Millionen versenkt – jetzt kommt der Zwang: Was jeder Schweizer jetzt über das neue E-Patientendossier wissen muss
Der Rückzug der Post markiert das vorläufige Ende eines der grössten Digital-Flops der Schweiz. Nachdem der Staatskonzern über Jahre hinweg einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in das elektronische Patientendossier (EPD) investiert haben soll, wird die Tochter Sanela Ende 2026 eingestampft. Das bisherige System hat sich nie durchgesetzt: Nur rund 72.000 Personen – weniger als ein Prozent der Bevölkerung – eröffneten überhaupt ein Patientendossier. Auch bei Ärzten und Spitälern blieb die Nutzung weit hinter den Erwartungen zurück.
Doch wer glaubt, damit sei das Kapitel beendet, irrt. Der Bundesrat will das Projekt nicht aufgeben, sondern nach dem Motto «Und bist Du nicht willig, so brauch' ich Gewalt!» vollständig neu aufbauen. Aus dem gescheiterten EPD soll ein zentralisiertes elektronisches Gesundheitsdossier werden. Diesmal übernimmt der Bund die Bereitstellung der technischen Infrastruktur selbst. Vor allem aber soll das System künftig praktisch alle Einwohner automatisch erfassen (wir haben hier und hier darüber berichtet).
«Und bist Du nicht willig, so brauch' ich Gewalt!»
Der wichtigste Unterschied zum heutigen Modell ist das sogenannte Opt-out-System. Heute muss jeder selbst aktiv ein elektronisches Patientendossier eröffnen. Künftig wird das umgekehrt: Wer in der Schweiz wohnt und obligatorisch kranken- oder militärversichert ist, erhält automatisch ein Dossier.
Wer das nicht möchte, muss ausdrücklich widersprechen. Wer nichts unternimmt, erhält automatisch ein elektronisches Gesundheitsdossier.
Geplant ist, dass der Bundesrat dem Parlament die endgültige Gesetzesrevision vorlegt und das neue System – sofern Parlament und allfällige Referenden zustimmen – ungefähr ab 2028 schrittweise eingeführt wird. Als Zugangsschlüssel soll die staatliche E-ID dienen, deren Einführung bereits vorbereitet wird.
Nicht nur Patienten – auch Ärzte werden verpflichtet
Neu sollen praktisch alle Leistungserbringer verpflichtet werden, das Dossier zu nutzen. Dazu gehören:
- Hausärzte
- Spezialärzte
- Spitäler
- Pflegeheime
- Apotheken
- Physiotherapeuten
- Chiropraktiker und weitere Gesundheitsberufe.
Sie sollen künftig behandlungsrelevante Informationen verbindlich im Dossier erfassen. Damit entsteht erstmals eine schweizweite elektronische Gesundheitsakte.
Die versprochenen Vorteile
Der Bundesrat argumentiert, dass dadurch Doppeluntersuchungen vermieden, Medikamente besser abgestimmt und Behandlungen sicherer würden. Notfallärzte könnten schneller auf wichtige Informationen zugreifen. Auch Patienten müssten ihre Krankengeschichte nicht immer wieder neu erzählen. In Ländern wie Dänemark oder Estland funktionieren vergleichbare Systeme teilweise erfolgreich.
Die Kritik ist jedoch erheblich
Gerade weil künftig praktisch jeder automatisch ein elektronisches Dossier erhält, wächst auch die Kritik.
1. Höchst sensible Gesundheitsdaten werden zentral gespeichert
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Personendaten überhaupt. Diagnosen, Medikamente, psychische Erkrankungen, Operationen oder Laborwerte erlauben tiefe Einblicke in das Privatleben eines Menschen.
Je zentraler solche Daten gespeichert werden, desto attraktiver werden sie für Cyberkriminelle. Weltweit gehören Gesundheitseinrichtungen seit Jahren zu den häufigsten Zielen von Hackerangriffen. Absolute Sicherheit gibt es in diesem Bereich nicht.
2. Ein erfolgreicher Hackerangriff hätte riesige Folgen
Während heute viele Informationen auf verschiedene Systeme verteilt sind, soll künftig eine einheitliche Bundesplattform entstehen. Das verbessert zwar den Datenaustausch, bedeutet aber gleichzeitig, dass ein erfolgreicher Angriff deutlich größere Auswirkungen haben könnte als heute.
3. Immer mehr Daten werden miteinander verknüpfbar
Viele Datenschützer sehen weniger das einzelne Patientendossier als Problem, sondern die Möglichkeit, künftig verschiedene staatliche Systeme miteinander zu verbinden. Insbesondere die geplante Nutzung der im Herbst in einer umstrittenen Volksabstimmung mit einer Zufallsmehrheit angenommenen staatlichen E-ID als Zugangsschlüssel sorgt für Diskussionen. Zwar betont der Bund, dass Gesundheitsdaten strikt geschützt bleiben sollen. Kritiker warnen jedoch grundsätzlich davor, immer mehr digitale Identitäten und staatliche Datenbanken miteinander zu verknüpfen.
4. Freiwilligkeit wird zur Ausnahme
Rechtlich bleibt das Dossier freiwillig. Praktisch ändert sich jedoch vieles: Wer kein elektronisches Dossier möchte, muss aktiv widersprechen. Erfahrungsgemäß bleiben viele Menschen schlicht deshalb im System, weil sie sich nicht darum kümmern. Genau deshalb gilt das Opt-out-Modell als deutlich wirksamer als die bisherige freiwillige Anmeldung.
5. Möglicher sozialer Druck
Kritiker befürchten, dass Personen ohne elektronisches Dossier künftig immer stärker unter Rechtfertigungsdruck geraten könnten. Auch wenn das Gesetz ausdrücklich keine Benachteiligung vorsieht, bleibt offen, ob Patienten ohne Dossier langfristig tatsächlich gleich behandelt werden oder ob indirekter Druck entsteht.
6. Zweckänderungen sind nie ausgeschlossen
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Zukunft. Heute ist klar geregelt, wer auf welche Daten zugreifen darf. Gesetze können jedoch geändert werden. Datenschützer warnen deshalb seit Jahren davor, umfangreiche Datensammlungen aufzubauen, deren Nutzung später ausgeweitet werden könnte.
Nicht jede Befürchtung muss eintreffen. Dennoch zeigt die Erfahrung vieler Staaten, dass einmal geschaffene Datenbanken im Laufe der Jahre häufig zusätzliche Funktionen erhalten.
Warum das alte System scheiterte
Das ursprüngliche elektronische Patientendossier litt vor allem unter seiner komplizierten Struktur. Acht verschiedene Stammgemeinschaften betrieben eigene technische Plattformen. Viele Systeme waren nur eingeschränkt kompatibel. Ärzte empfanden den Nutzen oft als gering, während der administrative Aufwand hoch blieb.
Selbst mehrere Jahre nach Einführung wurde das Dossier im medizinischen Alltag kaum genutzt. Mit der vollständigen Zentralisierung hofft der Bund nun auf einen Neustart.
Was Bürger jetzt tun sollten
Noch besteht kein Handlungsbedarf. Die Einführung des neuen Systems wird voraussichtlich erst ab etwa 2028 erfolgen. Bis dahin muss das Parlament die Gesetzesrevision verabschieden. Danach folgen technische Umsetzung und Übergangsfristen. Sobald die Einführung konkret wird, sollten sich Bürger frühzeitig informieren:
- Wer seine Gesundheitsdaten zentral speichern lassen möchte, sollte genau prüfen, welche Dokumente im Dossier abgelegt werden und welche Zugriffsrechte vergeben werden.
- Man kann auch prophylaktisch schon heute von Ärzten verlangen, gewisse besonders sensible Daten nicht aufzuschreiben, denn individuelle Krankenakten werden später defaultmäßig später ins elektronische Patientendossier übernommen. Der Schreibende hat zum Beispiel kürzlich einer Ärztin die Frage nach einem Impfstatus nur unter der Bedingung beantwortet, dass sie sich dies nicht aufschreibt.
- Wer grundsätzlich keine zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten wünscht, sollte die Einführung aufmerksam verfolgen und rechtzeitig vom Opt-out Gebrauch machen.
- Unabhängig von der eigenen Haltung empfiehlt es sich, die Datenschutzeinstellungen regelmäßig zu überprüfen und Zugriffsberechtigungen nur dort zu vergeben, wo sie tatsächlich nötig sind.
Fest steht: Mit dem Rückzug der Post endet zwar das bisherige Kapitel des elektronischen Patientendossiers. Die eigentliche Digitalisierung der Gesundheitsdaten beginnt jedoch erst jetzt – und diesmal wird niemand mehr gefragt, ob er mitmachen will.