Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE
Am 5. Mai erschien bei Transition News die Analyse «Weiße Sneakers oder: Warum der Coronawiderstand eine Fehlkonstruktion war» des promovierten Philosophen und Linguisten Daniel Sandmann. Ursprünglich war sie auf der Seite von Michael Meyens Freier Akademie für Medien & Journalismus erschienen.
Darin legt er umfassend dar, warum aus seiner Sicht der Coronawiderstand als erste Revolution ohne ideelle Grundlage scheitern musste. Als wesentliche Gründe nennt er, dass das Kapital als erratischer Klotz unangetastet blieb und im Zuge dessen echte Kritik der Empörungsbewirtschaftung und der Personifizierung des Bösen wich – etwa in Form einer sogenannten «Linken», die es als «Linke» gar nicht gebe.
Sandmann schreibt mit tiefer Kenntnis der Szene und analysiert das Corona-Widerstands-Konstrukt selbst – keineswegs nur dessen Bühnenprotagonisten. Diese seien lediglich Symptome einer grundlegenden Fehlkonstruktion. Er bezieht sich dabei auch auf die weißen Sneakers von Daniele Ganser, die dieser bei einem Auftritt getragen hatte und über die sich Dirk C. Fleck im Gespräch mit Dirk Pohlmann ausließ (ab Min. 51).
Sandmann will dabei nicht zum Ausdruck bringen, Ganser oder sonstige Protagonisten des Widerstands hingen automatisch «dem System» ad personam an. Er betont mehrmals explizit, dass es nicht um die Person gehe, sondern um eine erkenntnistheoretische und ästhetische Symbolik. Die weißen Sneakers stehen für die Ästhetik des Kapitals und die Konformität im medialen Setting – inmitten eines auch von Finanzinteressen geprägten Widerstands.
Seine Kritik zielt auf die strukturelle Schwäche des gesamten Widerstandskonstrukts (fehlende Tiefe, mythische statt reale Kraft, Integration ins System), nicht auf eine simple Personenabrechnung.
Zu Sandmanns Beitrag ist kürzlich auf der Seite der Akademie eine Replik erschienen.Transition News veröffentlicht diese hiermit mit freundlicher Genehmigung von Michael Meyen sowie der Autorin und des Autors in voller Länge:
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Daniel Sandmann legt in seinem Artikel «Weiße Sneakers» dar, warum der Coronawiderstand aus seiner Sicht eine Fehlkonstruktion durch innere Einflüsse war. Ohne den Inhalt im Einzelnen zu diskutieren, wollen wir hier ergänzend unsere Beobachtungen von äußeren Einflüssen auf die Widerstandsbewegung beschreiben.
Sandmann scheint aus einer Außenperspektive geschrieben zu haben. Er meint, der Coronawiderstand sei nur von den Protagonisten auf den Bühnen getragen worden. Und da diese immer noch «dem System» anhängen, was die weißen Sneaker von Daniele Ganser zeigten, sei die Urkonstruktion falsch und der Widerstand folglich unwirksam.
Man wird der Widerstandsbewegung aber nicht gerecht, wenn man nur den sichtbaren Protagonisten eine Wirkung zuschreibt – und sei es eine negative. Denn die maßnahmenkritische Bewegung wurde zum größten Teil von den Menschen auf der Straße getragen. Ein Systemwechsel war nie ihr Ziel. Dazu waren die Akteure viel zu verschieden in ihren Interessen und Ansichten. Der kleinste gemeinsame Nenner war die Wiederherstellung der Grundrechte.
Den großen Berliner Demonstrationen schreibt er ab, eine politische Kraft gewesen zu sein. Wir sehen das anders. Denn gerade diese beiden Veranstaltungen haben bildlich veranschaulicht, wie groß die Masse der Maßnahmenkritiker war. Allerdings haben wir bereits frühzeitig Einflüsse auf die Widerstandsbewegung wahrgenommen, die von außen kamen. Solche äußeren Einflüsse betrachtet Sandmann in seinem Text nicht.
Wir gehörten zu den vielen regional und überregional Aktiven, die sich in dezentralen Strukturen organisiert hatten und beizeiten ein Agieren unter dem Radar angestrebt haben. Wir waren 2020 bis 2022 in die Organisation sehr vieler Demos eingebunden, insbesondere auch bei den großen Umzügen im August 2020 in Berlin. Eine Reihe merkwürdiger Ereignisse und Personen, die wir kennenlernten, ließen schon relativ früh die Frage aufkommen, wieviel kontrollierte Opposition in der Widerstandsbewegung steckte.
Unsere Erfahrung aus der DDR hat uns dafür mit feinen Antennen ausgestattet. Heute fragen wir uns, inwieweit sich ehrlicher Widerstand überhaupt gegen die kontrollierte Opposition durchsetzen kann. Hätte man mehr erreichen können, wenn der Einfluss von Diensten, Behörden und Medien besser erkannt und enttarnt worden wäre? Oder wäre der Widerstand dann noch mehr bekämpft worden? Könnte es sein, dass die Widerstandsbewegung derart gut unterwandert und zerstritten wurde, dass deshalb heute keine kraftvolle Friedensbewegung in Gang kommt?
Die Inszenierung einer rechten und gewaltbereiten Bewegung
Die Diffamierung der Coronamaßnahmen-Widerstandsbewegung als «rechts» war sehr leicht möglich geworden, als von außen bestimmte Themen hereingetragen wurden, die gar nichts mit dem Corona-Thema zu tun hatten. So tauchten schnell Personen mit einer Nähe zu 1871ern, Reichsbürgern und Q-Anon in der Bewegung auf. Auf den Demos wurden Reichskriegsflaggen gezeigt, und die Mainstreammedien stürzten sich auf diese Bilder.
Mehr als einmal wurde beobachtet, dass die Flaggen entrollt wurden, wenn Fernsehteams in der Nähe waren, und wieder eingepackt, sobald die Bilder im Kasten waren. Dazu kamen die Fragen eines Friedensvertrags für Deutschland, Briefe an Trump und Putin und Übergaben in Botschaften mit der Bitte um Hilfe. Vorläufiger Höhepunkt solcher Aktionen war der sogenannte Sturm auf den Reichstag am 29. August 2020. Aya Velázquez hat die Aktion als Psy-Op entlarvt. Die Medien waren eingebunden – und das Framing der Coronamaßnahmen-Widerstandsbewegung als «rechts» endgültig gelungen.
Wie die Titulierung der Demo-Teilnehmer als «gewaltbereit» zustande kam, konnte ein befreundeter Video-Filmer auf einer großen Demo in Dresden am 13. März 2021 zeigen. Bei der Sichtung seines Films fand er wie im Drehbuch die Aktionen eines Agent Provocateur. Unser Freund hatte den Zug längere Zeit an einer bestimmten Stelle gefilmt. Dabei fiel ihm eine Person in rotem Shirt auf, die offensichtlich nicht zu den Demonstranten gehörte und Polizisten körperlich provozierte. Ein Reporter machte lautstark auf die Situation aufmerksam.
Die Polizisten griffen ein, behandelten die Person jedoch bei genauerem Hinsehen relativ sanft. Ganz anders, als normale Demonstranten in dieser Zeit oftmals durch Polizisten behandelt wurden. Die gleiche Szene mit der gleichen Person im roten Shirt spielte sich kurze Zeit später noch einmal ab. Mitspieler waren der Provokateur im roten Shirt, der Reporter und die Polizisten. Ähnliche Vorkommnisse wurden auf vielen Demos beobachtet.
Auch die Planung von Demos wurde beeinflusst. Mehrmals erlebten wir, dass die Route im Kooperationsgespräch so modifiziert wurde, dass eine Einkesselung der Demonstranten einfacher wurde. Das Kooperationsgespräch findet zwischen Demoanmelder, Polizei und Ordnungsamt vor der Veranstaltung statt.
So sah die Planung des Umzugs für den 29. August 2020 in Berlin, die entgegen der Berichterstattung nicht von Michael Ballweg und seinem Team durchgeführt worden war, als Startpunkt die Straße des 17. Juni vor. Im Kooperationsgespräch, an dem der Planer nicht beteiligt war, wurde der Startpunkt jedoch in die Friedrichstraße nahe der Kreuzung Oranienburger Straße verlegt. Somit konnten Wasserwerfer auf der Oranienburger Straße platziert werden.
Hinterher wurde klar, dass von vornherein von der Gegenseite vorgesehen war, den Zug nicht starten zu lassen. Die Wasserwerfer hätten das verhindert, falls sich jemand den Anordnungen widersetzt hätte. Von hinten wurden ankommende Demonstranten in die Friedrichstraße geleitet. Gleichzeitig wurden alle Seitenstraßen geschlossen. Diese Falle wäre nicht entstanden, wenn der Startpunkt wie geplant in der Straße des 17. Juni gelegen hätte, denn dort gibt es ausreichend offene Fluchtwege.
Nach einer längeren Sitzblockade versuchten die Menschen dann, zur Siegessäule zu kommen, wo inzwischen die von Ballweg und Team organisierte Kundgebung begann. Auf dem Weg tauchten Personen auf, die versuchten, die Menschen zum Reichstag zu schicken, wo sich dann das oben geschilderte Schauspiel abspielte.
Friedrichstraße in Berlin am 29. August 2020 um 13:20 Uhr; Foto: Geoprofi Lars, CC BY-SA 4.0
Ballweg: Alles begann mit einer Legende
Michael Ballweg ist die wohl prominenteste Person des Coronawiderstands. Angesichts seiner langen und ungerechtfertigten Haft ist er eigentlich unangreifbar hinsichtlich des Vorwurfs der Einflussnahme von außen. Wir haben keine Beweise für solche Tatsachen, wohl aber Wahrnehmungen, die uns seit Jahren zweifeln lassen.
Ballweg erschien bei seinen ersten Auftritten mit einem Rucksack auf der Bühne und erklärte jeweils, dass er seine Firma verkauft habe und eigentlich in diesem Jahr (2020) mit seinem Sohn eine Weltreise machen wollte. Aber nun halte ihn die Pandemie davon ab und er fühle sich berufen, gegen die harten Maßnahmen in den Widerstand zu gehen.
Als DDR-Bürger, der in jungen Jahren Anwerbeversuche der Stasi abgewehrt hat, wittert man hier eine «Legende». So bezeichnete die Stasi Tarnungen, die ihre Mitarbeiter anlegten, um unerkannt geheimdienstlich ermitteln zu können. Videos mit Sequenzen, die Ballweg bei der Vorstellung mit seinem Rucksack zeigen, haben wir heute im Internet nicht mehr finden können. Aus der Erzählung über den Verkauf der Firma wurde später der Verkauf einer Software und aus der Weltreise ein Sabbatical.
Bei den Veranstaltungen am 29. August 2020 in Berlin machten uns mehrere Details stutzig. Wir hatten Weggefährten von Ballweg kennengelernt, unter anderen die vorher für Sicherheit verantwortliche Person, die schon nach wenigen Monaten aus dem Team ausgeschieden war. Sie erzählten von der Unterdrückung abweichender Meinungen, was der nach außen zur Schau getragenen Friedfertigkeit überhaupt nicht entsprach. Wir wissen auch vom Eingriff Ballwegs in die Orga-Teams anderer Städte, wo ehrliche und aufrichtige Unterstützer rausgeschmissen und andere Leute gefördert wurden.
Für den Umzug am 29. August 2020 hatten eine Reihe von Initiativen Lkws vorbereitet und geschmückt, die im Demozug mitfahren sollten. Sie mussten wegen der Blockade des Umzugs stehen bleiben, und die Organisatoren blieben auf den Kosten sitzen. Obwohl an der Bühne der Kundgebung Unmengen an Spendengeldern eingenommen wurden (Augenzeugen sprachen von säckeweise Geld), erhielten sie nichts davon. Sie wurden mit einer Klage gegen die Stadt Berlin vertröstet, die aber – wie eigentlich von vornherein klar war – abgelehnt worden ist.
Merkwürdig kam uns auch das Franchise-System um die Marke «Querdenken» vor. Während die Arbeit vieler Organisatoren unentgeltlich erfolgte, flossen hier erhebliche Summen.
Michael Ballweg am 13. Juni 2020 in Ulm; Foto: Wald-Burger8, CC BY-SA 4.0
Immensen Schaden verursachte das Geheimtreffen mit dem selbsternannten «König von Deutschland», Peter Fitzek, am 15. November 2020 in Saalfeld. Aya Velázquez hat auch dieses skurrile Vorkommnis analysiert. Allerdings musste sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und eine Strafe dafür zahlen, dass sie Ballweg und andere als V-Männer bezeichnete. Daher tun wir das hier ausdrücklich nicht.
Wir wissen nicht, was wirklich dahintersteckte. Wir schreiben hier nur die seit Jahren in uns nagenden Zweifel auf. Denn der Einfluss der kontrollierten Opposition war für uns, die wir ehrlichen Herzens regional und überregional in der Demo-Organisation aktiv waren, zwar spür-, aber nicht greifbar. Wir haben uns auf unseren Instinkt verlassen.
Dadurch haben wir uns zum Beispiel von der Organisation der großen Demo in Leipzig am 7. November 2020 ferngehalten, die maßgeblich von Ballweg beeinflusst wurde. Auch bei dieser Demo kam es zu inszenierter Gewalt, diesmal im Zusammenspiel mit dem ZDF. Es waren jedoch friedliche Menschen in großer Zahl da, die die Veranstaltung trotz aller möglicherweise von außen kommenden Einflüsse zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht haben.
Merkwürdigerweise kam es danach in Leipzig zur Gründung der «Bürgerbewegung Leipzig» durch ein ehemaliges NPD-Mitglied aus dem Westen. Ist es Zufall, dass der Name sehr ähnlich ist zur «Bewegung Leipzig», die bis dahin die Demos in Leipzig mitorganisiert hatte, insbesondere auch die am 7. November 2020? Jedenfalls kam es von da an zu (absichtlichen?) Verwechslungen in der Berichterstattung. Vermutlich bestand das Ziel dieser Gründung in der Spaltung und Diffamierung des Coronawiderstands in Leipzig.
Die Erfolge
Die Coronamaßnahmen-Widerstandsbewegung hatte eine Organisationsstruktur auf Ebene der Bundesländer und Städte aufgebaut. Nicht alle haben sich der Querdenken-Orga angeschlossen. Im Winter 2021/22, als jegliche Zusammenkünfte verboten wurden und Demos nicht angemeldet werden konnten, entstanden aus diesen Strukturen heraus die dezentralen Spaziergänge.
Ohne Anmeldung und ohne Losungen trafen sich montags Menschen und liefen still, manchmal mit Kerzen, bei Kälte und Wind durch die Straßen. Die Polizei war überfordert und konnte kaum gleichzeitig mit größeren Aufgeboten an den vielen Orten sein. Wahrscheinlich konnte mit diesem stillen Protest die Impfpflicht verhindert werden. Merkwürdig fanden wir jedoch, dass es recht bald wieder Stimmen gab, die auf eine Zentralisierung der Spaziergänge drangen, was die Kontrollierbarkeit wieder erleichterte und nicht im Sinne der Demonstranten war.
Neben aller Kritik an der Widerstandsbewegung sollte man ihre Erfolge jedoch nicht geringschätzen. Es hatte wohl niemand für möglich gehalten, wie viele Menschen am 1. August 2020 zum Protest nach Berlin gekommen waren. Den Organisatoren wurde von der Polizei mehrfach die Zahl von 800.000 Teilnehmern genannt.
Am 29. August 2020 kamen noch mehr Menschen nach Berlin. Zahlen wurden jedoch nie wieder mitgeteilt. Die Medien haben daraus lachhaft niedrige Angaben gemacht. Wäre man ehrlich gewesen, hätte man feststellen müssen, dass diese Proteste weit größer waren als die bis dahin größte Demo in der Geschichte der BRD am 10. Juni 1982 in Bonn gegen den Nato-Doppelbeschluss mit 500.000 Teilnehmern.
Die Rheinwiesen in Bonn am 10. Juni 1982; Foto: Mummelgrummel, CC BY-SA 4.0
Ausgehend von den Demo-Organisationsstrukturen haben sich Gruppen und Netzwerke gebildet, die sich neuen Themen zuwenden. Sie treten beispielsweise für Frieden, alternative Wirtschafts-, Versorgungs- und Lebenskonzepte, neue Heilmethoden oder neue Wege in der Bildung ein. Dezentrale Strukturen haben ein höheres Veränderungspotenzial als zentrale. Das ist eine der wichtigsten Lehren aus dem Coronawiderstand.
Dort, wo jeder jeden kennt, ist eine Unterwanderung nur sehr schwer möglich. Mit attraktiven Angeboten kommt Zulauf. So können sich mehr und mehr Menschen dem System entziehen. Nein sagen zu Produkten von Großkonzernen, zu Amazon, Microsoft und Apple, zur Plattform-Ökonomie und zu elektronischen Bezahlsystemen kann gesellschaftliche Veränderung bewirken.
Nein sagen bedeutet auch, dem System des Globalismus seine Energie zu entziehen. Auf ähnliche Weise entstand in den 1980er Jahren in der Struktur der Kirchen die Friedens- und Umweltbewegung in der DDR, die schließlich in den 1989er Herbst führte.
Eine Aufgabe der neuen Medien sehen wir in der Beschreibung neuer Initiativen und Bewegungen. Statt sich von den Themen des Mainstreams leiten zu lassen, sollten die Journalisten der neuen Medien viel öfter rausgehen und solche neuen Initiativen porträtieren. Das stärkt die aktiven Kräfte, regt zur Nachahmung an und trägt zur Gewissheit bei, dass viele auf dem Weg sind.
Diese Replik ist zuerst erschienen am 12. Mai auf der Website der Freien Akademie für Medien & Journalismus.
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Beate Strehlitz und Dieter Korbely waren in der DDR-Bürgerbewegung aktiv und haben mehrere Kurse an der Freien Akademie für Medien & Journalismus besucht. Strehlitz ist promovierte Ingenieurin und hat in einem Biotechnologie-Institut geforscht. Korbely, ebenfalls Ingenieur, hat in der Industrie gearbeitet. https://www.freie-medienakademie.de/medien-plus/was-sandmann-nicht-sieht
Am 16. Mai wurden laut WHO in der Provinz Ituri in der Demokratischen Republik Kongo acht laborbestätigte Fälle, 246 Verdachtsfälle und 80 vermutete Todesfälle gemeldet (TNberichtete). Zwei weitere laborbestätigte Fälle seien in Uganda aufgetaucht, wie es hieß.
Und am Panikknopf wird auch schon weiter gedreht. So wird heute vermeldet, die WHO zeige sich «sehr besorgt» über die rasche Ebola-Ausbreitung.
Dazu muss man allerdings wissen, dass die Symptomatik, die dem Ebolavirus zugeschrieben wird, nicht nur auf eine ganze Reihe von tropischen Viruskrankheiten zutrifft, sondern auch auf Pestizidvergiftungen (zum Beispiel beim Anbau und der Verarbeitung von Baumwolle) und Medikamentennebenwirkungen.
Wer braucht schon eine ordentliche Differenzialdiagnose?
Als ich 2015 während der ausklingenden «Ebola-Epidemie» Guinea bereiste, konnte ich vor Ort Interviews mit Ärzten, Impfstationen und dörflichen Krankenpflegern führen. Von einer ordentlichen Differenzialdiagnose, die systematisch auch andere mögliche Ursachen prüft, konnte in diesen afrikanischen Ländern keinerlei Rede sein. Vielmehr spielten die WHO-Teams und auch die Ärzte ohne Grenzen bei ihren Einsätzen und der Ausbildung der Pflegekräfte vor Ort eine eher merkwürdige Rolle.
Die ersten sogenannten Ebola-Ausbrüche in Afrika in den 1970er Jahren standen in einem engen Bezug zu Baumwollanbaugebieten und damaligen Impfaktionen. Das kümmerte jedoch bereits damals die WHO und auch die US-Seuchenbehörde CDC wenig. Man konzentrierte sich vielmehr auf angebliche virale Ursachen.
Epidemiebehauptungen als geopolitisches Druckmittel
Seit Jahrzehnten sind Behauptungen von angeblichen Seuchen zum einen für die WHO ein Mittel, um mehr finanzielle Mittel von den reichen Nationen zu erbetteln, und für US-Behörden, Länder des globalen Südens nach Belieben unter Druck zu setzen. Grenzschließungen und die panikartige Flucht ausländischer Investoren bedeuten eine Katastrophe für wirtschaftlich schwache Länder. Die Konsequenzen konnte ich 2015 während meiner Reise durch Guinea selbst beobachten.
Die Demokratische Republik Kongo verfügt über Rohstoffe, die für Batterien, Elektronik und die KI-Industrie sehr wichtig sind. Die entsprechenden Abbaugebiete sind nicht zuletzt deshalb geopolitisch von großer Bedeutung und seit vielen Jahren heiß umkämpft. Vor allem die USA haben ein großes Interesse an einem ungehinderten Zugriff auf diese Bodenschätze.
Fokus auf PCR hat mit echter Medizin nicht mehr viel zu tun
Man mag diese Hinweise für verschwörungstheoretischen Quatsch halten. Fakt ist jedoch, dass westlich orientierte medizinische Organisationen keinen Wert auf eine Klärung der wahren Krankheitsursachen legen. Im aktuellen Fall soll eine eher exotische Variante des Ebolavirus die Ursache darstellen.
Wie bei vielen ähnlichen «Ausbrüchen» stellt sich auch hier die Frage, wie überhaupt jemand auf die Idee kommt, per PCR nach einer sehr seltenen genetischen Sequenz zu suchen, statt zunächst offensichtlichere Ursachen wie Vergiftungen, Medikamentennebenwirkungen und Mangelerscheinungen abzuprüfen.
Jon Rappoport kritisiert in einem Beitrag, der 2014 auf Global Research veröffentlicht wurde und den Titel trägt «Der Ebola-Test: Lassen wir den Erfinder des Tests zu Wort kommen», die Hysterie um Ebola und stellt die Zuverlässigkeit der Diagnostik infrage. Alles hänge von einem genauen Test ab, doch der verwendete PCR-Test sei fehleranfällig. Der CDC-Direktor habe ihn zwar als «highly accurate» bezeichnet, doch der Test weise grundlegende Probleme auf. So könne mit ihm zum Beispiel nicht sicher bestimmt werden, ob das untersuchte Material tatsächlich vom Virus stammt oder nur von irrelevantem Zellmüll.
Der entscheidende Kritikpunkt komme vom Erfinder des PCR-Tests selbst: dem Nobelpreisträger Kary Mullis. Er erklärte, dass der Test nicht zur Quantifizierung von Viren geeignet sei. «Quantitative PCR ist ein Widerspruch in sich», so Mullis. In Bezug auf das als nachgewiesen behauptete HI-Virus konstatierte er:
«Obwohl fälschlicherweise oft angenommen wird, dass Viruslasttests die Anzahl der Viren im Blut zählen, können diese Tests freie, infektiöse Viren überhaupt nicht nachweisen; sie können lediglich Proteine detektieren, die – teilweise fälschlicherweise – als spezifisch für HIV gelten. Die Tests können genetische Sequenzen von Viren nachweisen, aber nicht die Viren selbst.»
Ohne valide Quantifizierung und bei Risiken wie Kontamination oder Fehlinterpretation breche die gesamte Ebola-Epidemie-Erzählung zusammen. Rappoport warnt, dass auf diesem «Fundament aus Sand» Panik und möglicherweise falsche Behandlungen aufgebaut würden. Rappoport plädiert dafür, die Testmethoden kritisch zu hinterfragen, statt voreilige Schlüsse zu ziehen (zum PCR-Test siehe auch den OffGuardian-Artikel «COVID-19-PCR-Tests sind wissenschaftlich bedeutungslos»).
Moderner Voodoo-Kult – und (fast) alle erzittern
Merkwürdig ist auch, wie unkritische Mainstreammedien solche Meldungen aufgreifen und viele Menschen in Angst und Schrecken versetzen. Man könnte fast meinen, dass bestimmten Kreisen die derzeitigen Reaktionen der Öffentlichkeit auf die völlig unnötige Hantavirus-Panikmache noch nicht ausreichen und man deshalb entschieden hat, die nächste Gelegenheit zu nutzen, noch eines draufzulegen.
Was will man damit erreichen? Mich erinnert das alles an den afrikanischen Voodoo-Kult, dessen Macht vor allem aus der Erzeugung von Angst besteht.
Wer sich dafür interessiert, wie das behauptete Ebola-Virus in den 1970er Jahren das Licht der Weltöffentlichkeit erblickte und was die Ergebnisse meiner Afrika-Reise von 2015 waren, dem seien die entsprechenden impf-report-Ausgaben und mein Buch «Ebola unzensiert» oder das «Infopaket Ebola» empfohlen. Sie werden viele Merkwürdigkeiten aus anderen angeblichen Pandemien wiedererkennen.
Dieser Artikel ist in leicht kürzerer Form zuerst erschienen auf impfkritik.de.
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Hans U. P. Tolzin gilt als einer der bekanntesten und kompetentesten Impfkritiker im deutschen Sprachraum. Er ist Herausgeber der Zeitschrift impf-report, Betreiber des Portals impfkritik.de, Autor mehrerer Bücher, Initiator des Netzwerks für unabhängige Impfaufklärung (NEFUNI) und Mitinitiator der DAGIA-Initiative, eines Zusammenschlusses von Eltern, Ärzten und Apothekern. Darüber hinaus ist er Veranstalter des regelmäßig stattfindenden Stuttgarter Impfsymposiums.
Der 7. Oktober 2023 und der darauf folgende israelische Krieg gegen Gaza stellten eine unerwartete Prüfung dar: Würden jene, die während der «Corona-Zeit» Propaganda widerstanden hatten, dies auch angesichts der israelischen Kriegspropaganda tun? Die Antwort fiel für viele prominente Pandemieskeptiker eindeutig negativ aus – sie wurden zu lautstarken Israel-Partisanen. Dies sagt zumindest eine Analyse unter dem Titel «From Covid Skeptic to Israel Partisan» von Swiss Policy Research (darin finden sich zahlreiche Links zu Quellen, die das Vorgetragene belegen).
Für diesen scheinbaren Widerspruch lassen sich zwei zusammenwirkende Faktoren identifizieren. Erstens blieben progressive und linke Autoren während der Pandemie auffallend unkritisch oder unterstützten Maßnahmen aktiv.
Zweitens stammten viele der prominenten Corona-Kritiker aus dem konservativen Spektrum – und dort finden sich die drei Gruppen, die im Westen noch mehrheitlich zionistische Positionen vertreten: jüdische Zionisten, christliche Zionisten sowie nationalistische Zionisten.
Konkrete Beispiele belegen dieses Muster eindrücklich. In den USA opponierten Texas, Florida und South Dakota am deutlichsten gegen Corona-Einschränkungen – allesamt geführt von christlich-zionistischen Gouverneuren.
Bekannte amerikanische Pandemieskeptiker entpuppten sich als jüdisch-zionistische Autoren, verdeckte Israel-Lobbyisten oder Mitglieder christlich-zionistischer Glaubensgemeinschaften.
In Großbritannien verfolgt der Daily Sceptic, eines der wichtigsten skeptischen Medien der «Corona-Zeit», seit dem 7. Oktober eine dezidiert pro-israelische Linie – sein Herausgeber hatte sich öffentlich als «fanatisch pro-Israel» bezeichnet und die «British Friends of Israel» gegründet.
In Deutschland hätten verschiedene rechte oder alternative Medien wie Nius, Apollo News oder Reitschuster sowohl gegen Corona-Maßnahmen mobilisiert als auch später pro-israelische Positionen übernommen.
Auch die Schweiz wird erwähnt:Die Weltwoche habe sich zunächst gegen Corona-Maßnahmen positioniert und vertrete heute harte zionistische Standpunkte. Der Autor verweist dabei auf frühere Tätigkeiten von Verleger und Chefredaktor Roger Köppel beim deutschen Verlag Axel Springer, dessen publizistische Leitlinien Unterstützung für Israel einschließen.
Aufschlussreich ist auch ein weiterer Befund: Viele dieser Corona-Skeptiker hatten die Pandemie zwar von Anfang an abgelehnt, sie aber inhaltlich oft falsch eingeschätzt. Ihre Artikel zu Sterblichkeit, Impfstoffen oder Übersterblichkeit erwiesen sich als sachlich überwiegend unzutreffend.
Das deutet darauf hin, dass es sich weniger um nüchterne Analytiker handelte als um ideologisch motivierte Aktivisten – Menschen, die die Antwort kennen, bevor sie die Frage stellen.
Das Fazit ist ernüchternd: Hinter vielem, was als kritisches Denken galt, steckte schlicht politischer Aktivismus. Wer das eine ablehnte, förderte bereitwillig das andere – solange es zur eigenen Weltanschauung passte. Für Leserinnen und Leser bedeutet das: Jede Stimme verdient eine fallweise Überprüfung ihrer Kompetenz und ihrer Interessenlage.
Genannte Beispiele im Text: * Greg Abbott (Texas) * Ron DeSantis (Florida) * Kristi Noem (South Dakota) * Daily Sceptic (Großbritannien) * Rebel News (Kanada) * Nius (Deutschland) * Apollo News (Deutschland) * Reitschuster (Deutschland) * Die Weltwoche * Diverse X-/Twitter-Influencer wie «Corona Realism» oder «MilkBarTV»
In einer Zeit, in der Europa aufrüstet und die Schweiz sich mit «Sky Shield» und NATO-Kooperationen immer stärker dem transatlantischen Militärapparat annähert, bezieht die linke Gruppierung Linksbündig klar Stellung: Ja zur Neutralitätsinitiative – aus friedenspolitischer Überzeugung.
Die Begründung ist unmissverständlich: Die Neutralität werde durch Regierung, Parlamentsmehrheit und Medien systematisch ausgehöhlt. Die Schweiz drohe, im Kriegsfall ihre neutrale Position nicht mehr halten zu können. Linksbündig sieht darin eine ernste Gefahr – und das nicht erst seit dem russischen Angriff auf die Ukraine.
Besonders scharf fällt die Kritik an der Aufrüstungslogik aus. Die geplanten 31 Milliarden Franken für die Armee, die Militarisierung der Zivilgesellschaft und die Vorbereitung der NATO auf einen direkten Konflikt mit Russland – all das widerspreche einer linken Friedenspolitik fundamental. Zudem warnt Linksbündig: Austerität, also eine strenge, restriktive Sparpolitik des Staates, als Folge von Aufrüstung stärke die extreme Rechte, vertiefe soziale Ungleichheit und zerstöre gesellschaftliche Solidarität.
Die Initiative biete die nötige verfassungsrechtliche Grundlage für eine glaubwürdige, dauerhaft neutrale Schweiz – mit Verbot des Beitritts zu Militärbündnissen und Verzicht auf einseitige Sanktionen ohne UNO-Mandat.
Doch Linksbündig stimmt nicht vorbehaltlos zu. Drei Punkte lehnt die Partei ab: bewaffnete Neutralität, weitere Armeeaufrüstung sowie Bündniskooperationen im Angriffsfall – letzteres, weil der Begriff «direkter Angriff» in Zeiten hybrider Kriegsführung politisch missbrauchbar sei.
Ein paneuropäisches Expertengremium unter Beteiligung des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach fordert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) allen Ernstes auf, den Klimawandel offiziell zur «Gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite» zu erklären – ähnlich wie bei dem, was «COVID» genannt wurde (wir berichteten). Das Gremium argumentiert, der bestehende Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften sei nicht für eine solche langfristige Bedrohung ausgelegt.
Diese Forderung erscheint bei genauerer Betrachtung jedoch ungerechtfertigt und politisch motiviert – ähnlich wie bei «COVID». So diente beispielsweise das Extremszenario RCP8.5 jahrelang als Grundlage für düstere Prognosen – mit explodierenden Emissionen, massiver Erwärmung und katastrophalen Folgen. RCP8.5 steht für «Representative Concentration Pathway 8.5» (auf Deutsch: Repräsentativer Konzentrationspfad). Es ist ein vom Weltklimarat (IPCC) definiertes Klimaszenario, das von einem weiterhin ungebremsten Anstieg der Treibhausgase ausgeht.
Dieses Szenario wurde in UN-Berichten, Medien und Politik häufig als realistisch präsentiert, obwohl es von Beginn an unrealistische Annahmen enthielt. Nun kassieren Klimaforscher selbst dieses drastischste Katastrophenszenario weitgehend ein. Es gelte als «unplausibel», schreiben Wissenschaftler um den Szenarien-Entwickler Detlef van Vuuren. (TN und sogar ein Medium wie die Bildberichteten).
Van Vuuren habe schon früh gewarnt, dass das RCP8.5-Szenario oft fälschlich als wahrscheinlich dargestellt werde, so die Bild. Tatsächlich folgt der reale Erwärmungstrend eher moderateren Pfaden. Dennoch leben solche überzogenen Szenarien in politischen Strategien und öffentlicher Wahrnehmung weiter – ein Muster, das Misstrauen gegenüber alarmistischen Narrativen nährt.
Doch schon der gesunde Menschenverstand reicht im Grunde aus, um skeptisch zu werden gegenüber dem «Klimaalarmismus». Grosse Freiheit TVveröffentlichte dazu folgende Grafik, die vom Telegram-Kanal Rabbit Research stammt:
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass sich Kritik regt an der ebenfalls alarmistischen Berichterstattung über Extremwetter. Wie der Physiker Ralph B. Alexander in einem Bericht für die Global Warming Policy Foundation meint, erweckten viele Schlagzeilen den Eindruck, außergewöhnliche Wetterereignisse würden ständig schlimmer oder seien beispiellos, obwohl historische Daten oft ein differenzierteres Bild zeigten. Dadurch entstehe ein verzerrtes Bild, das die natürliche Variabilität des Klimas ignoriere und selektiv dramatisiere («Cherry-Picking»; TNberichtete).
Der Autor plädiert dafür, statistische Entwicklungen über längere Zeiträume stärker zu berücksichtigen und historische Vergleiche heranzuziehen, statt einzelne Extremereignisse zu dramatisieren. Insgesamt lautet die Botschaft des Beitrags, dass öffentliche Debatten über Klima und Wetter sachlicher geführt werden sollten und Medien ihrer Verantwortung für eine präzise Einordnung besser nachkommen müssten.
Aufmerksam gemacht wird auch auf methodische Schwächen von sogenannten Attributionsstudien. Diese Arbeiten, in denen man einzelne Extremereignisse dem Klimawandel zuschreiben möchte, basieren oft auf unzuverlässigen Klimamodellen und hypothetischen Szenarien. Sie setzen häufig voraus, was sie eigentlich beweisen sollen – ein klassischer Zirkelschluss.
Die Einbindung von Figuren wie Karl Lauterbach in solche Gremien sollte derweil auch skeptisch machen – nicht zuletzt, weil er in der «Corona-Zeit» eine unrühmliche Rolle hatte. So wusste die US-Gesundheitsbehörde bereits im Herbst 2021 von Studien über schwerwiegende Schäden durch COVID-19-«Impfstoffe». Zu den Schäden zählen anhaltende neurologische Symptome. Dennoch behauptete Karl Lauterbach noch im Februar 2022 jenseits der Faktenlage, die Corona-Injektionen seien «mehr oder weniger nebenwirkungsfrei» (wir berichteten).
Rubikon
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Peter Mayer
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Die Bedeutung des ESC geht in Osteuropa weit über das Musikalische hinaus. Wegen des schlechten Votums für Rumänien und die Ukraine muss der Chef des moldauischen Rundfunks zurücktreten.
Die dänische Umweltschutzbehörde bestätigte, dass es sich beim toten Buckelwal vor der dänischen Küste um den Buckelwal Timmy handelt. Ende März war er auf einer Sandbank in Schleswig-Holstein gestrandet. In einer aufwendigen Rettungsaktion hat eine private Gruppe das Tier Anfang Mai in die Nordsee gebracht.
Während einer Kreuzfahrt haben sich mehrere Personen mit einer schweren Atemwegserkrankung infiziert. Drei von ihnen starben. Inzwischen werden mehrere Passagiere in Spitälern betreut.
Die afrikanische Gesundheitsbehörde meldete bis zum Montagmorgen 513 Verdachtsfälle und 131 Todesfälle. Es werden weitere Infizierte erwartet. Antworten auf die drängendsten Fragen zum Ebolavirus.
Cane
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Hungary is entering a period of profound political, constitutional, and economic changes to restore the rule of law domestically and re-engage with the European Union. After sixteen years, the country emerges from an era characterised by illiberal governance, democratic backsliding, and the systematic weakening of rule of law institutions. It also inherits an economy marked by high budget deficit, stable stagnation, extensive oligarchic market concentration, and deep structural dependencies between political power and economic ownership.
Changes in Hungary require, first and foremost, a democratic legal and political transition, including the restoration of independent institutions and the rebuilding checks and balances of constitutional democracy. However, such a transition must go beyond the narrow restoration of constitutional democracy, and extend to restructuring the economic landscape and market governance.
Over the past decade, Hungary became a model of authoritarian political control over both democratic institutions and competitive open markets. The consecutive Fidesz governments built a highly personalised political-economic system characterised by unorthodox economic policies and economic nationalism. Under this illiberal economic model, markets became distorted by selective state intervention, politically mediated allocation of resources, and artificially concentrated ownership structures. Extreme majoritarianism enabled populist economic policies to weaken market competition not only as an economic mechanism, but also as a legal and democratic institution that constrains public power and is closely associated with liberal democracy.
In this process, law functioned as an instrument not only to monopolize public power, but also to restructure markets in line with political interests displacing the logic of open and competitive markets. Direct political control was prioritized over economic allocation, and markets came to be governed by artificial, politically driven forces instead of the foundational principles of open market economies based on effective competition, neutrality of state intervention, and equal market access. Similarly, decision-making has been increasingly centralised, with a lack of tolerance for institutional deliberation and technocratic expertise of independent regulatory authorities.
This demonstrates that re-establishing constitutional governance requires not only rebuilding democratic institutions, but also restoring market integrity, stable economic governance, and competitive market structures. Hungary’s transformation should therefore be understood as a dual transition: from illiberal governance to rule-of-law democracy, and from politically structured markets to competitive, rights-based market governance. Such a transition requires a broader understanding of the rule of law that extends beyond public institutions to the governance of markets and economic relations.
The “NER”
Before discussing restoration, it is necessary to understand the distinct political-economic order constructed in Hungary after 2010, as well as its underlying legal and economic mechanisms. This political-economic system became known as the NER (Nemzeti Együttműködés Rendszere, System of National Cooperation), a system in which profit-based market competition was increasingly replaced by power-based extraction.
The NER is the institutionalized implementation of an authoritarian market playbook, that constructed a dramatic U-turn, from liberal democracy and market capitalism toward institutionalized cronyism. It is characterised by reliance on politically aligned cronies rather than competitive market mechanisms, and a state that does not act as a neutral regulator of market competition. Instead, legal and regulatory instruments are used strategically to manipulate market mechanisms, redistribute economic opportunities, and consolidate economic power in the hands of actors closely connected to the newly forged “national capitalist class”. The NER was not merely an economic model, but also a political and legal governance system with important implications for democratic institutions. In media markets, for example, market concentration and political control became intertwined, undermining both competition and democratic public discourse.
This created a politically managed market environment in which discretionary state intervention undermined competitive neutrality, predictability, and equal market access. A central feature of this illiberal economic model was the frequent use of concentrated executive power, prolonged emergency governance, and populist economic policies. Through legislation and regulatory measures, the Hungarian government systematically overrode competitive mechanisms and created artificial advantages for politically connected firms. It used selective regulation and taxation benefiting loyal firms, tailored licensing requirements, restrictions on market entry, manipulated public procurement rules and practices favouring insiders, exemptions from competition law investigation to concentrate ownership in pro-government hands, and the selective allocation of state resources and concessions to politically connected actors.
State-interventionist measures aimed at curbing inflation, supporting households, and maintaining political stability ahead of parliamentary elections included retail margin caps, sectoral “extra-profit” taxes, sector-specific levies in banking, energy, and retail, and regulated household utility prices, often in tension with European Commission recommendations.
The independence of regulatory, judicial, and oversight institutions was reduced in order to align them with a state-led political and economic agenda. Although institutions such as the State Audit Office, or the Hungarian Competition Authority formally remained independent, their functioning has become increasingly influenced by the ruling party. Other institutions, such as the Media Council, has been captured, losing its functional independence. Others, such as consumer and data protection authorities, have not been completely eliminated, but their independence, and effectiveness have been subject to intense scrutiny and significant structural changes leading to widespread concerns regarding political and regulatory capture.
Restoration and rebuilding
The central question now is: what does democratic restoration require today in the economic sphere? As economic regulation and enforcement have been co-opted and repurposed for political goals, restoring stability to the Hungarian economy and markets requires a multi-pronged approach focused on rethinking Hungary’s economic model, unblocking EU funds, rebuilding the autonomy and credibility of independent oversight institutions, and trust through predictable and stable economic policymaking.
A new economic model
A new economic model will need to reconnect Hungary to European integration and align economic governance with EU law, global economic challenges and the structural characteristics of the Hungarian economy. This also requires rebuilding trust with the European Union in order to unlock suspended EU funds.
As the new Hungarian government will have to present to the European Commission a credible new plan for the use of EU funds within an exceptionally short period of time, the emerging economic model should align with the objectives of the EU recovery framework and cohesion policy objectives, including making the economy greener, more digital, and more resilient to future economic and geopolitical shocks.
At the same time, the transition is unlikely to involve a complete break with Hungary’s existing economic model. Support for certain Eastern investments, and industrial policy, may remain, but within a more transparent, competitive, and EU-aligned framework. A central challenge is whether Hungary can move from a peripheral economic role based on low-wage assembly production toward higher value-added manufacturing and innovation. This requires moving away from a dependence on low-cost labour and foreign assembly plants toward stronger domestic research and development capacities, technological upgrading, and greater integration into high-value segments of European supply chains. This also raises issues of ownership concentration in strategic sectors, which may affect access to EU instruments such as SAFE funds.
Stable and credible legal and regulatory framework
A new economic strategy also requires substantial legal and institutional reforms aimed at restoring the rule of law and rebuilding trust in market governance. Law and policy making must translate and operationalize rule of law principles into market regulation, and reclaim the goal of competitive market functioning as a fundamental principle of liberal democracy. The separation of powers in the economy, ensuring that no single actor can dominate markets, resources, or regulatory authority, is as essential as the constitutional principles underpinning democracy. From this perspective, the rule of law in the economy requires changes that support and re-establish fundamental economic rights of businesses, as well as consumers, through choice and affordability, as well as citizens, through accountability and democratic control.
More specifically, the use of executive emergency powers should be limited, while transparency in market mechanisms should be strengthened through reforms of public procurement and competition rules aimed at dismantling monopolistic and politically connected market structures and enabling fair competition. Restoring judicial and regulatory independence, along with effective judicial review of administrative decisions, is essential for ensuring accountability.
Legislative changes are needed to enhance asset recovery mechanisms in cases involving political and economic abuses, including the recovery of politically allocated subsidies, selectively granted economic advantages from firms, for example through EU state aid rules, while also strengthening anti-corruption enforcement and public procurement rules. These reforms are crucial to create a more transparent, predictable, and competitive business environment. This includes reducing discretionary state interventions, strengthening protections for SMEs, and simplifying the tax and regulatory system. Rebuilding investor confidence and restoring access to EU funds will depend heavily on the credibility and durability of these reforms.
Independent oversight
Restoring democratic institutions, constitutional checks and balances must go hand in hand with limiting discretionary decision-making, restoring competitive neutrality and ensuring that market power is subject to legal constraints. Stronger institutional governance improves confidence and supports higher levels of national and foreign investments.
Independent regulatory authorities (IRAs), such as media, data, consumer protection or competition authorities, play a critical role in ensuring market stability, policy credibility, and the integrity of economic governance. By insulating key areas of regulation from short-term political discretion, they contribute to predictable and rules-based market environments that support investment, competition, and legal certainty. IRAs are also essential for rebuilding institutional trust and restoring confidence in the neutrality of market governance after periods of politicisation and discretionary intervention.
In Hungary, questions of de facto independence must be addressed critically, and leadership appointments must be based on transparent, merit-based procedures, insulated from political influence, and subject to meaningful checks and balances. Internal decision-making structures, particularly the independence of expert staff and the autonomy of ultimate decision-making bodies, such as the Media and Competition Council, must be restored.
Likewise, institutional safeguards need to be strengthened. Judicial review, transparency obligations, and accountability mechanisms must ensure that regulatory authorities operate within a legally constrained framework with reduced risk of politicization. Independent regulators should ensure inclusive and fair participation in the economy and safeguard fundamental economic freedoms, while remaining sufficiently responsive and accountable to broader societal needs through democratic oversight, including engagement with civil society and consumer organisations.
Rule-based enforcement must be reinstated, with enforcement priorities and case selection guided by clear legal and economic criteria. Enforcement priorities should focus on politically connected sectors, the reassessment of public contracts, and increased regulatory scrutiny – particularly in sectors affected by past NER consolidation, such as media, construction, banking, energy, and retail – where acquisitions and significant state subsidies have reshaped market structures. The establishment of new anti-corruption and asset recovery mechanisms, together with more active competition enforcement, is expected to reinforce this approach. These areas will therefore remain central targets for sectoral investigations and sustained enforcement attention.
European coordination
Hungary’s restoration is not only a domestic constitutional challenge, but also a broader European question concerning the resilience of the EU legal order and the governance of the Single Market. Beyond alignment with the EU’s strict “super-milestones” on judicial independence and anti-corruption, Hungary must restore full compliance with Single Market rules, digital regulation, and green transition policies.
In this context, the effective implementation of key EU regulatory frameworks, including the Digital Services Act, the European Media Freedom Act, the Audiovisual Media Services Directive, and the AI Act, will be particularly important for rebuilding democratic governance and regulatory credibility.
At the same time, restoring the independence and capacity of national regulatory authorities is essential to enable their effective participation in European regulatory networks, including the European Competition Network and the European Board for Media Services.
Ultimately, democratic restoration in Hungary requires the reconstruction of the economic foundations of liberal democracy: open markets, equal access to economic opportunity, and effective constraints on both political and economic power. At the same time, this transition represents a broader moment for Hungary’s European reintegration, economic modernisation, and institutional renewal.
Rebuilding a credible, stable, and predictable legal system will be essential not only for restoring democratic legitimacy internally, but also for reconnecting Hungary to the core economic structures and values of the European Union. This requires strengthening independent institutions, restoring regulatory credibility, and enabling competitive, innovative, green, and digital markets that support long-term social and economic resilience.
Mit der Kontroverse um die Streichung dreier Buchhandlungen von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandelspreis ist das sogenannte Haber-Verfahren in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten. Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer hatte das in Fachkreisen schon länger kritisierte Verfahren angeführt, um seine Entscheidung zu rechtfertigen, die vermeintlich linksextremen Buchhandlungen nicht auszuzeichnen. Im gleichen Zuge bezeichnete Weimer die Betreiberinnen einer der betroffenen Buchhandlungen als „politische Extremisten“.
Damit bestätigte er eine Sorge, die das Haber-Verfahren schon lange begleitet und wegen seiner Ausgestaltung auch begleiten muss: Die anfragenden Ministerien legen die in ihrem Inhalt bewusst dünn gehaltene Minimalauskunft des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), dass „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen“, pauschal als Extremismusverdacht und belastbaren Grund aus, um den Betroffenen staatliche Förderungen zu verweigern.
Mit seiner Entscheidung vom 30. April 2026 (6 L 229/26) hat das Verwaltungsgericht Berlin Kulturstaatsminister Weimer die Bezeichnung der Betreiberinnen als Extremistinnen nun vorläufig untersagt. Weimer habe die Grenzen amtlicher Äußerungsbefugnis überschritten, da er keine belastbare Tatsachengrundlage für seinen Extremismusvorwurf dargelegt habe. Auch die Auskunft des BfV reiche für eine solche Bezeichnung nicht aus.
Das Verwaltungsgericht hatte zwar weder darüber zu entscheiden, ob Weimer die Buchhandlungen von der Nominierungsliste streichen durfte, noch über das Haber-Verfahren an sich. Die Ausführungen der 6. Kammer vermitteln aber einen Eindruck davon, dass es um die rechtliche Tragfähigkeit der im Haber-Verfahren erteilten Auskunft und die Rechtmäßigkeit von darauf gestützten grundrechtsrelevanten Entscheidungen schlecht bestellt ist.
Idee des Haber-Verfahrens
Der Grundgedanke hinter dem Haber-Verfahren ist einleuchtend: Der Staat soll keine extremistischen Projekte fördern und muss dem Missbrauch von Fördergeldern oder anderen Begünstigungen entgegenwirken. Es wäre in der Tat widersinnig, im Rahmen der Demokratieförderung demokratiefeindliche Projekte zu unterstützen. Die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesministerien haben also ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wem sie Preisgelder zukommen lassen oder wem sie im Rahmen staatlich geförderter Veranstaltungen eine Bühne bieten. Nicht alle insoweit förderunwürdigen Personen oder Organisationen sind aber öffentlich als solche bekannt.
Daher hat sich das Haber-Verfahren etabliert, mit dem einzelne Ministerien auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz zurückgreifen können, ohne im Einzelnen über den Inhalt dieser Erkenntnisse informiert zu werden. Der Ablauf lässt sich so skizzieren: Haben die Entscheider in den Ministerien nach eigenen Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere in den Verfassungsschutzberichten, weiterhin Zweifel daran, ob Personen oder Organisationen förderwürdig sind, können sie das BfV anfragen. Dabei wird lediglich um Information gebeten, ob in Bezug auf die betreffende Person, Organisation oder Veranstaltung „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen. Der Verfassungsschutz meldet dann lediglich, ob solche Erkenntnisse vorliegen oder nicht – die Erkenntnisse selbst übermittelt er aber nicht.
Bei Bedarf können die Entscheider in den Ministerien eine zweite Anfrage stellen, in der sie dann Details zu den „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ anfragen. Die Grundidee des Haber-Verfahrens ist aber, dass bereits die erste Mitteilung – also ob “verfassungsschutzrelevante“ Erkenntnisse überhaupt vorliegen – regelmäßig ausreichen soll, um „sachgerecht“ über die Förderung zu entscheiden. Datenschutz sowie der Schutz „nachrichtendienstlicher Zugänge“ geböten, den Inhalt der „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ grundsätzlich zurückzuhalten.
Zweifel an der Rechtsgrundlage im BVerfSchG
Die Kritik richtet sich zum einen gegen die 2023 neu gefasste Rechtsgrundlage des Haber-Verfahrens in § 20 Abs. 2 BVerfSchG. Dieser bestimmt, dass inländischen öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit begünstigenden Maßnahmen persönliche Daten übermittelt werden dürfen.
Auch wenn § 20 Abs. 2 BVerfSchG gerade mit Blick auf das Haber-Verfahren entworfen worden sein dürfte, bleiben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken (dazu bereits hier und hier). Insbesondere setzt die Regelung die Voraussetzung für eine Datenübermittlung pauschal sehr niedrig an und dürfte damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BVerfGE 162, 1) danach differenziert, welche Befugnisse die Behörde hat, die die Erkenntnisse erhält. Wenn diese etwa keine „operativen Befugnisse“ besitzt, dürfen die Voraussetzungen zur Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse grundsätzlich niedriger sein. Hier könnte man bereits argumentieren, dass auch die Entscheidungsbefugnis über staatliche Förderungen als „operativ“ gelten müsste – gerade, weil die Entscheidung reale und für die potenziellen Zuwendungsempfänger teilweise höchst bedeutsame rechtliche Vorteile betrifft.
Aber auch für Stellen ohne „operative Befugnisse“ kann es sich laut Bundesverfassungsgericht um intensive Grundrechtseingriffe handeln. Entsprechend fordert es eine Rechtsgrundlage, die je nach Fallgestaltung und der Auswirkung auf die Grundrechte differenziert:
„Dies rechtfertigt keine pauschale Absenkung der Anforderungen an die Übermittlung nachrichtendienstlich erhobener Daten an andere Stellen, die keine operativen Anschlussbefugnisse haben. Vielmehr ist dem jeweiligen Gewicht des Grundrechtseingriffs Rechnung zu tragen. Denn je nach Aufgaben- und Befugniskreis der empfangenden Stelle kann die Übermittlung auch dann noch massive Folgen für die Grundrechte der Betroffenen haben. Dass die Übermittlung in einem solchen Fall nur unter strengen Voraussetzungen erfolgt, ist in der Übermittlungsermächtigung sicherzustellen.“ (BVerfGE 162, 1, Rn. 259).
20 Abs. 2 BVerfSchG differenziert jedenfalls seinem Normwortlaut nach nicht und sieht für alle Fälle der Übermittlung sehr geringe Voraussetzungen vor. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäbe hält die Norm daher nicht ein.
Was bedeutet „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse liegen vor“?
Zu kritisieren ist auch, dass die übermittelte Information zu unbestimmt ist. Auch das Verwaltungsgericht Berlin weist in seiner Entscheidung zur Äußerung Weimers darauf hin: Es sei unklar, was genau die Formulierung „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ im Sinne des Haber-Erlasses bedeute. Ungeklärt bleibt etwa, unter welchen Voraussetzungen eine beim Verfassungsschutz vorhandene Information zu einer positiven Meldung im Haber-Verfahren führt. Der Topos „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ ist gesetzlich nicht definiert.
Auch die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 21/5406, S. 12) hilft hier kaum weiter. Sie lässt letztlich offen, in welchem Zusammenhang die konkret angefragte Person oder Organisation zu dem jeweiligen verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereich stehen muss und ob hier auch lediglich „tatsächliche Anhaltspunkte“ als Verdachtsgrad genügen.
Im Erlass der damaligen Staatssekretärin Emily Haber, der das Verfahren seither seinen Namen verdankt, gibt das Bundesministerium des Inneren (BMI) den „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ eine noch weitergehende Bedeutung. Eine positive Auskunft des Verfassungsschutzes soll demnach bedeuten, dass eine staatliche Förderung „aus Gründen des Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung […] nicht angezeigt“ ist.
Damit erklärt das BMI (wohl bewusst) gerade nicht, was „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ in einem abstrakten Sinne sind, sondern erklärt nur, wie sich diese auf die Entscheidung der anfragenden Stelle auswirken sollten. Zugleich suggeriert es, dass ein Ausschluss von einer Begünstigung allein aufgrund der Auskunft des BfV rechtmäßig sei. Die Auskunft versetzt die anfragende Stelle damit nicht in die Lage, selbst eine bessere Entscheidung zu treffen, sondern fordert die Stelle lediglich zu einer bestimmten (für den Bürger nachteiligen und im Zweifel rechtswidrigen) Entscheidung auf.
Das Haber-Verfahren hat mit der abstrakten und inhaltlich unbestimmten Phrase der „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ eine Art des Informationsaustauschs zwischen öffentlichen Stellen eingeführt, die so im Gesetz nicht vorgesehen ist. Es wird im Prinzip ein Format verschlüsselter Kommunikation vereinbart, bei dem eine nach außen scheinbar inhaltsleere Information übermittelt wird, deren wahre Bedeutung sich erst offenbart, wenn man die von Sender und Empfänger geteilte Vorstellung kennt. Das BfV erteilt zwar augenscheinlich nur eine Hit/No-Hit Auskunft – Erkenntnisse vorhanden oder nicht –, tatsächlich steckt darin aber die Empfehlung, der betroffenen Person keine staatlichen Förderungen zukommen zu lassen. Der wirkliche Sinngehalt ergibt sich somit erst durch die geteilte Interpretation der „Verfassungsschutzrelevanz“.
Damit ist das Haber-Verfahren aber in erster Linie keine Datenübermittlung mehr, sondern eher eine gesetzlich nicht geregelte Mini-Sicherheitsüberprüfung potenzieller Leistungsempfänger. Die Idee hinter den §§ 19 ff. BVerfSchG, die die Übermittlung von Informationen regeln, ist aber gerade nur, dass das BfV Informationen für andere staatliche Stellen bereitstellt, um dort eine fundiertere Grundlage für die Entscheidung zu schaffen. Hier trifft das BfV die Entscheidung aber faktisch selbst. Das Haber-Verfahren ist schwerpunktmäßig keine Informationsübermittlung, sondern eine nachrichtendienstliche Bewertung. Dies passt jedoch nicht zu der gesetzlichen Grundlage.
Zweifel an der Wertigkeit der übermittelten Information
Mit der reinen Bestätigung, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen oder nicht, mag die Entscheidung der ersuchenden Stelle praktisch leichter fallen. In rechtlicher Hinsicht dürfte sie aber kaum Wert besitzen, da ihr keine neuen Tatsachen bekannt gemacht werden, die sie bei der Bewertung der Förderungswürdigkeit verwerten kann.
Auch das Verwaltungsgericht Berlin misst der Auskunft im Haber-Verfahren kaum rechtliche beziehungsweise rechtfertigende Bedeutung bei. Die reine Tatsache, dass das BfV Erkenntnisse hat, die es als verfassungsschutzrelevant einstuft, ist schlicht nicht aussagekräftig genug, um für sich einen Grundrechtseingriff zu legitimieren. Denn diese Erkenntnisse können z.B. die öffentliche Bezeichnung als „Extremist“ rechtfertigen (oder sich negativ auf die Förderungswürdigkeit einer Person auswirken), müssen es aber nicht. Die Schwelle der „tatsächlichen Anhaltspunkte“, die etwa für die Speicherung von Daten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG erforderlich ist, ist bewusst niedrig ausgestaltet.
Damit geht einher, dass sich bei zahlreichen der erfassten Personen diese Anhaltspunkte nie weiter verdichten werden, weil sie in Wirklichkeit völlig unbescholten sind. Von „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ kann daher nicht pauschal auf eine Förderunwürdigkeit geschlossen werden. Wer beispielsweise eine politische Buchhandlung betreibt, mag dort vermehrten Kontakt zu politischen Extremisten haben. Die Buchhandlung kann aber gleichwohl besonders förderungswürdig sein, etwa wenn man sich dort kritisch mit Extremismus auseinandersetzt.
Auch wenn die potenziellen Empfänger von staatlichen Leistungen keinen Rechtsanspruch auf die jeweilige Förderung haben, ist die Verwaltung bei der Entscheidung trotzdem an Grundrechte und insbesondere an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden. Wo eine staatliche Stelle dem einen eine Leistung gewährt, dem anderen aber verweigert, findet eine rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung statt, die sie sachlich begründen muss. Hält der Staat diesen sachlichen Grund geheim, kann er seine Entscheidung nicht mehr vollumfänglich auf diesen Grund stützen – dessen legitimierende Wirkung bleibt ihm verwehrt. Er opfert den rechtlich-argumentativen Wert dieser Gründe innerhalb öffentlicher Verfahren zugunsten des Schutzes seiner nachrichtendienstlichen Tätigkeit.
Fazit
Das Haber-Verfahren ist der Versuch, dieses mit nachrichtendienstlicher Geheimhaltung verbundene Opfer zu umgehen. Eine Information soll einerseits die abgeschirmte Sphäre staatlicher Geheimnisse nicht verlassen, andererseits aber im öffentlichen Bereich regulärer Verwaltung zu Grundrechtseingriffen führen und insofern voll nutzbar sein. Das Beste aus diesen zwei Welten haben zu wollen, funktioniert praktisch aber nur, solange die benachteiligten Personen nichts von dem wahren Grund der Entscheidung erfahren. Man darf Kulturstaatsminister Weimer insofern für seine Offenheit dankbar sein.
Die Demokratie ist nicht erst dann in Gefahr, wenn eine autoritäre Regierung den Staat leitet. Bereits heute greifen antidemokratische Akteure den Rechtsstaat an – das zeigt sich auch im Alltag der Verwaltung: Strategische parlamentarische Anfragen, politisch aufgeladene Neutralitätsforderungen und die gezielte Delegitimierung staatlicher Institutionen sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen setzen Behörden unter Druck. Sie verschieben administrative Routinen und untergraben das Vertrauen in rechtsgebundenes Verwaltungshandeln. Die Exekutive wird so schon vor einer möglichen Machtübernahme autoritärer Parteien zum Schauplatz politischer Vereinnahmung. Darin liegt eine bislang unterschätzte Verwundbarkeit demokratischer Institutionen.
Angriff vor der Machtübernahme: die Präparationsphase
Was eine Regierungsübernahme der AfD oder anderer autoritärer Parteien für staatliche Institutionen bedeuten würde, beschäftigt die verfassungsrechtliche Debatte seit Jahren. Im Zentrum steht dabei zum Beispiel die Sorge um die Unabhängigkeit der Justiz. Ein weniger besprochenes Thema sind jedoch Angriffe auf die Exekutive.
Autoritäre Einflussnahme auf die Exekutive erschöpft sich nicht in Auseinandersetzungen über einzelne politische Themen. Sie greift die institutionellen Grundlagen liberal-demokratischer Ordnung an, insbesondere die Gewaltenteilung, institutionelle Vermittlungsprozesse und die Unabhängigkeit staatlicher Institutionen. Die Verwaltungswissenschaften diskutieren diese Form politischen Einflusses unter dem Begriff der „populistischen Verwaltungspolitik“: Gemeint ist die strategische Nutzung und Umcodierung administrativer Verfahren und Strukturen mit dem Ziel, Funktionsweise, Autonomie und Legitimität der Verwaltung politisch zu beeinflussen oder zu untergraben. Die Perspektive verschiebt den analytischen Fokus weg von formalen institutionellen Umbauten hin zu den konkreten Alltagspraktiken administrativen Handelns und macht sichtbar, wie politische Einflussnahme innerhalb bestehender Verfahren und Institutionen schrittweise wirksam wird.
Die vergleichende Autokratisierungsforschung beschreibt diese Phase als „Präparationsphase“: Institutionen werden diskursiv delegitimiert, personelle Netzwerke aufgebaut und Verfahren strategisch instrumentalisiert, noch bevor autoritäre Akteure Regierungsverantwortung übernehmen. Besonders intensiv untersucht wurde dieses Muster mit Blick auf die USA, doch auch im deutschen Kontext – unter anderen institutionellen Rahmenbedingungen – zeigen sich strukturelle Parallelen.
Um diese Präparationsphase auch für Deutschland adäquat zu erfassen, muss die Verwundbarkeit der Exekutive durch autoritäre und verfassungsfeindliche Akteure vor Regierungsantritt stärker in den Fokus der rechtswissenschaftlichen Debatte rücken. Dies geschieht aktuell noch kaum, die Aufmerksamkeit richtet sich bislang vor allem auf Gefährdungen von Parlamenten und Gerichten. Dadurch gerät aus dem Blick, dass die Verwaltung nicht bloß ausführendes Organ staatlichen Handelns ist, sondern selbst eine zentrale Infrastruktur demokratischer Stabilität. Demokratieresilienz entscheidet sich deshalb nicht allein in Verfassungsgerichten oder Wahlkämpfen, sondern ebenso im administrativen Alltag.
Autoritäre Einflussnahme auf administrative Verfahren
Ein Beispiel hierfür ist der Einsatz des parlamentarischen Fragerechts. Es gehört zu den zentralen Kontrollinstrumenten parlamentarischer Demokratie. Aktuell wird es aber zunehmend strategisch genutzt, um Verwaltungsressourcen gezielt zu binden, politische Themen diskursiv zu verschieben oder einzelne Personen und Organisationen öffentlich unter Druck zu setzen.
Koordinierte Serienanfragen können Behörden über Wochen personell stark belasten, Arbeitsprioritäten verschieben und zu einer Vernachlässigung der regulären Aufgaben führen. Hinzu kommen Zeitdruck, komplizierte interne Abstimmungsprozesse und rechtliche Unklarheiten über Reichweite und Grenzen der Antwortpflicht. Langfristig beeinträchtigt das die Funktions- und Entscheidungsfähigkeit administrativer Strukturen.
Gleichzeitig versuchen solche strategischen Anfragen durch tendenziöse Vorbemerkungen, zugespitzte oder suggestive Fragestellungen und ideologisch gefärbtes Vokabular, Verwaltungshandeln politisch neu zu framen, also die öffentliche Debatte zu verschieben. Besonders weitreichend sind personen- oder organisationsbezogene Abfragen, etwa zu zivilgesellschaftlichen Personen und Organisationen, die gezielt Einschüchterungswirkung entfalten sollen.
Ein weiteres Beispiel ist die strategische Instrumentalisierung von Forderungen nach politischer Neutralität der Verwaltung: Die Chancengleichheit der politischen Parteien (Art. 21 GG), das Gebot der Unparteilichkeit (§ 33 Abs. 1 S. 2 BeamtStG) und das Mäßigungsgebot (§ 33 Abs. 2 BeamtStG) sind wesentliche Bausteine demokratischer Ordnung. Autoritäre Akteure konstruieren damit aber zunehmend den Mythos eines umfassenden „Neutralitätsgebots“. Die Beschäftigten sollen davon abgehalten werden, Haltung sichtbar zu machen, obgleich die Verfassungstreuepflicht gebietet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten (§ 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG sowie entsprechend für Tarifbeschäftigte).
Unter diesem angeblichen rechtlichen Dirigat und sozialen Druck nehmen viele Beschäftigte ihre Handlungsspielräume zunehmend enger wahr. Hier sind Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden gefordert, sich nicht aus Furcht vor politischen Kampagnen von ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten abbringen zu lassen.
Ähnliche Dynamiken zeigen sich bei der steuerrechtlichen Privilegierung gemeinnütziger Organisationen. Autoritäre Akteure suggerieren ein umfassendes Neutralitätsgebot dahingehend, dass staatlich geförderte Projekte schnell in Verdacht geraten, die Grenzen legitimer politischer Arbeit zu überschreiten. Die Schwelle liegt dabei so niedrig, dass schon das offene Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als unzulässige politische Voreingenommenheit markiert wird. So verwischen autoritäre Kräfte gezielt die Grenze zwischen gesellschaftlich erwünschtem zivilgesellschaftlichem Engagement und vermeintlich illegitimer politischer Einflussnahme. Dadurch werden nicht nur einzelne Personen, Organisationen oder Projekte diskreditiert, sondern ganze Bereiche wie Demokratieförderung oder Antidiskriminierungsarbeit gehemmt. Selbst wenn sich die Betroffenen innerhalb der rechtlichen Vorgaben bewegen, wächst der öffentliche Rechtfertigungsdruck. Das verengt Handlungsspielräume und fördert vorsichtigere öffentliche Positionierungen (chilling effect).
Beide Aspekte – Instrumentalisierung des parlamentarischen Fragerechts und die strategische Forderung nach politischer Neutralität – finden im Fall des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zusammen: In den vergangenen Jahren gab es von autoritären Akteuren zahlreiche parlamentarische Anfragen auf Bundes- und Landesebene zu Zuwendungsempfänger*innen, die deren politische Neutralität infrage stellen. Zugleich rahmten sie die Anfragen so, dass sie das Programm öffentlich delegitimieren konnten.
Das so verschobene diskursive Klima hat einen fruchtbaren Boden für Kürzungen und verschärfte Förderbedingungen geschaffen, von denen mittlerweile Organisationen wie HateAid, Omas gegen Rechts und die Arbeiterwohlfahrt betroffen sind – Organisationen also, deren demokratiestärkende Arbeit seit Jahren gesellschaftlich anerkannt ist. Aus der Verbindung strategischer Anfragen und der diskursiven Delegitimierung vermeintlich „nicht neutraler“ Organisationen folgen inzwischen konkrete Verwaltungsschritte, die die angekündigten Kürzungen praktisch umsetzen.
Im öffentlichen Förderhandeln im Kulturbereich lässt sich eine ähnliche Entwicklung beobachten: Bereits die bewusst missverständlichen Forderungen nach politischer Neutralität wirken auf administrative Vorgänge ein und entfalten dadurch schon weit vor formal-rechtlichen Handlungen Wirkung. Der daraus entstehende Anpassungsdruck schafft Unsicherheit, fördert vorauseilenden Gehorsam und strategische Risikovermeidung. Daneben steigt die Bereitschaft zu mutmaßlich politisch motivierten Eingriffen – sowohl innerhalb der Verwaltung als auch bei den Geförderten.
Schwächung von Demokratie und Rechtsstaat
Dahinter zeichnet sich ein bedrohlicher Trend ab: Die Verwaltung wird zunehmend selbst zum Austragungsort politischer Konflikte. Mithilfe dieser Praktiken skandalisieren autoritäre Akteure öffentlich politische Themen und inszenieren Konflikte, um Agenda-Setting zu betreiben: So zeigen Analysen etwa zu parlamentarischen Anfragen im Themenfeld Gender und Diversität, dass wiederkehrende Begriffe wie „Genderwahn“ oder die abwertende Darstellung von Gleichstellungsmaßnahmen im Text der parlamentarischen Anfragen dazu beitragen, entsprechende Politikfelder behördenintern wie auch öffentlich als ideologisch motiviert oder illegitim erscheinen zu lassen. Ähnliche Muster finden sich bei Anfragen zu den „Kosten der Energiewende“, die klimapolitische Maßnahmen gezielt als ineffizient oder übermäßig belastend darstellen, während wiederholte Anfragen zu Kriminalität im Kontext von Migration bestimmte Tätergruppen selektiv hervorheben und so in der Folge Migration und Kriminalität diskursiv miteinander verknüpfen.
Zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit entstehen dadurch politische Rückkopplungseffekte. Politische Deutungskämpfe machen längst nicht mehr vor der Verwaltung halt und zwingen Behörden, sich innerhalb ideologischer Konflikte zu positionieren. Demokratiefeindliche Akteure präsentieren diese Reaktionen dann als Beleg für eine angeblich ideologiegeleitete Verwaltung. Auf diese Weise verschieben sich öffentliche Diskurs- und Deutungsmuster, während zugleich der politische Druck auf administrative Entscheidungen wächst.
Das wirkt sich auf die Glaubwürdigkeit der Verwaltung aus. Insbesondere erodiert die Wahrnehmung dessen, was man als „administrative Fachlichkeit“ zusammenfassen könnte: Das Prinzip, dass in der Verwaltung Verfahrenskompetenz, Fachexpertise und Bindung an rechtliche Bestimmungen zusammenwirken. Wenn autoritäre Akteure Verwaltungsentscheidungen immer wieder in politische Zuspitzungen hineinziehen, verliert die Verwaltung außerdem an Handlungssicherheit, weil fachliche Entscheidungen daran gemessen werden, wie sie politisch gelesen und öffentlich eingeordnet werden können.
Demokratieresilienz beginnt im Verwaltungsalltag
Wenn autoritäre Einflussnahme schon vor einem Regierungswechsel wirkt, muss auch Demokratieresilienz früher ansetzen. Entscheidend ist dann, die Verwundbarkeit der Exekutive überhaupt sichtbar zu machen und ihre Widerstandsfähigkeit im Verwaltungsalltag zu stärken. Denn wenn administrative Verfahren selbst zum Austragungsort politischer Konflikte werden, reichen institutionelle Schutzmechanismen wie das Parteiverbotsverfahren oder die Grundrechteverwirkung als ultima ratio allein nicht aus. Gefordert sind vielmehr die Verwaltung selbst, ihre Organisationen, Führungsebenen und Mitarbeitenden, denn genau dort müssen sich rechtsstaatliche Routinen im Alltag bewähren.
Demokratische Resilienz der Exekutive bedeutet dann, auch unter politischem Druck handlungsfähig, rechtssicher und professionell zu bleiben, ohne dabei an Transparenz und Offenheit für demokratische Kontrolle einzubüßen. Dabei kommt es auch auf eine partnerschaftliche, belastbare Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft an, in der Informationen sowie Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Strategien gegen die beschriebenen Angriffe entwickelt werden können. Verwaltungsmitarbeitende sind hier aufgerufen, zum Beispiel im Rahmen von Förderverfahren durch klare und rechtssichere Kommunikation Orientierung für die Zivilgesellschaft zu bieten und Handlungsspielräume offenzuhalten. Damit Beschäftigte nicht in eine defensive Einzelverantwortung geraten, brauchen sie den Rückhalt ihrer Dienststellen und Vorgesetzten.
Eine solche Perspektive verschiebt den Blick von punktuellen Abwehrreaktionen hin zu den konkreten Bedingungen resilienter Verwaltungspraxis. Dazu gehören einerseits institutionelle Vorkehrungen: Koordinierte Bearbeitungsstrukturen, klare Handlungsabläufe und Monitoringmechanismen können es etwa ermöglichen, Massenanfragen zu erkennen und im Bewusstsein um ihre strategische Intention zu bearbeiten. Auch die individuelle Handlungsfähigkeit der Verwaltungsmitarbeitenden ist von Bedeutung: Sie kann beispielsweise durch Schulungen, Handreichungen oder Erlasse zum Umgang mit politischer Vereinnahmung administrativer Verfahren gestärkt werden. Verwaltung darf nicht erst im Ausnahmezustand reagieren. Sie muss bereits im Umgang mit alltäglichen Routinen Praktiken entwickeln, die sie widerstandsfähig machen gegen politische Instrumentalisierung und koordinierte Überforderung.
Schließlich stellt sich auch die Frage nach der professionellen Haltung derjenigen, die die Verwaltung tragen. Das demokratische Ethos – man könnte auch sagen: das demokratische Rückgrat – jedes einzelnen Mitarbeitenden ist eine wichtige Voraussetzung dafür, demokratische Werte aktiv im alltäglichen Verwaltungshandeln aufrechtzuerhalten. Dieses Selbstverständnis muss gestärkt und eingeübt werden. Es zeigt sich etwa darin, politisch instrumentalisierte Verfahren als solche zu erkennen und ihnen mit fachlicher Präzision, rechtlicher Klarheit und sachlicher Distanz zu begegnen. Dazu gehört auch, suggestive Begriffe und politische Deutungsmuster nicht unreflektiert zu reproduzieren, Informationsansprüche selbstbewusst am rechtlichen Rahmen auszurichten und zugleich Offenheit und Rechenschaftspflichten zu wahren.
Diese Berufsethik bewegt sich zwangsläufig in einem Spannungsverhältnis. Verwaltungsmitarbeitende müssen sensibel für die politische Dimension ihres Handelns bleiben, ohne sich politisch vereinnahmen zu lassen. Gerade wenn autoritäre Akteure Verwaltungsressourcen gezielt beanspruchen, wird diese Haltung entscheidend für eine funktionierende Verwaltung. Die Demokratieresilienz der Exekutive beruht insofern nicht nur auf Verfahren und Organisationsstrukturen, sondern vor allem auf den Haltungen und Handlungskompetenzen derjenigen, die diese Verfahren täglich anwenden.