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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)


Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Neutralität unter Druck – warum die Schweiz mehr sein muss als scheinen

Die Schweizer Neutralität ist älter als der Bundesstaat – und umstrittener denn je. In seinem Vortrag bei der Bewegung für Neutralität, Lokalgruppe Zürich, spannte Ralph Bosshard den Bogen von den Schlachten des Zweiten Koalitionskriegs 1799 zu napoleonischer Zeit bis zu den strategischen Narrativen von EU und NATO im 21. Jahrhundert. Seine zentrale These: Neutralität war nie Bequemlichkeit, sondern geopolitische Antwort auf eine exponierte Lage.

Der Blick zurück zeigt, wie fragil Stabilität in Europa stets war. Mit der Auflösung respektive dem Zerbrechen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 und dem Wiener Kongress 1815 entstand eine Pentarchie (Fünferherrschaft) der Großmächte – flankiert von neutralen Pufferstaaten. Die Schweiz wurde Teil dieses Gleichgewichts. Nationalistische Einigungsbewegungen in Deutschland und Italien setzten das Modell im 19. Jahrhundert erneut unter Druck.

1914 war die Schweiz von kriegführenden Mächten umgeben. Bosshard erinnerte daran, dass es damals mehrere neutrale Staaten in Europa gab – doch das Konzept geriet zunehmend unter Stress. Spätestens 1939, in einer Ordnung ohne funktionierendes System kollektiver Sicherheit und geprägt von Appeasement (Anpassungspolitik), blieb bewaffnete Neutralität für die Schweiz die «einzige verbleibende Alternative», wie Bosshard sagte.

Neutralität, so Bosshard, dürfe jedoch «nicht opportunistisch» sein. Sie brauche Glaubwürdigkeit und Verteidigungsfähigkeit. Das gelte völkerrechtlich wie militärisch. Die Haager Abkommen von 1907 definieren klar, was Neutralität bedeutet: Kein Transit fremder Truppen, keine militärische Nutzung des eigenen Territoriums, keine Duldung von Neutralitätsverletzungen. Generell: Ein neutraler Staat darf keine der Konfliktparteien militärisch unterstützen. Gleichzeitig dürfen wirtschaftliche Beziehungen nicht automatisch als Parteinahme gewertet werden. Neutralität ist ein Rechtsstatus, kein politisches Stimmungsbarometer.

Mit der Gründung der UNO 1945 verschob sich der Rahmen. Ein System kollektiver Sicherheit entstand, allerdings mit einem dominanten Sicherheitsrat und Vetomächten. Für Bosshard bleibt die UNO trotz Reformbedarf «wertvoll». Doch die Praxis habe das Neutralitätsrecht ausgehöhlt – nicht zuletzt durch politische Erwartungshaltungen des Westens.

Besonders kritisch sieht er strategische Narrative, wonach EU und NATO eine Art Alleinvertretung «europäischer Werte» beanspruchten oder ein Monopol auf Schutz vor Russland reklamierten. Daraus erwachse Druck auf neutrale Staaten wie die Schweiz. Die zugespitzte Frage „Neutralität pro Putin?“ greife zu kurz, so Bosshard. Neutralität bedeute nicht Parteinahme, sondern die Weigerung, sich militärisch in Bündnisse einbinden zu lassen.

Sein Fazit ist eindeutig: Dauerhafte Neutralität ist möglich – aber nur mit einer glaubwürdigen Armee und klarer Begrifflichkeit. «Neutralität braucht Schutz», lautet die wiederkehrende Formel des Referenten. Sie könne regionale Kriege eindämmen und Stabilität sichern, wenn sie konsequent gelebt werde. Oder, in den Worten des Vortragstitels: Die Schweiz müsse «mehr sein als scheinen».

Vier Vorlagen, mehrere Zitterpartien: Der Abstimmungssonntag verspricht Hochspannung

Am kommenden Sonntag, dem 8. März, entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über vier Vorlagen. Über die Initiative «Bargeld ist Freiheit» und den direkten Gegenentwurf haben wir hier berichtet. Parallel findet die Abstimmung über die Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» statt (weitere Informationen hier und hier, weiterführende Links in den Beiträgen).

Wichtig ist auch die politische Debatte um die Individualbesteuerung. Die Vorlage zur Individualbesteuerung von Bundesrat (Landesregierung) und Parlament will Ehepaare steuerlich nicht mehr als wirtschaftliche Einheit behandeln, sondern jede verheiratete Person separat besteuern (weitere Informationen hier).

Etwas im Schatten dieser drei Vorlagen steht die Abstimmung zur Klimafonds-Initiative. Hier zeichnet sich eine wuchtige Ablehnung ab.

In Bezug auf die erstgenannten drei Vorlagen ist das Rennen offen; es dürfte knapp werden. Bei der Bargeld-Initiative dürfen sich die Initianten gute Chancen ausrechnen, zumindest den Gegenvorschlag über die Ziellinie zu bringen. Die Initiative hat es wegen der hohen Hürde des Ständemehrs recht schwer, ist aber absolut nicht chancenlos.

Das gleiche gilt für die SRG-Initiative. Dort dürfte es enorm knapp werden, vor allem weil die Gegner mit enormem Mitteleinsatz kämpfen und die Unterstützung der federführenden SVP bröckelt. Bei der Individualbesteuerung ist nur ein einfaches Volksmehr nötig. Obwohl sich anfänglich eine breite Zustimmung abzeichnete, haben die Gegner in den letzten Wochen sehr stark aufgeholt, wodurch eine Ablehnung möglich erscheint.

Regierungen weltweit sollen Initiativen zur Alterskontrolle stoppen

Über 400 Sicherheitsexperten aus 30 Ländern fordern in einem offenen Brief die Regierungen weltweit auf, die populäre Einführung von Altersverifizierungssystemen als Zugangskontrolle zu Internetdiensten zu stoppen. Solche Regelungen könnten mehr Schaden als Nutzen bringen, daher müssten zunächst die Auswirkungen auf Datenschutz und Sicherheit hinreichend verstanden sein.

Zwei entscheidende Fragen seien noch nicht geklärt: erstens, ob die Altersüberprüfung überhaupt wirksam ist, und zweitens, welche potenziellen Schäden für die allgemeine Sicherheit und Privatsphäre bestehen. Die Unterzeichner sind unmissverständlich, sie schreiben:

«Wir halten es für gefährlich und gesellschaftlich inakzeptabel, einen groß angelegten Zugangskontrollmechanismus einzuführen, ohne genau zu wissen, welche Auswirkungen verschiedene Designentscheidungen auf die Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung und letztlich auf die Entscheidungsfreiheit und Autonomie von Einzelpersonen und Nationen haben können.»

Die Wissenschaftler weisen die zugrundeliegende Sorge nicht zurück. «Wir teilen die Bedenken hinsichtlich der negativen Auswirkungen, die der Kontakt mit schädlichen Online-Inhalten auf Kinder hat», heißt es in dem Schreiben. Was sie ablehnen, sei der Lösungsvorschlag, der jeden Erwachsenen zu einem Verdächtigen mache und ihn zwinge, seine Identität nachzuweisen, bevor er Zugang zum offenen Internet erhalte, ergänzt Reclaim The Net. Regierungen würden eine Überwachungsinfrastruktur aufbauen, die sich als Kinderschutz tarnt.

Altersbezogene Vorschriften gibt es in der Offline-Welt schon seit langem, räumt das Schreiben ein. Die aktuellen Vorschläge zur Altersüberprüfung im Internet gingen jedoch weit über Szenarien wie Alkoholerwerb hinaus. Besonders kritisch sei, dass ihnen die Privatsphäre fehle, die bei einer Überprüfung von Ausweisdokumenten im realen Leben gewährleistet sei. Wenn jede Suchanfrage, jede Nachricht an einen Freund und jeder online gelesene Nachrichtenartikel eine Identitätsbestätigung erfordere, sei das etwas ganz anderes.

Ein echtes System zur Altersverifizierung würde «staatlich ausgestellte Ausweise mit starkem kryptografischem Schutz für jede einzelne Interaktion mit den Diensten» erfordern, erklären die Forscher. Dies würde zu einer geringen Benutzerfreundlichkeit und zum Ausschluss aller Nutzer ohne solche IDs führen. Zudem müssten internetweite Vertrauensinfrastrukturen geschaffen werden, deren technische Umsetzung komplex wäre und deren weltweite rechtliche Durchsetzung zweifelhaft erscheine.

Altersüberprüfungen ließen sich erfahrungsgemäß leicht umgehen. Sie könnten aber nicht nur unwirksam sein, sondern die Online-Sicherheit sogar beeinträchtigen, argumentieren die Wissenschaftler. Diese Maßnahmen führten unweigerlich zu einer massiven Einschränkung der Privatsphäre, indem sie Nutzer dazu zwinge, Dienstleistern mehr Informationen preiszugeben als bisher, oder zu Einschränkungen bei der Nutzung von Schutztechnologien wie VPNs.

Ein vollständiges VPN-Verbot zur Durchsetzung von Alterskontrollen bei Teenagern bezeichnet Reclaim The Net als vorhersehbare politische Reaktion. Dies würde allerdings auch Dissidenten, Journalisten und Aktivisten weltweit diesen Schutz entziehen. Die Kollateralschäden seien gravierend und global.

Die Forscher betonen, dass der Zugang zu Online-Inhalten und Social Media-Plattformen nachweislich Vorteile fĂĽr Kinder und Erwachsene habe, wie zum Beispiel Informationen finden oder Rat einholen. Kommunikation und GemeinschaftsgefĂĽhl seien wichtige Aspekte.

Man beobachte jedoch mit großer Sorge, dass die Einführung der Altersüberprüfung all diese Vorteile zunichte zu machen drohe, ohne dass eine Garantie dafür bestehe, dass eine solche Maßnahme die Lösung für die Schäden sei. Gleichzeitig schaffe sie eine Infrastruktur, die dazu missbraucht werden könne, den Zugang zu Internetdiensten aus Gründen zu verbieten, die nichts mit Sicherheit zu tun haben.

US-Sicherheitsexperte: Epstein war Geheimdienstagent Israels

Es steht schon länger der Verdacht im Raum, dass Jeffrey Epstein für Geheimdienste tätig war, um bekannte Persönlichkeiten in kompromittierende Situationen zu bringen, durch die sie erpresst werden können. Genau das behauptet nun Gavin de Becker im Podcast «The Diary of a CEO» mit Moderator Steven Bartlett. De Becker ist ein renommierter Sicherheitsexperte, Spezialist für Gewaltprävention und Berater hochrangiger Persönlichkeiten. Unter anderem ist er zuständig für den Schutz von Jeff Bezos und verschiedenen Staatsoberhäuptern.

Modernity News weist auf folgenden Ausschnitt hin, in dem de Becker behauptet, Jeffrey Epstein habe als Informant für einen US-Verbündeten – konkret Israel – gearbeitet. Dafür gebe es «direkte Beweise». Er wolle diese jedoch in diesem Moment nicht preisgeben.

Dies deckt sich mit langjährigen Spekulationen und Behauptungen in einigen Geheimdienst- und Ermittlungskreisen, dass Epsteins Machenschaften (Erpressung, Zugang zu Eliten und unerklärliches Vermögen) Verbindungen zu ausländischen Geheimdiensten, insbesondere zum israelischen Mossad, hatten, oft über Ghislaine Maxwells Vater Robert Maxwell – der mutmaßlich Verbindungen zum Mossad hatte.

Ähnliche Ansichten wurden dem Portal zufolge auch in anderen Interviews desselben Podcasts geäußert, beispielsweise mit dem ehemaligen CIA-Offizier John Kiriakou. Dieser habe sich überzeugt gezeigt, dass Epstein für die Israelis mit Erpressungstaktiken gearbeitet habe.

De Becker beschreibt Epstein nicht als einzelnen Finanzier und Sexualstraftäter, sondern als bewusst konstruierte Figur, was auf eine inszenierte Operation zur Erpressung hindeutet. Modernity News erläutert:

«Es gibt keine offizielle Bestätigung dieser Behauptungen durch die US-amerikanische oder israelische Regierung, und die Mainstream-Medien behandeln sie oft als unbewiesene Anschuldigungen oder Verschwörungstheorien. Gerichtsdokumente, Epsteins Absprachen mit der Staatsanwaltschaft (mit ungenannten Komplizen) und freigegebene Akten befeuern die Debatte jedoch weiterhin.»

Die vollständige Folge befasst sich mit Überwachungsinstrumenten wie der Pegasus-Spionagesoftware, der Aushöhlung der Privatsphäre, Intuition, der «Gabe der Angst» und dem Schutz der Eliten. Dies mache diesen Abschnitt über Epstein «besonders brisant», so das Portal.

***

Mehr zum Thema Epstein:

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Epstein-Files belegen ausgefeilte «Pandemie»-Finanzarchitektur

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«BGH dürfte am 9. März Zeitenwende für Corona-Impfgeschädigte einläuten»

Am 18. September vergangenen Jahres wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az. 5 U 1139/23) die Berufung einer Zahnärztin zurück. Die Medizinerin hatte wenige Tage nach der Verabreichung des sogenannten «Vektor-Impfstoffs» Vaxzevria von AstraZeneca einen Hörsturz erlitten und dann 150.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Doch das Gericht verneinte einen Produktfehler des «Impfstoffs» Vaxzevria.

Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der «Impfung» und dem plötzlichen Hörverlust der Klägerin sei, so die Richterschaft, nicht hinreichend wahrscheinlich – und erst recht nicht sicher nachgewiesen. Der bloße zeitliche Zusammenhang (Hörsturz drei Tage nach Impfung) reiche als Beleg allein nicht aus. Zugleich meinte man, es sei belegt, dass die Injektion ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise. Und mangels überwiegender Wahrscheinlichkeit einer Schadenseignung des «Impfstoffs» lehnte das OLG auch den Auskunftsanspruch (§ 84a AMG) ab.

Das Urteil war allerdings nicht rechtskräftig und landete beim Bundesgerichtshof (BGH). Mitte Dezember kam es dann beim BGH zu einer Verhandlung. Und wie der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der mittlerweile 1.200 Mandate von Menschen betreut, die gesundheitlich schwer für ihr Leben gezeichnet sind oder gar den Tod von Angehörigen beklagen, im Interview mit TTV und TN erläutert, habe der BGH das OLG Koblenz scharf kritisiert.

So hat das Gericht in Koblenz einfach behauptet, durch die Zulassung der AstraZeneca-Injektion sei dokumentiert, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorhanden sei, und dass hier eine sogenannte Tatbestandsbindung vorliege. Dadurch werden de facto alle Klagen ohne Aussicht auf Erfolg sein. «Doch der BGH hat sich hier dahingehend geäußert, dass es so nicht gehen könne», betont Cäsar-Preller.

Dabei habe der BGH unter anderem vorgetragen, dass das Gutachten, auf dessen Basis seinerzeit die Europäische Arzneimittelagentur die bedingte Zulassung erteilt habe, schon fünf Jahre alt sei – und daher im Grunde nicht mehr zu gebrauchen sei, um zu argumentieren, neue Gutachten zum Nutzen-Risiko-Verhältnis könnten nicht mehr zugelassen werden. Die Prognose des Wiesbadener Anwalts:

«Der BGH dürfte AstraZeneca-Urteil des OLG Koblenz am 9. März aufheben und eine Zeitenwende für Corona-Impfgeschädigte einläuten.»

Bestärkt sieht sich Cäsar-Preller durch das Ergebnis eines Verhandlungstermins vor dem BGH, der kurzfristig anberaumt worden war und am 25. Februar stattfand. Dieser sei, wie der Anwalt im Interview erzählt, auf Drängen des Pharmariesen zustande gekommen.

Dabei sollte die Frage erörtert werden, ob eine Auskunft nach § 84a Abs. 1 AMG über Wirkungen unter anderem eines Impfstoffs nur in Bezug auf den beim jeweiligen Anspruchsteller eingetretenen (nachgewiesenen) Gesundheitsschaden (Krankheitsbild) verlangt werden kann. Und im Ergebnis habe die Anhörung die ganze Sache für AstraZeneca nur «noch schlimmer» gemacht.


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