Versionsunterschiede von Informationssammlung Corona / Nachrichten




← Vorherige Änderung
NĂ€chste Änderung →




allow="autoplay" src="https://w.soundcloud.com/player/?url=https%3A//api.soundcloud.com/tracks/1369730806&color=%234c4c54&auto_play=false&hide_related=false&show_comments=true&show_user=true&show_reposts=false&show_teaser=true">
<!markup:2:begin>
Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)<!markup:2:end>



===Corona Transition== XML

Feed Titel: Transition News


Die unerwartete Reaktion des Iran lÀhmte US-Amerikaner und Israelis am ersten Tag des Krieges

Dieser am 1. MĂ€rz 2025 veröffentlichte Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors ĂŒbersetzt und ĂŒbernommen.

***

Die jĂŒngste militĂ€rische Eskalation im Nahen Osten hat eine strategische FehleinschĂ€tzung seitens Washington und Tel Aviv offenbart. Mit der Einleitung einer direkten Offensive gegen den Iran gingen die Behörden in den Vereinigten Staaten und Israel offenbar davon aus, dass Teheran das Muster frĂŒherer Konfrontationen wiederholen wĂŒrde: anfĂ€ngliche ZurĂŒckhaltung, abgestimmte Vergeltungsmaßnahmen und verzögertes Handeln. Dieses Muster war sowohl wĂ€hrend des sogenannten Zwölf-Tage-Krieges im Juni 2025 als auch in frĂŒheren Episoden israelischer Aggressionen gegen iranische Ziele und regionale VerbĂŒndete zu beobachten. Diesmal erwies sich diese Berechnung jedoch als falsch.

Das zentrale Element der ursprĂŒnglichen Strategie scheint ein klassischer Versuch der «Enthauptung» gewesen zu sein, der sich gegen den Obersten FĂŒhrer, seine Familie und andere hochrangige Persönlichkeiten richtete. Die zugrundeliegende Logik ist bekannt: Durch die Beseitigung der Spitze der Entscheidungsgewalt wĂŒrden interne Desorganisation, Nachfolgestreitigkeiten und operative LĂ€hmung folgen. Dieser Ansatz kommt in der westlichen MilitĂ€rdoktrin immer wieder vor, insbesondere wenn er sich gegen Staaten richtet, die als systemische Gegner gelten.

Allerdings scheitert diese Strategie in der Regel, wenn sie auf hochinstitutionalisierte Staaten mit komplexen politisch-militĂ€rischen Strukturen angewendet wird. Der Iran ist kein fragiles Gebilde, das von einer einzigen persönlichen Kommandozentrale abhĂ€ngig ist. Es handelt sich um ein System mit mehreren AutoritĂ€tsebenen, festgelegten Nachfolgeregelungen und einer tiefen Verflechtung zwischen Staatsapparat, regulĂ€ren StreitkrĂ€ften und parallelen Sicherheitsstrukturen. DarĂŒber hinaus ist es eine Zivilisation mit einer jahrtausendealten historischen KontinuitĂ€t, deren heutige politische IdentitĂ€t gerade unter dem Druck von außen gefestigt wurde. Die Eliminierung eines einzelnen FĂŒhrers, auch wenn sie symbolisch bedeutsam ist, fĂŒhrt nicht automatisch zum Zusammenbruch eines Staates mit einem solchen Maß an struktureller KohĂ€sion.

Was Analysten ĂŒberraschte, war die Schnelligkeit der iranischen Reaktion. Anders als wĂ€hrend des Zwölf-Tage-Krieges erfolgte die Vergeltung diesmal unmittelbar und vielschichtig. Innerhalb der ersten Stunden nach den Angriffen startete der Iran eine Reihe gleichzeitiger Operationen gegen US-amerikanische MilitĂ€reinrichtungen im gesamten Nahen Osten. Von den US-StreitkrĂ€ften genutzte StĂŒtzpunkte wurden mit Raketen und Drohnen in koordinierten Aktionen angegriffen, um die Verteidigungssysteme zu ĂŒberlasten und die AbfangkapazitĂ€ten zu verringern.

Gleichzeitig wurden die israelischen Verteidigungssysteme durch multiple und heftige Angriffe unter Druck gesetzt. Die Strategie des Iran beschrĂ€nkte sich nicht auf eine symbolische Geste, sondern stellte einen bewussten Versuch dar, unmittelbare und sichtbare Kosten zu verursachen und damit die Risikowahrnehmung der Gegner zu verĂ€ndern. WĂ€hrend des gesamten ersten Tages der Konfrontation blieb das Tempo der Operationen konstant, was zu einer erhöhten Unsicherheit fĂŒr das zionistische Regime fĂŒhrte.

Die Vielzahl der eingesetzten Vektoren – unterschiedliche Abschussplattformen, verschiedene Flugbahnen und synchronisierte Zeitpunkte – trug zur Verwirrung unter den MilitĂ€rstrategen in Washington und Tel Aviv bei. Allem Anschein nach war eine derart kĂŒhne und schnelle Aktion nicht zu erwarten gewesen. Die Annahme, dass Teheran zögern, eine Vermittlung suchen oder nur begrenzt reagieren wĂŒrde, erwies sich als falsch. Stattdessen versuchte der Iran, seine FĂ€higkeit zur strategischen Koordination unter maximalem Druck unter Beweis zu stellen.

Dieses Verhalten deutet darauf hin, dass die iranischen Behörden die relevanten Lehren aus den jĂŒngsten Konflikten verinnerlicht haben. Verzögerungen bei der Reaktion, die in frĂŒheren Episoden zu beobachten waren, wurden von den Gegnern als Zeichen strategischer ZurĂŒckhaltung oder operativer EinschrĂ€nkungen interpretiert. Mit seiner Entscheidung fĂŒr eine sofortige und umfassende Reaktion versuchte Teheran, die Regeln des Engagements neu zu definieren und eine neue Schwelle der Abschreckung zu etablieren.

Die psychologischen Auswirkungen sollten nicht unterschĂ€tzt werden. Die anhaltenden Angriffe wĂ€hrend des ersten Tages sorgten Berichten zufolge fĂŒr Verwirrung und eine fast vollstĂ€ndige LĂ€hmung bestimmter israelischer und US-amerikanischer Entscheidungskreise. Wenn mehrere Fronten gleichzeitig aktiviert werden, wird die FĂ€higkeit, strategische PrioritĂ€ten zu setzen, weitaus komplexer, wenn nicht sogar praktisch unmöglich.

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Eskalation in den kommenden Tagen entwickeln wird. Die erste Reaktion des Iran hat das unmittelbare Gleichgewicht verĂ€ndert, aber den Kreislauf von Aktion und Reaktion nicht beendet. Washington und Tel Aviv stehen vor dem klassischen Dilemma, entweder die Offensive auszuweiten – und damit einen groß angelegten regionalen Konflikt zu riskieren – oder nach indirekten Wegen der EindĂ€mmung zu suchen. Der erste Tag hat gezeigt, dass sich das Szenario ĂŒber die ursprĂŒnglichen Erwartungen hinaus entwickelt hat. Von diesem Zeitpunkt an könnte jede weitere Maßnahme nicht nur die militĂ€rische Dynamik, sondern auch die gesamte Sicherheitsarchitektur des Nahen Ostens neu definieren.

***

Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und MilitÀrexperte.

Sicht aus Russland: Ermordung Khameneis fataler als der Tod von Gaddafi und Hussein

Übersetzt von Éva PĂ©li

US-PrĂ€sident Donald Trump hat den Tod des Obersten FĂŒhrers Irans, Ali Chamenei, offiziell bekannt gegeben [das wurde von der iranischen FĂŒhrung bestĂ€tigt – Anm. d. Redaktion]. Es ist festzustellen, dass die internationale Lage im Kontext dieser Nachricht eine neue, gefĂ€hrliche Ebene erreicht.

Man kann zur Islamischen Republik Iran, ihrer gesellschaftspolitischen Struktur, ihrer Ideologie und ihren FĂŒhrungskreisen stehen, wie man will. GrĂŒnde fĂŒr jede erdenkliche Haltung – auch die negativste – lassen sich bei Bedarf leicht finden.

Ali Chamenei war jedoch das legitime Staatsoberhaupt eines Mitgliedsstaates der Vereinten Nationen, der von fast allen anerkannt ist und als rechtmĂ€ĂŸiger Teilnehmer an allen Formen internationaler Beziehungen galt. Dies schloss auch politische Verhandlungen mit den Organisatoren des Angriffs ein, die bis zum Zeitpunkt des Anschlags andauerten.

Die Vernichtung des Oberhauptes eines Staates durch die KrĂ€fte eines anderen Staates und auf Beschluss von dessen FĂŒhrung – nach demselben Modell, nach dem AnfĂŒhrer terroristischer Organisationen oder Drogenkartelle liquidiert werden – ist eine völlig andere Dimension der Weltpolitik. Dies gilt selbst im Vergleich zu frĂŒheren Regimewechseln, inklusive so grausamer Finalphasen wie der Ermordung Muammar al-Gaddafis oder der Hinrichtung Saddam Husseins.

Beide FĂ€lle wurden zwar durch militĂ€rische Interventionen von außen ermöglicht, dennoch wurde Gaddafi von seinen libyschen Gegnern infolge interner Unruhen getötet, und Hussein wurde nach einem Prozess durch das Urteil eines irakischen Gerichts hingerichtet, wie auch immer man dessen ObjektivitĂ€t bewerten mag. Der Fall Iran liegt anders: Hier handelt es sich um die Reproduktion einer Methode, die von Israel gegen die AnfĂŒhrer der Hisbollah und der Hamas angewandt wurde.

Was hier geschieht, ist der Abbau grundlegender hemmender Elemente der internationalen Beziehungen, die aus frĂŒheren Epochen erhalten geblieben sind. Da man sich auf diesen Punkt konsequent und recht schleichend zubewegt hat, scheinen viele politische Eliten diese Ereignisse nicht in einem derart dramatischen Licht zu sehen.

Man betrachtet sie als zwar recht schroffe, aber im Großen und Ganzen erklĂ€rbare Manifestation von WidersprĂŒchen. Doch nicht alle sehen das so. Die Schlussfolgerungen, die die Gegner der USA nun ziehen dĂŒrfen, sind folgende:

  • Erstens: Verhandlungen mit den US-Amerikanern sind nahezu sinnlos. Die eigentliche Frage lautet: entweder Kapitulation oder eine TĂ€uschung zur Vorbereitung einer militĂ€rischen Lösung.
  • Zweitens: Es entsteht eine reale Situation, in der es kein ZurĂŒckweichen mehr gibt und man nichts mehr zu verlieren hat. In einem solchen Fall ist jedes der letzten verfĂŒgbaren Argumente legitim – jede Art von «Knopf», die zur VerfĂŒgung steht, sei sie buchstĂ€blich oder figĂŒrlich gemeint.

Diese Schlussfolgerungen werden Bestand haben, was auch immer in den nĂ€chsten Tagen im Iran geschieht. Selbst wenn dort ein modernisiertes «Venezuela-Szenario» mit Hinterzimmer-Absprachen ĂŒber eine MachtĂŒbergabe in genehme HĂ€nde stattfĂ€nde (eine Wahrscheinlichkeit, die derzeit nicht hoch erscheint, aber was lĂ€sst sich heute noch ausschließen?), wird ein solches Social Engineering andere Regime, die in Opposition zu Washington stehen, nicht beruhigen.

Der Mechanismus des Regierungswechsels und der Unterwerfung unter Kontrolle ist markiert; der Widerstand dagegen wird erstarken und verzweifelter werden. Mit Konsequenzen, die unter bestimmten Szenarien fatal sein können. An einen Atavismus wie das Völkerrecht braucht man dabei nicht einmal mehr ironisch zu erinnern.

«Freiheit muss jeden Tag neu erobert werden»

Transition News: Herr Professor Bruder, was macht es mit dem Individuum und einer Gesellschaft, wenn ein so traumatisches Ereignis wie eine inszenierte Pandemie nicht aufgearbeitet wird?

Klaus-JĂŒrgen Bruder: Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zur Psychologie: Wir bewegen uns da auf einem Terrain, das sehr wenige feste Aussagen zulĂ€sst. Die Umwelt, das, was einem widerfĂ€hrt, also Traumen oder auch GlĂŒck und Freude, werden durch die Individuen, durch die Psyche erstmal aufgearbeitet.

Erlebnisse wirken nicht einfach ungehindert in die Psyche hinein, sondern es ist immer eine subjektive Beteiligung dabei. Und in dieser subjektiven Beteiligung entsteht dann die Differenzierung. Der eine ist im Nehmen abgehĂ€rtet, ihm machen dieselben Traumen ĂŒberhaupt nichts aus, die einem zart besaiteten Menschen sehr zu schaffen machen. Von daher kann es auf diese Frage keine psychologische Antwort geben, die fĂŒr den Einzelnen generell gĂŒltig ist.

Bei der Gesellschaft ist es ein bisschen anders, weil es durch Regeln, Gesetze, Gewohnheiten und so weiter, die vieles kanalisieren, nicht mehr so viel Spielraum gibt wie bei einem Individuum.

Aber generell: Ein Trauma wirkt weiter. Das ist eigentlich die alte Erkenntnis der Psychoanalyse. SpĂ€testens durch Adorno wurde populĂ€r, dass das Trauma des Faschismus die bundesrepublikanische Gesellschaft weiter belastet und geprĂ€gt hat. Der nicht aufgearbeitete Faschismus zeigt in gewisser Weise bis heute seine Nachwirkungen. Wobei ich einrĂ€umen möchte, dass es aus diesem Teufelskreis ein Entrinnen geben kann. Auch die bundesrepublikanische Gesellschaft ist dem entronnen – wie weit sie die Chance wahrgenommen hat, können wir noch diskutieren.

Wann hat die Gesellschaft der BRD versucht, diesem Teufelskreis zu entkommen?

Ich möchte das Jahr 1968 als die Zeit eines gelungenen Versuchs bezeichnen, aus dem unverarbeiteten Trauma des Zweiten Weltkrieges rauszukommen. Damals hat sich ein großer Teil der Gesellschaft das angeeignet, was ihm zusteht, nĂ€mlich Demokratie, freie MeinungsĂ€ußerung, Bewegungsfreiheit und so weiter. Allerdings hat das im Wesentlichen nur die jĂŒngere Generation geschafft. Das heißt, es dauerte nach dem Zweiten Weltkrieg ziemlich lang – erst die zweite oder dritte Generation konnte sich befreien.

Ein nicht bearbeitetes Trauma wirkt fort. Auch im Jahr 2026 können wir sehen, was diese Pandemie-Inszenierung geschafft und was das mit dem Einzelnen gemacht hat: Den BĂŒrgern wurden die Menschenrechte geraubt, sie haben persönliche Diffamierungen, BeschĂ€digungen bis zum Berufsverlust erlebt. Manche haben sich deswegen das Leben genommen. Bis hin zu Mord hat es diese Inszenierung also gebracht.

FĂŒr den Gestorbenen ist es vorbei. Aber fĂŒr die Überlebenden besteht weiterhin die Erwartung, dass diese Gesellschaft oder ihre Vertreter das, was sie ihnen angetan haben, zurĂŒcknehmen, Verantwortung ĂŒbernehmen, Angebote der Wiedergutmachung bereitstellen und freie Diskussionen innerhalb der Bevölkerung ermöglichen – das alles wĂ€re nötig, um gesellschaftlich gesehen dieses Trauma seiner Wirkung zu berauben.

Wie wirkt ein nicht aufgearbeitetes Trauma weiter?

Nehmen wir die Pandemie-Inszenierung als Beispiel. Die Gesellschaft wurde durch diese Inszenierung gespalten. Herrschaft arbeitet immer mit Spaltung, weil sie MitlÀufer braucht. Es gibt aber immer Frauen und MÀnner, die sich nicht fremdbestimmen lassen und sich nicht einer irrationalen oder gewalttÀtigen Herrschaft unterwerfen wollen.

Das heißt: Herrschaft produziert nicht nur MitlĂ€ufer, sondern auch Kritiker, Gegner, Opposition. Und das fĂŒhrt zur bekannten Spaltung der Gesellschaft. Es gibt noch Zwischengruppen, die so tun, als wĂŒrden sie mitlaufen, aber in Wirklichkeit ĂŒberhaupt nicht ĂŒberzeugt sind und, sobald das System geĂ€ndert ist, auf der anderen Seite stehen können. Die Gesellschaft wird also nicht nur in zwei Teile gespalten, sondern in drei oder vier. Aber entscheidend ist diese Gegnerschaft zwischen MitlĂ€ufern und Opposition.

Das Weiterwirken des Traumas ist das Weiterwirken der Wirkungen, die das Trauma mit sich gebracht hat: Verletzung der Ehre, des Anstands und der Persönlichkeitsrechte. Das hat sowohl bei den Einzelnen als auch bei der Gesellschaft etwas ausgelöst: Verunsicherung, Verlust des Glaubens an die gute Regierung, an die gerechte Gesellschaftsordnung. Dieser Verlust ist eine Meinung, eine Haltung gegenĂŒber dem, was mich umgibt, gegenĂŒber der Gesellschaft. Dieser Verlust wird nicht einfach weggeblasen, sondern der bleibt.

Eine Weiterwirkung wĂ€re auch, dass ich erwarte, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn das nicht in ErfĂŒllung geht, muss ich mit dieser enttĂ€uschten Erwartung zurechtkommen. Eine weitere mögliche Nachwirkung dieser inszenierten Pandemie wĂ€re auch, dass ich immer ĂŒberlege, was dieses Trauma, und dass es so lange nicht aufgearbeitet wird, mit den Menschen macht.

Konkret lautet so eine unerfĂŒllte Erwartung, dass die TĂ€ter bekannt sind, sich aber vor Gericht bisher nicht verantworten mĂŒssen?

Ja, die TĂ€ter sind bekannt, und jetzt erwarten wir von ihnen, dass sie die Verantwortung dafĂŒr ĂŒbernehmen und dass sie mit den VorwĂŒrfen konfrontiert werden. Wenn das nicht passiert, dann ist das eine unerfĂŒllte Erwartung.

Irgendwann, damit rechnen die anderen auch, werden wir diese Erwartung aufgeben. Aber das fĂŒhrt zu einer sehr negativen, also keiner freudigen, begeisterten Haltung gegenĂŒber der öffentlichen Gesellschaft.

Wenn solche Erwartungen – dass Unrecht bestraft wird und TĂ€ter Verantwortung ĂŒbernehmen mĂŒssen –, die sich eigentlich im Rahmen dessen bewegen, was wir bisher fĂŒr selbstverstĂ€ndlich gehalten haben und worĂŒber in unserer Zivilisation Konsens geherrscht hat, nicht erfĂŒllt werden, dann stellt sich die Frage: Wo leben wir denn eigentlich und was fĂŒr ein GefĂŒhl entwickeln wir zu dieser verdorbenen, verfaulten Gesellschaft?

Sie haben 1968 angesprochen. Wie erfolgreich war denn die Studentenrevolution der 60er Jahre?

Je mehr Zeit vergeht, desto mehr verblasst das natĂŒrlich. Stellen Sie sich eine Gesellschaft so Ă€hnlich wie heute vor. Alle wussten, was sie erwartet, wenn sie sich nicht konform verhalten: Vom Augenbrauen-Hochziehen ĂŒber Diffamierung und Beschimpfung bis hin zur Meidung. Bestimmte Sachen durften nur hinter vorgehaltener Hand gesagt werden. Das war eine Gesellschaft wie unter einer KĂ€seglocke.

1968 war plötzlich das GefĂŒhl da, dass alles möglich ist. Wir dĂŒrfen lustig sein, tanzen, wir dĂŒrfen sagen, was wir denken. Es kommen keine Zensoren, die uns verbieten, die uns den Job wegnehmen oder gar in den Knast stecken.

Plötzlich hat sich jeder geduzt, man hat sich verbunden gefĂŒhlt, als hĂ€tte man sich schon lange gekannt, man konnte einfach mit jedem GesprĂ€che anfangen. Und das hat einige Jahre angehalten. Die GrĂŒnen sind noch aus dieser Stimmung heraus entstanden – die sind dann aber zur ordentlichen WohlanstĂ€ndigkeit ĂŒbergelaufen.

FĂŒr einen bestimmten Zeitraum war das ein anderes Leben. 1968 bestand die Vorstellung, wir wĂŒrden eine ganz andere Gesellschaft aufbauen, eine demokratisch organisierte Gesellschaft. Die Abschaffung von UnterdrĂŒckung und Ausbeutung war scheinbar realistisch.

Und was noch anders war als heute: Ganz wichtige Leitmedien sind mitgezogen. Der Spiegel oder die Frankfurter Rundschau waren auf der Seite der Protestierenden. Das haben wir heute nicht.

Auch in den Redaktionen hat es große RĂŒckschritte gegeben.

Weil wir innerhalb der Gesellschaft nicht immer um die Weiterentwicklung kÀmpfen. Es war ein Jahr beziehungsweise ein Sommer der Freiheit.

Und diese Freiheit gilt natĂŒrlich nur fĂŒr den Sommer, in dem sie auch verteidigt wird. Sobald wir denken, wir können uns anderen Dingen zuwenden – unser HĂ€uschen, unsere Familie, unsere Karriere aufbauen –, ist es vorbei. Freiheit muss jeden Tag neu erobert werden. Denn zu viele alte KrĂ€fte arbeiten dagegen. Wir mĂŒssen um unsere Freiheit kĂ€mpfen.

Ihre Skepsis verstehe ich gut. Heutzutage scheint von den damaligen Errungenschaften nichts mehr ĂŒbrig, außer schönen Erinnerungen. Ein Jahr lang war alles anders, alles schien möglich. Wir hĂ€tten uns natĂŒrlich ĂŒberlegen mĂŒssen, wie wir das realisieren. Aber es gibt natĂŒrlich viele Reminiszenzen, wie zum Beispiel die SelbstverstĂ€ndlichkeit, mit der zumindest vor «Corona» Siegmund Freud oder Karl Marx zitieret werden konnte.

Was wollten denn die Regisseure mit der Inszenierung einer Pandemie erreichen?

Das, was sie wollten, haben sie jedenfalls nur teilweise erreicht, sie wollten wahrscheinlich noch viel mehr. Auch durch den Widerstand der Bevölkerung haben die Regisseure ihre Ziele nur teilweise erreicht. Denn die Bevölkerung hat nicht vollkommen mitgemacht.

Das muss man festhalten! Die Rolle der Bevölkerung muss jeden Beobachter in Erstaunen versetzen. Die deutsche Bevölkerung ist in einer ganz anderen Position und Statur aufgetreten als bisher. Bisher hat man die Deutschen immer fĂŒr besonders obrigkeitshörig, untertĂ€nig, stillhaltend, nur aufs Geld achtend erlebt. Aber nein! Wie die Bevölkerung reagiert hat, war total ĂŒberraschend.

Nun zur Frage, was erreicht werden sollte: Sie wollten wahrscheinlich zweierlei, einmal eine Generalprobe, um zu sehen, ob das so klappt, wie sie sich das vorstellen. Ich muss immer noch an die erstaunten Gesichter in den ersten Tagen denken, vor allen an Markus Söder, den bayerischen MinisterprÀsidenten. Die Politiker waren unglaublich erstaunt, wie gut alles funktioniert. So hatten sie sich das auch nicht vorgestellt.

Die Generalprobe hat funktioniert. Die Bevölkerung macht nichts dagegen, wenn das Parlament sich freiwillig ausschaltet. Die Bevölkerung macht nichts dagegen, wenn die Regierenden neue Institutionen einrichten, die an die Stelle der verfassungsmĂ€ĂŸigen Organe treten, und wenn Kontrollinstitutionen, wie das Robert-Koch-Institut (RKI), dem politischen Willen folgen. So weit haben sie es geschafft.

Sie haben es auch geschafft, dass die Bevölkerung radikal gespalten wurde. Herrschaft arbeitet immer mit Spaltung. Aber so rabiat wie in dieser Inszenierung, dass man mit Leuten, die anderer Meinung waren, nicht mehr gesprochen, sondern sie nur noch diffamiert, dem Staat ausgeliefert oder sanktioniert hat, das gab es vorher wirklich nicht. Das haben sie geschafft.

Und das ist fĂŒr die Zurichtung einer Bevölkerung schon ein ganz brauchbarer Ausgangspunkt, von dem aus man in die nĂ€chste Stufe gehen könnte. Wie wir wissen, wurde der Krieg, um den es jetzt geht, bereits vor 2014 vorbereitet. Wir können davon ausgehen, dass diese Inszenierung auch der Vorbereitung der Bevölkerung auf einen Krieg gedient hat, der ja immer auch Krieg gegen die Bevölkerung selber ist.

Was war an der Reaktion der Bevölkerung auf die inszenierte Pandemie so ĂŒberraschend?

Blicken wir wieder zurĂŒck auf 1968, damals hat die Bevölkerung stark ablehnend reagiert. Die Deutschen standen zunĂ€chst voll auf Seiten der Regierung, und wer wie ein Student aussah, wurde gejagt. Und das war diesmal anders.

2020 standen nicht die Studenten und die Intellektuellen bei dieser Bewegung vorne, sondern die Bevölkerung. Ich sehe immer noch die erste Demonstration auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin vor mir, da war die Bevölkerung. Es gab keine Studenten, die agitiert haben oder die BĂŒrger aufklĂ€ren mussten. Nein, die Bevölkerung hat das alles nicht gebraucht.

Und bei den spĂ€teren Demonstrationen waren es eher Ältere als JĂŒngere, die von der Polizei im Tiergarten gejagt und mit Wasserwerfen drangsaliert wurden. Das war hochwertig und auf jeden Fall anders. Das Erstaunliche: Die Bevölkerung nimmt die Sache selber in die Hand. Sie ist natĂŒrlich gleichzeitig unerfahren in diesen Auseinandersetzungen und wusste danach nicht mehr, wie es weitergeht. Das ist auch fĂŒr mich der Wendepunkt der Demokratiebewegung.

Ist dadurch das Bewusstsein der Bevölkerung heute anders?

Die soziologischen Untersuchungen sprechen von einem stark gesunkenen Vertrauen in Regierung und Staat. Das ist anders.

Und gleichzeitig meint die wohlhabende Mittelschicht, also die WĂ€hler der GrĂŒnen und der Linkspartei, teilweise auch der SPD, es sei vorbei. Dabei konzentrieren sie sich darauf, Deutschland gegen den angeblichen russischen Angriffskrieg zu verteidigen.

Ist diese SchwÀche der Friedensbewegung eigentlich die SchwÀche der Intellektuellen und Akademiker, die Pandemie-Inszenierung als Kriegsvorbereitung zu erkennen?

Auf jeden Fall war fĂŒr die Leute, die Krieg geplant haben, die Friedensbewegung schon vor 2020 vernachlĂ€ssigbar, da diese seit langem schon politisch inaktiv ist. Von deren Seite kam keine politische Initiative. 2014 mit dem Putsch in der Ukraine war schon klar, worauf die Zeichen stehen. Es gibt nur vereinzelte Intellektuelle, die gewarnt haben.

Und ob die Inszenierung die Vorbereitung war, dafĂŒr habe ich natĂŒrlich keine Belege. Allerdings handelt es sich um eine eigenartige ParallelitĂ€t. Soll dieser Putsch von 2014, bei dem unsere ReprĂ€sentanten eindeutig Faschisten in den Sattel gehoben haben, vollkommen unabhĂ€ngig von der gleichzeitig laufenden Pandemievorbereitung gewesen sein? Dass die Verantwortlichen in ihrem Kopf da keinen Zusammenhang gesehen hĂ€tten, ist fĂŒr mich ziemlich unvorstellbar.

Sie meinten weiter oben, die Bevölkerung habe nach den großen Demonstrationen nicht gewusst, wie sie weitermacht. Wie können die BĂŒrger verhindern, dass der Krieg ausgeweitet wird?

Die Bevölkerung war ĂŒber diese «Corona»-Inszenierung empört. Die Aufgabe der Linken wĂ€re gewesen, die Perspektive auszuweiten und darauf hinzuweisen, dass das, was hier passiert, nicht isoliert dasteht. Die Bevölkerung hat nicht so den Überblick. Und Kundgebungen können nicht nur im Park stattfinden, sondern wir hĂ€tten die Institutionen konfrontieren mĂŒssen, die in die Kriegsvorbereitungen einbezogen sind – naheliegend sind die entsprechenden Ministerien, die Kasernen und so weiter.

Vor allem in Berlin, in MĂŒnchen, aber auch in vielen anderen deutschen StĂ€dten, ging die Bevölkerung nicht nur fĂŒr die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte auf die Straße, sondern auch fĂŒr Frieden und Freiheit. Aber bis heute werden die Friedensdemonstrationen nicht wirklich groß. Woran liegt das?

Es gab eine alte Friedensbewegung, die hat sich zur Ruhe gelegt, und die Demokratiebewegung hat sich zur neuen Friedensbewegungen weiterentwickelt. Gleichzeitig ist die Spaltung aus der «Corona»-Zeit geblieben. Das geht so weit, dass die neue Friedensbewegung auf Kundgebungen gegen den Krieg von anderen Veranstaltern beschimpft und vertrieben wird. Das kann man dieser Demokratiebewegung nicht vorwerfen.

Die Spaltung zwischen den beiden Bewegungen, der langsam wieder aufgewachten alten Friedensbewegung und der noch wachen neuen, ist weiter fortgesetzt worden. Und darin liegt der entscheidende Grund fĂŒr die SchwĂ€che der Friedensbewegung. Wenn wir, statt sich gegen den gemeinsamen Gegner zu wenden, uns untereinander die Köpfe einschlagen – einfacher können wir es den Herrschenden nicht machen.

Haben Sie eine ErklĂ€rung dafĂŒr, warum die alte Friedensbewegung dieses böse Spiel mitmacht?

Ich kenne viele Leute aus dieser alten Bewegung, die sagen: «Ich geh' doch da nicht hin, das sind doch Faschisten.» Diese Leute waren auf keiner einzigen Demonstration der Demokratiebewegung, aber sie wissen, es wĂŒrde sich um Faschisten handeln. Und das hĂ€lt sich bis heute.

Die Menschen, die heute meinen, «Corona» sei vorbei, fĂŒhlen sich ganz selbstbewusst und stark, weil sie den Kampf gegen «die Faschisten» fĂŒhren. Und «die Faschisten» sind fĂŒr sie natĂŒrlich erst mal die Parteikonkurrenz, die AfD. Das sind die personifizierten «Faschisten». Wen sie sonst noch meinen, wissen sie selber meistens nicht, aber fĂŒr sie stellt es einen Kampf gegen Faschisten dar und daraus ziehen sie ihre Gutmenschlichkeit.

Die anhaltende Spaltung ist also unter anderem ein Beweis dafĂŒr, dass «Corona» nicht vorbei ist. Wann und wie ist denn dieses Misstrauen gegenĂŒber der Macht bei Linken und bei Intellektuellen verloren gegangen?

Es ist ein langsamer Prozess, sich der Macht auf kumpelhafte Weise zu nĂ€hern. Die große VerfĂŒhrung war natĂŒrlich die Parlamentarisierung. Da trifft man den Gegner und sieht, mit dem kann man Scherze machen, auf die Schenkel klopfen und so weiter. Dazu kommen die Positionen, die Linke und Intellektuelle im Apparat bekommen haben, sie konnten Karriere machen. Somit waren sie nicht mehr auf der anderen Seite und haben das Bewusstsein fĂŒr die andere Seite verloren.

Letztlich setzt sich im Kapitalismus das Gesetz der Ökonomie durch und das notwendige Misstrauen verschwindet.

Auf der Website des Deutschen Bundestags ruft die Enquete-Kommission die «Generation Corona» dazu auf, bei ihr aufzutreten und ihren «besten Lockdown-Moment» zu beschreiben. Welche Auswirkung hatte die Pandemie-Inszenierung auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen?


Screenshot von der Website des Deutschen Bundestags

Diese Wortwahl «bester Lockdown-Moment» ist schon ungeheuer zynisch. Lockdown war fĂŒr Kinder und Jugendliche kein Spaß. Sie haben Jahre ihrer Jugend verloren, indem sie den Kontakt zu den Gleichaltrigen, der das Lebens- und Lernelement der Jugend ist, verloren oder abgeschnitten bekamen.

In der Jugend ist es nicht so entscheidend, was die Schule bietet, sondern die Schule ist ein Ort, in dem sie andere treffen. Sie machen Erfahrungen, laborieren auch an der Grenze zum Verbotenen. Alles das ist weggefallen. Damit haben Kinder und Jugendliche, ich will nicht sagen schweren Schaden, aber sie haben Schaden genommen. Um den zu ĂŒberwinden, mĂŒsste die Gesellschaft natĂŒrlich ganz andere Angebote machen, als zu sagen: ErzĂ€hl mal dein schönstes Lockdown-Erlebnis. Das ist so, wie wenn man fragt: «Wer war dein smartester Vergewaltiger?»


Screenshot von der Website des Deutschen Bundestags

Welche Angebote mĂŒsste denn die Gesellschaft den Kindern und Jugendlichen machen?

Zuerst mĂŒsste man die Jugendlichen wirklich ernsthaft befragen: Was war eure Erfahrung? Was habt ihr vermisst? Was wĂŒrdet ihr uns gerne vorwerfen? Was wĂŒrdet ihr von uns als Wiedergutmachung verlangen? Indem wir Jugendliche wirklich offen fragen, können wir viel erfahren.

Da wĂ€ren natĂŒrlich die Lehrer gefordert, weil sie ja auch zu den TĂ€tern gehören. Die Eltern schon weniger. Die waren wirklich in einer schwierigen Lage, da die Kinder gegen die Eltern aufgebracht oder ihnen entgegengesetzt wurden.

Wir mĂŒssten die Diskussion eröffnen. Und zwar nicht als große Fernsehshow, in der irgendeine Ministerin 20 Jugendliche einlĂ€dt und dann stehen noch 25 Lehrer dabei. Wir mĂŒssten uns ĂŒberlegen, wie ein angemessenes GesprĂ€ch möglich wird. ZunĂ€chst mal in der Klasse, wo die Lehrerin oder der Lehrer damit anfĂ€ngt. Und das sollte auch in anderen Einrichtungen, wo Jugendliche sich versammeln, stattfinden, mit einem möglichst niedrigem Organisationsniveau.

Sie waren bis 2023 fĂŒr viele Jahre Vorsitzender der Neuen Gesellschaft fĂŒr Psychologie, die regelmĂ€ĂŸig Kongresse veranstaltet. Worum geht es beim kommenden Kongress Ende MĂ€rz?

Wir haben schon mehrere Kongresse zum Thema Krieg und Frieden veranstaltet. Der nĂ€chste, der am 26. MĂ€rz beginnt und drei Tage lĂ€uft, trĂ€gt den Titel «Rasende Zerstörung». Es geht darum, dass die Zerstörung der gesellschaftlichen BezĂŒge, der Lebensgrundlagen und des LebensgefĂŒhls sehr weitgehend voranschreitet und in einem rasenden Tempo stattfindet.

Der Neuen Gesellschaft fĂŒr Psychologie geht es seit etwa 20 Jahren darum, Psychologen darauf neugierig zu machen, dass die Diskussion ĂŒber die Arzt-Patient-, Psychologe-Patient-, Klient-Therapeut-Beziehung hinausgehen muss, um ĂŒberhaupt lebensrelevant zu sein. Denn die Heilung, die wir in der Psychotherapie suchen, ist nur möglich, wenn die gesellschaftlichen BezĂŒge mit in die Reflexion und Bearbeitung einbezogen werden.

Als Neue Gesellschaft fĂŒr Psychologie sagen wir: Psychologie ist die Wissenschaft von den Antworten des Subjekts auf die gesellschaftlichen und familiĂ€ren und lebenspraktischen Zumutungen, Anforderungen, Versprechen, EnttĂ€uschungen und so weiter. Deshalb bearbeiten wir bei unseren Kongressen jedes Jahr ein Thema, das in der politischen Diskussion zentral ist. Und das betrachten wir dann unter der psychologischen Perspektive. Inzwischen haben wir an die 20 Kongresse in diesem Format abgehalten.

Eine abschließende Frage: Im Krieg geht die Menschlichkeit verloren. Wie können wir nach der inszenierten Pandemie, diesem Krieg gegen die Gesellschaft und gegen die Demokratie, Menschlichkeit wieder herstellen und stĂ€rken?

Das ist eine ganz wichtige Frage, weil wir ja vermeiden wollen, dass das so lange nachwirkt. Eigentlich haben wir das schon berĂŒhrt: Es geht um die Notwendigkeit, dass darĂŒber gesprochen wird: Was war hier los? Wer war verantwortlich? Wie weit habe ich mich hineinbegeben?

Das Ich mĂŒssen wir dabei nicht ins Zentrum stellen. Denn im Krieg befinden wir uns in einer ungleichen Position gegenĂŒber der Macht – noch viel mehr als in anderen Herrschaftsakten. Es ist fast unvermeidlich, dass wir uns selber noch tiefer in die Zerstörung hineinbegeben und insofern Anteil haben.

Das Problem ist, dass danach die Leute immer selber verantwortlich gemacht werden. Viel mehr mĂŒssen wir folgendes reflektieren: Was passiert mit mir in dieser Situation? Was wird bei mir verletzt? Und was trage ich dazu bei, um das noch weiterzutreiben?

Als ersten und wichtigsten Schritt mĂŒssen wir miteinander diskutieren. Damit meine ich keine Fernseh- oder Showdiskussionen, sondern tatsĂ€chliche Auseinandersetzungen in den Wohnblöcken, in den HĂ€usern, in den Familien, in den Schulen, in den Betrieben und Unternehmen, einfach ĂŒberall.

So wie es zum Beispiel in Venezuela mal bei der Verfassungsdiskussion praktiziert wurde. Überall wurden kleine Diskussionsmöglichkeiten initiiert. Keine großen Shows, sondern es wurden wirklich ernsthafte Diskussionen in kleinen Gruppen ermöglicht.

Der zweite Schritt ist, zu klĂ€ren, was wir mit den Verantwortlichen machen. Die TĂ€ter mĂŒssen Signale senden, dass sie sich dafĂŒr verantwortlich fĂŒhlen und dafĂŒr angemessene Kompensationen leisten.

Und drittens geht es darum, daraus die Konsequenzen zu ziehen: Offensichtlich haben die verfassungsmĂ€ĂŸigen Organe und demokratischen Vorkehrungen nicht ausgereicht, um dieses menschenzerstörende, dieses anti-humane Geschehen – diesen Krieg – zu verhindern.

Das wĂ€ren die drei Punkte, die wir beachten mĂŒssen, um wieder Menschlichkeit entstehen zu lassen. Menschlichkeit muss man verteidigen. Sie kann zerstört werden, aber Menschlichkeit kann nicht im Sinne von Herstellen wieder eingerichtet oder wie eine Schaufensterpuppe wieder aufgebaut werden. Menschlichkeit kann nur wachsen, wenn die Bedingungen dafĂŒr geschaffen werden.

Das Interview fĂŒhrte Sophia-Maria Antonulas.


:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404




Rubikon

XML

Feed Titel: Rubikon


Jens Wernicke

Jens Wernicke ist EnthĂŒllungsjournalist und Autor mehrerer Spiegel-Bestseller. Im Jahr 2017 grĂŒndete er das Online-Magazin Rubikon, das unter seiner FĂŒhrung mutig die Propaganda-Matrix durchbrach und bald schon ein Millionenpublikum erreichte. Der ebenfalls von ihm ins Leben gerufene Rubikon-Verlag veröffentlichte wĂ€hrend der Pandemiejahre ein Dutzend gesellschaftskritischer Spiegel-Bestseller und trug damit maßgeblich zur Aufarbeitung der Geschehnisse bei.

Dr. Philipp Gut

Dr. Philipp Gut ist einer der renommiertesten Schweizer Journalisten, Buchautor und PR-Profi. Bis Dezember 2019 war er Inlandchef und stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche. 2021 initiierte er gemeinsam mit dem Verleger Bruno Hug das Referendum Staatsmedien Nein fĂŒr Pressefreiheit und freie Medien. Zuletzt profilierte er sich unter anderem mit zahlreichen EnthĂŒllungen zu politischen TĂ€uschungen und Manipulationen wĂ€hrend der Corona-Krise in der Schweiz.

Der Rubikon ist zurĂŒck!

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Freundinnen und Freunde des Rubikon,

die letzten zwei Jahre bin ich durch meine persönliche Hölle gegangen: Ich war angeblich unheilbar krank, brach unter epileptischen AnfĂ€llen auf offener Straße zusammen, wĂ€re mehrfach fast gestorben und verlor 
 einmal wirklich alles.

Doch dann nahmen mich fremde Menschen bei sich auf und pflegten mich gesund, fand ich Wohlwollen und UnterstĂŒtzung, schenkte man mir WertschĂ€tzung und Ermutigung und folgte ich schließlich dem Ruf meiner Seele und begab mich auf meinen sehr persönlichen Heilungsweg. Auf dieser Reise traf ich auch jene Menschen, Profis in ihrem jeweiligen Bereich, mit denen ich nun zusammen Neues schaffen werde. Kurzum: Das Universum meinte es gut mit mir.

Daher ist es nun auch endlich soweit, dass ich mein vor lĂ€ngerer Zeit gegebenes Versprechen einlösen kann: der Rubikon, das Magazin, das wie kein zweites in der Corona-Zeit fĂŒr Wahrheit und Besonnenheit warb und Millionen Menschen berĂŒhrte, kehrt zurĂŒck.

Warum, fragen Sie? Weil in Zeiten globaler Dauerkrisen lĂ€ngst nicht nur der regulĂ€re, sondern auch der freie Medienbetrieb, wo er denn ĂŒberhaupt noch existiert, allzu oft in Voreingenommenheit oder einer Begrenztheit der Perspektive versinkt — und wir der Meinung sind, dass es die letzten Reste der Presse- und Meinungsfreiheit sowie von PluralitĂ€t und offenem Diskurs bedingungslos zu verteidigen gilt. Ganz im Sinne Bertolt Brechts: „Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff ĂŒbergehen.“

Gerade jetzt braucht es ein Medium, das ausspricht, was andere nicht einmal zu denken wagen. Das die wirklich wichtigen Fragen stellt und genau den Richtigen argumentativ einmal ordentlich auf die FĂŒĂŸe tritt. Das Alternativen aufzeigt und Propaganda entlarvt. Als Korrektiv fĂŒr Massenmedien und Politik. Sowie auch und vor allem als Sprachrohr fĂŒr jene, die man – unter dem Vorwand alternativloser SachzwĂ€nge – entmenschlicht, entwĂŒrdigt, ausgrenzt, abhĂ€ngt und verarmt. Als Plattform fĂŒr eben ihre Utopien. Einer besseren, menschlichen und gerechteren Welt. Eine starke, unzensierbare Stimme der Zivilgesellschaft.

Rubikon wird die wahren HintergrĂŒnde politischer Entwicklungen aufdecken. Analysen, EnthĂŒllungen und Hintergrundrecherchen veröffentlichen. LĂŒgen und Korruption entlarven. Der allgemeinen Reiz- und InformationsĂŒberflutung mit Klarheit und Reduktion auf das Wesentliche begegnen. Das weltweite Geschehen ĂŒberschaubar abbilden. Und BrĂŒcken bauen: Zwischen TĂ€tern und Opfern, Freunden und Feinden, ‚links‘ und ‚rechts‘, Wissenschaft und SpiritualitĂ€t. Denn die neue, bessere Welt, die wir alle uns wĂŒnschen, entsteht nur jenseits von Krieg, Kampf, Trauma und Schuld. Entsteht in Verbundenheit, Kooperation, Hingabe und Verantwortung.

Versiert recherchiert und ohne ideologische oder parteipolitische Scheuklappen, frei von Zensur und Einflussnahme Dritter werden wir das aktuelle politische Geschehen im deutschsprachigen Raum, in Europa und der Welt abbilden, und so unseren Leserinnen und Lesern ermöglichen, sich ihre eigene, wirklich unabhĂ€ngige Meinung zu bilden. Das machen wir mit den besten freien Journalisten weltweit. Auf frei zugĂ€nglicher Basis. Ohne Werbung, Bezahlschranken und Abo-Modelle. Sowie regelmĂ€ĂŸig mit gesellschaftspolitischen BeitrĂ€gen hochkarĂ€tiger Fachpersonen garniert.

Dabei sind wir einzig der Wahrheit verpflichtet und verstehen uns nicht als Konfliktpartei, wollen keinen Druck oder Gegendruck erzeugen, Lager bilden oder andere von unserer Weltsicht ĂŒberzeugen, sondern einzig und allein ausgewogen und fundiert berichten. Informieren statt bevormunden. ErmĂ€chtigen statt belehren. UnterstĂŒtzen statt vereinnahmen.

Nach nunmehr fast zwei Jahren der Vorbereitung mit sicherer Infrastruktur aus der Schweiz und also einem Land, in dem die Pressefreiheit noch etwas zĂ€hlt. Mit regelmĂ€ĂŸigen BeitrĂ€gen gewichtiger Stimmen aus Wissenschaft und Gesellschaft wie Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Michael Meyen, Marcus Klöckner, Michael Ballweg, Ivan Rodionov, Jens Lehrich und vielen anderen mehr.

Als Chefredakteur konnten wir mit Dr. Philipp Gut einen der renommiertesten Journalisten der Schweiz gewinnen, der bis Dezember 2019 Inlandchef und stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche war.

Um unsere Utopie real werden zu lassen, haben wir soeben unter www.rubikon.news unser Crowdfunding gestartet. Denn fĂŒr unseren Neustart benötigen wir Zuwendungen ĂŒber die bereits von mir in GrĂŒndung und Vorbereitungen investierten gut 100.000 Schweizer Franken hinaus. Über jene Mittel also hinaus, die Sie, liebe Leserinnen und Leser, mir dankenswerterweise einst spendeten, als ich vor knapp drei Jahren fĂŒr die Idee eines neuen, mutigen Rubikon jenseits europĂ€ischer Zensurbestrebungen, jenseits also von Internetsperren, -kontrollen und so vielem mehr warb.

Konkret benötigen wir heute 140.000 Schweizer Franken fĂŒr den Start. 60.000 hiervon fĂŒr die Entwicklung unserer Webseite und 80.000 fĂŒr unseren operativen Betrieb, also fĂŒr die Administration, Redaktion sowie die Honorare freier Mitarbeiter fĂŒr die ersten Monate, um auch fĂŒr diese Verbindlichkeit zu schaffen.

Meine Bitte heute an Sie lautet: Bitte unterstĂŒtzen Sie nach KrĂ€ften den Neustart unseres Magazins, verbreiten Sie unseren Aufruf und weisen gern auch publizistisch auf unsere Spendenaktion hin.

Mit Dank und herzlichen GrĂŒĂŸen fĂŒr ein glĂŒckliches, gesundes, friedliches Jahr 2025:
Ihr

Jens Wernicke

Die Stimme der Freiheit

Warum es jetzt Rubikon braucht!

Medien verschmelzen mit der Regierungsmacht und schreiben alle mehr oder weniger dasselbe. Gleichzeitig versucht die supranationale EU europaweit durch gesetzliche Massnahmen die kritische Berichterstattung weiter zu erschweren. Auch der Schweizer Bundesrat will die Information steuern. Höchste Zeit also fĂŒr «Rubikon» – das mutige und freie Magazin fĂŒr freie Menschen. 

Als Chefredaktor stehe ich fĂŒr unabhĂ€ngigen, kritischen Journalismus ohne Scheuklappen, der Meinungsvielfalt nicht als Bedrohung, sondern als Voraussetzung einer lebendigen demokratischen Öffentlichkeit begreift. «Rubikon» weitet das Feld fĂŒr den sportlichen Wettkampf der Ideen und Argumente. In Zeiten von «Cancel Culture», «Kontaktschuld» und der Verschmelzung von Staats- und Medienmacht braucht es dringend eine intellektuelle Frischzellenkur. Wir liefern sie. 

Ich freue mich schon jetzt auf eine Reihe namhafter nationaler und internationaler Autoren von Format, die mit gut recherchierten Artikeln und Analysen unerschrocken HintergrĂŒnde und Zeitgeschehen beleuchten und Fragen stellen, die andere nicht zu stellen wagen. 

Wir werden ein Magazin sein, dass mit maximaler Vielfalt Inhalte fĂŒr eine gepflegte politische und gesellschaftliche Debatte liefert. FĂŒr Menschen, die sich nicht vorschreiben lassen wollen, was sie denken und sagen dĂŒrfen, sondern die zu eigenen Standpunkten und Meinungen kommen. 

Wir schreiben fĂŒr kritische Leserinnen und Leser ĂŒberall auf der Welt, unabhĂ€ngig von ihrer Herkunft und politischen Couleur. 

Unseren Erfolg messen wir am Feedback unserer Leser und an der Zahl der Zugriffe auf unsere Seite. 

Unser Konzept der ausschliesslich spendenbasierten Finanzierung macht uns unabhĂ€ngig und verpflichtet uns nur gegenĂŒber unseren Leserinnen und Lesern. Das soll auch so bleiben, denn nur wenn wir unabhĂ€ngig sind, können wir frei berichten.

In diesem Sinne freue ich mich schon jetzt auf Sie, liebe Leserin, lieber Leser.

Herzlich 

Ihr 

Dr. Philipp Gut 

<!markup:1:end> max=5}}

Peter Mayer

Bitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}}



===Doctors4CovidEthics==

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404



NZZ

XML

Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ


<!markup:1:begin>
<!markup:1:end> ===Cane==

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404


Verfassungsblog

XML

Feed Titel: Verfassungsblog


Just One More Video


On 6 February 2026, the European Commission disclosed its long-awaited preliminary findings regarding its investigation into whether TikTok, the social media platform used by 170 million people across the European Union, is in breach of the Digital Services Act (DSA). This marks an important step in the formal proceedings which were initiated in 2024. The announcement occurs at a time when political and public concerns about the potential harmful impact of social media platforms are at an all-time high, leading to calls to “ban” children and teenagers from those spaces in countries across the world.  As “addictive” features are central to concerns leading to these contested calls, the potential of the Digital Services Act to change platform design is crucial.

What did the European Commission find in its TikTok investigation?

The Commission’s investigation finds that TikTok’s addictive design might violate the Digital Services Act. According to the Commission, TikTok failed to conduct an adequate risk assessment and evaluate how addictive design features, including infinite scrolling, autoplay, push notifications and a highly personalised recommender system, could harm the physical and mental well-being of its users, specifically minors and vulnerable adults.

Particularly, the Commission claims that the app’s design fuels the urge to keep scrolling and shifts users’ brains into an “autopilot mode” by continuously rewarding users with new content. The Commission also alleges that TikTok ignored certain indicators of compulsive use, such as how frequently users open the app and the amount of time minors spend on it at night. In this regard, it has been claimed by an EU spokesperson that TikTok is by far the most-used platform after midnight by children between the ages of 13 and 18.

The preliminary findings further accuse TikTok of implementing inadequate risk mitigation measures. According to the Commission, current measures such as screentime management and parental control tools fail to effectively reduce the risks stemming from the platform’s addictive design.

To meaningfully comply with the DSA and ultimately make the app less addictive for users, the Commission states that TikTok will have to change its basic design. The preliminary findings suggest disabling the “infinite scroll” feature, implementing effective “screen time breaks”, including at night, and adapting the recommender system.

So far, the preliminary findings, which the Commission clarified as being the result of “an analysis of TikTok’s risk assessments reports, internal data and documents and TikTok’s responses to multiple requests for information, a review of the extensive scientific research on this topic, and interviews with experts in multiple fields”, have not been published. This is expected to happen in the near future, after the redaction of the findings.

How does the DSA tackle the addictive design of Very Large Online Platforms?

Whereas the Commission’s press release does not refer to specific articles of the DSA that they assess as being breached, the breach appears to be linked to articles 34 and 35 DSA, as well as article 28 DSA.

Articles 34 and 35 DSA are applicable to so-called Very Large Online Platforms (VLOPs). A platform is designated as a VLOP by the Commission when it reaches 45 million or more monthly active users in the EU – a threshold TikTok clearly exceeds. Article 34 requires VLOPs to undertake a yearly assessment of the systemic risks in the EU stemming from the design, functioning or use of their service. Such systemic risks include:

a) the dissemination of illegal content;

b) any actual or foreseeable negative effects for the exercise of fundamental rights (including the rights of the child);

c) any actual or foreseeable negative effects on civic discourse and electoral processes, and public security; and

d) any actual or foreseeable negative effects in relation to gender-based violence, the protection of public health and minors and serious negative consequences to the person’s physical and mental well-being.

Addictive design features, such as the ones identified by the Commission, fall within the categories b) and d), especially in relation to their effects on children, as confirmed in recitals 81 and 83 of the DSA.

Following this risk assessment, Article 35 requires VLOPs to put in place reasonable, proportionate and effective mitigation measures, which are tailored to the specific systemic risks. Such measures may include, among others, adapting the design, features or functioning of the service, adapting the algorithmic and recommender system, and putting in place age verification and parental control tools. It is precisely these risk assessment and risk mitigation obligations that, in the Commission’s view, TikTok failed to adequately fulfil.

In addition, some of the features mentioned by the Commission in its press release are referred to quite extensively in the guidelines on Article 28 DSA, published by the Commission in July 2025 following a public consultation process. Article 28 DSA applies to all online platforms accessible to minors and requires them to ensure a high level of privacy, safety, and security for minors. To help platforms realise this rather abstract obligation, the guidelines list a wide range of measures that the Commission believes are needed. Relevant measures in light of the preliminary findings include, for instance, turning off autoplay of videos and push notifications by default (which should always be turned off during core sleep hours, adapted to the age of the minor) (para 57). In addition, minors must not be exposed to persuasive design features that are aimed predominantly at engagement, and that may lead to extensive use or overuse of the platform or problematic or compulsive behavioural habits. This includes the possibility of scrolling indefinitely, the automatic triggering of video content, and notifications artificially timed to regain minors’ attention (para 61). What should be available are child-friendly and effective time management tools to increase minors’ awareness of their time spent on online platforms (para 61).

What is interesting in the Commission’s press release is that they do not just refer to the potential harm for minors, but also for vulnerable adults. The Article 28 guidelines also pick up on this, stating that platforms are encouraged to adopt the measures for the purposes of protecting all users, not just minors. This reflects discussions that have been going on for some time in the area of consumer protection, arguing that vulnerability in the digital environment might be a universal state due to its design and specific characteristics. This is also central to plans for a forthcoming Digital Fairness Act. This legislative initiative aims to strengthen consumer protection online, addressing challenges such as addictive design and unfair personalisation practices. A proposal by the Commission is expected in 2026.

Or should we ban children from social media platforms?

The release of the Commission’s preliminary findings occurs at a time when governments across the EU are increasingly contemplating the introduction of what is commonly referred to as a ‘social media ban’. These initiatives typically involve setting a minimum age below which children should not be allowed to create an account on social media platforms. While such platforms already include in their terms and conditions that children under the age of 13 are not allowed on their platforms, in practice, this age limit is not adequately enforced. The recent calls for bans often propose raising this age to 15 or even 16 years. Politicians from a wide range of countries – including (but not limited to) Austria, Belgium, the Czech Republic, Denmark, Finland, France, Germany, Greece, Poland, Portugal, Slovakia and Spain – are jumping on this bandwagon because of public debates on how children’s online activities may negatively impact their well-being and mental health. An important element in those debates concerns the addictive effect of platform features. They also often allude to the social media ban for under-16-year-olds which entered into force in Australia in December 2025, although it is far too soon to understand whether this is an effective way to address the concerns.

These initiatives in EU Member States raise interesting legal questions. The Digital Services Act is a full harmonisation instrument, which means that Member States should not adopt or maintain additional national requirements relating to the matters falling within the scope of the DSA (recital 9). Although the DSA offers Member States some leeway to apply “other national legislation [
] where the provisions of national law pursue other legitimate public interest objectives than those pursued” by the DSA, this leeway is limited. Relying on article 3(4) of the E-Commerce Directive, for instance, could allow for national provisions that aim to protect minors or public health for a “given information society service”. Yet, these aims hardly qualify as other legitimate public interest objectives as they are central to articles 28 and 34 DSA. Moreover, in Google Ireland, Meta Platforms, TikTok v. Kommaustria, the Court of Justice of the EU clarified that “general and abstract measures aimed at a category of given information society services described in general terms and applying without distinction to any provider of that category of services do not fall within the concept of measures taken against a ‘given information society service’ within the meaning of that provision” (para 58).

The way in which a Member State would formulate a ‘social media ban’ is thus important. This was confirmed by the French Council of State in its advice on the French legislative proposal, stating that imposing the prohibition on accessing social networks on the online platforms themselves could be seen as raising difficulties regarding the DSA, but that imposing this obligation on minors under the age of fifteen would not contravene EU law. This follows the interpretation by the Commission, found in the minutes of a meeting of the Working Group on protection of minors of the European Board of Digital Services, that “member states can set social policy measures for minimum age access, but not additional obligations on online platforms”. This national minimum age should then simply be enforced by the platforms in the context of the obligations they have under the DSA, and age assurance – mandated by the article 28 Guidelines – in particular.

Whereas it could be debated whether this was indeed a scenario originally anticipated by the EU legislator, it remains a fact that the DSA aimed to harmonise the protection of minors on platforms across EU Member States. This conflicts with a scenario where children would be allowed to engage with social media at different ages across different countries. In its November 2025 report, the European Parliament called for the establishment of a harmonised EU digital age limit for social media: 16 as the general rule, unless parents or guardians give permission, and 13 as an absolute minimum below which no child should have access to such platforms. President von der Leyen announced the creation of an expert panel tasked with developing a recommendation for an EU “digital age of majority”. According to reports, the group has been formed, and its work will be launched soon. It is crucial that a decision on this issue is evidence-based and considers the view of children themselves.

In the debate on social media bans, arguments that a ban might negatively affect children’s rights have also been raised. Not allowing children of certain ages to be present in these spaces is often seen as a simplistic answer for a complex problem which creates a false sense of security. On top of that, bans take away incentives to effectively make the platforms better, not only for children but for everyone. This is why the European Commission’s preliminary findings on TikTok are especially important. They send a strong signal that addictive features, which are at the heart of the concerns, are not acceptable. Focussing on platform design – an area where the DSA has genuine regulatory potential – rather than simply preventing most children from being there, is arguably more sustainable in the long run.

What are the next steps?

The ball is now in TikTok’s court. It has the possibility to review the investigation files and exercise its right to defence. TikTok has already rejected the preliminary findings, asserting in a statement that “the Commission’s preliminary findings present a categorically false and entirely meritless depiction of our platform, and we will take whatever steps are necessary to challenge these findings through every means available to us”. If the action TikTok takes remains inadequate, and the Commission’s views are ultimately confirmed, the platform could face fines of up to 6% of the global annual turnover of its parent company ByteDance. One can be sceptical about the deterrent effect of (even large) fines on big tech companies. But at this moment, the hope that strong enforcement of the DSA may succeed in changing the design of the platforms for the better remains intact.

Disclaimer: Valerie Verdoodt’s contribution to this blogpost was funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or the European Research Council Executive Agency. Neither the European Union nor the granting authority can be held responsible for them. This work is supported by ERC grant KIDFLUENCER (101169786, 10.3030/101169786).”

The post Just One More Video
 appeared first on Verfassungsblog.

Schnell ist nicht zu schnell

Sechs Stunden und fĂŒnf Minuten dauerte die mĂŒndliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am vergangenen Donnerstag. Diese Zeit benötigten die acht Richter*innen des Zweiten Senats, um das Organstreitverfahren zum GebĂ€udeenergiegesetz zu erörtern: Welche Bedeutung haben Abgeordnetenrechte im Gesetzgebungsverfahren? Gibt es ein Recht auf eine angemessene Vorbereitung der Abgeordneten? Was folgt daraus fĂŒr die Dauer der Gesetzgebungsverfahren? Oder in den Worten von VizeprĂ€sidentin Ann-Katrin Kaufhold: Braucht es ein „Tempolimit“ fĂŒr Gesetzgebungsverfahren im Bundestag?

Das politische Problem ist gravierend: Es ist seit vielen Jahren Parlamentspraxis, dass die Regierungsfraktionen nach den Fraktionssitzungen am Dienstagnachmittag umfangreiche ÄnderungsantrĂ€ge fĂŒr Gesetze einbringen, die dann wenige Stunden spĂ€ter am Mittwochmorgen in den Ausschusssitzungen beraten und am Freitag im Parlament endgĂŒltig beschlossen werden. Der vom Bundestag selbst etablierte parlamentarische Zeitplan ist so eng getaktet, dass Abgeordneten oft nur wenig Zeit zur inhaltlichen Auseinandersetzung vor der abschließenden Beschlussfassung bleibt. Die politische Kritik an der Beschleunigung oder Verdichtung der Gesetzgebung im Parlament, geteilt u. a. von der ehemaligen BundestagsprĂ€sidentin BĂ€rbel Bas (SPD), versucht der (inzwischen ehemalige) Abgeordnete Thomas Heilmann (CDU) nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht, rechtlich fruchtbar zu machen.

Nachdem der Zweite Senat vor drei Jahren große Schritte in Richtung einer Kontrolle der Zeitdauer von Gesetzgebungsverfahren gemacht hat, haderten die Richter*innen nun sichtlich mit der eigenen Rechtsprechung. Der Senat hat sich in der Zwischenzeit personell deutlich verĂ€ndert.1) Die heute zustĂ€ndigen Richter*innen und insbesondere die Berichterstatterin Astrid Wallrabenstein stehen dabei vor der delikaten Herausforderung, einen Umgang mit den 2023 ohne Not eingeschlagenen, weder ĂŒberzeugenden noch praktikablen MaßstĂ€ben zu finden. Der Zweite Senat scheint nun auf einem guten Weg zu sein, dem parlamentarischen Verfahren mit der verfassungsrechtlich gebotenen ZurĂŒckhaltung zu begegnen.

Die Vorgeschichte: eilige Änderungen im parlamentarischen Verfahren und ein Ausrufezeichen des BVerfG

Was war 2023 geschehen? Im Januar deutete das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Parteienfinanzierung erstmalig an, dass sich aus den Rechten der Abgeordneten und dem Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit zeitliche MaßstĂ€be fĂŒr das Gesetzgebungsverfahren ergeben (Rn. 90–103). Das Gericht fĂŒhrte unter anderem aus, dass sich die Angemessenheit der Dauer eines Gesetzgebungsverfahrens im jeweiligen Einzelfall anhand von „Umfang, KomplexitĂ€t, Dringlichkeit, Entscheidungsreife“ (Rn. 93) bestimme und das Gesetzgebungsverfahren im Parlament nicht missbrĂ€uchlich beschleunigt werden dĂŒrfe (Rn. 96). Der Senat bildete MaßstĂ€be und deutete eine Anwendung an, ließ das Ergebnis der Subsumtion aber letztendlich offen (Rn. 103).

Bedeutung erlangten die MaßstĂ€be erstmalig wenige Monate spĂ€ter: Die damalige Koalition aus SPD, GrĂŒnen und FDP wollte nach heftigem politischen Streit das sogenannte Heizungsgesetz noch unbedingt vor der Sommerpause verabschieden. So brachte die Bundesregierung im FrĂŒhjahr einen Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren ein, an dem noch Überarbeitungen vorgenommen werden sollten. Die Spitzen der Koalition einigten sich wĂ€hrend des laufenden Gesetzgebungsverfahrens auf Leitplanken, die in umfangreiche Formulierungshilfen der Bundesregierung und ÄnderungsantrĂ€ge der Regierungsfraktionen resultierten. Diese erhielten die Abgeordneten der Opposition zum Teil erst sehr kurz vor den relevanten Ausschusssitzungen (vgl. auch die Darstellung beim Bundesverfassungsgericht, Rn. 2–10).

Dies veranlasste den Abgeordneten Thomas Heilmann (CDU), sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden – dabei berief er sich auf die neu gebildeten MaßstĂ€be aus dem Parteienfinanzierungsurteil. Neben dem nun mĂŒndlich verhandelten Organstreitverfahren beantragte er auch eine einstweilige Anordnung, um die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause 2023 zu stoppen.

Eine Mehrheit von fĂŒnf zu zwei Stimmen im Zweiten Senat nahm den zugespielten Ball dankend an und setzte in dem Sommer ein verfassungspolitisches Ausrufezeichen. Der Zweite Senat gab dem Bundestag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung auf, das Gesetz in der laufenden Sitzungswoche nicht mehr in zweiter und dritter Lesung zu behandeln. Dies hatte zur Folge, dass der Bundestag das Gesetz nicht mehr vor der geplanten Sommerpause verabschieden konnte, sondern erst im September 2023. Das Bundesverfassungsgericht begrĂŒndete die einstweilige Anordnung mit einer möglichen Verletzung eben jener MaßstĂ€be, die es selbst im Januar 2023 aus der Taufe gehoben hatte. ZustĂ€ndiger Berichterstatter in beiden Verfahren und treibende Kraft hinter der Fortentwicklung des Verfassungsrechts in dieser Sache war der inzwischen aus dem Gericht ausgeschiedene Richter Peter MĂŒller.2)

Der verfassungsrechtliche Rahmen: Viel Wirbel um nichts?

Ein kurzer Blick ins Grundgesetz illustriert die Schwierigkeiten, vor denen am Donnerstag in Karlsruhe sowohl Antragsteller als auch Richter*innen standen: Die normative Ausgangslage ist (wohl aus gutem Grund) ausgesprochen dĂŒnn.

Das Grundgesetz regelt lediglich die Einbringung der Gesetzesvorlage in den Bundestag sowie den Gesetzesbeschluss durch den Bundestag explizit. Das Verfahren zwischen Einbringung der Gesetzesvorlage und Gesetzesbeschluss (drei Lesungen und Ausschussbefassung) ist lediglich in der GeschĂ€ftsordnung des Bundestages formalisiert und dort teilweise mit Fristen versehen. Letztere sind im vorliegenden Fall wohl aber eingehalten worden. Eine wie in der GeschĂ€ftsordnung des Bundestages vorgesehene Gliederung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens ist verfassungsrechtlich auch gar nicht zwingend, wie der Zweite Senat in einer seiner ersten Entscheidungen sehr deutlich festgehalten hat. In dieser Logik, die sich grĂŒndet in der GeschĂ€ftsordnungsautonomie des Bundestages, entscheidet der Bundestag, konkret die Bundestagsmehrheit und damit faktisch die Regierungsmehrheit, in erster Linie selbst ĂŒber die Ausgestaltung seiner Verfahren.

Daraus resultieren Konflikte der strukturell unterlegenen opponierenden Abgeordneten mit der Parlamentsmehrheit. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Schutz opponierender Abgeordneter aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG eine Reihe von sogenannten Statusrechten abgeleitet, die jedoch ĂŒberwiegend gegenĂŒber der Regierung wirken. Sie können aber auch gegenĂŒber dem Bundestag Rechtsfolgen haben: So mĂŒssen etwa die Oppositionsfraktionen in den AusschĂŒssen des Bundestages spiegelbildlich reprĂ€sentiert sein.

Bis 2023 hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechte aber nur (und mit guten GrĂŒnden) auf die Parlamentsorganisation im Allgemeinen und nicht auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens bezogen. Dies Ă€nderte sich 2023. Die unmittelbare wie erwartbare Folge: Seitdem wandten sich weitere Abgeordnete an das Bundesverfassungsgericht, um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren stoppen zu lassen, in beiden FĂ€llen ohne Erfolg.

Das Gericht auf der Suche nach dem richtigen Antragsgegenstand

In der mĂŒndlichen Verhandlung wurde nun deutlich, dass beim genaueren Hinsehen im Rahmen des Hauptsacheverfahrens die Sache nun auch fĂŒr den Senat weniger eindeutig ist. Dies zeigt sich schon in der Diskussion um den eigentlichen Antragsgegenstand, dem das Gericht zweieinhalb Stunden widmete. Das Verfassungsprozessrecht fordert eine (verfassungs-)rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners (hier des Bundestages), hinsichtlich der dann eine Antragsbefugnis (subjektive Betroffenheit des Abgeordneten in eigenen Rechten) gegeben sein muss.

Der sich zunĂ€chst selbst vertretende Thomas Heilmann, in der mĂŒndlichen Verhandlung unterstĂŒtzt von Prof. Dr. Stefan Korioth, machte neben dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren in seiner GĂ€nze auch alle einzelnen Verfahrensschritte geltend (Behandlung der Vorlage in erster Lesung, Überweisung in den Ausschuss, Ausschussbefassung in mehreren öffentlichen Anhörungen und Beratung ĂŒber die ÄnderungsantrĂ€ge, geplante und tatsĂ€chliche Beratung in zweiter und dritter Lesung und Gesetzesbeschluss). Und zwar sowohl hinsichtlich des von der Regierungskoalition geplanten Gesetzesbeschlusses im Juli 2023 als auch hinsichtlich des tatsĂ€chlichen Beschlusses im September 2023.

Der Antragsteller argumentierte, teils mit unterschiedlichen BegrĂŒndungen, dass der Bundestag seine Abgeordnetenrechte verletzt habe, indem der Gesetzesentwurf im Plenum und in dem Ausschuss im Vorfeld der geplanten Beschlussfassung im Juli zu schnell behandelt wurde. Auch habe die Bundesregierung den Gesetzentwurf lediglich als „Platzhalter“ eingebracht, weswegen Heilmann auch die Einbringung selbst angriff. Aufgrund des verdichteten parlamentarischen Verfahrens im Sommer 2023 hĂ€tte auch der daraus resultierende Gesetzesbeschluss im September 2023 seine Rechte verletzt.

Es drĂ€ngen sich vier GrĂŒnde fĂŒr die Unklarheiten hinsichtlich des Antragsgegenstandes auf. Dies ist erstens ein wenig fokussierter Antrag, der mit unterschiedlichen, changierenden und wohl wenig strukturierten BegrĂŒndungen der Rechtsverletzung das gesamte Gesetzgebungsverfahren sowie dessen Teile angreift.

Zweitens ergeben sich Herausforderungen aus den Eigenheiten des parlamentarischen Regierungssystems. Die politische Meinungsbildung und technische Übersetzung der Interessen in Gesetze und ÄnderungsantrĂ€ge findet nicht (nur) in formalisierten Verfahren, geprĂ€gt durch Verfassung und GeschĂ€ftsordnung, statt. Vielmehr verlagert sich viel in ein informelles Dreieck zwischen den Regierungsfraktionen, der Bundesregierung und den Regierungsparteien. Oppositionsabgeordnete haben in diesem Dreieck politisch keinen Platz. Die Meinungsbildung der Regierungskoalition nun zum Gegenstand eines verfassungsrechtlichen Verfahrens zu machen, birgt die Herausforderung, diese und ihre eventuelle Verlagerung zur Regierung kaum in rechtliche Kategorien fassen zu können. Eng damit zusammen hĂ€ngt drittens das Problem, dass die Verfassung ausdrĂŒcklich neben der Einbringung der Gesetzesvorlage nur den Gesetzesbeschluss als rechtserhebliche Maßnahme vorsieht. Auch hier fehlen neben dem Gesetzesbeschluss selbst eindeutige normative AnknĂŒpfungspunkte fĂŒr den Antrag des Antragstellers.

Und viertens steht der Antrag in der Hauptsache vor dem Problem, dass das Bundesverfassungsgericht durch seine einstweilige Anordnung selbst in den Sachverhalt eingriff. Die geplante, aber noch nicht festgesetzte Beratung des Gesetzesbeschlusses im Juli 2023 fand daher nicht mehr statt und konnte die Rechte des Antragstellers folglich nicht verletzen. Gleichzeitig fiel es den Richter*innen ersichtlich schwer, in dem Gesetzesbeschluss aus dem September 2023, zwei Monate nach Einbringung der letzten ÄnderungsantrĂ€ge, eine Rechtsverletzung der Rechte des Antragstellers zu erkennen.

So blieb der Antragsgegenstand bis zum Ende der Verhandlung unklar. Dies eröffnet den Richter*innen aber auch eine große Freiheit im Umgang mit den AntrĂ€gen: Aufgrund ihrer Vielzahl und Uneindeutigkeit erscheint es einerseits möglich, den gesamten Antrag als unsubstantiiert und damit unzulĂ€ssig zurĂŒckzuweisen, andererseits, sich Antrag und Sachverhalt so zuzuschneiden, dass die Maßstabsbildung und -anwendung so gelingt, wie von den Richter*innen gewĂŒnscht.

Das Gericht auf der Suche nach den (richtigen) MaßstĂ€ben

Ähnlich, und im Ergebnis beliebig, war auch die Verhandlung ĂŒber die richtigen verfassungsrechtlichen MaßstĂ€be. Der Antragsteller trug verschiedene ErwĂ€gungen vor, die einerseits an die verfassungsgerichtlichen MaßstĂ€be aus den Entscheidungen von 2023 anknĂŒpften, andererseits die GeschĂ€ftsordnungen von Bundestag und dem zustĂ€ndigen Ausschuss mit Verfassungsrecht gleichsetzten. Und schließlich kam er wiederholt auf allgemeine ErwĂ€gungen zum VerhĂ€ltnis von Regierungen und Parlament zurĂŒck.

Verfassungsrechtlich gehaltvoll wurde dann die Auseinandersetzung des Senats mit dem ProzessbevollmĂ€chtigten des Bundestages, Prof. Dr. Heiko Sauer. Dieser bemĂŒhte sich, dem Zweiten Senat ein Konzept der Missbrauchskontrolle anzubieten, die einerseits irgendwie mit den MaßstĂ€ben aus den Entscheidungen im Jahr 2023 in Einklang zu bringen ist und sich andererseits eignet, die Kuh vom Eis zu bringen und den Antrag abzuweisen. Möglicherweise hĂ€tte das Konzept darĂŒber hinaus das Potential, den Zweiten Senat aus der (selbst verursachten) Situation zu befreien, engmaschig zu beurteilen, wie viel Zeit angemessen fĂŒr ein Gesetzgebungsverfahren ist. Verschiedene Äußerungen von der Senatsbank ließen neben unterschiedlichen Konzepten auch eine gewisse Hilflosigkeit im Umgang mit den selbstaufgestellten MaßstĂ€ben und der tatsĂ€chlichen Unmöglichkeit einer Bestimmung angemessener Zeitdauer (angefangen bei der Frage, auf welchen Abgeordneten es eigentlich bei der Zeitbestimmung ankommt) erkennen. Das GesprĂ€ch gipfelte in der Frage mehrerer Richter*innen, wie die 2023 durch den Senat entwickelten MaßstĂ€be eigentlich zu verstehen seien.

Dem Senat scheint nun – nachdem es sich in der Hauptsache eingehend mit der Materie befasst hat – klar vor Augen zu stehen, dass eine entsprechende Zeitkontrolle zu einer umfassenden Konstitutionalisierung des Gesetzgebungsverfahrens fĂŒhren wĂŒrde. Dies hĂ€tte die Folge von umfangreichen verfassungsimmanenten Obstruktionsrechten fĂŒr oppositionelle Abgeordnete im gesamten Gesetzgebungsverfahren. Unter ging in der Verhandlung die damit eng verbundene Frage der Rolle des Bundesverfassungsgerichts, die in der Verhandlungsgliederung noch vorgesehen war. Gerade sie ist fĂŒr die Sache aber zentral: Die Konstitutionalisierung des Gesetzgebungsverfahrens birgt die Gefahr einer Überwachung und Gestaltung des parlamentarischen Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht selbst, wie auch in RĂŒckschau auf die einstweilige Anordnung aus dem Jahr 2023 deutlich wird.

Worum es eigentlich geht: die Gestaltung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens als verfassungsrechtliche oder politische Frage

Die gesamte Verhandlung war dabei von einem rechtsmethodischen Problem geplagt: der Bedeutung(‑slosigkeit) des Grundgesetzes fĂŒr die verfassungsrechtliche Maßstabsbildung. GeprĂ€gt von den Formulierungen aus 2023 und dem Vorbringen des Antragstellers wurde viel ĂŒber die Rolle des Oppositionsabgeordneten im parlamentarischen Regierungssystem gesprochen, aber wenig ĂŒber das Verfassungsrecht. Normativer AnknĂŒpfungspunkt des GesprĂ€ches war eher die breite Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Abgeordnetenstatus als das Grundgesetz und die (wenig konkrete) Regelung des Gesetzgebungsverfahrens dortselbst. Verarbeitet wurden neben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allenfalls teleologische Argumente. Systematische Betrachtungen (z. B. Funktion des Bundesverfassungsgerichts im Gesetzgebungsverfahren, VerhĂ€ltnis von Gesetzgebungsverfahren und Abgeordnetenrechten) aber auch eine sprachliche oder historische Bearbeitung des Stoffes fehlten weitgehend.

Dies weist (wieder) auf die beiden Kernprobleme des Verfahrens (und eines verfassungsrechtlichen Tempolimits) hin: Dies ist erstens der verfassungsrechtliche Umgang mit dem parlamentarischen Regierungssystem und den damit einhergehenden informellen Beziehungen der Akteure. Und zweitens (ver‑)fĂŒhren fehlende verfassungsrechtliche AnknĂŒpfungspunkte zu großer FreihĂ€ndigkeit in der GewĂ€hrung verfassungsrechtlicher Rechte durch das Gericht, wie in den beiden Entscheidungen von 2023 deutlich wird. So wurde die Frage, ob das Grundgesetz das Gesetzgebungsverfahren (zugunsten der Entfaltung des Demokratieprinzips in seiner AusprĂ€gung der Verfahrenshoheit der Mehrheit) möglicherweise bewusst offenhĂ€lt (was dem Textbefund aber auch der schon bemĂŒhten frĂŒheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht), allenfalls am Rande besprochen.

Ein gutes Indiz fĂŒr die PrekaritĂ€t der verfassungsrechtlichen Argumente des Antragstellers ist die Skepsis, mit der der Zweite Senat den AntrĂ€gen nun begegnet. Insbesondere im Vergleich mit der Verve der einstweiligen Anordnung in der gleichen Sache aus dem Sommer 2023. Gleichzeitig verschĂ€rft diese einstweilige Anordnung das heutige Problem fĂŒr den Zweiten Senat gleich doppelt: Zum einen sind MaßstĂ€be in der Welt, hinter die das Gericht nur mit guten (aber konstruierbaren) GrĂŒnden zurĂŒckkann, zum anderen hat es durch die Anordnung den politischen Vorgang selbst verĂ€ndert.

Auch die Wahrnehmung von Rechtsprechungskompetenzen lĂ€sst sich nicht vollstĂ€ndig von den richtenden Personen trennen. Es sollte aber nicht nur außenstehenden Beobachtern zu denken geben, wie stark die Rechtsprechung aus dem Jahr 2023 vom ehemaligen Berichterstatter geprĂ€gt war. Politisch wĂ€re es angebracht, das parlamentarische Verfahren zu entschleunigen und die ZeitablĂ€ufe des Parlaments zu verĂ€ndern, um den Abgeordneten mehr Zeit zur Beratung zu ermöglichen. Die Möglichkeit dazu hĂ€tte die Bundestagsmehrheit jederzeit. Die 2023 etablierte Rechtsprechung stellt sich aber als ein erhebliches Problem dar, weil das Bundesverfassungsgericht (und nicht die verfassungsgebenden Organe) genuin politische Fragen verrechtlicht. FĂŒr eine Korrektur der eigenen Rechtsprechung durch den Zweiten Senat ist es nicht zu spĂ€t.

References[+]

References
↑1 An der einstweiligen Anordnung wirkten neben drei anderen Richter*innen die heutige Berichterstatterin Astrid Wallrabenstein sowie Christine Langenfeld, Rhona Fetzer und Thomas Offenloch mit. Heute sind darĂŒber hinaus Ann-Katrin Kaufhold, Peter Frank, Holger Wöckel und Sigrid Emmenegger mit der Sache befasst.
↑2 Der nicht nur die Rechtsprechung prĂ€gte, sondern auch die dogmatischen Grundlagen in seiner Kommentierung MĂŒller, Art. 38 GG, in: von Mangoldt / Klein / Starck, GG (7. Aufl. 2018), Rn. 80 f. prĂ€gte. Vgl. nun MĂŒller / Drossel, Art. 38 GG, in: Huber / Voßkuhle, GG (8. Aufl. 2024), Rn. 176.

The post Schnell ist nicht zu schnell appeared first on Verfassungsblog.

Warum der erneute Angriff der USA und Israels auf den Iran offenkundig völkerrechtswidrig ist

Nach wochenlangen Drohungen haben die Vereinigten Staaten und Israel den Iran angegriffen. Noch ist offen, ob die MilitÀrschlÀge den Auftakt zu einem lÀngeren Konflikt markieren. Schon jetzt ist aber klar: Die Angriffe der USA und Israels sind offenkundig rechtswidrig. Sie verletzen das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta in einer Weise, wie sie kaum eindeutiger sein könnte.

Die rechtliche Bewertung unterscheidet sich im Kern nicht von jener der Angriffe, die beide Staaten im Juni vergangenen Jahres gegen iranische Nuklearanlagen gefĂŒhrt haben. Die damaligen Argumente mĂŒssen hier nicht wiederholt werden (NĂ€heres dazu hier und hier). Wichtiger ist, dass sich weder Israel noch die USA plausibel auf ihr Recht zur Selbstverteidigung nach Art. 51 der Charta berufen können – weder einzeln noch kollektiv. Der Iran hat die USA oder Israel nicht angegriffen, jedenfalls nicht in jĂŒngerer Zeit. Gab es Bedrohungen durch frĂŒhere Angriffe, sind diese lĂ€ngst entfallen. Es gab auch keinen andauernden bewaffneten Angriff Irans, der den RĂŒckgriff auf Selbstverteidigung hĂ€tte rechtfertigen können.

Wenn ĂŒberhaupt, dann ließe sich an die Verhinderung eines kĂŒnftigen iranischen Angriffs denken – nuklear oder auf andere Weise –, gestĂŒtzt auf eine Theorie der antizipierenden Selbstverteidigung gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff. Doch selbst nach der weitestmöglichen, noch vertretbaren Auslegung wĂ€re ein Gewalteinsatz gegen den Iran nur dann rechtmĂ€ĂŸig, wenn drei Voraussetzungen erfĂŒllt wĂ€ren: Erstens mĂŒsste der Iran die Absicht gehabt haben, die USA oder Israel anzugreifen – also eine entsprechende Entscheidung seiner FĂŒhrung getroffen worden sein. Zweitens mĂŒsste der Iran dazu tatsĂ€chlich fĂ€hig gewesen sein. Und drittens mĂŒsste der Einsatz von Gewalt gerade jetzt notwendig gewesen sein, weil nur in diesem Moment das letzte Zeitfenster bestanden hĂ€tte, um den kĂŒnftigen Angriff zu verhindern.

Keine dieser Voraussetzungen liegt vor – ebenso wenig wie im vergangenen Sommer. Mehr noch: Das Argument der antizipatorischen Selbstverteidigung ist heute sogar noch schwĂ€cher, denn die Angriffe des letzten Sommers haben Irans FĂ€higkeit, eine Nuklearwaffe zu entwickeln, erheblich beeintrĂ€chtigt. PrĂ€sident Trump sprach damals davon, das iranische Atomprogramm sei „ausgelöscht“ worden. Belege dafĂŒr, dass der Iran sein Programm seither wiederaufgebaut, die Entscheidung zum Bau einer Waffe getroffen, sie auf eine ballistische Rakete montiert und ihren Einsatz gegen die USA oder Israel geplant hĂ€tte, wurden nicht vorgelegt. Mehrere ErklĂ€rungen amerikanischer AmtstrĂ€ger aus den letzten Tagen, die in diese Richtung deuten, sind im Gegenteil entweder unzutreffend oder unbelegt.

Kurzum: Es gab keinen unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriff Irans auf diese beiden Staaten – weder nuklear noch anderweitig. Das gilt selbst unter der weitestmöglichen – und keineswegs zwingenden – Auslegung des Begriffs der Selbstverteidigung gegen einen drohenden Angriff. Nach engerer Auffassung, wonach ein unmittelbar bevorstehender Angriff tatsĂ€chlich kurz vor seiner AusfĂŒhrung stehen muss, bestand erst recht kein Angriff des Irans. Hinzu kommen jene Staaten und Völkerrechtler:innen, die jede Form der Selbstverteidigung gegen einen noch nicht erfolgten Angriff grundsĂ€tzlich ablehnen. Nur wer prĂ€ventive Gewaltanwendung gegen jede beliebig wahrgenommene kĂŒnftige Bedrohung fĂŒr zulĂ€ssig hĂ€lt, könnte hier ĂŒberhaupt ein Argument konstruieren. Doch das wĂ€re keine Selbstverteidigung mehr, sondern die vollstĂ€ndige Entkernung des ius ad bellum.

Die Lage ist damit klar. Es lĂ€sst sich nicht ernsthaft vertreten, dass diese Angriffe nach der UN-Charta rechtmĂ€ĂŸig sind. Ebenso wenig ĂŒberzeugt die These, es handele sich um die Fortsetzung eines bereits bestehenden bewaffneten Konflikts – aus den bereits dargelegten GrĂŒnden. Ganz vielleicht wird sich daraus etwas Gutes ergeben – um Irans Diktator und sein mörderisches Regime werde ich gewiss nicht trauern –, doch viel spricht nicht dafĂŒr. Weitaus wahrscheinlicher ist, dass viele Unschuldige sterben werden – im Iran und womöglich auch in Israel – und dass ihr Tod vergeblich sein wird. FĂŒr die rechtliche Bewertung im Rahmen des ius ad bellum ist das allerdings unerheblich. Die Verletzung der UN-Charta liegt hier so offen zutage, wie es deutlicher kaum sein könnte.

Eine englische Fassung dieses Textes ist auf EJIL:Talk erschienen.

The post Warum der erneute Angriff der USA und Israels auf den Iran offenkundig völkerrechtswidrig ist appeared first on Verfassungsblog.