskrieg der USA gehört mit zu den Ursachen der Lage im Land. So galten die nach durch westlichen Druck gescheiterten Atom-Verhandlungen 2025 erlassenen UN-Sanktionen gegen den Iran laut Neuer ZĂŒrcher Zeitung als die «schĂ€rfsten seit zehn Jahren». Hinzu kommen in der Folge zahlreiche interne Probleme wie eine anhaltende Wasserversorgungskrise sowie steigende Inflation und sinkende LuftqualitĂ€t in Teheran und anderen GroßstĂ€dten.

Die neuen Angriffe der USA und Israels waren angekĂŒndigt, unter anderem vom US-Journalisten Seymour Hersh. Er hatte im Dezember 2025 geschrieben, Israel plane «im FrĂŒhjahr einen neuen, massiven Angriff auf den Iran», bevor die iranische Luftabwehr wieder aufgebaut ist. Das wurde nun umgesetzt, bei geringer iranischer Gegenwehr, die die Morde an fĂŒhrenden Personen des Landes nicht verhindern konnte.

Die irrationale und mörderische Politik von Trump und Netanjahu hat eine Region in Brand gesetzt, die seit mehr als einem Jahrhundert an der unseligen Einmischung westlicher Staaten leidet. Wie lange der Iran zu GegenschlÀgen auf US- und andere westliche Einrichtungen in anderen arabischen LÀndern, die ihn umzingeln, fÀhig ist, wird sich zeigen.

Es wird sich auch zeigen, ob zutrifft, wovor unter anderem der Vorsitzende der Vereinigten Stabschefs der USA, General Dan Caine, Berichten zufolge noch im Februar warnte: Dass ein erneuter Einsatz gegen den Iran die FĂ€higkeiten der US-StreitkrĂ€fte insgesamt zu ĂŒberdehnen drohe. Als «politisch am brisantesten» sieht der Analytiker und ehemalige NATO-Mitarbeiter Rainer Rupp an, dass General Caine im Falle eines groß angelegten Angriffs auf den Iran nicht bereit war, «Àhnliche Erfolgsgarantien zu geben, wie sie etwa vor der Operation zur Festnahme NicolĂĄs Maduros im Januar 2026 formuliert worden waren».

US-PrĂ€sident Trump hatte den neuen Angriff mit einer klassischen KriegslĂŒge begrĂŒndet: Irans «bedrohliche AktivitĂ€ten gefĂ€hrden direkt die Vereinigten Staaten, unsere Truppen, unsere StĂŒtzpunkte im Ausland und unsere VerbĂŒndeten auf der ganzen Welt». Abgesehen von der AbsurditĂ€t dieses Vorwurfs wurde inzwischen bekannt, dass das US-Kriegsministerium Pentagon ĂŒber keinerlei Informationen eines bevorstehenden Angriffs des Iran auf die USA verfĂŒgte, der Trumps «PrĂ€ventivschlag» rechtfertigen wĂŒrde. Auch fĂŒr den Bau einer iranischen Atombombe gibt es bis heute keinerlei Beweise.

Sie produzieren mit ihrer Politik das, was sie zu bekĂ€mpfen vorgeben: Terrorismus. Und sie machen damit allen anderen LĂ€ndern klar: Atomwaffen – die der ermordete Khameini als «SĂŒnde» bezeichnete, weshalb er sie fĂŒr den Iran ablehnte – sind so etwas wie eine Lebensversicherung.

Dass auch deutsche Politiker die LĂŒgen von der iranischen Gefahr wiederholen, kĂŒndet von deren ebenfalls tiefen Niveau und was von ihren Reden von der «regelbasierten internationalen Ordnung» zu halten ist. Sie machen sich wie erwĂ€hnt mitschuldig und geben wieder einmal Beweise fĂŒr ihre DoppelzĂŒngigkeit und Verlogenheit ab.

Die moralische Empörung ĂŒber diese Politikdarsteller darf nicht darĂŒber hinwegtĂ€uschen, dass – leider – nichts anderes von diesen Vertretern des deutschen Imperialismus, dem kleinen Bruder des US-Imperialismus, zu erwarten war und ist. Der Philosoph Elmar Treptow aus MĂŒnchen stellte 2012 in seinem Buch ĂŒber «Die widersprĂŒchliche Gerechtigkeit im Kapitalismus» fest:

«Unter den Voraussetzungen des Kapitalismus herrscht permanente Friedlosigkeit. Das zeigen die Theorie und die Praxis des Kapitalismus in Geschichte und Gegenwart, einschließlich des Imperialismus damals und heute. Seit Jahrhunderten versuchen die kapitalistischen LĂ€nder, ihr System anderen LĂ€ndern aufzuzwingen, und zwar durch ökonomische Vorherrschaft, politische Gleichschaltung, kulturelle Bevormundung und militĂ€rische Gewalt. Dass Imperialismus und Demokratie sich nicht ausschließen, wurde seit dem Vietnam-Krieg deutlicher als je zuvor.»

Das ist alles mehr als nur politische oder philosophische Theorie, wie der aktuelle US-amerikanisch-israelische Krieg gegen den Iran zeigt. Es geht dabei nicht nur um das «Mullah-Regime», sondern um die Kontrolle des Mittleren Ostens und der Rohstoffströme in alle Welt – und damit auch gegen China, dass der US-Dominanz im Wege steht.

Dass US-PrĂ€sident Trump um sich schießt wie ein außer Kontrolle geratener und zu spĂ€t gekommener Cowboy, hat vermutlich auch mit dem Epstein-Skandal in den USA zu tun, von dem er wahrscheinlich ablenken will. Aber auch dieser Skandal ist nur ein Nebenschauplatz in einem grundlegend verbrecherischen System, das alle Grenzen ĂŒberschreitet und alle Regeln bricht, wenn es um den Profit geht. Nach Venezuela hat es nun den Iran getroffen – welches Land ist als nĂ€chstes dran? Und wer stoppt diese Verbrecher?

ergÀnzt: 3.3.26; 9:35 Uhr


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