«BGH dĂŒrfte am 9. MĂ€rz Zeitenwende fĂŒr Corona-ImpfgeschĂ€digte einlĂ€uten»
Am 18. September vergangenen Jahres wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az. 5 U 1139/23) die Berufung einer ZahnĂ€rztin zurĂŒck. Die Medizinerin hatte wenige Tage nach der Verabreichung des sogenannten «Vektor-Impfstoffs» Vaxzevria von AstraZeneca einen Hörsturz erlitten und dann 150.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Doch das Gericht verneinte einen Produktfehler des «Impfstoffs» Vaxzevria.
Ein ursĂ€chlicher Zusammenhang zwischen der «Impfung» und dem plötzlichen Hörverlust der KlĂ€gerin sei, so die Richterschaft, nicht hinreichend wahrscheinlich â und erst recht nicht sicher nachgewiesen. Der bloĂe zeitliche Zusammenhang (Hörsturz drei Tage nach Impfung) reiche als Beleg allein nicht aus. Zugleich meinte man, es sei belegt, dass die Injektion ein positives Nutzen-Risiko-VerhĂ€ltnis aufweise. Und mangels ĂŒberwiegender Wahrscheinlichkeit einer Schadenseignung des «Impfstoffs» lehnte das OLG auch den Auskunftsanspruch (§ 84a AMG) ab.
Das Urteil war allerdings nicht rechtskrĂ€ftig und landete beim Bundesgerichtshof (BGH). Mitte Dezember kam es dann beim BGH zu einer Verhandlung. Und wie der Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller, der mittlerweile 1.200 Mandate von Menschen betreut, die gesundheitlich schwer fĂŒr ihr Leben gezeichnet sind oder gar den Tod von Angehörigen beklagen, im Interview mit TTV und TN erlĂ€utert, habe der BGH das OLG Koblenz scharf kritisiert.
So hat das Gericht in Koblenz einfach behauptet, durch die Zulassung der AstraZeneca-Injektion sei dokumentiert, dass ein positives Nutzen-Risiko-VerhĂ€ltnis vorhanden sei, und dass hier eine sogenannte Tatbestandsbindung vorliege. Dadurch werden de facto alle Klagen ohne Aussicht auf Erfolg sein. «Doch der BGH hat sich hier dahingehend geĂ€uĂert, dass es so nicht gehen könne», betont CĂ€sar-Preller.
Dabei habe der BGH unter anderem vorgetragen, dass das Gutachten, auf dessen Basis seinerzeit die EuropĂ€ische Arzneimittelagentur die bedingte Zulassung erteilt habe, schon fĂŒnf Jahre alt sei â und daher im Grunde nicht mehr zu gebrauchen sei, um zu argumentieren, neue Gutachten zum Nutzen-Risiko-VerhĂ€ltnis könnten nicht mehr zugelassen werden. Die Prognose des Wiesbadener Anwalts:
«Der BGH dĂŒrfte AstraZeneca-Urteil des OLG Koblenz am 9. MĂ€rz aufheben und eine Zeitenwende fĂŒr Corona-ImpfgeschĂ€digte einlĂ€uten.»
BestÀrkt sieht sich CÀsar-Preller durch das Ergebnis eines Verhandlungstermins vor dem BGH, der kurzfristig anberaumt worden war und am 25. Februar stattfand. Dieser sei, wie der Anwalt im Interview erzÀhlt, auf DrÀngen des Pharmariesen zustande gekommen.
Dabei sollte die Frage erörtert werden, ob eine Auskunft nach § 84a Abs. 1 AMG ĂŒber Wirkungen unter anderem eines Impfstoffs nur in Bezug auf den beim jeweiligen Anspruchsteller eingetretenen (nachgewiesenen) Gesundheitsschaden (Krankheitsbild) verlangt werden kann. Und im Ergebnis habe die Anhörung die ganze Sache fĂŒr AstraZeneca nur «noch schlimmer» gemacht.