Gelbe Zuwendungsbriefe
Sie ist wieder da â oder war wohl nie weg â, die Diskussion um âwas geht und was geht nichtâ in der Kulturförderung. Tricia Tuttle, die kĂŒnstlerische Leitung der Berlinale, scheint laut aktuellen Berichten vorlĂ€ufig davongekommen zu sein â betreutes Kuratieren. Ihr wĂ€ren beinahe ĂuĂerungen einer ihrer unzĂ€hligen GĂ€ste auf der Preisverleihung zum VerhĂ€ngnis geworden. Man muss nicht teilen, was der syrisch-palĂ€stinensische Filmemacher Abdallah Alkhatib geĂ€uĂert hat, man mag sich sogar angegriffen fĂŒhlen. Aber sollte man es von vornherein unterbinden? Die Debatte ist der Lackmustest fĂŒr das VerhĂ€ltnis von Kultur und Politik: ob kĂŒnstlerische Freiheit oder autoritĂ€re Instrumentalisierung die öffentliche Kulturförderung bestimmt. Letzteres bedeutet den Ausschluss einzelner Meinungsstandpunkte, entweder durch zuwendungsrechtliche Vorgaben in der Haushaltsordnung, Auflagen in Förderbescheiden oder politischen Druck, Förderungen zu kĂŒrzen oder Personen zu ersetzen, um damit vorauseilenden Gehorsam einzufordern. Zuletzt erschienen zahlreiche ĂŒberzeugende Artikel zu Fördertheorie und Förderpraxis sowie den Extremismusklauseln, die sich zwar nicht mit der Kultur befassen, aber der Sache nach dasselbe gesellschaftspolitische Problem besprechen: nicht aushalten zu können, dass nicht alle meiner Meinung sind. Dabei ist gerade das eines der Wesensmerkmale der Demokratie und erst recht der Kultur und Kunst.
Es zieht kalt im öffentlichen Diskursraum
Antidiskriminierung, Antisemitismus, Verfassungstreue und vergleichbare Wertvorstellungen im Kontext der Leistungsverwaltung zu tragenden MaĂgaben einer Auswahlentscheidung bzw. Auflage im ZuwendungsverhĂ€ltnis zu erheben, mag in vielen FĂ€llen ein nachvollziehbares Anliegen sein und auch von gut gemeinten Motiven getragen sein. Gut gemeint heiĂt aber nicht zwingend gut gemacht. Diese âKlauselnâ eint, dass sie unabhĂ€ngig von ihrer politischen Ăberzeugungskraft auf erhebliche rechtliche Bedenken stoĂen. Soweit sie Standpunktdifferenzierungen vornehmen, die die Meinungsfreiheit einschrĂ€nken, ĂŒberschreiten sie zumeist verfassungsrechtliche Grenzen. Ganz zu schweigen von den âchilling effectsâ durch vorauseilenden Gehorsam der Kulturschaffenden, die in der Folge einen weiten Bogen um betreffende Themen machen, was eine (möglicherweise nicht intendierte) Verengung des Diskurses nach sich zieht.
Eine weitere Perspektive verdeutlicht das Problem: FĂŒhrt man sich eine geeignete Verwaltungspraxis fĂŒr die Durchsetzung entsprechender Klauseln vor Augen, entpuppt sich diese als vielfach bezeichnete âGesinnungsprĂŒfungâ (z.B. hier und hier). FĂŒr diese ĂberprĂŒfung mĂŒsste die Verwaltung eine unbestimmte Anzahl von ĂuĂerungen auf unterschiedlichen Plattformen zu einem Gesamtbild zusammentragen, das eine Prognosebewertung (!) durch den HoheitstrĂ€ger rechtfertigt. Um das zu vermeiden, war es viele Jahre demokratischer Konsens, dass der öffentliche Diskursraum, nicht der juristische, der richtige Ort war, um ĂŒber Verfehlungen zu urteilen â und es dabei zu belassen.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass im Moment der Empörung DebattenbeitrĂ€ge sich zunĂ€chst einmal offen fĂŒr Vermeidung, Regulierung, Verbot oder anderweitiges âLeise-stellenâ stark machen (viele auch nicht, wie der Deutsche Kulturrat, der Bundesverband Regie, die SPD oder die GrĂŒnen). Das ist auch nicht verboten oder dem Grunde nach verwerflich, verschiebt die Balance von kĂŒnstlerischer Freiheit und politischer Einflussnahme jedoch zugunsten letzterer. Denn die Forderung unterschĂ€tzt die Dynamik und Bedeutung der Diskussion, wie auch die neue Berichterstattung ĂŒber weitere politisch motivierte Einflussnahme im Kontext des Deutschen Buchhandlungspreises zeigt. Um die damit einhergehenden Sorgen anschaulich zu machen, haben Kulturschaffende in Workshops Szenarien erarbeitet, die einen Blick in die Glaskugel werfen. Das ThĂŒringen-Projekt hat es vorgemacht: Es kommt nicht auf die Wahrscheinlichkeit an, nur plausibel muss es sein. Im Folgenden ist genau die nun wieder aufflammende Diskussion einer Ausgrenzung von erlaubten â wenn auch hochgradig kontroversen â Standpunkten im Kontext der Kulturförderung nachvollziehbar.
Szenario: âDie Berliner Klauselâ
Der Berliner Wahlkampf beginnt leise und routiniert. Parteien versprechen Ordnung, Zusammenhalt, eine gute Zukunft. Im FrĂŒhjahr 2026 kommt es zu einem Eklat auf einer öffentlich geförderten Kulturveranstaltung in Berlin (der Berlinale?). Ein Teilnehmer Ă€uĂert sich nach einer verbreiteten Lesart antisemitisch. Die Distanzierungen erfolgen schnell, doch sie wirken defensiv. Boulevardmedien greifen den Vorfall auf und verknĂŒpfen ihn mit der Frage, warum solche Stimmen ĂŒberhaupt öffentliche Mittel erhalten. Hat man aus der Documenta nichts gelernt? Vertrautes Vokabular taucht wieder auf: wehrhafte Demokratie, klare Kante, öffentlich geförderte Kultur mĂŒsse dem Steuerzahler vermittelbar sein. Man behandelt Einzelereignisse nicht als Ausnahmen, sondern als Symptome eines strukturellen Problems, das der Kultur als Ganzer zugeschrieben wird.
Kurz darauf gibt es AnschlĂ€ge auf öffentliche Infrastruktur, die man der radikalen Linken zuschreibt. Es etabliert sich das Narrativ, es gebe eine neue RadikalitĂ€t, gespeist aus subkulturellen Milieus. Der linke Kulturbetrieb polarisiere, spalte und heize diese Entwicklung an. Der Berliner Wahlkampf verschĂ€rft sich. Reden warnen nun offen vor dem Import internationaler Konflikte und Terror ĂŒber die Kultur als Vehikel.
Mit zunehmender IntensitĂ€t des Wahlkampfs verdichten sich die Themen auf sicherheitspolitische Schwerpunkte. Talkshows laden vermehrt âSicherheitsexpertenâ ein, die vor einer diffusen linken Gefahr warnen. Sie sprechen ĂŒber internationale Konflikte, hybride Bedrohungen und Desinformation. Die Kultur wird dabei als âsoft entryâ markiert, als Raum, in dem sich politische Haltungen unbemerkt verfestigen könnten. Erste GastbeitrĂ€ge sehen in öffentlicher Förderung ein wirksames Steuerungsinstrument, mit dem Risiken prĂ€ventiv eingedĂ€mmt werden könnten.
Hinter verschlossenen TĂŒren arbeitet wĂ€hrenddessen eine kleine Arbeitsgruppe im Finanzressort an einem konkreten Entwurf fĂŒr eine zuwendungsrechtliche âKlauselâ in der Landeshaushaltsordnung. Der Text bleibt unveröffentlicht. Er richtet sich nicht nur gegen Antisemitismus. FörderfĂ€hig soll nur sein, wer Projekte verfolgt, die nicht geeignet sind, die auĂenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu gefĂ€hrden. Parallel Ă€uĂern sich vermeintliche Expert*innen zustimmend. Ăffentlich geförderte Denkfabriken und Thinktanks publizieren Papiere, die die Klausel als sicherheitspolitische PrĂ€vention loben.
Je nĂ€her die Wahl rĂŒckt, desto sichtbarer werden die politischen Verschiebungen. Linke Lager zerstreiten sich, es entsteht erneut eine Koalition aus Konservativen und einer Partei der politischen Mitte. In den Koalitionsverhandlungen wird das Kulturressort neu zugeschnitten. Es arbeitet kĂŒnftig unter der Bezeichnung âBĂŒrgernĂ€he und Kulturpflegeâ. Man wolle Themen des Zusammenhalts in den Mittelpunkt stellen und die Sorgen der sozialen Gruppen ernstnehmen, die sich abgehĂ€ngt fĂŒhlen.
Kaum im Amt, bringt der neue Senat die âBerliner Klauselâ ein. Sie wird innerhalb kĂŒrzester Zeit verabschiedet. Kritik aus der Kulturszene und von Jurist*innen tut der Senat als Wahlkampfreflex ab. Noch wĂ€hrend eine ĂberprĂŒfung durch das Landesverfassungsgericht angestrengt wird, beginnen die Verwaltungen, die Klausel anzuwenden. Interne Anweisungen fordern eine groĂzĂŒgige Auslegung im Sinne der Zielsetzung.
Der Widerruf von Förderbescheiden bzw. RĂŒckforderungen auch fĂŒr die Vergangenheit wird angekĂŒndigt, wenngleich nicht vollzogen. KĂŒnstlerische Gruppen, die sich kritisch mit BĂŒndnispartnern der Bundesrepublik wie Israel oder den USA auseinandergesetzt haben, werden aufgefordert, Unterlagen fĂŒr eine ausfĂŒhrliche PrĂŒfung vorzulegen. Neue Projekte scheitern bereits in der Antragsphase, weil Mitglieder zuvor an Vorhaben beteiligt waren, die noch geprĂŒft werden; solange werden sie von Verfahren ausgeschlossen.
Ăffentlich geförderte VerbĂ€nde veröffentlichen Positionspapiere, die den eingeschlagenen Kurs stĂŒtzen. Kritische Stimmen ziehen sich zurĂŒck. Die gerichtliche ĂberprĂŒfung zieht sich hin, wĂ€hrend sich die Verwaltungspraxis verfestigt. Die UnschĂ€rfe der Norm erweist sich als Anreiz, LoyalitĂ€tsbekenntnisse in FörderantrĂ€ge aufzunehmen. Als das Landesverfassungsgericht die konkrete gesetzliche Regelung fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt, hĂ€lt die Verwaltung sĂ€mtliche Auszahlungen vorlĂ€ufig zurĂŒck. Die ZahlungsfĂ€higkeit der Kulturinstitutionen gerĂ€t unter Druck. Es werden zunĂ€chst keine weiteren Fördermittel ausgeschrieben. Die Kulturschaffenden mĂŒssen ihre Arbeit in zahlreichen FĂ€llen einstellen.
Was als Schutz vor Antisemitismus begonnen hat, wird als Ordnungs- und Sicherheitspolitik fortgefĂŒhrt. Die Kultur in Berlin verĂ€ndert sich leise: weniger Risiko, weniger Reibung, weniger Konflikte. Unpolitisch solle öffentlich geförderte Kunst sein. Ein Jahr nach Beginn des Wahlkampfs ist die Berliner Klausel etabliert. Personen und Gruppen, die in ihren Anwendungsbereich fallen oder mit Betroffenen zusammengearbeitet haben, sind faktisch von der Kunstförderung in Berlin ausgeschlossen. KĂŒnstler*innen verlassen die Stadt.
Rechtsunsicherheit, Rechtsschutz, recht missverstanden
Was lĂ€sst sich auĂer der Illustration eines etwaigen Ablaufs fĂŒr die rechtliche Debatte mitnehmen? Im Szenario taucht der Versuch des Rechtsschutzes nur am Rande auf, doch warum so pessimistisch? Dazu sollte man sich Folgendes vergegenwĂ€rtigen: Leistungsverwaltung ist in weiten Teilen ein rechtsunsicherer Raum. Kulturförderung fuĂt dogmatisch nicht in der abwehrrechtlichen Dimension der Kunstfreiheit, sondern in ihrer objektiv-rechtlichen Dimension. Ein Umstand, den die Kulturpolitik chronisch unterschĂ€tzt, wenn sie die Freiheit von Zensur preist. Aus der objektiven Dimension der Kunstfreiheit erwĂ€chst kein subjektives Leistungsrecht auf Kulturförderung (Dreier GG/Germelmann, Art. 5 Abs. 3 GG, 4. Aufl., 2024, Rn. 75). Der Staat kann, aber muss nicht fördern, so die ganz ĂŒberwiegende Auffassung. Lediglich der derivative Teilhabeanspruch auf gleichheitskonforme Ausgestaltung setzt dem breiten kulturpolitischen Ermessensspielraum Grenzen und sichert eine willkĂŒrfreie Entscheidung ab. Rechtsschutz können sich aber â davon zeugen die wenigen gerichtlichen Entscheidungen â die wenigsten KĂŒnstler*innen zeitlich und finanziell leisten. Abgesehen davon wĂ€re es zumeist ânurâ ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung. Doch der wichtigere Faktor ist: Die Kunstszene ist von öffentlicher Förderung abhĂ€ngig, und das nicht erst seit gestern. Das ist zweifach problematisch. Kunstförderung ist keine âOne-Shotâ-Konstellation. KĂŒnstler*innen können nicht riskieren, dass die Kulturverwaltung, bei der sie ihren Antrag stellen, sie als âProblembĂ€renâ empfindet und sich daraus Nachteile fĂŒr die nĂ€chste Antragstellung ergeben. Zum anderen hĂ€ngen daran nicht nur soziale Schicksale, sondern es brĂ€chen auch Teile der (kritischen) kulturellen Infrastruktur zusammen. SpĂ€testens dann sind nicht nur ein paar KĂŒnstler*innen betroffen, sondern die Zivilgesellschaft als Ganzes.
Das Szenario als Wegweiser
Die traurige Ironie ist, dass das Szenario im Wesentlichen im Januar 2026 erarbeitet wurde und im Februar 2026 die RealitĂ€t nicht auf sich warten lieĂ: Ottilie Klein (CDU) verlangt eine verbindliche Antisemitismusklausel in der steuerfinanzierten Kulturförderung. Der Parteikollege GĂŒnter Krings (ĂŒbrigens auch sicherheitspolitischer Sprecher, welch Zufall) regt an, das BAMF möge auf eine Ausweisung des âHassrednersâ hinwirken. Das sind Stimmen aus dem Bundestag, nicht aus dem Abgeordnetenhaus. Doch wir sind schon mittendrin im Szenario. Skandalisierung wird im Zweifelsfall von rechts erzeugt und die Union springt ĂŒber das Stöckchen. So planen es jedenfalls die Vordenker der Neuen Rechten, die ganz ausdrĂŒcklich die Kultur als âKampffeldâ fĂŒr ihre politischen Ambitionen ausgemacht haben (klug analysiert von Busch/Hoffmann/Kempke). Sie wollen bei diesen Themen in der öffentlichen Wahrnehmung mit Konservativen unverwechselbar werden, um sich strategisch selbst zu verharmlosen.
Den zahlreichen Verweisen auf die âSteuerfinanzierungâ der Kulturinstitutionen (gerne auch als vermeintliches âNeutralitĂ€tsgebotâ verklĂ€rt) und dem damit verbundenen Anspruch, doch bitte nicht unangenehm aufzufallen, liegt das Narrativ von Leistung und Gegenleistung zugrunde, denn âman wird fĂŒr das ganze Geld doch nochmal erwarten dĂŒrfen, dassâŠâ. Eine Zuwendung an die Zivilgesellschaft ist aber keine (vergaberechtliche) Bestellung einer ausschlieĂlich tourismus- und reprĂ€sentationsfördernden Deutschland-Inszenierung. Das ist nicht Ziel und Wesen der Kulturförderung, auch angesichts der betreffenden Bundeskompetenz nicht. Kultur ist Daseinsvorsorge und keine Essenslieferung, wenn der Entertainmentmagen knurrt. Die Entscheidung âfreiheitliche Kultur oder politische Einflussnahmeâ muss insofern zugunsten der Kultur ausfallen. Bis heute gilt die Berlinale als das politischste aller groĂen Filmfestivals â sagt die Berlinale.
Liegt Ankara in Sachsen-Anhalt?
âGelbe Briefeâ â Gewinner des goldenen BĂ€ren â spielt in der TĂŒrkei, wurde aber in Hamburg und Berlin gedreht (İlker Ăatak: âWir wollten zeigen, dass das, was in der TĂŒrkei passiert, auch hier stattgefunden hat und â wenn wir nicht aufpassen â wieder passieren kann.â). Der Ort, an dem die Politik KĂŒnstler*innen mit Schreiben in gelben UmschlĂ€gen aus dem öffentlichen Kulturleben drĂ€ngt, könnte zeitnah auch Sachsen-Anhalt sein. Dort beabsichtigt die AfD, âPatriotismusâ anstelle âantideutscher Kunstâ zu fördern. Auf diese Weise wird eine inhaltliche Voraussetzung bereits zur MaĂgabe der Auswahlentscheidung, anstatt sie âerstâ durch den (gelben) Zuwendungsbescheid in das ZuwendungsverhĂ€ltnis einzubringen. RechtmĂ€Ăig? Nein. Das Problem der wenig klagegeneigten KĂŒnstler*innen besteht jedoch auch hier. Zudem muss man sich fragen, ob eine Kulturverwaltung unter AfD-FĂŒhrung sich von einem Verwaltungsgericht tatsĂ€chlich von ihrem Weg abbringen lieĂe oder nicht dasselbe Anliegen unter fortwĂ€hrend wechselnden DeckmĂ€nteln durchzusetzen versucht. Wichtige Arbeit leistet der Verein fĂŒr âVerwaltung fĂŒr Demokratieâ, der Verwaltungsmitarbeitende auf Situationen (rechtswidriger) politischer Vorgaben vorzubereiten versucht. Der Spannungsbogen in Sachsen-Anhalt könnte ein Ă€hnlicher sein, wie im Szenario dargestellt, wĂŒrde nur mutmaĂlich noch schneller und unverhohlener vonstattengehen. Obsiegt die politische Einflussnahme gegenĂŒber freiheitlicher Kultur, verlieren KĂŒnstler*innen den Zugang zu Förderung, die Verwaltung hĂ€lt Fördermittel zurĂŒck, die Kultur trocknet aus. Wo Förderung vorhanden ist, muss politisch angepasst gearbeitet werden. Wenn kĂŒnstlerische Leitungen aufbegehren, tauscht die Politik sie aus.
Es bleibt zu hoffen, dass die gelben Briefe auf der Kinoleinwand der diesjĂ€hrigen Berlinale im öffentlichen Diskursraum bleiben und mit ihr die Auseinandersetzung darĂŒber, welche Meinung zu beklatschen und welche Meinung zu verurteilen ist. Die Kultur kann das aushalten. Die Politik auch?
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