Versionsunterschiede von Wesen Und Inhalt Der Werteinheit / III




← Vorherige Änderung
NĂ€chste Änderung →




289    - 51 -
290
291 in der Verteidigung, dass es nur eine historische Tatsache sei,
292 dass das G[handschriftlich durchgestrichen --o-- und ergĂ€nzt--o--[handschirftlich ergĂ€nzt: e]ld Eigenwert besitzen mĂŒsse, und nur einstmals es not-
293 wendig war, um in der Bvvevvziehungssetzung aller anderen GĂŒter zu
294 jenem beliebtesten und gebrĂ€uchlisten Gut, Wertrelationen fĂŒr
295 jene zu erzielen. Einmal lebendig, leben diese fort und sind
296 schliesslich dann nur noch ZÀvvÀvvhler zu dem Generalnenner Geld im
297 Ausdruck einer, entweder von der Gevvevvmeinschaft oder durch immerwÀh-
298 renden rekurrenten Anschluss vom Staate bezei chneten, immer aber
299 aus dem Gemeinschaftsleben geborenen Werteinheit. Das Geld als ab-
300 strakte Werteinheit, als eine nur in der Vorstellung lebende Grösse
301 kann keinen selbstÀndigen, keinen objektiven Wert haben; das Geld-
302 stĂŒck hat vielmehr nur den Wert, auf den es lautet. Beim Nominalis-
303 mus versinnbildlicht das GeldstĂŒck nur einen Wert, der ihm von
304 ausserhalb zugelegt ist, beim Metallismus ist das GeldstĂŒck TrĂ€ger
305 und Verkörperung des Wertes in sich selbst. FĂŒr den Nominalismu**u**s
306 muss es darum bedeutungslos, unter UmstÀndenvvmvvszÀnden [sic] sogar störend sein,
307 wenn seine gedankliche Rechengrösse in ihrer Reinheit durch nur
308 die Erkenntnis trĂŒbenden Stoff dargestellt wird;- ist doch fĂŒr ihn
309  die Art der kursierenden Vermittlungsbehelfe von durchaus neben-
310 sÀchlicher Bedeutung. Die Werteinheit kann nicht aus sich selbst
311 heraus einen Eigenwert haben, denn der so vielfach geÀnderte rekur-
312 rente Anschluss hat die Beziehungen zu devvnvvschluss hat die Bvvevvziehungen zu dvvevvm Urstoff, auf den basiert
313 in erster Tauschgemeinschaft Relationen und Prvvrvveise zustande kamen,
314 verloren und ist als Grvvrvvösse darum zu sehr verwischt, als dass wir
315 auch bei Kenntnis des Urstoffs noch einen Wertmesser daraus kon-
316
317 | file:/WesenUndInhaltDerWerteinheit/III/wesenundinhaltderwerteinheit_s51.png
323
324      - 52 -
325
326 struierenixieren [sic] könnten. Jeder, der Werteinheit zugrundegelegte Stoff
327 ist in einer Hvvivvnsicht willkĂŒrlich, istvetwas ZufĂ€lliges. Er muss
328 aus dem gesamten GĂŒvvĂŒvvterkreise entnommen sein und, sollen die Geld-
329 preise in der Hvvövvhe unverÀndert bleiben, so muss das die neue WÀh-
330 rung begrĂŒndende staatliche Gesetz den MĂŒnzpreis und rekurrenten
331 Anschluss in engster Anlehnung an de**e**n schon vorher vom MĂŒnzmetall
332 innegehabten objektiven Tauschwert, seinen Preis in der alten WĂ€h-
333 rung fixieren. Nur in dem ersten Falle des staatlichen Eingriffs
334 hat der Gesetzgeber nichts anderes zu bedenken, als nur einer be-
335 stimmten Stoffmenge einen Namen beizulegen, und sie staatliche [sic]**e**izulegen, und **s**ie staatlich--e--
336 zu begĂŒltigen. Daraufhin mĂŒssen selbst bei NamensĂ€nderung der
337 Werteinheit die Bvvivvndungen mit der alten WĂ€hrung so enge sein, dass
338 das teils mit langfristigen, tÀglich neu sich formenden und ander-
345 als die sei langer Zeit geĂŒbte und vorgestellte Wertgrösse der
346 nominalen Einheit des Geldes.
347      Wenn der Svvtvvaat, insbesondere aus ZweckmĂ€ssigkeitsgrĂŒnden
348 um den intervalutaren Verkehr zu erleichtern, der wWerteinheit eine
349 Metallbasis schafft, so ist damit eigentlich die Reinheit der Tau-
350 sche von Gebrauchswerten schon gestört, denn es gehört zur Po**o**n gestört, denn es gehört zur P**o**litik
351
352 | file:/WesenUndInhaltDerWerteinheit/III/wesenundinhaltderwerteinheit_s52.png
353 ||
358
359      - 53 -
360
361 des Svvtvvaates, den einmal fixierten gesetzlichen MĂŒnzpreivvfvvixierten gesetzlichen MĂŒnzpre**i**s im Gleich-
362 gewicht zu belassen. Des weiteren ist es, was die Ervvrvvhaltung der
363 MĂŒnzparitĂ€ten den anderen LĂ€vvĂ€vvndern gegenĂŒber anbetrifft, in solchem
364 Zustande der gleichen WĂ€hrungen nimmer klar ersichtlich, wie weit
365 die staatlichen Verwaltungsmassnahmen, wie etwa[handschriftlich durchgestrichen --s--] K--s-- **K**reditgebung oder
366 Schuldenprolongationen, an der Wahrung der ParitÀt ihr Teil hat,
367 wÀhrend nach einem Grundgesetz der metallistischen LvvLvvehre die Pa-
368 ritĂ€ten sich auf natĂŒrlichem Wege ohne jeden Eingriff lediglich
369 infolge des Aussenhandels ganz von selbst einspielen mĂŒssen.
370      Wenn die subjektive GebrauchswertschĂ€tzung des Goldes die
371 Grundlage der Bewertungen aller ĂŒbrigen GĂŒter bedeutete, dem gegen-
372 ĂŒber bei vollwertigen Metallgeld die gesetzliche Zahlkraft neben-
373 sĂ€chlich sein, dann wĂ€re das wĂŒsteste Durcheinander im Wirtschafts-
374 leben ohne jegliche feste Werte die unausbleibliche Folge. Prak-
375 tisch**h** anwendbare Bedeutung gewinnt der Geldstoff erst dann, wenn
376 wir annehmen, dass der gesetzliche MĂŒnzpreis den Mittelwert aus
377 allen subjektiven ScvvcvvhÀtzungen darstellt und so den Wert bildet,
378 dem sich dann alle am Vevvevvrkehr Beteiligten unterordnen mĂŒssen.
379 Diesem Mittelwert aber haftet dann nichts mehr subjektives an,
380 denn das ist dann der rein objektive aus den Produktionsfaktoren
381 zusammengesetzte Wert wie Smith und Ricardo das darlegvvevvrt wie Smith und Ricardo das darlegten, wie
382 die Sozialisten und alle Objektivisten dies unternahmen. FĂŒr diese
383 alle ist die subjektive ScvvcvvhÀtzung durchaus nichts nebensÀchliches
384 aber sie gibt nur den aAnstoss zum Uvvmvvfang der Produktion. Aus dieser
385 selbst ergibt sich der objektive Wert, der dann die zur Grundlegung
386
387 | file:/WesenUndInhaltDerWerteinheit/III/wesenundinhaltderwerteinheit_s53.png
388 ||