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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

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Corona Transition

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Die gefährliche neue Logik des Krieges gegen den Iran und der Schatten über Palästina

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von l'AntiDiplomatico ĂĽbersetzt und ĂĽbernommen.

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Der koordinierte Angriff der USA und Israels auf den Iran, der in der Ermordung des Obersten Führers Ayatollah Ali Khamenei und zahlreicher hochrangiger Beamter gipfelte, hat ein neues und äußerst gefährliches Kapitel in der Geschichte des Nahen Ostens und der Welt aufgeschlagen. Es handelt sich weder um eine Reaktion auf eine laufende Invasion noch um eine vom UN-Sicherheitsrat autorisierte Aktion. Es war ein Präventivschlag gegen einen souveränen Staat, der als strategische Notwendigkeit für Israel gerechtfertigt wurde, das nach Vorherrschaft und Expansion strebt, aber über kein völkerrechtliches Mandat verfügt.

Ayatollah Khamenei unterstützte und verteidigte, wie schon andere Führer vor ihm im Irak und in Libyen, die palästinensische Sache (so glauben es zumindest einige) und wandte sich gegen das, was er als US-Angriffskriege und Kampagnen zur regionalen Destabilisierung bezeichnete. Er präsentierte sich als Stimme – wenn auch eine umstrittene – eines globalen Südens, der der unipolaren Vorherrschaft und der Hegemonie Washingtons zunehmend überdrüssig war.

Was diesen Moment so entscheidend macht, ist nicht nur das Ausmaß der Gewalt oder der damit geschaffene Präzedenzfall, sondern der Beweis, dass der Völkermord im Gazastreifen und die ethnische Säuberung im Westjordanland gezielte Aktionen gegen die Palästinenser und die gesamte Region waren, mit dem letztendlichen Ziel der Annexion und Kontrolle durch ein fanatisches, extremistisches und kolonialistisches Israel, das jüdischen Suprematismus und messianische Rhetorik nutzt, um die Region zu destabilisieren und die Macht an sich zu reißen.

Die nach 1945 entstandene internationale Ordnung basierte trotz ihrer vielen Unvollkommenheiten und ihrer Verankerung in der Macht der Großmächte durch den Sicherheitsrat und das Vetorecht auf dem Prinzip, dass Gewalt zwischen Staaten einer eindeutigen rechtlichen Rechtfertigung bedarf. Wenn gezielte Tötungen die höchste politische Autorität eines Landes erreichen, verschwimmt die Grenze zwischen Militäroperation und politischem Mord vollständig. Diese Handlungen sind anstößig und illegal.

Das Ergebnis ist und wird niemals eine stärkere Abschreckung sein, sondern strukturelle Instabilität, Schwächung und Spaltung sowie ein permanenter Krieg, der den Aggressoren, die Straflosigkeit und Unterstützung genießen, zugutekommt. Die Auswirkungen dieser Aggression sind tiefgreifend. Wenn die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten die Ermordung von Staatsoberhäuptern, die sich ihren Ultimaten widersetzen, normalisieren, wird die globale Ordnung dauerhaft beschädigt und der Grundstein für zukünftige Konflikte und Kriege gelegt.

Die andauernden Militäroperationen haben bereits verheerende humanitäre Folgen. Bei einem einzigen Luftangriff auf eine Mädchenschule in Minab im Süden Irans wurden über hundert Mädchen getötet und viele weitere verletzt. Diese Ereignisse verdeutlichen die Aushöhlung der Schutzmechanismen, die das humanitäre Völkerrecht eigentlich gewährleisten soll. Dies ist das Ergebnis von zweieinhalb Jahren Völkermord am palästinensischen Volk durch Israel, das mit Unterstützung seiner Verbündeten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht und dabei völlig straflos bleibt.

Gleichzeitig fällt die weltweite Fokussierung auf den Iran mit einer Beschleunigung der Entwicklungen in den besetzten palästinensischen Gebieten zusammen. Militärangriffe, Landenteignungen und die Gewalt von Siedlern im Westjordanland haben sich verschärft. Der Siedlungsbau schreitet rasant voran und festigt Israels faktische Annexion des Westjordanlandes. Administrative Kontrolle, territoriale Zersplitterung und demografische Veränderungen prägen die Realität vor Ort zunehmend und unwiderruflich.

Da sich die internationale Aufmerksamkeit auf die Konfrontation mit dem Iran richtet, werden diese strukturellen Transformationen als Nebensächlichkeiten behandelt und in den Hintergrund einer umfassenderen regionalen Krise gerückt. Tatsächlich stellt dies eine Fortsetzung der israelischen Agenda dar: Der Angriff auf den Iran dient dazu, den Völkermord und die ethnische Säuberung des palästinensischen Volkes ungehindert fortzusetzen und Israels Position als absolute Hegemonialmacht in der gesamten Region auszubauen.

Die faktische Annexion des Westjordanlandes läuft Gefahr, unter dem Deckmantel eines regionalen Krieges normalisiert zu werden. Die Palästinafrage wird erneut übergeordneten geopolitischen Narrativen untergeordnet, und Besatzung und Annexion werden in den Hintergrund gedrängt, anstatt als zentrale und schockierende rechtliche und moralische Krisen anerkannt zu werden – nicht nur für die Region, sondern für den gesamten Planeten und insbesondere für den Westen, der seine demokratischen Prinzipien zunehmend verliert.

Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Eskalation gegen den Iran und dem von Israel im Gazastreifen begangenen Völkermord. Die systematische Vernichtung der palästinensischen Zivilbevölkerung, begleitet von öffentlichen Erklärungen eliminatorischer Absichten und der großflächigen Zerstörung lebensnotwendiger Infrastruktur, stellt nicht nur eine humanitäre Tragödie dar, sondern auch einen strukturellen Bruch in der nach 1945 etablierten internationalen Rechtsordnung. Wenn ein Völkermord ohne Konsequenzen verübt werden kann und gleichzeitig von einem neuen regionalen Krieg überschattet wird, verliert der Grundsatz der internationalen Verantwortung der Staaten seine Bedeutung.

Wenn Präventivkrieg, politische Morde, territoriale Annexionen und Völkermord parallel stattfinden, ohne dass umgehend rechtliche und diplomatische Maßnahmen ergriffen werden, wird die Architektur des Völkerrechts nicht nur geschwächt, sondern gerät in eine Phase der systemischen Aushöhlung, die uns alle gefährdet. Es geht nicht nur um das Schicksal Irans oder Palästinas, sondern um das Überleben einer Ordnung, die auf erkennbaren Grenzen des Gewalteinsatzes beruht – einer Ordnung, die Regeln festlegt und Stabilität und Frieden schützt.

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Tawfiq Al-Ghussein hat einen Bachelor of Science in Foreign Service (BSFS) von der School of Foreign Service der Georgetown University mit Schwerpunkt Internationale Wirtschaft und einen Master-Abschluss von der School of Oriental and African Studies der Universität London. Er ist Autor und Forscher mit den Schwerpunkten Geopolitik, Völkerrecht und Politische Ökonomie.

Rania Hammad studierte Politikwissenschaft an der American University of Rome und erwarb einen Master in Internationalen Beziehungen an der Universität Kent, Canterbury. Sie ist Mitglied des Global Network for the Question of Palestine und unter anderem Autorin der Bücher «The Other Israeli Voices» und «Palestine in my Heart».

RFK Jr. beruft Kritikerin von Corona-Injektionen in den Impfstoffbeirat der CDC

Der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. hat zwei neue Mitglieder in den Beratungsausschuss für Impfpraktiken (ACIP) der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) berufen. Wie The Defender berichtet, geschieht dies weniger als einen Monat vor der geplanten Sitzung des Gremiums zur Erörterung von Impfschäden durch COVID-«Impfstoffe».

Bei den neuen Mitgliedern handelt es sich um den Hausarzt Dr. Sean G. Downing aus Florida und die Kinderärztin Dr. Angelina Farella aus Texas. Farella ist Mitglied von America's Frontline Doctors, einer Organisation, die sich für medizinische Freiheit einsetzt. The Defender zufolge sprach sie sich während der «Pandemie» gegen die Corona-Impfpflicht aus. Sie sorgte 2021 demnach für Schlagzeilen, als sie öffentlich die Sicherheit und die Notwendigkeit dieser Injektionen in Frage stellte.

Im Januar deutete ACIP-Ausschussmitglied Dr. Robert Malone – Virologe und ebenfalls ein Kritiker der Corona-Spritzen – laut dem Portal an, dass ACIP die Entfernung von COVID-«Impfstoffen» vom Markt in Betracht ziehen würde, sollte die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA dies nicht tun.

Im Juni 2025 hatte Kennedy alle 17 ACIP-Mitglieder entlassen und die Stellen neu besetzt. Im selben Monat hatte er in einem Gastbeitrag im Wall Street Journal erklärt, dass ACIP aufgrund der Verbindungen früherer Ausschussmitglieder zur Pharmaindustrie einer Umstrukturierung bedürfe. «Eine gründliche Säuberung ist notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Impfstoffwissenschaft wiederherzustellen», so Kennedy.

Neben Farella und Malone, der sogar entscheidend zur mRNA-Technologie beigetragen hat, gehören dem Gremium auch andere Impfskeptiker und insbesondere Kritiker der COVID-Injektionen an. So zum Beispiel Retsef Levi, der die mRNA-Impfstoffe öffentlich als gefährlich bezeichnet und sich für deren Marktrücknahme ausgesprochen hat. Oder der Kinderkardiologe Kirk Milhoan, der Berichten zufolge während der «Pandemie» den Einsatz von Hydroxychloroquin und Ivermectin zur Behandlung der Krankheit befürwortete.

Mittlerweile hat das ACIP dafür gestimmt, das quecksilberhaltige Konservierungsmittel Thimerosal aus Grippeimpfstoffen zu entfernen, und die Empfehlung, dass alle Neugeborenen eine Hepatitis-B-Impfung erhalten sollten, aufgehoben. Im September stimmte das ACIP dafür, eine individuelle Entscheidungsfindung für den COVID-«Impfstoff» zu empfehlen.

Schuldspruch ohne echte Auseinandersetzung? Der Fall Manuel Albert

Der Fall nahm seinen Anfang im Jahr 2022: Damals durchsuchte die Polizei die Wohnung des Schweizer Arztes Manuel Albert. Albert, der sich während der Corona-Zeit als Kritiker staatlicher Maßnahmen positioniert hatte, verweigerte zunächst den Zutritt. Die Beamten verschafften sich mit einem Schlüsseldienst Zugang und führten ihn nach einer kurzen Rangelei zu Boden und legten ihn in Handschellen. Im Raum standen Vorwürfe unrechtmäßig ausgestellter Maskenatteste sowie der Abgabe beziehungsweise Einfuhr von nicht zugelassenen Medikamenten. Das Bezirksgericht Höfe sprach ihn im Februar 2025 in erster Instanz schuldig (wir berichteten hier).

Gegen dieses Urteil legte Albert Berufung ein – ausführlich begründet und juristisch differenziert. Die Verteidigung stellte den Fall in einen größeren Kontext der ärztlichen Methoden- und Therapiefreiheit. Zentral war das Argument, dass der Wirkstoff Ivermectin in der Schweiz grundsätzlich zugelassen sei und ein sogenannter Off-Label-Use – eine Verschreibung außerhalb des Verwendungszweckes, für den er an sich zugelassen ist – rechtlich zulässig bleibe.

Maßgeblich sei nicht die spezifische Covid-Indikation, sondern die generelle Zulassung des Wirkstoffs. Selbst im gegenteiligen Fall habe während der Pandemie eine Notlage bestanden, welche eine Einfuhr durch Medizinalpersonen für Notfälle rechtfertigen könne. Auch berief sich die Verteidigung auf Rechtfertigungsgründe wie das Handeln aus beruflicher Pflicht oder rechtfertigenden Notstand.

Bezüglich der beschlagnahmten «Vibasin 19»-Produkte argumentierte sie, diese seien zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht als Arzneimittel eingestuft gewesen; eine spätere Qualifikation dürfe nicht rückwirkend strafbegründend wirken. Und auch der Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung wurde bestritten: Weder liege eine erhebliche Behinderung vor, noch sei der Hausdurchsuchungsbefehl anfänglich korrekt vorgewiesen worden.

Am 24. Februar 2026 fällte das Kantonsgericht Schwyz sein Urteil in zweiter Instanz: Die Berufung wurde abgewiesen, ebenso die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. Albert wurde der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (versuchte Einfuhr von je 3.000 Ivermectin-Tabletten), der vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (Einfuhr von 7.500 Tabletten) sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Die Strafe: 90 Tagessätze zu 330 Franken, insgesamt 29.700 Franken, bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmten Präparate an und auferlegte Albert den Großteil der Verfahrenskosten.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Allerdings fällt auf, dass die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin von Swissmedic als Privatklägerin in den Augen von Prozessbeobachtern kaum substanziell auf die detaillierten und juristisch fundierten Argumente der Verteidigung eingegangen sind. Sollte auch das Kantonsgericht die zentralen Fragen – etwa zur Zulässigkeit des Off-Label-Use, zur Notstandssituation in der Pandemie oder zur fehlenden Rückwirkung einer späteren Produkteinstufung – nur am Rand behandeln, würde sich der Eindruck verfestigen, dass hier weniger eine differenzierte Rechtsprüfung als vielmehr eine Bestätigung der bisherigen Linie erfolgte, Ivermectin als billige und patentfreie Behandlungsalternative unter allen Umständen vom Massengebrauch in der Schweiz fernzuhalten.

Der Fall Albert berührt Grundsatzfragen: Wie weit reicht die ärztliche Therapiefreiheit, insbesondere in Krisenzeiten? Wann wird aus einer beruflichen Gewissensentscheidung eine Straftat? Und wie sorgfältig setzen sich Gerichte mit unbequemen Argumenten auseinander? Ohne schriftliche Begründung bleibt offen, ob das Kantonsgericht diese Fragen vertieft geprüft oder sich – wie schon die Vorinstanz – auf eine formale Betrachtung beschränkt und ohne detaillierte rechtliche Würdigung vom Tisch gewischt hat. Für Albert bedeutet das Urteil vorerst eine weitere Niederlage.

Kommentar Transition News

Der Gerichtsfall Manuel Albert ist zu Recht auf großes öffentliches Interesse gestossen. Letzte Woche waren auf dem Hauptplatz vor dem Gericht etwa 120 Unterstützer; im Gerichtssaal war nur Platz für 15 Zuhörer, darunter auch Pressevertreter. Denn der Fall berührt auch grundsätzliche Fragen des Verhältnisses Arzt-Patient und Arzt-Behörden. Es ist deshalb für die rechtsstaatliche Debatte zu hoffen, dass es sich bei der Berufungsverhandlung erst um den nächsten Akt handelte und nicht um das Finale.

In Bezug auf die Tragweite und Präjudizwirkung dieses Falles ist es richtig, dass der Fall letztlich vor Bundesgericht entschieden wird. Der Arzt hat jedenfalls angekündigt, die Sache weiterzuziehen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Vielleicht erklärt sich jemand, dem die ärztliche Therapiefreiheit ein Anliegen ist, bereit, eine solche Beschwerde in Strafsachen zu sponsern?



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===Peter Mayer==

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