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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


«Brooklyn Project» – Epsteins dystopisches wissenschaftliches Netzwerk

Der deutsche Journalist Frank Höfer, GrĂŒnder von NuoViso (heute NuoFlix), hat sich tief in den Kaninchenbau der Epstein-Files begeben und Erstaunliches hervorgebracht. Aus dem ausgegrabenen E-Mail-Verkehr entsteht das Bild eines hochintelligenten Jeffrey Epstein, der fĂ€hig ist, mit einem philosophischen Ansatz interdisziplinĂ€r und vielschichtig zu denken. Er beschĂ€ftigte sich intensiv mit Grenzwissenschaften.

Höfers Untersuchung legt die Verflechtung von Elitewissenschaft, transhumanistischen Bestrebungen und krimineller Ausbeutung offen. Seine PrĂ€sentation in der jĂŒngsten «Home-Office»-Sendung hört sich wie ein futuristischer Wissenschafts-Thriller an – faszinierend und gleichzeitig beĂ€ngstigend. Der Journalist macht allerdings klar, dass es sich dabei lediglich um einen Bruchteil der verfĂŒgbaren Dokumente ĂŒber dieses Thema handelt.

Offensichtlich war der SexualstraftĂ€ter nicht «lediglich» ein Mathematiker und Investor, der unter anderem junge Frauen missbrauchte und sie mutmaßlich im Auftrag von Geheimdiensten fĂŒr bekannte Persönlichkeiten besorgte, um diese erpressbar zu machen. Epstein beteiligte sich nĂ€mlich an Spitzenforschung und finanzierte und leitete ein Netzwerk von Wissenschaftlern, Unternehmern und VisionĂ€ren, die insbesondere an KĂŒnstlicher Intelligenz (KI), Robotik, Bewusstseinsforschung, Genetik und LebensverlĂ€ngerung arbeiteten. Unter anderem hat er laut Höfer Investoren dazu gebracht, Milliarden in Firmen wie Hanson Robotic oder Elon Musks Neuralink zu investieren.

Im Kern geht es in dem Video um das um 2007/2008 ins Leben gerufene «Brooklyn Project»: Ein geheimes, groß angelegtes KI- und Biotechnologie-Forschungsprojekt, das in den E-Mails als neues «Manhattan Project» – das US-Atomforschungsprojekt im letzten Jahrhundert – bezeichnet wird. Dabei geht es insbesondere um menschliche Verbesserung. Epstein war bei dem Projekt die zentrale Figur. Er pflegte einen regen E-Mail-Austausch mit fĂŒhrenden Forschern, organisierte Treffen und förderte Kooperationen.

Der SexualstraftĂ€ter war in diesem Rahmen in kontroverse und unethische AktivitĂ€ten verwickelt. So ĂŒberschnitt sich selbst der massenhafte sexuelle Missbrauch mit seinen wissenschaftlichen Bestrebungen fĂŒr experimentelle Forschung.

SchlĂŒsselfiguren waren neben Epstein die KI-Forscher Ben Goertzel und Marvin Minski, der deutsche Kognitionswissenschaftler Joscha Bach sowie weitere Wissenschaftler fĂŒhrender UniversitĂ€ten und Technologieunternehmen. Als eine der «ominösesten Figuren im gesamten Epstein-Netzwerk» bezeichnet Höfer die russische Investorin Maria Drokova, genannt «Masha», die heute den Nachnamen Bucher verwendet.

Viele der mit Epstein verbundenen Personen und Projekte sind weiterhin aktiv oder werden kritisch ĂŒberprĂŒft. Einige sind aufgrund ihrer Verbindungen mit dem SexualstraftĂ€ter von ihren Stellungen zurĂŒckgetreten. Dabei stellt sich unweigerlich die Frage, inwieweit die moderne KI- und Biotechnologieforschung durch diese verdeckten AktivitĂ€ten beschleunigt oder beeinflusst wurde. Im Fokus stehen Ethik, Transparenz und die weitreichenden gesellschaftlichen Folgen.

Ziel des Projekts war ursprĂŒnglich die Entwicklung einer allgemeinen kĂŒnstlichen Intelligenz (AGI), die innerhalb von vier Jahren zunĂ€chst das Niveau eines Kleinkindes und innerhalb von zehn Jahren das eines Erwachsenen erreichen sollte. Das geplante Budget betrug rund vier Millionen US-Dollar pro Jahr. Das Forschungsspektrum reichte aber weit ĂŒber die praktische Entwicklung von KI hinaus und beinhaltete auch esoterische Studien ĂŒber Bewusstsein und Parapsychologie – eine ungewöhnliche Mischung aus harter Wissenschaft und Randideen. Dabei ging es auch um Forschung an den Schnittstellen der unterschiedlichen Disziplinen.

Neben Versuchen zur Entwicklung selbstlernender KI-Systeme gehörten somit zu den Forschungsgebieten auch das fundamentale VerstĂ€ndnis des menschlichen Bewusstseins sowie dessen Erhaltung und Übertragung, einschließlich Kopftransplantationen und Gehirnemulation – also das Gehirn im Computer nachbilden – in Kombination mit Robotik. Von «kosmischem Bewusstsein» ist die Rede, einem virtuellen Bewusstsein in einem «unsterblichen kybernetischen Körper». Auch die Anwendung der CRISPR-Technologie und Designerbabys waren Thema.

Zum Beispiel war ein Ziel, Designerbabys durch Spermamodifikation zu machen und dabei das Bewusstsein in der DNA zu speichern, um gewissermassen einen Klon von sich selbst zu erzeugen. Epstein investierte persönlich in diese Forschung, hat dafĂŒr sein Sperma abgegeben und versuchte offenbar, seine eigene DNA weit zu verbreiten. Höfer kommentiert:

«Der wollte nicht einfach nur Frauen begatten, um Babys zu zeugen. Der wollte sich selbst reproduzieren, weil er dachte, mit seiner DNA erschafft er quasi ein Klon von sich selbst, dann ist in diesem Klon auch sein Bewusstsein.»

Hinzu kommt die Erforschung von Telepathie, dem Savant-Syndrom und verÀnderten BewusstseinszustÀnden, oft verbunden mit psychedelischer Forschung und der Suche nach «besonderen FÀhigkeiten». Nicht zuletzt fand eine Zusammenarbeit mit Forschern statt, die Quanteneffekte auf die Gehirnfunktion untersuchen.

Epstein scheute sich im Rahmen dieses Projekts auch nicht, renommierte Wissenschaftler zu maßregeln. Beispielsweise schrieb er 2016 an Joscha Bach:

«Persönlich gesagt, war fĂŒr deine Karriere keine große Hilfe, dass du zu Chomsky meintest, er solle lieber ruhig sein, damit er vielleicht etwas Neues lernen könne. Ihn persönlich anzugreifen, ergab wenig Sinn, und egal wie sehr ich versuchte, dich zu beruhigen, bist du in deine eigene Tirade verfallen. In Zukunft sollten du und ich ein â€čsicheresâ€ș Wort haben: Wenn ich es sage, MUSST DU AUFHÖREN – egal, wie sehr du weitermachen willst. Es bedeutet STOPP. Hier hast du keine Argumente vorgebracht, die weder Noam noch Martin und ich als gut strukturiert empfanden. Es war stark emotional statt rational und geduldig.»

Bach bedankte sich bei «Jeffrey», dass er «nach all dem» noch mit ihm spreche. Er habe nun eine Pause eingelegt und werde «sehr darauf achten», sich in einer Debatte «nicht wieder in eine solche Lage zu bringen. Es war höchst beschÀmend».

Der deutsche Kognitionswissenschaftler empfahl Epstein ĂŒbrigens, in Dinge wie postapokalyptische Wissenschaften zu investieren.

Es lohnt sich, das gesamte «Home-Office»-Video anzuschauen. Das «Brooklyn Project» ist ab Minute 16:40 Thema.

StĂ€nderat befĂŒrwortet Pflichtangaben in Polizeimeldungen – Debatte ĂŒber NationalitĂ€tsangabe als Pflicht

Der Schweizer StĂ€nderat hat einer Initiative zugestimmt, die Polizeiangaben zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit von TĂ€terinnen und TĂ€tern, TatverdĂ€chtigen und Opfern verbindlich machen will. Mit 23 zu 16 Stimmen erhielt der Vorstoß von Nationalrat Benjamin Fischer (SVP/ZĂŒrich) die notwendige UnterstĂŒtzung, nachdem eine vorberatende Kommission zuvor ein Nein vorgeschlagen hatte.

Ziel der geplanten Änderung der Strafprozessordnung ist, bundesweit einheitliche Regeln fĂŒr die Orientierung der Bevölkerung zu schaffen – mit klar definierten Ausnahmen etwa zum Persönlichkeitsschutz oder wenn Personen unmittelbar identifizierbar wĂ€ren.

BefĂŒrworter argumentieren, dass das Weglassen von Angaben Raum fĂŒr Spekulationen und selektive Deutung lasse. Ohne verbindliche Angabe von NationalitĂ€t könnten Medien oder Akteurinnen und Akteure unterschiedliche Narrative stĂŒtzen, indem sie bestimmte Aspekte betonen und andere verschweigen – wie etwa in Deutschland im Zusammenhang mit dem kĂŒrzlich thematisierten tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter, ĂŒber den unter anderem Transition News berichtete: Dort wurde der Vorfall als Beispiel eines «Narrativs vor der Zerreißprobe» diskutiert, weil in der öffentlichen Wahrnehmung unterschiedliche ErzĂ€hlstrĂ€nge um den Hintergrund der Tat entstanden sind.

Mit verbindlichen Angaben könnte – so die BefĂŒrworter – von vornherein eine faktenbasierte Grundlage geschaffen werden, auf der sich öffentliche Debatten besser orientieren können und gegen unbelegte Interpretationen abgesichert werden.

Gegenstimmen im StĂ€nderat, insbesondere aus der StĂ€nderatskommission, sahen keine ausreichende Notwendigkeit fĂŒr einheitliche Bundesregeln. Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZĂŒrich) verwies darauf, dass viele Kantone bereits heute eigene Vorgaben zur Veröffentlichung von Alters- und Herkunftsangaben in Polizeimeldungen hĂ€tten. Ein Eingriff in die kantonale Hoheit sei daher nicht zwingend geboten. Zudem sei nicht in jedem Fall ersichtlich, dass die Nennung der Staatsangehörigkeit von öffentlichem Interesse sei.

Der Vorstoß war zuvor bereits im Nationalrat mit 100 zu 84 Stimmen angenommen worden, was quer durch mehrere Parteien – neben der SVP auch Teile von FDP und Mitte – UnterstĂŒtzung fand. Die zustĂ€ndige Kommission im Nationalrat kann nun einen konkreten Vorschlag zur Anpassung der Strafprozessordnung ausarbeiten.

Sexualkunde in der 5. Klasse: Strafanzeige erschĂŒttert St. Galler Schule

An der Primarschule in BĂŒtschwil im Schweizer Kanton St. Gallen sorgt eine Unterrichtseinheit in einer 5. Klasse fĂŒr erhebliche Diskussionen. Das Lehrernetzwerk Schweiz hat Strafanzeige sowie eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Der Verein hatte bereits vor wenigen Tagen öffentlich ĂŒber den Fall berichtet und die Ereignisse detailliert geschildert. Nun sollen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden prĂŒfen, ob rechtliche oder dienstrechtliche Grenzen ĂŒberschritten wurden.

Nach Darstellung des Netzwerks wurden zehn- bis elfjĂ€hrige Kinder mit Themen wie Samenspende, Leihmutterschaft, Pornografie und Kondomgebrauch konfrontiert. Zum Einsatz gekommen seien realitĂ€tsnahe 3D-Modelle von Geschlechtsteilen; Kondome seien demonstrativ ĂŒbergestĂŒlpt worden, die Kinder hĂ€tten Materialien anfassen können. Zudem sei ihnen gezeigt worden, wie im Internet die «richtige KondomgrĂ¶ĂŸe» ermittelt werden könne.

Besonders kritisch wird gewertet, dass die Lektion von einer externen Fachstelle durchgefĂŒhrt worden sei – ohne Anwesenheit einer regulĂ€ren Lehrperson. Kritiker sprechen von einer GrenzĂŒberschreitung und stellen die Altersangemessenheit infrage.

In der Anzeige wird unter anderem auf Art. 187 des Strafgesetzbuches verwiesen, der sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren unter Strafe stellt. Ob Unterrichtsinhalte diesen Tatbestand erfĂŒllen können, ist juristisch umstritten und hĂ€ngt stark vom konkreten Kontext und der pĂ€dagogischen Zielsetzung ab. Eine abschließende rechtliche Bewertung liegt nicht vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der St. Galler Kantonsrat Heinz Herzog (EDU) hat dem Regierungsrat 16 Fragen eingereicht. Er thematisiert unter anderem entwicklungspsychologische Aspekte sowie die Verantwortung der Bildungsbehörden bei der Auswahl externer Anbieter.

Der Fall fĂ€llt zudem in eine bildungspolitisch sensible Phase: Nach dem RĂŒcktritt des langjĂ€hrigen SVP-Bildungsdirektors Stefan Kölliker steht das Erziehungsdepartement unter neuer Leitung. Seitdem amtet mit Laura Bucher (SP) eine Vertreterin der Sozialdemokratie. Beobachter erwarten, dass der Regierungsrat auch grundsĂ€tzlich Stellung zur Praxis externer SexualpĂ€dagogik-Angebote nehmen wird.

Der Vorfall in BĂŒtschwil berĂŒhrt eine zentrale Frage: Wie weit darf schulische Sexualerziehung gehen – und ab welchem Punkt wird sie als ĂŒberfordernd und ĂŒbergriffig empfunden? BefĂŒrworter umfassender AufklĂ€rung verweisen auf PrĂ€vention und Schutz vor Missbrauch. Kritiker warnen vor einer Verlagerung sensibler Themen in ein Alter, das entwicklungspsychologisch noch nicht reif dafĂŒr sei.

Ob die Ereignisse in BĂŒtschwil einen Einzelfall darstellen oder strukturelle Fragen aufwerfen, wird nun Gegenstand politischer und juristischer KlĂ€rung sein. Klar ist: Transparenz, pĂ€dagogische Verantwortung und die Einbindung der Eltern sind entscheidend, wenn Vertrauen in die Schule gewahrt bleiben soll.


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