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Staat dem Golde einen gesellschaftlich gültigen Wert gegeben, |
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der sich vom wirtschaftlichen Wert des Goldes auf Grund seiner |
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Produktionskosten trennt. Der Staat darf hier aber nicht als |
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selbstherrlicher Autokrat betrachtet sein, sondern er ist hier |
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nur Ausdruck und Funktion einer Vielheit, nämlich der wirtschaf- |
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tenden Gesellschaft und diese[handsch. durchgestrichen --r--] wird nicht willens sein ihr Ein- |
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kommen schmälern zu lassen zum Vorteil einer verschwindenden Min- |
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derheit oder überhaupt einer anderen Wirtschaftsgemeinschaft; |
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sie wird sich gegen die Unwahrheit der Tauschakte zur Wehr setzen |
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und das heisst hier in seiner Wirkung; sie wird die Prägepflicht |
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aufheben. [handsch. geändert , und handsch. ergänzt zumindest so lange bis ?der Restwert? wieder stabil geworden ist . ] |
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So könnte wohl die Mvvövvglichkeit bestehen, dass die erste |
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Wirtschaftsmacht sich vom Golde löst, dabei diese Vormachtstel- |
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lung hält und auch weiterhin ruhender Pol in der Währungen Spiel |
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und Schwanken bleibt, eben weil diese [hands. geändert Großschreibung L]andesallmächtige Währung |
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die Preise praktisch so fest als das objektiv messbare Geld zu |
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binden vermag. Wäre es denkbar, dass solches Land das gesamte Gold |
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in seinen Gvvrvvenzen und nur i[übertippt n] eigener Regie fördere, dann wäre es |
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wohl auch in der Lage, dem Golde einen über seinen wirtschaftli- |
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chen Herstellungswert gelegenen Preis zubgeben und in seiner |
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Münze zu statuieren. Andere Svvtvvatten würden praktisch, wenn auch |
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mit wirtschaftlichen Opfern die gleiche Währung annehmen und so |
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bietet sie bisher gesehen auch alle Segnungen einer Goldwährung |
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mit wirtschaftlich wahrem Inhalt. |
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Eine Einschränkung allerdings, die geeignet ist, aus dieser |
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theoretischen Möglichkeit eine fast praktische Unmöglichkeit |