Nach Maskenboom: Emix geht gegen den «Tages-Anzeiger» vor
Der rasante Aufstieg der Schweizer Firma Emix ist eng mit den ersten Corona-Monaten verbunden. Im Frühjahr 2020 suchten Staaten, Behörden und Gesundheitseinrichtungen nach Lieferanten, die große Mengen von Masken kurzfristig beschaffen konnten.
In dieser Situation etablierte sich Emix als einer der bedeutenden Anbieter. Das Unternehmen importierte die Produkte überwiegend aus China und belieferte nach eigenen Angaben Kunden in mehreren europäischen Ländern. Dabei erzielte Emix innerhalb kurzer Zeit hohe Umsätze. Für Deutschland wurden Erlöse von rund 750 Millionen Euro bekannt, hinzu kamen Geschäfte in der Schweiz.
Mit dem wirtschaftlichen Erfolg rückte das Unternehmen zugleich in den Fokus der Öffentlichkeit. Medien berichteten über das Maskengeschäft, die erzielten Gewinne sowie die Preisgestaltung. Die Berichterstattung löste eine breite Diskussion über die Rolle privater Lieferanten in der Krisensituation aus.
Auch die Strafverfolgungsbehörden befassten sich mit dem Unternehmen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft führte über mehrere Jahre Ermittlungen wegen des Verdachts auf Wucher gegen Verantwortliche von Emix durch. Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt. Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden ergaben sich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verurteilung.
Nun folgt eine neue juristische Auseinandersetzung. Nach einem Bericht des Schweizer Onlineportals Inside Paradeplatz haben Emix beziehungsweise Verantwortliche des Unternehmens beim Zürcher Handelsgericht Klage gegen den Tages-Anzeiger eingereicht. Hintergrund sind Berichte der Zeitung über das Maskengeschäft während der Coronazeit.
Ein Sprecher von Tamedia, zu dem der Tages-Anzeiger gehört, erklärte laut Inside Paradeplatz, man wolle sich zu dem Verfahren derzeit nicht äußern, da dieses erst begonnen habe. Auch vonseiten der Kläger lag zunächst keine öffentliche Stellungnahme zum Inhalt der Klage vor.
Mit dem Zivilverfahren wird die juristische Aufarbeitung in einem neuen Rahmen fortgesetzt. Nachdem die strafrechtlichen Ermittlungen beendet sind, wird nun vor Gericht zu klären sein, ob einzelne Veröffentlichungen über das Unternehmen und seine Verantwortlichen zivilrechtliche Ansprüche begründen.