Der Bund: Er hetzte gegen eine verstorbene Politikerin: Nicolas Rimoldi wegen übler Nachrede verurteilt
Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE
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Die geheimen Covid-19-Impfstoffverträge der EU waren am Mittwoch erneut Thema vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg. Ursula von der Leyens EU-Kommission kämpft darum, Teile der Verträge aus der «Pandemie»-Zeit vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.
Wie der Courthouse News Service mitteilt, beantragte die Kommission in einer Anhörung beim EuGH die Aufhebung eines Urteils eines unteren Gerichts aus dem Jahr 2024. Dieses hatte entschieden, dass die Schwärzung von Teilen der Covid-19-Impfstoffverträge nicht gerechtfertigt war, und eine umfassendere Offenlegung angeordnet.
Die Kommissionsvertreter Antonios Bouchagiar, Alessandro Spina und Miguel Burón Pérez erklärten den Richtern, die Verträge seien unter dem enormen Druck der «Pandemie» ausgehandelt worden und enthielten geschäftssensible Bestimmungen, die nie für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien.
«Dies sind keine Standardverträge mit Standardklauseln. Es handelt sich um lange und komplexe Verträge», argumentierte ein Kommissionsvertreter.
Mehrere der umstrittenen Bestimmungen, so die Kommission, würden den Kern der Impfstoffabkommen, darunter Haftungsklauseln und Regelungen zum Empfang oder zur Spende von Impfstoffdosen, enthalten. Sowie Definitionen wie «vorsätzliches Fehlverhalten» und «bestmögliche Anstrengungen» – und diese Bedingungen seien in heiklen Verhandlungen mit Pharmaunternehmen ausgehandelt und später geschwärzt worden, um deren Geschäftsinteressen zu schützen.
Laut EU-Kommission könnte die Offenlegung dieser Klauseln den Geschäftsinteressen der Impfstoffhersteller schaden. Insbesondere durch die Offenlegung von Entschädigungsklauseln, die Klägern helfen könnten, Klagen wegen fehlerhafter Produkte zu erheben. Die EU-Kommission verteidigt auch die Geheimhaltung der Namen des EU-Impfstoffverhandlungsteams mit dem Argument, es handele sich um geschützte personenbezogene Daten und eine Offenlegung könne sie externem Druck oder Belästigungen aussetzen.
Diese Position habe kritische Fragen vom Gericht hervorgerufen, schreibt Courthouse News Service und zitiert den Präsidenten des Gerichts, Koen Lenaerts, der fragte:
«Normalerweise würde ich nicht eingreifen, aber meinen Sie das wirklich ernst? Hat die Öffentlichkeit nicht ein offenkundiges Interesse daran, die Neutralität der Beamten zu überprüfen, die mit einer so wichtigen Angelegenheit wie der vorliegenden befasst sind? Es sollte doch klar sein, dass kein Interessenkonflikt besteht. Für die gesamte Öffentlichkeit sollte es offensichtlich sein, dass kein Interessenkonflikt vorliegt. Sie sagen also, das bloße Interesse an der Überprüfung der Unparteilichkeit reiche nicht aus, aber genau das ist doch das Wesen von Transparenz.»
Kommissionsanwalt Bouchagiar erwiderte: «In der Tat sollten wir das klarstellen. Wir zweifeln nicht daran, dass der Zugang zu Dokumenten (…) grundsätzlich mit dem öffentlichen Interesse an Transparenz verbunden sein kann.»
Die Anwälte der Kläger – M. Nuytten, M. R. Gherghinaru und A. Durand – wiesen die Position der EU-Kommission dagegen zurück und bezeichneten den Fall «als Test für die demokratische Rechenschaftspflicht während einer Krise der öffentlichen Gesundheit». Zu den Klägern gehören die Europaabgeordneten Margrete Auken und Tilly Metz sowie Tausende von Bürgern.
«In einer Union, die auf repräsentativer Demokratie beruht, ist der Zugang zu Dokumenten kein verfahrenstechnischer Luxus. Er ist einer der wesentlichsten Mechanismen, durch die Rechenschaftspflicht real und wirksam wird. Transparenz ist kein abstraktes Ideal. Sie ist ein in den Verträgen ausdrücklich verankerter Verfassungswert. Sie ermöglicht es den EU-Bürgern, Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen, die Ausübung öffentlicher Gewalt zu überprüfen und Institutionen zur Rechenschaft zu ziehen», erklärte Gherghinaru vor Gericht.
Die Beschwerdeführer gaben an, die EU-Kommission stütze sich zur Rechtfertigung der Geheimhaltung auf Spekulationen statt auf konkrete Beweise. Sie argumentierten, Impfstoffhersteller seien ohnehin nach EU-Produkthaftungsrecht potenziell haftbar, unabhängig davon, ob die Verträge öffentlich seien oder nicht. Sie beanstandeten zudem die Weigerung, die Namen des Verhandlungsteams für die «Impfstoffe» offenzulegen, da die Bürger ein berechtigtes Interesse daran hätten, zu erfahren, wer Vereinbarungen über Milliarden an öffentlichen Geldern ausgehandelt habe und ob bei diesen Personen potenzielle Interessenkonflikte bestanden hätten.
Ferner wiesen sie den Vorschlag der EU-Kommission zurück, mögliches Fehlverhalten könne stattdessen von Stellen wie dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung oder der Europäischen Staatsanwaltschaft untersucht werden. Sie merkten an, das Amt für Betrugsbekämpfung sei der Kommission unterstellt und könne den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten nicht ersetzen.
Hintergrund: Zu Beginn der angeblichen «Corona-Pandemie» übernahm von der Leyens EU-Kommission die Führung bei der Beschaffung von «Impfstoffen» für alle Mitgliedstaaten. Als zentrale Abnehmerin der EU schloss sie Vorabkaufverträge mit mehreren Pharmaunternehmen ab und investierte Milliarden Euro an öffentlichen Geldern, um sich nach der Zulassung der «Impfstoffe» frühzeitig Zugang zu den Dosen zu sichern.
Diese Verträge lösten bald einen Streit um Transparenz aus. Die Verhandlungen gerieten auch wegen der Textnachrichten in die Kritik, die zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Beschaffungsgespräche im Zuge der «Pandemie» ausgetauscht wurden. Journalisten und Abgeordnete forderten diese Nachrichten später gemäß den EU-Transparenzregeln an, doch die Kommission gab an, sie nicht finden zu können (wir berichteten in den vergangenen Jahren zum Beispiel hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier).
Gleichzeitig stellten Abgeordnete und Tausende von Bürgern Anträge auf Akteneinsicht, um eine umfassendere Offenlegung der Impfstoffverträge und der dazugehörigen Unterlagen zu erreichen und zu verstehen, wie die Verträge strukturiert waren und welche Sicherheitsvorkehrungen für die Milliarden an öffentlichen Geldern getroffen wurden.
Im Juli 2024 erzielten die Antragsteller beim EU-Gericht einen Teilerfolg. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum mehrere Passagen der Impfstoffverträge geheim bleiben müssten, und ordneten einen umfassenderen Zugang zu Teilen der Vereinbarungen und zugehörigen Dokumenten an.
Die Kommission legte umgehend Berufung beim Gerichtshof der Europäischen Union ein und argumentierte, das untere Gericht habe die Transparenzregeln der EU falsch ausgelegt und die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Pharmaunternehmen nicht angemessen berücksichtigt.
Während der Anhörung am Mittwoch in Luxemburg befragten die Richter beide Seiten eingehend zu Themen, die den Ausgang des Berufungsverfahrens maßgeblich beeinflussen dürften. Im Mittelpunkt der Diskussion stand laut Courthouse News Service die Frage, welche rechtlichen Voraussetzungen für die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten nach EU-Transparenzrecht gelten und welche Nachweise Institutionen erbringen müssen, um zu belegen, dass eine Offenlegung ein konkretes und vorhersehbares Schadensrisiko darstellen würde.
Das Gremium – unter dem Vorsitz von Lenaerts und mit den Richtern Küllike Jürimäe, Zoltán Csehi, Fredrik Schalin und Miroslav Gavalec – erörterte zudem, wo die Grenze zwischen öffentlicher Kontrolle und Geschäftsgeheimnissen zu ziehen sei, wenn EU-Institutionen wichtige Verträge mit privaten Unternehmen aushandeln. Die Richter befragten die Parteien eingehend, wie weit Transparenzpflichten bei sensiblen Verhandlungen im Namen der gesamten EU reichen sollten.
Wie der Courthouse News Service informiert, geht der Fall nun in die nächste Phase des Verfahrens. Generalanwalt Athanasios Rantos wird voraussichtlich am 11. Juni seine Schlussanträge verlesen. Anschließend werden die Richter beraten, bevor sie – voraussichtlich im Laufe dieses Jahres – ein endgültiges Urteil fällen. Die Entscheidung des Gerichts wird darüber entscheiden, ob die EU-Kommission weiterhin wesentliche Teile der Impfstoffverträge geheim halten kann oder ob sie weitere Verträge aus der Pandemiezeit der Öffentlichkeit zugänglich machen muss.
Seit Beginn der jüngsten militärischen Eskalation im Nahen Osten verkehren Nacht für Nacht Dutzende amerikanische Tank- und Transportflugzeuge zwischen europäischen Basen und dem Einsatzgebiet. Beobachter von Luftverkehrsdaten registrieren dabei ein auffälliges Muster: Maschinen der US Air Force schlagen über Mitteleuropa einen weiten Bogen um die Schweiz und Österreich.
Die Vereinigten Staaten stützen ihre Operationen auf ein dichtes Netz von Stützpunkten in Europa. Drehkreuze wie die Luftwaffenbasis Ramstein in Deutschland oder die britische Basis Lakenheath dienen als Ausgangspunkte für Kampfflugzeuge, Bomber und Tanker. Auch strategische Langstreckenbomber vom Typ B-2 oder B-1 werden aus den USA in Richtung Einsatzraum verlegt und unterwegs in der Luft betankt. Diese komplexe Logistik ist Voraussetzung für die militärische Handlungsfähigkeit Washingtons – auch wenn die NATO als Bündnis nach offizieller Lesart nicht direkt in die Operation eingebunden ist.
Gerade diese Unterscheidung ist politisch bedeutsam. Denn die militärische Infrastruktur, auf welche die USA zurückgreifen, liegt zu großen Teilen in Mitgliedstaaten des Bündnisses. Ohne europäische Basen, Lufträume und Unterstützungsleistungen wären Tempo und Umfang der Einsätze kaum aufrechtzuerhalten. Dass die Allianz als solche nicht operativ beteiligt ist, ändert nichts daran, dass einzelne Bündnisstaaten logistische Knotenpunkte bereitstellen.
Vor diesem Hintergrund erhält die Schweizer Haltung besonderes Gewicht. Überflüge ausländischer Militärmaschinen sind aus neutralitätspolitischen Gründen bewilligungspflichtig; bei politisch heiklen Gesuchen entscheidet der Bundesrat. Bislang wurde kein entsprechender Entscheid kommuniziert. Doch die faktische Umrundung des Schweizer Luftraums legt nahe, dass Washington die Sensibilität der Lage anerkennt – und möglichen neutralitätsrechtlichen Konflikten vorbeugt und weiß, dass Bern eine solche Bewilligung nicht erteilen würde.
Völkerrechtlich stellt sich die Frage, wann das Neutralitätsrecht zur Anwendung kommt. Denn dieses bezieht sich ausschließlich auf Kriegsparteien und Kriegshandlungen. Während einzelne Experten argumentieren, die Intensität der Kampfhandlungen spreche bereits für dessen Geltung, verweist Außenminister Ignazio Cassis (FDP/Tessin) auf die sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen. Sollte die Schwelle überschritten werden, wäre eine Sperrung des Luftraums für militärische Flüge kriegführender Staaten denkbar.
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass die Schweiz in vergleichbaren Situationen früh Klarheit geschaffen hat. Im Vorfeld des Irakkriegs 2003 untersagte der Bundesrat militärische Überflüge mit Verweis auf die offensichtliche Vorbereitung von Kampfhandlungen.
Die aktuelle Flugpraxis deutet darauf hin, dass die amerikanischen Streitkräfte eine allfällige Sperrung des Schweizer Luftraumes aufgrund des Neutralitätsrechts faktisch antizipieren. Indem sie den Schweizer Luftraum meiden, respektieren sie die besondere Stellung des Landes – und unterstreichen zugleich, wie sehr moderne Militärinterventionen auf internationale Infrastruktur angewiesen sind.
Für die Schweiz wird damit einmal mehr sichtbar, was Neutralität im 21. Jahrhundert bedeutet: keine Isolation, aber eine klare rechtliche und politische Linie inmitten globaler Verflechtungen. In einer Zeit, in der militärische Allianzen und logistische Netzwerke eng ineinandergreifen, erscheint diese Linie nicht als Relikt, sondern als bewusst gewählter Kompass.
Es mag sein, dass das Zurverfügungstellen von Militärbasen in den hauptsächlich betroffenen Ländern im Moment keine fühlbaren Konsequenzen hat. London und Berlin sind außerhalb der Reichweite der iranischen Drohnen. Allerdings ist das bereits im Fall von Zypern nicht der Fall.
Die Insel war von den 1870er Jahren bis 1960 britische Kolonie. Damit wollten die Engländer den Zugang zum Suezkanal sichern. Nolens volens musste Zypern bei der Unabhängigkeit den Bestand von zwei britischen Basen zugestehen. Gerade die Luftwaffenbasis Akrotiri wird regelmäßig für Kriegseinsätze benützt – auch jetzt; und die Antwort Irans in Form von Drohnen ließ nicht lange auf sich warten.
Hat man sich einmal der NATO angeschlossen und sind die Militärbasen einmal da, dann wird es für ein Land sehr schwierig, deren Benutzung zu verhindern. Auch bei einem Konflikt, aus dem man sich mutmaßlich heraushalten will. Die spanische Regierung kann davon ein Liedlein singen. Sie verweigert den USA die Nutzung der gemeinsamen Militärbasen Rota und Morón für Angriffe auf den Iran und beruft sich dabei auf das Völkerrecht. Die Entscheidung löste scharfe Kritik und Drohungen aus den USA aus. Die Schweiz sollte sich also nicht leichtfertig von der jahrhundertelang bewährten Neutralität verabschieden.
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Wiltrud Schwetje

Susanne Schmieden

Konstantin Demeter

Lars Ebert

Torsten Engelbrecht

Daniel Funk

Tilo Gräser

Andreas Rottmann
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat kürzlich eine Aktualisierung der französischen Nukleardoktrin vorgestellt. In einer Rede zum Thema offenbarte er die Vision, seinen nuklearen Schutzschirm auf größere Teile Europas auszuweiten. «Wir treten in eine Phase der erweiterten Abschreckung ein», betonte Macron. Frankreich werde für die kollektive Sicherheit Europas eintreten.
Im Rahmen der neuen Strategie will Frankreich entsprechende Übungen für europäische Verbündete öffnen und seine strategischen Kräfte, einschließlich der Luftwaffe, in ganz Europa einsetzen. Macron kündigte außerdem an, dass Frankreich seinen Bestand an Atomsprengköpfen – derzeit auf etwa 300 geschätzt – erhöhen werde. Eine genaue Zahl nannte er nicht. «Wir werden keine Zahlen mehr kommunizieren», sagte der französische Regierungschef.
Acht europäische Länder – Deutschland, das Vereinigte Königreich, Polen, die Niederlande, Belgien, Griechenland, Schweden und Dänemark – haben sich laut Macron bereit erklärt, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen. Deutschland will bereits in diesem Jahr strategische Standorte besuchen und an gemeinsamen Übungen teilnehmen. Zudem haben Bundeskanzler Friedrich Merz und Macron eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der die Einrichtung einer «Lenkungsgruppe» für eine engere Zusammenarbeit bei der «nuklearen Abschreckung» angekündigt wird.
Schon im Februar hatte Merz auf der Münchener Sicherheitskonferenz kundgetan, dass Deutschland bereits vertrauliche Gespräche mit Frankreich geführt habe – und dass Berlin sowie andere europäische Mächte über die Einrichtung einer europaweiten nuklearen Abschreckung diskutiert hätten (wir berichteten).
Zwar hatte Merz in diesem Zusammenhang betont, dass er keine deutschen Atomwaffen anstrebe und sich an den 1990 geschlossenen Zwei-Plus-Vier-Vertrag halten wolle, der sowohl den Besitz als auch die Verfügungsgewalt über Atomwaffen ausschließt, aber seine begeisterte Unterstützung der französischen Pläne hat dennoch einen unangenehmen Beigeschmack.
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