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Radio München · Das Corona-Unrecht und seine Täter: Die Aufarbeitung beginnt.
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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE
# Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


«BGH dürfte am 9. März Zeitenwende für Corona-Impfgeschädigte einläuten»

Am 18. September vergangenen Jahres wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az. 5 U 1139/23) die Berufung einer Zahnärztin zurück. Die Medizinerin hatte wenige Tage nach der Verabreichung des sogenannten «Vektor-Impfstoffs» Vaxzevria von AstraZeneca einen Hörsturz erlitten und dann 150.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Doch das Gericht verneinte einen Produktfehler des «Impfstoffs» Vaxzevria.

Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der «Impfung» und dem plötzlichen Hörverlust der Klägerin sei, so die Richterschaft, nicht hinreichend wahrscheinlich – und erst recht nicht sicher nachgewiesen. Der bloße zeitliche Zusammenhang (Hörsturz drei Tage nach Impfung) reiche als Beleg allein nicht aus. Zugleich meinte man, es sei belegt, dass die Injektion ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise. Und mangels überwiegender Wahrscheinlichkeit einer Schadenseignung des «Impfstoffs» lehnte das OLG auch den Auskunftsanspruch (§ 84a AMG) ab.

Das Urteil war allerdings nicht rechtskräftig und landete beim Bundesgerichtshof (BGH). Mitte Dezember kam es dann beim BGH zu einer Verhandlung. Und wie der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der mittlerweile 1.200 Mandate von Menschen betreut, die gesundheitlich schwer für ihr Leben gezeichnet sind oder gar den Tod von Angehörigen beklagen, im Interview mit TTV und TN erläutert, habe der BGH das OLG Koblenz scharf kritisiert.

So hat das Gericht in Koblenz einfach behauptet, durch die Zulassung der AstraZeneca-Injektion sei dokumentiert, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorhanden sei, und dass hier eine sogenannte Tatbestandsbindung vorliege. Dadurch werden de facto alle Klagen ohne Aussicht auf Erfolg sein. «Doch der BGH hat sich hier dahingehend geäußert, dass es so nicht gehen könne», betont Cäsar-Preller.

Dabei habe der BGH unter anderem vorgetragen, dass das Gutachten, auf dessen Basis seinerzeit die Europäische Arzneimittelagentur die bedingte Zulassung erteilt habe, schon fünf Jahre alt sei – und daher im Grunde nicht mehr zu gebrauchen sei, um zu argumentieren, neue Gutachten zum Nutzen-Risiko-Verhältnis könnten nicht mehr zugelassen werden. Die Prognose des Wiesbadener Anwalts:

«Der BGH dürfte AstraZeneca-Urteil des OLG Koblenz am 9. März aufheben und eine Zeitenwende für Corona-Impfgeschädigte einläuten.»

Bestärkt sieht sich Cäsar-Preller durch das Ergebnis eines Verhandlungstermins vor dem BGH, der kurzfristig anberaumt worden war und am 25. Februar stattfand. Dieser sei, wie der Anwalt im Interview erzählt, auf Drängen des Pharmariesen zustande gekommen.

Dabei sollte die Frage erörtert werden, ob eine Auskunft nach § 84a Abs. 1 AMG über Wirkungen unter anderem eines Impfstoffs nur in Bezug auf den beim jeweiligen Anspruchsteller eingetretenen (nachgewiesenen) Gesundheitsschaden (Krankheitsbild) verlangt werden kann. Und im Ergebnis habe die Anhörung die ganze Sache für AstraZeneca nur «noch schlimmer» gemacht.

«Brooklyn Project» – Epsteins dystopisches wissenschaftliches Netzwerk

Der deutsche Journalist Frank Höfer, Gründer von NuoViso (heute NuoFlix), hat sich tief in den Kaninchenbau der Epstein-Files begeben und Erstaunliches hervorgebracht. Aus dem ausgegrabenen E-Mail-Verkehr entsteht das Bild eines hochintelligenten Jeffrey Epstein, der fähig ist, mit einem philosophischen Ansatz interdisziplinär und vielschichtig zu denken. Er beschäftigte sich intensiv mit Grenzwissenschaften.

Höfers Untersuchung legt die Verflechtung von Elitewissenschaft, transhumanistischen Bestrebungen und krimineller Ausbeutung offen. Seine Präsentation in der jüngsten «Home-Office»-Sendung hört sich wie ein futuristischer Wissenschafts-Thriller an – faszinierend und gleichzeitig beängstigend. Der Journalist macht allerdings klar, dass es sich dabei lediglich um einen Bruchteil der verfügbaren Dokumente über dieses Thema handelt.

Offensichtlich war der Sexualstraftäter nicht «lediglich» ein Mathematiker und Investor, der unter anderem junge Frauen missbrauchte und sie mutmaßlich im Auftrag von Geheimdiensten für bekannte Persönlichkeiten besorgte, um diese erpressbar zu machen. Epstein beteiligte sich nämlich an Spitzenforschung und finanzierte und leitete ein Netzwerk von Wissenschaftlern, Unternehmern und Visionären, die insbesondere an Künstlicher Intelligenz (KI), Robotik, Bewusstseinsforschung, Genetik und Lebensverlängerung arbeiteten. Unter anderem hat er laut Höfer Investoren dazu gebracht, Milliarden in Firmen wie Hanson Robotic oder Elon Musks Neuralink zu investieren.

Im Kern geht es in dem Video um das um 2007/2008 ins Leben gerufene «Brooklyn Project»: Ein geheimes, groß angelegtes KI- und Biotechnologie-Forschungsprojekt, das in den E-Mails als neues «Manhattan Project» – das US-Atomforschungsprojekt im letzten Jahrhundert – bezeichnet wird. Dabei geht es insbesondere um menschliche Verbesserung. Epstein war bei dem Projekt die zentrale Figur. Er pflegte einen regen E-Mail-Austausch mit führenden Forschern, organisierte Treffen und förderte Kooperationen.

Der Sexualstraftäter war in diesem Rahmen in kontroverse und unethische Aktivitäten verwickelt. So überschnitt sich selbst der massenhafte sexuelle Missbrauch mit seinen wissenschaftlichen Bestrebungen für experimentelle Forschung.

Schlüsselfiguren waren neben Epstein die KI-Forscher Ben Goertzel und Marvin Minski, der deutsche Kognitionswissenschaftler Joscha Bach sowie weitere Wissenschaftler führender Universitäten und Technologieunternehmen. Als eine der «ominösesten Figuren im gesamten Epstein-Netzwerk» bezeichnet Höfer die russische Investorin Maria Drokova, genannt «Masha», die heute den Nachnamen Bucher verwendet.

Viele der mit Epstein verbundenen Personen und Projekte sind weiterhin aktiv oder werden kritisch überprüft. Einige sind aufgrund ihrer Verbindungen mit dem Sexualstraftäter von ihren Stellungen zurückgetreten. Dabei stellt sich unweigerlich die Frage, inwieweit die moderne KI- und Biotechnologieforschung durch diese verdeckten Aktivitäten beschleunigt oder beeinflusst wurde. Im Fokus stehen Ethik, Transparenz und die weitreichenden gesellschaftlichen Folgen.

Ziel des Projekts war ursprünglich die Entwicklung einer allgemeinen künstlichen Intelligenz (AGI), die innerhalb von vier Jahren zunächst das Niveau eines Kleinkindes und innerhalb von zehn Jahren das eines Erwachsenen erreichen sollte. Das geplante Budget betrug rund vier Millionen US-Dollar pro Jahr. Das Forschungsspektrum reichte aber weit über die praktische Entwicklung von KI hinaus und beinhaltete auch esoterische Studien über Bewusstsein und Parapsychologie – eine ungewöhnliche Mischung aus harter Wissenschaft und Randideen. Dabei ging es auch um Forschung an den Schnittstellen der unterschiedlichen Disziplinen.

Neben Versuchen zur Entwicklung selbstlernender KI-Systeme gehörten somit zu den Forschungsgebieten auch das fundamentale Verständnis des menschlichen Bewusstseins sowie dessen Erhaltung und Übertragung, einschließlich Kopftransplantationen und Gehirnemulation – also das Gehirn im Computer nachbilden – in Kombination mit Robotik. Von «kosmischem Bewusstsein» ist die Rede, einem virtuellen Bewusstsein in einem «unsterblichen kybernetischen Körper». Auch die Anwendung der CRISPR-Technologie und Designerbabys waren Thema.

Zum Beispiel war ein Ziel, Designerbabys durch Spermamodifikation zu machen und dabei das Bewusstsein in der DNA zu speichern, um gewissermassen einen Klon von sich selbst zu erzeugen. Epstein investierte persönlich in diese Forschung, hat dafür sein Sperma abgegeben und versuchte offenbar, seine eigene DNA weit zu verbreiten. Höfer kommentiert:

«Der wollte nicht einfach nur Frauen begatten, um Babys zu zeugen. Der wollte sich selbst reproduzieren, weil er dachte, mit seiner DNA erschafft er quasi ein Klon von sich selbst, dann ist in diesem Klon auch sein Bewusstsein.»

Hinzu kommt die Erforschung von Telepathie, dem Savant-Syndrom und veränderten Bewusstseinszuständen, oft verbunden mit psychedelischer Forschung und der Suche nach «besonderen Fähigkeiten». Nicht zuletzt fand eine Zusammenarbeit mit Forschern statt, die Quanteneffekte auf die Gehirnfunktion untersuchen.

Epstein scheute sich im Rahmen dieses Projekts auch nicht, renommierte Wissenschaftler zu maĂźregeln. Beispielsweise schrieb er 2016 an Joscha Bach:

«Persönlich gesagt, war für deine Karriere keine große Hilfe, dass du zu Chomsky meintest, er solle lieber ruhig sein, damit er vielleicht etwas Neues lernen könne. Ihn persönlich anzugreifen, ergab wenig Sinn, und egal wie sehr ich versuchte, dich zu beruhigen, bist du in deine eigene Tirade verfallen. In Zukunft sollten du und ich ein ‹sicheres› Wort haben: Wenn ich es sage, MUSST DU AUFHÖREN – egal, wie sehr du weitermachen willst. Es bedeutet STOPP. Hier hast du keine Argumente vorgebracht, die weder Noam noch Martin und ich als gut strukturiert empfanden. Es war stark emotional statt rational und geduldig.»

Bach bedankte sich bei «Jeffrey», dass er «nach all dem» noch mit ihm spreche. Er habe nun eine Pause eingelegt und werde «sehr darauf achten», sich in einer Debatte «nicht wieder in eine solche Lage zu bringen. Es war höchst beschämend».

Der deutsche Kognitionswissenschaftler empfahl Epstein ĂĽbrigens, in Dinge wie postapokalyptische Wissenschaften zu investieren.

Es lohnt sich, das gesamte «Home-Office»-Video anzuschauen. Das «Brooklyn Project» ist ab Minute 16:40 Thema.

Ständerat befürwortet Pflichtangaben in Polizeimeldungen – Debatte über Nationalitätsangabe als Pflicht

Der Schweizer Ständerat hat einer Initiative zugestimmt, die Polizeiangaben zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit von Täterinnen und Tätern, Tatverdächtigen und Opfern verbindlich machen will. Mit 23 zu 16 Stimmen erhielt der Vorstoß von Nationalrat Benjamin Fischer (SVP/Zürich) die notwendige Unterstützung, nachdem eine vorberatende Kommission zuvor ein Nein vorgeschlagen hatte.

Ziel der geplanten Änderung der Strafprozessordnung ist, bundesweit einheitliche Regeln für die Orientierung der Bevölkerung zu schaffen – mit klar definierten Ausnahmen etwa zum Persönlichkeitsschutz oder wenn Personen unmittelbar identifizierbar wären.

Befürworter argumentieren, dass das Weglassen von Angaben Raum für Spekulationen und selektive Deutung lasse. Ohne verbindliche Angabe von Nationalität könnten Medien oder Akteurinnen und Akteure unterschiedliche Narrative stützen, indem sie bestimmte Aspekte betonen und andere verschweigen – wie etwa in Deutschland im Zusammenhang mit dem kürzlich thematisierten tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter, über den unter anderem Transition News berichtete: Dort wurde der Vorfall als Beispiel eines «Narrativs vor der Zerreißprobe» diskutiert, weil in der öffentlichen Wahrnehmung unterschiedliche Erzählstränge um den Hintergrund der Tat entstanden sind.

Mit verbindlichen Angaben könnte – so die Befürworter – von vornherein eine faktenbasierte Grundlage geschaffen werden, auf der sich öffentliche Debatten besser orientieren können und gegen unbelegte Interpretationen abgesichert werden.

Gegenstimmen im Ständerat, insbesondere aus der Ständeratskommission, sahen keine ausreichende Notwendigkeit für einheitliche Bundesregeln. Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/Zürich) verwies darauf, dass viele Kantone bereits heute eigene Vorgaben zur Veröffentlichung von Alters- und Herkunftsangaben in Polizeimeldungen hätten. Ein Eingriff in die kantonale Hoheit sei daher nicht zwingend geboten. Zudem sei nicht in jedem Fall ersichtlich, dass die Nennung der Staatsangehörigkeit von öffentlichem Interesse sei.

Der Vorstoß war zuvor bereits im Nationalrat mit 100 zu 84 Stimmen angenommen worden, was quer durch mehrere Parteien – neben der SVP auch Teile von FDP und Mitte – Unterstützung fand. Die zuständige Kommission im Nationalrat kann nun einen konkreten Vorschlag zur Anpassung der Strafprozessordnung ausarbeiten.

Sexualkunde in der 5. Klasse: Strafanzeige erschĂĽttert St. Galler Schule

An der Primarschule in BĂĽtschwil im Schweizer Kanton St. Gallen sorgt eine Unterrichtseinheit in einer 5. Klasse fĂĽr erhebliche Diskussionen. Das Lehrernetzwerk Schweiz hat Strafanzeige sowie eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Der Verein hatte bereits vor wenigen Tagen öffentlich über den Fall berichtet und die Ereignisse detailliert geschildert. Nun sollen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden prüfen, ob rechtliche oder dienstrechtliche Grenzen überschritten wurden.

Nach Darstellung des Netzwerks wurden zehn- bis elfjährige Kinder mit Themen wie Samenspende, Leihmutterschaft, Pornografie und Kondomgebrauch konfrontiert. Zum Einsatz gekommen seien realitätsnahe 3D-Modelle von Geschlechtsteilen; Kondome seien demonstrativ übergestülpt worden, die Kinder hätten Materialien anfassen können. Zudem sei ihnen gezeigt worden, wie im Internet die «richtige Kondomgröße» ermittelt werden könne.

Besonders kritisch wird gewertet, dass die Lektion von einer externen Fachstelle durchgeführt worden sei – ohne Anwesenheit einer regulären Lehrperson. Kritiker sprechen von einer Grenzüberschreitung und stellen die Altersangemessenheit infrage.

In der Anzeige wird unter anderem auf Art. 187 des Strafgesetzbuches verwiesen, der sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren unter Strafe stellt. Ob Unterrichtsinhalte diesen Tatbestand erfüllen können, ist juristisch umstritten und hängt stark vom konkreten Kontext und der pädagogischen Zielsetzung ab. Eine abschließende rechtliche Bewertung liegt nicht vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der St. Galler Kantonsrat Heinz Herzog (EDU) hat dem Regierungsrat 16 Fragen eingereicht. Er thematisiert unter anderem entwicklungspsychologische Aspekte sowie die Verantwortung der Bildungsbehörden bei der Auswahl externer Anbieter.

Der Fall fällt zudem in eine bildungspolitisch sensible Phase: Nach dem Rücktritt des langjährigen SVP-Bildungsdirektors Stefan Kölliker steht das Erziehungsdepartement unter neuer Leitung. Seitdem amtet mit Laura Bucher (SP) eine Vertreterin der Sozialdemokratie. Beobachter erwarten, dass der Regierungsrat auch grundsätzlich Stellung zur Praxis externer Sexualpädagogik-Angebote nehmen wird.

Der Vorfall in Bütschwil berührt eine zentrale Frage: Wie weit darf schulische Sexualerziehung gehen – und ab welchem Punkt wird sie als überfordernd und übergriffig empfunden? Befürworter umfassender Aufklärung verweisen auf Prävention und Schutz vor Missbrauch. Kritiker warnen vor einer Verlagerung sensibler Themen in ein Alter, das entwicklungspsychologisch noch nicht reif dafür sei.

Ob die Ereignisse in Bütschwil einen Einzelfall darstellen oder strukturelle Fragen aufwerfen, wird nun Gegenstand politischer und juristischer Klärung sein. Klar ist: Transparenz, pädagogische Verantwortung und die Einbindung der Eltern sind entscheidend, wenn Vertrauen in die Schule gewahrt bleiben soll.

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