US-Clearingstelle für Corona-Verfolgte: So melden sich deutsche Ärzte und Patienten
Das US-Gesundheitsministerium (Department of Health and Human Services, HHS) hat offenkundig eine informelle Clearingstelle eingerichtet, die sich mit den Strafverfahren gegen deutsche Ärzte aus der «Corona-Zeit» beschäftigt – vor allem wegen der Ausstellung von Maskenattesten und Impfbescheinigungen. Das berichtete die NZZ vergangene Woche (siehe auch TN-Beitrag dazu).
Dabei wurde aber nicht erwähnt, an wen genau sich «Interessierte» wenden können. Wie das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit (ZAAVV) in seinem Telegram-Kanal schreibt, können sich betroffene Ärzte per E-Mail an das Office for Civil Rights (OCR) wenden. Die E-Mail-Adresse lautet:
OCRMail@hhs.gov
In der Beschwerde sollte ausdrücklich auf die von der Diplomatin Bethany Kozma betreute Initiative mit Bezug zu deutschen Ärzten und Corona-Strafverfahren hingewiesen werden, um eine gezielte Bearbeitung zu ermöglichen.
Die Initiative, die im Umfeld von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. angesiedelt ist, erfreut sich nach Berichten der NZZ regen Zuspruchs. Und es sollen bisher mehrere virtuelle Treffen mit jeweils rund 50 Teilnehmern stattgefunden haben, darunter Ärzte und Anwälte, die ihre Fälle schilderten. Kozma, Leiterin des Büros für globale Angelegenheiten, reagierte laut Teilnehmern interessiert und mitfühlend. Eine eigene offizielle Website oder Hotline existiert derzeit noch nicht; der Zugang zu den Videokonferenzen erfolgt über persönliche Kontakte, Anwälte oder Netzwerke wie den ZAAVV.
Die Clearingstelle soll auch eine Anlaufstelle für Patienten sein, denen ein Maskenattest ausgestellt wurde und die deshalb strafrechtlich verfolgt wurden oder werden. Denn sie sind nicht weniger schwer betroffen als die ausstellenden Ärzte. TN hat bereits dramatische Einzelschicksale dokumentiert, etwa den Fall von Ruth Gadé aus Hamburg. Die 60-Jährige mit Asthma hatte ein Attest erhalten, wurde nach einer Polizeikontrolle angezeigt und trotz Freispruchs im Prozess (vertreten von Tom Lausen) existenziell ruiniert: Ihr Kurierunternehmen ging pleite, sie lebt von Bürgergeld, hat Schufa-Einträge bis 2028 und das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren.
In einem weiteren Beitrag kritisieren wir explizit die fortgesetzte «UNrechtssprechung» in Sachen Masken(atteste). So haben Gerichte Betroffene trotz plausibler medizinischer Begründungen (etwa Asthma, Traumata) verurteilt und greifen dabei nicht etwa auf solide Ermittlungen zurück, sondern lediglich auf dubiose «schwarze Listen» von Ärzten. Zugleich wird komplett ignoriert, dass der Maskenpflicht in Gänze die wissenschaftliche Grundlage fehlt(e). So wurde eine 62-Jährige trotz lebenslanger Asthmageschichte und Kollapsen verurteilt.
Die Clearingstelle ist offenbar eine Folge des offenen Konflikts zwischen Robert F. Kennedy Jr. und der deutschen Gesundheitsministerin Nina Warken (TN berichtete). So prangerte der 72-jährige Kennedy mit einem Brief und Video an Nina Warken die Verfolgungswelle gegen Ärzte in Deutschland an. Kennedy wörtlich:
«Die aktuellen Ereignisse in Deutschland erfordern eine klare öffentliche Reaktion seitens der Vereinigten Staaten von Amerika. Ich habe erfahren, dass mehr als 1.000 deutsche Ärzte und Tausende ihrer Patienten strafrechtlich verfolgt werden, weil sie während der Pandemie Ausnahmen vom Tragen von Masken oder von der COVID-19-Impfung gewährt haben.
Wenn eine Regierung Ärzte kriminalisiert, weil sie ihren Patienten Ratschläge geben, die in freien Gesellschaften seit jeher als heilig gelten, und in meinem Brief habe ich erklärt, dass Deutschland Ärzte ins Visier nimmt, die ihre Patienten an erste Stelle setzen, und Bürger bestraft, weil sie ihre eigenen medizinischen Entscheidungen treffen, verletzt sie diese heilige Beziehung zwischen Patient und Arzt und schafft ein gefährliches System, das Ärzte zu Vollstreckern staatlicher Politik macht.»
Die Statistik zeigt die Dramatik der Angelegenheit: Mehr als 1.000 Verfahren gegen Ärzte sind abgeschlossen und es wurden dabei hohe Geldstrafen, Berufsverbote und Haftstrafen verhängt. Einer der bekanntesten Fälle ist sicherlich der des Hamburger Arztes Walter Weber, dem vorgeworfen worden war, Gefälligkeitsmaskenatteste ausgestellt zu haben. Am 9. Dezember 2024 wurde er dann verurteilt, und zwar zu 22 Monaten Haft auf Bewährung. Rein juristisch betrachtet hätte es so nicht kommen dürfen. Doch das Landgericht Hamburg war offenkundig regierungshörig.
Das ZAAVV ermutigt alle, und zwar Ärzte und Patienten, sich an die Clearingstelle zu wenden:
«Die US-Initiative könnte für Ärzte und Patienten eine Chance bedeuten, ihre Fälle international sichtbar zu machen und auf anhaltende Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen – ein transatlantischer Appell in einer noch längst nicht abgeschlossenen Aufarbeitung.»