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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

Radio München · Argumente gegen die Herrschaft der Angst - Dr. Wolfgang Wodarg im Gespräch

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Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Nach Maskenboom: Emix geht gegen den «Tages-Anzeiger» vor

Der rasante Aufstieg der Schweizer Firma Emix ist eng mit den ersten Corona-Monaten verbunden. Im Frühjahr 2020 suchten Staaten, Behörden und Gesundheitseinrichtungen nach Lieferanten, die große Mengen von Masken kurzfristig beschaffen konnten.

In dieser Situation etablierte sich Emix als einer der bedeutenden Anbieter. Das Unternehmen importierte die Produkte überwiegend aus China und belieferte nach eigenen Angaben Kunden in mehreren europäischen Ländern. Dabei erzielte Emix innerhalb kurzer Zeit hohe Umsätze. Für Deutschland wurden Erlöse von rund 750 Millionen Euro bekannt, hinzu kamen Geschäfte in der Schweiz.

Mit dem wirtschaftlichen Erfolg rückte das Unternehmen zugleich in den Fokus der Öffentlichkeit. Medien berichteten über das Maskengeschäft, die erzielten Gewinne sowie die Preisgestaltung. Die Berichterstattung löste eine breite Diskussion über die Rolle privater Lieferanten in der Krisensituation aus.

Auch die Strafverfolgungsbehörden befassten sich mit dem Unternehmen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft führte über mehrere Jahre Ermittlungen wegen des Verdachts auf Wucher gegen Verantwortliche von Emix durch. Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt. Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden ergaben sich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verurteilung.

Nun folgt eine neue juristische Auseinandersetzung. Nach einem Bericht des Schweizer Onlineportals Inside Paradeplatz haben Emix beziehungsweise Verantwortliche des Unternehmens beim Zürcher Handelsgericht Klage gegen den Tages-Anzeiger eingereicht. Hintergrund sind Berichte der Zeitung über das Maskengeschäft während der Coronazeit.

Ein Sprecher von Tamedia, zu dem der Tages-Anzeiger gehört, erklärte laut Inside Paradeplatz, man wolle sich zu dem Verfahren derzeit nicht äußern, da dieses erst begonnen habe. Auch vonseiten der Kläger lag zunächst keine öffentliche Stellungnahme zum Inhalt der Klage vor.

Mit dem Zivilverfahren wird die juristische Aufarbeitung in einem neuen Rahmen fortgesetzt. Nachdem die strafrechtlichen Ermittlungen beendet sind, wird nun vor Gericht zu klären sein, ob einzelne Veröffentlichungen über das Unternehmen und seine Verantwortlichen zivilrechtliche Ansprüche begründen.

BSW lädt am 30. August zum «Festival der Meinungsfreiheit – Gemeinsam gegen Cancel Culture» ein

Die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hat zum «Festival der Meinungsfreiheit – Gemeinsam gegen Cancel Culture» eingeladen, das am 30. August in Magdeburg stattfinden soll. In einem Beitrag auf X kritisierte sie den Zustand der Debattenkultur in Deutschland. Die Meinungsfreiheit befinde sich «in einem katastrophalen Zustand», schrieb die 57-Jährige. Zudem erklärte sie:

«Immer mehr Menschen trauen sich nicht mehr, ihre Meinung frei heraus zu sagen. Konformitätsdruck und die Ausgrenzung Andersdenkender machen offene Debatten unmöglich. Angesichts wachsender staatlicher Repressionen werden bei vielen im Osten Erinnerungen an frühere Zeiten wach. Wir wollen dieser autoritären Entwicklung etwas entgegensetzen!»

Insbesondere in Ostdeutschland würden staatliche Eingriffe bei vielen Menschen Erinnerungen an die DDR wecken. Kürzlich erst blies der Schauspieler Jan Josef Liefers ins gleiche Horn, als er konstatierte, er habe gewisse Déjà-vus an DDR-Zeiten (wir berichteten).

Geplant ist bei dem Festival ein Bühnenprogramm mit Gesprächen, Vorträgen, Kabarett und Musik. Thematisch sollen unter anderem Fragen von Zensur, politischer Verfolgung, Cancel Culture in öffentlich-rechtlichen Medien und an Hochschulen sowie der Einfluss von NGOs und Meldestellen auf die öffentliche Meinungsbildung diskutiert werden.

Als Gäste kündigte Wagenknecht unter anderem den Verleger Holger Friedrich, die Publizistinnen Gabriele Krone-Schmalz und Ulrike Guérot, den Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring, die Schriftstellerin Daniela Dahn sowie weitere Wissenschaftler, Journalisten und Künstler an. Abschließend rief sie zur Teilnahme auf:

«Wir lassen uns die Meinung nicht verbieten!»

Die Anmeldung ist kostenlos.

Fälle wie die des Journalisten Ulrich Heyden lassen ein solches Festival notwendig erscheinen. Die Hamburger Sparkasse hatte dem langjährigen deutschen Russland-Korrespondenten sein Konto gekündigt. Er sieht sich seither in seiner Existenz bedroht und hat sogar einen offenen Brief an Bundespräsident Walter Steinmeier geschrieben. Darin führt er in eindringlichen Worten aus:

«Ich werde in diesem Jahr 72 Jahre alt. Was soll ich meinem Großonkel Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld sagen, wenn ich ihn im Himmel treffe? Er wurde im September 1944 in Berlin-Plötzensee als Widerstandskämpfer gegen das Hitler-Regime mit einer Drahtschlinge ermordet. Ich trage meinen Vornamen zu seinen Ehren. Was wird mein Großonkel sagen? Er wird sagen, dass es Mord und Terror gegen Andersdenkende auch in der Nazizeit gab und dass er sich nicht hätte vorstellen können, dass sich so etwas in Deutschland wiederholt.»

Kurz darauf traf es den Journalisten Hüseyin Doğru. Die EU wirft Doğru unter anderem vor, durch sein alternatives Mediennetzwerk Red «systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische terroristische Gruppierungen wie die Hamas».

Nach eigenem Bekunden stehen ihm infolge der Sanktionierung monatlich nur noch 506 Euro zur Verfügung, und das für eine fünfköpfige Familie. Ihm und seiner Familie mit drei kleinen Kindern drohe sogar die Obdachlosigkeit, wie er beklagt. Er spricht von einer «systematischen Kriminalisierung» und einem «koordinierten Repressionsmechanismus», der sein Leben und das seiner Familie in einen «de-facto-rechtsfreien Raum» verschiebe.

Die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen initiierte daraufhin eine Kampagne für Doğru, die von zahlreichen prominenten Persönlichkeiten unterzeichnet wurde. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, «die EU-Sanktionen gegen die eigenen Staatsbürger nicht länger umzusetzen und im Rat der Europäischen Union für die Aufhebung der Sanktionen zu stimmen». Auf X schrieb sie:

«Die Sperrung aller Konten der Familie von Hüseyin Dogru zielt auf deren Vernichtung selbst – darunter sechs Monate alte Zwillinge und deren Bruder im Grundschulalter. Das EU-Sanktionsregime ist totalitär. Die Bundesregierung darf diesen menschenverachtenden Wahnsinn nicht länger unterstützen.»

Sogar ein Systemmedium wie die FAZ schrieb Anfang Juni:

«Das Auswärtige Amt nennt Hüseyin Doğru einen ‹Desinformationsakteur›, die EU hat ihn sanktioniert. Doch die Belege halten die Behörden zurück – das befeuert Verschwörungserzählungen und berechtigte Zweifel.»

Wegen Wiedereröffnung des russischen Pavillons: EU-Kommission streicht Mittel für Biennale in Venedig

Nun ist es definitiv: Die Europäische Kommission streicht der Biennale von Venedig einen Zuschuss von zwei Millionen Euro, der für den Zeitraum von 2025 bis 2028 zugesagt wurde. Wie Euronews berichtet, wurde die Entscheidung von der für Demokratie zuständigen EU-Kommissarin Henna Virkkunen bekanntgegeben. In einem Beitrag auf X schrieb sie:

«Die Kultur in Europa – die mit Steuergeldern finanziert wird – sollte demokratische Werte fördern und bewahren. Diese Werte werden im heutigen Russland nicht geachtet.»

Dem Portal zufolge hatte die Kommission zuvor die Antworten der Biennale zur umstrittenen Wiedereröffnung des russischen Pavillons geprüft. Das Verfahren zur Aufhebung der Förderung sei im April von der Kommission eingeleitet worden, nachdem der Präsident der Biennale-Stiftung, Pietrangelo Buttafuoco, die Wiedereröffnung des russischen Pavillons in diesem Jahr bestätigt hatte.

Aufgrund der russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 und der darauffolgenden EU-Sanktionen gegen Russland war der Pavillon bei den Ausgaben 2022 und 2024 geschlossen geblieben.

Der Umgang mit dem Fall habe scharfe internationale Kritik ausgelöst, so Euronews. Beispielsweise habe der russische Galerist Marat Gelman Italien vorgeworfen, das schwächste Glied in der Antwort auf die russische Aggression zu sein. Laut dem Corriere della Sera kritisierte die Lega den Entscheid hingegen und teilte mit:

«Die Biennale von Venedig steht für Geschichte, Kultur, Kunst, Innovation und Freiheit. Wenn irgendein Bürokrat in Brüssel das nicht versteht, werden wir uns damit abfinden. Wir werden fordern, dass die italienische Regierung die Mittel, die möglicherweise von der Europäischen Union verweigert werden, vollständig ausgleicht. Die italienische Kultur beugt sich nicht den Diktaten aus Brüssel.»

Europäische Arzneimittelagentur verweigert Transparenz zu mRNA-«Impfstoffen»

Am 2. Juli 2026 gab es in Amsterdam ein Treffen zwischen der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der Agentur für globale Gesundheitsverantwortung (GHRA). Thema war die Transparenz-Initiative T4S, bei der es um die Forderung von EU-Bürgern geht, Einsicht in die Zulassungsdossiers der COVID-mRNA-«Impfstoffe» zu erhalten, die von der EMA als «sicher und effektiv» eingestuft wurden.

Die GHRA, eine unabhängige NGO, die 2021 von Dr. Silvia Behrendt gegründet wurde, setzt sich vor allem für Recht, Verantwortung und Transparenz in der globalen Gesundheitspolitik ein und fordert eine unabhängige Prüfung dieser Dokumente und der Sicherheitsbewertung der Behörde. Doch die EMA mauert.

Wie Behrendt berichtet, war das Ergebnis des Treffens zutiefst enttäuschend. So hatte die EMA bereits in einem Schreiben vom 10. Juni 2026 erklärt, dass sie die von der GHRA aufgeworfenen wissenschaftlichen Fragen zu den mRNA-«Impfstoffen» nicht erörtern werde. Das Treffen werde sich auf Fragen des Zugangs zu den Dokumenten beschränken.

Zum Termin in Amsterdam schickte die EMA deshalb nur Mitarbeiter ihrer Abteilungen für Zugang zu Dokumenten, Kommunikation und Recht. Vertreter ihrer wissenschaftlichen Gremien, Produktverantwortliche oder des Paul-Ehrlich-Instituts waren nicht anwesend, und das Treffen wurde nicht live übertragen.

Dabei argumentiert die EMA, dass sie die Geheimhaltung und den Schutz der «geschäftlich vertraulichen Informationen» zwischen ihrer Agentur und den Pharmaunternehmen gewährleisten müsse. Behrendt konstatiert:

«Die EMA ignoriert das übergeordnete öffentliche Interesse und die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Deutschland die Daten offen gelegt werden müssen, da mehr als der Anfangsverdacht besteht, dass die modifiziere mRNA oder andere Inhaltsstoffe großen Schaden angerichtet haben.»

Die EMA-Vertreter erklärten dagegen, «dass der Umfang und die Koordinierung der im Rahmen der T4S-Initiative gestellten Anträge es rechtfertigten, diese gebündelt zu behandeln und die übliche Bearbeitung der einzelnen Anträge einzuschränken». Behrendt kommentiert dies mit diesen Worten:

«Die praktische Konsequenz dieser Haltung wäre, dass die Rechte der Bürger umso weniger effektiv geschützt würden, je mehr Bürger sie ausüben.»

Das Vorgehen der EMA sei zutiefst beunruhigend und rechtswidrig, betont Behrend. Deshalb ruft sie alle EU-Bürger dazu auf, sich an der T4S-Initiative zu beteiligen, um Zugang zu den regulatorischen Daten für eine echte wissenschaftliche Neubewertung der mRNA-«Impfstoffe» zu erhalten. Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

Behrendt hat auch bei einer Online-Konferenz des unabhängigen Verbundnetzwerks von Wissenschaftlern und Ärzten, CSmedicus, über das Vorgehen der EMA gesprochen. Hier geht es zum YouTube-Video.

Verfolgung kritischer Ärzte: Der Fall Andreas Sönnichsen

Prof. Andreas Sönnichsen war bis 2022 Universitätsdozent für Allgemeinmedizin an der Medizinischen Universität Wien. Während der «Corona-Pandemie» wurde er wegen Impfbefreiungsattesten strafrechtlich verfolgt. Der Vorwurf lautete:

  • Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 55 Ärztegesetz (Österreich)
  • COVID-Impfbefreiungsatteste und Masernimpfbefreiungsatteste – ausgestellt ohne persönliche Untersuchung

Zwar wurde Sönnichsen in zweiter Instanz rechtskräftig freigesprochen, trotzdem läuft die Maschinerie weiter. Wie das Portal Ärzte mit Gewissen berichtet, leitete die Ärztekammer rund zehn Disziplinarverfahren gegen ihn ein und er erhielt zwei rechtskräftige Geldstrafen nach Anordnung durch den Verwaltungsgerichtshof. Über seine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wurde noch nicht entschieden.

Obendrein verlor der mutige Allgemeinmediziner seiner Professur. Kündigungsgrund seitens der Universität: angeblich unwissenschaftliche Aussagen sowie angeblicher Verstoß gegen die COVID-Vorschriften der Universität. Auch die öffentliche Diskreditierung hält weiter an.

Heute führt Sönnichsen eine internistische und hausärztliche Privatpraxis in Salzburg, allein, ohne Angestellte. Über die Hatz, die politische Entscheidungsträger und deren Handlanger gegen ihn vorantrieben, sagt er:

«Ich würde nichts anders machen. Therapiefreiheit, Patientenautonomie, Recht und Freiheit müssen wieder hergestellt werden.»


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