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Corona Transition

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Millionen versenkt – jetzt kommt der Zwang: Was jeder Schweizer jetzt über das neue E-Patientendossier wissen muss

Der Rückzug der Post markiert das vorläufige Ende eines der grössten Digital-Flops der Schweiz. Nachdem der Staatskonzern über Jahre hinweg einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in das elektronische Patientendossier (EPD) investiert haben soll, wird die Tochter Sanela Ende 2026 eingestampft. Das bisherige System hat sich nie durchgesetzt: Nur rund 72.000 Personen – weniger als ein Prozent der Bevölkerung – eröffneten überhaupt ein Patientendossier. Auch bei Ärzten und Spitälern blieb die Nutzung weit hinter den Erwartungen zurück.

Doch wer glaubt, damit sei das Kapitel beendet, irrt. Der Bundesrat will das Projekt nicht aufgeben, sondern nach dem Motto «Und bist Du nicht willig, so brauch' ich Gewalt!» vollständig neu aufbauen. Aus dem gescheiterten EPD soll ein zentralisiertes elektronisches Gesundheitsdossier werden. Diesmal übernimmt der Bund die Bereitstellung der technischen Infrastruktur selbst. Vor allem aber soll das System künftig praktisch alle Einwohner automatisch erfassen (wir haben hier und hier darüber berichtet).

«Und bist Du nicht willig, so brauch' ich Gewalt!»

Der wichtigste Unterschied zum heutigen Modell ist das sogenannte Opt-out-System. Heute muss jeder selbst aktiv ein elektronisches Patientendossier eröffnen. Künftig wird das umgekehrt: Wer in der Schweiz wohnt und obligatorisch kranken- oder militärversichert ist, erhält automatisch ein Dossier.

Wer das nicht möchte, muss ausdrücklich widersprechen. Wer nichts unternimmt, erhält automatisch ein elektronisches Gesundheitsdossier.

Geplant ist, dass der Bundesrat dem Parlament die endgültige Gesetzesrevision vorlegt und das neue System – sofern Parlament und allfällige Referenden zustimmen – ungefähr ab 2028 schrittweise eingeführt wird. Als Zugangsschlüssel soll die staatliche E-ID dienen, deren Einführung bereits vorbereitet wird.

Nicht nur Patienten – auch Ärzte werden verpflichtet

Neu sollen praktisch alle Leistungserbringer verpflichtet werden, das Dossier zu nutzen. Dazu gehören:

  • Hausärzte
  • Spezialärzte
  • Spitäler
  • Pflegeheime
  • Apotheken
  • Physiotherapeuten
  • Chiropraktiker und weitere Gesundheitsberufe.

Sie sollen künftig behandlungsrelevante Informationen verbindlich im Dossier erfassen. Damit entsteht erstmals eine schweizweite elektronische Gesundheitsakte.

Die versprochenen Vorteile

Der Bundesrat argumentiert, dass dadurch Doppeluntersuchungen vermieden, Medikamente besser abgestimmt und Behandlungen sicherer würden. Notfallärzte könnten schneller auf wichtige Informationen zugreifen. Auch Patienten müssten ihre Krankengeschichte nicht immer wieder neu erzählen. In Ländern wie Dänemark oder Estland funktionieren vergleichbare Systeme teilweise erfolgreich.

Die Kritik ist jedoch erheblich

Gerade weil künftig praktisch jeder automatisch ein elektronisches Dossier erhält, wächst auch die Kritik.

1. Höchst sensible Gesundheitsdaten werden zentral gespeichert
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Personendaten überhaupt. Diagnosen, Medikamente, psychische Erkrankungen, Operationen oder Laborwerte erlauben tiefe Einblicke in das Privatleben eines Menschen.

Je zentraler solche Daten gespeichert werden, desto attraktiver werden sie für Cyberkriminelle. Weltweit gehören Gesundheitseinrichtungen seit Jahren zu den häufigsten Zielen von Hackerangriffen. Absolute Sicherheit gibt es in diesem Bereich nicht.

2. Ein erfolgreicher Hackerangriff hätte riesige Folgen
Während heute viele Informationen auf verschiedene Systeme verteilt sind, soll künftig eine einheitliche Bundesplattform entstehen. Das verbessert zwar den Datenaustausch, bedeutet aber gleichzeitig, dass ein erfolgreicher Angriff deutlich größere Auswirkungen haben könnte als heute.

3. Immer mehr Daten werden miteinander verknüpfbar
Viele Datenschützer sehen weniger das einzelne Patientendossier als Problem, sondern die Möglichkeit, künftig verschiedene staatliche Systeme miteinander zu verbinden. Insbesondere die geplante Nutzung der im Herbst in einer umstrittenen Volksabstimmung mit einer Zufallsmehrheit angenommenen staatlichen E-ID als Zugangsschlüssel sorgt für Diskussionen. Zwar betont der Bund, dass Gesundheitsdaten strikt geschützt bleiben sollen. Kritiker warnen jedoch grundsätzlich davor, immer mehr digitale Identitäten und staatliche Datenbanken miteinander zu verknüpfen.

4. Freiwilligkeit wird zur Ausnahme
Rechtlich bleibt das Dossier freiwillig. Praktisch ändert sich jedoch vieles: Wer kein elektronisches Dossier möchte, muss aktiv widersprechen. Erfahrungsgemäß bleiben viele Menschen schlicht deshalb im System, weil sie sich nicht darum kümmern. Genau deshalb gilt das Opt-out-Modell als deutlich wirksamer als die bisherige freiwillige Anmeldung.

5. Möglicher sozialer Druck
Kritiker befürchten, dass Personen ohne elektronisches Dossier künftig immer stärker unter Rechtfertigungsdruck geraten könnten. Auch wenn das Gesetz ausdrücklich keine Benachteiligung vorsieht, bleibt offen, ob Patienten ohne Dossier langfristig tatsächlich gleich behandelt werden oder ob indirekter Druck entsteht.

6. Zweckänderungen sind nie ausgeschlossen
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Zukunft. Heute ist klar geregelt, wer auf welche Daten zugreifen darf. Gesetze können jedoch geändert werden. Datenschützer warnen deshalb seit Jahren davor, umfangreiche Datensammlungen aufzubauen, deren Nutzung später ausgeweitet werden könnte.

Nicht jede Befürchtung muss eintreffen. Dennoch zeigt die Erfahrung vieler Staaten, dass einmal geschaffene Datenbanken im Laufe der Jahre häufig zusätzliche Funktionen erhalten.

Warum das alte System scheiterte

Das ursprüngliche elektronische Patientendossier litt vor allem unter seiner komplizierten Struktur. Acht verschiedene Stammgemeinschaften betrieben eigene technische Plattformen. Viele Systeme waren nur eingeschränkt kompatibel. Ärzte empfanden den Nutzen oft als gering, während der administrative Aufwand hoch blieb.

Selbst mehrere Jahre nach Einführung wurde das Dossier im medizinischen Alltag kaum genutzt. Mit der vollständigen Zentralisierung hofft der Bund nun auf einen Neustart.

Was Bürger jetzt tun sollten

Noch besteht kein Handlungsbedarf. Die Einführung des neuen Systems wird voraussichtlich erst ab etwa 2028 erfolgen. Bis dahin muss das Parlament die Gesetzesrevision verabschieden. Danach folgen technische Umsetzung und Übergangsfristen. Sobald die Einführung konkret wird, sollten sich Bürger frühzeitig informieren:

  • Wer seine Gesundheitsdaten zentral speichern lassen möchte, sollte genau prüfen, welche Dokumente im Dossier abgelegt werden und welche Zugriffsrechte vergeben werden.
  • Man kann auch prophylaktisch schon heute von Ärzten verlangen, gewisse besonders sensible Daten nicht aufzuschreiben, denn individuelle Krankenakten werden später defaultmäßig später ins elektronische Patientendossier übernommen. Der Schreibende hat zum Beispiel kürzlich einer Ärztin die Frage nach einem Impfstatus nur unter der Bedingung beantwortet, dass sie sich dies nicht aufschreibt.
  • Wer grundsätzlich keine zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten wünscht, sollte die Einführung aufmerksam verfolgen und rechtzeitig vom Opt-out Gebrauch machen.
  • Unabhängig von der eigenen Haltung empfiehlt es sich, die Datenschutzeinstellungen regelmäßig zu überprüfen und Zugriffsberechtigungen nur dort zu vergeben, wo sie tatsächlich nötig sind.

Fest steht: Mit dem Rückzug der Post endet zwar das bisherige Kapitel des elektronischen Patientendossiers. Die eigentliche Digitalisierung der Gesundheitsdaten beginnt jedoch erst jetzt – und diesmal wird niemand mehr gefragt, ob er mitmachen will.

Corona-Demonstrantin erniedrigt und grundlos über Nacht eingesperrt

Was während der Coronazeit vielerorts als notwendige Durchsetzung staatlicher Anordnungen verkauft wurde, entpuppt sich Jahre später immer häufiger als unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts zeigt exemplarisch, wie weit Behörden damals bereit waren zu gehen – und wie gravierend dabei rechtsstaatliche Grenzen überschritten wurden. Dies berichtete am Freitag die NZZ.

Im Zentrum steht eine heute über 70-jährige Frau, damals 65 Jahre alt und ehemalige Luzerner Kantonsrätin. Sie nahm im Mai 2020 an einer unbewilligten Mahnwache gegen die Corona-Maßnahmen auf dem Bahnhofplatz in Luzern teil. Die Demonstration verlief friedlich. Es kam weder zu Ausschreitungen noch zu Sachbeschädigungen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen. Trotzdem endete der Tag für die Frau im Polizeigefängnis.

Als Polizeibeamte ihre Personalien aufnehmen wollten, versuchte sich die Frau der Kontrolle zu entziehen. Sie wurde daraufhin wegen Hinderung einer Amtshandlung festgenommen und in ein Polizeifahrzeug gesetzt. Während des Transports biss sie eine Polizistin in den Unterarm – ein Verhalten, für das sie später strafrechtlich verurteilt wurde.

Doch genau an diesem Punkt beginnt das, was das Bundesgericht nun als rechtswidrig bezeichnet. Nach ihrer Ankunft im Polizeihauptgebäude wurde die damals 65-Jährige gezwungen, sich vollständig zu entkleiden. Zwar durfte sie jeweils einen Teil ihres Körpers bedeckt halten, dennoch handelte es sich um eine vollständige Leibesvisitation ohne Kleidung.

Anschließend wurde sie in eine Gefängniszelle gebracht und musste dort die gesamte Nacht verbringen. Erst am nächsten Vormittag – mehr als zwanzig Stunden nach ihrer Festnahme – durfte sie das Polizeigebäude wieder verlassen.

Die höchsten Richter des Landes kommen in ihrem Urteil zu einem klaren Schluss. Die Luzerner Polizei habe sowohl die persönliche Freiheit als auch die Privatsphäre der Frau verletzt. Die vollständige Leibesvisitation sei nicht gerechtfertigt gewesen. Ebenso wenig die lange Haftdauer.

Besonders deutlich fällt die Begründung aus. Sie liest sich wie ein Grundrechte-Lehrbuch. Die Polizei argumentierte, die Demonstrantin hätte Waffen oder gefährliche Gegenstände versteckt haben können. Genau diese Behauptung weist das Bundesgericht zurück.

Die Kundgebung sei friedlich gewesen. Es habe keinerlei Hinweise auf Gewalt, Ausschreitungen oder eine erhöhte Gefährdungslage gegeben. Allein die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration reiche keinesfalls aus, um eine vollständige Entkleidung anzuordnen.

Nach Ansicht der Richter hätte ein normales Abtasten über der Kleidung oder allenfalls über der Unterwäsche vollständig genügt. Mit anderen Worten: Die entwürdigende Maßnahme war unnötig.

Ebenso kritisch beurteilt das Bundesgericht die Dauer der Inhaftierung. Mehr als zwanzig Stunden Freiheitsentzug seien angesichts der konkreten Umstände unverhältnismäßig gewesen. Die Behörden hätten die Frau ohne Weiteres entlassen und später zu einer Einvernahme vorladen können.

Das Gericht hält ausdrücklich fest, dass nicht ersichtlich sei, weshalb eine Übernachtung in Haft notwendig gewesen sein soll. Damit erhält die Frau in einem zentralen Punkt recht: Die Freiheitsentziehung dauerte wesentlich länger, als es die Situation erforderte.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Umgang vieler Behörden während der Corona-Jahre. Unter dem Eindruck einer angeblich außergewöhnlichen Lage wurden Grundrechtseinschränkungen oftmals mit großer Selbstverständlichkeit verfügt. Demonstrationen wurden verboten, Versammlungen aufgelöst und Polizeimaßnahmen teilweise mit einer Härte durchgesetzt, die heute selbst von den höchsten Gerichten nicht mehr mitgetragen wird.

Gerade deshalb besitzt dieses Urteil weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Es erinnert daran, dass Grundrechte auch in Krisenzeiten gelten und dass staatliche Behörden ihre Eingriffe jederzeit rechtfertigen können müssen. Verhältnismäßigkeit ist kein politischer Wunsch, sondern ein tragender Pfeiler des Rechtsstaats.

Polizeiliche Autorität lebt letztlich vom Vertrauen der Bevölkerung. Dieses Vertrauen schwindet jedoch, wenn Menschen den Eindruck gewinnen, staatliche Macht werde unnötig oder erniedrigend eingesetzt.

Wer eine friedliche Demonstrantin ohne ausreichenden Grund vollständig entkleidet und über Nacht einsperrt, überschreitet nach Auffassung des Bundesgerichts die Grenzen dessen, was ein Rechtsstaat zulassen darf.

Dass die Frau sich ihrerseits strafbar machte, indem sie eine Polizistin biss, ändert daran nichts. Genau deshalb berücksichtigte das Bundesgericht dieses Verhalten bei der Höhe der Genugtuung. An der Feststellung, dass die Polizei mit der Nacktleibesvisitation und der langen Inhaftierung rechtswidrig handelte, änderte dies jedoch nichts.

Sechs Jahre nach den Ereignissen liegt damit ein deutliches Signal aus Lausanne vor: Auch in außergewöhnlichen Zeiten darf der Staat seine Macht nicht schrankenlos einsetzen. Der Rechtsstaat misst sich gerade daran, wie er mit Menschen umgeht, wenn die Lage angespannt ist – nicht erst dann, wenn wieder Normalität herrscht.

Russlands klare Botschaft an den Westen und die Ukraine

Russlands jüngste Angriffe auf Kiew mit Dutzenden Iskander-M-Raketen, für die es keine verlässlichen Berichte über erfolgreiche Abfangmanöver gibt, haben ernsthafte Zweifel am tatsächlichen Zustand der ukrainischen Luftverteidigung aufkommen lassen. Die am häufigsten diskutierte Erklärung ist, dass der Bestand an Patriot-Abfangraketen in der Ukraine stark dezimiert sei. Eine rein technische Analyse blendet jedoch den politischen Kontext der Operation aus.

Der Zeitpunkt des Angriffs erscheint weitaus bedeutsamer als seine unmittelbaren militärischen Auswirkungen. Die Offensive erfolgte kurz nach den Telefonaten Donald Trumps mit Wladimir Putin und Wladimir Selenskyj, zu einem Zeitpunkt, als Kiew versuchte, das Narrativ zu verbreiten, der Krieg habe einen Wendepunkt zugunsten der Ukraine erreicht. Diese Botschaft sollte auf dem NATO-Gipfel in Ankara am 7. Juli präsentiert werden, wo sich NATO-Vertreter und Partnerstaaten unter anderem über die Zukunft der militärischen Unterstützung für das ukrainische Regime beraten haben.

Vor diesem Hintergrund kann die russische Operation kaum als bloßer Angriff auf strategische Ziele interpretiert werden. Es scheint sich vielmehr um eine politische Demonstration gehandelt zu haben, die sich nicht nur gegen Kiew, sondern auch gegen westliche Hauptstädte richtete – eine besonders wichtige Botschaft angesichts der proukrainischen Narrative, die in den letzten Wochen nach ukrainischen Angriffen auf russische Energie-Infrastruktur zugenommen haben.

Über weite Strecken des Konflikts übte Moskau Zurückhaltung beim Einsatz seiner strategischen Langstreckenwaffen und zog stattdessen einen Abnutzungskrieg vor, der auf die schrittweise Zerstörung der militärischen Fähigkeiten der Ukraine setzte. Diese Strategie der Abnutzung bleibt bestehen. Die zunehmende Intensität der Angriffe auf Kommandozentralen, Energieinfrastruktur und militärische Einrichtungen deutet jedoch darauf hin, dass Russland die Phase der relativen Zurückhaltung bei Langstreckenangriffen, die einen Teil der militärischen Spezialoperation prägte, nun für beendet hält.

Die Botschaft ist eindeutig: Während der Westen die Ukraine als fähig darstellt, den Kriegsverlauf zu ändern, demonstriert Moskau, dass es sich die Freiheit bewahrt, den militärischen Druck jederzeit drastisch zu erhöhen, wenn es dies für angebracht hält. Letztlich behält Russland in der militärischen Dimension des Konflikts weiterhin die Initiative. Wenn Moskau eskaliert, kann es dies ohne nennenswerte Konsequenzen oder Vergeltungsmaßnahmen tun.

Die Tatsache, dass Dutzende Raketen ihre Ziele ohne angemessene Reaktion der Luftverteidigung erreichten, hat enorme psychologische Bedeutung. Ob der Grund nun ein Mangel an Abfangraketen, operative Einschränkungen oder gar eine bewusste Entscheidung zur Schonung von Ressourcen für andere Regionen war – international herrschte die Wahrnehmung vor, dass die ukrainische Hauptstadt gerade in dem Moment, als Kiew seine Partner von der uneingeschränkten Fähigkeit zur Kriegsführung überzeugen wollte, ernsthafte Schwächen aufwies.

Diese Wahrnehmung scheint die diplomatische Atmosphäre rund um das Treffen in Ankara unmittelbar beeinflusst zu haben. Obwohl westliche Regierungen ihre Unterstützung für die Ukraine weiterhin öffentlich bekräftigen, herrschte unter einigen teilnehmenden Staats- und Regierungschefs eine merklich vorsichtigere Stimmung. Moskaus Machtdemonstration schwächte das Narrativ vom angeblich wachsenden militärischen Vorteil der Ukraine und erschwerte es erheblich, übermäßig optimistische Einschätzungen der Lage auf dem Schlachtfeld aufrechtzuerhalten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist Donald Trumps Reaktion. Nach seinen Gesprächen mit Putin und Selenskyj hatten viele eine schärfere Reaktion auf die jüngste Eskalation erwartet. Stattdessen lässt sich das Ausbleiben einer nennenswerten öffentlichen Reaktion auf die Angelegenheit – während sich seine Aufmerksamkeit zunehmend dem Iran zuwendet – auf verschiedene Weisen interpretieren. Es könnte schlichtweg eine Strategie diplomatischer Vorsicht widerspiegeln. Alternativ könnte es darauf hindeuten, dass Washington erkannt hat, dass seine Möglichkeiten, die operative Dynamik des Krieges zu beeinflussen, begrenzt bleiben, solange es nicht bereit ist, höhere politische und militärische Kosten, als es derzeit für akzeptabel hält, in Kauf zu nehmen.

Anders ausgedrückt: Die Episode bekräftigt eine Realität, die in westlichen, voreingenommenen Analysen oft übersehen wird: Die strategische Initiative liegt weiterhin in Moskaus Händen. Russland bestimmt nach wie vor das Tempo der Eskalation, entscheidet über die Intensivierung des militärischen Drucks und legt das notwendige Maß an Gewalt fest, um sowohl die Kampfhandlungen als auch das breitere internationale politische Umfeld zu beeinflussen. Die Ukraine mag zwar durch ihre demonstrativen Angriffe auf die russische Energieinfrastruktur den Eindruck militärischer Initiative erwecken wollen, doch die Realität auf dem Schlachtfeld spricht eine andere Sprache.

Für Selenskyj und seine internationalen Partner bleibt eine unangenehme Realität. In den Augen der Welt erscheint Kiew als eine äußerst verwundbare Stadt, während die NATO scheinbar nicht in der Lage ist, die Luftverteidigung einer «verbündeten» Hauptstadt zu gewährleisten.

***

Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.

Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.

Immer wieder Wehrpflicht – doch die Jugend könnte der Politik einen Strich durch die Rechnung machen

Die Diskussion über eine Wiedereinführung der Wehrpflicht kehrt in regelmäßigen Abständen zurück. Angesichts wachsender sicherheitspolitischer Spannungen und der Schwierigkeiten vieler Streitkräfte, ausreichend Freiwillige zu gewinnen, fordern Politiker verschiedener Parteien seit Jahren eine Rückkehr zu verpflichtenden Diensten. Die Begründung lautet meist ähnlich: Europa müsse verteidigungsfähiger werden, die Gesellschaft resilienter und die Armeen personell besser ausgestattet.

Doch je lauter diese Forderungen werden, desto deutlicher wird auch der Widerstand jener Generation, die davon unmittelbar betroffen wäre. Umfragen zeigen seit längerem, dass eine Mehrheit der jungen Erwachsenen einer Rückkehr der Wehrpflicht ablehnend gegenübersteht. Viele empfinden es als widersprüchlich, dass ausgerechnet sie zusätzliche Pflichten übernehmen sollen, während sie gleichzeitig mit steigenden Wohnkosten, unsicheren Arbeitsverhältnissen und einem chronisch unterfinanzierten Bildungssystem konfrontiert sind.

In öffentlichen Diskussionen wird dieser Generationenkonflikt immer sichtbarer. Junge Menschen fragen zunehmend, weshalb sie für einen Staat Verantwortung übernehmen sollen, von dem sie sich selbst oft vernachlässigt fühlen. Die Wehrpflicht erscheint vielen weniger als Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität denn als Antwort auf politische Versäumnisse bei der Personalgewinnung der Streitkräfte.

Deutschland verfolgt inzwischen einen Stufenplan, der zunächst auf Freiwilligkeit setzt, gleichzeitig aber bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, eine verpflichtende Einberufung wieder zu aktivieren, falls die Rekrutierungsziele verfehlt werden. Gerade diese schrittweise Vorgehensweise sorgt bei Kritikern für Misstrauen. Sie sehen darin weniger eine offene Debatte als vielmehr eine schleichende Rückkehr zur Wehrpflicht.

Während Befürworter auf die veränderte Sicherheitslage in Europa verweisen, halten Gegner dagegen, dass moderne Streitkräfte vor allem hochqualifiziertes Personal benötigen und sich Motivation kaum verordnen lasse. Zwang könne die fehlende Attraktivität des Soldatenberufs nur begrenzt ersetzen.

Gleichzeitig wächst der politische Protest. Schüler- und Jugendinitiativen organisieren Demonstrationen gegen eine mögliche Wiedereinführung und kritisieren eine zunehmende Militarisierung der Gesellschaft. Für viele junge Menschen geht es dabei nicht nur um den Wehrdienst selbst, sondern um die grundsätzliche Frage, welche Prioritäten die Politik setzt: mehr Geld für Verteidigung oder mehr Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit.

Damit steht die Politik vor einem Dilemma. Einerseits wächst der Druck, die Streitkräfte personell zu stärken. Andererseits droht ausgerechnet die Generation, die künftig dienen soll, den Plänen ihre Zustimmung zu verweigern. Sollte sich dieser Widerstand weiter verfestigen, könnte die immer wieder geforderte Rückkehr der Wehrpflicht am Ende nicht an rechtlichen Hürden scheitern, sondern am fehlenden Rückhalt der jungen Bevölkerung.

Studie: Schwangere «Transmänner» könnten ein hohes Fehlgeburtsrisiko haben

Laut einer Auswertung von 44 Studien waren etwa 6 % bis 9 % der «transmaskulinen Personen» im Laufe ihres Lebens schwanger, selbst nach Beginn der «Geschlechtsumwandlung», auch «Geschlechtsangleichung» genannt. Dabei handelt es sich um Frauen, die ihr Geschlecht durch Hormontherapie und chirurgische Eingriffe angeblich geändert haben.

Es ist die erste Studie, die numerische Schätzungen darüber zusammengetragen hat, wie häufig diese Schwangerschaften vorkommen und wie sie ausgehen. Die meisten Studien stammen aus den USA, weitere kamen zum Beispiel aus Australien, Kanada, Schweden, Belgien und Brasilien.

Der Analyse zufolge, über die Study Finds berichtet, liegt die Fehlgeburtenrate bei «Transmännern» in mehreren kleineren Studien zwischen 31 % und 40 % und ist damit höher als die in der weiblichen Allgemeinbevölkerung üblichen 11 % bis 22 %. Da jedoch keine dieser Studien eine Vergleichsgruppe umfasste, lässt sich dieser Unterschied nicht bestätigen.

Die Forscher ermittelten zudem, dass Testosteron kein zuverlässiges Verhütungsmittel ist: Die Schwangerschaftsraten während der Anwendung waren zwar niedrig, aber nicht niedrig genug, um eine Schwangerschaft zu verhindern. Laut den Autoren verwendeten es einige Patientinnen sowie medizinisches Fachpersonal fälschlicherweise als Verhütungsmittel.

Die Wissenschaftler fanden zudem besorgniserregende Anzeichen für Depressionen nach der Geburt. In zwei kleineren Studien wurden Raten zwischen 15 % und 58 % ermittelt. Laut einer dieser Studien hatten zudem 25 % der Teilnehmerinnen nach der Geburt Suizidgedanken. Beide Stichproben waren jedoch klein und lassen daher keine allgemeingültigen Aussagen zu. Dennoch sehen die Autoren die Ergebnisse als Frühwarnzeichen, das weiterer Forschung bedarf.

Eine Schwangerschaft kann gemäß der Arbeit auch die «Geschlechtsdysphorie» verstärken, also den Leidensdruck, der durch die Diskrepanz zwischen der gefühlten Geschlechtsidentität und dem eigenen Körper entsteht. Mehrere Teilnehmerinnen hätten berichtet, diese Dysphorie während der Schwangerschaft und beim Stillen besonders stark gespürt zu haben. Einige, die zuvor eine Brustoperation hatten, hätten sich dennoch fürs Stillen entschieden. Zwei seien von Komplikationen überrascht worden, auf die ihre behandelnden Ärzte ebenfalls nicht vorbereitet gewesen seien.

Die Autoren stellen fest, dass es fast keine Forschung gebe, um zu verstehen, was bei solchen Schwangerschaften geschieht oder wie man es beheben kann. Um effektive Dienstleistungen erbringen zu können, plädieren sie daher dringend für eine bessere Datenerhebung und Forschung.


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Doctors4CovidEthics

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